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    Was bedeutet der Begriff " Goodwill " im Wirtschaftswesen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.01 23:28:18 von
    neuester Beitrag 02.02.01 11:18:48 von
    Beiträge: 31
    ID: 334.771
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      Avatar
      schrieb am 27.01.01 23:28:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Danke der Antworten !
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 00:40:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Z.B. Du kaufst die Firma Coca-Cola. Die haben Maschinen, bereits hergestellte Cokes, Verkaufsnetz, Angestellte, Büroaustattung usw. Dies kann man alles errechnen und man weiss am Ende, wieviel es kostet. Dies sind die materiellen Gegenstände im Besitz von Coca-Cola. Diesen Preis bezahlt man nie, weil Coca-Cola ist viel mehr Wert als all das. Es ist eine der bekanntesten Marken der Welt. Und was diese kostet, weiß niemand. Man kann sie nur schätzen. Wenn 2 Unternehmen Coca-Cola kaufen möchten, haben sie unterschiedliche Vorstellungen, wieviel sie bereit sind, für die Marke als tatsächlichen Geschäftswert (Goodwill) zu bezahlen. Der Aufpreis also über alle materiellen Werte von Coca-Cola (z.B. auch Bankguthaben), ist Goodwill (Geschäftswert). Alle immateriellen Gegenstände (wie z.B. Marken, Marktposition, Forschung und Entwicklung, Management u.ä.) sind Goodwill, also der guter Wille des Käufers, für gute Ware mehr zu bezahlen. So kaufst Du auch lieber für mehr Geld Coca-Cola als Aldi-Brause, weil dahinter was steckt (oder man denkt nur so). Die Goodwill-Position ist in der Bilanzrechnung ein Asset (Besitz), da Du es ja übernommen hast und somit besitzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist es allerdings eine Aufwendung (Ausgabe), da Du vorerst Dein Geld ausgegeben musstest. Mehr darüber findest Du unter http://www.us-market.de/GuVRechnung.html
      Viel Erfolg bei Börsengeschäften
      Catinhead
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 00:48:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann dürfte Goodwill bei bereits börsennotierten Unternehmen ja keine Rolle spielen, da der Aktienkurs ja schon die 100 % Bewertung (inkl. Markenname) wiederspiegelt. Oder irre ich mich?


      PS: zu Coca-Cola: allein die Marke wurde vor etwa 2 Jahren auf 60-70 Milliarden $ geschätzt, was damals schon die Hälfte der Börsenkapitalisierung ausmachte.
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 01:24:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du bist doch nicht Tiermehlgeschädigt (falls humorlos, bitte um Entschuldigung). Zum Problem: die Börsenbewertung von Coca-Cola ist eines, der Kauf aller Aktien (Übernahme) eine andere Sache. Coca-Cola ist kein gutes Beispiel gewesen. Zu groß, zu teuer. Nehmen wir Ralston Purina, ein Tierfutterhersteller (paßt doch gut oder), der neulich durch Nestle übernommen wurde. Warum war der Nestle-Konzern bereit, 30% mehr als die damalige (vor einer Woche) Börsenbewertung zu bezahlen? Immaterielle Gegenstände (Goodwill) kann man einfach nicht eindeutig bestimmen. Zweitens: bei börsennotierten Firmen musst Du auch die Aktionäre überzeugen, ihre Aktien zu verkaufen. Dies geht nur über einen höheren Kurs als der Börsenkurs.
      Also: Unbedingt vegetarisch werden.
      Catinhead
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 02:45:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Catinhead
      Vielen Dank

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      Avatar
      schrieb am 28.01.01 13:40:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Catinhead !
      Danke für den Beitrag ! Kannst Du mir als Nicht-BWLer auch grob sagen, ob und wie Abschreibungen auf den Goodwill möglich sind ??
      Danke !
      LeNeant
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 14:11:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi LeNeant,

      Abschreibungen auf den Firmenwert sind nicht nur "möglich", sondern gesetzlich vorgeschrieben.

      Die sog. "Nutzungsdauer" hängt von der jeweiligen Zuordnung zu bestimmten Gruppen ab, so z. B. Kundenkreis, Technologie etc.

      Grundsätzlich gilt eine Nutzungsdauer von rund 15 Jahren, möglich ist aber auch in Ausnahmefällen 30 Jahre oder auch 5 Jahre.

