IPO-Gebühren bei Nichtzuteilung nun von Gericht untersagt! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.02.01 14:18:00 von
neuester Beitrag 17.07.01 08:11:47 von
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Ein Artikel dazu im "Banken- & Broker-Board" bei www.IPO-Ratgeber.de
...und den Musterbrief zur Abmahnung Ihrer Bank gibts kostenlos unter http://www.nemio.de
@nemio
genauer Link?
genauer Link?
Der Link zum Musterbrief liegt direkt oben auf der Startseite von http://ww.nemio.de.
habs mal an meine volksbank geschickt. bin mal auf die antwort gespannt!
Gibt`s schon Erfahrungen mit dem Musterbrief?
Geben die Banken nach oder kommt es zum Rechtsstreit?
Geben die Banken nach oder kommt es zum Rechtsstreit?
sobald ich eine antwort von meiner voba habe, poste ich hier!
Hmm...
bei Nichtzuteilung keine Gebühren.
Wie ist das denn mit Kauf-VerkaufsOrders, die mit Limit
im Markt liegen und nicht ausgeführt werden (weil Limit nicht
erreicht wurde).
Müßte doch eigentlich das selbe gelten, oder? Und wenn
nicht, warum nicht?
Comdirect (und ich glaube, Consors auch) verlangen 5 DM für
eine nicht ausgeführte Limit-Order.
AnMu
bei Nichtzuteilung keine Gebühren.
Wie ist das denn mit Kauf-VerkaufsOrders, die mit Limit
im Markt liegen und nicht ausgeführt werden (weil Limit nicht
erreicht wurde).
Müßte doch eigentlich das selbe gelten, oder? Und wenn
nicht, warum nicht?
Comdirect (und ich glaube, Consors auch) verlangen 5 DM für
eine nicht ausgeführte Limit-Order.
AnMu
@alle:
Das Thema erstreckt sich ja nicht nur auf Zeichnungsgebühren im Falle der Nichtzuteilung, sondern auch auf Depotgebühren im Falle eines 0 - Depots.
Ich kann jetzt bestätigen, daß ich für drei (Familien-) Depots bei der Volksbank innerhalb von 10 Tagen zwar keine Antwort aber eine volle Rückerstattung der Zeichnungsgebühren und der Depotgebühren erhalten habe. Ich habe mich dabei auf § 396 HGB und die vorliegenden Gerichtsurteile berufen, wie in dem Musterbrief empfohlen.
Nur Mut!
Gruß surgeon
Das Thema erstreckt sich ja nicht nur auf Zeichnungsgebühren im Falle der Nichtzuteilung, sondern auch auf Depotgebühren im Falle eines 0 - Depots.
Ich kann jetzt bestätigen, daß ich für drei (Familien-) Depots bei der Volksbank innerhalb von 10 Tagen zwar keine Antwort aber eine volle Rückerstattung der Zeichnungsgebühren und der Depotgebühren erhalten habe. Ich habe mich dabei auf § 396 HGB und die vorliegenden Gerichtsurteile berufen, wie in dem Musterbrief empfohlen.
Nur Mut!
Gruß surgeon
Weiß denn einer, wie der Musterprozeß gegen die Sparda-Bank Essen ausgegangen ist - oder läuft der noch? Mein Schreiben an die Sparda Köln wurde zurückgewiesen - Pustekuchen, gibt nichts zurück...
Habe fast 300 DM von meiner Volksbank zurückerhalten.
Die hatte nämlich im vergangenen Jahr erst 30,- dann 35,- für eine Zeichnung verlangt.
Tipp: Mit Medien drohen (Lokalzeitung zum Beispiel) - das zieht..
MTT
Die hatte nämlich im vergangenen Jahr erst 30,- dann 35,- für eine Zeichnung verlangt.
Tipp: Mit Medien drohen (Lokalzeitung zum Beispiel) - das zieht..
