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    Tafelgeschäft mit Zerobonds: steuerliche Behandlung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.01 16:12:29 von
    neuester Beitrag 14.02.01 09:04:43 von
    Beiträge: 8
    ID: 341.699
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      Avatar
      schrieb am 12.02.01 16:12:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vielleicht kann ich hier kompetente (aber doch für einen Laien verständliche) Antwort auf die folgende Frage bekommen (war bei meiner Bank leider nicht möglich ...):

      Wird bei Einlösung einer Nullkuponanleihe als effektives Stück nach Auslauf (Tafelgeschäft) von der Bank irgendeine Steuer einbehalten ?

      Macht es einen Unterschied, ob man das Papier vorher in ein Depot einliefert ?

      Macht es einen Unterschied, ob man Steuerausländer ist ?

      Macht es einen Unterschied, ob der Schuldner (Emittent der Anleihe) Ausländer ist ?


      Vielen Dank im voraus,

      Flo
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 16:30:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schon mal an BeNeLux gedacht?
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 16:37:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja auch bei zeros wird die zinsabschlagsteuer bei einlösung einbehalten und zwar nach differenzmethode Talgeschäft (35% + 5,5% soli)beispiel


      anschaffungskurs 60000DM

      verkauf am ende der laufzeit 100000DM

      zinsabschlagsteuer aus 40000DM = 14000 + 770=14770

      wieso kaufst du dir keine anleihe die unter 100 DM ( unter pari) notiert. Sag mal nen kupon von 3,25 und lange laufzeit von 8-10 jahre mußt nur kupon versteuern die rückzahlung zu 100 DM am ende ist steuerfrei! aber ins depot legen!
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 16:41:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      1.oh das unten hab ich nicht gesehen! wenn Steuerausländer bist unterliegst du nicht der zast! 2. im depot wir halt nur 30% zast +soli einbehalten.3. Nein
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 18:26:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      @lepppi

      Vielen Dank für die schnellen Antworten.

      Ich konkretisiere mal:

      ich bin Steuerausländer
      der Zerobond existiert schon in Eigenverwahrung (vor längerer Zeit angeschafft, als die Gesetze noch ziemlich anders waren ...)

      Fällt jetzt also ZASt an oder nicht ?

      Und wie wird denn der Anschaffungskurs bestimmt ???

      Danke,

      Flo

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      Avatar
      schrieb am 13.02.01 17:13:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn du steuerausländer bist mußt du ja ne Bescheinigung haben das du nicht in deutschland veranlagt wirst. Damit gehst du zur bank bei fälligkeit des zeros und löst den mantel zum nennbetrag ein.
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 23:34:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe die Ehre,

      nochmal von vorne:

      Differenzbesteuerung scheidet aus sobald ein betreffendes
      Wertpapier (Finanzinnovation) als effektives Stück vorliegt.
      Dies ist hier der Fall.

      Fall 1:
      Effektive Einlösung in Deutschland

      Egal ob Steuerinländer oder Ausländer.
      Es kommt die Pauschalbesteuerung zum Einsatz, bei dem
      30% vom Verkaufs-/Fälligkeitswert als Bemessungsgrundlage
      für 35% ZaSt + Soli dienen.
      DM 100.000,-- Nennwert bei Fälligkeit ergeben also
      DM 30.000,-- pauschale Zinsen ergeben DM 10.500,-- ZaSt +
      DM 577,50 Soli.


      Fall 2:
      Einlieferung ins Depot in Deutschland

      Steuerinländer wie oben, jedoch mit Anrechnung auf
      Freibetrag und logischerweise nur 30 % ZaSt statt 35 %.

      Steuerausländer kein Abzug.
      Das ist aber nichts besonderes, da z.B. ein Österreicher
      in Deutschland für seine Konten keine ZaSt zahlt
      und ein Deutscher in Österreich keine KeSt zahlt.

      Wichtig ist hierbei meines Wissens aber, dass die
      Einlieferung unbedingt vor Fälligkeit erfolgt, denn ein
      bereits fälliges Papier lässt sich nicht mehr einliefern.


      Fall 3:
      Effektive Einlösung im Ausland

      Sofern der Emittent im Ausland eine Zahlstelle besitzt,
      und das betreffende Ausland keine Abschlagsteuer einbehält
      Auszahlung ohne Abzug möglich, egal wer einlöst.


      Empfehlung:

      Version 2, aber ich gebe zu Bedenken dass mit Sicherheit
      die Finanzbehörden Deines Landes sich auch für die Zinsen
      interessieren.

      Wenn der Zero schon fällig war, dann Version 3. Für
      die Zinsen gilt obiges.


      Soweit meine Sicht der Dinge. Irgendwelche
      anderen Meinungen ?

      Gruss

      Hans
      Avatar
      schrieb am 14.02.01 09:04:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @chief pebbles:

      Herzlichen Dank für diese Ausführung, die mir sehr klar und umfassend erscheint.

      Flo


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