Insider-Verdacht bei Blue C erhärtet sich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.02.01 16:37:30 von
neuester Beitrag 26.07.01 13:33:13 von
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Der Insider-Verdacht bei Blue C wird immer konkreter.
Inzwischen hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre das
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel aufgefordert,
Ermittlungen aufzunehmen. Das Unternehmen selber will
von Insider-Geschäften übrigens nichts wissen. Aus Wien
kommt die Stellungnahme: "Alles Zufall".
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,118644,00.…
Rüdiger Nürke wurde als
CEO abgelöst
Übrigens: Am 24. Februar läuft die Lock-up für Blue C aus.
Komischer Zufall...
Inzwischen hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre das
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel aufgefordert,
Ermittlungen aufzunehmen. Das Unternehmen selber will
von Insider-Geschäften übrigens nichts wissen. Aus Wien
kommt die Stellungnahme: "Alles Zufall".
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,118644,00.…
Rüdiger Nürke wurde als
CEO abgelöst
Übrigens: Am 24. Februar läuft die Lock-up für Blue C aus.
Komischer Zufall...
Die Lügner und Betrüger würde ich umgehend inhaftieren.
Bald ist da sowieso Schutzhaft nötig.
Bald ist da sowieso Schutzhaft nötig.
Mal sehen ob der Kurs noch bis zum 24.02. gestützt wird?
Skandalös was hier so abgeht !!
Die wahren Betrüger bleiben jedoch die Banken, welche immer verdienen !!
Also, Bankaktien kaufen !!
Die wahren Betrüger bleiben jedoch die Banken, welche immer verdienen !!
Also, Bankaktien kaufen !!
no comment!
ftd.de, Di, 20.2.2001, 21:13
Blue C: Ermittlungen wegen Verdacht auf Insiderhandel
Wegen des Verdachtes auf Insiderhandel hat nach Presseberichten das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel Ermittlungen gegen das Unternehmen Blue C New Economy Consulting & Incubation aufgenommen.
"Wir gehen Auffälligkeiten beim Kurs nach", sagte die Sprecherin des Aufsichtsamtes, Regina Nößner, der "Berliner Zeitung". Zuvor hatte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre die Behörde wegen des Verdachts auf Insiderhandel zu Ermittlungen aufgefordert.
Die Aktie von Blue C hatte nach dem Einbruch am Montag um weitere 16,18 Prozent auf 1,14 Euro abgegeben. Die Aktionärsschützer hegen den Verdacht, dass Insider sich rechtzeitig vor der Bekanntgabe der schlechten Unternehmenszahlen von den Papieren getrennt hätten. In den vergangenen Tagen hätten die Umsätze das Doppelte und Dreifache des normalen Durchschnitts betragen.
© dpa
ftd.de, Di, 20.2.2001, 21:13
Blue C: Ermittlungen wegen Verdacht auf Insiderhandel
Wegen des Verdachtes auf Insiderhandel hat nach Presseberichten das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel Ermittlungen gegen das Unternehmen Blue C New Economy Consulting & Incubation aufgenommen.
"Wir gehen Auffälligkeiten beim Kurs nach", sagte die Sprecherin des Aufsichtsamtes, Regina Nößner, der "Berliner Zeitung". Zuvor hatte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre die Behörde wegen des Verdachts auf Insiderhandel zu Ermittlungen aufgefordert.
Die Aktie von Blue C hatte nach dem Einbruch am Montag um weitere 16,18 Prozent auf 1,14 Euro abgegeben. Die Aktionärsschützer hegen den Verdacht, dass Insider sich rechtzeitig vor der Bekanntgabe der schlechten Unternehmenszahlen von den Papieren getrennt hätten. In den vergangenen Tagen hätten die Umsätze das Doppelte und Dreifache des normalen Durchschnitts betragen.
© dpa
Handelsblatt, 20.07.2001
Penny-Stocks mit niedriger Börsenkapitalisierung
verschwinden vom Neuen Markt
Strengere Regeln sollen Vertrauen schaffen
Die gestern beschlossene Verschärfung des Regelwerks für den
Neuen Markt ist strenger ausgefallen als erwartet. Insbesondere bei
der Mindestmarktkapitalisierung zieht die Börse die Zügel an.
