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    Stoploss bei OS? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.01 10:17:17 von
    neuester Beitrag 21.01.01 20:39:08 von
    Beiträge: 12
    ID: 329.467
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      Avatar
      schrieb am 17.01.01 10:17:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werden börsliche Stoploss-Limits auch ausgeführt, wenn keine Umsätze zustande gekommen sind? Einfach anhand der vom Emittenten gestellten Geld/Briefkurse?

      Falls nicht, wie kann man sich sonst bei OS absichern?
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 10:22:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      musst den ganzen tag beobachten !!
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 10:24:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meine Erfahrung sagt ja, aber ich handele nur in Stuttgart, zu den anderen Börsen kann ich nichts sagen. Welche Scheine hast Du? Habe zur Zeit Calls auf DeutscheBank, Schering und ING und habe im Moment auch über Absicherung nachgedacht!
      Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 10:48:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mir fällt gerade ein: Werden nicht ab und zu Taxkurse gestellt? Aber in welchen Intervallen?
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 11:14:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin Egberto !

      Stop-loss bei OS ist so ne Sache ... ich muß gestehen,
      daß ich mir dabei schon viel zu oft eine blutige Nase geholt
      hab, weil der Emitent der Versuchung nicht wiederstehen konnte,
      den Kurs des OS-Scheins mal eben kurz unter mein Limit zu
      mogeln und dann NOCH EINE ECKE TIEFER einen Umsatz zu generieren.

      Natürlich nur, um den Kurs eine Minute später wieder rauf zu
      ziehen ...

      Ich glaube, das schlauste ist es, einfach auf die richtige
      Richtung zu setzten, den der Schein nimmt :-))

      Denk daran, daß der OS-Kurs nicht durch Angebot und Nachfrage
      gemacht wird, so wie bei Aktien, sondern NUR durch den
      Emitenten bestimmt wird.

      Falls Du aber dick im plus bist mit Deinem Schein kannst
      Du mit einer stop-loss NIE was falsch machen !

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      schrieb am 17.01.01 11:55:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Offensichtlich muß man also bei heißen OSen vorm Schirm sitzen bleiben. Wenn selbst die Möglichkeit Stops zu setzen nicht wirklich gegeben ist, hat der börsliche Handel gegenüber dem außerbörslichen Handel direkt mit dem Emittenten nur noch Nachteile!
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 12:24:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Limit Control System Regeln für die European Warrant Exchange

      LIMIT CONTROL SYSTEM Richtlinien

      Regelwerk für den Einsatz des LICOS Limit Control Systems

      an der Baden-Württembergische Wertpapierbörse

      (LICOS-Regeln)



      § 1 Gegenstand

      LICOS ist ein von der Baden-Württembergische Wertpapierbörse (Börse) zugelassenes Limit-Control-System für Skontroführer und dient als Ergänzung des an der Börse eingesetzten Systems BOSS-CUBE.

      § 2 Einbeziehung


      Über die Einbeziehung von Wertpapieren in LICOS entscheidet die Geschäftsführung.

      § 3 Antragstellung

      (1) Alle Optionsscheine und Derivate, die im fortlaufenden Handel an der EUWAX gehandelt werden, können in LICOS einbezogen werden.

      (2) Die Einbeziehung von Wertpapieren in LICOS muß von dem zum Stellen von Quotes verpflichteten Marktteilnehmer (Market-Maker) beantragt werden.

      (3) Der Market-Maker hat sich durch schriftliche Erklärung zur Einhaltung der LICOS-Regeln zu verpflichten und im besonderen dafür Sorge zu tragen, daß die Versorgung von LICOS mit aktuellen Preisdaten gewährleistet ist.

      § 4 Ablehnung, Widerruf


      (1) Der Antrag kann insbesondere abgelehnt werden, wenn nach Auffassung der Geschäftsführung die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb von LICOS nicht gegeben sind, insbesondere was die Verfügbarkeit der An- und Verkaufspreise betrifft.

