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    Sammelklage gegen Met a box !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.01 18:22:18 von
    neuester Beitrag 25.09.02 22:04:19 von
    Beiträge: 451
    ID: 355.796
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      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:22:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt hatte es sich gestern Abend doch bestätigt, daß die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Metabox AG durchsucht hat. Na ja, macht nix, wieder eine Lüge mehr, die diese Firma zu vertreten hat. Das Bundesaufsichtsamt hat sich ebenfalls eingeschaltet.

      Leider bin ich noch mit einem größeren Verlust vertreten und mittlerweile hoffe ich, da man dieser Firma überhaupt nichts mehr glauben kann, daß die Staatsanwaltschaft Kursmanipulationen sowie weitere dunkle Machenschaften nachweisen kann und nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage und dieses gilt all denjenigen, die noch Aktien von Metabox mit größerem Verlust halten.

      Ich werde auf jedenfall Klage gegen Metabox erheben, sobald sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt hat ! Hier wird man dann am bestem eine Sammelklage aller Geschädigten einreichen.

      Gruß
      derguru
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:26:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      klar, im falle eines falles, ich bin dabei!

      postfunk
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:27:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich hoffe du kennst dich bei Aktien besser aus als im Deutschen Recht: Hier gibt`s keine Sammelklagen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:29:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum hast du auch bei 20-30 € gekauft, du trottel?
      Hat das der Vorstand zu dir gesagt oder dein trottliger banker? Vergiss es .

      Es sprach Mustafa
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:31:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was meinst Du?
      Du hoffst jetzt,daß man der Firma jetzt gar nichts glauben kann.
      Respekt,schöne Aussage.
      In dem jetzigen Kurs ist keinerlei Glaubwürdigkeit eingepreist.
      Wirklich eine tolle Aussage,Mann,Mann,Mann,,Kerl,Kerl,Kerl,
      bist ein toller Typ,ich hoffe etwas anders,was ich für Leute mit solchen Aussagen hoffe,verkneife ich mir...

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      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:32:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @derguru

      Du schreibst: "Leider bin ich noch mit einem größeren Verlust vertreten und mittlerweile hoffe ich, da man dieser Firma überhaupt nichts mehr glauben kann, daß die Staatsanwaltschaft Kursmanipulationen sowie weitere dunkle Machenschaften nachweisen kann ..."

      Ich glaube dir kein Wort !!

      Jeder der hier noch mit Verlusten in der Aktie ist hofft, dass die Staatsanwaltschaft NICHTS findet oder die Verträge bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:35:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Mausebiber,

      Meines Erachtens sollte hier ein Anwalt alle Kläger vertreten. Das meinte ich damit. Sofern die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt gibt es auf jeden Fall noch eine Chance den Verlust zu reduzieren.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:36:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      Metabox nur ein Vorläufer.Einmal eine Kritische Note:
      ich habe mir mal einen neuen Marktwert (IPC Archtec) angesehen der in meiner Nähe ist.
      Würden nur 2% aller User dieses tun und verbreiten, wären uns von den 250Mrd Verlust NM eingeschlossen seit März 2000 mindesten 100 Mrd erspart geblieben. Was ich da gesehen habe entbehrt jeder Grundlage von industriellem und wirtschaftlichen handeln.
      Der Standort ist soweit weg vom Schuß, dass sich die Mitarbeiter vom Platow-Brief(Fr. Porzelt)Hr. Peeters) fragen lassen müssen, wo sie Ihre Ausbildung gemacht haben(Im Lotto gewonnen).Auf dem Betriebsgelände befindet sich neben der Verpackung gleich der Düngerstreuer für den Traktor des Bauern nebenan. Wenn man 150.000.000 Millionen von den Anlegern kassiert hat und auf einem halben Bauernhofgelände nur eine Halle hinbaut und einen Rohbau, dann ist das schlichtweg Anlegerverarschung. Und wenn man dann nur 7.000.000 Millionen noch in der Kasse hat, dann frage ich mich wo die anderen Millionen sind. Die Geschäftsidee ist clever. Computer zusammenbauen für die Aldis, Media Märkte dieser welt. Made in Taiwan. Wenn nun noch ca. 65% im Besitz der Altaktionäre sind, sollten die Mitarbeiter junge 18-25 Jährige (träumen schon vom (Porsche,SLK) Kasse machen dann ist die Aktie bald im einstelligem Bereich.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:43:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es gibt auch Leute die verklagen ihren Friseur wenn er einem die Haare blond gefärbt hat. Das man vorher 25 mal gesat hat ich will blonde Haare, das vergisst man in diesem Moment.

      Du hast gesagt du willst metabox und du hasst sie, dann beschwere dich jetzt nicht und vergiss deine Klage. Hier wirst du wenig Leute finden, die so einen Blödsinn mitmachen. Ausserdem ist die Frage wieviel Geld du zur verfügung hast, oder hast du eigentlich keine Ahnung was ein guter Anwalt kostet der sich mit Börsenrecht auskennt ??? Weisst du wieviel es davon in Deutschland gibt ???

      Wohl kaum - sonst würdest du nicht so ein Müll posten.


      Freddy
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:43:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @derguru

      Das Risiko für dich, einen Teil deiner Kohle wieder zu sehen ist bestimmt wesentlich geringer, wenn die Staatsanwaltschaft nichts findet. Bei einem Prozess, der sich eventuell über Jahre hinzieht, bekommst du vielleicht gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:44:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Interessante Ausführungen zu einer der typischen NM- Blasen
      ist gleichzeitig eine Bestätigung, wie grundsolide ein Investment in MBX ist
      ps
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 18:55:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich versuche es nochmal, gaaaaaanz langsam,

      Mir ist mit Sicherheit bewußt, daß es an der Börse mal auf und mal ab geht. Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn eine Firma bewußte Falschmeldungen herausgibt und damit den Kurs manipuliert, ob das hier nun der Fall ist oder nicht, werden wir ja dann sehen, wenn die Ermittlungen in diesem Fall abgeschlossen sind.

      Sofern hier natürlich eine bewußte Manipulation festgestellt werden sollte, dann wird auch bestimmt die Rechtschutzversicherung den Versicherungsschutz für eine Klage übernehmen, das werde ich selbstverständlich noch prüfen lassen zu gegebener Zeit.

      Und ich bleibe weiterhin bei meiner Aussage: Diese Firma hat das Vertrauen der Anleger für immer und ewig verspielt ! ... außer eine paar Zocker natürlich

      Gruß
      derguru
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:00:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      dann warte doch erst einmal ab, ob

      1) Falschmeldungen ausgegeben wurden
      2) die bewusst geschah.

      Was du machst ist nichts anderes als Vorverurteilung.
      Nothing more.

      Und das mit der Rechtsschutzversicherung - viel spass dabei. Kaum eine Versicherung übernimmt die Kostensicherung für einen Prozess, der

      a) sehr teuer ist
      b) (leider) wenig Erfolgsaussichten hat

      Ein Tip - lies Dir mal den Artikel zur DTAG im aktuellen focus durch. Da ermittelt im übrigen auch die Staatsanwaltschaft.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:26:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ der guru

      Derzeitiger Sachstand ist, dass die Schutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK) & die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die Vorbereitung bzw. Prüfung von Sammelklagen durch Rechtsanwaltskanzleien angekündigt haben. Unabhängig davon prüfen rechtsanwaltskanzleien von sich aus.

      Die am Neuen Markt notierte FORIS AG finanziert als Rechtsschutzversicherer auch diese Form von Sammelklagen, wie das Beispiel EM.TV zeigt.

      Die Aufregung hier um das "ob" oder "wie" ist gänzlich unbegründet, die Dinge sind im Fluß.

      *******************************************

      Sachlich beitragen kann ich aus meiner Sicht den folgenden Info-Widerspruch von MBX:

      Am 28.09.00 meldete MBX per Adhoc, dass sie nicht in der Lage sein werde, im Jahre 2000 die angekündigten Umsätze von DM 200 Mio zu realisieren.

      Unter dem 15.09.00 meldete MBX per Pressemitteilung, alles liefe planmäßig ("Weiter gediehen ist bereits unser Israel-Geschäft. Wir liegen hier im Zeitplan....., so dass in den kommenden Monaten planmäßig mit der Auslieferung und Installation der Boxen begonnen wird")

      In diesem Sinne äusserte sich auch der MBX-CEO am 13.09.00 bei n-tv.

      Eine weitere Pressemitteilung mit Hinweis auf Auslieferung im 3. Q 2000 datiert vom 26.06.00 ("Stefan Domeyer, widerspricht Gerüchten im Markt, wonach diese Ziele revidiert würden: "Wir beginnen im 3. Quartal mit der Auslieferung unseres 500 Millionen-Mark-Auftrages und realisieren damit sprunghafte Umsatz- und Ergebniszuwächse gegenüber dem Vorjahr."

      Wer weder über eine serienreife Box verfügt, noch die Serienfertigung vorbereitet hat, kann - angesichts des mehrmonatigen Vorlaufs - sich unmöglich noch am 15.09.00 der Illusion hingegeben haben, die Serienfertigung und Auslieferung noch bis zum Jahresende 2000 bewerkstelligen zu können. Es gab offenbar nicht einmal eine realistische Chance für eine Vorserien- geschweige Massenfertigung.

      Es besteht der dringende Verdacht bewußt wahrheitswidriger Info & Täuschung des Publikums über die Umsatz- bzw. Vermögensverhältnisse und damit die Bewertungen.

      cu
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:31:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      derguru,

      ich weiß nicht, wie Du auf die Idee kommst, daß MBX das Vertrauen
      aller Anleger (Langfristanleger, nicht Zocker!) verspielt hat?
      Ich habe diese Probleme - Verzögerungen, Hoffen der Kaufleute
      bis zum Schluß, die Termine doch noch halten zu können, Terminverschiebung
      der Auslieferung an den Kunden - zigfach aus eigener Anschauung
      erleben dürfen. Ich arbeite nämlich als Wissenschaftler und gelegentlich
      braucht man da Geräte, die gerade entwickelt werden und die
      den neuesten Stand der Technik repräsentieren. Die Herstellerfirmen
      agieren da ganz genauso. Das betrifft die Kleinen genauso wie die
      großen Firmen. Bei MBX kommt halt noch der Wechsel des Geschäftsmodells
      auf die Abhängigkeit von wenigen Großaufträgen dazu.
      Für mich ist alles das, was von MBX im letzten und diesem Jahr zu hören
      war, vollständig kompatibel mit den alltäglichen Entwicklungsproblemen
      bei high-tech Produkten. MBX wurde dann zusätzlich noch die
      extreme Aufmerksamkeit der Presse zuteil. Zunächst wurden sie unrealistisch
      hoch in den Himmel gelobt, dann als sich das Ganze doch nicht so schnell
      entwickelte, aufs extremste verdammt.

      Es mögen Fehler in der PR gemacht worden sein. Mich interessiert als Anleger
      aber das Produkt, denn nur das generiert die Einnahmen und
      bestimmt langfristig den Kurs. Und das Produkt scheint nach allem, was ich so aus
      der Ferne einschätzen kann, für etliche Milliarden DM Umsatz gut zu sein. Deswegen
      bin ich gerade jetzt, wo die Tatsachen die begonnene Serienfertigung bestätigen,
      und die Funktionen der Box bekannt und schon mehrfach vorgeführt wurden,
      sehr viel sicherer in meinem Investment als vor gut einem halben Jahr
      als das Produkt noch nicht fertig war, der Markt noch sehr viel eingeschränkter
      aussah, die Standards noch in der Endphase der Definition
      waren, aber die Journalisten schon DEN Highflyer des Jahres
      2000 kannten (wie es weiterging, wissen wir ja).

      Ich bin daher, wie ich meine, aus gutem Grund, ein überzeugter Aktionär dieser
      Firma.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:34:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      klimbimba,

      sach`ma, wird Dir das nicht irgendwann mal selbst langweilig?

      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:37:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ kimba-1
      @ oliver h.

      o.k.
      Warten wir ab was geschieht,

      entweder bestätigt sich meine Ansicht, und die Staatsanwaltschaft wird fündig,

      oder sie finden nichts und es werden endlich mal paar Boxen verkauft, vielleicht haben die ja noch einen Nebenjob für mich, ich würde die gelagerten Boxen dann vom angesetzten Staub befreien, vielleicht kann ich der Firma ja auch helfen, indem ich die 1. Box, die vielleicht irgendwann einmal verkauft wird, kaufe um den Knoten zu lösen !!!

      Gruß
      derguru
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:40:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ derguru


      was schreibst Du denn für einen Schrott.

      Wenn eine Anzeige vorliegt, wie in diesem Fall, muß die
      Staatsanwaltschaft tätig werden. Nichts anderes ist
      passiert.

      Prior hatte geschrieben, daß diese Durchsuchungen schon stattgefunden hatten. Wer hat jetzt Recht. MBX und nicht
      Prior.

      Wird Zeit daß die Anleger den "Frontrunner Prior" verklagen.
      Lies doch einmal was der behauptet hat.

      Das Bundesaufsichtsamt wurde evtl auch wg. der Schlußauktion
      auf Xetra eingeschaltet. Lies einmal den Thread : 7000

      Da steht z. B. drin, daß ich beim Aufsichtsamt der Dt. Börse AG in FFM angerufen hatte.
      Das muß aber noch lange nichts mit der "Firma MBX" zu tun
      haben.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 19:46:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      .
      Frage mich ernsthaft, warum viele von Euch bei den Stichworten "Zivilprozess / Anlegeransprüche" so aufgescheucht reagieren?
      Sind ganz normale Rechtsfindungsverfahren gegen Verantwortliche vor dt. Gerichten.

      Man bekommt langsam den Eindruck, hier im Board könne es auch Verantwortliche geben ...
      .
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 22:53:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      .
      Intershop plant Rückstellungen zur Befriedigung von Ansprüchen aus Sammelklagen (lt. Finanzvorstand).
      .
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 23:25:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Kimba: Das gilt im Falle von Intershop aber nur für die USA wegen des Doppellistings. Deutsche Anleger haben so gut wie keine Chance auf Schadensersatzsansprüche. Wieso auch, man kann ja niemanden dafür verantwortlich machen, daß das Produkt sich so schlecht verkauft. Genauso hat vorher auch das Unternehmen nicht die Anleger verklagt, die den Börsenkurs auf die astronomischen Höhen gebombt haben. Wäre nämlich genauso bescheuert.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 09:00:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ BatK1

      Zustimmung. Die Fälle sind nicht vergleichbar, zumal sich die Box nach Angaben von MBX glänzend verkaufte ;).

      Bei MBX geht es um die Klärung der Fragen, ob Auskünfte des Unternehmens zum Stand der Entwicklung der Box, der Aufträge, Umsätze, damit der Vermögenslage und sich daraus folgenden analytischen Bewertungen womöglich nicht mit der gebotenen kfm. Sorgfaltspflicht übereinstimmten und daher Ersatzansprüche begründen..

      Das halte ich angesichts der Dokumentenlage für so gut wie geklärt - zu Lasten des Unternehmens. "Fehler" in der Info-Politik werden praktisch eingeräumt. Die Frage ist: Waren es "Fehler" oder, was DonDiego meint, war es eine besonders "ausgefeilte Strategie". Die Annahme halte ich nicht für abwegig, auch wenn ich DonDiego in seinen Schlußfolgerungen nicht zustimme.

      Nicht weniger spannend sind die Fragen, wann welche "geliehenen" Aktienpakete zum Zwecke sofortiger Handelbarkeit zu welchem Preis vom Unternehmen an GEM u.a. verkauft wurden? ;)

      Ob sich diese Pakete auf dem Wege des Short-Selling im Markte wiederfanden, womöglich später zurückgekauft wurden und welche Rolle die Designated Sponsors, von denen einer, die NordLB, abgelöst wurde, dabei spielten.

      Man wird sehen, was die StA hier herausfinden wird und darf auch auf die übrigen Erkenntnisse zu Werten des Neuen Marktes, auch Intershop, gespannt sein.

      Ein wirklicher Krimi ...

      cu, K.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 09:06:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nicht weniger spannend sind die Fragen, wann welche "geliehenen" Aktienpakete zum Zwecke sofortiger Handelbarkeit zu welchem Preis vom Unternehmen an GEM u.a. verkauft wurden?

      -> Interessant ist dabei vor allem, ob die verliehenen Aktien zu dem Zeitpunkt noch LockUps unterlagen oder nicht. Hatte sich nur der Vorstand verpflichtet, bis Januar dieses Jahres die Aktien zu halten, oder auch Mitglieder des AR?
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 09:28:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitate: „Sammelklagen ?“

      „Ob sich diese Pakete auf dem Wege des Short-Selling im Markte wiederfanden, womöglich später zurückgekauft wurden“
      ---------------------
      ROFL, ROFL :laugh: :laugh: :laugh:

      Ich verlange einen Haartest ! :laugh:

      Es ist unmöglich, dass man ohne Realitätsverlust sich so blamiert.

      Keinerlei Kenntnisse der elementaren wirtschaftlichen Vorgänge.

      Wir funktioniert Shorting ? Hält man die Pakete ? :laugh: Sinnvoll ?

      Sammelklagen lol.

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 10:31:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Bat2k1

      Die StA wird diesen Dingen - da bin ich ganz sicher - besondere Aufmerksamkeit schenken.
      Welche Aktien wurden vom Unternehmen "ausgeliehen", dann verkauft? Waren sie handelbar oder unterlagen sie der Lock-up-Frist? Wieso mußten sie für einen Langfrist-Anleger unbedingt kurzfristig handelbar sein?

      Gilt das Lock-up-Gebot im Ausland für die neuen Inhaber überhaupt noch? Es gingen doch "nur" im Inland, zudem ganz andere Personen eine - freiwillig verlängerte - Lock-up-Frist ein ?

      Warum mussten die Aktien sofort handelbar sein? Gab es offene "Short-Positionen"? Von wann rührten die? Mußten die dringend gedeckt werden?

      Fragen über Fragen? Da dürfte noch mehr auf uns zukommen ...
      Du hattest die Problematik schon früher einmal angesprochen - wenn ich mich recht erinnere. Ich teile Deine Bedenken & Befürchtungen.


      @ Placido

      Wir haben bei MBX die - auch Dir geläufigen - sachlich und untereinander widersprüchlichen MBX-Adhocs sowie zeitnahe Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen der DS, insbes. Merck, Finck sowie MM.Warburg.

      Wie soll es denn möglich sein, große (handelbare) Aktienpakete an denen vorbei zu verschieben?
      Nimmst Du an, dass die von den Verleihgeschäften der gelockten Aktien an MBX und ihrem Verkauf u.a. an GEM in GB & USA nicht gewußt haben?

      Auch ein Short-Selling dürfte den DS kaum entgangen sein. Wie soll das denn gehen? Selbstverständlich wird die StA diese Fragen stellen & klären. Bin allerdings skeptisch, dass es schnell gehen wird - kaum bis zur CEBIT. Denkst Du ernsthaft, die unterlassen das, weil Du die Zusammenhänge nicht sehen willst? :laugh:

      Warum schweigen die DS so vornehm? Waren die Aktien denn seinerzeit nicht bei der NordLB gelockt? Habe das so in Erinnerung, right? Ich nehme nicht an, dass dt. Banken hieran womöglich mitverdienen oder gar mitdrehen. Aber nach dem letzten großen Spiegel-Artikel zum Neuen Markt & seinen Anlergern kann man hier nicht mehr so sicher sein.

      M.E. sind alle diese Dinge kursrelevant, somit seitens des Unternehmens adhoc-pflichtig.
      Mir sind aber weder zeitnahe Adhocs noch Verlautbarungen oder klare Hinweise der Designated Sponsors bekannt.

      Auch darauf wird der StA stoßen. Die sind spezialisiert. Was ich nicht verstehe, ist, warum MBX nicht selbst diese Erklärungen bzw. Antworten auf die offenen Fragen im Vorfeld abgibt. Es wird doch nur peinlicher, wenn Dritte, sei es ein Nachrichtenmagazin, seien es Analysten & Journalisten die Klärung betreiben.

      cu, K.