FRANKFURT/M. Insolvente Unternehmen und Gesellschaften,
deren Aktienkurs bei einer geringen Marktkapitalisierung zu lange
unter 1 Euro notieren, werden vom Kurszettel des Neuen Marktes
verschwinden. Nach Informationen des Handelsblatts droht das so
genannte Delisting außer den Pleitekandidaten nur den Penny
Stocks, deren Marktkapitalisierung die Grenze von rund 20 Mill.
Euro unterschreitet. Sobald sie 30 Handelstage hintereinander diese
jetzt vom Primärmarktausschuss der Deutschen Börse festgelegten
Kriterien nicht erfüllen, sollen sie zunächst auf eine
Beobachtungsliste kommen.
Nach weiteren 90 Tagen wird das Delisting-Verfahren eingeleitet,
in dem den betroffenen Unternehmen kein Einspruchsrecht
eingeräumt wird. Sofern sie eine Bank finden, die sie in dabei
unterstützt, können sie jedoch den Wechsel in den Geregelten
Markt beantragen. Andernfalls steht ihnen auch die
Notierungsaufnahme im Freiverkehr offen.
Mit der unter anderem von Aktionärsschützern und einigen
Emittenten geforderten Veränderung des Regelwerks für ihr
Wachstumssegment folgt die Deutsche Börse dem Vorbild der
New Yorker Technologiebörse Nasdaq, die bereits seit
einigen Jahren den Billigst-Aktien nach ähnlichen Kriterien den
Garaus macht. Sie erhofft sich von der neuerlichen
Verschärfung des Regelwerks in erster Linie eine Verbesserung des
zuletzt arg ramponierten Images des Neuen Marktes.
Einmal soll durch die Verbannung der insolventen Unternehmen die
Flut von Negativmeldungen in Zusammenhang mit dem
Neuen Markt eingedämmt werden. Durch den Ausschluss der
Billigst-Aktien sollen die gerade in diesem Bereich oft
exorbitanten Kursausschläge vermieden werden.
Im Insolvenzverfahren befinden sich zurzeit Teamwork,
Micrologica, Sunburst, Teldafax, Infomatec, Metabox, Refugium,
Kabel New Media und seit kurzen auch Management Data.
Für den Penny Stock Letsbuyit wird es eng Zu den strittigsten
Themen der Änderung zählte die Höhe der Mindestgrenze
für die Marktkapitalisierung. Einige Mitglieder des Ausschusses
hätten die Mindestgrenze gerne bei 10 Mill. Euro gesehen.
Andererseits forderten gerade angelsächsische Banken eine höhere
Schwelle. Während Lycos Europe mit einer
Marktkapitalisierung von mehr als 150 Mill. Euro so oder so nicht
zu den bedrohten Titel gehört hätte, wird es für
Letsbuyit mit einer Marktkapitalisierung von rund 19 Mill. Euro nun
eng. Firmen wie die österreichische Internetagentur
Blue C dürfen sich mit einem Aktienkurs von 34 Eurocents und
einer Marktkapitalisierung von unter 4 Mill. Euro kaum
noch Chancen auf den Verbleib am Neuen Markt ausrechnen.
Anleger müssen nun allerdings nicht fürchten, dass ihre Papiere
schon in den nächsten Tagen vom Kurszettel des Neuen
Marktes verschwinden und im besten Fall im Geregelten Markt
wieder auftauchen, weil sich die Börse gegen einen
Automatismus gestemmt hat. Außerdem wird den Anlegern und
Unternehmen eine angemessene Reaktionszeit
eingeräumt.
Die Forderungen von Vertretern deutscher Fondsgesellschaften
nach einem minimalen Streubesitz von 50 % für ein Listing
am Neuen Markt hatten keine Chance auf eine breite Zustimmung,
da zu viele Gesellschaften von dieser Veränderung
betroffen gewesen wären. Auch die Diskussion um eine
Verkleinerung des Premiumsegments Nemax 50 von 50 auf 30
oder sogar 20 Unternehmen, wie es das Mitglied der
Börsensachverständigenkommission, der Erlanger Professor
Wolfgang Gerke fordert, fiel ebenfalls von der Tagesordnung.
