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    Hurra wir sind zurück im Mittelalter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.01 15:10:25 von
    neuester Beitrag 07.03.01 18:32:41 von
    Beiträge: 53
    ID: 351.543
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      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:10:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Ablasshandel ist zurück !!

      Kohl kann sich freikaufen :O

      Wo andere wegen ein paar Dausend Mark ins Gefängnis gehen
      bleibt Alt-Birne bei ein paar Millionen straffrei.

      Da hat einer Kumpels an der richtigen Stelle eingeschleust.

      Es gibt sie noch, die Gleicheren unter Gleichen.

      Korrupt kommt man anscheinend doch am weitesten.

      Das System Kohl existiert immer noch, armes Deutschland !

      HG
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:16:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      System Kohl ist jetzt halt System Schröder.

      Oder glaubt jemand, dass andere Politiker (Achtung, Unwort :mad: ), egal welche Partei, eine weisse Weste haben.

      Da hat man eben noch nichts gefunden (oder nicht gesucht!).


      l.t.s.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:16:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      und schuld daran sind die grünen, stimmt`s caldor ;)
      oder ist es die SPD, cumshot :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:18:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie kann man bloß so einen Blödsinn schreiben. Informier Dich doch erst einmal was warum eingestellt wurde. Wenn Du das begriffen hast darfst Du Dich entschuldigen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:21:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      es ist doch immer das gleiche...die kleinen hängt man ,die großen läßt man laufen....

      prima zu wissen ...mal so 300.000 DM...und wir vergessen die ganze Sache....klasse ..deutschland wie bist du schö..

      nauti

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      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:25:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      als vor ein paar jahren die italienische cdu wegen dem selben dreck wie bei uns auseinanderbrach,kommentierte das ein politiker einer anderen partei so:die herren sollen froh sein,das sie in diesem unserem demokratischen land leben.ansonsten würden sie alle an die wand gestellt werden.
      bin selber kein freund von "an die wand stellen".aber die kommen einfach so an allem vorbei?!war nicht peter graf jahrelang im gefängniss wgen steuerhinterziehung?warum hat er nicht einfach wie herr kanther,unser strammer,rechtschaffener ex-innenminister einfach "die verantwortung übernommen"?dann wäre doch alles wieder gut.
      ende.sinnlos sich über so sachen aufzuregen.kann man den ganzen tag machen.war und ist immer und überall so gewesen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:27:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wofür entschuldigen ?

      Für die Wahrheit ?

      Veruntreuung ist für jeden Normalo strafbar.
      Kein Vereinsvorsitzender kann es sich leisten auch nur 1 Mark
      ohne Rechenschaft zu verteilen, an wen auch immer.

      Das Verfahren wurde eingestellt, da es evtl. "Langwierig" sein
      und sowiso nur mit Geldstrafe enden würde.
      So Fadenscheining wurde Rechtsbeugung noch nie verschleiert.

      Wo andere Vorbestraft werden geht Kohl mit weißer Weste raus.

      Vorstrafe = Kein politisches Mandat mehr möglich !!

      Daher weht der Wind.

      HG
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:30:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey Farniente

      Warst du etwa einer dieser Spender, sags sofortwenn du einer warst.

      Wenn nicht dann halt einfach denn Mund
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:32:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach nich so pingelich...
      Waigel (CSU) hat die Steuer auf Zinserträge eingeführt. Ich bin mir sicher, daß die CDU diese gerne in Deutschland versteuert hätte, wenn es kein Schwarzgeld gewesen wäre. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:40:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Hangglider: Du beschuldigst das Gericht in Bonn der Rechtsbeugung. Der schlimmste Vorwurf für einen Juristen überhaupt. Du beschuldigst sie der passiven Korruption und Kohl der aktiven Korruption. Das sind, da unbewiesene Behauptungen, Straftatbestände.
      Bei einer Untreue ist das entscheidende Moment, daß der Täter sich bereichern will. Das haben bisher noch nichtmal die Grünen Kohl unterstellt. Er hat den Schaden wieder gutgemacht. Beurteilungen, die ein Richter bei jedem normalen Menschen auch anwndet. Die Ermittlungen wären nicht langwierig gewesen sondern fast unmöglich. Da aber bei einer Verurteilung, also dem Worst case einer Ermittlungsverurteilung, auf keinen Fall Freiheitsstrafe herausgekommen wäre, hat man mit Einverständnis Kohls (da würdest Du auch gefragt werden) für eine Einstellung eine Geldbuße festgesetzt die einer Verurteilung entspricht (in der Höhe). Daher die Zurückweisung an die Staatsanwaltschaft, die einstellen kann.
      Ein bißchen Fairness sollte man auch Kohl entgegenbringen und vor allen Dingen sollte man nicht jedes Gericht das Kohl nicht in die Gaskammer schickt als korrupt bezeichnen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:49:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      @farni
      Das mit der Gaskammer lass bitte !! Da bin ich empfindlich.