      P.S. Wollen sehen, ob die Box zur CEBIT mit Technologie-Vorsprung präsentiert wird und die Fachwelt stehend applaudiert ... Hoffen wir auf die Sensation....
      .
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:03:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Kimba - selbst wenn die Box auf der Cebit präsentiert wird:
      bis zur Fertigungsreife für die Massenproduktion kann es dann immer noch ein erheblicher Schritt sein.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:23:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich sprach auf der Invest 2001 in Stuttgart mit einem Rechtsanwalt aus Tübingen, Herr S., der bereits eine Klage gegen MBX im Auftrag mehrerer Mandanten prüft. Wohlgemerkt: prüft. Denn DERZEIT sind Schadensersatzansprüche sehr schwierig durchzusetzen. Er ist anerkannter Spezialist und auch ind er Liste der FOCUS-Anwälte vertreten.Es ist zu unterscheiden:
      -falsche Angaben im Emissionsprospekt: hier sieht der Anwalt gute Chancen. Klage würde aber gegen Emissionsbank gehen und nicht gegen MBX oder Domi.
      - Schadensersatzklage gegen den Vorstand: sehr schwierig; die Klage müsste gegen die Vorstandsmitglieder laufen; bei Erfolg haften diese mit ihrem Privatvermögen - solange es reicht.
      Die Staatsanwaltschaftsaktion ist hier sicher sehr hilfreich, da damit relativ festgestellt wird, ob die Verträge und in welchem Umfang sie existieren.
      Tuerk
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 11:25:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      derguru@

      Deine Strategie verstehe ich beim besten Willen nicht.
      Du hockst auf hohen Verlusten und willst die Firma verklagen.
      Ist Dir eigentlich klar, daß, wenn die Firma kaputt geht, Du keinen Pfennig siehst. Du glaubst doch nicht im Ernst,
      dass bei den Vorstandsmitgliedern im Fall X etwas zu
      holen ist. Deren Vermögenswerte sind hauptsächlich in
      Aktien angelegt, die dann aber nichts mehr wert sind, oder
      aber im Ausland, wenn sich tatsächlich Tatbestände ergeben
      sollten. Auf jeden Fall bei einer Klage:"Außer Spesen
      nichts gewesen".
      Schon eher sehe ich die Chance, daß das Produkt läuft,
      die Aktie wieder steigt und Du kommst wieder zu Deinem Geld.
      Ich jedenfalls, der mit Bintec-Aktien ebenfalls Schrott
      im Depot hat, sehe die Chancen bei Metabox besser als
      z.B.bei Bintec.
      Wilbi
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 12:33:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Bisher hat niemand irgednetwas gefunden, Alles um die Auftraege und adhocs bei MBX sind erklärbare Vorgänge.
      Und so wie es aussieht ist MBX davon überzeugt, daß die Staatsanwaltschaft nichts finden wird.

      @guru

      Erst einmal muß bewiesen werden, daß hier überhaupt etwas kriminielles vorliegt und solange sollte man aufhören dem eigenen Investment mit solchen Vorverurteilungen zu schaden, wie es die Presse tut. Die Artikel sind derart schlecht recherchiert, daß jedem eigentlich klar werden müßte das hier ein übles Spiel getrieben wird. Hier werden Schuldige gesucht für die vielen Milliarden die letztes jahr den Bach runter gegangen sind und da kommen Firmen wie MBX als Sündenbock wie gerufen. Die Anwälte verdienen sich dabei eine goldene nase, den Firmen schadet es und der Anleger ist wieder der Dumme. Bevor man klagt sollte man wohl erst mal abwarten ob überhaupt ein Straftatbestand vorliegt.

      Wenn man sich nun aber den markt und das Produkt von MBX anschaut, muß man eigentlich zu dem Schluss kommen, hier schlummert ein riesiges Potential und das ist was zählt. Ich investiere nicht in eine Firma und verklage sie dann, wenn nicht innerhalb eines halben Jahres eine Umsatzsteigerung von 500% stattgefunden hat. Man sollte das doch wohl etwas längerfristig sehen und der Firma die zeit lassen, die ein solches UNterfangen eben benötigt. Statt mit solchem Blödsinn wie sammelklagen weiter zu verhindern, daß hier der eigentlichen Arbeit nachgegangen werden kann.

      Meiner Meinung nach wurde MBX zu unrecht abgestraft, nur weil eine völlige neuentwicklung in einem neuen Marktumfeld nicht gleich funktioniert hat und das management etwas euphorisch war. (angesichts der überzogenen Bewertungen am NM verständlich, da alles stieg nur MBX nicht)
      Ich halte es auch für völlig absurd das sämtliche Vertraege und meldungen Fakes sind, insbesondere der GB Deal.
      Auch das verhalten von MBX im falle der untersuchungen und der Spiegelaffäre spricht Bände. ich denke MBX wird versuchen durch eine Beschleunigung der Ermittlungen endlich diesem negativen substanzlosen Geschreibsel der Presse und der Basher ein Ende zu bereiten und das vertrauen so wieder vollends herzustellen.

      Überlegt mal was es bedeutet, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellrt und meldet, daß alle vertraege und adhocs korrekt waren!

      Ich bin sehr zuversichtlich, Gruß Bulliwulli
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 12:40:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wulli,ich bin auch sehr zuversichtlich!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 12:54:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      Leute,
      die Wahrscheinlichkeit, dass bei MBX ein Strafverfahren droht, ist schon ziemlich hoch. Dazu ist einfach zu viel gelaufen. Die StA macht auch nicht einfach so Hausdurchsuchungen. Und wenn man bedenkt, wie selten derart "scharf" ermittelt wird, muss man Schlimmes befürchten.
      Der Kurs KANN trotzdem steigen, denn es ja sein, dass EINZELNE Aufträge tatsächlich bestehen. Ich vermute, dass es ein ziemliches Konglomerat von echten und Fast-Aufträgen ist bzw. bei Letzterem, dass einfach zu früh von LOI geredet wurde. Wenn man bedenkt, dass der Kurs mehr oder weniger anhaltend seit Juli verfällt, KANN es einfach kein zahlungskräftiges (!) INTER-NORDIC-Konsortium geben, das GROSSE Verträge ausarbeitet - denn die Leute hätten dann nach BEkanntgabe des LOI gnadenlos DIE GANZE ZEIT sich eindecken können, da ja KEIN Insiderhandel mehr vorlag.
      Also: es ist NICHT PLAUSIBEL, dass ALLES in Butter ist. Der England-Auftrag dürfte echt sein und damit schon für genügend Kursfantasie herhalten.
      Alles nur meine Meinung/Einschätzung. Von außen einfch nicht mit Sicherheit zu sagen.
      Tuerk
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 12:57:19
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die Staatsanwaltschaft wird niemals schreiben, dass die Vertraege korrekt sind. Wenn wir Glueck haben erfahren wir, dass die Untersuchungen und Ermittlungen ergebnislos abgeschlossen sind und eingestellt wurden.

      Mehr bestimmt nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 12:59:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      tuerk,du machst dir was vor,warum will hier keiner begreifen,dass es keine Aufträge gibt.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:01:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      Aber die StA wird doch eine bemrkung dazu machen, ob die Verträge existieren und ob ein Betrugs- o-ä. Verdacht sich erhärtet hat oder nicht !
      Und das ist schon SEHR viel. Wenn die StA sagt, dass keine Beweise für Betrug usw. vorliegen, ist MBX in den betreffenden Punkten reingewaschen. Es ist auch sonst üblich, dass die StA zB sagt: "ES konnten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dasss...".
      Tuerk
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:07:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bibermausi,Untersuchung abgeschloßen,Vorstand im Knast!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:09:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Mausebiber

      das würde schon reichen, da sie ja alles geprüft haben und damit indirekt die Vertraege bestätigen (und nicht nur das es sie gibt, die haben dann mit Sicherheit auch den Kunden befragt)

      @tuerk

      Warum? MBX hat sich doch hier sehr kooperativ gezeigt und hielt dies ebenfalls für den besten Weg, um schnellstmöglich alle Ungereimtheiten aus dem Weg zu räumen.
      Für die Staatsanwaltschaft ist dies ein ganz normales Vorgehen, bei der Fülle von Anzeigen (empfehle auch den Thread über Technisat). Und das alles was MBX so von sich gegeben hat ein riesiger Fake war, halte ich für völlig absurd.
      Mit Internordic hat es nie einem Vetrag gegeben sondern lediglich einen letter of intend und nichts anderes hat MBX gemeldet.

      Gruß Bulliwulli
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:13:08
      Beitrag Nr. 37 ()
      tuerk,

      das finde ich jetzt aber nicht nett von Dir, fili einfach nicht
      zu glauben, daß es die Verträge nicht gibt. Dabei hat er
      sicherlich keine Mühen gescheut, sich davon eigenhändig zu überzeugen!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:22:18
      Beitrag Nr. 38 ()
      dazui braucht man die sta doch nicht.

      schickt schnell mal verin nach hildesheim.

      er soll sich vom pförtner die verträge vorlegen lassen.

      kann er sie bestätigen, ist für mich alles in ordnung.
      denn der mann ist ein experte. :laugh:

      r :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:25:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      malvasier,kannst du mal dein Gehirn,soweit du eins hast benutzen,umgedreht wird ein Schuh draus,Meta wäre endlich mal an der Reihe zu beweisen,dass es Aufträge gibt,du Naseweis!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:34:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Fili,

      ja das ist auch wirklich schlimm, daß MBX Dir nicht beweisen
      will, daß die Aufträge existieren, sondern einfach nur stur
      eine Produktion beginnen lassen. Diese Ignoranten!
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:37:33
      Beitrag Nr. 41 ()
      .
      Geht nicht nur um die Existenz der Verträge & der Box.
      Es geht auch um Insiderhandel.
      Nach meinen Infos sollen die Aktienpakete der Vorstände & Aufsichtsräte bei der NordLB gelockt worden sein. Richtig?

      Die wurden nun "verliehen" an MBX, das sie nach Unternehmensangaben u.a. an GEM in GB & USA verkaufte. Zu welchem Preis und wann? Die NordLB muß davon doch wissen, oder nicht? Auch die anderen Designated Sponsors, denke ich.

      Wozu braucht ein Langfrist-Investor nun sofort handelbare Aktien?
      Zum Beispiel, um sie zu verkaufen und / oder Short-Positionen zu decken. Welche Möglichkeiten seht ihr noch?

      Auch Insidergeschäfte will die StA klären. Momentan läßt sich angesichts der Info-Lage nicht ausschließen, dass Short-Selling größeren Ausmasses stattgefunden haben könnte und die erforderlichen kursrelevanten Infos über Aktientransaktionen nicht zeitnah erfolgen und Banken Kenntnis hatten.
      .
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 13:51:27
      Beitrag Nr. 42 ()
      .
      Mal angenommen, es habe Short-Selling gegeben.

      Was wäre denn mit dem Kurs passiert, wenn die Short-Sellers am 15.09.00, als MBX bekannt gab, alles liefe "planmässig" hätten covern müssen?

      Wußten sie es besser, dass es nämlich keine Auslieferungen, sondern eine Umsatzwarnung geben würde?

      Da hat die StA zu tun, in diesem oder einem ähnlichen Szenario aufzudecken, welche Insider (incl. Investoren & Händler) hieran alles beteiligt waren.

      Die Existenz der Verträge dürfte sich dagegen relativ problemlos klären lassen.
      .
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 14:22:28
      Beitrag Nr. 43 ()
      hi ihr hobbyjuristen.....
      jetzt will ich auch meinen senf dazu geben:

      die sta ermittelt in 2 richtungen:
      1. insidergeschaefte
      2. kapitalanlagebetrug

      zu 1.: hier gilt es festzustellen ob bzw. wann und mit welchem kenntnistand vorstaende bzw mitarbeiter aktien ge- oder verkauft haben.

      zu 2.: hier sehe ich den ermittlungsschwerpunkt nicht in der verbreitung von meldungen ueber fiktive vertraege, lois,.(wenn, dann ist der meldezeitpunkt der entscheidende, und ab zu 1.)..., sondern im pflichtwidrigen (hier: adhocpflicht) in-unkenntnis-lassen der anlegerschaft (gewinnwarnung, suedafrika-vertrag,....). diesen umstand (kenntnis ueber ausfall des suedafrika-deals + keine meldung) hat herr domeyer sogar in einem veroeffentlicheten interview zugegeben, welches im eigentlichen sinne schon zu einem mind. hinreichenden tatverdacht (der reicht nach stpo fuer eine haussuchung) fuehrt. man bedenke das geschuetzte rechtsgut in §264a stgb = vertrauen der allgemeinheit in den kapitalmarkt. ob die herrschaften da aktien gehandelt haben oder nicht muss punkt 1. klären.

      insgesamt sind m.e. genuegend ansaetze fuer ein ermittlungsverfahren gegeben, ob es jemals zu einem eroeffnungsbeschluss kommt, muessen aber eben diese ermittlungen ergeben. sollte es zu einer verurteilung bzw. strafbefehl in 2. kommen, stehen die chancen relativ gut auch zivilrechtliche schadensersatzansprueche durchzusetzen, ob die vollstreckung dieser allerdings gelingt steht auf einem anderen papier. ("ausser spesen nix gewesen: bleibt nur noch der tresen")

      letztendlich habe ich in dieser sache aber die geringsten befuerchtungen, was mbx betrifft. da sehe ich andere probleme....... bis das ermittlungs- bzw. das eventuell daraus resultierende strafverfahren (rechtsmittel!) abgeschlossen ist, wissen wir eh, ob mbx pleite ist, oder ob es diese vertraege tatsaechlich gibt.
      die sta hat i.ü. keinerlei auskunftspflicht, warum ein ermittlungsverfahren eingestellt wird.

      daher sind solche diskussionen als obsolet zu beenden.

      gruß
      booh

      , ..........der keine verschenkt :D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 16:06:48
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ booh

      Wie können ja mal anfangen, aufzulisten, wer alles in der Haftung ist. Kommen einige zusammen.

      @ all

      Ist eigentlich der User findus1 noch im Board?
      Ich möchte ihn sehr gern fragen, ob er seine Aktien auch verliehen hat. Meine, mich zu erinnern, er habe im September gesagt, seine MBX-Aktien unterlägen einer Sperrfrist. Irre ich mich?

      cu, K.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 16:08:12
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die einzige Stelle an der eine
      Sammelklage angenommen wird, ist

      die Klagemauer in Jerusalem.

      Wenn die nächsten MBX-Ingenieur nach
      Israel ausfliegen könntet ihr die mitgeben.

      Irgendein Rabbi heult sie dann für euch runter.

      Gösta:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 19:07:46
      Beitrag Nr. 46 ()
      Doch, doch Gösta

      Sammelklagen wurden hier entwickelt von FORIS AG & Capital.
      Erstmals exerziert am Fall von EM.TV.
      Wie es geht, kann man auf der Homepage von Foris studieren: http://www.foris.de

      Könnte auch bei MBX zum Tragen kommen. SdK & DWS wollen es anbieten....

      cu
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 23:30:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      So oder so, ich kann es mir einfach nicht erklären, daß das Management so grobe Fehler macht und das auch noch unbewußt. Und es geht genauso weiter mit den Lügen, die gesetzten Ziele für 2001 sind ja wohl nur lächerlich. Ich werde mich jetzt wieder ausklinken, lebt weiter Euren Traum !!!

      Gruß
      derguru
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 14:56:54
      Beitrag Nr. 48 ()
      Dear Kimba,

      es ist bodenlos unverantwortlich, was du hier treibst. Andernorts brüstest du dich als vermeintlich kundiger Jurist ( zit. „seit gewiss, Flextronic vereinbart Eigentumsvorbehalt“ und anderen Unfug ).

      Hier schürst du - wider besseres Wissen :mad: - Hoffnungen bei Boardkollegen, die ohnehin schon genug Geld verloren haben und nährst die Illusion, dass man auf dem Klagewege finanzielle Verluste mit der MBX - Aktie zurückerlangen könne.

      Du bist dir noch nicht einmal zu schade, manch verzweifeltem Anleger eine ( vermeintlich preiswerte ) “Sammelklage“ in Aussicht zu stellen. Wohl wissend, dass im deutschen Rechtssystem, weder Sammel- noch Popularklagen existieren. D.h. jedermann ist gezwungen seine Ansprüche individuell vor Gericht durchsetzen.

      Das bedeutet, dass man sich die Kosten eben nicht teilen kann und dass man die kompletten Prozesskosten vorschießen muss. Mit anderen Worten, oft schlechtem Geld gutes hinterherwerfen. { Bsp. Klagesumme „nur“ 10.000 DM = > zwingender Gerichtskostenvorschuss ( bei Klageerhebung erste Instanz ) DM 235,-- + Anwaltskosten ca DM 1600,-- = ca. DM 1800,-- = ca. 20 % + ca. DM 3100,-- für die - kaum zu vermeidende - zweite Instanz = ca 50 % = > Bei den meisten geht es wohl ohnehin um das Vielfache... }

      Unseriös ist dabei häufig schon die Festlegung des Streitwertes. Natürlich meint jeder, der 90 % Verlust hat, es wäre sinnvoll auf 90 % zu klagen. Jedoch hat selbst ein normaler Marketperformer ca. Minus 75 % gemacht. Mit anderen Worten mit einem durchschnittlichen Aktienkauf am NM hätte er einen Verlust von 75 % eingefahren. Bei jedem tatsächlich entstandenen Schaden ( konkreter Sch ) ist aber immer der Normalverlauf ( abstr. Sch ) zu berücksichtigen. Natürlich ist aber für den RA eine Klage über 90.000 DM lukrativer als eine über 15.000 DM. Schon wegen der erfolgsUNabhängigen Gebühren...

      Etwas anderes gilt lediglich für Prospekthaftung u.ä.

      Das fatale in Deutschland ist, dass man den Großteil im Voraus und erfolgsunabhängig zahlen muss ( < = > In USA meist prozentuale Erfolgshonorare ). Auch wenn man den Prozess haushoch verliert. Daher wird es kaum Rechtsanwälte geben, die einem unverblümt sagen, wie die tatsächlichen Chancen stehen. Auch wenn diese bei 0 % lägen, verdienen sie 100 % der Gebühren ;). Genau genommen sogar doppelt, da sowohl der obsiegende als auch der unterliegende RA 100 % der Gebühren gesetzlich berechnen müssen.

      Daher steht in den meisten Artikeln über Klagen gegen Börsenkandidaten ( BAAN, EMTV usw. ) RAe prüfen ( gebührenpflichtig ;) ) eine Klage. Selten etwas vom tatsächlichen Verlauf oder gar durchgesetzten Schadensersatz. In den Fällen wo es denkbar wäre, geht die Firma meist zuvor Konkurs ( Bsp die Fokker - KE ). Alles andere ist pure Augenwischerei.
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      Daher sollte man der Desinformation ( „Sammelklagen“ :laugh: ) vielleicht die tatsächlichen ( gemeinschaftlichen ) Möglichkeiten gegenüberstellen:
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      JUSTZIABLE BÖRSENVERLUSTE ?

      1. Musterprozesse:

      Eine individuelle Klage eines konkreten mustertauglichen Falles gegen eine, im Normalfall nicht konkursgefährdete Institution ( Bsp. Bundesland, Banken, Versicherungen ), wird gemeinsam finanziert. Diese wird jahrelang durch alle Instanzen verfolgt.

      Wohlgemerkt, nur der individuelle obsiegende Kläger des Musterprozesses bekommt am Ende des Verfahrens Schadensersatz, Gebührenerstattung, Rente etc. zu gesprochen. Die Mitfinanzierenden ( Verbraucher – Vereins-, Gewerkschaftsgebühren, Beiträge SDK, Bürgerinitiativen Kassen usw. ) erlangen daraus per se keinerlei eigene Ansprüche.

      Bezüglich der anderen Betroffenen ist das neue Gericht kaum an die Vorentscheidung gebunden ( kein Präjudiz ).

      Mitunter vereinbaren die Parteien aber diese Bindungswirkung auf freiwilliger Basis zur Klärung einer konkreten Rechtsfrage. Z.B. Krankenkassen, die sich später auch danach richten.

      Wichtig hierbei ist, dass der Musterprozess nur die Verjährung des anhängigen Anspruchs unterbricht. Wenn die anderen Betroffenen nicht selbst klagen ( oder der Gegner freiwillig auf die Verjährung verzichtet :rolleyes: ), sind ihre eigenen Ansprüche nach dem langen Instanzenweg des Erstklägers perdu, da verjährt.

      Musterprozesse sind daher meist nur gegen große ( rechstaatliche ) Institutionen sinnvoll, die danach weitgehend ( evtl. freiwillig ) an das Urteil gebunden sind.
      ----------------------------------

      2. Prozesskostenhilfe oder Rechtschutzversicherung

      Eine weitere Möglichkeit, keine Prozesskosten zu zahlen. Davon abgesehen, dass es für PKH annährend der Sozialhilfebedürftigkeit bedarf ( Geldanlage in Aktien unter 4500,-- ? = nichtanrechenbare Geldanlage :rolleyes: ), setzen sie beide „hinreichende Erfolgsaussichten“ voraus. Zudem decken 98 % aller RVs keine Geldanlageprozesse.

      Zumindest ist kein Fall bekannt geworden, indem dies bei, wie auch immer gelagerten Fällen von Börsenverlusten, jemals bejaht wurde.
      -----------------------------
      3. Prozessfinanzierer

      Die Foris AG und andere bieten die komplette Übernahme der Gerichts-, Anwalts-, Berufungs-, Revisions-, Gutachterkosten usw. an. Dies geschieht nach amerikanischen Prinzip gegen Abtretung von 1 / 3 des Erstrittenen im Falle des Obsiegens. Man verliert quasi gratis. Man gewinnt nur 66 %. Das ist prinzipiell eine feine Sache.

