Machinenfabrik Esterer - HV am 02.04.2001
eröffnet am 23.02.01 10:46:25 von
neuester Beitrag 18.04.24 13:22:39 von
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Bin gespannt wie 2023 gelaufen ist
Esterer AG - HV am 04.07.2023
23.05.2023
- die ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, dem 4. Juli 2023 im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstr. 20, 50672 Köln um 11:00 Uhr statt.
https://veh.de/news/esterer-ag-hv-am-04072023
23.05.2023
- die ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, dem 4. Juli 2023 im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstr. 20, 50672 Köln um 11:00 Uhr statt.
https://veh.de/news/esterer-ag-hv-am-04072023
Mal sehen wie die Zahlen für 2022 sind und wann die HV ist ich hoffe Herr Schneider bleibt Vorstand ich schätze ihn sehr
Ich frage mich ob Herr Schneider hier Vorstand bleibt da er ja bei Allerthal leider aufhört
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.560.840 von Huusmeister am 27.07.20 20:06:37Die Einladung zur Präsenz HV am 21.Juli ist da, Anmeldeschluss ist der 14. Juli.
Dividendenvorschlag 24 Euro!
Im Allerthalbericht für 2021 wurde der Anteilsbesitz aktuell wie folgt angegeben:
Der Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer AG, Altötting, umfasst 14.297 von 16.500 Aktien, bzw. 86,65%. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von Euro 4.635.791,40 aus, der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt Euro -242.540,94.
Inzwischen liegt auch der Jahresabschluss der Esterer AG für 2021 vor.
Es wurde ein Jahresüberschuss von 973 TEuro erzielt, das Eigenkapital in Höhe von 5.609.240 Euro macht nun 78% der Bilanzsumme von 7.147.380 Euro aus. Verbindlichkeiten bestehen praktisch nur in Form von Pensionsrückstellungen. Auf der Aktivseite der Bilanz machen Grundstücke und Immobilien unverändert 1,164 Mio aus und Wertpapiere (HGB Bewertung) 5,6 Mio, außerdem bestehen liquide Mittel von 332 TEuro, möglicherweise im Zusammenhang mit der geplanten Dividendenzahlung.
Eigenkapital und Wertpapierbestand entsprechen etwa 280 Euro je Aktie.
Den Pensionslasten steht bei dieser Betrachtung der Grundbesitz gegenüber.
Valora nennt derzeit einen Kurs von 333 Euro Geld (50 Stück).
Dividendenvorschlag 24 Euro!
Im Allerthalbericht für 2021 wurde der Anteilsbesitz aktuell wie folgt angegeben:
Der Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer AG, Altötting, umfasst 14.297 von 16.500 Aktien, bzw. 86,65%. Der geprüfte Jahresabschluss 2020 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von Euro 4.635.791,40 aus, der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt Euro -242.540,94.
Inzwischen liegt auch der Jahresabschluss der Esterer AG für 2021 vor.
Es wurde ein Jahresüberschuss von 973 TEuro erzielt, das Eigenkapital in Höhe von 5.609.240 Euro macht nun 78% der Bilanzsumme von 7.147.380 Euro aus. Verbindlichkeiten bestehen praktisch nur in Form von Pensionsrückstellungen. Auf der Aktivseite der Bilanz machen Grundstücke und Immobilien unverändert 1,164 Mio aus und Wertpapiere (HGB Bewertung) 5,6 Mio, außerdem bestehen liquide Mittel von 332 TEuro, möglicherweise im Zusammenhang mit der geplanten Dividendenzahlung.
Eigenkapital und Wertpapierbestand entsprechen etwa 280 Euro je Aktie.
Den Pensionslasten steht bei dieser Betrachtung der Grundbesitz gegenüber.
Valora nennt derzeit einen Kurs von 333 Euro Geld (50 Stück).
Dem Geschäftsbericht der Allerthal AG ist zu entnehmen, dass Allerthal Ende 2020 mit 86,58% beteiligt war. Im Vorjahr betrug der Anteil noch 86,24%.
Das Ergebnis der Esterer AG ist dem Allerthalbericht 2020 nicht zu entnehmen, da der Abschluss der Esterer AG noch nicht vorlag.
Das Ergebnis der Esterer AG ist dem Allerthalbericht 2020 nicht zu entnehmen, da der Abschluss der Esterer AG noch nicht vorlag.