      Die Firmenwerte sind regelmässig auf Werthaltigkeit zu prüfen, das bedeutet, wenn bspw. die gekaufte Technologie schneller veraltet als ursprünglich vorgesehen, ist der Firmenwert außerordentlich abzuschreiben.

      Grüsse
      local hero
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 14:17:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Abschreibungen auf den Firmenwert sind nicht nur "möglich", sondern gesetzlich vorgeschrieben.

      auch nach deutschem HGB?

      kann man auch den eigenen Goodwill aktivieren und steuermindern abschreiben? das waer ja genial..
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 14:18:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi local hero 3 !
      Danke für den Beitrag !
      In diesem Fall ist der Firmenwert der Goodwill, richtig ??
      Ist der Firmenwert erstmal außerordentlich abgeschrieben, zeigt sich dann aber, dass dies falsch war, muss der Wert dann beibehalten werden ?
      Grüße
      LeNeant
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 14:30:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nach dem deutschen HGB gab es bislang 2 Möglichkeiten, einmal den Firmenwert erfolgswirksam abzuschreiben (über die GUV und das Jahresergebnis) und dann eine zweite, sehr kritisch betrachtete Möglichkeit, u.a. bei Kamps, Babcock, nämlich eine direkte Verrechnung mit dem Eigenkapital unter Umgehung der erfolgswirksamen Abschreibungen.

      Nach dem Vorschlag des Institus für die Deutsche Rechnungslegung DRSC (glaube ich, dass es so heisst) ist diese zweite Form bald nicht mehr möglich.

      Eine Wertaufholung des Firmenwertes ist m.E. nicht mehr möglich (müßte ich aber noch einmal nachlesen).

      Die Abschreibung auf den Firmenwert ist nicht steuermindernd.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 14:52:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Julia F

      Immaterielle güter des Anlagevermögens dürfen nur dann als Vermögensgegenstand nach HGB angesetzt werden, wenn sie als solche Gegenstand eines Ent-
      geltlichen Erwerbs waren!!

      Somit darfst du nach HGB den eigenen immateriellen Firmenwert NICHT ansetzen, und folglich auch nicht abschreiben!!!!!

      Anders sieht es beim ENTGELTLICH ERWORBENEN DERIVATIVEN) GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT aus (§ 255 Abs. 4 HGB)
      Dieser ensteht nur beim Kauf eines ganzen Unternehmens. Er umfasst die Differenz zwischen de Kaufpreis und dem Reinvermögen
      (auf grundlage des Wiederbeschaffungswertes / Zeitwertes) des gekauften Unternehmens.

      Ausserdem gbt es beim derivativen Firemnewert KEINE ANSATZPFLICHT, sondern nach § 255 IV HGB ein Ansatzwahlrecht!!


      Abschreibungen in jedem folgenden Jahr mindestens 25% oder planmäßige Abschreibungen über die Nutzungsdauer (§255 IV)
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 15:01:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Gag ist aber, dass er in USA NICHT abgeschrieben werden muss und meist auch nicht abgeschrieben wird!

      Im Klartext: Firma Schlau kauft Firma Neu zu 100 Mio, in die Bilanz kommt nur der Buchwert von 5 Mio. Danach wird Firma Neu wieder zu 60 Mio verkauft. Firma Schlau hat dann einen Gewinn in der Bilanz von 55 Mio, dabei hhaben sie real 35 Mio Verlust gemacht!

      Alles kein Witz, sondern US-realität! W
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 15:12:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Geschäftswert (Goodwill)