      Aber Foris - Juristen prüfen ( teilweise gegen happige Gebühren ) im Vorfeld die Erfolgsaussichten. Ihnen genügen keine „hinreichenden Erfolgsaussichten“. Sie übernehmen praktisch nur Prozesse, die eigentlich von Anfang an als gewonnen gelten können UND deren Beklagter solvent ist UND es bleibt ;).

      Meist handelt es sich um zähe ringende Klagegegner ( z.B. Versicherungen in Arztprozessen ), die durch alle Instanzen gehen, um nicht vorzeitig klein bei zu geben und quasi „Präzedenzfälle“ zu schaffen. Sie spielen auf Zeit und darauf, dass den Klägern die finanzielle Puste ausgeht. Die Geschädigten ( typ. Bsp Kunstfehler = > Rollstuhl = > Mios SchadE ) können die 100.000de von DM für Gutachter, Prozess und Anwälte kaum aus eigener Kraft aufbringen und wurden früher für das sprichwörtliche „Appel und ein Ei“ ( Bsp. Bluter und HIV – Infektion durch Blutkonserven ) abgefunden.

      Vage Prozesse führt ein börsennotierter ( = gewinnorientierter ) Prozessfinanzierer NIE. Braucht er auch nicht, da man Ihnen die Bude mit „save shot cases“ einrennt.

      3. Vereine, Interessengemeinschaften, Initiativen etc.

      Auch Ihnen stehen grundsätzlich keine anderen Klageformen zur Verfügung. Allerdings gelingt es der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK), Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Aktionsgemeinschaft T-Aktionäre und einem weiteren Dutzend Kleinaktionärsvereinigungen mitunter der Stimme des Kleinaktionärs mehr Gewicht zu verleihen. Dies geschieht in erster Linie durch HV – Stimmrechtsvollmachen, so dass mitunter der DSW auf HVs einem Großaktionär gleichkommt.

      Durch Androhung von HV - Beschluss-Nichtigkeitsklagen, Strafanzeigen, Presseveröffentlichungen etc. werden dann teilweise außergerichtliche Korrekturen erreicht.

      Hauptsächlich geht es aber um die Durchsetzung von kleinaktionärsfreundlichen Beschlüssen ( Da meist die Großaktionäre wie z.B. Banken und Depotstimmrechte eine HV beherrschen ), bzw. Verhinderung von kleinaktionärsUNfreundlichen Beschlüssen.

      Desweiteren beraten diese Vereinigungen Aktionäre in rechtlicher Hinsicht ( Prospekthaftung, KEs usw. ) .

      UND hier kommt eine der wirtschaftlichen Triebfedern solcher Vereinigungen und „Interessengemeinschaften“ ( Die Mitgliedsbeiträge decken kaum die Kosten ) ins Spiel: Sie sind ein Reservoirs für lukrative Mandate der involvierten Rechtsanwälte. Vielfach werden sie sogar erst von ihnen ins Leben gerufen.
      -----------------------------------------
      Bsple:

      a. Aktionsgemeinschaft T-Aktionäre

      „Jetzt klagen geschädigte T-Aktionäre gegen den Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer. Gleich vier Straftatbestände sehen sie erfüllt, darunter Verschleierung, Kapitalanlagebetrug und Verstöße gegen das Börsengesetz.“

      ( Q: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,119940,0… )

      Hinter der Aktion und der HP http://www.t-ax.de/start.html stehen recht unverblümt die Menschenfreunde Rechtsanwalt Gieschen und Rechtsanwalt Wiebe.

      Sie gewinnen auf jeden Fall ;).
      ----------------------------
      b. Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ( DSW )

      Fehlerhafte Anlageberatung/Börsentermingeschäfte

      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)
      RA Thomas Hechtfischer (thr@dsw-info.de)
      RA Marc Tüngler (mt@dsw-info.de)
      RA Dr. Jörg Pluta (jp@dsw-info.de)
      RAin Jella Benner-Heinacher (ben@dsw-info.de)


      Direktbanken
      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)
      RA Marc Tüngler (mt@dsw-info.de)


      Wertpapier-Kreditgeschäfte

      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)
      RA Marc Tüngler (mt@dsw-info.de)

      Vermögensverwaltungsverträge

      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)
      RA Thomas Hechtfischer (th@dsw-info.de)
      RA Marc Tüngler (mt@dsw-info.de)

      Fonds

      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)

      Problematische Anleihen

      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)
      RA Thomas Hechtfischer (th@dsw-info.de)

      Ausländische Aktien / Anleihen

      RA Marc Tüngler (mt@dsw-info.de)

      Stimmkarten (Ausstellung/Gebühren)

      RA Carsten Heise (ch@dsw-info.de)

      Sonstige Rechtsprobleme

      RA Dr. Jörg Pluta (jp@dsw-info.de)
      -------------------------------------------------
      c. Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK)

      U. a. Die Sprecher:

      Rechtsanwalt Martin Arendts 82031 Grünwald

      Rechtsanwältin Marion Engel 53229 Bonn

      Rechtsanwalt Klaus J. Koehler 50672 Köln

      Rechtsanwalt Ulf Siepermann 42103 Wuppertal

      Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer Hartmut Conze 38259 Salzgitter-Bad

      ( Er war übrigens derjenige der vor 2 Wochen laut AB auf Einladung von MBX der AG in Hildesheim einen Besuch abstattete... ;) )

      usw.
      -------------------------------------------------
      Natürlich geht es den vielen Anwälten nicht um schnöden Mammon sondern lediglich um mehr Gerechtigkeit in der Welt ;).

      Konkret bezifferbare Resultate der Schadensersatzklagen sucht man hingegen vergeblich.

      Trommeln gehört zum Geschäft. Fraglich ist, wer die Zeche für die bestellte Musike am Ende zahlt.

      Gruß pd

      PS Zur ISH – Sammelklage wurde bereits richtigerweise darauf hingewiesen, dass ISH wegen des Zweitlistings an der Nasdaq in den USA nach US – Recht auf Milliarden verklagt werden kann. Natürlich ohne den - in Dtl. unbezahlbaren - Vorschuss und auf Erfolgsbasis ;)

      PPS Nach der Info zu nichtexistenten Sammelklagen wird noch kurz etwas zu lock up Irrtümern auszuführen sein
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 15:05:59
      Beitrag Nr. 49 ()
      es ist leider nur zum teil richtig, was du schreibst, pd.

      eine sammelklage u.s.-amerikanischen vorbildes gibt es im kontinentaleurop. rechtssystem tatsächlich nicht.

      der weg den z.b. foris beschreitet ist deshalb auch ein anderer.

      und zwar werden hier die einzelforderungen an den prozessfinanzierer zediert, der diese dann gesammlt als nunmehr eigene forderungen einbringt.

      prozessrisiko und vorfinanzierung trägt der prozessfinanzierer gegen ca. 30% der erstrittenen summe.

      r
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 15:39:35
      Beitrag Nr. 50 ()
      Richtig relation,

      das widerspricht aber dem gesagten nicht. Den Prozessfinanzierer hatte ich ja als Möglichkeit ausgeführt. Klar ist auch, dass Foris lediglich 1 / 3 ( also 33 % ) des Erstrittenen beansprucht.

      Nur der Punkt ist, dass die Gebühren der Klagen nicht etwa entfallen sondern Foris alle Gebühren 100 %tig zahlen muss und sie daher sehr stark selektieren ( normalerweise „Ansprüchen ab 100.000 DM“ ) wo, wann und gegen wen sie warum klagen.

      Zit: „Verluste an der Börse sind selten justiziabel. In ihnen realisiert sich das wirtschaftliche Risiko einer Aktienanlage, das der Anleger - als Gegenstück zu den Chancen der Aktie - bewusst eingegangen ist.

      Nur bei Vorliegen besonderer Umstände können Gesellschaftsorgane oder Prospektbeteiligte zu Schadensersatz herangezogen werden. Diese Umstände muss der Geschädigte im Prozess darlegen und beweisen. Häufig wird in solchen Verfahren juristisches Neuland betreten. Zu den tatsächlichen Risiken kommen rechtliche, weil eine gefestigte Rechtsprechung zu den z.T. jungen Gesetzen noch nicht vorliegt.“ ( Foris HP )
      -------------------
      Der Knackpunkt bei EM TV ist weniger der spektakuläre Kursverfall sondern eine durchaus gegebene Möglichkeit der Prospekthaftung. Diese ist verhältnismäßig unkompliziert.
      Zur Erinnerung: „Der EMTV-Chef verpflichtete sich Ende 1999 gegenüber der WestLB, nach einer öffentlichen Kapitalerhöhung ein halbes Jahr lang keine eigenen Papiere abzugeben. Vor kurzem räumte Haffa ein, Anfang 2000 für 40 Millionen Mark EMTV-Aktien verkauft zu haben - ohne Wissen der WestLB.

      Wer in seinem WestLB - Prospekt schreibt, es gebe eine Sperrfrist, dann aber doch Aktien verkauft, der muss das zumindest per Ad-hoc-Mitteilung bekannt geben", argumentiert der Anwalt.“
      ---------------------------------------
      Domeyer z.B. hat mehrmals veröffentlicht, dass alle Aktienbewegungen mit Zustimmung der NordLB erfolgten.

      Gruß pd

      PS Gibst du als „bewanderter Beobachter“ ;) den Klagen eine reelle Chance ?
      Avatar
      schrieb am 11.03.01 18:17:13
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Kimba
      So, SdK & DWS wollen es [gemeint sind Sammelklagen] anbieten. Zählen SdK & DWS jetzt zum Vertriebsteam von FORIS o.ä.?
      Gruß Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 00:07:12
      Beitrag Nr. 52 ()
      placido,

      grundsätzlich sollte eine sorgfältige abwägung der erfolgschancen einer klage immer vorgenommen werden, unabhängig von der art der prozessfinanzierung.

      es gibt ausreichend beispiele, wo vertrauensvolle klienten ohne reele chance des obsiegens durch den instanzenzug geschleift werden, obwohl nach menschlichem ermessen der ausgang des verfahrens ziemlich klar ist.
      völlig klar hingegen ist meist, wer am ende einen wust von kosten zu begleichen hat.

      zu den haffas.

      die prospekthaftung benötigt, wie jeder andere haftungsanspruch auch, ein verschulden, einen schaden und eine kausalität der beiden ereignisse.

      und das ist der knackpunkt an der sache.

      war der verkauf der gelockten pakete des em.tv ceo direkt kausal (verursachend) für den kursverfall des titels?

      da, m.w., der verkauf ausserbörslich stattfand hatte er vermutlich keine (direkten) auswirkungen auf den aktienkurs.

      die verletzung der lock-up vereinbarung und möglicherweise der ad-hoc pflicht wären zweifellos unter schuldhaftes handeln einzuordnen, begründen aber ohne genau dadurch verursachten schaden keine haftung.

      und dieser kausale schaden wird kaum nachzuweisen sein.

      gibt es keinen kausalen schaden, gibt es auch keine haftung. egal von wem.

      anders verhält es sich m.e. durch bewusst oder fahrlässig herbeigeführte, irreführende unternehmensangaben, (unrichtige bewertung von vemögen in der bilanz, falsche angaben über geschäftslage und aussichten des unternehmens, etc.) so jemand im vertrauen auf die richtigkeit dieser angaben ein investment in dieses unternehmen getätigt hat (kausalität).

      hier läge ein kausaler schaden für den aktionär vor, beweisproblem ist dabei allerdings das verschulden.
      zusätzliches problem: bewertung des objektiven schadens.
      (= wo wäre der kurs ohne dieses ereignis, wie hoch wäre ein etwaiger gewinn/verlust verglichen mit einer altenativanlage?)

      also abwarten und sehen was rauskommt. :)


      alle angaben stellen die persönlich meinung des autors dar, sind ohne gewähr und ohne anspruch auf richtigkeit und vollständigkeit. ;)

      r
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 10:05:32
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ Kochtolany

      Die beiden Anleger-Schutzvereine (SdK & DWS) haben nach eigenen Pressemitteilungen Rechtsanwaltskanzleien mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Metabox AG beauftragt. Die Prüfungen sollen den Verlautbarungen nach in Klageerhebungen einmünden, denen sich geschädigte Anleger anschließen können.

      Bekannt wurde ferner, dass Rechtsanwaltskanzleien von sich aus Schadenersatzansprüche prüfen mit dem Ziel, Klage zu erheben.

      Unabhängig davon bietet der Rechtsschutzversicherer Foris AG ein - zusammen mit der Zeitschrift Capital - entwickeltes Modell an, demzufolge Anleger Schadenersatzansprüche an Foris abtreten können, die dann gesammelt und auf dem Klageweg durchgesetzt werden sollen.
      Am Beispiel EM.TV wird dies derzeit vorexerziert. Im Erfolgsfalle erhält Foris 30 vH.. Entsprechende Anträge sind durch RAe einzureichen. Die Quelle (Homepage) hatte ich unten angegeben.

      Es darf wohl angenommen werden, dass Klageerhebungen & Kombinationen im Sinne des Foris-Beispiels mit EM.TV nicht unwahrscheinlich bzw. derzeit in Vorbereitung sind.


      @ relation

      Vielen Dank für die kompetenten Ausführungen.


      @ Placido

      Was hast Du denn am Wochenende zu Dir genommen, das Dich in die Lage versetzt, User der Lüge zu bezichtigen, die sattsam Bekanntes, das überdies bei den erwähnten Quellen nachzulesen ist, wiedergeben?

      Die StA ermittelt wegen des Verdachts des Kursbetrugs, der Insidervergehen u.a. und der Herr Rechtsanwalt will schon wissen, dass alles im Sande verlaufen wird und Anlegern, die ihr Recht durchsetzen wollen, nur zusätzliches Geld kostet. Tolle Erkenntnisse.

      In einem hast Du allerdings recht: Eine Rolle der NordLB und der anderen Designated Sponsors gibt es auch und auch sie wird - dessen bin ich sicher - Gegenstand der StA-Untersuchungen sein.

      Dann werden wir sehen, ob hier ein Mitverschulden & eine Mithaftung angenommen werden können.
      Ich hatte unten schon im einzelnen ausgeführt, was dafür spricht.

      cu
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 12:19:33
      Beitrag Nr. 54 ()
      .
      Die lock up Regelungen des Neuen Marktes

      Ab dem 15.09.1999 wurden am NM eine sog. „Verpflichtungserklärungen der Altaktionäre zur Einhaltung der lock up Periode“ eingeführt. Die Aktien erhalten eine andere WKN und sind vom Handel ausgeschlossen. Sie werden deshalb bei der Deutschen Börse Clearing Gesellschaft getrennt aufbewahrt ( daher „gelockt“ ). Im Übrigen werden vorzeitige Veräußerungen oder dem wirtschaftlich gleichstehende Handlungen durch die Dt. Börse mit empfindlichen Strafen geahndet. ( Regelwerk Neuer Markt 7.2.9 ( 1 ) )
      --------------------

      Nach Ablauf der 6 Monatsperiode verpflichten sich manche Unternehmer(n) auf freiwilliger Basis zu einer sog. „erweiterten lock up Periode“. Bei diesen, allerdings nur privatrechtlichen, Vereinbarungen, handelt es sich um vertragliche ( Zit. ) „Marktschonungsklauseln“ nach denen der Altaktionär nur mit Einwilligung der Konsortialbank Unternehmensaktien über die Börse veräußern kann. Vertragspartner sind die Bank einerseits und die Altaktionäre andererseits. Im Gegensatz zu der anfänglichen 6 Mon. IPO – lock up mit der Dt. Börse, die eine Zulassungsvoraussetzung für die Erstnotierung am NM darstellt und mit Strafen etc. bewährt ist, bleiben private „Marktschonungsklauseln“ weitgehend sanktionslos.

      Die Aktien sind nicht, wie bei der Dt. Börse Clearing Ges., weggesperrt und prinzipiell jederzeit handelbar. Was die Haffas ja sogar gegen den Willen der Konsortialbank unter Beweis stellten.

      ( Unternehmens - Statistik 2000 - > 52 % = 6 Mon NM Minimum / 42 % 6 Mon erweitert / nur ca 4 % 12 Mon. Erweiterung ;) / 1 % sonstige z.B. Qiagen Verkürzung auf 3 Mon )

      ( Q: neuermarkt.de )
      ----------------------------
      Schon bei den engen institutionellen „lock up Regelungen“ der Dt. Börse (zwingend übrigens nur am NM in Dtl. z.T. SMAX ) gibt es diverse Ausnahmeregelungen.

      Dazu gehören etwa das darlehensweise zur Verfügung stellen von Aktien an den Design. Sponsor zur Sicherung der Handelsliquidität, Aktienoptionen in Mitarbeiterprogrammen, Aktienbewegungen zur Unternehmensakquisition, der Greenshoe etc.
      ---------------
      Nach den 6 Monaten, wird es in den privatrechtlichen Verträgen zwischen den Altaktionären und der Konsortialbank noch flexibler und gewissermaßen zur Verhandlungssache. Dort heißt es zumeist recht schwammig ( zit. ) „der Veräußerung soll zugestimmt werden, wenn diese ohne wesentliche Belastung des Börsenkurses erfolgen kann“.

      Ein enormer Unterschied: In den ersten 6 Monaten sind die Aktien auf Sperrkonten der Dt. Boerse mit einer 2ten WKN. Etwaige Vergehen sind strafbewährt.

      Nach den 6 Mon. handelt es sich um eine zweiseitige private Vereinbarung. Die Aktien sind jederzeit mit Einwilligung der Bank ( meist das Emissionshaus ) handelbar. Sanktionen: Fehlanzeige ! Drittwirkung zumindest fraglich.
      --------------------------------------------------------------------

      Die Metabox AG wurde am 7. Juli 1999 am NM erstnotiert ( Platzierungsvolumen 724.300 Stück ). Also noch vor den später strengeren Lock up Regelungen. Weggesperrte Aktien oder eine 2te WKN hat es demnach bei der MBX AG nie gegeben.

      Am 07.01.2000 liefen die 6 Monate seit dem IPO und damit die öffentliche Verpflichtung gegenüber der dt. Börse ab.

      Eine Teilgruppe der Gründungs- und Hauptaktionäre erweiterte die Erklärung freiwillig gleich um ein weiteres Jahr gegenüber der Nord LB ( bis 07.01.2001 dies geschah bei unter 4 % der AGs am NM Q: UNI-Duesseldorf.de ).

      Alle anderen waren ungebunden = > Daher gab es KEINE LOCK UP i.e.S. !

      Ob dieser Vertrag zwischen Bank und AG unmittelbare Schutzwirkungen gegenüber anderen Aktionären entfaltet, ist schon strittig. Offensichtlich ist, dass sie vage formuliert sind und im Grunde uneffizient und sanktionslos. Denn die Aktien sind nicht im engen Sinne gesperrt ( „gelockt“ ) sondern technisch jederzeit handelbar. Im Falle von EM TV sogar gegen den Willen der Depot- und Konsortialbank.

      Wenn hier im Zusammenhang mit MBX teilweise der Begriff der „handelbaren Aktien“ herausgestellt wird, zeugt dies von einer gewissen Unkenntnis der Verhältnisse. Antonym: nichthandelbare Aktien ? Vinkuliert ? :laugh:

      Aktien sind per Definition stets handelbar. Ob sich der Veräußerer später dafür rechtfertigen muss, steht dabei auf einem anderen Blatt.
      ----------------------------------------------

      Das es sich bei der Einjahres - „Marktschonungsklausel“ der MBX AG selbstverständlich um keinen Zementvertrag handelte und vielmehr Greenshoe - Aktiendarlehen, DS - Aktiendarlehen, Übernahmen, Überkreuzbeteiligungen, außerbörsliche Pakete an strategische Investoren, Mitarbeiterprogramme usw. erlaubt und weiterhin möglich waren, ergibt sich schon aus der Natur der Sache.

      Daher wurden bei MBX auch der Greenshoe nach der UK roadshow, Amstrad- & Secomakquise, Ravisent - Überkreuzbeteiligung, Ampa, GEM usw. durchgeführt. Größtenteils schon durch die HV abgesegnet bzw. verabredet.

      Etwas anderes wäre es, wenn unmittelbare Börsenverkäufe oder dem wirtschaftlich gleichstehende Vorgänge ( etwa Leerverkaufsdeckung ) stattgefunden hätten.
      ----------------------------------------
      Nach allem bisher veröffentlichten, wurde die „Marktschonungsklausel“ gegenüber der Nord LB nicht tangiert. Greenshoe, Aktiendarlehen, KE fanden stets mit Einwilligung der Nord LB, teilweise unter deren Mitwirkung statt.
      ---------------------------------------------------------------------------------
      Der milliardenschwere institutionelle US - Investor GEM Global Emerging Markets genießt ein sog. „triple A“ Rating. Er erhielt über 830.000 MBX Aktien.