      Keiner will Kohl an die Wand stellen, auch ich nicht.

      Schön wenn nach deiner Darstellung vorgegangen wird. Ich
      halte es für ein Märchen.

      Abgesehen vom nicht wiedergutzumachenden politischen
      Schaden den ein herausragender Politiker angerichtet hat,
      mit der Begründung: Keinen Schaden angerichtet, und sich
      nicht bereichert zu haben, kann sich nun jeder der
      Schmiergeld zahlt und welches annimmt herausreden.

      HG
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:51:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aber wie kann man von einem Volk Ehrlichkeit und Vertrauen erwarten, wenn Ethos, Wort und Handlung nicht kongruent sind?:laugh:

      Wie kann jemand der darin verstrickt ist, ernsthaft den Rücktritt von Fischer aufgrund von Jugendsünden
      einfordern?:laugh:

      Oder ein anderes Vereinsmitglied, daß zuerst gar nix und dann nicht viel wußte, Fischer mit Verweis auf den Rechtsstaat auffordern die volle Wahrheit zu endlich preißzugeben, da es eh rauskommt?:laugh:

      Oder sich über die demokratische Lethargie der Bürger aufregen? :laugh:

      Oder über die Untätigkeit der Bürger, wenn andere in Not sind? Wie wärs denn mit schützenden Gesetzen, anstatt mit dummen Plakaten zu werben?

      Nur soviel: Habe kein Parteibuch
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:51:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Fakt ist aber auch, dass jeder andere nicht so billig davongekommen wäre ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 15:52:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ach ja, es würde mich nicht wundern, wenn der zuständige
      Richter und die Staatsanwaltschaft unter der Regierung Kohl
      berufen wurden !

      Ein Schelm der böses dabei denkt ! :O

      HG
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 16:28:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ach ihr deutschen habt es doch gut
      ihr solltet mal nach Österreich schauen, was bei uns hier abgeht mit der neuen Haider - Regierung dass könnt ihr euch nicht vorstellen.
      Jede Bananenrepublik ist besser dran. hier bei uns werden am Fliessband verfassungswidrige gesetzte erlassen (die dann vielleicht in 5jahren wenn der Vfgh einmal die zeit findet wieder abgeschafft werden)
      da werden steuern erhöht gebühren erfunden Pensionen Unfallrenten gekürzt Frauenressorts abgeschafft Männerressorts!!!!! eingeführt.
      Der Haideranwalt wird Justizminister!!!! Nach einem Jahr neue Regierung sind mittlerweile 3 Minister (übrigens alle von der FPÖ und einer will sogar für 3 Monate Ministerdasein 20.000DM Pension!!!) zurückgetreten, die 4 Ministerin ist gerade dabei soviel Schei... zu bauen, dass auch sie nicht mehr lange im Amt ist.
      Der Haider ließ wieder einmal, bei der Alljährlichen Aschermittwochsrede, Antisemitische und schwerst Ausländerfeindliche Sprüche los. Zitat: „Ich verstehe nicht, wie einer, der Ariel heißt (gemeint ist der Herr Ariel Israel Muzicant (Präsident der jüdischen Kultusgemeinde)) so viel Dreck am Stecken haben kann!“ Zitat Ende. Dazu kommt dass der Herr Muzicant selbstverständlich keinerlei „Dreck am Stecken“ hat und das nur weil er sich erlaubt hat, kritische Äußerungen gegen die FPÖ von sich zu geben. Aber dass ist deren (FPÖ) politisches Verständnis, jeder der etwas gegen diese Partei sagt wird sofort geklagt (die Wochenzeitschrift NEWS hat über 100!!! Klagen von der FPÖ am Hals) oder Verbal niedergemacht.
      Diese Regierungspartei wollte allen ernstes ein Gesetz einführen dass jeder Österreicher, aber vor allem Personen die in der Öffentlichkeit steht (gemeint waren vor allem Oppositionspolitiker) und schlecht über Österreich spricht, ins Gefängnis werfen (das war im Zusammenhang mit den EU Sanktionen als SPÖ und Grüne Politiker die Sanktionen begrüßten bzw. nicht dagegen aufgetreten sind.
      Ich könnte hier noch stundenlang solche und noch viel viel schlimmere Tatsachen aufzählen, aber es steigt in mir schon wieder diese Aggression auf, loszulaufen und ein Regierungsmitglied zusammenzuschlagen, darum lass ich es jetzt lieber sein da ich ein gutmütiger Mensch bin ( soweit hat es diese Saubande und ich meine wirklich Saubande und diese Wort ist noch viel zu gut für diese verabschäungswürdige Pack, schon gebracht.
      Mit freundlichen Grüßen George Soros der sich mittlerweile Schämt ein Österreicher zu sein (und war einmal Stolz darauf)
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 22:08:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Armer sorosGeorge!
      mirus
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 22:56:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      @farniente,
      Kohl hat den Schaden wieder gut gemacht? :confused::laugh:

      Mit dem heutigen Urteilsspruch entsteht noch größerer Schaden als nur der materielle!
      Kohl stellt sein pers. " Ehren"-wort über den Willen und das Recht des Volkes zu erfahren, wer die heimlichen Geldgeber der damaligen Regierungspartei waren.
      Und vom polit. Schaden einmal abgesehen- versuch du mal so `ne Nummer vorm Finanzamt durchzuziehen...,
      Gruss Rad:)van, der an solchen Tagen an seinen Generalsekretär mit Wehmut zurückdenkt;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 23:22:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      P.S. ...Generalsekretär und Staatsratvorsitzenden- so sollte es in obigem Posting heißen.:look:
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 23:35:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      @fstein 007: Nein, Deine KPD ist schuld !!!
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 23:38:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Soros

      :laugh::laugh:........Ariel.......Dreck am Stecken.....:laugh::laugh::laugh:

      :eek::)köstlich:laugh:wunderbar:laugh:

      Der Jörg ist wenigstens ein Politiker, der die Wahrheit ausspricht und kein so verlogener Arschkriecher wie 99% aller deutschen Politiker

      Ich wäre stolz, wenn ich ein Österreicher wäre


      MfG LH :eek:

      P.S.:Leider bin ich nur ein "halber" Österreicher
      Avatar
      schrieb am 03.03.01 11:20:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wohl verrückt geworden, Jebbedaia?
      Zinserträge waren in der BRD schon immer steuerpflichtig, nicht erst seit Waigel. Vielleicht solltest du deine alten Steuererklärungen nachträglich berichtigen.

      Die dt. CDU mit der mafiösen italienischen DC zu vergleichen, wie es User 1911 tut, ist eine völlig unverhältnismäßige Übertreibung.

      Kohl wurde von dem Gericht so behandelt wie jeder andere Angeklagte. Rechtsbeugung zu unterstellen, nur weil der Prozeßausgang nicht den persönlichen Rachebedürfnissen mancher Leute entspricht, ist erbärmlich.

      Manche scheinen in ihrem blinden Hass keine Grenzen zu kennen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.01 11:36:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich denke auch, das war ein freispruch für die korruption. ich kann mich jetzt vier jahre für jeden sch*** schmieren lassen, lass 1-2 jahre öffentlichen druck über mich ergehen. aber die kohle, die ich in dieser zeit "verdient" habe, tröstet mich danach über diese wirklich schlimmen 2 jahre hinweg!!;);) ob da die regierung schröder nicht auch aus eigennutz gehandelt hat....:confused::confused:

      Danke Deutschland!!:(:(
      Avatar
      schrieb am 03.03.01 11:40:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      @gholzbauer
      Sorry, hat mich damals noch nicht betroffen (Minderbetrag und niedrigstes Einkommen durch Zeitungsaustragen etc.), habe mich dann wohl geirrt was ich in diesem Falle gerne eingestehe. Es gibt zumindest aus meiner Sicht kein Rachebedürfnis bezüglich Kohl.
      Aber wir sind uns doch einig, daß die CDU/Kohl
      1.ihr Schwarzgeld in der Schweiz nicht versteuert hat und dieses auch nie beabsichtigte und daß ein Normalsterblicher bei Steuerhinterziehung mit drakonischen Strafen zu rechnen hat.
      2. Das solche Leute nicht als moralische Autoritäten wirken können und dürfen.

      3. Man in Deutschland für fast alles Verständnis hat außer für Kapitalverbrechen und Trunkenheit am Steuer.

      4.Egal ob er es für die Partei seinen Fußballverein (Gretchenfrage seine Partei oder seinen kleinen Ego /Macht oder zur persönlichen Bereicherung geschah- Die Relation der Strafe ist eher lächerlich, da er nicht mal bereit war seine Geldgeber zu nennen, d.h. die Wahrheit weiterhin vernebelt

      Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei
      Avatar
      schrieb am 03.03.01 12:09:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      Juhu der lustige Bayer Florian Eckert ist in der Abfahrt gerade zweiter geworden
      Gratuliere, eine echte Bereicherung für den Alpinen Skisport
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:09:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Verhandelt wurde nicht der Verfassungsbruch, sondern Untreue gegen die CDU. Da Kohl den der CDU verursachten, direkten monetären Schaden ersetzt hat, entspricht es üblichem Vorgehen, den Prozeß gegen eine Strafzahlung einzustellen. Das ist ein Verfahren, daß z.B. auch gegen Manager, die der Untreue schuldig waren, und den Schaden ersetzten, üblich ist.

      Man mag das Verhalten Kohls werten wie man will, das Verhalten des Gerichts ist nicht zu beanstanden.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:10:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Der Staatsrechtler Josef Isensee über die falsche Aufgeregtheit beim CDU-Spendenskandal.




      Herr Isensee, Sie haben wiederholt von einer Skandalisierung der Finanzaffäre Kohl gesprochen. Wie ist das zu verstehen?