      Unter Geschäftswert versteht man den guten Ruf des Unternehmens. Geschäftswertbildende Faktoren können zum Beispiel sein; die Erfahrung des Managements, Absatzverfahren, Kundenstruktur, Standortfaktoren, die Organisationsstruktur sprich die Infrastruktur des soziotechnischen Gebildes Unternehmen an und für sich. Dabei wird unterschieden zwischen dem originären Geschäfts-und Firmenwert und dem derivativen Geschäfts-und Firmenwert. Bilanziell fällt der originäre (selbsterschaffene Firmenwert) Geschäftswert unter das Aktivierungsverbot gemäß § 248 Abs.2 HGB. Lediglich der derivative, d.h. der aufgekaufte Firmenwert, spielt bilanziell eine Rolle. Dabei stellt dieser kein Vermögensgegenstand, sondern eine reine Bilanzierungshilfe dar, der in Form eines Bilanzierungswahlrechts (§ 255 Abs.4 HGB ) wahrgenommen werden kann. Die handelsrechtliche Regelungen hinsichtlich der Aufwandsverteilung ergeben sich aus § 255 Abs. 4 S. 2 und 3 "Der Betrag ist in jedem folgendem Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts kann aber auch planmässig auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen er voraussichtlich genutzt wird."Steuerrechtlich stellt der Geschäftswert ein nicht bewegliches Wirtschaftsgut dar und darf deshalb nur linear gemäss § 7 Abs.1 S.3 EStG über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden. Durch die Differenzen der Aufwandsverteilung zwischen Handels- und Steuerbilanz sind desweiteren die "latenten Steuern" zu beachten. Da der tatsächliche Steueraufwand grösser ist als der fiktive nach der Handelsbilanz kann eine aktive Rechnungsabgrenzung erfolgen (Aktivierungswahlrecht). Diese aktive Rechnungsabgrenzung ist gesondert auszuweisen "Latente Steuern" und ist geregelt in § 274 Abs.2.

      Die Ermittlung des Geschäfts-und Firmenwerts an sich ist zu komplex....ausserdem gibt es unzählige Methoden zur Bestimmung des Firmenwertes.. Steuerlich durchgesetzt haben sich vor allem die Indirekte Methode (BFH vom 8.12.76 BStBl 77 II S. 409 und vom 19.3.87 BFH NV 1987, 580) und die Direkte Methode (BFH v. 28.10.76 BStBl 77 II S. 73) sowie die Mittelwertmethode nach Moxter.

      Grüsse

      NurmalsozumGucken
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 15:22:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      @local hero:

      Nach dem deutschen HGB gab es bislang 2 Möglichkeiten, einmal den Firmenwert erfolgswirksam abzuschreiben (über die GUV
      und das Jahresergebnis) und...


      das heisst, normal abschreiben mit Nutzungsdauer oder gleich den gesamten Goodwill abschreiben?? (waere
      dann wohl meistens ein grosser Verlust im betreffenden Jahr...

      Die Abschreibung auf den Firmenwert ist nicht steuermindernd.

      bitte? Abschreibung vermindern den Gewinn und somit die Steuerlast?!?


      @Urmel

      Immaterielle güter des Anlagevermögens dürfen nur dann als Vermögensgegenstand nach HGB angesetzt werden, wenn sie als
      solche Gegenstand eines Ent-
      geltlichen Erwerbs waren!!


      aber man aktiviert doch auch eigene Software oder eigene Patente...

      Ausserdem gbt es beim derivativen Firemnewert KEINE ANSATZPFLICHT, sondern nach § 255 IV HGB ein Ansatzwahlrecht!!

      hm, soviel Bilanzierungskenntnisse hab ich nicht - was heisst das in der Praxis?

      und abschließend noch zwei Sachen: wovon hängt die Abschreibungshöhe (%) p.a. ab (ja klar Nutzungsdauer, aber wie kommt man zu dieser und inwiefern
      spielen die Bilanzierungssysteme dabei eine Rolle?) wieviel pa. wird beim Goodwill nach US-GAAP/HGB/IAS abschgeschrieben?

      was beudetet in diesem Zusammenhang `pooling of interests`- und purchase methode?

      @wofeind

      Der Gag ist aber, dass er in USA NICHT abgeschrieben werden muss und meist auch nicht abgeschrieben wird!

      das kann ich nun beim besten Willen nicht glauben, aber ich bin wirklich kein Experte..
      schließlich muß der Kaufpreis von 100 Mio. ja irgendwo verbucht werden (+ Gegenbuchung)
      Quelle etc. wäre toll

      grüsse,

      Julia
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 15:24:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke Leute,
      jedenfalls blicke ich es nun eher, wenn in irgendwelchen Adhocs mal wieder von Goodwill-Abschreibungen gefaselt wird, die das Ergebnis verschlechtern :-)
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 15:59:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      JuliaF,
      falls Du in einer Großstadt wohnst, gehe an den nächsten Kiosk und kaufe den aktuellen Economist von dieser Woche. Dort steht ein großer Sonderteil zu US-Banken, da steht es drin.

      Falls Du es noch nicht weisst, Aktienoptionen stehen in US-Bilanzen auch nicht drin. Müsste beispielsweise Microsoft die Kosten von Aktienoptionen angeben, hätten sie als Jahresergebnis Verluste in Milliardenhöhe. Die Aktienoptionen stehen als Fußnote in den Bilanzen, als Anmerkung sozusagen.