      „Spezialität“ von GEM sind dynamische Auszahlungen, also - wenn man so will - eine Art Liquiditätskontokorrent gegen Beteiligung. Eine ähnliche Handhabung wählte z.B. auch das NM Unternehmen Kabel New Media:

      Zit.: „Davon ist auch Global Emerging Markets (GEM), New York, überzeugt, die zusammen mit ihren Co-Investoren an diesem Potential langfristig partizipieren will. GEM sowie diverse US-Fondsmanager werden daher aufgrund der entsprechenden Vereinbarung Aktien der Kabel New Media im Gegenwert von bis zu 15 Mio Euro zeichnen. Die Zeichnungsverpflichtung kann, in von Kabel New Media zu bestimmender zeitlicher Folge, sukzessiv in Anspruch genommen werden. Sie sind als Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluß. also nahe am jeweiligen Börsenkurs, strukturiert. Hierfür steht genehmigtes Kapital zur Verfügung.“ ( Q: Kabel HP )
      -------------------------------
      Wie man angesichts dieses hochkarätigen Investors auf eine 800.000 Aktien – Shorting Räuberpistole kommen kann und demzufolge sogar eine Komplizenschaft unterstellt, ist mir schleierhaft... :rolleyes:

      Vorteil wäre dabei allerdings: Die sehr solvente GEM könnte man in der Tat in den USA nach US – Recht auf Zig-Millionen verklagen. Nur zu ;).
      ------------------------
      Wenn man ungeachtet der Umsätze meint, es wären aus den USA Aktien in größerer Zahl auf den Markt geworfen worden ( evtl. SA usw. ), dann wäre m.E. ein anderer Ursprung näherliegend...

      „Die zunächst für zwei Jahre vereinbarte Allianz wird auch durch eine wechselseitige Aktienbeteiligung von RAVISENT und Met@box dokumentiert.“ ( 30.08.1999 )

      „Der US-Anbieter Ravisent, der im Auftrag unseres Unternehmens met@boxen 50 fertigt, belieferte einen spanischen Kunden, obwohl im Rahmen der strategischen Allianz vereinbart war, dass in Europa allein die Met@box AG als Verkäufer auftritt. Zur Zeit überprüfen wir die weitere Zusammenarbeit mit Ravisent.“ ( AB v. 06.02.2001 )
      --------------------------
      Praktisch übernacht erweitert der DVD – Spezialist sein Programm um iTV Settop Boxen. Wird also zum unliebsamen Konkurrenten. Allianz, Überkreuzbeteiligung ??? ;)

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:19:59
      Beitrag Nr. 55 ()
      Natürlich kann man sich den Ausführungen von relation o. w. anschließen. Was er sagt, hat stets – unabhängig von der Perspektive – Hand und Fuß. Bei ihm ist weder von „Sammelklagen“ noch vom „Rechtsschutzversicherer Foris AG“ ( ... und der Anwalt hilft sofort oder was :laugh: ).

      Kimba der weiße Löwe ( offenbar eher „weiß“ wie Mobby Dick der fette Wal es war und nicht etwa „weise“ wie König Salomo ) färbt wie er gerade lustig ist. Unter der MBX - Hasskappe brüten die abenteuerlichsten Ideen. Jede noch so vage Anschuldigung, für Simsalabim wird sie im Handumdrehen zur Tatsache ( Shorting gleich mit Millionen Stückzahlen, Eigentumsvorbehalt, Gleichstellung mit IFO, EMTV, ISH – Nicht mal die Existenz der Box darf als sicher gelten ). Alles schön und gut. Wenn da nicht die Milde und die sture Blindheit bei den eigenen Depotlieblingen wäre:
      -------------------
      Zitat: von Kimba-1 21.02.01 19:27:05
      .
      Da wird jetzt über Ron Sommers Stuhl diskutiert, weil die Immobilienpreise gefallen sind :rolleyes: und sich Wertberichtigungsbedarf :laugh: ergibt.

      Andere verkünden wider besseres Wissen, dass Umsätze im Plan lägen und sitzen fest im Sattel.

      Na ja, die Telekom ist halt dt. Vorzeige-Unternehmen (gewesen?).
      .
      --------------------------------------------------
      Telekom Skandalmeldungen, die sich teilweise bis aufs Haar denen von MBX gleichen, fallen dabei großzügig unter den Tisch. Aus Schaum vor dem Mund bei dem einen wird wohlwollend im Munde zusammenfließendes Wasser beim anderen. Obwohl die T – Aktie als sog. „Volksaktie“ propagiert wurde und somit auch breite & besonders schützenswerte Kreise anzog, werden für den hochspekulativen NM – Wert strengere Maßstäbe angesetzt...

      „Ron Sommer im Visier der Staatsanwaltschaft“

      ( Q: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,121945,0… )
      ------

      „Jetzt klagen geschädigte T-Aktionäre gegen den Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer. Gleich vier Straftatbestände sehen sie erfüllt, darunter Verschleierung, Kapitalanlagebetrug und Verstöße gegen das Börsengesetz.“

      ( Q: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,119940,0… )
      ------
      „Die "Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre" ist der Ansicht, es bestehe der Verdacht der Verschleierung und des Kapitalanlagebetruges. Am Dienstag haben die Aktionäre Strafanzeige gegen Konzernchef Ron Sommer und den Telekom-Vorstand eingereicht.“

      ( Q: http://www.t-ax.de/start.html )

      „Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vermutet, dass die Telekom die zu hohe Bewertung ihrer Immobilien nicht schnell genug gemeldet hat. Eine Prospekthaftungsklage wird momentan geprüft.“

      ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,119076,0… )
      ------------------------------------------------------
      Sicher Kimba, es ist allgemein bekannt, dass die Immobilien ins Bodenlose fielen und dass man sie seriöserweise natürlich nur für den maximalen Verkaufswert bilanziert. Desweiteren klagt dir jede Frau ein garstig Lied darüber, dass SPIEGEL verzerren... Hier und da ?

      Was auch immer du am „Wochenende zu Dir genommen“ hast, es wirkt noch :laugh:...

      Gruß pd

      PS Zit. „Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-........., E-Mail kanzlei@.......com ( zulässige Eigenwerbung ? :rolleyes: ), mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.“ ( SdK )

      Was bedeutet denn, der von dir wiederholte Euphemismus „anschließen“ mit der zuvorkommenden ;) Angabe von Tel-Nr. + Email der beteiligten Rae ?

      Eine Art Aktionärs – Polonaise. Freibier ?
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 14:10:20
      Beitrag Nr. 56 ()
      Placido

      Der Tenor schmettert wieder in schrillen Tönen. Leider irrst Du. Ich halte die StA-Untersuchungen & Klageanstengungen im Zusammenhang mit der Dt. Telekom für bedeutend, weil es sich um den zeitweise schwersten DAX-Wert handelt und der Bund Nutznießer der beschönigenden Bilanzierungen im Zusammenhang mit Immobilien war und ist.

      Die Angelegenheit kann wegen ihrer Bedeutung gerade auch in der Rechtssprechung zu derzeit noch unerwarteten Ergebnissen führen. So geht das manchmal mit der Eigendynamik.....

      Die Rolle von Ron Sommer in diesem Drama halte ich dabei für weitaus weniger spektakulär als die von SD bei MBX. Aber auch hier wollen wir nicht ungeduldig sein. Wer weiß schon, was noch ans Tageslicht kommt ...

      Ein wenig auf dem Teppich bleiben. Für die Telekom darf man sich auch interessieren, ohne ihre Shares im Depot zu haben.

      Was den Eindruck des Short-Selling bei MBX erweckt, habe ich unten dargestellt. Es gibt Auffälligkeiten zwischen dem Verlauf des Kurses und den Adhocs & Pressemitteilungen des Unternehmens bzw. den Verlautbarungen des CEO.
      Ob Short-Selling, Insiderhandel & zum Zwecke der Liquiditätsbeschaffung sofort handelbare, vom Unternehmen "entliehene" und dann verkaufte Aktien eine Rolle spielen, wird von der StA geklärt. Die ermitteln auch genaue Daten und Mengen.

      Sofort handelbare Aktien benötigt man, um sie zu verkaufen oder Shorteindeckungen vorzunehmen. Die Kaufabsicht scheidet zwingend aus. Ich vermute, dass es sich hierbei um kursrelevante, d.h. adhocpflichtige Vorgänge handelt.
      Und mir erscheint die Annahme eines Ablaufs ohne Beteiligung der Designated Sponsors bzw. hinter deren Rücken ein wenig verwegen. Aber schauen wir auch hier, was da noch zum Vorschein kommt ...

      cu

      P.S. Im übrigen steht es - nur - Rechtsanwaltskanzleien zu, sich bei Foris um die Nachahmung des EM.TV-Modells für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen MBX zu bemühen.
      Ob die von der SdK angegebene Münchner Kanzlei dies vorhat oder in Verhandlungen steht, müssen und werden diese beantworten.
      Es ist dieser Foris-Weg, der Ansprüche von Anlegern sammelt, die dann von Foris (stellvertretend) geltend gemacht werden.

      Was kann man hier nun durcheinander bringen?
      Wer sich den Initiativen von Kanzleien anschliessen will, wird von denen wohl die Konditionen erfahren.
      Im Moment erkenne ich zwar viele Initiativen für Vorbereitungen, jedoch noch keinen Vollzug (im Sinne der Klageerhebung).
      .
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 16:58:19
      Beitrag Nr. 57 ()
      Das Foris- / Capital Modell ist mitnichten eine „Sammelklage“ aller EM TV "Opfer". Die absolut versierten Foris – Jungs prüfen eine hochspezialisierte Prospekthaftungsklage aus zedierten Anspruch.

      Das hat mit einer normalen Klage wenig zu tun, da wegen des KE Prospektes und des eklatanten, bereits eingeräumten Verstoßes von Haffa, der ohne Zustimmung der West LB und quasi hinter deren Rücken, ein 40 Mio Paket veräußerte, wesentliche geradezu einmalige Beweis- und Verfahrenserleichterungen vorliegen.

      Dies ist auch der Grund warum es keine „Sammelklage“ darstellt. Es ist ja nicht so, dass alle geschädigten EM TV Aktionäre bei Foris Gehör bekommen sondern nur eine ganz bestimmte Gruppe. In Betracht kommen nämlich lediglich Aktionäre, die

      - „ihre Wertpapiere zwischen Ende Oktober 1999 und Dezember 2000 kauften.“

      -„Denn ab dem 25. Oktober 1999 brachten die Gebrüder Haffa neue Aktien an die Börse.“

      „In dem parallel veröffentlichten Emissionsprospekt verpflichteten sie sich, vor Ablauf von sechs Monaten ihre eigenen EM.TV-Anteile nicht zu verkaufen. Doch wie inzwischen feststeht, hat Thomas Haffa im Februar 2000 Aktien im Wert von rund 20 Millionen Euro veräußert, ohne die Anleger darüber zu informieren.

      Erst durch eine Ad-hoc-Mitteilung am 1. Dezember 2000 erfuhren sie von der prekären Situation bei EM.TV. Wer vor diesem Zeitpunkt EM.TV-Aktien kaufte, hat gute Chancen auf Schadenersatz. Doch schnelles Handeln ist gefordert: Denn der Anspruch verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis der schlechten wirtschaftlichen Lage.“ ( Q: Foris & Capital HP )
      ------------------------------
      Ohne KE - Prospekthaftung und Zeitraumbeschränkung ist eine solche Klage kaum durchführbar ( Unterschiedliche Verjährung, Kauf- / VK – Daten, gar auch Buchverluste ? und damit Info ad hoc Stand usw. ).

      Bei der KE geht ja der Erlös direkt an das Unternehmen.

      Beim normalen Börsen An- und Verkauf eben nicht. Ein Unternehmen kann die Marktteilnehmer nicht zwingen „realistische“ Preise zu zahlen. Wenn jemand MBX für 45 gekauft hat, steht ihm ein anderer gegenüber der MBX für 45 verkauft hat. Dürfen beide klagen ?

      Dies liegt bei einer Unternehmensdarstellung per Emissionsprospekt anders. Dort unterliegen die AG und die Emissionsbank besonderen Sorgfaltspflichten. D.h. im Ergebnis realistisch konservative Darstellung und eben nicht IR / PR orientiert.

      Außerhalb dieser Prospekthaftung ist es geradezu die Pflicht der Beteiligten, das Unternehmen in den schönsten Farben darzustellen. Selbstredend ohne ad hoc Pflicht Verstöße zu begehen oder gegenteilige Insiderlagen auszunutzen.

      Die KE – Prospekte der Telekom ( z.B. Immobilien ) und von EM TV ( z.B. Filmarchivbewertung usw. ) waren m.E. jedoch augenfällig unrichtig.
      --------------------------------
      Prospekthaftung im Zusammenhang mit einer Publikums - Kapitalerhöhung sind allerdings ein juristischer „Glücksfall“. Selbst bei dieser Spezialsituation ist einstweilen nur von einer „Prüfung der Erfolgsaussichten“ die Rede. Bisher also eher ein PR – Gag.

      Mit kolportierten „Sammelklagen“ und sonstigen kaum justiziablen Börsenverlusten hat dies aber wenig zu tun.

      Wenn die gewinnorientierte Foris AG ein langjähriges Verfahren gegen MBX eingehen sollte, wäre ich der erste, der beide Aktien verkauft.

      Gruß pd
      ----------------------------------------

      PS Deine Shorting Theorie ist schlicht Banane

      1. Ist MBX nur an deutschen Börsen handelbar, d.h. Leerverkäufe mit Stückzahlen in den Hunderttausenden eines relativ marktengen Wertes über einen längeren Zeitraum sind schon technisch blabla

      2. Floss das Geld aus den KEs ja eben nicht den Altaktionären zu. Die MBX AG bekam im Schnitt 4,43 Eur pro Papier. Die Altakt. bekamen die gleiche Stückzahl zurück. Jetzt aber nur noch 3 Euro wert. Gewinn ?

      3. a. Wenn GEM die Aktien sofort oder sukzessiv alle verkaufte. War dies stets ein Minusgeschäft. Kauf 4 Vk 3 :eek: ? Gewinn ?

      b. Wenn GEM damit eine Shortposition in Höhe von 800.000 Aktien eines Dt. NM Wertes schloss. Wer hatte ihnen zuvor 800.000 zum Leerverkauf :rolleyes: geliehen ? Ein Aktiendarlehen, um ein noch größeres Aktiendarlehen zu decken ? Das ganze diskret ?

      Obendrein gibt man dreist ein Gutachten in Auftrag...

      = > Erkundige dich über GEM. Du ahnst nicht wen du da anpinkelst. Aber du WILLST, du wünscht ja, dass die Schurkenstory wahr wird. Da muss es nicht logisch sondern besonders phantastisch und verwerflich zugehen. Verbohrt.

      Du gerierst dich als eine Art Thierri II nur eben umgekehrt. Sozusagen Thierri’s Leerverkauf...

      Gut grusel pd
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 17:41:31
      Beitrag Nr. 58 ()
      FRANKFURT (dpa-AFX) - Die im NEMAX-All-Share notierten Papiere des Multimediaunternehmens Metabox reagierten am Mittwoch mit Verlusten auf die Meldung über Schadensersatzklagen gegen das Unternehmen wegen Kursbetruges. Das Papier notierte gegen 17.30 Uhr bei 2,80 Euro - ein Minus von 6,35%. Der NEMAX-All-Share verlor unterdessen 5,66% auf 1.918,87 Zähler.

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) in Frankfurt hatte nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa vom Montag eine Münchner Anwaltskanzlei mit einer Sammelklage beaufragt. Bei dem Verfahren geht es vor allem um drei Börsen- Pflichtmitteilungen des Unternehmens von April, Juni und Juli 2000. In der Folge war der Kurs von Metabox-Aktien am Neuen Markt in Frankfurt von weniger als 10 auf mehr als 40 Euro gestiegen.

      "Das Vertrauen der Investoren ist durch die Klage noch stärker erschüttert, als dies ohnehin schon der Fall ist“, stellte Analystin Maja Brauer von Hornblower Fischer im Gespräch mit dpa-AFX fest. "Wenn die von Metabox gemeldeten Großaufträge", auf die sich die Klage bezieht, "tatsächlich nicht im angegebenen Umfang existieren sollten, besteht kaum Hoffnung auf Kurserholung." urteilte die Expertin./sf/pk/av

      ---------------------------------------------------

      Welch kluge Worte der "Expertin" ... :laugh:

      Gruesse,

      hase :)
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 17:55:24
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Kimba
      Mein Posting gestern war nicht ganz ernst gemeint, aber danke für deine Ausführungen.

      Grüße Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 20:12:12
      Beitrag Nr. 60 ()
      @ Kochtolany

      Gerne


      @ placido

      Lass` uns doch einfach abwarten, ob eine Rechtsanwaltskanzlei bei Foris einen Antrag stellt, nach dem Vorbild des EM-TV-Modells Schadenersatzansprüche gegen MBX geltend zu machen.
      Wenn Foris einem solchen Antrag stattgäbe, wird man sehen, ob es sich bei der Zielgruppe um eine Teilmenge der MBX-Anleger handelt. Es ist wahrscheinlich - niemand behauptet anderes. In der Regel sind nicht alle Anleger gleichermaßen involviert. Ob sich jemand einklinkt, muss er entscheiden, wenn es soweit ist, so es soweit kommt. Ich sehe gravierendere Belastungsfaktoren gegen MBX als im Falle von EM.TV. Der User "relation" hat unten seine Sicht der Dinge dargelegt. Durchaus schwerwiegende Dinge, wie ich meine.

      Was die Klagebegründung betrifft, so dürften SDs Adhoc- und PM-Eskapaden im Vordergrund stehen. Hinsichtlich eines möglichen Short-Selling sprechen wir - so mein Eindruck - über unterschiedliche Zeiträume. Ich stelle bewusst ab auf die Zeiträume seit dem Ausscheiden der NordLB und die Frage nach der Beteiligung der DS.

      Die Fragen sind zu klären, unabhängig davon, ob Dir gruselt. So wie es aussieht, könnte uns allen gruseln, wenn die Insider-Beteiligungen und Befürchtungen wahr werden.
      Was kannst Du denn mit Deinem Wissen schon ausschliessen?? Wir haben nun mal den Tatbestand der klaren Aussage von SD über planmässige Auslieferungen von Boxen im 3. Q. Schon etwas sonderbar, wenn - wie wir heute wissen - es keine produktionsreife Box gab und an Massenproduktion offenbar nicht einmal zu denken war.
      Und Du wunderst Dich, dass Anleger-Vereine und Medien nach dem StA rufen? Ich kenne keine plausible Einlassung oder Erklärung von SD. Nicht einmal grenzenlose Euphorie läßt zu, von Massenauslieferungen zu sprechen, ohne dass es ein produktionsreifes Produkt gibt. :laugh:

      Die Vermutung Insiderhandel & Short-Selling solltest Du nicht so weit weg weisen. Die StA ist dran. Sicher jagt sie nicht nur Schimären nach. :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 20:25:29
      Beitrag Nr. 61 ()
      @ placido

      P.S.:
      Deine Leerverkaufs-Überlegungen verweisen übrigens exakt darauf, dass die DS involviert waren.
      Es ist immer noch unklar, wann genau handelbare Aktien schnell gebraucht wurden und was damit angestellt wurde (verkauft, gecovert ...??).
      Du selbst führtest aus, dass es schon zu Zeiten der NordLB (Aktien-)Darlehensgaben der Altaktionäre gab ....

      Es bleibt spannend, cu.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 22:37:38
      Beitrag Nr. 62 ()
      laut Mitteilung in Ausgabe 51/2001 Neuer Markt Online hat die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre nun Strafanzeige bei Gericht in Frankfurt gegen Metabox erhoben !!!

      Als Kanzlei für die Vertretung der Geschädigten wird

      Marzillier und Dr. Meier angegeben
      Tel. 089/477022
      e-mail:kanzlei@dr.-meier.com

      Nun kommt der Stein ins rollen, besser gesagt der Schneeball !!!

      Ich hoffe die Rechtschutzversicherung macht mit, ich habe die Advocat, laut meinen bisherigen Erfahrungen, auch in Gesprächen mit Rechtsanwälten, sei die Advocat sehr Kulant.

      Ich werde morgen auf jedenfall mal bei der Kanzlei Infos einholen und wieder posten.

      Bis dann
      derguru
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 22:54:42
      Beitrag Nr. 63 ()
      P.S.:
      vollständige Adresse der Kanzlei lautet:

      Prinzregentenstr. 95,
      81677 München
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 09:13:11
      Beitrag Nr. 64 ()
      Kimba der bleiche Löwe !

      Bin ein großer Löwenbewunderer: Diese voluminöse gleichsam aufgeplusterte Mähne macht sie größer als sie scheinen.

      Kleiner und wie begossene Miezekätzchen sehen sie aus, nach einem warmen Savannenregen:

      Let it rain !

      Erst wieder den Flurschaden der Unschärfen :mad: beseitigen:
      ----------------------------------------------
      Emissionsbanken sind nicht gleich Designated Sponsors sind nicht gleich Depotbank der „erweiterten lock up“. Das kann, muss aber nicht sein.

