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    Klöckner 1988 - 1992: Die Rohölterminpleite - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.01.01 08:31:29 von
    neuester Beitrag 26.01.01 23:02:27 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 23.01.01 08:31:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      vorweg: das mit der Pleite ist vorüber! Also cool :cool: bleiben. Es ging damals um folgendes:

      Klöckners VV handelte entgegen (?) dem Gesellschaftszweck mit Terminkontrakten auf Rohöl. Es enstanden so ca. 700 Mio DM Verluste (die wegen einer Hausse auf dem Rohölmarkt dann unerwarteterweise aber eben doch nicht in dieser Hoehe anfielen). Klöckner musste das Kapital herabsetzen und fuehrte anschliessend eine Kapitalerhoehung unter Ausschluss des Bezugsrechts durch. Die jungen Aktien wurden vollstaendig von der DeuBa gezeichnet. Anschliessend wurde Kloeckner an die VIAG verkauft.

      Meine Frage nun: War jemand damals schon am Boesengeschehen aktiv beteiligt und kann mir naeheres und weitere Hintergruende zur der Geschichte erzaehlen?
      Ich selbst habe zwar meine ersten Aktien 1990 gekauft, das war allerdings anlaesslich meiner Konfirmation, so dass meine Erinnerung lueckenhaft ist ;)

      Vielen Dank.

      mfg
      Herr Schmidt
      Avatar
      schrieb am 23.01.01 17:23:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Herr Schmidt:
      Du hast da was durcheinandergebracht. Die Ölterminpleite ist bei Klöckner & Co AG passiert, einer separaten und nicht börsennotierten Klöckner-Gesellschaft (Stahl- und Rohstoff- Handelshaus). KlöCo gehörte der P.Klöckner-Stiftung und den Henle-Brüdern, die natürlich nichts von den im Alleingang eines kleinen Abteilungsleiters abgeschlossenen Terminkontrakten mitgekriegt hatten. Auch nicht, als 40 Supertanker mit (rechnerischem) Klöckner-Rohöl auf den Weltmeeren schwammen. Die Verluste waren in der Tat so hoch, aber natürlich nur potenziell und wurden, nach vollständiger Übernahme (von Klöckner & Co!) durch die Deutsche Bank begrenzt. KlöCo wurde dann Anfang der 90er mit ansehnlichem Gewinn an die VIAG verkauft, die nach Ausschlachtung noch heute (als E.on) versucht, die Rest-KlöCo an den (meistbietenden) Mann zu bringen.
      Klöckner Werke ist damals wegen der schlechten Stahlkonjunktur in totale Schieflage geraten, ebenfalls von DB aufgefangen worden und hat dann die Stahlproduktion (z.B. Georgsmarienhütte) verschenkt.

      Gruß
      surgeon
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 10:45:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      @surgeon

      Schon mal danke fuer die Infos. Genaugenommen war es damals nicht die KlöCo AG sondern die KlöCo KGaA. Erst nach Kapitalherabsetzung und anschliessender Kapitalerhoehung wurde in eine AG umgewandelt.
      Jedenfalls wusste ich noch nicht, dass es sich nicht um die Klöckner-Stahl handelte.

      Ich interessiere mich aus wissenschaftlichen Gruenden fuer die Genußscheine, die die KlöCo KGaA damals emittierte. Diese wurden von der Herabsetzung des Grundkapitals in gleichem Masse durch verhaeltnismaessige Herabsetzung des Genusskapitals betroffen, eingezogen und anschliessend die ehemaligen Eigner abgefunden.
      Wenn darueber jemand etwas weiss, dann wuerde ich mich ueber Hintergruende (immer noch) freuen.

      mf neugierigen g
      Herr Schmidt
      [email]herr.schmidt@gmx.de[/email]
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 14:58:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Herr Schmidt:

      Zu den Genußscheinen weiß ich nur noch, daß nach dem für die DB außerordentlich lukrativen Verkauf von KlöCo an die VIAG (nur Insider kannten damals die tatsächliche Summe) die DB unter erheblichen Druck geriet mit dem Argument, sie habe aus der kurzfristigen Notlage eines Unternehmens einen schamlosen Gewinn gezogen. Tatsache ist aber, daß alle anderen sog. Hausbanken Angst hatten, die DB zu unterstützen als Eile geboten war.
      Vor diesem Hintergrund hatte die DB sich dann letztlich wohl genötigt gesehen, einen Teil ihres Verkaufserlöses in die Abfindung der Genußscheininhaber zu investieren, ohne daß dazu eine rechtliche Verpflichtung bestand.

      Gruß
      surgeon
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 23:02:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ surgeon

      Wiederum danke. Das mit der fehlenden rechtlichen Verpflichtung stimmt so uebrigens nicht: Der BGH hat die Entscheidungen der Vorinstanzen, die eine solche Rechtspflicht auf a) Wiederauffuellung des Genusskapitals bzw. b) Schadensersatz verneinten, weitgehend mit seinem Urteil vom 05.10.1992 aufgehoben.
      Ein Genußscheininhaber hatte fuer nominal 50.000 DM das Abfindungsangebot ausgeschlagen und geklagt. Der BGH hat eine Schadensersatzverpflichtung bejaht, wenn das Genusskapital durch dem Gesellschaftszweck fremde und/oder boeswillige Geschaefte des Vorstandsvorsitzenden (C.P.Henle?) beeintraechtigt wird.

      Leider bringt einen die blosse Begruendung eines Urteils manchmal nicht naeher an den Lebenssachverhalt heran.

      mfg
      Herr Schmidt


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