      Josef Isensee: Am Anfang steht ein Gesetzesverstoß in einer besonders brisanten Sache. Das ist bei Finanzzuwendungen an Politiker alle Mal der Fall. Der Gesetzesverstoß als solcher ist aber noch kein Skandal. Er muss dazu gemacht werden. Das ist Sache der Medien. Sie bereiten die Geschichte so auf, dass sie Gegenstand der öffentlichen Empörung wird, und sie schüren im Überbietungswettbewerb der Enthüllungen und der Entrüstungskommentare die Empörung. Dazu trägt auch die politische Konkurrenz bei, die nach Kräften ihren Vorteil aus der Affäre zu ziehen sucht. Die Größe der Empörung steht in keinem Verhältnis zu dem rechtlichen Unwert, der den Verstößen anhaftet, und zu den rechtlichen Sanktionen, die das Parteiengesetz vorsieht. Diese sind maßvoll dosiert, die politische Entrüstung aber kennt kein Maß.

      Sie sagen, es liege nur eine einfache Regelverletzung vor. Hat die CDU nicht auch gegen die Verfassung verstoßen? Viele Kommentatoren verweisen auf den Publizitätsgedanken des Art. 21 GG, der darin ausdrücklich niedergeschrieben ist.

      Josef Isensee: Der Wortlaut des Grundgesetzes scheint zunächst für diese Meinung zu sprechen: "Sie (d.h. die Parteien) müssen über die Herkunft und Verwendung öffentlich Rechenschaft geben." Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass diese Vorschrift keine unmittelbare Pflicht für die Parteien begründet, sondern eine Pflicht für den Gesetzgeber, entsprechende Regelungen zu treffen. Denn die rechtsstaatliche Verfassung bindet die Staatsgewalt, nicht die Bürger. Diesen aber gewährleistet sie in den Grundrechten unmittelbar Freiheit und Gleichheit. Die Grundrechte kommen auch den politischen Parteien zu; das Grundgesetz sichert ihnen die Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu, desgleichen die Freiheit der Gründung, kurz: Staatsfreiheit und Chancengleichheit. Die rechtsstaatliche Verfassung enthält ebenso wenig Pflichten für staatsfreie Verbände wie Pflichten für den Bürger. Aus diesem Grunde richtet die Verfassung den Vorbehalt des Gesetzes auf, dass Eingriffe in die grundrechtliche Freiheit des parlamentarischen Gesetzes bedürfen. Auch die Schranken der Grundrechte, die das Grundgesetz selbst vorsieht, bedürfen der Vermittlung und der Umsetzung durch Gesetz. Wenn das Grundgesetz Parteien, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen, für verfassungswidrig erklärt, so tritt diese Folge nicht automatisch ein, sondern erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sie förmlich ausspricht; dazu bedarf das Gericht wiederum der gesetzlichen Grundlage. Das Grundgesetz sieht vor: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Dennoch wird durch diese kurze und unklare Formel nicht jeder Eigentümer verpflichtet, gemeinnützig tätig zu werden. Seine Rechtspflichten ergeben sich aus konkreten Steuer-, Umwelt-, Nachbargesetzen. Wenn er gegen Vorschriften dieser Gesetze verstößt, so bedeutet das keinen Verfassungsbruch, obwohl die Gesetze den abstrakten Auftrag der Verfassung konkretisieren.

      Die Rechenschaftspflicht der Parteien reicht nicht weiter als das Parteiengesetz verlangt. Bei Spenden unter 20.000 DM muss der Name des Spenders nicht genannt werden, sagt das Gesetz. Die Verfassung kennt die Grenze nicht. Deshalb verpflichtet sie die Parteien nicht, Angaben zu machen. 18 Jahre hat das Parteiengesetz auf sich warten lassen. In dieser Zeit bestand keine Publizitätspflicht für die Parteien, sondern lediglich ein - unerfüllter - Regelungsauftrag für den Gesetzgeber.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:10:41
      Beitrag Nr. 27 ()
      Der Staatsrechtler Josef Isensee über die falsche Aufgeregtheit beim CDU-Spendenskandal.







      Ihr Kollege Otto Depenheuer ist der Ansicht, dass die CDU von den zurückgeforderten 41 Millionen DM an staatlichen Zuschüssen, würde man das Parteiengesetz richtig auslegen, nichts zurückzuzahlen bräuchte.

