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    IPO-Gebühren bei Nichtzuteilung nun von Gericht untersagt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.01 14:18:00 von
    neuester Beitrag 17.07.01 08:11:47 von
    Beiträge: 22
    ID: 346.264
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      Avatar
      schrieb am 22.02.01 14:18:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Artikel dazu im "Banken- & Broker-Board" bei www.IPO-Ratgeber.de
      Avatar
      schrieb am 26.02.01 10:55:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...und den Musterbrief zur Abmahnung Ihrer Bank gibts kostenlos unter http://www.nemio.de
      Avatar
      schrieb am 26.02.01 19:44:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      @nemio


      genauer Link?
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 16:52:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Link zum Musterbrief liegt direkt oben auf der Startseite von http://ww.nemio.de.
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 13:11:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      habs mal an meine volksbank geschickt. bin mal auf die antwort gespannt!

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      schrieb am 11.03.01 17:04:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gibt`s schon Erfahrungen mit dem Musterbrief?
      Geben die Banken nach oder kommt es zum Rechtsstreit?
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 10:31:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      sobald ich eine antwort von meiner voba habe, poste ich hier!
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 13:58:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hmm...

      bei Nichtzuteilung keine Gebühren.

      Wie ist das denn mit Kauf-VerkaufsOrders, die mit Limit
      im Markt liegen und nicht ausgeführt werden (weil Limit nicht
      erreicht wurde).

      Müßte doch eigentlich das selbe gelten, oder? Und wenn
      nicht, warum nicht?

      Comdirect (und ich glaube, Consors auch) verlangen 5 DM für
      eine nicht ausgeführte Limit-Order.

      AnMu
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 10:34:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      @alle:
      Das Thema erstreckt sich ja nicht nur auf Zeichnungsgebühren im Falle der Nichtzuteilung, sondern auch auf Depotgebühren im Falle eines 0 - Depots.

      Ich kann jetzt bestätigen, daß ich für drei (Familien-) Depots bei der Volksbank innerhalb von 10 Tagen zwar keine Antwort aber eine volle Rückerstattung der Zeichnungsgebühren und der Depotgebühren erhalten habe. Ich habe mich dabei auf § 396 HGB und die vorliegenden Gerichtsurteile berufen, wie in dem Musterbrief empfohlen.

      Nur Mut!

      Gruß surgeon
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 12:23:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Weiß denn einer, wie der Musterprozeß gegen die Sparda-Bank Essen ausgegangen ist - oder läuft der noch? Mein Schreiben an die Sparda Köln wurde zurückgewiesen - Pustekuchen, gibt nichts zurück...
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 12:31:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Habe fast 300 DM von meiner Volksbank zurückerhalten.

      Die hatte nämlich im vergangenen Jahr erst 30,- dann 35,- für eine Zeichnung verlangt.


      Tipp: Mit Medien drohen (Lokalzeitung zum Beispiel) - das zieht..

      :laugh:

      MTT
      Avatar
      schrieb am 28.03.01 16:14:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Heute gefunden:


      - Gebühren für erfolglose
      Aktienorder möglicherweise
      unzulässig
      - Verbraucher-Zentrale Nordrhein-
      Westfalen geht gerichtlich
      gegen Gebühren vor
      - Was Aktionäre tun können:
      Zeichnungsgebühr zurückfordern
      und Belege aufbewahren
      -------------------------------------

      Gegen Gebühren vor das Gericht

      Wahrscheinlich können sich Anleger
      bald über missglückte Aktienorders
      freuen, denn vielleicht erhalten sie
      bald ihre Gebühren zurück. Wie viele
      Anleger in der Vergangenheit erleben
      mussten, war nicht jede Order von
      Erfolg gekrönt. Das heißt, wer
      ordert, muss deshalb nicht unbedingt
      auch Aktien ins Depot bekommen. Das
      ist ärgerlich, kann aber vorkommen.
      Was Anleger nicht verstehen können
      ist, wenn ihre Bank trotz der
      misslungenen Order Gebühren verlangt.
      Teilweise handelt es sich dabei um
      kräftige Entgelte in Höhe von bis zu
      30 Mark. Und das ist möglicherweise
      unzulässig.

      Zumindest deutet eine Entscheidung
      des Landgerichts Dortmund darauf hin.
      Das Gericht erklärte nach Angaben der
      Nachrichtenagentur AP die Klausel
      einer Sparkasse für unwirksam, "eine
      Zeichnungsgebühr pro Auftrag" zu
      nehmen. Das Gericht argumentierte,
      diese Bedingung sei aus Sicht des
      Kunden unverständlich, denn es werde
      nicht klar, dass das Institut das
      Entgelt ausschließlich dann verlange,
      wenn der Kunde keine Aktien bekommen
      habe.