      Emissionskonsortium:

      Bringt Unternehmen an die Börse. Ist auch juristisch mitverantwortlich für das Emissionsprospekt = > Evtl. Prospekthaftung. Bei MBX IPO 7. Juli 1999:

      Norddeutsche Landesbank Girozentrale
      MERK FINK & CO
      M.M. Warburg & CO

      Konsortialführer: Norddeutsche Landesbank Girozentrale
      --------------------------------
      Designated Sponsor(s):

      Vorgeschriebener Dienstleister am NM Markt. Der DS ist dafür da, stets genügend Börsenliquidität der Papiere auf Xetra zu schaffen. Übersteigt der Spread zwischen Bid und Ask z.B. 5 % springt der DS mit seinen berühmten 5000er ( und Multiplikatoren 10T, 15T ) ein. Wird das Paket angeknabbert verschwindet er, da dann ja Orders innerhalb der 5 % sind.

      M.M. Warburg & CO KGaA
      Future Securities GmbH ( Der Preisbrecher unter den DS )
      ---------------------------------------------------------
      Die depotführende „erweiterte lock up“ Bank

      Wie ausgeführt, kann die IPO – 6 Mon. NM Lock up freiwillig erweitert werden. Meistens liegen die Stücke der Altaktionäre beim Konsortialführer. So auch bei MBX.

      Norddeutsche Landesbank Girozentrale ( i. F. Nord LB )
      ---------------------------------------------------------------------------------------------
      Die Nord LB schied im Sommer 2000 als D. Sponsor aus. Dazu schrieb Domeyer folgendes in der SPIEGEL – Replik:

      MBX> Sie hat sich nicht „verabschiedet“. Vielmehr war die Met@box AG äußerst unzufrieden mit den Dienstleistungen der Nord/LB. Nach der fragwürdigen Greenshoe- Leistung hat die Nord/LB als Zentralinstitut der norddeutschen Sparkassen eine mangelhafte Marktpflege betrieben (wie auch bei Salzgitter AG oder MB Software AG zu beobachten war). Offenbar war die Nord/LB mit dem durch den Börsengang verdienten Geld zufrieden und hat sich auf weitere IPOs konzentriert. Der Wechsel zu der Londoner Investmentbank hat gezeigt, wie gut diese Aufgabe erledigt werden kann. Die Trennung erfolgte im "gegenseitigen Einvernehmen". <MBX
      -------------------------------------------------------------
      Nichtsdestotrotz ist sie immer noch Konsortialführer des Emissionskonsortiums. Auch Vaterschaft kann man nicht in "gegenseitigen Einvernehmen" aufgeben. :laugh:

      Weniger überspitzt, zumindest bis zum 01.07.2001 lagen die Aktienpakete der Altaktionäre weiterhin bei der Nord LB.

      Der zweiseitige Vertrag mit der sog. „Marktschonungsklausel“ ( vulgo „erweiterten lock up Periode“ ) hat mit den Aufgaben des DS nichts zu tun und ist während der „erweiterten lock up Periode“ unkündbar. Alles andere würde ja auch dem Zweck zuwiderlaufen.

      Mit anderen Worten: Die Nord LB hatte bis zum 01.07.2001 weiterhin die Prüfungspflicht bezüglich Aktienverkäufen ( zit: „oder dem wirtschaftlich gleichstehende Handlungen“ ). Insbesondere wenn diese börslich erfolgen sollten, hatte die Nord LB sorgfältig abzuwägen. ( Zitat ) „Der Veräußerung soll zugestimmt werden, wenn diese ohne wesentliche Belastung des Börsenkurses erfolgen kann“.

      So großer Kimba, nun erzähl uns mal, wie die als DS geschasste Nord LB ( Schwund der diesbezüglichen Gebühreneinnahmen und sicher nach „einvernehmlicher Trennung“ ein großzügiger Depotwachmeister ) Shortselling ( = Börsenverkauf d.h. Depotschwund ) von MBX nicht als „wesentliche Belastung des Börsenkurses“ begründen konnte ?

      Wenn ja, SUPER ! Im Gegensatz zu MBX kann die Nord LB nicht Pleite gehen. Eine diesbezügliche Klage wäre m.E. alles andere als uninteressant...

      Gruß pd

      PS Gratuliere Guru. Nachdem RA Manfred Krug für die T – Aktie warb wurde dies ein Riesenerfolg. Ähhh für die Telekom nicht die T – Aktionäre...

      Auch die von Krug beworbene Advocard ( 3 Versicherungskonzerne ) wurde zum Renner. Ähhh für die RVs. Auch für die Anwälte, da die Mandanten „Schwellenängste“ überwinden.

      Winken mit der Advocard „und der Mü Anwalt hilft sofort...“ ;). Bitte poste wen dem so ist, habe da noch eine Rechnung mit CMGI offen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 09:53:34
      Beitrag Nr. 65 ()
      Placido

      Doch spannend, nicht wahr?

      Du zitiert 2x den 01.07.2001, meinst Du 2001 oder 2000?
      M.W ist auch Merck & Finck noch unter den DS (oder hat sich da etwas geändert?).

      Leider kann ich die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Prüfungen nicht antizipieren. Ich sehe es aber genauso wie Du, dass Verkäufe von (handelbaren) Aktien an Langfrist-Anleger, die das Unternehmen sich von den Altaktionären "lieh", zu einer "wesentlichen Belastung des Börsenkurses" haben führen können, wenn diese Verkäufe wiederum zu Verkäufen oder zu Short-Eindeckungen führten (das wäre adhocpflichtig). :mad:

      Insofern ist wichtig, dass Zeitpunkte und Pakete von der StA rekonstruiert werden. Ich halte es für möglich, dass die NordLB involviert war und nach Beendigung ihres Vertrags von einer anderen Bank abgelöst wurde. Auch das werden wir sehen.
      Ich wiederhole mich: Mit Deiner Argumentation kannst Du nichts davon ausschliessen.

      Schätze, das "gruseln" ist uns sicher ... ;) ;)

      cu

      P.S.: Deinem Zusammenhang zwischen AdvoCard und dem Unternehmenszweck von Foris kann ich nicht folgen.
      Als RA könntest Du doch einen Antrag bei Foris stellen, die Klage gegen MBX nach dem EM.TV-Vorbild zu führen. Keine Scheu, nur zu ....
      .
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 11:00:42
      Beitrag Nr. 66 ()
      Quatsch 2000 / 2001 !

      Daten:

      IPO: 7. Juli 1999
      Lock up: 07.01.2000 ( IPO + 6 Mon )

      “erw.” Lock up: 07.01.2001 ( IPO + 6 Mon + 12 Mon )

      Schwer ? Lesen klappt doch schon, Kimba ?
      ---------------------------

      Nein, Merck & Finck sind nicht DS. Waren sie nie.

      DS sind M.M. Warburg & CO KGaA und Future Securities GmbH.

      Musst du aber nicht andere User fragen, Großer sondern einfach unter Deutsche Börse.de nachschlagen.

      Schwer ? Lesen klappt doch schon, Kimba ?

      Üben ? Beginnen wir mit was einfachem:
      ----------------------------------
      zit. „dass die Nord LANDESBANK ( = Zentralinstitut der norddeutschen Sparkassen = öffentlichrechtlich Körp. ) involviert war“

      :laugh: Umso besser, wäre ja eine solvente Schlachtgans. :laugh:
      ------------------------------------
      zit. „und nach Beendigung ihres Vertrags von einer anderen Bank abgelöst wurde“

      Daran sieht man, dass es nicht nur mit dem Lesen hapert sondern dass auch der Prozessor überlastet ist. Du kapierst die einfachsten faktischen Zusammenhänge schlicht nicht, daher bringst du auch die Tatsachen durcheinander ( = milde ausgedrückt Unschärfen ). Wenn schon deine Beobachtungen so schwach sind, wie sieht es dann wohl mit der Stringenz der Schlüsse und der Phantasiegebilde aus ?
      ------------------------------------------------------------------------
      Also stelle wir uns mal ganz dumm: Es gab min 2 Verträge mit der Nord LB. Einen als Designated Sponsor ( = Xetra Feuerwehr ) und einen als Hüter der Lock up ( Depot Wachmeister ).

      Der eine ist kündbar: Nord LB schied als DS im Sommer 2000 aus.

      Der andere NICHT: Nord LB blieb - wie für ein Jahr zwingend vetraglich festgeschrieben - Depot Bank für die Altaktionäre. Die „erweiterten lock up“ korrekt „Marktschonungsklausel“ zw. MBX Altakt. und Nord LB galt ja für ein Jahr.

      Mund zu !

      Wäre ja toll wenn die Haffas einfach bei der West LB hätten kündigen können, dann hätten sie die Bank nicht hintergehen müssen.
      -----------------------------------------------
      D.h dein Satz „von einer anderen Bank abgelöst wurde“ ist schlicht Unfug. Die Nord LB blieb "Wachmeister" ( Sorry an die anderen für die infantile Ausdrucksweise aber der Fan von Kimba der tolle weiße Löwe geht uns sonst verloren ) der Depots. Shortselling nur über deren Konten. D.h. nur unter dem Risiko der Mithaftung.

      Gruß pd

      PS Wo bitte stelle ich einen Zhg zw „AdvoCard und dem Unternehmenszweck von Foris“ her

      Advocard ist ein Rechtschutzversichrungs – Konsortium

      Foris AG ein Prozessfinanzierer

      ( Einzige Gemeinsamkeit, ist dass Kläger bei Deckungszusage Prozesskosten ersetzt bekommen und ;) dass sie m.E. beide keine MBX Klage finanzieren würden. Wetten ? )

      EM TV ist i.P. ein Prospekthaftungsfall Bimba :rolleyes: : Daher als MBX Vorbild untauglich.

      PPS Das du versuchst meinen Beruf, Exberuf, zukünftigen Beruf ? zu erraten :laugh:, um die Diskussion auf eine persönliche Ebene zu ziehen, wirbt kaum für deinen Charakter.

      i.Ü. würde das die Ausführungen kaum entkräften. Wie immer Unschärfen...
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 11:24:17
      Beitrag Nr. 67 ()
      Placido

      Zitat:
      "... zumindest bis zum 01.07.2001 lagen die Aktienpakete der Altaktionäre .....
      Nord LB hatte bis zum 01.07.2001 weiterhin die Prüfungspflicht ...."

      Wenn Du Unklarheiten und Fehlinterpretationen vermeiden willst, dann empfehle ich Dir, den Monat künftig auszuschreiben.

      Im übrigen ist es nicht meine Art, Berufe zu raten. Aber ich darf Dich daran erinnern, dass Du Dich selbst geoutet hast. Ist also allgemein bekannt.

      Merci für das nette Bildchen.

      cu, K.
      .
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 11:46:11
      Beitrag Nr. 68 ()
      Leute, Leute,

      meine Vergangenheitserfahrungen haben gezeigt, daß die Advocat sehr Kulant zu ihren Kunden ist !!! Aber da ihr ja Fakten sehen möchtet, werde ich erst wieder posten, wenn die Kostenzusage für das Verfahren erteilt worden ist, bis dann

      derguru
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 11:52:36
      Beitrag Nr. 69 ()
      Placido:
      Irrtum: Merck Fink & Co ist designated sponsor von MBX.
      die Auskunft der DBAG hierzu ist falsch.

      MBX wird bei Merck Fink & Co als DS Kunde aufgeführt, Merck fink & Co aber nicht als DS bei MBX.

      Merck Fink & Co ist über den Fehler informiert.
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 12:13:40
      Beitrag Nr. 70 ()
      Siehste Klein – Kimba,

      es wirkt schon. Mal auf die Pfötchen gehauen und schon macht der Bub Männchen und liest gaaaaaaanz genau.

      Mea Culpa ! Habe mich vertippt, lieber Freund der makellosen weißen Reinheit.

      Korrektur für den gestrengen Korinthen - Zeremonienmeister:
      -------------------------------------------------------------
      „Weniger überspitzt, zumindest bis zum 01.01.2001 lagen die Aktienpakete der Altaktionäre weiterhin bei der Nord LB.

      Der zweiseitige Vertrag mit der sog. „Marktschonungsklausel“ ( vulgo „erweiterten lock up Periode“ ) hat mit den Aufgaben des DS nichts zu tun und ist während der „erweiterten lock up Periode“ unkündbar. Alles andere würde ja auch dem Zweck zuwiderlaufen.

      Mit anderen Worten: Die Nord LB hatte bis zum 01.01.2001 weiterhin die Prüfungspflicht bezüglich Aktienverkäufen ( zit: „oder dem wirtschaftlich gleichstehende Handlungen“ ). Insbesondere wenn diese börslich erfolgen sollten, hatte die Nord LB sorgfältig abzuwägen. ( Zitat ) „Der Veräußerung soll zugestimmt werden, wenn diese ohne wesentliche Belastung des Börsenkurses erfolgen kann“.“ ( für Posting 13.03.01 09:13:11 )
      --------------------------------------------------------------------
      Der Normaladressat – wohl weniger kinderbuchorientiert – hat ja weder die angesprochene Lese- noch Denkschwäche und weiß dass noch nicht JULI 2001 ist. Er liest im Kontext.
      ----------------------------------------
      Deine Börsen - LULU – Märchen belegt das kaum.

      Gruß und gerngeschehen pd

      PS Nein mein Coming Out hatte ich noch nicht. Hier und da eine Finte aber immer noch sehr der Frauenwelt verbunden.

      Das kommt auch noch bei dir Großer ! Spätestens wenn Bier etc. nicht mehr Bähhhhhh ist ;).

      PPS Wie passt Domeyers „eidesstattliche Versicherung er habe seit dem IPO nicht eine Aktie verkauft“ in deine SAGA ? ( Insiderhandel max. Bußgeld < – > falsche EV = > Vorstrafe also Freiheitsstrafe evtl. Geldstrafe )
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 12:26:26
      Beitrag Nr. 71 ()
      Thx Oli,

      daher gebe ich ja immer die Quellen an. Demnach ist die Dt. Börse AG Seite ergänzungsbedürftig. Hatte gestern im Chat etwas von 3 DS gesagt und wurde dafür massakriert - > Korrektur ( für Posting 13.03.01 09:13:11 ):

      Designated Sponsor(s):

      Vorgeschriebener Dienstleister am NM Markt. Der DS ist dafür da, stets genügend Börsenliquidität der Papiere auf Xetra zu schaffen. Übersteigt der Spread zwischen Bid und Ask z.B. 5 % springt der DS mit seinen berühmten 5000er ( und Multiplikatoren 10T, 15T ) ein. Wird das Paket angeknabbert verschwindet er, da dann ja Orders innerhalb der 5 % sind.

      M.M. Warburg & CO KGaA
      Merck Fink & Co
      Future Securities GmbH ( Der Preisbrecher unter den DS )
      ---------------------------------------------------------------------------------

      Ändern tut es an den Aussagen zu den unterschiedlichen Aufgaben von DS und Nord LB ( Depotbank ) nichts.

      Die DS haben für die Liquiditätsgarantie ein paar 10.000 – 100.000 Aktien.

      Die Depotbank kontrollierte praktisch den gesamten Nichtfreefloat also ca 25 %. Demnach etwa 3.500.000 = 3,5 Mio Aktien.

      Gruß & thx pd
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 12:42:35
      Beitrag Nr. 72 ()
      Placido

      Komm` mal aus Deiner Buddelkiste. Dir scheint nichts peinlich zu sein:

      * Outest Dich als RA & willst es dann nicht mehr wahrhaben.

      * Schreibst Daten-Kauderwelsch und hast Mühe, es wieder richtig zu stellen.

      * Desinformierst über die DS bzw. die Rolle von Merck & Finck und lehnst Dich - unabgesichert - weit aus dem Fenster (verstehst nicht mal die Hinweise, die man Dir in Frageform reicht).

      * Verstellst den Blick auf offene Fragen im Zusammenhang mit verliehenen Aktienpaketen, ohne Zeiträume, Pakete und agierende Veräußerer / Shortseller zu kennen.

      * Gibst ungefragt Prognosen ab über Entscheidungen anderer, z.B. ob Foris nach EM.TV-Vorbild einen Prozess gegen MBX stellvertretend für Aktionäre führen wird. Wird sich doch zeigen.

      * Denunzierst Klagebestrebungen von Aktionären als vergebliche Mühe, obwohl StA ermitteln, Schutzvereine Alarm schlagen und inzwischen mehrere RA-Kanzleien mit Schadenersatzklagen beauftragt sind und die Erfolgschancen von mind. einem Fachanwalt / Spezialisten mit über 50 Prozent, auch grösser als bei EM.TV angegeben werden.

      Was denn noch alles?
      In wessen Auftrag wirkst Du denn hier?

      Lass doch die StA ermitteln ... Du musst hier nichts plattmachen und Du wirst noch staunen.

      Es ist "Gruseln" angesagt ....

      cu
      .
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 13:57:02
      Beitrag Nr. 73 ()
      Nach soviel trockenem laberlaber Kram ;) kommen wir nun zum heiteren Part. Der wohlinformierte Vorstandsvorsitzende der SdK Klaus Schneider ( Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater München. Achso München, da wo man für den RA M. so kräftig und selbstlos die Werbetrommel rührt ;) ) gab gestern ein Interview zu den Klagechancen gegen MBX. Über 50 % ! Donnerwetter ! Ein großes Wort... :laugh:

      ( Zitate Kimba: "Fachanwalt :laugh: / Spezialisten mit über 50 Prozent", "Dir scheint nichts peinlich zu sein" "lehnst Dich - unabgesichert - weit aus dem Fenster" :laugh: Ganz Recht: bei den Unschärfen nichts neues ;) )

      Quelle der hörenswerten Posse: Consors @
      http://www.consors.de/streaming/player/index.html?anbieter=b…
      ------------------------------------------------------------------------------------------
      Ein Fanal für die vegetarische Ernährung:

      Auszüge ( Audiodateien - Widergabe ):
      „Die SdK erstattet Anzeige vor dem LG Frankfurt ... Wegen des Vorwurfs des

      1. Betruges Zitat: „falsche ad hocs“
      2. Insiderhandels

      es wurden riesige Aufträge für ähhh ( zit. ) „Receiver oder Transponder“ :rolleyes: verkündet. Die Namen wurden aber nicht genannt. Der Kurs stieg...

      SCHNITT: Kein Übergang von Strafrecht: Betrug, Anzeige ( Frankfurt ) etc. zu zivilrechtlicher Klage ( München ).

      „Wer nach den falschen ad hocs Aktien von MBX erwarb ... hat gute Chancen mit der Klage...“ ...“über 50 %!...

      Errechnet: Erwerbspreis minus Verkaufspreis bzw. aktuellen Kurs...

      SCHNITT: Nicht nur das Unternehmen sondern auch die Vorstände werden verklagt...

      SCHNITT - Sprecher: Hoffen wir, dass beide noch genug Geld haben...

      ( Teilweise sinngemäß wiedergegeben. Zitate sind wörtlich !
      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Weniger anstrengend die SdK – Presseerklärung:

      Metabox AG, Hildesheim: Strafanzeige und Schadensersatzklage der SdK gegen Vorstand und Aufsichtsrat

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet. Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.

      Die Anzeige stützt sich auf „zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen“. Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war.
      Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen :rolleyes: . Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.

      Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die – überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand :rolleyes: , daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.

      Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.

      Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.

      Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.

      Frankfurt am Main, 12. März 2001 ( Quelle: www.sdk.org )
      -----------------------------------------------------------------
      WIE - außer man steckt mit dem Gebührengeilen Anwälten ( München ;) ) unter einer Decke – kann man Aktionäre zum jetzigen Zeitpunkt in eine derartig vage Klage treiben ? Klagen könnte man noch nach den StA – Ergebnissen ! Eine Schutzvereinigung die sich als Mandats – Rattenfänger hergibt. Ein Skandal...
      -----------------------------------------------------------------------------------------------------
      Zu den Zitat „überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflussten“, „umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt“

      Das ist bereits jetzt schon ohne weiteres zu widerlegen:

      Die „Push ad hocs“. D.h. vor dem Kursanstieg

      I. Ad hoc 10. April 2000

      „Met@box schließt Vertrag über Verkauf von 500.000 Multimedia-Boxen“ ( i.F. Isreal ad hoc )
      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_10042000.htm )
      -------------------------------
      II. Ad hoc 28.Juni 2000

      “Met@box AG exklusiver Partner für skandinavisches eCommerce-Konsortium“ ( i.F. Internordic = IN ad hoc )

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_28062000.htm )
      ------------------------------------------------

      III. Ad hoc 5.Juli 2000

      „Met@box AG und Worldsat S.A.R.L. schliessen Rahmenvertrag“ ( i.F. Worldsat ad hoc )

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_05072000.htm )
      -------------------------------------------
      Die Aussagen der SdK sind schon deshalb prima vista falsch, weil man die Grundthesen „umsatzrelevante Verträge“ und „Vertragspartner ... nicht genannt“ schon aus dem ad hoc Wortlaut widerlegen kann.