      Josef Isensee: Bei korrekter Auslegung des Parteiengesetzes gilt Folgendes: Ein Entzug der staatlichen Zuwendungen für ein Jahr kommt nur in Betracht, wenn ein Rechenschaftsbericht nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß eingereicht wird. Verlangt wird ein formell richtiger Rechenschaftsbericht, das heißt ein solcher, der das Testat eines Wirtschaftsprüfers trägt. Inhaltliche (Teil-)Unrichtigkeit kann diese Sanktionen nicht auslösen. Der Bundestagspräsident ist in dem vorliegenden Fall, in dem eine inhaltliche Teilunrichtigkeit vorliegt, so vorgegangen, wie wenn überhaupt kein Rechenschaftsbericht vorläge. Thierses Interpretation des Parteiengesetzes würde, konsequent durchgezogen, dazu führen, dass alle Parteien ihre Zuwendungen verlören. Denn in der Zwischenzeit haben sich Fachleute die Rechenschaftsberichte der konkurrierenden Parteien angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich auch bei ihnen eine nicht gerade niedrige Unrichtigkeitsquote findet.*



      * vgl. Prof. Dr. Wilhelm Strobel: "Alle Rechenschaftsberichte sind unstimmig", FAZ, 22.3.2000.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:14:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wäre der Prozeß bis zum Ende durchgeführt worden, hätte er womöglich sogar ohne Verurteilung enden können, da womöglich festgestellt worden wäre, daß der CDU letztlich kein Schaden entstanden sei. Oder die Geldbuße hätte erheblich geringer ausfallen können als 300.000 DM.

      Kohl hat sich nicht freigekauft, sondern es ist ein Kompromiß gefunden worden, um Prozeßkosten zu sparen und sich nicht auf einen Prozeß mit ungewisser Dauer und ungewissen Ausgang einzulassen. Es kann durchaus sein, daß der Staat der eigentliche Gewinner dieses Vergleichs ist.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 14:13:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      @for4zim
      Als nicht- Jurist hätte ich dann folgende Frage:
      Wenn "nur" Untreue verhandelt wurde, Kohl nicht geständig ist, dann stellt sich doch die Frage inwiefern Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zu dieser vorliegt. Wenn dies nicht vorliegt, der Verdacht unbegründet ist, so ziehe ich sämtliche Bedenken zurück. Wenn dieser Tatbestand jedoch gegeben ist, bzw. aufgrund des Schweigens des Herrn Kohls mnicht verfolgt werden kann so behalte ich meine Zweifel am Verfahren bei.


      mfg
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 00:57:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      @gholzbauer

      "Blinder" Hass ??

      Das muß ich mir von einem "verblendeten" eigendlich
      nicht bieten lassen !

      Mir geht es nicht um die politische Richtung, sondern um die Sache.

      Ein Staatsoberhaupt hat seine Position für mehr als zweifelhafte
      Aktionen mißbraucht und versteckt sich hinter seinem "historischen Mantel"
      anstatt Farbe zu bekennen.
      Das Gericht in Bonn hilft ihm auch noch dabei.

      Das "ver"kohlsche Verhalten zerstört alles was eine demokratische Gesellschaft
      ausmacht, Transparenz !!
      Er bringt unsere Gesellschaft in den Ruch der Bananenrepublik.

      Der Sonnenkönig und Verkünder der blühenden Landschaften wurde
      vom Volk abgesetzt !
      Im Namen des Volkes muß über ihn gerichtet werden,
      nicht im Namen des Richters !

      HG
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 01:25:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      @farniente
      Also was Du in diesem Thread an pseudojuristischen Behauptungen abgelassen hast, ist der schiere Wahnsinn:

      Zitat 1 :

      Bei einer Untreue ist das entscheidende Moment, daß der Täter sich bereichern will.:laugh::laugh::laugh:

      Zitat 2:

      Da aber bei einer Verurteilung, also dem Worst case einer Ermittlungsverurteilung, auf keinen Fall Freiheitsstrafe herausgekommen wäre, hat man mit Einverständnis Kohls (da würdest Du auch gefragt werden) für eine Einstellung eine Geldbuße festgesetzt die einer Verurteilung entspricht (in der Höhe). Daher die Zurückweisung an die Staatsanwaltschaft, die einstellen kann.
      Auch net schlecht. :laugh:
      Lies bitte hierzu § 153 a StPO, der die Einstellungsgründe abschließend regelt. :rolleyes:

      Kein weiterer Kommentar. :laugh: Machst Du juristisches Kabarett?

      jem
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 08:42:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Jebbedaia, wieso sollte es hier um Steuerhinterziehung gehen?

      Erkläre, wer hier Steuern hinterzogen haben soll?

      Die anonymen Spender ja nicht. Kohl auch nicht, das Geld floß nicht in den privaten Haushalt. Die CDU auch nicht, die muß keine Steuern auf gespendetem Geld oder Beiträgen bezahlen. Wer also soll Steuern hinterzogen haben?
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 09:16:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die meisten Politiker können sich deswegen so viel erlauben, weil die meisten von euch sowas von dumm-plump auf Parteilinie sind und die Vergehen des einen Politikers mit dem Vergehen des Politikers der anderen Partei entschuldigen. Was völlig lächerlich ist !!
      Und dann immer dieses `sind halt auch Menschen wie wir`. HA! Wir geben diesen Leuten soviel Macht in die Hand, dass wir ruhig fordern dürfen, dass sie besser sind als wir.

      technostud (Wechselwähler) ;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 09:34:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      hangglider, Kohl wurde abgewählt, was willst Du eigentlich mehr?
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 09:54:13
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wann bekommen wir von den USA die Demokratie geschenkt ??