      (2) Die Geschäftsführung der Börse kann die Einbeziehung widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die der Einbeziehung zugrunde lagen, weggefallen sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn aufgrund wiederholter Verstöße gegen die LICOS-Regeln die Qualität der durch LICOS erbrachten Dienstleistung beeinträchtigt wird.

      § 5 Funktionsbeschreibung


      (1) In LICOS werden alle in BOSS-CUBE eingehenden Börsenaufträge eingestellt in einem Auftragspool verwaltet. Die Limite werden ständig mit den vom Market-Maker nach Maßgabe des § 7 gestellten Preisen verglichen.

      (2) Ausführbare Limite werden dem Skontroführer anzeigt. Der Skontroführer hat angezeigten Limite unverzüglich zu bearbeiten.

      (3) Die Bearbeitung von ausführbaren Limiten hat der Skontroführer nach Maßgabe der Preisfeststellungsregeln nach § 10 Absatz 2 der EUWAX- Richtlinien vorzunehmen.

      (4) Liegen mehrere ausführbare Limite vor, sind diese in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eintreffens zu bearbeiten.

      § 6 Überwachung von Stop-Loss und Stop-Buy-Orders

      Aufträge mit der Kennzeichnung Stop-Loss werden in LICOS wie Käufe überwacht, Aufträge mit der Kennzeichnung Stop-Buy werden wie Verkäufe überwacht.
      Der Skontroführer erhält bei Stop-Loss-Orders einen Hinweis von LICOS, wenn der Briefkurs des Market-Makers gleich oder niedriger als das Stop-Limit ist, so daß die Stop-Loss-Order im Falle eines Umsatzes zur "bestens"-Order wird.
      Der Skontroführer erhält bei Stop-Buy-Orders einen Hinweis von LICOS, wenn der Geldkurs des Market-Makers gleich oder höher als das Stop-Limit ist, so daß die Stop-Buy-Order im Falle eines Umsatzes zur "billigst"-Order wird.
      § 7 Datenversorgung


      Die Einstellung der limitierten Aufträge aus BOSS-CUBE erfolgt automatisiert. Die Pflege der Orderdaten erfolgt entweder automatisiert oder manuell durch den Skontroführer.
      Die Einstellung und ständige Aktualisierung der An- und Verkaufspreise des Market-Makers in LICOS erfolgt automatisiert. Der Skontroführer hat die notwendige Pflege von LICOS (z.B. Verknüpfungsinformationen) zu übernehmen.
      Der Market-Maker hat die aktuellen Preisdaten in einem von der Börse zugelassenen Informationssystem zu veröffentlichen. Mögliche Formate werden von der Geschäftsführung definiert und als Anlage zu den LICOS-Regeln veröffentlicht.
      Änderungen in der Formatierung der Preisdaten durch den Market-Maker sollen während der Börsenzeit nur in Notfällen vorgenommen werden und sind der Börse oder dem Skontroführer unverzüglich anzuzeigen.
      Notwendige Änderungen in der Formatierung oder Konfiguration der Preisdaten (Endfälligkeit, neue Optionsscheine, Änderungen in der Struktur) durch den Market-Maker sind der Börse oder dem Skontroführer bis Börsenschluß zu melden und bis 30 Minuten vor Börsenbeginn des Folgetages durchzuführen, um eine Aktualisierung in LICOS zu gewährleisten.
      § 8 Dokumentation und Veröffentlichung


      Die aus der Preisüberwachung gemäß § 7 in LICOS eingestellten Preise werden mit Zeitstempel dokumentiert und am Ende eines jeden Tages der Handelsüberwachungsstelle (HÜST) der Börse übergeben.
      (2) Fehlfunktionen in LICOS werden unter Angabe des Grundes dokumentiert und können veröffentlicht werden. Die Dokumentation ist der HÜST auf Verlangen vorzulegen.

      § 9 Haftungsausschluß


      (1) Die Börse, die Geschäftsführung und der Skontroführer haften gegenüber Dritten nicht für Schäden, die aus der Einbeziehung von Wertpapieren in LICOS entstehen, es sei denn es liegt eine grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schädigung vor.

      (2) LICOS wird als zusätzliche Dienstleistung im Rahmen der Börsenorganisation zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für die Funktionsfähigkeit wird damit nicht übernommen.