Dabei scheinen die rechtlichen und praktischen Hindernisse
zu groß gewesen zu sein.
Nasdaq-Firmen können Einspruch einlegen Im Gegensatz zu den
Unternehmen des Neuen Marktes haben die vom
Delisting bedrohten Firmen an der Nasdaq die Möglichkeit, gegen
den Beschluss Einspruch zu erheben. Vom Zeitpunkt
des Beschlusses bis zum Delisting können also durchaus mehrere
Monate vergehen. Das Regelwerk sieht nach Angaben
aus Börsenkreisen diese Möglichkeit nicht vor, da es sich bei den
Ausschlussgründen um "objektive Kriterien" handelt.
Bislang gab es am Neuen Markt erst einen Fall eines
Zwangs-Delisting: Gigabell. Der Grund für den Ausschluss war,
dass das Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
die Quartalsberichterstattung einstellte. Der Gigabell-
Insolvenzverwalter hatte dies damit begründet, dass die Erfüllung
der Anforderungen zu kostspielig sei.
Bei der Durchsetzung der neuen Regeln kann sich die Deutsche
Börse AG einmal auf das bereits bestehende Regularium
berufen, das Maßnahmen zum "Schutz des Publikums" erlaubt, aber
auch auf das Börsengesetz. Dieses fordert in Paragraph 78, der
auch beim privatrechtlich organisierten Neuen Markt Anwendung
findet, die Gewährleistung einer "ordnungsmäßigen Durchführung
des Handels". Den Unternehmen bleibt voraussichtlich keine
Einspruchsmöglichkeit gegen Regelwerksänderungen, weil sie diese
bereits vertraglich akzeptiert haben.
Penny-Stocks mit niedriger Börsenkapitalisierung
verschwinden vom Neuen Markt
Strengere Regeln sollen Vertrauen schaffen
Die gestern beschlossene Verschärfung des Regelwerks für den
Neuen Markt ist strenger ausgefallen als erwartet. Insbesondere bei
der Mindestmarktkapitalisierung zieht die Börse die Zügel an.
FRANKFURT/M. Insolvente Unternehmen und Gesellschaften,
deren Aktienkurs bei einer geringen Marktkapitalisierung zu lange
unter 1 Euro notieren, werden vom Kurszettel des Neuen Marktes
verschwinden. Nach Informationen des Handelsblatts droht das so
genannte Delisting außer den Pleitekandidaten nur den Penny
Stocks, deren Marktkapitalisierung die Grenze von rund 20 Mill.
Euro unterschreitet. Sobald sie 30 Handelstage hintereinander diese
jetzt vom Primärmarktausschuss der Deutschen Börse festgelegten
Kriterien nicht erfüllen, sollen sie zunächst auf eine
Beobachtungsliste kommen.
Nach weiteren 90 Tagen wird das Delisting-Verfahren eingeleitet,
in dem den betroffenen Unternehmen kein Einspruchsrecht
eingeräumt wird. Sofern sie eine Bank finden, die sie in dabei
unterstützt, können sie jedoch den Wechsel in den Geregelten
Markt beantragen. Andernfalls steht ihnen auch die
Notierungsaufnahme im Freiverkehr offen.
Mit der unter anderem von Aktionärsschützern und einigen
Emittenten geforderten Veränderung des Regelwerks für ihr
Wachstumssegment folgt die Deutsche Börse dem Vorbild der
New Yorker Technologiebörse Nasdaq, die bereits seit
einigen Jahren den Billigst-Aktien nach ähnlichen Kriterien den
Garaus macht. Sie erhofft sich von der neuerlichen
Verschärfung des Regelwerks in erster Linie eine Verbesserung des
zuletzt arg ramponierten Images des Neuen Marktes.
Einmal soll durch die Verbannung der insolventen Unternehmen die
Flut von Negativmeldungen in Zusammenhang mit dem
Neuen Markt eingedämmt werden. Durch den Ausschluss der
Billigst-Aktien sollen die gerade in diesem Bereich oft
exorbitanten Kursausschläge vermieden werden.
