checkAd

    Pressemitteilung der Metabox AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.01 17:37:32 von
    neuester Beitrag 11.05.01 08:16:57 von
    Beiträge: 29
    ID: 352.301
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.804
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 17:37:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Pressemitteilung der Metabox AG


      Vorwürfe wegen vermeintlicher Billigaktien haltlos
      Spiegel verwechselt Nenn- und Kurswerte
      Rechtsgutachten bekräftigt Vorgehensweise des Unternehmens
      einstweilige Verfügung gegen den Spiegel angestrebt


      Hildesheim, 4. März 2001. Entschieden weist das Unternehmen sämtliche Unterstellungen eines Artikels in der jüngsten Spiegel-Ausgabe zurück, wonach Vorstände oder Aufsichtsräte der Met@boxAG sich mit "Billigaktien" versorgt haben sollen. Alle genannten Kapitalerhöhungen wurden ausschließlich dazu genutzt, dem Unternehmen frische Mittel zu marktnahen Kursen zufließen zu lassen. Offenkundig verwechselte der Spiegel mehrfach den Nennwert von Aktien, zu dem sie im Handelsregister eingetragen werden, mit den tatsächlichen Ausgabekursen. Dem Chefredakteur liegt seit gestern eine einstweilige Verfügung sowie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung vor, das Unternehmen behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

      Der Spiegel greift mehrere Kapitalerhöhungen der Met@box AG an, die diese seit Börsengang im Juli 1999 durchführte. Was dem Spiegel entging: Die Kapitalerhöhung vom April 2000 diente vor allem der Bezahlung der 100prozentigen Übernahme der Amstrad GmbH (Alt-Eigentümer: Hans Ullrich Sinner und Franz Jakob Simais) sowie der Secom GmbH (Alt-Eigentümer: Rainer Kochan). Diese Übernahmen erfolgten bereits Ende 1999, die Eintragung der zur Bezahlung verwandten Aktien zog sich aber auf Grund langsamer Behördenwege einige Monate hin. Eingetragen wurden diese Aktien wie allgemein üblich mit ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausgabekurs in Höhe von 1 Euro - , was nach dem Splitt der Aktien am 1. September 2000 im Verhältnis 1:5 0,20 Euro entspricht. Daneben konnten bei dieser Kapitalerhöhung auch Mitarbeiter zusätzliche Aktien zeichnen. Sie erhielten ihre Aktien zum damaligen Kurs von 19 Euro (3,80 Euro nach dem Splitt).

      Bei den anderen monierten Kapitalerhöhungen entging dem Spiegel die Tatsache, dass die Altaktionäre zunächst ein Wertpapierdarlehen gaben, um die Kapitalerhöhung durchzuführen. Dies ist ein übliches Verfahren, um den neuen Investoren umgehend handelbare Aktien zur Verfügung zu stellen. Der CEO Stefan Domeyer stellte Ende Mai 2000 der Gesellschaft 100.000 Aktien leihweise aus seinem Bestand zur Verfügung. Die Met@box AG gab diese an neue institutionelle Investoren zu Marktpreisen aus. Mit Eintrag der Kapitalerhöhung ins Handelsregister erhielt Stefan Domeyer diese Aktien zurück.

      Genauso funktionierten auch weitere Kapitalerhöhungen im Herbst 2000. Altgesellschafter liehen dem Unternehmen Aktien, das Unternehmen verkaufte diese zu marktnahen Preisen an Investoren. Die Altgesellschafter erhielten bei Eintrag ins Handelsregister ihre Aktien zurück, erzielten aber keinerlei finanziellen Vorteil.

      Ein Gutachten einer auf Aktienrecht spezialisierten Kanzlei, das die Met@box AG im Februar diesen Jahres in Auftrag gab, unterstützt diese Position. Das Unternehmen wollte sicher gehen, dass es die Wertpapierdarlehensverträge korrekt handhabt. Quintessenz des Gutachters: "...so ist festzustellen, dass die daran beteiligten Aktionäre nach Durchführung der Transaktion jedenfalls nicht besser gestellt waren als vorher, da die Kapitalerhöhung ausschließlich dem Zweck diente, ihnen den Aktienbesitz wieder zu verschaffen, den sie zunächst einmal darlehensweise der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hatten." Und weiter: "Im Grund genommen hat sich die Position der hierin beteiligten Aktionäre sogar verschlechtert, da ihr Aktienbesitz durch die Transaktion formal verwässert worden ist, wobei dies allerdings eine zwingende Folge der bereits genehmigten Kapitalerhöhung darstellte."
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 17:44:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Folgendes sollte man sich dabei besonders zu Gemüte führen:

      Ein Gutachten einer auf Aktienrecht spezialisierten Kanzlei, das die Met@box AG im Februar diesen Jahres in Auftrag gab, unterstützt diese Position. Das Unternehmen wollte sicher gehen, dass es die Wertpapierdarlehensverträge korrekt handhabt. Quintessenz des Gutachters: "...so ist festzustellen, dass die daran beteiligten Aktionäre nach Durchführung der Transaktion jedenfalls nicht besser gestellt waren als vorher, da die Kapitalerhöhung ausschließlich dem Zweck diente, ihnen den Aktienbesitz wieder zu verschaffen, den sie zunächst einmal darlehensweise der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hatten." Und weiter: "Im Grund genommen hat sich die Position der hierin beteiligten Aktionäre sogar verschlechtert, da ihr Aktienbesitz durch die Transaktion formal verwässert worden ist, wobei dies allerdings eine zwingende Folge der bereits genehmigten Kapitalerhöhung darstellte."
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:03:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      PRESSEKODEX

      Regeln für einen fairen Journalismus

      Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.:

      - Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde
      - Gründliche und faire Recherche
      - Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
      - Achtung von Privatleben und Intimsphäre
      - Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von
      Gewalt u. Brutalität


      Ergänzt werden die Grundsätze durch zusätzliche Richtlinien, die aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden.


      Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident D. Dr. Dr. Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht.


      In der Fassung vom 17. Mai 2000



      Präambel

      Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewußt sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflußt von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfaßt die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen. Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.



      Ziffer 1

      Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:10:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:17:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      naja, wenn man aktien für die ke verleiht kann man sich hinterher wohl schwer darüber aufregen, dass man damit selbst den kurs verwässert (marginal) hat. ;)
      aber gut, das ist ein privatgutachten.

      zumindest dürfte das geschäft drittvergleichsfähig gewesen sein.

      ob das darlehen allerdings nicht trotzdem ein umgehungsgeschäft zum rückerwerb eigener aktien darstellen könnte, wäre ich mir nicht so sicher.

      aber immerhin, eine antwort. :)

      r :)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:32:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      NurmalsozumGucken

      Bist du ein Träumer oder Phantast?
      Genau das Gegenteil wird gemacht.
      Der Mensch ist eine zweibeinige Ratte.:D

      Gösta
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:34:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die angebliche Verwechselung des Spiegel ist doch völlig unerheblich.
      Der Kurswert von MBX wird ohnehin bald unter dem Nennwert sein!
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:40:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Lizar
      Genau richtig, zumal man sich langsam einschießt. Was der Börsenaufsicht und der Polizei nicht gelang, nämlich die schmierige Anlegerabzocke zu beenden, besorgt jetzt die Presse.


      Billigaktien für Met@box-Manager

      Die Met@box AG (Hildesheim), Hersteller von Settop-Boxen für den Internet-Zugang per TV-Gerät, hat nach einem Bericht des Spiegel neue Aktien weit unter dem Börsenkurs ausgeben. Bei mehreren Kapitalerhöhungen wurden die Papiere teilweise zum Preis von einem Euro von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gezeichnet. Met@box-Chef Stefan Domeyer erklärte dem Magazin, die jüngsten Aktientransaktionen stünden im Zusammenhang mit dem Einstieg eines US-Investors im vergangenen Herbst. Dafür sei die kurzfristige Bereitstellung von handelbaren Aktien eine Voraussetzung gewesen.
      Die von den Altaktionären im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellten Aktien wurden zu "marktnahen Preisen" an die Investoren weitergegeben, erklärte Domeyer. Im Gegenzug habe Met@box mit diesen Altaktionären eine Kapitalerhöhung durchgeführt, um die geliehenen Aktien zurückzuführen. Die Met@box AG ist am Frankfurter Neuen Markt gelistet; das Unternehmen kam in den letzten Monaten ins Gerede wegen verschiedener Großaufträge, deren Auftraggeber bislang nicht bekannt sind. Zweifel an der Seriosität dieser Aufträge und tiefrote Zahlen in der Bilanz ließen den Kurs der Aktie einbrechen. Seit kurzem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Met@box wegen Verdachts auf Kapitalanlage- und Kursbetrug.
      Inzwischen ist im Met@box-Aufsichtsrat ein weiterer Abgang zu verzeichnen. Manfred Schuhmacher, früher stellvertretender Chefredakteur des Magazins Focus, legte vor zwei Wochen seinen Sitz im Kontrollgremium nieder. (jk/c`t)

