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    Berufsunfähigkeit für alle bis 40 !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.01 11:47:04 von
    neuester Beitrag 04.06.01 13:57:18 von
    Beiträge: 32
    ID: 345.114
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      schrieb am 20.02.01 11:47:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dies ist ein Tipp von www.versicherungsmarkt-mv.de .

      Wichtige Neuregelungen ab 2001:

      - Niedrigeres Niveau der Erwerbsminderungsrente
      - Kompletter Wegfall der Berufsunfähigkeitsrenten für unter 40-jährige
      - Private Berufsunfähigkeitsrente wichtiger denn je - vergleichen lohnt sich:

      In der gesetzlichen Rentenversicherung hat es im Rahmen der Invalidenrenten zum Jahresanfang wichtige Änderungen gegeben, die die private Vorsorge wichtiger denn je machen. Und die Invalidenrenten ist kein Thema für Randgruppen: jeder vierte deutsche Arbeitnehmer wird vor Erreichen des
      Ruhestands berufsunfähig. Da die Sozialversicherung sparen soll, hat die Bundesregierung die Berufs- und Erwerbs-unfähigkeitsrenten in ihrer bisherigen Form abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Für Sie bedeutet das vor allem:

      Wenn Sie am 01.01.2001 jünger als 40 waren, erhalten Sie in Zukunft keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Gezahlt wird nur noch die Erwerbsminderungsrente. Diese bekommen Sie nur in voller Höhe, wenn Sie selbst einfache Tätigkeiten nicht einmal mehr als drei Stunden pro Tag durchführen können. Die neue Erwerbsminderungsrente fällt geringer aus als die bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente. Vollkommen Erwerbsunfähige erhalten bislang im Schnitt zwischen 1187 und 1628 Mark im Monat. Seit Jahresbeginn beträgt diese Summe für alle, die neu zu Invaliden werden, zwischen 3,3 und 10,8 Prozent weniger.

      Sie sehen also: An einer privaten Vorsorge führt kein Weg vorbei, um im Fall der Invalidität keinen sozialen Abstieg zu erleben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall, Körper- oder Kräfteverfall nicht mehr arbeiten können.

      Deshalb heißt es: vorsorgen und nicht nachher sorgen. In diesem Sinne

      www.versicherungsmarkt-mv.de

      i.A. Benthien
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 21:02:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo

      Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die 2 wichtigste Versicherung nach der Privat-Haftpflicht.
      Im www.versicherungsmarkt-mv.de ist beschrieben, daß man diese mit einer Kapitallebensversicherung koppeln kann. Jeder vernünftige Versicherungsmakler rät davon ab.
      Auch der Bund der Versicherten schreibt dazu:

      "... Achtung Vertretertrick: Vertreter versuchen, diesen wichtigen Versicherungsschutz mit einem Sparvorgang in einer Kapital-Lebensversicherung zu verbinden. Dann gibt es zwar am Ende Geld zurück, doch dann kostet das Ganze zehnmal soviel. Besser: eine reine Risikoversicherung abschließen ( der entsprechende Beitrag ist auch bei der Kapitalversicherung verloren) und das eingesparte Geld selbst anlegen...."
      Zum Nachfragen: Bund der Versicherten Tel. 04193/94222
      oder www.bundderversicherten.de

      Die HMI Futzis laufen gerade mit so einem Paket durch Deutschland, genannt "Golden Future",andere Versicherungen aber auch.
      Der Kunde ist in keiner Hinsicht abgesichert. In dem Paket sind dann BU mit 500.-DM BU Rente. Das ich nicht lache. Was will ein normaler Mensch mit 500.- wenn er Berufsunfähig wird. und eine Rente nach 30 Jahren von 800.-DM mont.
      Todesfalleistung 100.000.-DM und das für mont. 300.-DM
      30 Jahre lang. Und wenn Du mal Geld brauchst muste Zinsen zahlen.

      BESSER
      Bsp.: man hat mont. ca. 300.-DM

      BU über 2000.-DM Rente ca. 100.-DM Beitrag (keine Verweisbarkeit auf anderen Job !!! Wichtig)
      Risikoleben 200.000.- DM ca. 30.-DM im Monat (wenn überhaupt nötig)
      Aktienfonds für Rente ca. 170.-DM im Monat (nach 30 Jahren ca. 700.000.-DM Rente

      So ist man mit 300.-DM gut abgesichert.

      Bei BU darauf achten, daß Ihr auf keinen anderen Beruf verwiesen werden könnt. Das Ihr ohne weitere Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung erhöhen könnt (höhere Rente). Und lasst die möchtegern Versicherungen aus dem Spiel, die locken nur mit billigen Beiträgen und wenn es dann ans zahlen geht kneifen Sie. (die haben noch keine Erfahrung)


      Wer fragen hat her damit.

      Gruß Jens
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 08:55:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jens, für welche Gesellschaft arbeitest du denn ?
      Ich finde es nicht gut bei der Marktlage von Aktieninvestments für die Rente zu reden. Die Erfahrung zeigt dass man für die Rente eine solide Grundabsicherung ohne Risiko haben muss.
      Ich betone dabei ohne Risiko, denn wenn man bei der Rentenfrage ein Fehler macht, kann man diesen nicht wieder gut machen.
      Was einem die Prognosen von möchte gern Ratgebern wie du bringen, brauche ich nur auf mein Aktienkonto zu schauen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 09:25:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Kalusa

      Kann Dir nur recht geben !!!

      Die pauschale Aussage: Aktien(-fonds) sind besser als
      Lebensversicherungen und bringen 10% Rendite
      ist so falsch wie dumm !!!

      Lebensversicherungen haben im allgemeinen
      eine NETTO-Rendite zw. 6% und 7% !
      d.h alternativ müßte ich eine Brutto-Rendite von 10% erzielen um auf das selbe Nettoergebnis zu kommen !
      Auch wenn mann NIE Steuern auf Zinserträge zahlen müßte,
      so liegt die Rendite der Lebensversicherung ziemlich genauim langjährigen Duchschnitt der Festverzinslichen Anleihen !

      Und gerade heute drängt sich eine Anlage in Lebensversicherungen,speziel für größere Beträge, geradezu auf !

      Ich selber habe mehrere (wg. der Flexibilität) Lebensversicherungen nach dem "5 + X" Modell
      d.h 5Jahre Einzahlen, X Jahre Vertragslaufzeit (mind.12).
      Persöhnlich habe ich Laufzeiten zw. 25 und 35 Jahren gewählt
      ablauf zw. 55 und 65 Jahren.
      Vorteil: nach 12 Jahren habe ich praktisch jederzeit verfügbare "Festgelder" mit einer STEUERFREIEN VERZINSUNG von ca.7% und KANN die einzelnen Vertäge kündigen, MUß aber nicht !
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 13:21:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei der Netto Rendite der KLV hast Du aber gnädigerweise vergessen, dass man davon noch Verwaltungskosten, Gebühren etc. abziehen muss. Diese werden netterweise nicht bekannt gegeben.

      Und dann liegt die Netto Rendite nur noch bei 4,5-6,7%.

      Dabei darf man aber nicht vergessen, dass diese Renditen in den letzten 25 Jahren erzielt wurden. Da haben wir aber lange Phasen mit Zinssätzen um die 10% gehabt.

      Ob das für die Zukunft auch noch gilt, ist sehr fragwürdig.

      Und auch bei Deinem Modell muss man erst mal 12 Jahre sparen, bis man das erste Mal wieder an das Geld ran kann. Wenn das nicht gelingt, was sehr häufig der Fall ist, dann sieht man nicht mal das eingezahlte Geld wieder, von einer (positiven) Rendite gar nicht zu reden. Und wenn man z. B. für eine Immobilie oder wegen Krankheit das gesamte Geld braucht, hat man ein Riesenproblem.

      Wie wenig die Versicherungen den eigenen Renditeversprechungen glauben, sieht man ja daran, dass die garantierte Mindestrendite gesenkt worden ist. Die liegt jetzt nur noch bei ca. 3%, wobei davon noch Gebühren abgezogen werden. In der Realität also eher bei 2%, was nicht einmal einen Inflationsausgleich bringt.

      Somit drängt sich eine Anlage in Lebensversicherungen nicht nur nicht auf, sondern ist so ziemlich das Dämlichste, was man tun kann. (Dämlicher wäre nur noch gewesen vor einem Jahr EM-TV zu kaufen.) Eine Ausnahme gilt allenfalls für Selbstständige, die die Beiträge von der Steuer absetzen können.

      Gruss
      Kater

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      Avatar
      schrieb am 02.03.01 17:45:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Kater

      Was redest du ? wenn ICH sage NETTO mein ICH auch NETTO !!!

      "Und auch bei Deinem Modell muss man erst mal 12 Jahre sparen, bis man das erste Mal wieder an das Geld ran kann. Wenn das nicht gelingt, was sehr häufig der Fall ist, dann sieht man nicht mal das eingezahlte Geld wieder, von einer (positiven) Rendite gar nicht zu reden. Und wenn man z. B. für eine Immobilie oder wegen Krankheit das gesamte Geld braucht, hat man ein Riesenproblem"

      Mit Geld in der Lebensversicherung hab ich nie ein Problem!
      (im Gegenteil, ich weis es ja gut angelegt)
      Da sich nicht das Geld in LV´s stecke, von dem ich mir
      nach 4 Jahren ein Auto kaufen will, ist ja wohl logisch , oder ?
      Für den Fall eine Immobilienfinanzierung sind meine KLV´s eine bei jeder Bank beliebt Sicherheit ( praktisch wie Bargeld) also , wer hatt hier Probleme ?


