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    KIMVESTOR darf vor EINTRAGUNG KEINE RECHTSGESCHÄFTE tätigen ??!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.01 23:11:34 von
    neuester Beitrag 31.01.01 23:29:49 von
    Beiträge: 6
    ID: 336.776
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      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:11:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich fand Kim Schmitz hat sich gut geschlagen und der Telebörsenfutzi war echt mies vorbereitet!

      NUR:
      Als es um die Umwandlung der **DATA**-GmbH in die KimvestorAG ging hat K.Schmitz selber gesagt, dass die AG noch keine Rechtsgeschäfte getätigt hat (und bis zur Eintragung ins Handelsregister nicht darf)

      Sollte dem so sein (gehe nur davon aus und hatte noch nicht die Zeit das zu recherchieren), dann kann er ja kein Vertrag im Namen der KimvestorAG mit letsbuyit schließen!

      Laut mail von LBC (in einem anderen LBC Thread) soll dieser vertrag aber doch bis zum Ende des Januar (heute??) ausgearbeitet sein.

      Auch die Möglichkeit zum Absprung "sollte der deal jetzt platzen..."hat sich Kim Schmitz ja gelassen.

      Bin gespannt, was noch so passiert!


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:17:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat denn da keiner Erfahrung, was die rechtlichen Bestimmungen angeht (Handlungsfähigkeit einer noch nicht eingetragenen AG)??

      Danke
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:22:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solange die AG oder GmbH nicht im Handelsregister eingetragen ist, haften Gesellschafter (Aktionäre)
      voll (mit ihrem persönlichen Vermögen)!
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:23:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist bei allen Kapitalgesellschaften das gleiche:
      Mit Beantragung der Eintragung in das Handelsregister darf die Gesellschaft schon Geschäfte tätigen.
      Firmierung: i.G. = in Gründung
      Der Unterschied ist nur die Haftungsfrage:
      Mit Eintragung in das Handelsregister haftet die Kapitalgesellschaft mit ihrem Gesellschaftvermögen (also begrenzt)
      Vor Eintragung ( also i.G.) haftet der Geschäftsführer bzw der Vorstand unbegrenzt.
      Gruß LEO
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:25:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei in Gründung befindlichen Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter für Rechtsgeschäfte, die vor der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft ( Registereintrag )persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haftungsbeschränkung gibt es vor der Eintragung nicht. Gleichwohl ist die in Gründung befindliche Gesellschaft rechtsgeschäftsfähig.
      Im Falle Kimvestor Ag handelt es sich offensichtlich um eine Umwandlung der Dataprotekt GmbH in eine Aktiengesellschaft, so das vor der Eintragung der Umwandlung wohl die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bestehende GmbH haftbar ist. Somit ist eine Haftungsbeschränkung sicherlich gegeben.

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      schrieb am 31.01.01 23:29:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      what ever

      auf jeden fall ist die behauptung das man vor erhalt der hr nummer keine geschäfte machen darf def. falsch, fakt!

      dieser möchtegernundkanndochnicht martyn ist eh ein halbhirn!

      :D


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      KIMVESTOR darf vor EINTRAGUNG KEINE RECHTSGESCHÄFTE tätigen ??!!