      Quelle: www.heise,de
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 18:53:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      @blech
      Auch nur abgeschrieben ohne selbst aktiv zu werden!
      Also auch nur BLECH
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 19:22:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Met@box: Keine Billigaktien für Manager

      Die Met@box AG, Hersteller von Settop-Boxen für das Surfen über den Fernseher, wies am heutigen Sonntag einen Bericht des Spiegel zurück, nach der die Firma neue Aktien weit unter dem Börsenkurs ausgeben habe. Bei mehreren Kapitalerhöhungen seien die Papiere teilweise zum Preis von einem Euro von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gezeichnet worden, heißt es in der neuesten Ausgabe des Spiegel. Met@box bezeichnete die Vorwürfe in einer Mitteilung als "haltlos". Dem Chefredakteur des Spiegel liege inzwischen eine einstweilige Verfügung sowie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung vor, das Unternehmen behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.

      Met@box erklärte, alle von dem Blatt genannten Kapitalerhöhungen seien ausschließlich dazu genutzt worden, dem Unternehmen "frische Mittel zu marktnahen Kursen zufließen zu lassen". Der Spiegel habe "offenkundig" den Nennwert von Aktien, zu dem sie im Handelsregister eingetragen werden, verwechselt mit den tatsächlichen Ausgabekursen. Die Kapitalerhöhung vom April 2000 habe vor allem der Bezahlung der 100-prozentigen Übernahme der Amstrad GmbH gedient. Bei den anderen monierten Kapitalerhöhungen sei dem Spiegel die Tatsache entgangen, dass die Altaktionäre zunächst ein Wertpapierdarlehen gaben, um die Kapitalerhöhung durchzuführen. Dies sei ein übliches Verfahren, um den neuen Investoren umgehend handelbare Aktien zur Verfügung zu stellen, betonte Met@box.

      Ein Gutachten einer auf Aktienrecht spezialisierten Kanzlei unterstütze die Position von Met@box, erklärte die Firma. Quintessenz des Gutachters laut Met@box: "...so ist festzustellen, dass die daran beteiligten Aktionäre nach Durchführung der Transaktion jedenfalls nicht besser gestellt waren als vorher, da die Kapitalerhöhung ausschließlich dem Zweck diente, ihnen den Aktienbesitz wieder zu verschaffen, den sie zunächst einmal darlehensweise der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hatten. [...] Im Grund genommen hat sich die Position der hierin beteiligten Aktionäre sogar verschlechtert, da ihr Aktienbesitz durch die Transaktion formal verwässert worden ist, wobei dies allerdings eine zwingende Folge der bereits genehmigten Kapitalerhöhung darstellte." (jk/c`t)

      http://www.heise.de/newsticker/data/jk-04.03.01-009/

      So schnell geht das, super das jeder beim Spiegel abgeschrieben hat, einfach nur peinlich. Das wird noch lustig für den Spiegel...
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 19:24:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Na, dann werden die 600 mio DEM Umsatz wieder angegangen für 2001.
      Spätestens in 10 Monaten wissen wir dann, was Sache ist.

      clarus
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 19:28:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das kann auch für die Redakteure noch sehr "lustig" werden.
      Manchmal ist mit Herrn Augst nicht gut Kirschen essen!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 19:52:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dank des Spiegels werden wir jetzt hoffentlich schnell
      die wahrheit über mbx erfahren.
      Sollte der Spiegel im ganzen widerrufen müssen würde die
      aktie mbx doch wie phönix aus der asche aufsteigen.
      Hoffe das symbol der griechischen junta ist kein omen
      für mbx.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 20:20:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mein Gott ist das hier ein Tollhaus....