      "Wie wenig die Versicherungen den eigenen Renditeversprechungen glauben, sieht man ja daran, dass die garantierte Mindestrendite gesenkt worden ist. Die liegt jetzt nur noch bei ca. 3%, wobei davon noch Gebühren abgezogen werden. In der Realität also eher bei 2%, was nicht einmal einen Inflationsausgleich bringt."

      Wenn mann nichts weis , sollte mann den Mund halten,
      bevor mann Müll erzählt! Die reduzierung des Garantiezinses hat NICHTS mit den Renditeerwartungen der einzelnen Unternehmen zu tun,(dafür wurde nämlich der Zinsüberschuß entsprechend erhöht), sonder beruht auf einer Verfügung des BAV . Die tatsächlichen Renditen liegen eh weit höher !


      "Somit drängt sich eine Anlage in Lebensversicherungen nicht nur nicht auf, sondern ist so ziemlich das Dämlichste, was man tun kann."

      Aha "dämlich" findest du also 6% Netto-Steuerfrei.

      Dann nenn mir doch bitte eine SICHERE Anlage die mir NETTO
      nach STEUERN ( sagen wir 35% Steuersatz) mehr bringt !


      ICH WARTE !!!
      Avatar
      schrieb am 03.03.01 13:41:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Karter

      Bin reiner Versicherungsmakler und arbeite über einen Maklerverbund mit vielen Versicherungen zusammen. Der Kunde kann sich also aus vers. Angeboten seine opt. Vers. heraussuchen.
      Meinen Kunden rate ich aber in Anlagehorizonten von über 5 Jahren in Aktienfonds zu sparen, dabei kann man auch Renten oder Geldmarktfonds beimischen, jenachdem was für Risiken ein Kunde eingehen will. Bei Laufzeiten unter 5 Jahren empfehle ich reine Geld ooder Tagesgeldkonten. Verzinsung zur Zeit bei 4,5%-4,7%. Du kommst jederzeit ans Geld und nicht wie bei der Lebensversicherungen, willste Geld, kannste haben für 8,5% Zinsen. Für Dein eingezahltes Geld.
      Genauso die jämmerlichen Rückkaufswerte. 2 Jahre einzahlen und immer noch nichts im Pott, weil der Vertreter mit rumläuft und sein Haus finanziert.
      Auf dieses mache ich meine Kunden aufmerksam und Sie sind immer froh darüber, daß Sie einer aufgeklärt hat.
      Ich lebe von Bestandskunden und nicht vom Lebensversicherungsgeschäft.
      Und wenn dann nur Fondpolichen, die sind mein Urlaubsgeld.

      Zum Aktienmarkt: ;)
      Is schon Schade, daß der Markt immer weiter runter geht, muß aber nun mal sein. Wir können nicht jedes Jahr 20% und mehr plus machen. Bei einem Sparplan juckt das keinen, jetzt kauft man günstige Aktienfondanteile.
      Hättest Du ab 1999 in Fonds gespart hättest Du mehr raus, als bei der Kapitallebensversicherung, denn da ist erst ab 9 Jahren das Geld drin was Du eingezahlt hast.
      Was machen eigentlich die Versicherungen mit dem Geld, logisch anlegen, Kohle machen, größer werden (Allianz).
      Du wirst sehn in 5 Jahren spricht keiner mehr von Aktienkrise 2000/2001.

      Schauen wir mal was Mister100 dann auf dem Konto hat, mit seiner Turbo-Lebensversicherung. Bist bestimmt Dein bester Kunde in Provisionszahlungen. :)

      Gruß Jens
      Avatar
      schrieb am 03.03.01 17:14:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey Jens
      Super Beitrag!
      endlich mal ein sympathischer Versicherungs-Mensch,der seine Leute offen aufklärt und die Nachteile der KLV anspricht!
      bzgl Mister100 und Konsorten, die ja mit ihren Turbo-Lebensversicherung bestimmt ihre bester Kunden sind,
      da er ja sinnvollerweise ;-) "mehrere" KLV hat, um "flexibel"zu sein!#?? ;-))

      Naja, aber immer mehr Kunden begreifen es gottseidank durch vermehrte Aufklärung in aller Art Medien, das Klv nicht gerade toll sind!

      Gruß E.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 02:32:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ HoschiThume

      Wer ist Karter ???

      Bester Beweis dafür, wie wenig Menschen in der Lage sind zu lesen !!!

      Was bist du für ein "Makler" das du ernsthaft behauptest, bei einer Lebensversicherung nach dem "5+7(x)"-Model würde
      der Rückkaufswert erst nach 9 Jahren die Höhe der eingezahlten Beiträge erreichen ? um sich dann in 3 Jahren
      nahezu zu verdoppeln ?

      Weit her kann es mit deinen Fachkenntnissen ja nicht sein !

      Hoffentlich ist mehr verlaß auf deine prophetischen
      Fähigkeiten:
      "Du wirst sehn in 5 Jahren spricht keiner mehr von Aktienkrise 2000/2001."

      So wie in Japan ? Dort markieren die Aktien nach Ihren Höchstständen von vor 10 Jahren! aktuel neue Tiefs !!!

      Nun Tagesgeldkonten mit zu versteuernden 4,5% sind nun wahrlich keine Alternativen zu Steuerfreien 6%-7% !!!

      Netto, nach Steuern und Inflation sieht die Rechnung
      so aus : 4,5% Zinsertrag
      ...Minus 1,5%-Punkte Steuern
      ...Minus 2,0%-Punkte aktuelle Inflation ( "normale" Höhe ! )
      Ergibt : 1% Reale Rendite !

      Meine LV : 7% Ertrag, Steuerfrei
      Minus 2% Inflation
      Ergibt: 5% Reale Rendite
      Also das 5-Fache deines Supertips "Geldmarktkonto" !!!

      Aber diese Rechnung machst du deinen Kunden nicht auf was ?
      Ob die dann immer noch so begeistert von Dir wären ?
      Also ich hab da so meine Zweifel :-)
      Oder sind deine Kunden alles arme Schlucker die keine Einkommensteuer bezahlen müßen und auch keine DM 200.000,--
      auf Tasche haben ? (bist wohl sone Art "VIP-Makler" was ?:-)


      Der Fairnishalber hab ich einfach mal 33,333%Spitzensteuersatz angesetzt, es soll aber Menschen geben die Weit höhere Steuersätze haben, zzgl. Kirschensteuer und Solidaritätszuschlag...)

      Bei Spitzensteuersätzen siehst noch viel schlimmer Aus:
      ..4,5% Zinsertrag
      -.2,0% Steuern
      -.2.0% Inflation
      = 0,5% reale Rendite d.h. nur 1/10 meines Ertrags !!!

      "Auf dieses mache ich meine Kunden aufmerksam und Sie sind immer froh darüber, daß Sie einer aufgeklärt hat."
      (Kicher,Kicher,Kicher )


      Ich habe meine Lebensversicherungen mal schnell nachgerechnet:

      KLV SIGNAL, Tarif S2, Beginn 01.04.1996, Laufzeit 29Jahre,
      Beitragsdauer 5 Jahre, Beitrag jährlich DM 5000,--

      Rückkaufswert zum 01.04.2001 : DM 29.716,--
      Rückkaufswert zum 01.04.2008 : DM 49.828,-- 7,09% NETTO !!!
      Rückkaufswert zum 01.04.2009 : DM 53.665,-- + 7,7% !!!!
      Rückkaufswert zum 01.04.2009 : DM 57.801,-- + 7,7% !!!!
      .
      .
      In Der Zeit vom 01.04.2008 bis zum 01.04.2025 habe ich dann praktisch ein STEUERFREIES "Tagesgeldkonto" !!!
      .
      .
      Rückkaufswert zum 01.04.2025: DM 178.115,-- 7,52% Rendite bezogen auf die volle Vertragslaufzeit !!!

      Und als "Zubrot" hab ich immer noch zusätzlichen Versicherungsschutz !!!


      Ja,JA, ist nicht bis auf die letzte DM garantiert,ich weis,
      aber was glaubt Ihr was es mich Juckt wenn die Überschußbeteiligung mal um 0,5% oder sogar 1% gesenkt wird ?

      Ach, ja, sollte ich wirklich mal in die Lage kommen in den nächsten 7 Jahren plötzlich(?) Geld zu brauchen, nehm ich ne Hypothek auf !Kostet aktuel ca. 5%-6%, also weniger als meine LV an Ertrag bringt !!! Wär ja doof wenn ich mein eigenes Geld ausgeben würde :-)

      @Juemutz

      Dir als Leihe ist ja noch zu verzeihen :-), ist ja auch schwer finanzmathematische Zusammenhänge zu verstehen und in eine solide Finanzplanung umzusetzen.

      Du"fragst":
      "da er ja sinnvollerweise ;-) "mehrere" KLV hat, um "flexibel"zu sein!#?? ;-))"

      Dazu muss mann wissen, das eine KLV i.d.R. nicht teilweise ausgezahlt wird. Daher habe ich viele kleinere Verträge,
      um bei Bedarf nicht wg. "kleineren" Beträgen,
      einen "großen" Vertrag Kündigen zu müssen ! und das "überzählige" Geld dann zu zu versteuernden 4,5%
      anzulegen.(wär doch Schade um die Steuerfreien 7%, oder ? )

      Nun leider bleibt festzuhalten, das ich wohl der einzige hier bin der mit Zahlen und Fakten argumentiert !
      (von JUEMUTZ ist mann ja nichts anderes gewohnt, Sie weis es halt nicht besser! plappert eh alles nur einem "MEYER" nach)
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:32:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mister100:

      Die bisherigen Ergebnisse der KLV aus den letzten 25 Jahren ergaben eine maximale Rendite von 6,7%. Wie die Signal diese weiter erhöhen will, ist mir schleierhaft. Allenfalls indem sie stärker auf Aktien setzt, aber dann hat man ja wieder das alte Risiko. Und die Zinsen sind tendentiell eher rückläufig.

