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    Spekuverluste anrechenbar auf Einnahmen aus selbstst. Arbeit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.01 12:05:56 von
    neuester Beitrag 07.02.01 19:41:36 von
    Beiträge: 6
    ID: 339.670
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      schrieb am 07.02.01 12:05:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      mich würde einmal interessieren, ob ich meine Spekulationsverluste aus 2000 mit meinen Einnahmen aus selbständiger Arbeit verrechnen kann (evtl. teilweise?)

      Also konkret: Ich bin selbstständig, habe natürlich im letzten Jahr auch verdient (:- SCHÖN :-), mit diesem Geld an der Börse spekuliert und kräftig Verluste eingefahren und auch realisiert. )-: nicht so schön :-(

      Gibt es jetzt eine Möglichkeit die Verluste aus Speku mit Gewinnen aus selbstst. Arbeit zu verrechnen? Ich muß ja auch Spekusteuer zahlen, wenn ich Gewinne mache!

      In Gesprächen hab ich einmal etwas erfahren, was vielleicht helfen kann. Die Aussage meines Gesprächspartners war etwa folgende: Da ich selbst. arbeite ist dies eine Einkunft mit Risiko (kein monatlicher Lohn, usw.) Spekulationsverluste sind Verluste aus Risikogeschäften! Also, sollte das ganze verrechenbar sein! - wie gesagt nur die Aussage eines Bekannten, aber hier gibts ja bestimmt Profis, oder welche die admit schon Erfahrung gemacht haben.
      Vielen Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 12:21:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soweit ich weiß, Nein. Spekulationsverluste aus Wertpapieren können Sie nur mit Spekulationsverlusten aus Wertpapieren anrechnen lassen. Sie können diese Spekulationsverluste vor-bzw. rücktragen in andere Kalenderjahre, in denen Sie überwiegend Spekulationsgewinne erzielen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 12:24:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kommt darauf an ob du die Aktien von der Firma gekauft hast oder privat. Wenn du sie von der Firma gekauft ja, aber dann gibt es auch keine Steuerfreien Gewinne.
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 12:31:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @zoczoczoc

      ja die Aktie wurden eigentlich über die Konten der Firma gekauft und sind eigentlich als Kapitalanlage gedacht gewesen.
      Bist du dir in Bezug auf deine Aussage sicher? Hast du das selbst schon getan, oder woher weißt du das?
      Avatar
      schrieb am 07.02.01 12:53:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo für genaue Infos (auch Steuergesetze u.ä.) melde Dich
      doch mal:

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      Avatar
      schrieb am 07.02.01 19:41:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast bist du Freiberufler, kein Gewerbebetrieb und hast auch keine Firma. Also auch kein Firmenkonto und keine betrieblichen Finanzanlagen. Du willst ja auch keine Gewerbesteuer auf deine Einnahmen zahlen genausowenig wie auf deine Spekulationsgewinne, oder ?

      Also hast du Einkünfte SO und die sind nun mal nur innerhalb der SO ausgleichsfähig.


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