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    Spekulationsverluste mit anderen Einkommensarten verrechnen... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.01 15:10:27 von
    neuester Beitrag 14.01.01 15:21:05 von
    Beiträge: 3
    ID: 328.233
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      Avatar
      schrieb am 14.01.01 15:10:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Spekulanten.

      Ich habe jetzt schon mehrfach, jedoch leider ohne fundierten
      Quellennachweis, gehört, daß die Verrechnung von Spekula-
      tionsverlusten mit anderen Einkommensarten (unselbst. Tätigkeit,
      Immobilien usw.) möglich ist, wenn die Einkommensgrenze von
      DM 100.000,00 nicht überschritten wird.

      Kann mir jemand sagen, ob diese Information stimmt?

      Vielen Dank im voaus...Loonax
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 15:19:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      verluste aus dem bereich der privaten veräußerungsgeschäfte sind gem. § 23 EStG nur horizontal ausgleichsfähig. Sie können somit nicht mit anderen Einkünften (z. B. nichtselbständiger Arbeit) verrechnet werden.
      Ausschnitt aus § 23 Abs. 3 EStG:
      Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalender-
      jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe
      des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
      Ich hoffe, deine frage beantwortet zu haben

      mfg steuerexperte
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 15:21:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich glaube das ist korrekt.

      ich empfehle dir:

      schreibe einfach eine email an:

      Manfred.Rose@urz.uni-heidelberg.de


      ist deutschlandweit bester steuerfachmann. gibt dir bestimmt gerne auskunft. sag du wärsdt sein student.


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