      Bei Deinem Beispiel ist ja auch nur ein einziger Wert tatsächlich real nachprüfbar: Der Rückkaufwert von 2001.

      Bei dem hast Du die Rendite wohlweislich weggelassen.

      Eine schnelle überschlägige Rechnung ergibt für diesen Wert eine Rendite von unter 3%. Also etwa Sparbuchniveau. Nach immerhin 5 Jahren.

      Alle anderen Werte sind reine Versprechungen, von denen keiner weiss, ob sie erreicht werden.

      Wenn man sich Dein Beispiel so ansieht, dann kann man also klar erkennen, dass der einzige beweisbare Wert genau meinen Standpunkt unterstützt, während alles, was für Deinen Standpunkt spricht, reine Prognosen sind, die obendrein nicht nachvollziehbar sind.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 10:25:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Kater

      So kommen wir nicht weiter!

      Bevor du weiter rumschwafelst, solltest du noch mal die Grundschule für Versicherungslehre und Finanzmathematik besuchen !

      Lektion 1.)

      Unterschied Nettoverzinsung - Vertragsrendite

      Vertragsrendite (die von Dir erwähnten 6,75%)
      ist NICHT gleich Nettoverzinsung(Netto-Ertrag aus Kapialanlagen)
      Die Nettoverzinsung beträgt bei den Gesellschaften aktuell ca. 7%-8% !!


      Durch eine geschickte Vertragsgestaltung, die Verkürzung der Beitragszahlung (hier auf 5Jahre), wird eine höhere Vertragsrendite erzielt, da die KOSTEN (für Abschluß/Verwaltung/Risiko) in Abhängigkeit von der gesamten Beitragsumme nur am Anfang aus den Beiträgen finanziert werden ! Durch die schnelle Einzahlung der gesamten Beitragssumme wird schneller von der hohen Nettoverzinsung profitiert!


      Lektion 2.)
      Zur Rendite des Rückaufwertes:

      Eine Betrachtung der Rendite des Rückkaufswertes vor Ablauf von 12 Jahren, macht naturgemäß keinen Sinn und ist für mich völlig Belanglos!

      Lektion 3.)
      Zur Überschußbeteiligung

      Die Überschußbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
      1.) Zinsüberschuß ( Abhängig von der Nettoverzinsung )
      +
      2.) Kostenüberschuß
      +
      3.) Riskoüberschuß

      Nur der Zinsüberschuß ist Kapitalmarktabhängig, eine stärke Schwankung wird jedoch durch einen Anlagemix (grob : Anleihen,Immobilienm,Aktien)und Bildung/Auflösung
      stiller Reserven vermieden !

      Schwankung der Nettoverzinsung z.B. SIGNAl-IDUNA
      zw. 1990- 1999 7,14% - 7,7%

      Da die Gesellschaften gehalten sind sehr vorsichtig zu kalkulieren, werden immer Zins-/Kosten-/Risikoüberschüße anfallen, deren Höhe zwar nicht exakt für die Zukunft feststeht, die aber Naturgemäß keinen riesigen Schwankungen unterworfen sind.

      Eine Reduzierung der Überschußgutschrift von z.B. 1%-Punkt liegt natürlich im Bereich des Möglichen, reduziert meine
      "Festgeld"-Rendite auf Steuerfreie 6,7%, ein Wert mit dem ich gut leben kann !

      Aber ich warte immer noch auf die SICHERE ALTERNATIVE
      (das mit dem Tagesgeldkonto war ja wohl ein Flop *grins* )
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 11:39:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mister100:

      Die Nettoverzinsung, wie Du sie definierst, ist mir vollkommen schnuppe. Mich interessiert nur, wieviel Rendite ich auf mein eingezahltes Geld erhalte. Dies gilt um so mehr, wenn ich die tatsächlichen Werte von der Versicherung gar nicht bekomme.

      Was die Werte angeht, hast Du an meiner grundsätzlichen Argumentation gar nicht angesetzt.

      Denn die lautet: Die beweisbare Rendite liegt bei 3%.

      Ob die Versicherung die 7% Rendite später bringt, muss erst noch bewiesen werden. Garantiert werden lediglich 3% Kapitalrendite (also noch abzüglich der Kosten,die aber nicht bekannt sind). In der Vergangenheit hat zumindest soweit ich im Internet recherchiert habe, keine Versicherung mehr als 6,7% Rendite auf das eingezahlte Geld geschafft.

      Auf jeden Fall ist es aber so, dass die Versicherung, um noch den Dreh auf die 7% im Schnitt zu schaffen zu schaffen, nun mit dem Geld eine Rendite von 7,7 % incl. Gebühren, Verwaltungskosten etc. schaffen muss. Sie müsste also etwa 8% vor Abzug der Kosten erreichen.

      Mit Anleihen etc. ist das aber nicht zu schaffen. Es muss also ein erheblicher Anteil Aktien dazukommen. Dann ist es aber mit der Sicherheit wieder vorbei.

      Das erklärt auch die Limitierung der Versicherungsn auf die 6,7% in der Vergangenheit, als nur geringe Beträge in Aktien angelegt werden durften.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 13:31:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Kater

      Du bist wirklich das beste Beispiel für jemanden welcher, aufgrund seiner ideologischen Verbohrtheit, blind ist für Tatsachen die nicht ins Weltbild ( bei Dir : "Lebensversicherung sind Scheiße" ) passen.




      Das DU selber aufführst das Lebensversicherungen ( ganz allgemein, bei Laufender Beitragszahlung und "hoher" Provisonsbelastung) bis zu 6,7% NETTOVERTRAGSRENDITE
      erzielt haben, und trotzdem zur Erkenntnis kommst
      "Die beweisbare Rendite liegt bei 3%."
      spricht ja wohl Bände !!!
      Zumal ich Dir bewiesen habe das eine derartige Rendite durch Verkürzung der Beitragszahlungsdauer und Minimierung der Provisionsbelastung stark erhöht werden kann !!!

      Und noch mal die Bitte : lesen ( mit Verstand)
      damit ich nicht immer alles wiederholen muß !!!

      Also noch mal:
      Bei einem Vertrag mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer werden nach Ende der Beitragszeit keine Kosten mehr belastet ! D.h. die sonst üblichen Kosten(Prov./Verw./Risiko) werden aus BEITRÄGEN finanziert, und sind zu diesem Zeitpunkt schon bezahlt !!!

      Ergo: dein Geschwafel
      "Auf jeden Fall ist es aber so, das die Versicherung, um noch den Dreh auf die 7% im Schnitt zu schaffen zu schaffen, nun mit dem Geld eine Rendite von 7,7 % incl. Gebühren, Verwaltungskosten etc. schaffen muß. Sie müßte also etwa 8% vor Abzug der Kosten erreichen."
      Ist großer Bockmist !!!
      Wenn du das nicht verstehst, dann tust du mir leid !!!


      Das Lebensversicherungen, gerade bei der "richtigen" Vertragsgestaltung, eine Attraktive Anlage mit hoher
      NETTO-RENDITE sind, habe ich wohl eindrucksvoll bewiesen,
      bzw. die Kritiker, die bis dato nicht in der Lage waren
      eine SICHERE ALTERNATIVE mit vergleichbarer NETTORENDITE
      zu nennen !

      Und weil einem nichts einfällt einfach zu sagen Lebensversicherungen haben nur 3% Rendite ist da wirklich schwach, sehr schwach !!!

      Aber mal was lustiges zum schluß:

      Beitrag einer der "schärfsten" (und "dümmsten" weil reine Nachplapperin)"Kritikerinen" der Lebensversicherung:

      JUEMUTZ Beitrag vom 21.02.01
      "Z.Zt bin ich ca. 15% im Minus, und es sieht nicht aus , als ob es besser wird!"
      "Weiß nicht mehr, in was ich investieren soll, auch die Fonds sind wieder am fallen. Ich werde noch verrückt.
      Wie haltet ihr das nervlich durch???"

      Bei meinen schönen Lebensversicherungen hab ich keine Probleme mit den Nerven *grins* die werden jedes Jahr mehr wert !
      Das einzige was nervt, ist das Dummengeschwätz dieser Leute
      die rumlaufen und AKTIEN,AKTIEN,AKTIEN alles andere ist scheiße, schreien und dann rummjammern , meine Nerven, meine Nerven, *grins*
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 14:04:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Bei einem Vertrag mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer werden nach Ende der Beitragszeit keine Kosten mehr belastet ! D.h. die sonst üblichen Kosten(Prov./Verw./Risiko) werden aus BEITRÄGEN finanziert, und sind zu diesem Zeitpunkt schon bezahlt !!! "

      Woher weisst Du das ?

      Die Versicherungen geben diese Daten nicht heraus. In jedem Fall müssen all die Mitarbeiter bezahlt werden, die das Geld verwalten. Welche Rendite die Versicherungen tatsächlich erwirtschaften, weiss kein Mensch. Da der Besitz z. B. der Allianz kaum zu überschauen ist, scheinen da erhebliche Summen an Kosten "weggebucht" worden sein.

      Was den Beweis angeht: Du hast nur bewiesen, dass Du mit Deiner LV bisher auf 3% Rendite gekommen bist. ANDERE Versicherungen haben max. 6,7% geschafft, in einer Zeit als Aktien mehr als das Doppelte geschafft haben. Übrigends hättest Du mit Aktien jetzt weit mehr als die jämmerlichen 29.000,- DM Rückkaufwert. Auch steuerfrei. Und trotz der Kursstürze der letzten Monate. Hättest Du das gleiche Geld vor 5 Jahren in Aktien investiert (DAX Index z. B.) hättest Du jetzt bereits die 60.000,- DM, die Du mit der KLV erst in 10 Jahren hast.

