Umtauschfrist für Weihnachtsgeschenke? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.01 22:11:16 von
neuester Beitrag 29.01.01 22:52:09 von
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Wie lang ist die eigentlich?
Gibt`s da irgendwelche gesetzlichen Vorschriften?
Ich habe nämlich zu Weihnachten 2 Bücher gleich doppelt bekommen und wollte je ein Exemplar umtauschen. Mein Job und die Schule haben es nicht eher zugelassen mich darum zu kümmern, da sich das Geschäft ein ganzes Stück entfernt befindet und ich eine ganze Weile zu fahren habe.
In diesem speziellen Fall haben mir die lieben Leute vom Bertelsmann-Club gesagt das die Umtauschfrist nur 14 Tage ab Kaufdatum beträgt. Das heißt ich hätte meine Weihnachtsgeschenke spätestens am 11. Dezember umtauschen müssen, wo ich sie doch erst am 24. bekommen habe. Spinnen die denn?
Kennt sich jemand von euch damit aus?
kleene Zecke
Gibt`s da irgendwelche gesetzlichen Vorschriften?
Ich habe nämlich zu Weihnachten 2 Bücher gleich doppelt bekommen und wollte je ein Exemplar umtauschen. Mein Job und die Schule haben es nicht eher zugelassen mich darum zu kümmern, da sich das Geschäft ein ganzes Stück entfernt befindet und ich eine ganze Weile zu fahren habe.
In diesem speziellen Fall haben mir die lieben Leute vom Bertelsmann-Club gesagt das die Umtauschfrist nur 14 Tage ab Kaufdatum beträgt. Das heißt ich hätte meine Weihnachtsgeschenke spätestens am 11. Dezember umtauschen müssen, wo ich sie doch erst am 24. bekommen habe. Spinnen die denn?
Kennt sich jemand von euch damit aus?
kleene Zecke
@kleeneZecke
Es gibt kein generelles Umtauschrecht und damit auch keine Umtauschpflicht bei fehlerfreier Ware. Bei Mängeln (und nur hier) greifen die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung (= 6 Monate) nach dem BGB.
Davon gibt es nur die beiden Ausnahmen:
a) Vertraglich wurde die Gewährleistungsfrist verlängert bzw. ein Umtauschrecht eingeräumt
b) Umtausch erfolgt insbesonder bei Kauf- oder Versandhäusern aus Kullanz, weil es die Konkurrenz auch praktiziert und man sich davon erhofft, einen zufriedenen zukünftigen Kunden zu behalten.
Fazit: Du hast da ganz einfach Pech gehabt!
Gruß
Lifetrader
Es gibt kein generelles Umtauschrecht und damit auch keine Umtauschpflicht bei fehlerfreier Ware. Bei Mängeln (und nur hier) greifen die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung (= 6 Monate) nach dem BGB.
Davon gibt es nur die beiden Ausnahmen:
a) Vertraglich wurde die Gewährleistungsfrist verlängert bzw. ein Umtauschrecht eingeräumt
b) Umtausch erfolgt insbesonder bei Kauf- oder Versandhäusern aus Kullanz, weil es die Konkurrenz auch praktiziert und man sich davon erhofft, einen zufriedenen zukünftigen Kunden zu behalten.
Fazit: Du hast da ganz einfach Pech gehabt!
Gruß
Lifetrader
Trotzdem Danke Lifetrader
@kleeneZecke
Probier`s doch mal andersrum und versuch das zweite Buch umzutauschen. Vielleicht hast Du da mehr Glück.
Gruß
Lifetrader
Probier`s doch mal andersrum und versuch das zweite Buch umzutauschen. Vielleicht hast Du da mehr Glück.
Gruß
Lifetrader
Da siehts noch schlechter aus. Die zweiten Exemlare wurden schon irgendwann im Sommer per Katalog bestellt. Da ist sogar das halbe Jahr schon um. Das wäre die einzige Möglichkeit gewesen.
kleene Zecke
kleene Zecke
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