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    Frage an die Steuerexperten (Geldwerter Vorteil) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.01 19:28:49 von
    neuester Beitrag 02.03.01 16:13:24 von
    Beiträge: 7
    ID: 350.841
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      Avatar
      schrieb am 01.03.01 19:28:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin bei einer Bank tätigt und kann dort meine
      WP-Geschäfte zu besonders günstigen Konditionen abwickeln.
      Der geldwerte Vorteil liegt insofern in der Differenz
      zwischen meinen und den "Normal"-Konditionen.
      Welchen Freibetrag gibt es bzw. ab welcher Summe muß ich
      diese angeben? Kann ich den geldwerten Vorteil mit Verlusten
      aus Veräußerungsgeschäften aufrechnen?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 19:40:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo cpd

      schau Dir mal Deine Gehaltsabrechnung an. Dein Arbeitgeber versteuert das über den Lohnsteuerabzug. Geldwerte Vorteile beim Arbeitsverhältnis sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und nicht solche aus Spekulationsgewinnen.

      Gruß CC
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 19:45:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo CColumbus

      In meiner Gehaltsabrechnung ist nichts aufgeführt. Was nun?

      Gruß
      alles auf cpd
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 20:09:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo cpd,

      dann freu Dich, sparst Steuern. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet die geldwerten Vorteile zu versteuern. Bei welcher Bank arbeitest Du? Die sollten mal ihre Lohnbuchhaltung auf Vordermann bringen. Wenn´s bei einer Lohnsteuerprüfung rauskommt wirds nachversteuert. Ob dein Arbeitgeber das dann im Nachherein bei Dir abziehen kann weiß ich grad nicht.

      Gruß CC
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 20:51:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke!

      Würd´ mich jetzt brennend interessieren, ob mein Arbeitgeber
      mir den geldwerten Vorteil nachversteuern kann (für 2000).

      Gruß
      alles auf cpd

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      Avatar
      schrieb am 01.03.01 21:37:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      wenn ich mich nicht ganz täusche (habe jetzt nicht weiter nachgelesen) gibt es gem. § 8 (3) EStG einen Freibetrag für derartige geldwerte Vorteile in Höhe von 2400 DM pro Jahr. Damit dürfte der Kater wahrscheinlich gekämmt sein, oder hast Du im jahr eine höhere Ersparnis? Der übersteigende Betrag wäre dann zu versteuern (ggfls. pauschal, § 40 EStG).
      Beste Grüße,

      lvg.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 16:13:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      @alles auf cpd

      vielleicht kann dein AG diesen GWV pauschal versteuern und die Sache ist bereits erledigt.

      Von einem Freibetrag in dieser Richtung habe ich noch nicht gehört.

      Erkundige dich in der Lohnbuchhaltung.

      EvitaP:)


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