      Übrigends warst Du mit Deiner KLV in den ersten Jahren mit etwa 100% im Minus. Erst nach vollen 4 Jahren hast Du von so etwas wie Rendite auch nur träumen können.


      Ich werde also mein Geld weiter in die Aktien der Versicherungsgesellschaften investieren. Denn die rentieren seit Jahren viel besser, als die KLV, die sie anbieten. Auch steuerfrei.

      Und so gesehen, muss ich Dir sogar dankbar sein.

      Denn all die Gewinne, die mein Vermögen mehren, stammen ja aus Deinen Beiträgen. Und während Du weiter die Brotsamen bekommst, bekomme ich weiter den Kuchen :)

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 15:03:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hey
      Kater, es hat keinen Zweck mit Mister100 eine Diskussion führen zu wollen.
      Außer verbalen Entgleisungen ala "Schei.. ect hat er nichts im Petto! Andere beleidigen ist sein Hobby.
      Lieber Mister 10O, ich weiß ja nicht in welcher Welt du lebst, aber z.b. bei einem Sparbrief ist mir z.B.vereinbarte 5% immer GARANTIERT+SICHER( auch wenn du der Meinung bist , auf dieser Welt wird nichts garantiert(wie eben bei KLV!)
      Und ICH plappere lieber Leute wie den Meyer vom BdV nach, der offiziell die KLV als "legalen Betrug" bezeichnen darf!
      Aber , es sind ja immer die anderen , die falsch liegen, gell!

      Zur allgemeinen Info ein Bsp.:

      Vor meinem Akien- Minus von 15% habe ich 60% innerhalb eines Jahres mit Aktien+Fonds erzielt und gesichert.
      Das macht mal nach mit KLV o.ä.!
      kann also(auch wenn es JETZT sehr schmerzt) einige Jahre mit so einem Minus überleben.
      Übrigen, ich habe ja leider auch noch KLV,
      zum Thema -Retabilität:
      Sie ist (leider)bei der A+M und bisher habe ich
      ca 22500DM einbezahlt,
      derzeitiger Rückkaufswert(nach ca 8Jahren)
      ca. 18700.-DM.
      Das macht etwas ein Minus von ca 17%!!!!!!!!!!!!!
      Dem ist doch nichts mehr hinzuzufügen!!!!!!!!!!
      +Gruß EVA
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 15:11:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kurze Spielunterbrechung:

      1. Lebensversicherungen haben in der Vergangenheit eine ganz anständige Rendite (6-7%), wenn man den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit/ bzw. mindesten 12 Jahre durchhält.

      2. Der Nachteil von KLV ist die fehlende Flexibilität in der Laufzeit bzw. in den ersten 12 Jahren. Für Leute, die nicht bewußt sparen können, mag eine KLV aus genau diesem Grund geeignet sein. Da viele KLV jedoch vorzeitig (und frühzeitig) wieder abgebrochen werden (über 50%), ist die Rendite aller abgeschlossenen KLV im Durchschnitt negativ!!!

      3. Aktienfonds auf Standardwerte hatten in der Vergangenheit eine Rendite von 10-12%, ebenfalls steuerfrei. Die Sicherheit einer KLV ist sicherlich höher, bei den langen Laufzeiten relativiert sich jedoch das Problem. Die Flexibilität von Aktienfonds ist größer als die von KLV.

      Daraus kann jeder seine Schlüsse ziehen, es gibt eben mehrere Wege. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rechnung von Mister100 aufgehen wird. Ich weiss aber auch, dass dann auch weiterhin Aktienfonds im Durchschnitt 10-12% im Durchschnitt machen werden, bei entsprechend größerem Risiko (Wenn der Kapitalmarkt zusammenbricht, klappt es mit beiden Anlageformen nicht mehr). Ich für meinen Teil ziehe über einen Zeitraum von 30 Jahren das Sparen in Aktienfonds vor - wie Kater (Im letzten Drittel plane ich die überwiegende Umschichtung auf Anleihen zur Risikominderung). Auf der anderen Seite erkenne ich an, dass sich Mister100 sehr bewußt für KLV entschieden hat und sicher nicht die schlechtesten Vertragsvarianten gewählt hat. Was nun tatsächlich besser war, werden wir sowieso erst im Nachhinein wissen. Ein Krieg, eine Währungsreform usw. kann alles entwerten....

      Viele Grüße

      D.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 16:06:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Kater

      Tja, woher weis ich das? , vielleicht hab ich es gelernt?

      „Hättest du... vor fünf Jahren in Aktien(..)hättest du jetzt...“

      Hätte ich vor 10 Jahren Japanische Aktien gekauft, hätte ich heute nur noch die Hälfte!!!

      hättetättehättetätte ist bla bla bla bla !!!

      Sag mir was in fünf Jahren ist!

      Da erhalte ich meine erste „5+7“-LV ausgezahlt:
      Deutscher Herold Tarif DL 5 Jahre Beitragszahlung 12 Jahre Laufzeit
      normaler provisionsbelasteter Tarif!

      Ursprünglich prognostizierte Ablaufleistung: DM 97.671,-- Rendite 6,87%
      Heute prognostizierte Ablaufleistung für 2005: DM 95.067,-- Rendite 6,59%

      Soll ich jetzt weinen? wg. Kürzung der versprochenen Rendite um 0,28%???

      Sind 6,59% NETTO-Rendite denn wirklich dämlich??? und „legaler Betrug“?

      Wenn Ja, dann nennt mir doch endlich eine SICHERE Alternative d.h. sichere 6% nach Steuern und Kosten!!!

      Ach ja, ich gönne Dir wirklich ein großes Stück vom Kuchen, paß nur bitte auf, das du nicht zu spät zum Essen kommst!!! Es gibt da draußen schon genug die halb verhungert am Tisch sitzen und warte das noch mal gedeckt
      Wird!

      @JUEMUTZ

      5% Sparbrief erfüllt nicht die geforderten Kriterien! 0,5% Realrendite sind mir zuwenig!!!

      Deine eigen Lebensversicherung wir sicherlich auch ihre 6% Rendite schaffen, erst recht wenn
      Mann den Versicherungsschutz (der ja auch Geld wert ist) mit einbezieht.

      @Dangerseeker

      zu1.) Richtig!

      zu 2.) naja, sehe das eher umgekehrt! gerade wenn ich BEWUST sparen kann, ist eine LV geeignet, weil ich dann auch den Vertrag einhalte. Das Problem sind ja gerade diejenigen, welche NICHT bewußt sparen könne, und (Sparen=Konsumverzicht) und als erste ihre LV kündigen, bevor mal Premiere oder ein Handy abgeschafft wird!

      zu 3.) In Finanzzeitschriften von Anfang der 90iger Jahre ( DM, Finanztest ) lagen die durchschnittlichen Renditen von Aktienfonds bei 7% - 8%!!! durch die „Megahausse der letzten Jahre zeigt sich nun wirklich ein verzerrtes Bild!!! Und das du „WEIST“ das Aktien in Zukunft 10%-12% machen ist schon allerhand!




      @Kater, JUEMUTZ und alle anderen

      Wenn Ihr alle sooooooo Sicher seid, das Aktien mehr als meine LV´s bringen,
      dann nehmt doch (soweit vorhanden) Hypothekenkredite auf, beleiht die Häuser eurer Eltern und Großeltern
      und investiert das Geld in Aktien ! Kostet aktuell doch gerade ca. 6%, die holt Ihr doch locker raus !
      Und vergeßt nicht der Bank zu sagen, wie dämlich die ist euch Geld für 6% zu geben!
      (Bitte Antwort hier ins Board stellen )
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 17:43:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      @mister100

      OK- wenn Du eher an 7-8% für Aktien glaubst: Ist immer noch mehr als bei einer LV.

      Zu dem "ich weiss": Wenn die Aktienrenditen (bei einem einigermassen funtkionierenden Kapitalmarkt, was in D. in den 70er sicher weniger der Fall war) über längere Zeit im Verhältnis zum Risiko niedrig sind, werden die Marktteilnehmer vermehrt sicherer Werte nachfragen (Anleihen etc.) - deren Kurse steigen und deren Renditen fallen damit.

      Was ich damit meine: Es gibt einen Zusammenhang zwischen Aktienrenditen und anderen am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen. Deshalb meine Zuversicht, dass wenn die LV weiterhin 6-7% erwirtschaften können (bei maximal zulässigen 30% Aktien in ihrem Portfolio), die Aktienrenditen im Durchschnitt höher sein werden.

      Zudem stören mich die 12 Jahre, in denen ich nicht an mein Geld komme. Wenn ich z.B. ein Haus baue, dann möchte ich entscheiden können, wie ich mein Vermögen für den Hausbau einsetze. Nehmen wir an, Du baust Dein Haus in einer Hochzinsphase wie Anfang der 90er. Die Versicherungen sind an langfristig stabilen Renditen interessiert und beteiligen Dich nicht direkt an den höheren Erträgen (das leidige Thema der Bewertungsreserven). Dafür können Sie auch in Phasen wie jetzt noch vergleichsweise hohe Renditen bieten. Dann wärst Du mit 10% Hypothekendarlehen geschlagen.
      Auch wenn Du die LV als Sicherheit bieten kannst, machst Du ein Verlustgeschäft.


      Auch Aktienfonds mögen in einer Hochzinsphase im Kurstal sein. Man kann aber flexibler entscheiden.


      Grüße D.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 15:16:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      @mister100

      Übrigens gilt die Signal Iduna nicht gerade als das rentabelste und hinsichtlich seiner Prognosen verlässlichste Unternehmen.

      Im M&M-Unternehmensrating erhielt sie nur 1 Stern, was die schlechteste Bewertung darstellt. Vgl. z.B. den Vergleich unter www.capital.de (man muss sich durchklicken zu LV, direkter Link funktioniert nicht). Mach vielleicht auch mal einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft...