      Nun wollen die Verbraucherschützer
      vom Bundesgerichtshof grundsätzlich
      klären lassen, ob Zeichnungsgebühren
      für nicht ausgeführte Kauforders
      unzulässig sind. Die Verbraucher-
      Zentrale Nordrhein-Westfalen geht
      gerichtlich gegen die Gebühren der
      Geldinstitute für missglückte Orders
      vor. Den Fall beim Landgericht
      Dortmund deuten die
      Verbraucherschützer als ersten
      Erfolg. Im Mai dieses Jahres stehen
      weitere Verhandlungen in Köln an. Ein
      Experte der Verbraucherzentrale
      erklärte, die Verbraucherzentrale
      zöge für den Fall einer Niederlage
      bis vor den Bundesgerichtshof.

      Nach Angaben der Verbraucher-Zentrale
      verrechnen manche Institute, deren
      Kunden die bestellten Aktien erhalten
      haben, die Kosten für die
      Auftragsannahme mit der Provision.
      Andere verlangten sowohl die Gebühr
      als auch die Provision. "Selbst für
      die Löschung einer erfolglosen
      Kauforder halten einige Institute die
      Hand auf", schreibt die Zentrale in
      einer Pressemitteilung.

      Eine "Entgeltschinderei", die sich
      laut Verbraucherzentrale lohnt. "Die
      Institute profitieren mehr von den
      Enttäuschungs-Gebühren als von der
      Provision für gelungene Aktienkäufe",
      erklären die Verbraucherschützer.
      Allerdings lege Paragraph 396 Absatz
      1 des Handelsgesetzbuches fest, dass
      nur bei einem erfolgreichen An- oder
      Verkauf, der tatsächlichen Ausführung
      des Kundenauftrags, die Bank oder
      Sparkasse die Provision verdient
      habe. "Die Forderung nach
      Zeichnungsgebühren oder Gebühren für
      die Auftragslöschung trotz
      erfolglosen Bemühens des
      Kreditinstituts verstößt demnach
      gegen das Gesetz", schließt die
      Verbraucher-Zentrale.

      Geprellten Anlegern rät die Zentrale,
      ihrem Institut mitzuteilen, dass sie
      die Zeichnungsgebühr nicht
      akzeptierten und die Beträge zurück
      verlangten. Sollte das Geldhaus
      ablehnen, brauche der Kunde nicht zu
      klagen. Er solle vielmehr alle Belege
      aufbewahren, um später die Höhe der
      Forderung an das Geldhaus nachweisen
      zu können. Später kann in diesem Fall
      Ende 2002 bedeuten. Glücklicherweise
      können nach Angaben des
      Verbraucherschutz-Experten diese
      Ansprüche gegenüber dem Geldinstitut
      nicht verjähren.
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 14:59:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie sind eure Erfahrungen beim Zurückfordern der Zeichnungsgebühren??

      Bei der Sparkasse hatte ich keinen Erfolg, bei der Raiba muss ich es erst mal den Brief schreiben.
      Avatar
      schrieb am 24.04.01 13:47:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      ist ja klar, dass die sich erstmal quer stellen, du mußt einfach dran bleiben!
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 17:31:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hmm...

      und auf das, was ich vor über einem Monat geschrieben habe,
      hat noch keiner was gesagt.

      "Gebühren für erfolglose Aktienorder möglicherweise unzulässig"
      Eine Aktienorder ist nicht unbedingt eine Zeichnung. Es gibt Banken, die verlangen Limitgebühren, wenn eine Order (normale Kauf/Verkaufsorder) nicht ausgeführt wurde.

      Ein Beispiel ist die comdirect-Bank.

      Meine Frage von früher lautete daher: Gilt das wirklich nur für Zeichnungen? Oder auch für eine normale "erfolglose Aktienorder"?

      AnMu
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 16:47:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      @anmu:

      Ich denke, dass diese Limitgebühren schon zulässig sind, wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil das Limit nicht erreicht wurde.

      In diesem Fall kann die Bank ja nichts dafür, dass DU deinen Auftrag so limitierst hast, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte. Die Bank hätte ihn ja ausgeführt.

      Bei einer Zeichnung willst du ja die Aktien ja unbedingt haben, wenn du ohne Limit zeichnest, aber die Bank gibt dir keine.

      Ich hoffe, das hilft dir weiter.

      gruss
      jungundreich
      Avatar
      schrieb am 29.04.01 11:21:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      @jungundreich
      Stimmt, klingt logisch.

      AnMu
      Avatar
      schrieb am 29.04.01 11:21:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      @jungundreich
      Stimmt, klingt logisch.

      AnMu
      Avatar
      schrieb am 22.05.01 17:15:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      @cico und alle anderen

      Bitte posten, wie`s aussieht!!!
      Avatar
      schrieb am 06.06.01 22:10:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      immer noch schweigen bei meiner voba.
      Avatar
      schrieb am 19.06.01 00:00:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ alle

      Kann jemand mal den genauen Urteilstext hier reinstellen?
      Avatar
      schrieb am 17.07.01 08:11:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      http://www.nemio.de/Ruckblick/Musterbrief/musterbrief.html

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