      (3) LICOS dient als Werkzeug des Skontroführers bei seiner Tätigkeit an der Börse. Die Anzeige eines ausführbaren Limits führt nicht automatisch zu dessen Ausführung. Eine Ausführungsgarantie ergibt sich ausschließlich auf Basis festgestellter Preise.

      § 10 Inkrafttreten


      Die LICOS-Regeln treten mit Wirkung ab 18.05.1999 in Kraft.







      Anhang zu den LICOS-Regeln

      Formatierung der Preisdaten für LICOS

      Die Einstellung der Preisdaten erfolgt derzeit über das Kursinformationssystem Reuters. Es werden sowohl sogenannte "Logical Rics" als auch "Pages" akzeptiert. Die Datensätze müssen folgende Felder enthalten:
      Basiswert
      Optionsart (Call/Put)
      Basispreis
      Verfall
      Bezugsverhältnis
      Wertpapier-Kennnummer
      Geldkurs
      Briefkurs
      nach Möglichkeit Referenzpreis des Basiswerts
      Uhrzeit des Quotes
      Der Referenzpreis und die Uhrzeit können auch außerhalb des Datensatzes an anderer Stelle der Reuters-Page dargestellt werden.

      Von besonderer Bedeutung ist die vollständige Darstellung von Geldkurs und Briefkurs in getrennten Datenfeldern.



      Stuttgart, den 17.05.1999

      BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE

      WERTPAPIERBÖRSE

      mehr dazu hier: http://www.euwax.de/euwax/richtlinien/index.html

      Gruß
      pbo
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 13:23:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke, pbo, das klärt´s!
      Keine StopLoss-Ausführung ohne vorherigen Börsenumsatz und damit für OS mit geringen Umsätzen nicht zu gebrauchen!
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 18:33:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ egberto
      Wenn der Briefkurs Dein SL erreicht, generiert die Euwax einen Umsatz und somit wird Dein OS verkauft! Korrespondenz mit der Euwax hierzu findest Du in einem Thread von mir, einfach unter radün suchen.
      Ciao.
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 18:35:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das sagt die Euwax:

      "Bei unserer Überwachung passiert folgendes:
      Trifft der Briefkurs des Optionsscheines auf die Stopp-Marke oder darunter und es findet kein Umsatz statt, generieren wir einen Umsatz, um die Order auszulösen. Wir verkaufen die Stücke der Stopp-Order an den Emittenten (zum jeweils gültigen Geldkurs) und buchen diesen Umsatz in das System ein. Somit wird ein "Bezahlt"-Kurs festgestellt und die Stopp-Order ausgelöst. Danach kaufen wir die Optionsscheine dieser Order zum gleichen Kurs zurück."
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 21:49:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Super, radün, vielen Dank!
      Habe den entsprechenden Thread gelesen und den Ablauf mit der Umsatzgenerierung an der EUWAX verstanden:
      Letztlich verkaufe ich also nicht an den Emittenten sondern an den Skontroführer, der vorher zum gleichen Kurs (Geld) an den Emittenten leerverkauft hat, um einen Umsatz zu generieren. Dieser Vorgang wird bei einem Briefkurs kleiner oder gleich meinem Stop-Loss-Limit ausgelöst.

      Richtig? Aus pbos Auszug ging das so nicht hervor. Bleibt nur die Frage, ob die Stuttgarter die Ausführung auch garantieren oder ob man auch mal "Pech" haben kann.
      Avatar
      schrieb am 21.01.01 20:39:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Egberto,
      entschuldige, daß ich mich erst jetzt melde. Du hast es richtig erfaßt. Soweit ich weiß, garantiert die Euwax die korrekte Ausführung Deines SL-Auftrags. Falls es nicht zur Ausführung kommen sollte, kannst du reklamieren. Die Euwax reagiert dann normalerweise prompt und korrigiert das Ganze.
      Ich wünsche Dir trotzdem, daß Deine SL´s nicht ausgeführt werden, weil Deine OS nicht gefallen sind :) radün


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