      Grüße

      D.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 15:32:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      ihr habt irgendwo doch alle eine profilneurose, jeder meint
      der absolute "könner" zu sein, es gibt "makler" welche keine
      lv vertreiben...(hut ab!), es mathematikgenies, verratet
      mir trotz allem mal, wo ich mit einer monatlichen sparrate
      von z.B. 100 dm derartige leistungen wie todesfall-
      schutz, beitragsbefreiung bei BU, garantiertes Kapital
      und voraussichtliche Zinsen bekomme!
      es gibt viele varianten sein geld zu sparen, ich meine aber schon, dass situationsbedingt eine stinknormale lv nichts
      verkehrtes ist
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 16:55:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Mister 100:

      Und was, wenn Deine KLV nun ausgerechnet in Japanischen Immobilien investiert war ? Dann wäre Essig mit den 7%.

      Ups, Du weisst nicht, ob das so war ?
      Tja, dumm gelaufen, ich weiss wenigstens, wo mein Geld investiert ist.

      Axa01:

      Ich bin wirklich kein Experte, und diskutiere hier vor allem um dazuzulernen. Mister100s Beiträge zum Thema Private Krankenversicherung sind durchaus interessant, allerdings kommt das für mich aus diversen Gründen nicht in Frage.

      Bei KLV hat er mich allerdings nicht überzeugt.

      So wie Dein Beitrag sich anhört, bist Du genau auf so einen Versicherungsvertreter hereingefallen.

      Garantiertes Kapital bezieht sich nur auf den Sparbeitrag, wie hoch der ist, erfährst Du nicht. Auch die Zinsen beziehen sich nur auf die Sparrate. Von Deinen hundert Mark siehst Du im ersten Jahr gar nichts, davon wird die Prämie des Versicherungsvertreters bezahlt. Danach gehen von den 100 Mark je nach Versicherung 10-20 DM in Verwaltungskosten, weitere 10-20 DM in die Risikoversicherung für den Todesfall und der rest von 60-80,- DM wird gespart. Das garantierte Kapital bezieht sich im Extremfall auf diese 60,- DM und ebenso die Verzinsung, die die Versicherung Dir nennt.

      Bei einem Beitrag von 100 DM mit Beitragsbefreiung, RLV, usw. bleibt für den Kapitalaufbau nix übrig. Was die Summe angeht: So eine KLV reicht gerade für 20.000,- DM. Nur, was helfen Deiner Frau in deinem Todesfall 20.000,- DM Auszahlung ?

      Wenn Du von demselben Geld eine gute Risikolebensversicherung abschliesst, bekommst Du eine RLV mit mehreren 100.000,- DM Absicherung im Todesfall und ein BU Rente von mehreren 1000,- DM/Monat bei Berufsunfähigkeit.

      Im einen Fall muss Deine Frau bei deinem Tod zur Sozialhilfe, dafür bekommst Du 20.000,- DM nach 12 Jahren (aber steuerfrei, wow). Im anderen Fall ist die Ausbildung und Versorgung Deiner Frau und Deiner Kinder abgesichert. Und deine eigene auch, wenn Du berufsunfähig wirst. Dafür gibt es nach 12 Jahren nichts raus.

      Nur meinst Du nicht auch, dass man erst mal die Familie vernünftig absichern sollte (Also mit 300.000DM im Todesfall, von denen sie tatsächlich leben kann, statt mit 20.000,- DM, die allenfalls auf die Sozialhilfe angerechnet werden)?

      Übrigends kenne ich ne Menge Leute, die eine KLV haben, und Schulden auf dem Girokonto.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 17.03.01 15:28:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ganz einfach:
      Mein Makler hatte mir angeboten: deutsche KLV und englische KLV.

      Nach der Frage was nun besser ist, antwortete er:
      Nehme eine deutsche KLV dann erhälst du das 3 fache in 30 Jahren zurück. (inflationsbereinigt gerade mal das was du eingezahlt hast)
      Oder nehme eine englische KLV, dann erhälst du das 5 fache zurück. (Englische Versicherungen sollen sogar viel älter sein als deutsche LV).

      Auf meine Frage warum er Beides anbietet, obwohl die engl. LV mehr Rendite abwirft, antwortete er:
      Leider wollen sich Viele nicht mit einer ausländischen Versicherung anfreunden. Dann sagte er auch noch: Warum soll ich mir das Geschäft der deutschen LV entgehen lassen, schließlich gibt es da die doppelte Provision als bei der engl. Gesellschaft.

      Ich habe mich natürlich für die englische Variante alles sauber nach deutschem Recht (Steuerfreiheit, Absetzbarkeit usw.)entschieden.


      :cool: EuTr
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 19:37:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Alle:
      Interessante Diskussion, allerdings teilweise recht polemisch !
      Bin selbst Versicherungsagent, beschäftige mich aber auch seit ca. 12 Jahren mit Aktien (privat u. beruflich).
      Ich halte die KLV in ihrer derzeitigen Form ebenfalls für problematisch (die Gründe wurden hier bereits genannt).
      Andererseits: Wie soll der "Durchschnittsverdiener", der mtl. max. 100-250 DM ausgeben kann, seine paar Märker noch
      großartig auf Risiko-LV m. BU + Aktienfonds aufteilen ??
      Wahrscheinlich werden sich einige der Nachteile einer KLV
      demnächst ohnehin relativieren: Im Zuge der geplanten, staatlich geförderten Altersvorsorge wird es einige gravierende Änderungen geben müssen, damit die KLV die Förderkriterien erfüllt (die allerdings noch nicht 100% feststehen). So werden dann wohl die gezillmerten Tarife abgeschafft, wodurch der Kunde sehr viel schneller als bisher ein nennenswertes Guthaben in seinem Vertrag hat.
      Dann werden wohl auch die bisherigen hohen Abschlußprovisionen der Vermittler einer auf mehrere Jahre verteilten "Pflegeprovision" weichen müssen. Diese Entwicklung werden wir in den nächsten 2-3 Jahren sehen, und m.E. wird sich jeder seriöse Vermittler darüber freuen,
      weil dann mehr Offenheit und Fairness herrschen !
      P.S: Zu BDV-Meyer fällt mir ein, daß er seine Ratschläge bezügl. KLV vielleicht selbst nicht immer ganz ernst genommen hat.
      Ich persönlich bin sogar mit Soldaten befreundet, obwohl sie ja alle "potentielle Mörder" sind !??!
      Gruß
      Pumba
      Avatar
      schrieb am 10.04.01 12:30:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mister100:

      Laut Capital hat die Signal bereits Anfang des Jahres die prognostizierte Rendite um 0,5% auf 7,1% reduziert, weil sie es für die aktuellen Verträge nicht schaffen, die prognostizierten Werte von 7,6% zu erreichen.

      Dabei handelt es sich laut Capital allerdings nur um die Rendite auf den Sparanteil.

      Mich würde ja schon mal interessieren, wie Dein Beispiel zustandekommt.

      Laut diesem Bericht haben übrigends die meisten LV bereits weitere Kürzungen in Aussicht gestellt. Denn die Kapitalmarktzinsen sinken und auf dem Aktienmarkt haben die offensichtlich auch keinen Ausgleich schaffen können.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 12:08:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich warte immer noch auf die SICHERE ALTERNATIVE mit 6% NEETO-RENDITE
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 13:10:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      Mister 100:

      Ich auch.

      Allerdings haben KLV nur eine sichere Rendite von 3%. Und wie man gerade sieht, geht es bei den KLV langsam, aber sicher in diese Richtung. Bis Du an Dein Geld ran darfst, wird es wohl in der Grössenordnung liegen. Dumm nur, dass Du bis dahin nicht rauskannst.

      Noch was: Die Rendite von 6% bei den KLV basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit. Nur stehen bei dem Vergleich Aktien mit über 10% erheblich besser da. Und die Prognosen für die Zukunft sehen bei der KLV eher schlecht aus.

      Die KLV gehört also auf gar keinen Fall zu den Anwärtern auf den Titel "Sicher mit 6% Rendite".

      Bei der derzeitigen Entwicklung der KLV sind Bundesschatzbriefe für alle die, die den Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt haben, und Sicherheit suchen, wohl die bessere Alternative.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 19.05.01 23:20:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Freunde,
      das Thema BU ist zwar ganz toll und steht z.Z. in jeder Zeitung, aber wer wird denn überhaupt BERUFSUNFÄHIG ??
      und hat dann Anspruch auf die „Rente“ ???
      Einer der sogenannte kaufmännische Tätigkeiten macht oder in dieser Richtung arbeitet kann sich das ganz schnell abschminken!!!
      Besser einen Fondssparplan als eine BU.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 10:26:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      Harty1:

      Wenn Du nur an körperliche Gebrechen denkst, hast Du recht.

      Allerdings sind die meisten heute wegen psychischer oder nervlicher Krankheiten berufsunfähig.

      Und die betreffen Sitzarbeiter genauso wie körperliche Malocher.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 17:45:00
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hilfe
      an alle@


      Ich habe heute meinen Versicherungsschein bekommen, bei den Bedingungen für Versicherung,
      Berufsunfähigkeit Vorsorge

      Bei dem Beratungsgespräch wurde mir versichert, das ich bei nicht Ausübung bedingt durch Krankheit oder Unfall meiner letzten Tätigkeit bereits Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente habe.
      Nun schreiben die, zum Nachweis der Berufsunfähigkeit genügt die Vorlage eines Rentenbescheid, wenn ihnen ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt wurde und Sie bei Eintritt der Berufs Unfähigkeit eine Vollzeit Beschäftigung ausüben.

