Tafelgeschäft mit Zerobonds: steuerliche Behandlung ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.01 16:12:29 von
neuester Beitrag 14.02.01 09:04:43 von
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Vielleicht kann ich hier kompetente (aber doch für einen Laien verständliche) Antwort auf die folgende Frage bekommen (war bei meiner Bank leider nicht möglich ...):
Wird bei Einlösung einer Nullkuponanleihe als effektives Stück nach Auslauf (Tafelgeschäft) von der Bank irgendeine Steuer einbehalten ?
Macht es einen Unterschied, ob man das Papier vorher in ein Depot einliefert ?
Macht es einen Unterschied, ob man Steuerausländer ist ?
Macht es einen Unterschied, ob der Schuldner (Emittent der Anleihe) Ausländer ist ?
Vielen Dank im voraus,
Flo
Wird bei Einlösung einer Nullkuponanleihe als effektives Stück nach Auslauf (Tafelgeschäft) von der Bank irgendeine Steuer einbehalten ?
Macht es einen Unterschied, ob man das Papier vorher in ein Depot einliefert ?
Macht es einen Unterschied, ob man Steuerausländer ist ?
Macht es einen Unterschied, ob der Schuldner (Emittent der Anleihe) Ausländer ist ?
Vielen Dank im voraus,
Flo
Schon mal an BeNeLux gedacht?
ja auch bei zeros wird die zinsabschlagsteuer bei einlösung einbehalten und zwar nach differenzmethode Talgeschäft (35% + 5,5% soli)beispiel
anschaffungskurs 60000DM
verkauf am ende der laufzeit 100000DM
zinsabschlagsteuer aus 40000DM = 14000 + 770=14770
wieso kaufst du dir keine anleihe die unter 100 DM ( unter pari) notiert. Sag mal nen kupon von 3,25 und lange laufzeit von 8-10 jahre mußt nur kupon versteuern die rückzahlung zu 100 DM am ende ist steuerfrei! aber ins depot legen!
anschaffungskurs 60000DM
verkauf am ende der laufzeit 100000DM
zinsabschlagsteuer aus 40000DM = 14000 + 770=14770
wieso kaufst du dir keine anleihe die unter 100 DM ( unter pari) notiert. Sag mal nen kupon von 3,25 und lange laufzeit von 8-10 jahre mußt nur kupon versteuern die rückzahlung zu 100 DM am ende ist steuerfrei! aber ins depot legen!
1.oh das unten hab ich nicht gesehen! wenn Steuerausländer bist unterliegst du nicht der zast! 2. im depot wir halt nur 30% zast +soli einbehalten.3. Nein
@lepppi
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich konkretisiere mal:
ich bin Steuerausländer
der Zerobond existiert schon in Eigenverwahrung (vor längerer Zeit angeschafft, als die Gesetze noch ziemlich anders waren ...)
Fällt jetzt also ZASt an oder nicht ?
Und wie wird denn der Anschaffungskurs bestimmt ???
Danke,
Flo
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich konkretisiere mal:
ich bin Steuerausländer
der Zerobond existiert schon in Eigenverwahrung (vor längerer Zeit angeschafft, als die Gesetze noch ziemlich anders waren ...)
Fällt jetzt also ZASt an oder nicht ?
Und wie wird denn der Anschaffungskurs bestimmt ???
Danke,
Flo
wenn du steuerausländer bist mußt du ja ne Bescheinigung haben das du nicht in deutschland veranlagt wirst. Damit gehst du zur bank bei fälligkeit des zeros und löst den mantel zum nennbetrag ein.
Habe die Ehre,
nochmal von vorne:
Differenzbesteuerung scheidet aus sobald ein betreffendes
Wertpapier (Finanzinnovation) als effektives Stück vorliegt.
Dies ist hier der Fall.
Fall 1:
Effektive Einlösung in Deutschland
Egal ob Steuerinländer oder Ausländer.