MTT
Heute gefunden:
- Gebühren für erfolglose
Aktienorder möglicherweise
unzulässig
- Verbraucher-Zentrale Nordrhein-
Westfalen geht gerichtlich
gegen Gebühren vor
- Was Aktionäre tun können:
Zeichnungsgebühr zurückfordern
und Belege aufbewahren
-------------------------------------
Gegen Gebühren vor das Gericht
Wahrscheinlich können sich Anleger
bald über missglückte Aktienorders
freuen, denn vielleicht erhalten sie
bald ihre Gebühren zurück. Wie viele
Anleger in der Vergangenheit erleben
mussten, war nicht jede Order von
Erfolg gekrönt. Das heißt, wer
ordert, muss deshalb nicht unbedingt
auch Aktien ins Depot bekommen. Das
ist ärgerlich, kann aber vorkommen.
Was Anleger nicht verstehen können
ist, wenn ihre Bank trotz der
misslungenen Order Gebühren verlangt.
Teilweise handelt es sich dabei um
kräftige Entgelte in Höhe von bis zu
30 Mark. Und das ist möglicherweise
unzulässig.
Zumindest deutet eine Entscheidung
des Landgerichts Dortmund darauf hin.
Das Gericht erklärte nach Angaben der
Nachrichtenagentur AP die Klausel
einer Sparkasse für unwirksam, "eine
Zeichnungsgebühr pro Auftrag" zu
nehmen. Das Gericht argumentierte,
diese Bedingung sei aus Sicht des
Kunden unverständlich, denn es werde
nicht klar, dass das Institut das
Entgelt ausschließlich dann verlange,
wenn der Kunde keine Aktien bekommen
habe.
Nun wollen die Verbraucherschützer
vom Bundesgerichtshof grundsätzlich
klären lassen, ob Zeichnungsgebühren
für nicht ausgeführte Kauforders
unzulässig sind. Die Verbraucher-
Zentrale Nordrhein-Westfalen geht
gerichtlich gegen die Gebühren der
Geldinstitute für missglückte Orders
vor. Den Fall beim Landgericht
Dortmund deuten die
Verbraucherschützer als ersten
Erfolg. Im Mai dieses Jahres stehen
weitere Verhandlungen in Köln an. Ein
Experte der Verbraucherzentrale
erklärte, die Verbraucherzentrale
zöge für den Fall einer Niederlage
bis vor den Bundesgerichtshof.
Nach Angaben der Verbraucher-Zentrale
verrechnen manche Institute, deren
Kunden die bestellten Aktien erhalten
haben, die Kosten für die
Auftragsannahme mit der Provision.
Andere verlangten sowohl die Gebühr
als auch die Provision. "Selbst für
die Löschung einer erfolglosen
Kauforder halten einige Institute die
Hand auf", schreibt die Zentrale in
einer Pressemitteilung.
Eine "Entgeltschinderei", die sich
laut Verbraucherzentrale lohnt. "Die
Institute profitieren mehr von den
Enttäuschungs-Gebühren als von der
Provision für gelungene Aktienkäufe",
erklären die Verbraucherschützer.
Allerdings lege Paragraph 396 Absatz
1 des Handelsgesetzbuches fest, dass
nur bei einem erfolgreichen An- oder
Verkauf, der tatsächlichen Ausführung
des Kundenauftrags, die Bank oder
Sparkasse die Provision verdient
habe. "Die Forderung nach
Zeichnungsgebühren oder Gebühren für
die Auftragslöschung trotz
erfolglosen Bemühens des
Kreditinstituts verstößt demnach
gegen das Gesetz", schließt die
Verbraucher-Zentrale.
