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    ADPHOS - Patentlage! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.01 22:23:34 von
    neuester Beitrag 05.02.01 17:59:39 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 01.02.01 22:23:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie sicher ist eigentlich die Patentlage bei Adphos? Denn damit steht und fällt alles. Wenn hier und da Unklarheiten herrschen, könnte sehr schnell das berühmte Alleinstellungsmerkmal "verfliegen". Ist die Einspruchsfrist der Patente erfolgreich abgelaufen? Anmeldung und Erteilung reichen nämlich nicht. Gibt`s Einsprüche? Hoffentlich decken die Patente die wesentlichen Merkmale voll ab, denn diese können manchmal einfach oder auch schwieriger umgangen werden, ohne eine Patentverletzung zu verursachen.
      Nicht dass ich falsch verstanden werde: Ich halte diese Technologie für wegweisend und möchte mir eine grössere Menge dieser Aktien zulegen, obwohl die Bewertung sehr hoch ist. Sollte irgenwann allerdings das Alleinstellungsmerkmal nicht mehr vorhanden sein, wird der Kurs fallen wie ein Stein! Dann sind nämlich Kurse um ca. 17 Euro gerechtfertigt (ähnliches KGV wie z.B. Dr. Höhnle). Also: wer kann mir helfen?
      Es grüsst
      Beta12
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 13:37:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bin voll deiner Meinung! Arbeite selbst in der Forschung, zwar in einem völlig anderen Zweig, aber wenn die Patente nicht weitreichend genug sind, findet am Ende jemand einen Quereinstieg ins Geschäft! Es wäre also auch interessant, zu wissen, seit wann sie über diese Patente verfügen, dementsprechend kann man vielleicht abschätzen ob die Patente wasserdicht gemacht wurden. Vielleicht kann einmal jemand mit Kontakt zum Unternehmen anfragen!
      Gruß
      Zasterbuster
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 14:13:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      selbst ein erteiltes patent ist kein garant für exklusives
      vermarkten der erfindung. bei einer evtl. vorbenutzung durch andere können
      diesen vom patentinhaber stillschweigend mitbenutzungsrechte eingeräumt werden,
      so dass das alleinstellungsmerkmal nur scheinbar existiert.
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 17:26:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mit einem Patent ist man doch nicht sicher! Sicherheit besteht
      nur dann, wenn das Know How im Betrieb selbst steckt. Jeder
      halbwegs begabte kann ein Patent - sofern es nicht hieb- und stich
      fest geschrieben wurde - abkupfern und modifizieren.

      Solches Wissen gehört deshalb in eine Blackbox.

      Yamster ;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 17:59:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      das ist ja gerade die kunst bei einer patentanmeldung,
      die schutzansprüche soweit zu fassen, dass auch alternativ-
      lösungen unter den schutzbereich fallen. entscheidend ist
      letztlich, was im prüfungs- und einspruchsverfahren an
      schutzmerkmalen übrig bleibt. der blosse hinweis auf
      ein patent ist nichtssagend. man muss immer die jeweiligen
      schutzansprüche lesen. im kennzeichnenden teil steht
      die eigentliche, gegen den stand der technik abgegrenzte
      erfindung.


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