      1. IN und Worldsat ad hocs waren ausdrücklich als „NICHT FESTER“ Auftrag publiziert worden, daher kann von „Umsatzrelevanz“ keine Rede sein.

      a. Das Inter Nordic - Abkommen ist laut ad hoc ein Letter of Intend ( also Absichtserklärung oder Vorvertrag ) mit einem iTV – Konsortium. Dessen Mitglieder sind bisher unbekannt. An der fehlenden „Umsatzrelevanz“, d.h. Unternehmensprognosen wurden nicht angehoben und dessen ad hoc Pflichtigkeit ändert dies nichts.

      b. Die Worldsat Vereinbarung wurde als Rahmenvertrag ( „basic agreement“ ) publiziert. Auch hier gilt fehlenden „Umsatzrelevanz“, da die Unternehmensprognosen wurden nicht angehoben und dessen ad hoc Pflichtigkeit ist völlig offensichtlich.

      ----------------------------------
      2. Bei Worldsat S.A.R.L. kommt aber ein ausschlaggebender Punkt hinzu: Die Worldsat S.A.R.L. widerlegt die 2. SdK These: „Vertragspartner ... nicht genannt“

      a. Die Worldsat ist in Frankreich und Nordafrika einer der größten Hersteller und Vertreiber von Home – Elektronik. Zig - Millionenschwerer Marktführer bei Sat – Receivern.

      b. Die Worldsat hat den Rahmenvertrag und immer wieder laufende Verhandlungen bestätigt.
      ------------------------------------------------------------
      3. Israel ad hoc. Diesmal eine fixed order. Eine Lieferung, die wiederholt verzögert wurde. Mithin stimmen nur hier die SdK Thesen der „umsatzrelevanten Verträge“ und „Vertragspartner ... nicht genannt“. Angeblich stehen in Israel aber schon MBX Swerver im Werte von 5 Mio.

      Nur, die Frage ist doch, ob dieser Vertrag existiert und ob es neben der Zitat: „falschen ad hoc“ These noch andere Erklärungen für die Verzögerungen gibt ?

      Etwa Phoenix nicht fertig, Israel – Situation, Software – Probleme, NDS- / DVD Verspätung, Verzögerung der Massenproduktion.

      Meinetwegen Management Stümpereien.
      ---------------------------------------------------------

      Aber rechtfertigt das, Leute zum jetzigen Zeitpkt in eine – gebührenfressende – Klage zu drängen.

      Sind Management Stümpereien und resultierende Kursverluste justiziabel ? ( DCX, Telekom, Dresdner Bank usw. )

      Oder werden hier bewusst falsche & pauschale Hoffnungen geweckt ?

      Wenn bei MBX alles Betrüger wären, wer würde dann Schadensersatz nach der Pleite ( da Aufträge erfunden ;) )zahlen ? Wieso gibt GEM 12 Mio ? Wieso kaufen die Vorstände Aktien ?

      Wer zahlt am Ende die von SdK und den RA bestellte Zeche ?

      Gruß pd

      PS Ich stelle lediglich Gegenthesen. Abwägen muss jeder selbst. Ich meine, du bist es der sich aus dem Fenster lehnt. Auch ich bin gespannt auf die StA.

      Halte aber MBX AG Aktien nicht die von Schumacher oder Kochan AG ;)

      PPS Ich versichere zum wiederholten Male, dass ich nur eigene Beobachtungen und Schlussfolgerungen wieder gebe. Mit MBX oder dem Umfeld habe ich nichts zu tun. Nur Weichbirnen erwidern Argumente mit persönlichen Angriffen. Unschärfen dito !
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 14:27:16
      Beitrag Nr. 74 ()
      Placido

      Sorry. Leider liegst Du mit Deiner Vermutung nicht bei meiner Quelle. Aber immerhin, es wäre dann mind. das zweite Votum. Merci ;)

      Der von mir zitierte Anwalt für Wertpapierrecht usw. ist nicht aus der von Dir genannten Kanzlei M - tut mir leid. Die Quelle für die "Erfolgswahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent" in Sachen MBX ist auch nicht Consors, sondern FAZ.net (Finanzmärkte - habe den Link leider nicht vollständig parat). In der heutigen Ausgabe der FAZ findest Du übrigens auch einen Artikel über MBX ("Weitere Anzeigen ..." gemeint ist die SdK-Initiative).

      Ist offenbar ein Hobby von Dir, die Dinge erraten zu wollen. Viel Mühe gibst Du Dir, muss Dir der Neid lassen ;) Jedem Tierchen sein Plaisierchen ...:laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 15:02:31
      Beitrag Nr. 75 ()
      Stümper drechseln Kalauer ( SdK )

      Der wohlinformierte Vorstandsvorsitzende der SdK Klaus Schneider ( Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater München. Achso München, da wo man für den RA M. zuuufällig aus auch MÜ so kräftig und selbstlos die Werbetrommel rührt ;) ) gab gestern ein Interview zu den Klagechancen gegen MBX. Über 50 % ! Donnerwetter ! Ein großes Wort... :laugh:

      Quelle der hörenswerten Posse: Consors @
      http://www.consors.de/streaming/player/index.html?anbieter=b…
      ------------------------------------------------------------------------------------------
      Ein Fanal für die vegetarische Ernährung:

      Auszüge ( Audiodateien - Wiedergabe ):
      ---------------------------------------------------------
      „Die SdK erstattet Anzeige vor dem LG Frankfurt ... Wegen des Vorwurfs des

      1. Betruges Zitat: „falsche ad hocs“
      2. Insiderhandels

      es wurden riesige Aufträge für ähhh ( zit. ) „Receiver oder Transponder“ :rolleyes: verkündet. Die Namen wurden aber nicht genannt. Der Kurs stieg...

      SCHNITT: Kein Übergang von Strafrecht: Betrug, Anzeige ( Frankfurt ) etc. zu zivilrechtlicher Klage ( München ).

      „Wer nach den falschen ad hocs Aktien von MBX erwarb ... hat gute Chancen mit der Klage...“ ...“über 50 %!...

      Errechnet: Erwerbspreis minus Verkaufspreis bzw. aktuellen Kurs...

      SCHNITT: Nicht nur das Unternehmen sondern auch die Vorstände werden verklagt...

      SCHNITT - Sprecher: Hoffen wir, dass beide noch genug Geld haben...

      ( Teilweise sinngemäß wiedergegeben. Zitate sind wörtlich ! )
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      Weniger anstrengend die SdK – Presseerklärung:

      Metabox AG, Hildesheim: Strafanzeige und Schadensersatzklage der SdK gegen Vorstand und Aufsichtsrat

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet. Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.

      Die Anzeige stützt sich auf „zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen“. Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war.
      Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen :rolleyes: . Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.

      Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die – überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand :rolleyes: , daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.

      Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.

      Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.

      Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.

      Frankfurt am Main, 12. März 2001 ( Quelle: www.sdk.org )
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      WIE - außer man steckt mit dem gebührengeilen Anwälten ( München ;) ) unter einer Decke – kann man Aktionäre zum jetzigen Zeitpunkt in eine derartig vage Klage treiben ? Klagen könnte man noch nach den StA – Ergebnissen ! Eine Schutzvereinigung die sich als Mandats – Rattenfänger hergibt. Ein Skandal...
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      Zu den Zitat „überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflussten“, „umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt“

      Das ist bereits jetzt schon ohne weiteres zu widerlegen:

      Die „Push ad hocs“. D.h. vor dem Kursanstieg

      I. Ad hoc 10. April 2000 ( i.F. Isreal ad hoc )

      „Met@box schließt Vertrag über Verkauf von 500.000 Multimedia-Boxen“

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_10042000.htm )
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      II. Ad hoc 28.Juni 2000 ( i.F. Internordic = IN ad hoc )

      “Met@box AG exklusiver Partner für skandinavisches eCommerce-Konsortium“

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_28062000.htm )
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      III. Ad hoc 5.Juli 2000 ( i.F. Worldsat ad hoc )

      „Met@box AG und Worldsat S.A.R.L. schliessen Rahmenvertrag“

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_05072000.htm )
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      Die Aussagen der SdK sind schon deshalb prima vista falsch, weil man die Grundthesen „umsatzrelevante Verträge“ und „Vertragspartner ... nicht genannt“ schon aus dem ad hoc Wortlaut widerlegen kann.

      1. IN und Worldsat ad hocs waren ausdrücklich als „NICHT FESTER“ Auftrag publiziert worden, daher kann von „Umsatzrelevanz“ keine Rede sein.

      a. Das Inter Nordic - Abkommen ist laut ad hoc ein Letter of Intend ( also Absichtserklärung oder Vorvertrag ) mit einem iTV – Konsortium. Dessen Mitglieder sind bisher unbekannt. An der fehlenden „Umsatzrelevanz“, d.h. Unternehmensprognosen wurden nicht angehoben und dessen ad hoc Pflichtigkeit ändert dies nichts.

      b. Die Worldsat Vereinbarung wurde als Rahmenvertrag ( „basic agreement“ ) publiziert. Auch hier gilt fehlenden „Umsatzrelevanz“, da die Unternehmensprognosen wurden nicht angehoben und dessen ad hoc Pflichtigkeit ist völlig offensichtlich.

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      2. Bei Worldsat S.A.R.L. kommt aber ein ausschlaggebender Punkt hinzu: Die Worldsat S.A.R.L. widerlegt die 2. SdK These: „Vertragspartner ... nicht genannt“

      a. Die Worldsat ist in Frankreich und Nordafrika einer der größten Hersteller und Vertreiber von Home – Elektronik. Zig - Millionenschwerer Marktführer bei Sat – Receivern.

      b. Die Worldsat hat den Rahmenvertrag und immer wieder laufende Verhandlungen bestätigt.

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      3. Israel ad hoc. Diesmal eine fixed order. Eine Lieferung, die wiederholt verzögert wurde. Mithin stimmen nur hier die SdK Thesen der „umsatzrelevanten Verträge“ und „Vertragspartner ... nicht genannt“. Angeblich stehen in Israel aber schon MBX Server im Werte von 5 Mio. Der Kunde hat Kleinserien abgenommen und "ist hochzufrieden". Alles erlogen ?

      Nur, die Frage ist doch, ob dieser Vertrag existiert und ob es neben der Zitat: „falschen ad hoc“ These noch andere Erklärungen für die Verzögerungen gibt ?

      Etwa Phoenix nicht fertig, Israel – Situation, Software – Probleme, NDS- / DVD Verspätung, Verzögerung der Massenproduktion.

      Meinetwegen Management Stümpereien.
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      Aber rechtfertigt das, Leute zum jetzigen Zeitpunkt ( Cebit & Bilanz PK Ende März ) in eine – gebührenfressende – Klage zu drängen.

      Sind Management Stümpereien und resultierende Kursverluste neuerdings justiziabel ? ( DCX, Telekom, Dresdner Bank usw. )

      Oder werden hier bewusst falsche & pauschale Hoffnungen geweckt ?

      Wenn bei MBX alles Betrüger wären, wer würde dann Schadensersatz nach der Pleite ( da Aufträge erfunden ;) ) zahlen ? Wieso gibt GEM 12 Mio ? Wieso kaufen die Vorstände Aktien ?

      Wer zahlt am Ende die von SdK und den RAten bestellte Zeche ?

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 15:18:50
      Beitrag Nr. 76 ()
      Sorry falscher Thread,

      schon bessere Tage gesehen. Muss an AR Nelle liegen. Guter Mann ! Wie EX AR Kuhlo auch... Bedauerlich.
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      Laut Auskunft Advocard ( Gemeinschafs - Unternehmen der Aachener und Münchener Gruppe, Deutschen Vermögensberatung DVAG, Thuringia, Badenia, Volksfürsorge ) übernehmen sie keine Deckung für Börsenverluste.

      ARB § 3 II Ziffer F ( Fassung ab 1994 ) schließt „Spekulationsgeschäfte“ u.ä. ausdrücklich aus.
      ----------------------------------
      Auch die Foris AG prüfe aktuell keine Klage gegen MBX. Die Vorprüfungen zu EM TV sind trotz der Prospekthaftungs- – Vereinfachung keineswegs abgeschlossen. Möglich, dass nur KE – Zeichner in den Genuss kommen.

      Gruß pd

      PS Zurück zur Sachlichkeit ? ! ;) Umreiße doch bitte kurz deine Short – Selling Theorie icl. Zeiträumen, mögl. Beteiligten und Art des Vorteils. Danke im Voraus.
      Who knows ?
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 15:47:17
      Beitrag Nr. 77 ()
      Ich möchte mal schnell jemandem aus dem MBX Forum zitieren. (Ich hoffe er nimmt es mir nicht böse, aber ich fand es sehr interessant)

      A.Smith 13-03-01, 15:43 Uhr (GMT)
      "SdK verklagt Met@box"
      Ich habe letzte Woche mit einer Vertreterin von der SdK bezüglich der Vorbereitung einer Klage gegen MBX gesprochen. Mein Eindruck war dabei das die SDK überhaupt kein Interesse an einer schnellen Klärung des Sachverhalts hat. Nach dem ich ihr mein Unverständnis über den m.E. falschen Zeitpunkt ihrer Klage zum Ausdruck brachte und man doch erst einmal mögliche Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abzuwarten soll, bekam ich folgende Antwort.
      Zitat:" Da brauchen sie sich gar keine Hoffnungen zu machen das das Verfahren bald abgeschlossen wird. Ausserdem sind wir in erster Linie für unsere zahlende Mitglieder dar."
      Darum geht es also. Hier soll verloren gegangenes Terrain wiedergewonnen werden und neue zahlende Mitglieder gewonnen werden.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 09:09:04
      Beitrag Nr. 78 ()
      Kneift der König der Board - Tiere ? Man suhlt sich lieber bei Lemmingjägern und Krawallmachern. Sicher; Meister der differenzierten ( MBX ) Betrachtung... :laugh:

      Beim Auffinden von Tippfehlern, nachvollziehbaren Lücken ( da stets Quellenangabe ) und persönlichem Diffamieren von WO – Usern, AG, und Mitarbeitern zuckt der Finger fieberhaft am Abzug.

      Über eigene Fehlleistungen ( zit. „Rechtschutzversicherer Foris“ ) oder fragwürdigen Quellenangaben ( weder bei FAZ.net, noch HB, WELT, MM, WIWO usw. steht, dass ein Fachanwalt etwas von 50 % Siegeschance gesagt hätte. Machen RA nicht öffentlich ! Schon gar nicht in der Frank. Allg. Ursprung ist stets das SdK – „MBX-Transponder :laugh:“ Schneiderlein ) geht man grßzügig hinweg...
      ---------------------------------------------------------------------------------------------
      Eine Theorie / Hypothese ( Breites Shortselling / Insiderhandel ) muss in der Wissenschaft oder in der Ökonomie folgendes leisten:

      I. Die gegebenen Tatsachen, Phänomene plausibel vereinen ( erklären )

      II. wirtschaftlich ( auch strategisch ) sinnvoll sein

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      Daher nochmal die relevanten Fakten:

      1. Sog. „erweiterte lock up“ der Altaktionäre bis zum 07.01.2001. Vereinbart und überwacht einzig mit / von Emissionskonsortialführer NORD LB.

      2. Hingegen schied die Nord LB als honorarempfangender Des. Sponsor im Sommer 2000 aus ( eher Kündigung MBX Euphemismus „gegenseitiges Einvernehmen“ ) .

      3. Aktionärsstruktur 2000: Freefloat - 73,37 %, Dom. 8,08%, Ebeling 3,64% Drung 7,06% Haynie 1,20%, Finkel 1,14%, Kochan 3,37%, Mitarbeiter 2,14% ( Q: Dt. Börse AG )

      4. Kursverlauf

      5. Korrespondierende Umsätze und ad hocs
      XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

      Zu Punkt 4 & 5 ein Chart


      --------------------------------------------------------------------------------------------------
      XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

      Sauber getrennt ;). Eine eigene Gegenthese:

      Mit dem gestaltannehmenden iTV - Topprodukt Phoenix und der sich im Jahr 2000 abzeichnenden Vorläufer der iTV – Markt Explosion, musste m.E. den Vorständen der hohe Freefloat ein Dorn im Auge sein.

      Die Angst vor einer feindlichen Übernahme war in vielen Äußerungen mit Händen zu greifen ( Quellen im s.u. PS ). Vom sicheren "50 % Ufer" war man 3,5 Mio Aktien ( new oder vor Split 700.000 ) entfernt.

      Das Aktiendarlehen / KE Modell passt da sehr gut ins Bild. Aus 1,2 sicheren NICHT – Freefloat Aktien ( Altaktionäre ) werden mittels KE 2,4 Mio NICHT – Freefloat Aktien. Mit dem Vorzug, dass man – anders als an der Börse – den Käufer ( GEM Gl. M. / Bond ) im Voraus bestimmen kann... ;)
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      In dieser Situation verkauft man lieber börslich im großen Stil ? An wen ? Übernahme – Harikiri ? Und wieso fiel der Kurs niemals so drastisch wie etwa EM TV / IFO ? Wieso wurden riesige Pakete bei „bad news“ aufgekauft ?
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      Zur Erinnerung: Für ca. 50 % der d-box ( zit. „Industrieschrott“ nun endgültig auf dem Abstellgleis ) – Entwicklungsklitsche Beta R mit keinen 150 MA bot die Dt. Telekom - > Kirch 1 Milliarde DM ( = Marktkap 2 MRD DM :eek: ). Nur das Veto von EU – Kom und dt. Bundes Kart. Amt verhinderten den deal.

      Motorola zahlte Abermillionen für den Settopproduzenten General Instrument.

      Microsoft Unsummen für Web TV.

      AOL Unsummen für Bet. an Tivo.

      Mit anderen Worten 2000 kochte der iTV – Positionierungsmarkt. ( SEGA – Zusammenbruch und PACE – Koop, X-box, Sony, Murdoch, Open TV, Run ums Kabel usw. )

      Nur bei Metabox erhöht man den Freefloat durch illegale Verkäufe ? Um sie später per eidesstattliche Versicherungen zu leugnen ? ;)
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      Vielleicht ein unsauberes Spiel. Aber nur umgekehrt ( Ampa etc. ) wird ein Schuh draus... ;)

      Gruß pd
      ----------------------------------------
      PS Bsp zu Übernahme – Furcht:

      h.: Haben Sie durch die geringe Marktkapitalisierung keine Angst vor einer Übernahme ?

      (Moderator CEODomeyer) klar, aber das muss ich verdrängen. wir sind so gut, weil wir uns frei bewegen können und speed haben.

      ( Q: WO Chat - 26.07.00 http://www.metabox-info.de/chat_26072000.htm )

      Steht an Dutzenden von Stellen so oder sinngemäß.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 09:50:55
      Beitrag Nr. 79 ()
      Hallo Placido,

      wie kommst Du darauf?
      Der "König der Board-Tiere" :laugh: hat Dich nicht vergessen ;) und wird sich im Laufe des Tages noch einmal mit einigen Merkmalen des Short-Selling melden.

      Vieles ist schon gesagt. Und Du hast auf ergänzende Threads zutreffend verwiesen. Übrigens sehr gescheite Beiträge der User dort. Ziehe meinen Hut.

      Auf ein leichtes Knurren des kl. Löwen :mad: kannst Du Dich schon mal einstellen. Hat wieder nicht geregnet, die Mähne sieht zum Fürchten aus, nichts für Tenöre :mad:.

      Übrigens: Steppen haben den Vorteil, dass sie relativ übersichtlich sind, auch für Löwen.;)

      Tenöre im Wald, den sie vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, tun sich dagegen schwerer. :laugh:

      Empfehlung: Such` nicht im Dickicht, steig` auf einen Adler, den "König der Lüfte".:laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 12:13:16
      Beitrag Nr. 80 ()
      Leider wieder nur fader Loewen – Senf :laugh: ! Eben unscharf...

      Ein weiterer Vorzug der „Wir krallen uns 50 % auf Teufel komm raus“ – These:

      Der Kurs ist danach den Akteuren weitgehend einerlei. Die 50 Schäfchen sind ja im Trockenen. Man rührt sich kaum.

      Bis man vom Prior-Flegel, StA, BAWE, Klagen ( z.T. Akteneinsicht ;) ) dazu geradezu mit Tritten genötigt wird ;) !

      Gruß pd

      PS Bau bitte die folgende „Lüge“ ( ? :rolleyes: ) in dein Inquisitions - Konvolut ein. Vor Verunglimpfungen von bislang jur. Unbescholtenen scheust du ja kein bisschen zurück. Wohl milieubedingt... ( MBX MA in Bausch und Bogen, Oli H., Islandia, myself usw. )
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      MBX HP - Forum 14-03-01, 10:26 Uhr (GMT)

      "Aktienverkauf"

      Sehr geehrte Mitunternehmer,

      wieder einmal wird mir überall spekulativ vorgeworfen, ich hätte während der Lock-up-Frist Aktien verkauft. Ich habe keine Aktien verkauft.