Esterer Aktiengesellschaft
Altötting
- ISIN: DE 000 657 702 6 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 31. Juli 2020, um 11:00 Uhr
im Lindner Hotel City Plaza,
in 50672 Köln, Magnusstraße 20, stattfindenden
117. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 23. April 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 340.765,32 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Formhals Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
51688 Wipperfürth
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
- Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2020 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter
Esterer Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
per Telefax: +49(0)89 30903- 74675
oder
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
- Vertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Außerdem kann der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre selbst eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
- Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:
Esterer Aktiengesellschaft
Friesenstraße 50
50670 Köln
oder
per Telefax: +49(0)0221/8203230
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 16. Juli 2020 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
- Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Eine Abschrift der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos und unverzüglich übersandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zudem werden diese Unterlagen, d.h.
- der Jahresabschluss 2019, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2019
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
- Hinweise zum Datenschutz
Die Esterer AG und die von ihr hierzu beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter (insbesondere Name und Vorname, Anschrift und ggfs. weitere Kontaktdaten des Aktionärs bzw. Aktionsvertreters, Anzahl der Aktien und Besitzart, sowie Eintritts- bzw. Stimmkartennummern) für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Ausführliche Informationen hierzu und zu den Rechten als Betroffener (insbesondere zum Auskunfts- Widerspruchs- und Beschwerderecht) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
- Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie
Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen in der am Tag der Hauptversammlung geltenden Fassung erforderlich. Aus heutiger Sicht wird insbesondere der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein. Aufgrund des hierdurch eingeschränkten Sitzplatzangebotes kann die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen und eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt „Vertretung“).
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird. Weiter weist die Gesellschaft darauf hin, dass die derzeit bestehende Verpflichtung, in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen - außer am Sitzplatz - Mund und Nase zu bedecken („Maskenpflicht“), auch am Tag der Hauptversammlung fortbestehen dürfte. Aktuelle Informationen hierzu können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:
https://www.land.nrw/corona
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Köln, im Juni 2020
Esterer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Altötting
- ISIN: DE 000 657 702 6 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 31. Juli 2020, um 11:00 Uhr
im Lindner Hotel City Plaza,
in 50672 Köln, Magnusstraße 20, stattfindenden
117. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 23. April 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 340.765,32 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Formhals Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
51688 Wipperfürth
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
- Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 24. Juli 2020 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter
Esterer Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
per Telefax: +49(0)89 30903- 74675
oder
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
- Vertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Außerdem kann der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre selbst eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
- Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:
Esterer Aktiengesellschaft
Friesenstraße 50
50670 Köln
oder
per Telefax: +49(0)0221/8203230
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 16. Juli 2020 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
- Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Eine Abschrift der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos und unverzüglich übersandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zudem werden diese Unterlagen, d.h.
- der Jahresabschluss 2019, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2019
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
- Hinweise zum Datenschutz
Die Esterer AG und die von ihr hierzu beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter (insbesondere Name und Vorname, Anschrift und ggfs. weitere Kontaktdaten des Aktionärs bzw. Aktionsvertreters, Anzahl der Aktien und Besitzart, sowie Eintritts- bzw. Stimmkartennummern) für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Ausführliche Informationen hierzu und zu den Rechten als Betroffener (insbesondere zum Auskunfts- Widerspruchs- und Beschwerderecht) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
- Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie
Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen in der am Tag der Hauptversammlung geltenden Fassung erforderlich. Aus heutiger Sicht wird insbesondere der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein. Aufgrund des hierdurch eingeschränkten Sitzplatzangebotes kann die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen und eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt „Vertretung“).
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird. Weiter weist die Gesellschaft darauf hin, dass die derzeit bestehende Verpflichtung, in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen - außer am Sitzplatz - Mund und Nase zu bedecken („Maskenpflicht“), auch am Tag der Hauptversammlung fortbestehen dürfte. Aktuelle Informationen hierzu können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:
https://www.land.nrw/corona
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Köln, im Juni 2020
Esterer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Noch wer dabei ?
Interessant dieHV ist nun am 18 JUli in Waren dazu kleine Satzungsänderungen
Interessant dieHV ist nun am 18 JUli in Waren dazu kleine Satzungsänderungen
Ist wer morgen in Köln bei der HV und kann berichten Danke
Laut Geschäftsbericht hat sich das Eigenkapital durch Gewinne aus Wertpapierverkäufen zum 31.12.2017 auf etwa 5 Mio Euro erhöht, bei 16.500 Aktien entspricht dies etwas über 300 Euro je Aktie.
Machinenfabrik Esterer - HV am 02.04.2001