Im Insolvenzverfahren befinden sich zurzeit Teamwork,
Micrologica, Sunburst, Teldafax, Infomatec, Metabox, Refugium,
Kabel New Media und seit kurzen auch Management Data.
Für den Penny Stock Letsbuyit wird es eng Zu den strittigsten
Themen der Änderung zählte die Höhe der Mindestgrenze
für die Marktkapitalisierung. Einige Mitglieder des Ausschusses
hätten die Mindestgrenze gerne bei 10 Mill. Euro gesehen.
Andererseits forderten gerade angelsächsische Banken eine höhere
Schwelle. Während Lycos Europe mit einer
Marktkapitalisierung von mehr als 150 Mill. Euro so oder so nicht
zu den bedrohten Titel gehört hätte, wird es für
Letsbuyit mit einer Marktkapitalisierung von rund 19 Mill. Euro nun
eng. Firmen wie die österreichische Internetagentur
Blue C dürfen sich mit einem Aktienkurs von 34 Eurocents und
einer Marktkapitalisierung von unter 4 Mill. Euro kaum
noch Chancen auf den Verbleib am Neuen Markt ausrechnen.
Anleger müssen nun allerdings nicht fürchten, dass ihre Papiere
schon in den nächsten Tagen vom Kurszettel des Neuen
Marktes verschwinden und im besten Fall im Geregelten Markt
wieder auftauchen, weil sich die Börse gegen einen
Automatismus gestemmt hat. Außerdem wird den Anlegern und
Unternehmen eine angemessene Reaktionszeit
eingeräumt.
Die Forderungen von Vertretern deutscher Fondsgesellschaften
nach einem minimalen Streubesitz von 50 % für ein Listing
am Neuen Markt hatten keine Chance auf eine breite Zustimmung,
da zu viele Gesellschaften von dieser Veränderung
betroffen gewesen wären. Auch die Diskussion um eine
Verkleinerung des Premiumsegments Nemax 50 von 50 auf 30
oder sogar 20 Unternehmen, wie es das Mitglied der
Börsensachverständigenkommission, der Erlanger Professor
Wolfgang Gerke fordert, fiel ebenfalls von der Tagesordnung.
Dabei scheinen die rechtlichen und praktischen Hindernisse
zu groß gewesen zu sein.
Nasdaq-Firmen können Einspruch einlegen Im Gegensatz zu den
Unternehmen des Neuen Marktes haben die vom
Delisting bedrohten Firmen an der Nasdaq die Möglichkeit, gegen
den Beschluss Einspruch zu erheben. Vom Zeitpunkt
des Beschlusses bis zum Delisting können also durchaus mehrere
Monate vergehen. Das Regelwerk sieht nach Angaben
aus Börsenkreisen diese Möglichkeit nicht vor, da es sich bei den
Ausschlussgründen um "objektive Kriterien" handelt.
Bislang gab es am Neuen Markt erst einen Fall eines
Zwangs-Delisting: Gigabell. Der Grund für den Ausschluss war,
dass das Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
die Quartalsberichterstattung einstellte. Der Gigabell-
Insolvenzverwalter hatte dies damit begründet, dass die Erfüllung
der Anforderungen zu kostspielig sei.
Bei der Durchsetzung der neuen Regeln kann sich die Deutsche
Börse AG einmal auf das bereits bestehende Regularium
berufen, das Maßnahmen zum "Schutz des Publikums" erlaubt, aber
auch auf das Börsengesetz. Dieses fordert in Paragraph 78, der
auch beim privatrechtlich organisierten Neuen Markt Anwendung
findet, die Gewährleistung einer "ordnungsmäßigen Durchführung
des Handels". Den Unternehmen bleibt voraussichtlich keine
Einspruchsmöglichkeit gegen Regelwerksänderungen, weil sie diese
bereits vertraglich akzeptiert haben.
Die Ermittlungen des Bundesamtes sind bei allen Verdachtsfällen bis jetzt immer ergebnislos verlaufen, leider. Von da droht keine Gefahr.
Die ersten Delistings greifen erst in 7 Monaten. Bis dahin sind die längst wieder über einen Euro.