      Was passiert wenn ich mein jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kann, weil ich krank oder einen Unfall hatte?
      Wenn beispielsweise der Arbeitsamtsarzt meint eine Umschulung wäre zumutbar, und ich daraufhin keine Rente „bekomme“, habe ich keinen Renten nachweiß , und somit auch keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
      Wenn dies so wäre, bin ich falsch beraten worden

      Sollte ich dies falsch verstehen wäre es nett mich aufzuklären, ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, in bezug auf den Rentenbescheid ob dies eine gute Idee für der Versicherung war, und eine Erleichterung für den Kunden darstellt.
      Avatar
      schrieb am 30.05.01 20:16:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      hi eggile,

      von welcher gesellschaft soll denn dieser wisch sein?
      bin selbst unabhängiger versicherungsmakler, aber sowas ist mir noch nicht auf den tisch gekommen. immerhin habe ich ca. 200 verschiedene gesellschaften in meinem angebot.

      normalerweise muß dich dein arzt berufsunfähig schreiben. sollte er dies für nicht mindestens 6 Monate tun können, erhältst du zunächst ganz normal die lohnfortzahlung vom arbeitgeber. im anschluß daran eventuell die krankentagegeldleistung aus deiner gesetzl. oder privaten krankenversicherung. erst wenn dich dein arzt voraussichtlich dauernd bu schreibt, oder du länger als 6 monate (bei einigen gesellschaften sogar 3 jahre!) bu bist, kannst du eine rente aus der privaten bu bekommen.

      könnte es sein, daß du nur eine erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast?

      bei rückfragen kannst du dich gern melden unter:
      biber2001@gmx.net

      noch etwas wichtiges an alle:
      der bu-schutz ist für zwar nur für die unter 40jährigen weggefallen, aber auch die älteren müssen berücksichtigen, daß zwar ihr beruf geprüft wird, aber eine eventuelle rentenzahlung nur noch in höhe der erwerbsminderungsrenten gezahlt wird. dies ist ein wichtiger, und u.u. großer unterschied.

      schöne grüße euer biber
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 18:56:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo Biber

      Der "Wisch" stammt von der Allianz.

      Bin am zweifeln, ob ich mich darauf einlassen sollte!
      Dies ist eine Ergänzung von den übrigen Bedingungen die ich hier mal aufzeige.
      Unter § 6 (2) eine versteckte Zuweisung ?




      Besondere Bedingungen
      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5



      § 1Was ist versichert?

      (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge zu mindestens 50 % berufsunfähig, erbringen wir die nachstehend unter (a) und (b) genannten Versicherungsleistungen. Die Versicherungsleistungen erbringen wir, solange die versicherte Person lebt, längstens jedoch bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Wir erbringen keine Versicherungsleistung, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt.

      (a) Haben Sie Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit versichert, gilt:

      Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für alle Bausteine der Versicherung.

      Haben Sie Beitragsübernahme mit Dynamik versichert, steigt der Beitrag für den Grundbaustein. Ausgehend vom Beitrag zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit (aktueller Beitrag) erhöht er sich jährlich um den vereinbarten Dynamiksatz. Die Beiträge für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge erhöhen sich nicht.

      Haben Sie weitere Bausteine eingeschlossen, gilt:

      - Die Beiträge für weitere Bausteine erhöhen sich um denselben Dynamiksatz wie der Beitrag des Grundbausteins. Wir befreien Sie von der Zahlungspflicht für diese Beiträge.
      - Die Beitragssteigerungen bewirken eine Erhöhung von Versicherungsleistungen aller Bausteine (mit Ausnahme derer zur Berufsunfähigkeitsvorsorge). Sie erhöhen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach den maßgeblichen Bausteinbestimmungen. Dabei gelten folgende Beschränkungen:

      - Zu einem Baustein Kapital bei Tod oder Kapital bei Unfalltod wird der Teil des Garantiekapitals bei Tod, der das Garantiekapital des Grundbausteins übersteigt, nicht erhöht.
      - Zu einem Baustein Hinterbliebenenrente wird der Teil, der die Garantierente des Grundbausteins übersteigt, nicht erhöht.

      Die auf diese Teile entfallenderl Beitragssteigerungen
      erhöhen die übrigen Versicherungsleistungen.

      (b) Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente versichert
      haben:

      Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Die
      Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir an den für die Garan-

      tierente aus dem Grundbaustein vereinbarte zahlungsterminen. Die erste Zahlung ist geg anteilig. Haben Sie einen Grundbaustein ohi tierente versichert, zahlen wir die Berufsunfähi monatlich im voraus.

      (2) Der Anspruch auf Beitragsübernahme ents Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigk treten ist.

      Haben Sie Beitragsübernahme mit Dynamik setzen die Beitragssteigerungen zum ersten des Versicherungsbeginns nach Ablauf des dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, ei Startpolice frühestens zu Beginn des 1 1. jahres). Solange Berufsunfähigkeit vorlie@ Steigerungen jeweils zum Jahrestag durc stens bis zum Ende der vereinbarten Beii dauer.

      Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente e falls mit Ablauf des Monats, in dem die Beru eingetreten ist.

      Haben Sie eine Karenzzeit vereinbart, entst spruch auf Berufsunfähigkeitsrente mit dem letzten vollen Monats der vereinbarten Kare Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn die Ber( im Sinne dieser Bedingungen bis dahin unu bestanden hat und zu diesem Zeitpunkt noc Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der @ tritt innerhalb von 3 Jahren danach erneut E keit aufgrund derselben medizinischen Ursa werden bereits zurückgelegte Karenzzeit

      (3) Bis zur Entscheidung darüber, ob ein liegt, sind die Beiträge in voller Höhe wei Wir werden diese jedoch bei Anerkennur pflicht zurückzahlen. Auf Ihren Antrag w rend der Dauer unserer Leistungsprüfung noch fällig wo denden Beiträge zinslos stunden.

      (4) Der Versicherungsschutz aus den Bausteinen zur B rufsunfähigkeitsvorsorge besteht weltweit.

      (5) Wir beteiligen Sie an unseren Oberschüssen (siehe Regelungen § 13).







      § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

      (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande sein wird, ihren Beruf (bei Selbständigen auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes) auszuüben und sie auch

      keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

      (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich mindestens 3 Jahre erfü sein werden.





      Besondere Bedingungen
      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5 Seite 3


      (3) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf auszuüben und hat sie in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausgeübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsübernahme und Berufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des 6, Monats. Wird nach einer Anerkennung unserer Leistungspflicht bei der Nachprüfung gemäß § 6 festgestellt, daß inzwischen eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens 3 Jahren vorliegt, werden wir die Versicherungsleistungen auch für die ersten 6 Monate erbringen.

      (4) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, kommt es bei der Anwendung der Abs. 1 bis 3 darauf an, daß die versicherte Person außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufsleben entspricht.

      (5) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen
      pflegebedürftig im Sinne der Abs. 6 oder 8 gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsübernahme und Rente mit Ablauf des 6. Monats.

      (6) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, daß sie für mindestens drei der in Abs. 7 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

      (7) Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:

      Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
      Fortbewegen im Zimmer
      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.

      Aufstehen und Zubettgehen

      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit
      Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das
      Bett gelangen kann.

      An- und Auskleiden

      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung - sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann.

      Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken

      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benutzung krankengerechter Eßbestecke und Trinkgefäße - nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.

      Waschen, Kämmen oder Rasieren

      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muß, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.

      Verrichten der Notdurft

      Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie

      - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann
      - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil
      - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.
      Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.

      (8) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftig-
      keit gemäß Abs. 7 liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person

      - wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder
      - dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann.


      § 3 Wann können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen?

      Sie können eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei folgenden Anlässen erhöhen:

      - Geburt eines Kindes der versicherten Person oder die
      Adoption eines Minderjährigen durch die versicherte
      Person
      Aufnahme einer selbständigen beruflichen Tätigkeit der
      versicherten Person, sofern diese die Mitgliedschaft in
      der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert

      - Beendigung der Berufsausbildung bzw. Start in das Berufsleben der versicherten Person
      - Aufnahme eines Darlehens der versicherten Person zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie im Wert von mindestens 100.000 E.

      Im übrigen gelten folgende Voraussetzungen:

      - Die Erhöhung müssen Sie uns innerhalb von 6 Monaten
      seit Eintritt eines der genannten Anlässe anzeigen.


      Besondere Bedingungen

      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5 Seite 4


      - Die versicherte Person ist nicht älter als 40 Jahre. - Mindestbetrag: 600 E jährliche Berufsunfähigkeits
      - Es handelt sich nicht um eine Versicherung im Rahmen - Höchstbetrag: 3.000 E jährliche Berufsunfähigkei
      der betrieblichen Altersversorgung oder innerhalb eines - mehrere Erhöhungen dürfen insgesamt 6.000 E jä
      Vereinsgruppenvertrages. liche Rente nicht überschreiten
      - Der Baustein Berufsunfähigkeitsrente ist zum Zeitpunkt - die gesamten Berufsunfähigkeitsrenten müssen it
      der Erhöhung höchstens seit 1 0 Jahren versichert. nem angemessenen Verhältnis zum Einkommen
      versicherten Person stehen und dürfen 7
      Für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Ge- einkommens nicht übersteigen.
      sl.,ndheitsprüfung gelten folgende Grenzen:

      § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

      (d) durch absichtliche Herbeiführung von Kra Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oi Selbsttötung. In diesen Fällen besteht der VE schutz nur dann, wenn uns nachgewiesen w Handlungen in einem die freie Willensbest`i schließenden Zustand krankhafter Störung det tigkeit oder unter dem Druck schwerer körperli begangen worden ist;

      (e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufst der versicherten Person herbeigeführt haben

      durch Strahlen infolge Kernenergie, die dE die Gesundheit zahlreicher Menschen derart g daß zur Abwehr der Gefährdung eine Katastro schutzbehörde oder vergleichbare Einrichtung

      (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf weicher Ursache der Versicherungsfall beruht.

