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    AnleiheN - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.01 20:05:28 von
    neuester Beitrag 01.03.01 18:27:15 von
    Beiträge: 7
    ID: 348.859
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      Avatar
      schrieb am 27.02.01 20:05:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      hab mal ne frage mzu Anleihen.
      Vielleicht kann mir wer auf meine Fragen antworteten, den Anfänger waren wir schließlich alle mal.

      WKN Kupon Bezeichnung STK in 1000 fällig Kursnetto Rentenetto Rat.

      38435 4,300% Republik Österreich 0 15.07.03 97,31 5,32% AAA



      Wird diese Anleihe jährlich ausbezahlt?
      Ist es allgemein üblich dass Anleihen jährlich ausbezahlt werden?

      Heißt hier fällig dass an diesen Tag der Betrag der in die Anleihe investiert worden ist zurück bezahlt wird?

      Wenn ich jetzt die Anleihe zu einem Kurs von 97,31 kaufen würde, würde dann die Rendite bis zum 15.07.03 zum Kurs von 97,31 berechnet, oder zu dem am letzten Tag der Anleihe also am 15.07.2003 Kurs?

      Gruß
      brother
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 10:23:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,

      1.die Zinszahlungen der Anleihe erfolgen jährlich zum 15.07.
      2. in Deutschland ist es üblich das Zinszahlungen bei Anleihen jährlich erfolgen. es gibt aber auch unterjährige Zinszahlungen z.b halbjährlich.
      3 die Anleihe wird am 15.07.2003 zum 100 % zurückgezahlt. d.h. du kaufst zu 97,31% und bekommst 100 %
      4. die Rendite errechnet sich auf den kaufzeitpunkt.

      bsp. du willst für 10000 dm kaufen dann zahlst du aber nur 9731,00 (10000 X 97,31 /100).
      Rückzahlung der Anleihe erfolgt zu 100% ,d.h du erhälst 269 dm Kursgewinn(10000 - 9731)

      du erhälst aber auf 10000 dm 4,3 % zinsen. sind 430 DM Jährlich. da du aber nur 9731 dm investiert hast, rentiert sich deine Investition mit 5,32%

      Cash flow struktur:

      1.Jahr 15.07.2001 430 DM (zinsen)
      2.Jahr 15.07.2002 430 DM
      3.Jahr 15.07.2003 10430 DM (Zinsen + Rückzahlung)


      Alles verstanden???


      Jörg
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 17:24:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, alles verstanden.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 20:13:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      @börsenjörg
      müssen die Zinserträge versteuert werden?
      KOBO
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 17:58:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @kobo

      wenn du dein Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft hast,
      musst du die Zinserträge mit der zinsabschlagsteuer+ solizuschlag versteuern

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      Avatar
      schrieb am 01.03.01 17:59:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kobold1

      ich bin zwar nicht börsenjörg aber:

      zinserträge schon,
      kursgewinne nicht wenn du die Spekulationsfrist einhältst.

      gruß brohter!
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 18:27:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke
      KOBO


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