Geprellten Anlegern rät die Zentrale,
ihrem Institut mitzuteilen, dass sie
die Zeichnungsgebühr nicht
akzeptierten und die Beträge zurück
verlangten. Sollte das Geldhaus
ablehnen, brauche der Kunde nicht zu
klagen. Er solle vielmehr alle Belege
aufbewahren, um später die Höhe der
Forderung an das Geldhaus nachweisen
zu können. Später kann in diesem Fall
Ende 2002 bedeuten. Glücklicherweise
können nach Angaben des
Verbraucherschutz-Experten diese
Ansprüche gegenüber dem Geldinstitut
nicht verjähren.
- Gebühren für erfolglose
Aktienorder möglicherweise
unzulässig
- Verbraucher-Zentrale Nordrhein-
Westfalen geht gerichtlich
gegen Gebühren vor
- Was Aktionäre tun können:
Zeichnungsgebühr zurückfordern
und Belege aufbewahren
-------------------------------------
Gegen Gebühren vor das Gericht
Wahrscheinlich können sich Anleger
bald über missglückte Aktienorders
freuen, denn vielleicht erhalten sie
bald ihre Gebühren zurück. Wie viele
Anleger in der Vergangenheit erleben
mussten, war nicht jede Order von
Erfolg gekrönt. Das heißt, wer
ordert, muss deshalb nicht unbedingt
auch Aktien ins Depot bekommen. Das
ist ärgerlich, kann aber vorkommen.
Was Anleger nicht verstehen können
ist, wenn ihre Bank trotz der
misslungenen Order Gebühren verlangt.
Teilweise handelt es sich dabei um
kräftige Entgelte in Höhe von bis zu
30 Mark. Und das ist möglicherweise
unzulässig.
Zumindest deutet eine Entscheidung
des Landgerichts Dortmund darauf hin.
Das Gericht erklärte nach Angaben der
Nachrichtenagentur AP die Klausel
einer Sparkasse für unwirksam, "eine
Zeichnungsgebühr pro Auftrag" zu
nehmen. Das Gericht argumentierte,
diese Bedingung sei aus Sicht des
Kunden unverständlich, denn es werde
nicht klar, dass das Institut das
Entgelt ausschließlich dann verlange,
wenn der Kunde keine Aktien bekommen
habe.
Nun wollen die Verbraucherschützer
vom Bundesgerichtshof grundsätzlich
klären lassen, ob Zeichnungsgebühren
für nicht ausgeführte Kauforders
unzulässig sind. Die Verbraucher-
Zentrale Nordrhein-Westfalen geht
gerichtlich gegen die Gebühren der
Geldinstitute für missglückte Orders
vor. Den Fall beim Landgericht
Dortmund deuten die
Verbraucherschützer als ersten
Erfolg. Im Mai dieses Jahres stehen
weitere Verhandlungen in Köln an. Ein
Experte der Verbraucherzentrale
erklärte, die Verbraucherzentrale
zöge für den Fall einer Niederlage
bis vor den Bundesgerichtshof.
Nach Angaben der Verbraucher-Zentrale
verrechnen manche Institute, deren
Kunden die bestellten Aktien erhalten
haben, die Kosten für die
Auftragsannahme mit der Provision.
Andere verlangten sowohl die Gebühr
als auch die Provision. "Selbst für
die Löschung einer erfolglosen
Kauforder halten einige Institute die
Hand auf", schreibt die Zentrale in
einer Pressemitteilung.
Eine "Entgeltschinderei", die sich
laut Verbraucherzentrale lohnt. "Die
Institute profitieren mehr von den
Enttäuschungs-Gebühren als von der
Provision für gelungene Aktienkäufe",
erklären die Verbraucherschützer.
Allerdings lege Paragraph 396 Absatz
1 des Handelsgesetzbuches fest, dass
nur bei einem erfolgreichen An- oder
Verkauf, der tatsächlichen Ausführung
des Kundenauftrags, die Bank oder
Sparkasse die Provision verdient
habe. "Die Forderung nach
Zeichnungsgebühren oder Gebühren für
die Auftragslöschung trotz
erfolglosen Bemühens des
Kreditinstituts verstößt demnach
gegen das Gesetz", schließt die
Verbraucher-Zentrale.