      Zahlen tut der Microsoft-Aktionär, denn MS gibt neue Aktien aus und die bisherigen Aktionäre haben eben einen kleineren Anteil an einem größeren Kuchen dann. So läuft das. Unglaublich, aber wahr und auch nie bestritten! Gruss w.
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 16:20:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Goodwill ist leicht erklärt:

      Letsbuyit.com ist nach kaufmännischer Berechnung allenfalls 0,1 Euro pro Aktie wert.

      Die restlichen 0,70 Euro sind Goodwill, also der Wert, der einem Unternehmen tatsächlich zugebilligt wird.

      Goodwill kann sich rasch in Badwish verwandeln, wie die Zukunft von LBC wohl zeigen wird !

      Grüße Germanist
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 17:22:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      @wofeind, kann ich noch immer nicht so recht glauben, da sowohl bei Firmenkaeufen als auch bei Aktienoptionen frueher oder spaeter
      Cash fliesst (oder Aktien getauscht werden) und das irgendwie verbucht werden muss, aber ich werd recherchieren

      @Germanist
      versuch dich mal an den übrig gebliebenen Fragen in meinem letzten Posting ;)

      Julia
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 17:32:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      JuliaF,
      der Economist lügt nicht. Die Tatsache ist aber bekannt, da gab es Streiterei bis zum Kongress hoch. Auch Warren Buffett hat ein berühmtes Zitat dazu gemacht.

      Du kannst aber auch auf die Microsoft-Seite. Dort findest Du irgendwo auch die Bilanzen, dann siehst Du selber, dass die Optionen in den Anmerkungen stehen, dito Cisco usw. Wie gesagt, jeder kann es im Internet überprüfen, der es nicht glaubt!

      Das ist ein Grund, warum viele Leute denken, der ganze Aktienboom sei ein Bubble gigantischen Ausmasses. Gruss W
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 18:05:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 18:10:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      JuliaF wichtig bei Deinen Fragen ist ob Du Handels- oder Steuerbilanz meinst,

      Aktivierungswahlrecht im HGB wird zum Aktivierungspflicht in Steuerbilanz

      Patente etc meines Wissens nach mit HK bewertet bilanzieren

      muss weg vielleicht nachher nochmal
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 01:43:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      HK?

      freu mich wenn du die obigen Fragen beantworten könntest, Urmel

      bis morgen..
      Julia
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 05:29:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      wofeind, kannst du mal Seite angeben - ich find nichts im aktuellen Economist (hab Abo)

      mslk
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 08:34:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,
      Artikel auf Seite 15 auf den Sonderseiten Corporate Finance im Innenheft: Called to Account.

      Dort steht auch das berühmte Buffet-Zitat.

      Gruss Wofeind
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 09:23:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Goodwill ensteht bei Übernahmen und Fusionen und zwar ist das der Preis der über dem Buchwert der Aktie gezahlt wird der ja wie wir oft schon bemerkt haben verdammt hoch und dieser Mehrpreis muss über 20jahre abgeschrieben werden(Goodwillabschreibungen) der den Gewinn schmälert.
      Dieses soll aber geändert werden bis zum iiiQ hin und damit werden die Firmengewinne wieder kräftiger steigen
      Gruss
      Big Charly
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 10:08:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      HK Herstellkosten...

      Schildbach sämtliche Werke zu empfehlen bei Bilanzierungsfrage.

      Gruss Urmel
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 01:33:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      na seid ihr weitergekommen? weiss einer mittlerweile eine Antwort auf obige Fragen (kursiv)?

      hmmmmm..
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 13:54:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      Erscheinungsdatum: 24.01.2001
      Ausgabe: 6
      Seite: 23
      Rubrik: SCHWEIZ FINANZ UND WIRTSCHAFT


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      Goodwill wohin?
      Gewinnschmälernder Effekt soll beseitigt werden







      Von Michael Romer

      Der Dschungel der von den beiden internationalen Rechnungslegungsstandards International Accounting Standards (IAS) und US Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) empfohlenen Richtlinien wird immer dicker. Im Zug der steigenden Zahl von Unternehmenszusammenschlüssen sehen sich die Gesellschaften mit immer höheren Goodwill-Positionen und entsprechend wachsenden Goodwill-Abschreibungen konfrontiert. Goodwill ist definiert als positive Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Nettoaktiven der Gesellschaft. US GAAP plant für dieses Jahr eine einschneidende Kehrtwende in der Bewertung und Abschreibungspraxis. Die GAAP-Experten wollen sich von der zeitlich fixierten Abschreibung über maximal 40 Jahre lösen. Der Aktivposten soll künftig lediglich einer periodischen Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen werden (im Sinn einer Anlage). Im Gegensatz dazu empfehlen die Standards nach IAS weiterhin eine Abschreibung über eine angemessene Lebensdauer, maximal 20 Jahre.