      Darüber liegt mir eine schriftliche Bestätigung der Nord/LB ( meiner Konto- und Depotbank ) vor.

      Ich habe auch im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen keine einzige neue Aktie erhalten. Villeicht war dies nun klar genug.

      Danke für Ihr Interesse.

      Stefan Domeyer
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 13:04:01
      Beitrag Nr. 81 ()
      Placido

      Sei erneut gegrüsst.

      Das angekündigte leichte Knurren - das Brüllen tue ich dem fleissigen Tenor (noch) nicht an - kann Dir der kl. Löwe, Dein "König der Board-Tiere", dennoch nicht ersparen:

      Also, bevor Du wieder wild um Dich schlägst und behauptest, alles, was Du in Deinem Dickicht nicht siehst & findest, gäbe es nicht, hier der Link (hoffe, er funktioniert). Bitte beachte den letzten Satz:

      http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=upt…

      Und Short-Selling erkennst Du auch nicht. Kommt vielleicht noch ???


      Nun zu Deinem Anliegen:

      Wir haben einerseits den Verdacht deliktischer Vorgänge im Zusammenhang mit Adhocs. So ist beispielsweise ungeklärt, wie es Ende Juni (II.Q) zu Auslieferungsankündigungen (MBX-PM) für das III.Q kommen kann, die per 15.09.00 (PM) als planmäßig laufend bestätigt werden, um am 28.09.00 (Adhoc) als nicht realisierbar ausgerufen werden.

      Es ist einfach nicht nachvollziehbar - Euphorie hin oder her -, dass derjenige, der solche verkündet, es zeitnah mit bestem Wissen tut. Um Auslieferungen im III.Q vornehmen zu können, hätten Vorserien schon im II. Q abgeschlossen sein und massenfertigungsreife Produkte bereits im I.Q. fertig entwickelt sein müssen. Oder nicht?

      Bitte sag` einmal begründet an, wie man hier den Kopf aus der Schlinge bekommen will.

      Neben dem deliktischen Verdacht wird nun Insiderhandel geprüft und es stellt sich heraus, dass offenbar breit angelegte Stillhaltergeschäfte mit gelockten Aktien (Aktiendarlehen) stattfanden. Die Aktien, die sofort handelbar sein sollten, gingen an einen GB-/US-Investor, wobei zunächst - von mir aus "hypothetisch" & "theoretisch", vor allem aber: "wirtschaftlich" i.S. von profitabel - nicht auszuschließen ist (Gegenstand der Ermittlungen), dass diese an Short-Sellers weiterveräussert wurden.

      Es gibt wenigstens dreimalige Auffälligkeiten im zeitlichen Abfolge-Zusammenhang zwischen Adhocs und der Ausgabe von Aktien aus KE für Investoren - beginnend seit Frühjahr 2000. So jedenfalls die Verlautbarungen im Kontext der Ermittlungen.

      Nun verrate Du mir mal, warum ein Unternehmen z.B. ab Mai 2000 immer wieder KE`en durchführt, wenn es vor großartigen Umsatzsprüngen steht? Man bräuchte doch gar kein frisches Geld, oder doch?


      Wußte man vielleicht schon im Mai 2000, dass die Umsatzsprünge gar nicht stattfinden werden?

      Oder lässt man die Umsatzsprünge nicht stattfinden, verzögert sie, schindet Zeit, um seine Spielchen mit der KE zu treiben?


      Den dringenden Eindruck kann man doch bekommen, wenn man sieht, dass immer wieder Adhocs über Massenbestellungen erfolgen, um im Anschluß daran Verzögerungen zu vermelden. Mal daran gedacht, dass die Verzögerungen (so die Verträge nicht Fake sind) gar keine Verzögerungen waren, sondern Normalität, aber vielmehr die Adhocs genutzt & inszeniert wurden, um Kurse rauf zu jagen, oben auszusteigen, die Verzögerung durchsickern zu lassen bzw. zu vermelden und nach Shorting unten wieder einzusteigen.

      Mit Hilfe geliehener Aktien, Kenntnis der Adhoc-Zeitpunkte, strategisch-geplanter Verzögerungen und konsequentem Short-Selling ein leichtes Spiel. Und nebenbei würde auch noch Deine Anforderung erfüllt, den Freefloat Stück für Stück einzusacken.

      Und Du denkst, das ginge hinter dem Rücken der DS?? Ich glaube das nicht und nehme vielmehr an, dass die Dinge - ob sie sich nun genau so oder modifiziert zugetragen haben - von der StA ziemlich genau rekonstruiert werden können.

      Das Strickmuster ist auffällig gleich und aus der Charttechnik her auch bekannt. Die Charttechnik ermittelt aber nicht Roß & Reiter. Das überfordert naturgemäss auch uns User. Das können nur die StA. Spätestens dann dürften die von Dir reklamierten Unschärfen nach Akteuren, Zeitpunkten & Stückzahlen focussiert werden.

      Nehmen wir mal an, das Spielchen sei 3-4mal mit zunehmender Courage gelaufen ....
      Meinst Du, der Schaden für die Anleger :mad: bzw. die Bereicherung durch Kursmanimulation - so doch der Verdacht, oder nicht - sei auf 20 Mio Euro begrenzt? :laugh: :laugh: :laugh:.

      Da darfst Du noch 1-2 Nullen ranhängen. :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 13:29:58
      Beitrag Nr. 82 ()
      Kimba-1 - tut mir leid, aber ich muss dich in einigen wichtigen dingen berichtigen.

      1) die KEs fanden nicht ab mai, sondern bis Mai statt:
      a) eine im Dezember um 100 000 Stück zur ausgabe von Mitarbeiteraktien und zur vertragsmäßigen bedienung von herrn kochan und den beiden ehemaligen Eigentümern von Amstrad. Hier wurden Aktien ganz normal als Aqusistionswährung benutzt.
      b) eine weitere KE im April, die an Ampa investments ging. ampa hat diese Aktien zumindestens noch Ende 2000 gehalten.
      c) eine weitere KE anfang Mai, die zur Rückführung des greenshoes an die Altaktionäre diente. Die Aktien aus dem greenshoe wurden von Juni-August bei Institutionellen plaziert.

      2) eine weitere KE um 1,4 Millionen € erfolgte ab Ende November. Hier wurden Aktien plaziert, da es sonst zu Liquiditätsengpässen gekommen wäre. Ein blick in die Bilanz zeigt auf, dass die Lage durchaus brenzlig war. Es wurde hier auch ausführlich diskutiert.

      3) die Vorgehensweise, dass Altaktionäre dem Unternehmen handelbare Aktien als Darlehen kurzfristig zur Verfügung stellen ist im angelsächsichen Raum durchaus üblich. Ich würde mich hier mal erkundigen.

      4) die Einnahmen für die ausgegeben Aktien gingen in allen Fällen an die Gesellschaft, nicht an die Altaktionäre. Dies ist durch ein unabhängiges Gutachten belegt. Hier von verdecktem short selling zu sprechen macht also keinen Sinn.

      Es macht auch keinen Sinn zu behaupten, dass die Meldungen dazu gedient hätten, den Kurs für die KEs zu steigern, da die Meldungen im Dezember keine Wirkung mehr hatten. Und wegen der 100 000 Aktien, die über DeBroe plaziert wurden. Lohnte sich kaum der Aufwand.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 13:36:25
      Beitrag Nr. 83 ()
      Oliver

      Ich sehe keine Unvereinbarkeit zum Short-Selling. Im Gegenteil. Vielmehr Bestätigung.
      Verweise insbesondere auch auf Deinen Punkt 1c)

      Cu
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 14:03:22
      Beitrag Nr. 84 ()
      @ Kimba

      "Wir haben einerseits den Verdacht deliktischer Vorgänge im Zusammenhang mit Adhocs. So ist beispielsweise ungeklärt, wie es Ende Juni (II.Q) zu Auslieferungsankündigungen (MBX-PM) für das III.Q kommen kann, die per 15.09.00 (PM) als planmäßig laufend bestätigt werden, um am 28.09.00 (Adhoc) als nicht realisierbar ausgerufen werden.

      Es ist einfach nicht nachvollziehbar - Euphorie hin oder her -, dass derjenige, der solche verkündet, es zeitnah mit bestem Wissen tut. Um Auslieferungen im III.Q vornehmen zu können, hätten Vorserien schon im II. Q abgeschlossen sein und massenfertigungsreife Produkte bereits im I.Q. fertig entwickelt sein müssen. Oder nicht? "

      Kimba - auch wenn du es vor einiger Zeit mal überlesen hast - die Erklärung lag/liegt auf der Hand.

      In Israel hat der Staat letztes Jahr eine gravierende Entscheidung hinsichtlich der Digitalisierung der Netze getroffen. Der ehemals anvisierte Zeitpunkt für die Komplettumstellung wurde einige Jahre früher angesetzt.
      Im Gegenzug bekamen die Kabelbetreiber die Lizenzen fürs Pay-TV die (wie UMTS bei uns) normalerweise versteigert werden sollten - umsonst.

      Daher wurden bei den Boxen Änderungen hinsichtlich der Integration von Pay-TV notwendig. Da dies naturgemäß sehr kurzfristig über die Bühne gehen mußte - ein Zulieferer den die Israelis zu verantworten hatten in Verzug kam - entstand diese Verzögerung. Ich könnte mir auch gut vorstellen das MBX dann versucht hat - in einer Art Gewaltaktion das Problem selber in den Griff zu bekommen - nach einigen Tagen merkte man das das nicht möglich ist und gab die Gewinnwarnung heraus.......

      nachvollziehbar ? mit Gewissen vereinbar ? ich denke ja...

      Fahrstuhl
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 14:11:19
      Beitrag Nr. 85 ()
      Short-Selling-Theorie

      die Short-Selling-Theorie, bzgl. der KE ist kaum praktikabel, es sei denn man gründet das Unternehmen, meist Jugendfreunde, schon aus krimineller Energie heraus. Nach 1 1/2 Jahren normaler Geschäftstätigkeit Vorstandskollegen zu diesem gemeinschaftlichen Betrug, mit den möglicherweise daraus resutierenden Strafen anzustiften, ist mehr als fragwürdig. Ferner kommt hinzu, daß nun ein externer gefunden werden muß, der diese geliehene Aktien ankauft und in den Markt gibt.
      Bei der schwere der Vorwürfe wäre davon auszugehen, daß zumindest einer Ausscheren würde und schon ein umfangreiches Geständnis abgelegt hätte, um persönliche Vorteile zu erlangen.
      Ebenfalls Atypisch ist die offene Informationspolitik. Man kann ja über die AB`s, Fernsehauftritte und diverse Interviews lachen oder schmunzel wie man möchte,
      aber es Bestand nie eine Notwendigkeit sich der, unter der Annahme des Betruges, solch einem Risiko auszusetzten. Deshalb würden "solche" Firmen die Öffentlichkeit meiden.
      Nicht von ungefähr kommt das Zitat:"..um Kopf und Kragen reden" und damit nicht genug, auch noch genügend Beweise durch AB`s und Interviews hinterlassen.
      Der Sinn des Betruges läge darin sich persönlich zu bereichern, das wäre unter den gegeben Umständen völlig unnötig, da die Firma genügend Mittel zur Verfügung hat und es ganz legale Mittel der Abschöpfung gäbe.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 14:31:20
      Beitrag Nr. 86 ()
      ich setze das noch mal in diesen Thread,weil es in lukims Thread droht unterzugehen und hier einer der größten Schwarzmaler sein Bestes? gibt.

      lukims Nachtgedanken sind es würdig auch noch am Tage weitergeführt zu werden,entsprechen sie doch weitestgehend auch meinen und vielen? anderen noch Überzeugten,die Domeyer und Co(und das müßten bei MBX einige sein)nicht so eine kriminelle Energie unterstellen,wie es in den zwei Threads im Nm Board von unseren schon bekannten Drecksbashern und Schwarzmalern getan wird.
      Vor allem halte ich Domeyer und Co.für weit intelligenter,als so einen Bockmist(gegen das eigene Unternehmen short zu gehen etc.)zu verzapfen.

      von lukim68 13.03.01 23:51:24 3094215 MET(A)BOX AG

      Zum Nachdenken:

      Obwohl mittlerweile schon strafrechtlich gegen die Verant-
      wortlichen der MBX AG ermittelt wird und alle "Welt" angeblich weiß, daß die Aufträge nicht existieren und alles
      Lug und Betrug ist, meldet sich der Vorstandsvorsitzende
      der MBX, Herr Domeyer, von Zeit zu Zeit per Pressemitteilung
      und Aktionärsbriefen und hält darin an den Aufträgen und den Großkunden fest.

      Erst gestern wieder:

      "Mir ist bewusst, dass es erst dann zu einer langfristigen
      Beruhigung des Metabox-Kurses kommen kann, wenn zusätzliche Fakten über Aufträge und Auftraggeber veröffentlicht sind. Wir arbeiten daran, dass dürfen Sie mir glauben. Oberstes Primat bei Metabox bleibt dennoch: Der Kunde ist König.
      Gegen seinen Wunsch werden wir nichts unternehmen, denn nur mit ihm zusammen können wir die Zukunft des interaktiven
      Fernsehens gestalten."
      (O-Ton SD aus AB vom 12.03.01)

      Wenn doch alles Lug und Betrug ist, warum meldet sich S.D.
      immer wieder und bekräftigt das Vorhandensein der Aufträge?

      Ja, ist dieser Mann denn total bekloppt?

      Seitdem S.D aus H. das u.a. gegen ihn gerichtete strafrecht-
      liche Ermittlungsverfahren bekannt ist, sollte er sich doch
      ein wenig zurückhalten!

      Ich an seiner Stelle, würde erstmal gar nichts mehr sagen.
      Keine Pressemeldung , keine AB`s, keine Interwies, etc..
      Warum auch! Er ist ertappt worden. Alles was er jetzt noch
      sagt könnte gegen ihn verwendet werden und könnte das spätere Strafmass erhöhen!

      Aber was macht dieser Mann?

      Er läßt sich nicht beirren. Er lügt und betrügt weiter.
      Gibt Pressemitteilungen und Aktionärsbriefe heraus, in den-
      en er weiter an dem Vorhandensein der Großaufträge festhält.
      Das der Staatsanwalt und die Öffentlichkeit ihn nun mit Argusaugen auf Schritt und tritt beobachten ist ihm schein-
      bar egal. Er spielt sein betrügerisches Spiel weiter.

      Ist dem Mann denn nicht klar, wo er sich mit seinem Ge-
      schwätz hinein manövriert?

      ------------------------------------------------------------

      Jeder sollte sich über das oben Geschriebene eigene Gedanken
      machen.

      Ich habe sie mir gemacht!

      Ich komme zu folgendem Ergebnis:

      Metabox strong buy!

      Gruß

      Lukim
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 15:17:56
      Beitrag Nr. 87 ()
      kimba-1 - dann sag mir doch mal, wer davon etwas hätte. Das Geld ist in jedem Fall an die Gesellschaft gegangen. Ein greenshoe wird normalerweise immer plaziert - schau dich mal um.

      Also - wer hat etwas davon, außer der Gesellschaft, unserer Gesellschaft, selbst ?

      Es erscheint mir auch nicht logisch, dass ein Management, dass ca. 675 000 Aktien (damals) hält, ein derartiges Risiko zum Verkauf von 100 000 Aktien eingeht.

      Die shortselling Theorie setzt für mich, entschuldige, voraus, dass das Geld auch an eine Einzelperson, von dem die Aktien kamen, ging, die sich später zu einem billigeren Preis wiederum am Markt eindeckte. Dies war aber nicht der Fall. Die Aktien der Altaktionäre wurden vielmehr aus einer genehmigten KE "zurückgeführt".

      Was tatsächlich von Juni-August passierte, war, dass zugunsten der Gesellschaft Aktien, die ursprünglich als greenshoe für den Börsengang vorgesehen waren, zu einem sehr guten Preis plaziert wurden.

      Ab Dezember mussten Aktien aus Finanzierungsgründen viel zu billig plaziert werden. Eine bittere Pille - ging aber wohl nicht anders.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 15:56:01
      Beitrag Nr. 88 ()
      Oliver

      Vor mir liegt mein Leib & Magen-Blatt mit der Anzeige:
      "Unabhängig & erfolgreich: Asset Management by Warburg" - M.M.Warburg & Co, 1798

      Soll keine Werbung sein. Zeigt aber, woran sich einer der DS orientiert.

      Im übrigen: Du stellst die "One-Million-Dollar-Frage". Wenn die StA Verträge prüft, wird sie unweigerlich auf die Antworten stossen.

      Im normalen Put-/ Call-Geschäft erhält der Stillhalter den Optionspreis zum Zeitpunkt der "Leihgabe" für die Laufzeit. Zum Ausübungstermin würde - im Falle der Optionsausübung - der Basispreis fällig (in unserem Fall würde durch Naturalien, sprich z.B. neue Aktien gezahlt).

      Dazwischen ist alles möglich. Sind wenigstens zwei Vertragsverhältnisse: Altaktionäre - MBX - Investor. Hängt von den Verträgen ab.
      Damit bzw. mit der Leihgabe steht es aus meiner Sicht völlig im Einklang, wenn SD beeidet, nicht verkauft zu haben.

      Dennoch folgt daraus wiederum nicht, warum ein Investor ausgerechnet auf seine Freiheit, z.B. die erworbenen Aktien weiterzuverkaufen oder überzeugender: zum Zwecke des Shortings zu "verleihen", verzichten sollte?

      Was bliebe denn noch an Möglichkeiten? Dividende? (ist nicht); steigende Kurse? (nutzte er sie durch Verkauf, wäre er nicht mehr Investor) ; fallende Kurse? (wozu braucht er solche Aktien). Was bleibt also ausser Trading & Shorting?

      Shorting ist wichtiges Mittel der Preisfindung. Ich sehe das ganz leidenschaftslos.
      Die Frage ist halt, ob die Veräusserung entliehener Aktien durch das Unternehmen an einen zunächst nicht genannten GB-/US-Investor, der die Möglichkeit zum Shorting selbst oder über Dritte wahrnehmen konnte, eine kursrelevante Nachricht war, die adhoc-pflichtig war.

      Hätte das Unternehmen bzw. hätten die damit befassten DS das Publikum unterrichten sollen im Sinne von müssen?

      Wer hieraus Vorteile zog & ob es welche gab, an denen die damit verbundenen Transaktionen vorbeigingen? Weiß es der User? Das herauszufinden ist Aufgabe der StA.

      Wer weiß, vielleicht gibt es wirklich einen Verleiher, der seine Aktien für Nullkommanull zur Verfügung stellte und anderen Reibach ermöglichte. Soll alles vorkommen....

      Es muß möglich sein, solche Annahmen treffen zu können. Ohne solche Annahmen kann niemand sinnhaft ermitteln.

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 16:14:27
      Beitrag Nr. 89 ()
      Dünn, mein Lieber, dünn !

      Lohnt kaum die Handschuhe überzustreifen, denn der Kontrahent hat schon Mühe das Wiegen zu überstehen. :laugh:
      ------------------------
      Bitte folgendes nachbessern ( Zit.):

      1. „gingen an einen GB-/US-Investor, wobei ... diese an Short-Sellers weiterveräussert wurden.“

      Technisch: Börsen - Umsätze ?

      Aber vor allem cui bono ? Wem nützt es ( Kriterium: „II. wirtschaftlich ( auch strategisch ) sinnvoll sein ?“ ).

      Gesetzt es sei so. Wo bitte, ist dabei der Vorteil der Altaktionäre ? ( Man leiht 800.000 Aktien. GEM Erlös komplett an die AG. Bekommt 800.000 Aktien aus KE )

      Wenn z.B. GEM ihre Anteile ( Preis ca. 4,43 ) zit. „an ShS weiterveräußert“ ( billiger ? gar teurer ? PaketZUSCHLAG ? auf 5 Eur ? :laugh: ) ? Wo liegt der Vorteil von GEM ( AAA – Rating remember ? Nicht unbedingt das Hühnerdiebe Milieu ) ?

      Last not least: Wo mon cher LULU ;), derjenige der Short Seller ? Denn, wenn an zit. „Shortseller weiterveräußert“ wurde, heißt das, die Shorties HABEN dann die Papiere. Sie sind mithin long und haben NIX von fallenden Kursen... :laugh: :laugh:

      Üben !
      --------------------------------------------------------------
      2. „Neben dem deliktischen Verdacht wird nun Insiderhandel geprüft und es stellt sich heraus, dass offenbar breit angelegte Stillhaltergeschäfte mit gelockten Aktien (Aktiendarlehen) stattfanden.“

      Houu Brauner ! Hou ! Immer schön im Konjunktiv bleiben. Oder gibt es Quellen für deine vorverurteilende Behauptung ?