      Biz
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:00:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      Was mich an der ganzen Spendengeschichte so sehr ärgert, ist:

      Die Regierung Kohl hat uns eine wunderbare Geldwäschegesetzgebung gebracht. Banken müssen ab 30 TDM Bargeld (früher sogar TDM 20!!!) per Ausweisdaten festhalten, wer Bargeld ein- oder auszahlt! Ein riesiger bürokratischer Aufwand mit sehr hohen Kosten und zweifelhaftem Erfolg ist daraus geworden (es muß sogar einen "Geldwäschebeauftragten" in jeder Bank geben). Ein Herr Kohl -der ja wohl unter anderem dafür mit verantwortlich ist- dagegen darf sich abertausende DM im Köfferchen überreichen lassen und sich dann einfach auf sein Ehrenwort berufen. Diese Doppelzüngigkeit kotzt mich an!
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:01:27
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ jem: Was willst Du mir eigentlich mit Deiner "fundierten"
      Stellungnahme sagen ? Fettdruck und paar lustige Smilies sind keine Argumente die auch nur irgendeinen Substanzgehalt für sich in Anspruch nehmen können.
      Sofern Du in der Lage bist einen Gesetzestext zu lesen, was ich stark bezweifle, sollte man ihn genau lesen. Darüberhinaus ist es zum Verstehen eines Gesetzestextes unbedingt notwendig die parlamentarischen Protokolle zu kennen. Wenn man dann eine ungefähre Vorstellung hat was da gemeint sein könnte sollte man sich mal in diverse Kommentare vertiefen, da man dabei 1. einen Eindruck vermittelt bekommt wie die geltende Rechtsprechung den entsprechenden Gesetzestext interpretiert (Richterrecht) und 2. Hinweise auf diverse Lehrmeinungen bekommt (Stand der Forschung).
      Da Du dann sicher überhaupt nicht mehr verstehst um was es überhaupt geht solltest Du aufhören fachkundige Leute als Kabarettisten zu bezeichnen, denn damit setzt Du Dir selbst die Narrenmütze auf. Werf Dein 2.50 DM Gesetzestextlein weg und fordere Dir mal vom LG Bonn den Verweisungsbeschluß an. Ich bin dann gerne bereit Dir beim Lesen zu helfen. Solange Du aber nur dem Boardspaß Nr.1 fröhnen willst "ich habe keine Ahnung wovon ich schreibe, davon aber verdammt viel", verschone mich mit Deinen an Dümmlichkeit grenzenden Kommentare.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:04:04
      Beitrag Nr. 38 ()
      Er durfte sich die 2 Millionen eben nicht ohne Quittung überreichen lassen. Dafür hat er auch 300.000 DM Strafe gezahlt. Wo ist also das Problem?
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:13:32
      Beitrag Nr. 39 ()
      Das Problem ist, daß er das als Kanzler Deutschlands getan hat. Als solcher sollte er eine gewisse Vorbildfunktion ausüben. Ob es nun rechtlich strafbar ist oder nicht, ist mir eigentlich egal. Als Kanzler eines Staates ist es jedenfalls verwerflich gewesen!
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:30:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ob es strafbar war oder nicht, ist natürlich nicht egal.

      Und als Kanzler sammelte Kohl sicher nicht Spenden, sondern als Vorsitzender der CDU. Sicher ist es besonders betrüblich, wenn ein Mensch mit Vorbildfunktion einen Regelverstoß begeht. Aber da er abgewählt wurde und die Strafe zahlt, verstehe ich die Aufgeregtheit immer noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:47:28
      Beitrag Nr. 41 ()
      Sicher hat er das Geld als CDU-Mitglied eingesammelt. Eine Strafe hat er natürlich aber trotzdem verdient. Ob die 300 nun ausreichend sind oder nicht, das kann ich nicht sagen, weil ich mich da überhaupt nicht auskenne. Schade ist nur, daß Herr Kohl gar nicht erkennt, daß er sich falsch verhalten hat. Für ihn ist doch alles nur Hetze gegen seine Person.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 12:29:25
      Beitrag Nr. 42 ()
      Da wird wohl kaum jemand widersprechen können, daß das mangelnde Schuldbewußtsein Kohls ärgerlich ist. Irgendwie sind wir damit aber in den Bereich der Plattitüden gelangt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 16:27:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      @farniente
      Du behauptest also immer noch, daß zum Untreuetatbestand eine Bereicherungsabsicht gehört? :confused:
      Von mir aus. :rolleyes:
      jem
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 17:10:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ jem: Ich habe gewußt daß Du nicht lesen kannst. Na ja, so nach dem Alphabet schon. Aber richtiges Lesen bedeutet auch Verstehen, oder, wenn ich es nicht verstehe, Lernen.
      Also, langsam zum Mitschreiben:
      "Bei einer Untreue........."
      Die Untreue ist das faktische Moment. Die Formulierung wird von einem Juristen sofort erkannt als Tatsachenfeststellung, oder, im Vorfeld einer Einstellungsverfügung als Vermutenshypothese. (Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit liegt eine Untreue vor)
      "das entscheidende Moment......."
      enthält eine deskriptive Begründung, eine Quasibeurteilung der Schwere der Tat.
      "daß der Täter sich bereichern will". Da es also über die Untreue keinen Zweifel gibt, aber keine persönliche Bereicherungsabsicht des Täters vorliegt, liegt quasi ein minderschwerer Fall der Untreue vor.
      Das ist auch der tiefere Grund (sowie der wiedergutgemachte Schaden u.a.) daß die Kammer davon ausging daß auf keinen Fall eine Freiheitsstrafe zu erwarten gewesen wäre.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 17:15:26
      Beitrag Nr. 45 ()
      Nehmen wir mal an Kohl hätte sich als GmbH Geschäftsführer
      oder als AG Vorstand ähnlich verhalten wie er es als
      Bundeskanzler getan hat.