      Das Beispiel der Akquisition von Ralston Purina durch Nestlé belegt die Brisanz des Themas Goodwill: Vom Kaufpreis von 16,5 entfallen 16 Mrd. Fr. auf Goodwill, der über die nächsten 20 Jahre abzuschreiben ist. Das bedeutet für Nestlé eine Gewinnschmälerung von 800 Mio. Fr. p.a. Die jährliche Gewinnbelastung entspricht 17% des von Nestlé 1999 ausgewiesenen Konzerngewinns. Die unter der Federführung der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC und des FASB Financial Accounting Standards Board beschlossene neue Goodwill-Behandlung im Rahmen der US GAAP zielt klar darauf, höhere Gewinne ausweisen zu können. Die Kluft zwischen den nach US GAAP bzw. IAS rapportierenden Unternehmen droht sich damit noch weiter zu öffnen. Eine von Morgan Stanley Dean Witter verfasste Studie (vgl. S. 1) zeigt, dass die Gewinne der 500 grössten US-Unternehmen durch die Einführung der neuen Abschreibungsregelung um durchschnittlich 17% steigen würden.

      Ein Blick auf einzelne Unternehmen des Swiss Market Index (SMI) bestätigt dieses Resultat auch hier zu Lande, wobei vorwiegend ein Abschreibungshorizont von unter zwanzig Jahren zur Anwendung gelangt ist. Ein Beispiel extremer Ergebnisbelastung infolge Goodwill-Abschreibung stellt Adecco dar. Die jährlichen Abschreibungsquoten wiegen derart schwer, dass in den letzten Jahren unter dem Strich sogar ein Verlust resultierte. Die Konsequenzen für den Anleger liegen auf der Hand. Mehr denn je hat ein Aktienvergleich mit Hilfe des Kurs-Gewinn-Verhältnisses unter spezieller Berücksichtigung der unterschiedlichen Goodwill-Behandlung zu erfolgen.

      Inwieweit die führenden Rechnungslegungsstandards sich künftig einander angleichen, ist unklar. Die Meinungen der Exponenten stehen in einer ähnlichen Relation wie deren Haltung in der Frage der Goodwill-Abschreibung. Bis zur Einführung der IAS als obligatorische Europanorm im Jahr 2005 werden die Divergenzen bleiben. Die Problematik könnte in der Zwischenzeit entschärft werden, indem statt des Reingewinns der Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) oder der Cash-flow als Vergleichsgrösse herangezogen würde. Vom Wunsch der Investoren, (endlich) eine bessere Transparenz an den Kapitalmärkten zu erhalten, sind die tonangebenden Rechnungslegungsstandards unverändert weit entfernt.
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 14:25:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      sind im EBIT/EBITDA eigentlich ao. Ertraege/Aufwendungen enthalten?
      Avatar
      schrieb am 02.02.01 10:18:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Jungs? :)
      Avatar
      schrieb am 02.02.01 11:18:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      "goodwill" heisst übersetzt "um gottes willen".
      es handelt sich hierbei um den schockierten ausruf des übernommenen.
      da dieser unwillig ist übernommen zu werden, schreibt man ihn zügig ab.
      dieses geschieht in der regel durch hohe abfindungen, die wiederum die bilanzen schwer belasten, so das die schockierten aktionäre des übernehmenden unternehmens wiederum einen "goodwill"-ausruf von sich geben.
      das kostet dann den chairman des übernehmenden unternehmens den job.natürlich per abfindung.
      also ein einziges "um gottes-willen"..........

      was ich damit sagen will: ist eigentlich jemals jemand froh durch eine übernahme geworden?

      daimler?bmw?vw?mannesmann?vodafone?telekom?
      immer nur "goodwill"-rufe!!!!!!!

      penunzienjäger


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