Es kommt die Pauschalbesteuerung zum Einsatz, bei dem
30% vom Verkaufs-/Fälligkeitswert als Bemessungsgrundlage
für 35% ZaSt + Soli dienen.
DM 100.000,-- Nennwert bei Fälligkeit ergeben also
DM 30.000,-- pauschale Zinsen ergeben DM 10.500,-- ZaSt +
DM 577,50 Soli.
Fall 2:
Einlieferung ins Depot in Deutschland
Steuerinländer wie oben, jedoch mit Anrechnung auf
Freibetrag und logischerweise nur 30 % ZaSt statt 35 %.
Steuerausländer kein Abzug.
Das ist aber nichts besonderes, da z.B. ein Österreicher
in Deutschland für seine Konten keine ZaSt zahlt
und ein Deutscher in Österreich keine KeSt zahlt.
Wichtig ist hierbei meines Wissens aber, dass die
Einlieferung unbedingt vor Fälligkeit erfolgt, denn ein
bereits fälliges Papier lässt sich nicht mehr einliefern.
Fall 3:
Effektive Einlösung im Ausland
Sofern der Emittent im Ausland eine Zahlstelle besitzt,
und das betreffende Ausland keine Abschlagsteuer einbehält
Auszahlung ohne Abzug möglich, egal wer einlöst.
Empfehlung:
Version 2, aber ich gebe zu Bedenken dass mit Sicherheit
die Finanzbehörden Deines Landes sich auch für die Zinsen
interessieren.
Wenn der Zero schon fällig war, dann Version 3. Für
die Zinsen gilt obiges.
Soweit meine Sicht der Dinge. Irgendwelche
anderen Meinungen ?
Gruss
Hans
nochmal von vorne:
Differenzbesteuerung scheidet aus sobald ein betreffendes
Wertpapier (Finanzinnovation) als effektives Stück vorliegt.
Dies ist hier der Fall.
Fall 1:
Effektive Einlösung in Deutschland
Egal ob Steuerinländer oder Ausländer.
Es kommt die Pauschalbesteuerung zum Einsatz, bei dem
30% vom Verkaufs-/Fälligkeitswert als Bemessungsgrundlage
für 35% ZaSt + Soli dienen.
DM 100.000,-- Nennwert bei Fälligkeit ergeben also
DM 30.000,-- pauschale Zinsen ergeben DM 10.500,-- ZaSt +
DM 577,50 Soli.
Fall 2:
Einlieferung ins Depot in Deutschland
Steuerinländer wie oben, jedoch mit Anrechnung auf
Freibetrag und logischerweise nur 30 % ZaSt statt 35 %.
Steuerausländer kein Abzug.
Das ist aber nichts besonderes, da z.B. ein Österreicher
in Deutschland für seine Konten keine ZaSt zahlt
und ein Deutscher in Österreich keine KeSt zahlt.
Wichtig ist hierbei meines Wissens aber, dass die
Einlieferung unbedingt vor Fälligkeit erfolgt, denn ein
bereits fälliges Papier lässt sich nicht mehr einliefern.
Fall 3:
Effektive Einlösung im Ausland
Sofern der Emittent im Ausland eine Zahlstelle besitzt,
und das betreffende Ausland keine Abschlagsteuer einbehält
Auszahlung ohne Abzug möglich, egal wer einlöst.
Empfehlung:
Version 2, aber ich gebe zu Bedenken dass mit Sicherheit
die Finanzbehörden Deines Landes sich auch für die Zinsen
interessieren.
Wenn der Zero schon fällig war, dann Version 3. Für
die Zinsen gilt obiges.
Soweit meine Sicht der Dinge. Irgendwelche
anderen Meinungen ?
Gruss
Hans
@chief pebbles:
Herzlichen Dank für diese Ausführung, die mir sehr klar und umfassend erscheint.
Flo
Herzlichen Dank für diese Ausführung, die mir sehr klar und umfassend erscheint.
Flo
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