      Was wären die Tatbestände?

      Bilanzfäschung, Steuerhinterziehung, Bestechung/Bestechlichkeit,
      Untreue, Strafvereitelung, Behinderung der Justiz.

      Wenn da nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

      for4zim, ich will Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, keine
      Bananenrepublik.

      HG
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 17:29:04
      Beitrag Nr. 46 ()


      Auch Elsa arbeitet am liebsten mit echten Ehrenmännern. "Ich nehme am liebsten Schwarzgeld, für meine Schulden zahlen Freunde und mit der Polizei und anderen Schnüfflern arbeite ich auf keinen Fall zusammen", lacht sie unschuldig. "Dass ist doch Ehrensache und auf mein Ehrenwort kann man sich verlassen."
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 17:34:32
      Beitrag Nr. 47 ()
      @farniente
      So wie Du es formuliert hast, war es so zu verstehen, daß die Bereicherungsabsicht Tatbestandsmerkmal ist. Jetzt behauptetst Du, daß lediglich die Strafzumessung gemeint war. Von mir aus.
      Zudem ist es so nicht richtig, daß ein Täter der sich nicht bereichern will automatisch im Bereich des minderschweren Falles liegt. Wenn der Schaden sehr hoch ist, der Täter aber aus der Tat keinen persönlichen Nutzen zieht, kann man beispielsweise auch nicht von einem minderschweren Fall sprechen.

      Daß keine Freiheitstrafe zu erwarten ist, ist ebenfalls keine Einstellungsgrund im Sinne der StPO.

      Was mich an Deinen Behauptungen stört ist das Du versuchst über eine inhaltlich falsche Argumentation, deren Unrichtigkeit für einen Laien nur schwer zu erkennen ist, die Diskussion zu manipulieren. Ich will Dir keine Absicht unterstellen, aber sich jetzt rauszureden und dem anderen Unkenntnis zu unterstellen ist auch nicht sehr toll.



      jem
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 18:19:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ jem: Also das geht jetzt ein Stück zu weit. Ich will doch keine Diskussion manipulieren !!!!!!!!!!!!!!
      Was für einen Grund hätte ich denn dafür ? Ich habe weder Sympathie für Kohl noch eine besondere Affinität zur CDU.
      Ich unterstelle niemand Unkenntnis - meinetwegen bist Du Rechtsprofessor, dann allerdings ein ärmlicher. Alles was ich möchte ist Aufgeregtheit aus einer Diskussion zu bringen wo halt leider Gottes entweder wegen der politischen Scheuklappen oder aus Unkenntnis unseres Rechts teilweise Unsinn verzapft wird den man einfach mal etwas ausleuchten muß. Da wird von Rechtsbeugung gesprochen, von Korruption, von allem Möglichen ohne Sinn und ohne Verstand. In der Richtung geht leider auch Dein letztes Posting. Ich habe nie von einem Automatismus gesprochen. Ich habe niemals davon gesprochen daß es ein Einstellungsgrund wäre wenn keine Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
      Ich behaupte auch nicht hinterher etwas anderes als vorher. Das Problem besteht einfach darin, daß der Normalbürger sehr viel weniger von unserem Recht weiß und versteht als es für unsere Demokratie gut sein kann. Das fängt schon in der Schule an, wo noch nicht mal im Sozialkundeunterricht etwas Wesentliches über unser Rechtssystem gesagt wird, und geht weiter über eine Pseudobildung durch die amerikanischen Krimis im TV, und findet seinen Höhepunkt in einem Journalismus der bar jeglichen Sachverstandes für solche Probleme ist. So ist das Rechtsempfinden der Deutschen heute ein Konglomerat aus der jeweiligen politischen Richtung, etwas Sozialneid und von falschen Begriffsdefinitionen. Ich muß mir nur auf dem Board die verschiedenen Beurteilungen der Angelegenheiten Kohl und Fischer durchlesen. Das hat mit Recht alles nichts zu tun. Noch schwerer wird das Ganze zu verstehen wenn ich darauf hinweise daß eine andere Kammer vielleicht anders entschieden hätte................????!!!!
      Jetzt kannst Du gleich wieder sagen "ich habs ja gewußt". Nein, Du erhältst auch für Verkehrsdelikte in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Urteile. Der Richter ist in seiner Beurteilung einfach keine Rechenschaft schuldig, zumindest solange bis er eine Rechtsbeugung begeht. Aber das ist wieder etwas ganz anderes.
      Ich für meinen Teil habe aus der Auseinandersetzung mit Dir etwas gelernt, nämlich daß die deutsche Sprache nicht eine Garantie für eine gemeinsame Sprache ist. Aber das haben andere auch schon lernen müssen: Jahrhundertelang haben Mediziner und Theologen nur Latein gesprochen. Als sie dann deutsch gesprochen haben hat sie doch keiner verstanden.
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 00:40:06
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ja, Ja die Juristen !