      Ich habe das Gefühl, der Neue Markt frißt seine Kinder und zwar sowohl die Firmen, als auch die Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 20:28:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Oliver

      Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir nicht mal die Overtüre gesehen haben.
      Mehr als reine Reaktionen habe ich bisher nicht gelesen - doch dürftig, oder nicht?
      Seit wann, denkst Du, hat denn ausgerechnet der Spiegel nichts mehr zum Nachlegen ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 20:34:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Kimba

      Ich wette mit Dir um 1 MBX Aktie zum Kurswert von Freitag,
      der Spiegel hat nichts mehr , was er sinnvoll nachlegen kann und er wird es auch nicht tun.
      Nimmst Du die Wette an?

      Gruß

      flfl
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 20:45:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      flicflac

      Danke für Dein charmantes Angebot.
      Hätte im Prinzip keine Einwände. Aber wenn es die Aktie nur als Globalurkunde gibt und die Auslieferung umständlich und gebührenintensiv ist, so dürfte das unwirtschaftlich enden.
      Wesentliche Fragen (Auftragslage, Massenfertigung, Ami-Investor & Handelbarkeit usw.) sind weiter ungeklärt.
      Mag MBX die Chance nun doch nutzen ...
      Das war es noch nicht ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 20:54:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Kimba

      Das mit dem US-Investor hat sich gerade aufgeklärt.

      Schön oder?

      :)

      WH
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 20:56:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Na gut, dann eben anders:

      Die ersten drei Biere am Vorabend der nächsten MBX HV (fallsnoch eine stattfindet, wovon ich allerdings ausgehe)
      gehen auf meine Rechnung.
      So besser?

      Schlag ein!
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 21:00:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Wolkenloser himmel

      Hatte schon befürchtet, es sei Asensio :mad:- wegen des dringenden Bedarfs an Handelbarkeit.
      Warum sollten sie denn nun "handelbar" sein für den Langfrist-Investor, also GEM, oder?

      cu
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 21:03:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Kimba

      Könnte sein, daß Global Emerging Markets (GEM) ein Fonds ist, der nur handelbare Aktien beinhalten darf?

      Wäre eine Erklärung, vielleicht.

      :)

      WH
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 21:04:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      flicflac

      Okay, ich zahle die nächsten drei, wenn vom Nachrichten-Magazin nichts mehr kommt.

      cu
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 21:06:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      also werden es nur drei bier...und die zahlst DU!!
      :laugh:
      CU
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 21:12:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      .
      @ Wolkenloser Himmel - Ich bin da nicht so sicher - cu

      @ flicflac - Okay, warten wir, was da kommt .... - cu
      .
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 21:16:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Kimba

      Natürlich bist du dir nicht sicher, daß es so ist, woher auch?

      Es sollte nur einen Erklärungsversuch abseits von der "schlimmsten anzunehmenden Möglichkeit" sein.

      :)

      WH
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 00:38:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ WolkenloserHimmel



      Ich sehe für Metabox nur die schlimmste
      anzunehmende Möglichkeit:
      Das Verschwinden von den Kurszetteln. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 21:16:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      @oliverHahaha

      Wie wärs denn wenn du mal das ganze "GUT"achten hier in den Thread stellen würdest. Wenn es ein "GUT"achten ist dann wird schon auch in den von dir und Metabox nicht zitierten Teilen nichts Zweifelhaftes stehen - oder doch?

      u21 den das ganze "GUT"achten interessieren würde.

      +ihr seid doch sonst immer auf Verbreitung guter News aus also rein ins Netz mit dem "Weißmacher"
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 21:55:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Also eines ist sicher (mal voellig unabhaengig vom Thema Metabox). Wenn ein Unternehmen viel Geld fuer ein Gutachten ausgibt ist es nicht daran interessiert nach Veroeffentlichung des Gutachtens schlecht dazustehen.

      Ein Gutachten ist immer nur so gut wie die Fakten die ihm zugrunde liegen.

      Soweit so schlecht.

      Gruss Ropi
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 08:16:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      u21: Du weist aber wie Weissmacher wirken?
      Das geht ne Zeitlang gut aber irgendwann bekommt das Medium Loecher. Ist naemlich ein ziemlich agressives Zeugs :)

      Gruss Ropi
      (Heute mal im Vollwaschgang)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Pressemitteilung der Metabox AG