Geprellten Anlegern rät die Zentrale,
ihrem Institut mitzuteilen, dass sie
die Zeichnungsgebühr nicht
akzeptierten und die Beträge zurück
verlangten. Sollte das Geldhaus
ablehnen, brauche der Kunde nicht zu
klagen. Er solle vielmehr alle Belege
aufbewahren, um später die Höhe der
Forderung an das Geldhaus nachweisen
zu können. Später kann in diesem Fall
Ende 2002 bedeuten. Glücklicherweise
können nach Angaben des
Verbraucherschutz-Experten diese
Ansprüche gegenüber dem Geldinstitut
nicht verjähren.
Wie sind eure Erfahrungen beim Zurückfordern der Zeichnungsgebühren??
Bei der Sparkasse hatte ich keinen Erfolg, bei der Raiba muss ich es erst mal den Brief schreiben.
Bei der Sparkasse hatte ich keinen Erfolg, bei der Raiba muss ich es erst mal den Brief schreiben.
ist ja klar, dass die sich erstmal quer stellen, du mußt einfach dran bleiben!
Hmm...
und auf das, was ich vor über einem Monat geschrieben habe,
hat noch keiner was gesagt.
"Gebühren für erfolglose Aktienorder möglicherweise unzulässig"
Eine Aktienorder ist nicht unbedingt eine Zeichnung. Es gibt Banken, die verlangen Limitgebühren, wenn eine Order (normale Kauf/Verkaufsorder) nicht ausgeführt wurde.
Ein Beispiel ist die comdirect-Bank.
Meine Frage von früher lautete daher: Gilt das wirklich nur für Zeichnungen? Oder auch für eine normale "erfolglose Aktienorder"?
AnMu
und auf das, was ich vor über einem Monat geschrieben habe,
hat noch keiner was gesagt.
"Gebühren für erfolglose Aktienorder möglicherweise unzulässig"
Eine Aktienorder ist nicht unbedingt eine Zeichnung. Es gibt Banken, die verlangen Limitgebühren, wenn eine Order (normale Kauf/Verkaufsorder) nicht ausgeführt wurde.
Ein Beispiel ist die comdirect-Bank.
Meine Frage von früher lautete daher: Gilt das wirklich nur für Zeichnungen? Oder auch für eine normale "erfolglose Aktienorder"?
AnMu
@anmu:
Ich denke, dass diese Limitgebühren schon zulässig sind, wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil das Limit nicht erreicht wurde.
In diesem Fall kann die Bank ja nichts dafür, dass DU deinen Auftrag so limitierst hast, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte. Die Bank hätte ihn ja ausgeführt.
Bei einer Zeichnung willst du ja die Aktien ja unbedingt haben, wenn du ohne Limit zeichnest, aber die Bank gibt dir keine.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
gruss
jungundreich
Ich denke, dass diese Limitgebühren schon zulässig sind, wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil das Limit nicht erreicht wurde.
In diesem Fall kann die Bank ja nichts dafür, dass DU deinen Auftrag so limitierst hast, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte. Die Bank hätte ihn ja ausgeführt.
Bei einer Zeichnung willst du ja die Aktien ja unbedingt haben, wenn du ohne Limit zeichnest, aber die Bank gibt dir keine.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
gruss
jungundreich
@jungundreich
Stimmt, klingt logisch.
AnMu
Stimmt, klingt logisch.
AnMu
@jungundreich
Stimmt, klingt logisch.
AnMu
Stimmt, klingt logisch.
AnMu
@cico und alle anderen
Bitte posten, wie`s aussieht!!!
Bitte posten, wie`s aussieht!!!
immer noch schweigen bei meiner voba.
@ alle
Kann jemand mal den genauen Urteilstext hier reinstellen?
Kann jemand mal den genauen Urteilstext hier reinstellen?
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