      Fakt ist, ein ex Bundeskanzler hat zugegeben, das er für seine
      Partei die Hand aufgehalten hat.

      Damit hat er moralisch zugegeben das er Korrupt war.

      Was die Juristen oder besser nach dem Volksmund,
      Rechtsverdreher daraus konstruieren geht an der Wirklichkeit
      zwangsläufig weit vorbei. Sonst hätten die Anwälte einen
      schlechten Job gemacht.

      Ich habe es schon mal erwähnt:

      Korrekt wäre, wenn Kohl alle Mandate niederlegt und sich einer
      sauberen Untersuchung stellt.

      Alles andere ist klammern an alte Pfründe, Kumpanei mit Steuerhinterziehern
      und schützen von Bestechern.

      Es hängt ja nicht nur die Person Kohl an dem Skandal,
      es gilt einen dicken alten Filz zu lüften ! Immernoch

      HG
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 15:13:18
      Beitrag Nr. 50 ()
      @hangglider:"Bilanzfäschung, Steuerhinterziehung, Bestechung/Bestechlichkeit,
      Untreue, Strafvereitelung, Behinderung der Justiz"

      Kohl hat die Bilanzen der Partei nicht erstellt. Keine Bilanzfälschung.
      Kohl hat keien Steuern hinterzogen, weil es hier um Parteispenden geht. Keine Steuerhinterziehung.
      Kohl hat das Geld nicht zur persönlichen Bereicherung angenommen. Bestechung ist damit unwahrscheinlich. Keine Bestechlichkeit.
      Untreue. Wurde verhandelt und Verfahren mit Strafzahlung eingestellt.
      Strafvereitelung. Da er ja vor Gericht stand, ist diese Anschuldigung wohl absurd.
      Behinderung der Justiz. Im vorliegenden Fall ja wohl nicht.


      "Wenn da nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

      for4zim, ich will Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, keine
      Bananenrepublik.

      HG"
      Gerecht ist, daß er nicht nach den von Dir genannten Punkten abgeurteilt wurde, denn dann hätten wir eine Bananenrepublik. Wenn Du die CDU nicht magst, wähl sie nicht. Aber verlange nicht von Gerichten, daß sie das Recht beugen, um ungeliebten Politikern ungerechtfertigte Strafen zu erteilen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 19:35:17
      Beitrag Nr. 51 ()
      @for4zim

      Sicher hat er sie nicht persönlich gefäscht, aber er war letztendlich
      der Verantworliche der seinen Segen gab.

      Steuerhinterziehung, solange nicht sicher ist, das er nicht selbst
      von dem Schwarzgeld profitiert hat, steht zumindest ein geldwerter Vorteil im Raum !

      Bestechung: 2 Mille (wenns reicht) werden nicht aus Spaß an der Freude
      rausgerückt, schon gar nicht Schwarz ! == Bestechung

      Untreue: Wurde durch Ablaßhandel erledigt. Zumindest Vorbestraft durch einen
      Strafbefehl hätte m. A., nach sein müssen.

      Schweigen ist Behinderung der Justiz, da dadurch kein Verfahren gegen
      die "Spender" wegen Bestechung und Steuerhinterziehung eingeleitet
      werden kann.

      Dies zur honorigen Person H. Kohl ExBuKa.

      Was die CDU macht ist mir scheiß egal, solange sie nicht an der Regierung ist !

      HG
      Avatar
      schrieb am 07.03.01 08:49:18
      Beitrag Nr. 52 ()
      hangglider, gut, daß Du kein Richter bist. Du hast kein Rechtsempfinden, denn Du verurteilst auf Verdächtigungen hin.
      Avatar
      schrieb am 07.03.01 18:32:41
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hab ich auch nie behauptet !

      Apropos: Ohne Verdächtigungen kann nicht "gerichtet" werden !

      Ich habe mein "persönliches Urteil" schon lange gesprochen wie
      du festgestellt hast. Ich steh dazu !

      HG


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