Die Begründung für das Delisting kann niemals juristisch bestehen. Lest selber und überlegt mal:
...Bei der Durchsetzung der neuen Regeln kann sich die Deutsche
Börse AG einmal auf das bereits bestehende Regularium
berufen, das Maßnahmen zum "Schutz des Publikums" erlaubt, aber
auch auf das Börsengesetz. Dieses fordert in Paragraph 78, der
auch beim privatrechtlich organisierten Neuen Markt Anwendung
findet, die Gewährleistung einer "ordnungsmäßigen Durchführung
des Handels"...
Grüsse
Die ersten Delistings greifen erst in 7 Monaten. Bis dahin sind die längst wieder über einen Euro.
Die Begründung für das Delisting kann niemals juristisch bestehen. Lest selber und überlegt mal:
...Bei der Durchsetzung der neuen Regeln kann sich die Deutsche
Börse AG einmal auf das bereits bestehende Regularium
berufen, das Maßnahmen zum "Schutz des Publikums" erlaubt, aber
auch auf das Börsengesetz. Dieses fordert in Paragraph 78, der
auch beim privatrechtlich organisierten Neuen Markt Anwendung
findet, die Gewährleistung einer "ordnungsmäßigen Durchführung
des Handels"...
Grüsse
"Bis dahin sind die längst wieder über einen Euro"
Erzähl mir mal wie die das machen wollen.Du denkst hier wäre alles eingepreist,dann warte mal auf die nächsten Zahlen.
Da ist noch lange nicht Feierabend.
Erzähl mir mal wie die das machen wollen.Du denkst hier wäre alles eingepreist,dann warte mal auf die nächsten Zahlen.
Da ist noch lange nicht Feierabend.
@ Moneymonster:
Kann Dir nur zustimmen. Blue C ist von allen Betrügerbuden
am NM eine der schlimmsten.
Kann Dir nur zustimmen. Blue C ist von allen Betrügerbuden
am NM eine der schlimmsten.
@ niewiedernemax
Kann verstehen, dass man bei dem Kursverlauf nicht glücklich ist. Aber seitdem die ein neues Management haben, sind die für mich ein glaubhafter Laden. Die erreichbaren Umsatzprognosen und der Restrukturierungsplan zeigen das. Auch wird nicht mehr jede positive Nachricht ausgeschlachtet (Anfang Juli Auftrag von Raiffeisenbank).
@Moneymonster
Also da ist schon alles mehr als eingepreist: Wenn einer ein doppelt so hohes Übernahmeangebot machen würde, bekäme er noch Geld dazu. So viel Liquidität haben die noch.
Grüsse
Kann verstehen, dass man bei dem Kursverlauf nicht glücklich ist. Aber seitdem die ein neues Management haben, sind die für mich ein glaubhafter Laden. Die erreichbaren Umsatzprognosen und der Restrukturierungsplan zeigen das. Auch wird nicht mehr jede positive Nachricht ausgeschlachtet (Anfang Juli Auftrag von Raiffeisenbank).
@Moneymonster
Also da ist schon alles mehr als eingepreist: Wenn einer ein doppelt so hohes Übernahmeangebot machen würde, bekäme er noch Geld dazu. So viel Liquidität haben die noch.
Grüsse
@George.W.Bush
0,25Cent d.h.1€ sind gleich 300%
War anscheinend doch noch nicht alles eingepreist.
MfG
Moneymonster
0,25Cent d.h.1€ sind gleich 300%
War anscheinend doch noch nicht alles eingepreist.
MfG
Moneymonster
Sorry
0,25€
Ändert aber nichts an den Fakten.
Moneymonster
0,25€
Ändert aber nichts an den Fakten.
Moneymonster
Ja ja , heute schon 22% , bin mal gespannt wann die Masse draufspringt .... schnelle 0,5 E sollten wir sehen und dann kommt die 1 E Zockerei ....
CURE
CURE
da muß doch was im busch sein,42000 stk in xetra übern tisch und nächster bid bei 0,32
sachte doch vor ein paar tagen,da geht was
oder wahr das heute appendix mit seinen 22000 stk und hat noch mal 20000 draufgelegt
sachte doch vor ein paar tagen,da geht was
oder wahr das heute appendix mit seinen 22000 stk und hat noch mal 20000 draufgelegt
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