      (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:

      (a) durch innere Unruhen, wenn die versicherte Person
      auf seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;

      (b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
      werden jedoch leisten, wenn die Berufsunfähigkeit während eines Aufenthalts der versicherten Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verursacht wurde und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war;

      (c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren
      Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die
      versicherte Person;


      § 5 Weiche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen wegen Berufs-
      unfähigkeit verlangt werden?

      (1) Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Leistungen aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge verlangt, so sind uns umgehend folgende Unterlagen einzureichen:

      (a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;

      (b) ausfühdiche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über dessen Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit oder Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit;

      (c) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen.

      (d) Bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege.

      Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruche hebende zu tragen.

      (2) Wir können außerdem - dann allerdin( Kosten - weitere ärztliche Untersuchunge beauftragte Ärzte sowie notwendige Nacf über die wirtschaftlichen Verhältnisse un rungen - verlangen, insbesondere zusätzl und Aufklärungen, auch die des Arbeitget Beruf im Zeitpunkt des Abschlusses des @ vertrages. Der Versicherte hat Ärzte, Krar sonstige Krankenanstalten sowie Pflege er in Behandlung oder Pflege war oder E Pflegepersonen, andere Personenversic den sowie wegen des Berufs auch den @ ermächtigen, uns auf Verlangen Auskun sich die versicherte Person im Ausland verlangen, daß die erforderlichen ärztlic@ gen in der Bundesrepublik Deutschland ( den. In diesem Fall übernehmen wir die 1 kosten, nicht jedoch die Reise- und Aufe

      (3) Die Abs. 1 und 2 gelten auch, wenn eine KarenzzeH vereinbart ist.







      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5 Seite 5
      § 6 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?
      (1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Unterlagen erklären wir, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum wir eine Leistungspflicht anerkennen.

      (2) Wir können ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausübt.

      § 7 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?

      (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad nachzuprüfen; dies gilt auch für zeitlich begrenzte Anerkenntnisse nach § 6 Abs. 2. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausübt.

      (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen des Versicherten durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 gelten entsprechend.

      (3) Eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit und die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.

      (4) Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als 50 % vermindert, können wir unsere Leistungen einstellen. Die Einstellung teilen wir dem Anspruchsberechtigten mit; sie wird nicht vor Ablauf eines Monats nach Absenden dieser Mitteilung wirksam. Zu diesem Termin muß, sofern die Beitragszahlungsdauer nicht abgelaufen ist, die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.


      § 8 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufs-
      unfähigkeit?

      Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 5 oder § 7 von Ihnen, der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht bleiben die Ansprüche aus den Bausteinen zur Berufsunfähig-

      § 9 Wie ist das Verhältnis zum Grundbaustein?

      (1) Die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge bilden mit dem Grundbaustein eine Einheit; sie können ohne ihn nicht fortgesetzt werden. Die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge erlöschen spätestens wenn der Grundbaustein endet und spätestens mit dem Beginn einer Rentenzahlung aus dem Grundbaustein. Eine Berufsunfähigkeitsrente zu einem Grundbaustein für mehrere Partner erlischt nicht, wenn der Grundbaustein durch Tod einer nicht gegen Berufsunfähigkeit versicherten Person endet.

      (2) Lebt unsere erloschene oder auf die herabgesetzte beitragsfreie Versicherung beschränkte Leistungspflicht aus dem Grundbaustein wieder auf und werden die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wieder in Kraft gesetzt, so können Ansprüche aus dem wieder in Kraft geetzten Teil der Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

      keitsvorsorge jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluß auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüilt wird, sind wir ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.





      nicht aufgrund solcher Ursachen (Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall) geltend gemacht werden, die während der Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.

      (3) ist unsere Leistungspflicht aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge anerkannt oder festgestellt, so berechnen wir die Leistungen aus dem Grundbaustein (Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungsleistung und Oberschußbeteiligung), als ob Sie den Beitrag unverändert (bzw. mit den Beitragssteigerungen gemäß dem vereinbarten Dynamiksatz) weitergezahlt hätten.

      (4) Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge werden durch ein Erlöschen der Versicherung gemäß Absatz 1 nicht berührt.




      Besondere Bedingungen
      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5 Seite 6



      § 10 Was gilt bei Beitragsfreistellung oder Kündigung?

      (1) Beitragfreistellung

      Stellen Sie Ihre Versicherung beitragfrei und steht dabei nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ein Betrag aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge zur Verfügung, wird dieser um einen als angemessen angesehenen Abzug gekürzt (§ 174 VVG). Dieser beträgt bei einem vereinbarten Alter bei Versicherungsende der Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

      bis zu 49 Jahren: 0,1 %
      ab 50 bis zu 54 Jahren: 0,3 %
      ab 55 bis zu 59 Jahren: 0,5 %
      ab 60 bis zu 64 Jahren: 0,8 %
      ab 65 Jahren: 1,3 %

      der durchschnittlichen versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrente des bisherigen Versicherungsverlaufs multipliziert mit dem Verhältnis der Summe von Beitragszahlungsdauer und vierfacher Versicherungsdauer zur Versicherungsdauer. Wenn beim Grundbaustein der Abzug entfällt, nehmen wir auch bei den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge keinen Abzug vor. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung aus dem Grundbaustein verändert sich durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nicht.

      Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge werden durch die Beitragsfreisteltung Ihrer Versicherung nicht berührt.

      Erreicht die beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente eine jährliche Mindestrente von 300 E nicht, erlöschen die

      Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge, und ihr Zeitwert (§ 176 VVG entsprechend) erhöht die beitragsfreie versicherte Leistung des Grundbausteins.

      (2) Kündigung

      Kündigen Sie Ihre Versicherung, hängt die Wirkung auf die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge davon ab, ob die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig ist:

      (a) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge davon unberührt. Daher wird bei Kündigung die laufende Berufsunfähigkeitsrente weitergezahlt. Haben Sie den Baustein Beitragsübernahme eingeschlossen, zahlen wir eine Rente. Diese wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

      (b) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung nicht berufsunfähig und wird für den Grundbausteirl ein Rückkaufswert gezahlt und erlischt die Versicherung, erhalten Sie den Zeitwert der Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge vermindert um einen Abzug gemäß Abs. 1 @

      Erlischt die Versicherung bei Kündigung nicht, wird auch der Baustein Berufsunfähigkeitsrente gemäß Abs. 1 beitragsfrei gestellt. Dabei erlischt der Baustein Beitragsbefreiung und sein Zeitwert erhöht die Leistungen der beitragsfreien Versicherung.

      Auf Wunsch informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Auswirkungen.


      §ll WiekönnenSiedieBausteinezurBerufsunfähigkeitsvorsorgeausschließene

      Zahlen Sie für Ihre Versicherung laufende Beiträge, nicht aber Beiträge in variabler Höhe, können Sie die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge ausschließen. Ein Ausschluß ist in den letzten 5 Versicherungsjahren sowie

      zum Ende des sechstletzten Versicherungsjahres nicht möglich. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Auswirkungen.



      § 12 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht bei den Bausteinen zur Berufs-
      unfähigkeitsvorsorge?

      Abweichend von den Bestimmungen in "Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?", Abs. 3 und 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Grundbausteins, können wir von den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge binnen 5 Jahren seit Vertragsabschluß zurück-

      treten, wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind.


      Besondere Bedingungen
      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5 Seite 7






      (1) Die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge sind grundsätzlich gesondert am Überschuß beteiligt. Zu welcher Gruppe Ihre Bausteine gehören, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhalten Ihre Bausteine zu Beginn eines Versicherungsjahres Überschußanteile. Wir veröffentlichen die Oberschußanteilsätze in unserem Geschäftsbericht bzw. teilen sie Ihnen im Versicherungsschein oder in anderer Weise mit.

      (2) Die Bemessungsgröße, auf die sich die Überschußanteilsätze beziehen, ist während der Beitragszahlung der Beitrag. Wurde eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer vereinbart, ist für die Festsetzung der Oberschußanteile der Beitrag maßgebend, der bei durchlaufender Beitragszahlung zu zahlen wäre. Bei beitragsfreien Versicherungen und bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten hängen die Bemessungsgrößen, auf die sich die Überschußanteilsätze beziehen, vor allem vom Alter der versicherten Person, von der Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer und von der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ab. Sie werden nach versicherungsmathematischen Regeln ermittelt.

      Ist der Grundbaustein eine Risiko-Lebensversicherung, ist die Bemessungsgröße bei beitragsfreien Versicherungen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.

      (3) Ist Ihre Versicherung beitragspflichtig, leisten wir mit jedem fälligen Beitrag einen Überschußanteil, der in Prozent des maßgeblichen Beitrags festgesetzt wird. Die Oberschußanteile werden mit den laufenden Beiträgen entsprechend deren Zahlungsweise verrechnet.

      Ist die versicherte Person nicht berufsunfähig, finanzieren wir bei beitragsfreien Versicherungen und bei Versicherungen gegen Beiträge in variabler Höhe mit den für Ihre Versicherung festgelegten Oberschußanteilen eines Ver-

      § 13 Welche ergänzenden Bestimmungen gelten für die Überschußbeteiligung?

      sicherungsjahres zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Erhöhung der Überschußbeteiligung des Grundbausteins. Ist der Grundbaustein eine RisikoLebensversicherung, finanzieren wir bei beitragsfreien Versicherungen statt dessen mit den für Ihre Versicherung festgelegten Überschußanteilen eine beitragsfreie einjährige Anwartschaft auf eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente (Überschußrente), deren Leistungsdauer derjenigen der versicherten Berufsunfähigkeitsrente entspricht.

      (4) Zusätzlich zu den Oberschußanteilen, die zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres gutgeschrieben werden, kann bei Beendigung der Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ein Schlußüberschußanteil hinzukommen, der vom Grund und vom Zeitpunkt der Beendigung sowie von den verzinslich angesammelten Beiträgen, die in den zurückgelegten Jahren der Beitragszahlungsdauer für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge maßgebend waren, abhängt (Abs. 2, Satz 2 gilt entsprechend). Die Höhe dieses Schlußüberschußanteils wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Ertragslage festgelegt und im Geschäftsbericht oder in anderer Weise veröffentlicht. Der Schlußüberschußanteil erhöht die Oberschußbeteiligung des Grundbausteins.

      (5) Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten finanzieren wir mit den zugeteilten Überschußanteilen eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente. Der Oberschußanteil erhöht die Oberschußbeteiligung des Grundbausteins, wenn für diesen Tarifbonus vereinbart ist. Ist eine andere Überschußverwendungsart vereinbart, wird aus dem Oberschußanteil eine beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente gebildet. Die zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente ist selbst wiederum wie laufende Berufsunfähigkeitsrenten am Überschuß beteiligt.



      § 14 Kann der Beitrag angepaßt werden?

      Nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind wir grundsätzlich berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen den zu zahlenden Beitrag auch für bestehende Versicherungen neu festzusetzen. Auf dieses Recht verzichten wir ausdrücklich. Auch sind wir nach § 41 VVG berechtigt, den Beitrag zu erhöhen oder die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge zu kündigen, falls bei Vertragsabschluß

      gefahrerhebliche Umstände wegen Unkenntnis oder unverschuldet nicht angezeigt werden und dadurch erhöhte Risiken entstehen. Auf dieses Recht verzichten wir ebenfalls. Der Verzicht auf die genannten Rechte erstreckt sich nicht auf eine Änderung des zu zahlenden Beitrags, der durch eine Neufestsetzung der Überschußariteilsätze hervorgerufen wird.


      Besondere Bedingungen
      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeevorsorge - E 5 Seite 8



      Änderungen und Ergänzungen der Besonderen Bedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

      Was gilt bei besonderer Vereinbarung der Überschußantelle bei laufender (nicht variabler) Beitragszahlung?
      BV 1 (1) Wenn Sie "Verwendung beim Grundbaustein" vereinbart haben:
      (Ist der Grundbaustein eine Risiko-Lebensversicherung, so ist diese Gewinnverwendungsform nur möglich, wenn nur Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit, also keine Berufsunfähigkeitsrente versichert ist.)

      Wenn der Grundbaustein keine Risiko-Lebensversicherung ist: § 13 Abs. 2, letzter Satz entfällt.
      § 13 Abs. 3 wird ersetzt durch:
      "Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit finanzieren wir mit den für Ihre Versicherung festgelegten Überschußanteilen eines Versicherungsjahres zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Erhöhung der Überschußbeteiligung des Grundbausteins."

      Wenn der Grundbaustein eine Risiko-Lebensversicherung ist: § 13 Abs. 2 wird ersetzt durch:
      "Die Bemessungsgröße, auf die sich die Überschußanteile beziehen, ist das Garantiekapital des Grundbausteins."

      § 13 Abs. 3 wird ersetzt durch:

      "Die für Ihre Versicherung festgelegten Oberschußanteile verwenden wir zur Erhöhung des Bonus des Grundbausteins."

      § 13 Abs. 5 entfällt.

      BV 2 (2) Wenn Sie "Überschußrente" vereinbart haben-.

      § 13 Abs. 2 wird ersetzt durch:

      "Die Bemessungsgröße, auf die sich die Oberschußanteilsätze der Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit beziehen, ist während der Beitragszahlungsdauer der Beitrag des Bausteins Beitragsübernahme. Die Bemessungsgrundlage für die Überschußanteilsätze der Berufsunfähigkeitsrente ist die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Bei beitragsfreien Versicherungen und bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten hängen die Bemessungsgrößen, auf die sich die Überschußanteilsätze beziehen, vor allem vom Alter der versicherten Person, von der Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer und von der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ab. Sie werden nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelt.

      Ist der Grundbaustein eine Risiko-Lebensversicherung, ist die Bemessungsgröße für die Oberschußanteilsätze der Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit das Garantiekapital des Grundbausteins und für die Überschußanteilsätze der Berufsunfähigkeitsrente die versicherte Berufsunfähigkeitsrente."

      § 13 Abs. 3 wird ersetzt durch:

      "Mit den für den Baustein Beitragsübernahme festgelegten Überschußanteilen eines Versicherungsjahres finanzieren wir zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Erhöhung der Überschußbeteiligung des Grundbausteins. Ist der Grundbaustein eine Risiko-Lebensversicherung, verwenden wir die für Ihre Versicherung festgelegten Überschußanteile im laufenden Versicherungsjahr zur Erhöhung des Bonus des Grundbausteins.

      Ist Ihre Versicherung beitragspflichtig, finanzieren wir mit den Überschußanteilen des Bausteins Berufsunfähigkeitsrente eine beitragsfreie einjährige Anwartschaft auf eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente (Überschußrente), deren Leistungsdauer derjenigen der versicherten Berufsunfähigkeitsrente entspricht.

      Bei beitragsfreien Versicherungen finanzieren wir mit den Überschußanteilen eines Versicherungsjahres zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Erhöhung der überschußbeteiligung des Grundbausteins. Ist der Grundbaustein eine Risiko-Lebensversicherung, finanzieren wir bei beitragsfreien Versicherungen staft dessen mit den für Ihre Versicherung festgelegten Überschußanteilen eine beitragsfreie Anwartschaft auf eine zusätzliche Berufsunfähiakeitsrente (Oberschußrente)."


      Besondere Bedingungen

      für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge - E 5 Seite 9


      Was gilt, wenn Sie Berufsunfähigkeitsvorsorge Plus versichert haben?

      BV 3 § 2 Abs. 1 wird ersetzt durch:

      "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körpervedetzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

      § 2 Abs. 2 wird ersetzt durch:

      "Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich mindestens 6 Monate erfüllt sein werden."

      § 2 Abs. 3 entfällt.


      Was gilt bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge mit versicherten Berufsunfähigkeitsrenten von über 800 % der Garantierente bzw. über 50 % des Garantiekapitals?

      BV4 § 1 0 Abs. 1 wird ergänzt durch:

      "Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung wird die jährliche Berufsunfähigkeitsrente auf 800 % der erreichten Garantierente bzw. 50 % des Garantiekapitals herabgesetzt, wenn sie zuvor darüber lag."


      Was gilt bei Vereinbarung einer Sofortüberschußbeteiligung?

      BV 5 § 13 wird ergänzt durch:

      "(6) Wünscht der Versicherungsnehmer bei einer Senkung des Sofortüberschußanteils des Grundbausteins eine Herabsetzung der Versicherungsleistung statt einer Beitragserhöhung, so vermindert sich die versicherte Leistung aus dem Baustein Beitragsbefreiung im selben Verhältnis wie die Versicherungsleistung des GrundbauSteins."

      Welche besonderen Regelungen gelten für bestimmte Versicherungen mehrerer Partner?
      BV 6 § 1 wird ergänzt durch:
      "(6) Stirbt bei einer Lebensversicherung für mehrere Partner eine versicherte Person, für die kein Baustein zur Berufsunfähigkeitsvorsorge versichert ist, gilt folgendes:

      Falls kein Anspruch aus den Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge besteht:

      bei Altersvorsorge für mehrere Partner mit Kapital bei Tod und Beitragsübernahme bei Kinderplan Ausbildung für mehrere Partner mit Beitragsübernahme

      Der Baustein eriischt und es wird - soweit vorhanden - der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnete Zeitwert des Bausteins Beitragsübernahme gezahlt (§ 176 VVG entsprechend).

      bei Altersvorsorge für mehrere Partner mit Kapital bei Tod und Beitragsübernahme undloder Berufsunfähigkeitsrente

      Die Berufsunfähigkeitsrente wird als eine Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsrente ohne den Grundbaustein fortgeführt. Ist laufende Beitragszahlung vereinbart gewesen, wird der Beitrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neu festgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 04.06.01 13:57:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      hi eggile,

      zunächst mal alle achtung für den gesamten wortlaut der bedingungen.

      in §6 wird auf §2 verwiesen, d.h. der versicherer behält sich das recht vor, in dem fall, wo du eine andere tätigkeit, die mit deiner jetzigen vergleichbar ist, freiwillig aufnimmst, leistungsfrei zu sein. dies ist eine passage, die du in fast allen bu-bedingungen findest, also gesellschaftsunabhängig.

      bei der allianz würde ich dir aber empfehlen, unbedingt darauf zu achten, daß du die verbesserten bedingungen (bu-plus) abschließt,wenn überhaupt. diese sind zwar teuer, haben aber einen verkürzten prognosezeitraum (statt vorraussichtlich 3 jahren, nur vorraussichtlich 6 monate berufsunfähig). dies ist ein verdammt wichtiger punkt, da es nur selten ärzte gibt, die dich vorraussichtlich 3 jahre berufsunfähig schreiben.

      im allgemeinen kann ich dir vom preis-leistungsverhältnis nicht zur allianz raten, da gibt es (je nach ausgeübten beruf, alter und geschlecht) weitaus bessere gesellschaften.

      die bedingungen sind zwar okay, aber du zahlst halt bei der allianz auch den guten namen bzw. alle mitarbeiter. kleinere gesellschaften, die sich schon vor zum teil 30 jahren mit der bu-versicherung beschäftigt haben und diese auch schon so lange anbieten, sind da zum einen erfahrener, zum anderen kostengünstiger.

      schöne grüße
      biber


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