      Gewagt !
      --------------------------------------------------------------------------------
      3. „Verdacht deliktischer Vorgänge im Zusammenhang mit Adhocs.... die per 15.09.00 (PM) als planmäßig laufend bestätigt werden, um am 28.09.00 (Adhoc) als nicht realisierbar ausgerufen“

      A. Das eine sind ad hocs = > Waren sie korrekt oder nicht korrekt ? Aufträge ad hoc pflichtig oder nicht ? Gab es den einzigen frühen "umsatzrelevanten" Auftrag vom 10.04.2000 ( Israel ) nicht ? Bitte Farbe bekennen ! Was wird denn zur Zeit produziert ?

      B. Das andere sind Pressemitteilungen - wie etwa die vom 15.09.00 -. Gesetzt es war eine GLATTE LÜGE, dann ist es immer noch lange kein „deliktsicher Ad hoc Vorgang“ ( Sdk Zitat „falsche ad hocs“ ). Zivilrechtlich ist da NULL zu machen.

      Sicher findet man auch mildernde Umstände a la´ Staat Israel Situation, Open TV lieferte NDS zu spät und dann in unkooperativer Version usw.

      Keine Entschuldigung. Zwar ist eine ( Not ? - ) Lüge auch an der Börse unfein. Für ein strafbares Delikt reicht sie kaum... Sonst wäre die halbe Nasdaq, NM, Dax usw + Schrempp ( „friendly take over ? :laugh: ) hinter Gittern.

      Dünn.
      --------------------------------------------------------------------
      4. Leider verwechselst du immer noch :mad: DS mit Depotbank: „Und Du denkst, das ginge hinter dem Rücken der DS??“

      Dumm !

      Inhaltlich: i.Ü. eben nicht ! Ich meine, dein Modell geht NIEMALS ohne Mitwisserschaft ( Duldung ) oder Mittäterschaft ( Zustimmung ) der einzigen Lock Up – Depot Bank: NORD LB. Jene Nord LB die im Sommer als DS gefeuert wurde, steckt danach mit MBX unter einer Decke ??? :laugh: Und stimmt jeweils großen ( mittelbaren ) Shortpaketen zu ? Mit welchem Vorteil für die Nord LB, Lulu ?

      Setzen !

      Enttäuschend :(! Ist das alles ?

      Zusammenfassend: Unscharf, wie nicht anders zu erwarten.

      Gruß pd
      -----------------------------------------------------------------------------
      PS Es mag Insidergeschäfte ( Ehefrauen K – VK blabla ) gegeben haben. Die StA prüft das gerade. Aber kaum mit durch Nord LB „gelockte“ Aktien. Dies wäre im Übrigen innerhalb von Minuten geklärt. ( Zit. Dom „Darüber liegt mir eine schriftliche Bestätigung der Nord/LB ( meiner Konto- und Depotbank )“

      Zeitaufwendig ist nur alle Drittkonten, Ehefrauen, Kinder, GmbHs zu checken.
      -------------------
      PPS Danke für die Werbebroschüre von

      zit. „Kanzlei Klaus Rotter für Wertpapieranleger“
      ------------------------
      PPS Bitte beim Nachsitzen ( ähh Überarbeiten ) die eidesstattliche Versicherung Domeyers, die angegebene Bestätigung der Nord LB

      Den Komplizenstaat Polen
      MetaTV und Kabel Berlin
      Das gemeinsame IbuT Projekt mit der dt. Telekom
      Die Staatsfirma South African Telecom
      Den französischen Marktführer Worldsat

      usw. nicht vergessen
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 16:24:20
      Beitrag Nr. 90 ()
      Deiner infantilen Spitzfindigkeit Domeyer hat nicht verkauft NEIN :) !„sondern leerverkauft“ :) ( oder verliehen zum mittelbaren Leerverkauf ) applaudiert man sicher im MBX – Hasskappen ( Zwangsliquidierte ) Milieu. Richter oder die Nord LB würde das kaum beeindrucken.

      ES IST WIRSCHFTLICH DAS SELBE = > Depot danach leer !

      Schrieb ich schon heute Morgen. Aber es passt Lulu nicht in den Kram:

      Die sog. „erweiterte lock up“ Vereinbarung ( Korrekt „Marktschonungsklausel“ ) ausschließlich mit der Nord LB umfasst nicht nur ( zit. ) „vorzeitige Veräußerungen“ sondern alle ( zit. ) „dem wirtschaftlich gleichstehende Handlungen“.

      Wäre die eidesstattliche Versicherung man habe ( zit. Süd Z. ) „keine Kasse gemacht“ – ( mittlerweile durch die Nord LB bestätigt ) praktisch unter den Augen der Staatsanwaltschaft, des BAWE, SdK usw. getätigt - falsch, ließe sie keine derartigen „Milchmädchen – Hintertürchen“ ( Shortselling ist mittelbar Selling = Verkauf also Reduktion der lock up Bestände ) für einen Strafprozess offen. Eine Verurteilung wäre so sicher, wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche. Ihr macht es euch zu einfach.

      Unschärfen...

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 17:01:23
      Beitrag Nr. 91 ()
      Aus deiner höchstobjektiven Lieblings - Broschüre. Fast schon ein Garantieschein :laugh:.

      „In welchen Fällen kann geklagt werden?

      Als Richtschnur kann gelten, dass die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen immer dann besonders hoch sind, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren - wie etwa in den Fällen Infomatec, EM.TV, Metabox und auch Deutsche Telekom - eingeleitet hat. Das heißt, in Deutschland können die Aktionäre mit realistischen Aussichten auf Erfolg Schadensersatz einklagen, wenn hinter der Falschinformation kriminelle Machenschaften stehen. So ermittelte die Staatsanwaltschaft im Fall Infomatec ( sog. „Sammelklage“ immer noch nicht erhoben ;) ) beispielsweise wegen Kursbetrugs nach § 88 Börsengesetz.

      Bei bloßer Nachlässigkeit ;) der Verantwortlichen wird es dagegen sehr schwer, Schadensersatzansprüche in Deutschland durchzusetzen. In solchen Fällen kann man jedoch unter Umständen - wie etwa bei Intershop - eine Klage in den USA anstrengen. Denn dort besteht eine wesentlich anlegerfreundlichere Rechtslage.“

      Ergo = > 50 % Klage :laugh:

      Gastkommentar Aktionärsklagen auch in Deutschland möglich
      Von Klaus Rotter ( Kanzlei Klaus Rotter für Wertpapieranleger )
      ------------------------------------------------------------------------------------
      Nebenberuflich Großwildjäger ( Löwen bevorzugt :laugh: in Bedrängnis tun’s auch Ratten in der Not sogar Fliegen :laugh: ) und Vorsitzender der Selbsthilfegruppe „Altruismus in den Griff kriegen – Lernen auch mal NEIN zu sagen“

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 17:18:01
      Beitrag Nr. 92 ()
      Na, Placido

      Bist ja völlig ausser Puste.

      Zuerst findest Du den Artikel im FAZ.net nicht (geschenkt). Dann behauptest, es gäbe ihn nicht und beschuldigst denjenigen, der ihn zitiert in Deiner unnachahmlichen, eher abstossenden Weise usw.
      Und nachdem Dir der Artikel dann zum Anklicken geliefert wird (gerne!), beschimpfst Du den freundlichen Lieferanten der Übermittlung von Werbebroschüren. :laugh: :laugh: :laugh:

      Eine gewisse Maßlosigkeit ist nicht zu übersehen.

      Im übrigen bleibe ich dabei: Du blendest maßgebliche Zeiträume kurzerhand aus. Stellst Dich hinsichtlich der Adhocs hin, als wüsstest Du nicht, worum es geht. Bekundest eine Teilbarkeit der Unwahrheit, die weniger gravierend sein soll, wenn sie in Pressemeldungen steht. Ist starker Tobak, was Du lieferst.

      Und das Ärgste: Nichts von dem, was Du schreibst, ist geeignet, irgendetwas zu entkräften.

      Empfehlung: Sende Deine Postings der StA, die beenden die Ermittlungen sicher umgehend. :laugh: :laugh: :laugh:

      cu
      .
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 17:47:24
      Beitrag Nr. 93 ()
      Sorry Lulu, da ist was dran.

      Asche über mein Haupt und Bitte um Verzeihung mit vieeeel Sahne und Schokisplitties obendrauf ( Hobeln – Späne uc ;) )

      Thx für den Artikel noch mal. Aber Rotter ist wohl nicht unbedingt 100 % neutral und bar jedes Eigenintersses... ;)
      ------------------------------------------
      Ein Bildchen für Mildor:



      http://mkolle.tripod.com/daten/dkimba.jpg

      Ist ein lustigeres Thema als sooo komplizierte Sachen wie DS und pfui Deufel Shorties.

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 18:19:13
      Beitrag Nr. 94 ()
      Gut Lulu, deine gewünschten „maßgebliche Zeiträume“. Icl aller KE, Stückzahlen + quo vadis. Aus einem anderen Thread:
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      DER SPIEGEL diffamiert die Metabox AG als „Selbstbedienungsladen für Eingeweihte“, die sich zu „Vorzugspreisen mit neuen Aktien eingedeckt“ haben. Die dafür aufgeführten „Anhaltspunkte“ sind aber schon prima vista, nicht nur als falsch sondern als schlicht DÄMLICH zu entlarven !

      Immer wieder taucht quasi als Hauptbeweis der „Vorzugspreis“ 0,2 Euro / Aktie auf ( = 1 Euro vor Split 1 / 5 ). Die Autoren belegen damit lediglich, dass sie keine Ahnung von KEs oder Aktienrecht haben.

      1 Euro stellt den im Handelsregister einzutragenden erforderlichen Mindestwert von Aktien, nicht aber den Veräußerungserlös dar. Bei einer KE fließt dieser "eine EURO" direkt ins haftende Grundkapital der AG. Der Rest des Ausgabeerlöses ( = marktnaher ( Durchschnitts ) Kurs abzüglich Paket oder Mitarbeiterrabatt. Laut HV 10 % ) fließt als sog. Ausgleichszahlung direkt in die AG Liquidität.

      Mithin sagt die Entragung im Handelregister von 1 Euro ( 0,2 EUR nach Split ) nichts über die tatsächlichen Mittelzuflüsse aus. Indem DER SPIEGEL ständig vom "Vorzugspreis 0,2 Eur" spricht, suggeriert er eine Vorteilsnahme, die schon auf den ersten Blick offenbar nie stattgefunden hat. Im Einzelnen:
      ----------------------------------------


      Ergo 5 KEs:

      1. 4. – 7 April - > 500.000 Stück ( tatsächlich nicht eine sondern mehrere s.u. )
      2. 31. Mai -> 500.000 Stück
      3. 27. November -> 25.690 Stück
      4. 5. - 8. Dezember - > 557.288 Stück ( tatsächlich nicht eine sondern mehrere s.u. )
      5. 29. Januar - > 400.000 Stück

      -------------------------------------------------------------------------------------------
      Kurz die Fakten:

      1. KE 500.000 St. 4. – 7 April

      a. Übernahmen der Secom GmbH und der Amstrad GmbH. Akquisition wird größtenteils mit Metabox AG Aktien ( Gottseidank ;) ) bestritten. Mitwechselnde Exeigner-, Exmanager Kochan, Sinner und Simais erhalten zusammen 400.000 Aktien. Auf der HV besprochen. Die M. Amstrad AG ist i. Ü. Hauptumsatzbringer der MBX AG.

      b. Laut ad hoc von ( bereits dem ! ) 08.03.2000 übernahm der „strategische Investor“ AMPA Investments Limited, Tel Aviv 100.000 Aktien ( Erlös 7 MIO DM )
      --------------
      2. KE 500.000 St. 31. Mai

      Dies ist der sog. „Greenshoe“ noch vom IPO ( 100.000 vor Split ) den die Nord LB nicht ausübte. Nach einer Roadshow im Mai 2000 durch die Londoner Investmentbank Williams de Broe wurden diese 100.000 Aktien bei „namhaften Fondsgesellschaften in London und Paris“ zu marktnahen Preisen platziert.
      ----------------------------
      3.KE 25.690 St. :rolleyes: - 27. November

      Diese auf der HV genehmigte Mitarbeiteraktien gingen u.a. an die lt. Angestellten „Simais und Sinner sowie die Pressesprecherin Aenne Schaper.“

      Na und ? Laut HV ( Friends & Family ) und Firmenangaben erfolgte dies stets zu marktnahen Preisen. D.h. zu wesentlich mehr als den aktuellen 2 Euro. Die Mitarbeiter GLAUBEN also an den Erfolg ihrer Firma ;).

      ----------------------------
      4. 557.288 St. - 5. - 8. Dezember

      - Bond Limited aus Zürich über 130 000 Aktien zum Preis von je 4,61 Euro.
      - die ITG Treuhand GmbH aus Alfeld knapp 387 000
      - IBEC AG 40 000 Stück zu je 4,60 Euro.
      - Belegschaft mit ca. 30.000 Aktien

      = > Auch diese Positionen sind ungeachtet des 10 % Rabatts aktuell deutlich im Minus
      -------------------------------------------------

      5. 400.000 St. - 29. Januar

      Die Rücklieferung von Aktien aus dem Wertpapierleihe-Vertrag. AR Drung gewährte der klammen MBX AG 400.000 MBX Aktien aus seinem Privatvermögen als „Darlehen“. Diese wurden vom US-Investor im Herbst zum „marktnahe“ Preis übernommen. Der Erlös floss komplett der Gesellschaft zu. Die AG gab im Januar dem AR die 400.000 Aktien zurück. Ergo kam der AG und nicht dem AR die Kursdifferenz zugute.
      -----------------------------------------------

      Die Marktnähe des Ausgabeerlöses lässt sich m.E. ohne weiteres im folgenden Chart ablesen.



      Gruß pd

      PS Natürlich bleiben Fragen offen, aber schon die Grundthese ist grob falsch
      -------------------------------------------------------------------

      Nachtrag zu diesem alten Posting:

      Das darin z.T. erschlossene wurde danach durch die Benennung des „amerikanischen Freundes“ per ad hoc US-Firma GEM Global Emerging Markets ( triple AAA rating + Milliardenschwer ) und die Erläuterung von Aktienzahl ( 1.38 Mio Aktien ), und KE – Einnahmen ( 12 Mio DM ) bestätigt.

      Hinzu kommt eine KE – Tranche

      6. wohl Februar - > 428.000 Stück

      Dazu schrieb Sputnick 08.03.01 09:25:27:

      „bei der letzten KE muß es sich um die von CEO Domeyer ausgeliehenen Aktien an GEM handeln, deren Rücklieferung und Einbuchung im HR noch nicht erfolgt ist.

      Dies wurde mir auf Anfrage bei der Pressesprecherin Frau Schaper dahingehend bestätigt, nachdem diese sich über diesen Sachverhalt nochmals schlau gemacht hatte.
      Somit dürfte das Thema KE abschließend geklärt sein“
      ------------------------------------------
      = > An 2 zentralen Punkten krankt deine Theorie:

      1. Nord LB Komplizenschaft ?
      2. Wer ist WIE wirtschaftlich begünstigt ?

      ( Das beschriebene an „Shortseller veräußert“ ist untauglich, da Shorties außerbörslich keine Aktien kaufen, Lulu. Sonst wären’s ja Longies :laugh: )
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 19:29:24
      Beitrag Nr. 95 ()
      Fahrstuhl

      Die Entwicklung einer serienreifen Box und die Einleitung der Massenfertigung sind m.E. zu langwierig, um innerhalb von 13 Tagen im September einmal sagen zu können, alles im Plan und das zweite Mal einzuräumen, dass nichts mehr gehen wird in 2000.
      Es ist auch nicht die einzige Ungereimtheit.
      Bleibt jetzt abzuwarten, ob die StA Erklärungen akzeptiert, wie Du sie unten gegeben hast.
      Zunächst ist festzuhalten, dass sie Ermittlungen einleiteten ....

      El_Kulle

      Je nachdrücklicher die Fragen gestellt werden - und dazu ist die StA in der Lage - umso schneller ist mit Antworten zu rechnen.
      Die Fragen wurden im übrigen schon früher gestellt, im letzten Sommer. Auch von Usern. Wären sie doch dammals zufriedenstellend beantwortet worden (ich meine nicht die Kundennamen).
      Die Neigung, Klarheit zu vermeiden bzw. zur Verunklarung muss doch Gründe haben. Ich denke, die erf. Klarstellungen passten nicht ins Szenario. Bedauerlich, bedauerlich ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 20:34:00
      Beitrag Nr. 96 ()
      Aber Lulu, du bleibst ja weiter auf deiner orthodoxen „Paranoia“ Schiene: Alle, die im Sammelklagen – Thread Zweifel am Erfolg der Klage hegen, sind an zit. „Verunklarung“ interessiert. Natürlich aus ominösen „Gründen“. :laugh:

      Aber auch dein Idol Rotter hat erhebliche Zweifel an den Klagen: z.B. Wenig Honig aus fragwürdigen „ad hocs“:
      ----------------------------------------------
      I. Einführung

      1. Beispiele: Infomatec, EM.TV, Teles usw.

      a) Falsche Ad-hoc-Meldungen: Beispiel: Infomatec (50 Mio-Aufträge)

      aa) Der Begriff der Ad-hoc-Meldung

      bb) Sinn und Zweck der Ad-hoc-Meldepflicht

      cc) Zusammenhang mit Insiderhandelsverbot

      b) Unterlassene Ad-hoc-Meldungen: Beispiel: EM.TV (Put-Option)

      c) Falschaussagen allgemein: Beispiel: EM.TV (500 Mio werden erreicht)


      2. Problem: Hohe Verluste durch enttäuschtes Vertrauen der Anleger

      3. Fragestellung: Schadensersatz der verantwortlichen Unternehmen und Vorstände ?

      4. Rechtslage in den U.S.A.: Seit den 30er Jahren strenge Regelungen

      a) Meldepflicht der Aktienverkäufe durch den Vorstand: Markttransparenz

      b) Schadensersatz der Anleger bereits bei bewusst fahrlässiger Falschaussage

      c) Exkurs: Auch deutsche Anleger können u.U. in den U.S.A. nach amerikanischem Recht Schadensersatz einklagen


      II. Aufriß der Rechtsprobleme nach deutschem Recht
      1. Einführung in die Problematik

      a) Keine der SEC vergleichbare Behörde; Anleger sind also auf sich allein gestellt

      b) aber: Keine „zentrale“ Anlegerschutznorm; Verteilung auf unterschiedlichste

      Rechtsgebiete insbesondere Strafrecht

      c) Problematik der Tatbestandsvoraussetzungen im Allgemeinen


      aa) Zumeist ist Vorsatz erforderlich, Fahrlässigkeit reicht nicht; Ausnahme: § 15 WpHG

      bb) Von der noch h.M. wird regelmäßig der Schutzgesetzcharakter abgelehnt


      d) Berechnung des Schadens und der Kausalität

      e) Massive Streuverluste aber kein Massenverfahren nach US-amerikansichem Vorbild

      f) Kläger sind in Deutschland beweispflichtig: Doppelte Hürde wegen Vorsatzerfordernis !


      g) Keine Erfolgshonorare und ablehnende Rechtsschutzversicherungen

      ( Q: RA – HP )
      -----------------------------------
      Welch Gleichklang zu Ausführungen aus dem Thread:
      ---------------------------------
      Aktionärsklagen auch in Deutschland möglich ( Von Klaus Rotter )

      11. März 2001 Die Zahl der enttäuschten Aktionäre - insbesondere der am Neuen Markt investierten - wächst beinahe täglich. Viele fragen sich, ob die erlittenen Kursverluste durch die Beauftragung von Rechtsanwälten wieder wettgemacht werden können. Der folgende Beitrag ist dazu bestimmt, ein wenig Licht in das Dunkel dieses Themas zu bringen.

      Zunächst ist festzuhalten, dass der Aktionär ohne jeden Zweifel das allgemeine Kursrisiko grundsätzlich selbst zu tragen hat. Das heißt, die negative Kursbewegung an sich kann prinzipiell keinen Ersatzanspruch auslösen. Anders liegen die Dinge jedoch, wenn der Kurs durch unrichtige oder unvollständige Information des Anlegerpublikums zustande kommt.

      In welchen Fällen kann geklagt werden?

      Als Richtschnur kann gelten, dass die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen immer dann besonders hoch sind, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren - wie etwa in den Fällen Infomatec, EM.TV, Metabox und auch Deutsche Telekom - eingeleitet hat. Das heißt, in Deutschland können die Aktionäre mit realistischen Aussichten auf Erfolg Schadensersatz einklagen, wenn hinter der Falschinformation kriminelle Machenschaften stehen. So ermittelte die Staatsanwaltschaft im Fall Infomatec beispielsweise wegen Kursbetrugs nach § 88 Börsengesetz.

      Bei bloßer Nachlässigkeit der Verantwortlichen wird es dagegen sehr schwer, Schadensersatzansprüche in Deutschland durchzusetzen. In solchen Fällen kann man jedoch unter Umständen - wie etwa bei Intershop - eine Klage in den USA anstrengen. Denn dort besteht eine wesentlich anlegerfreundlichere Rechtslage.

      Können auch die Emissionsbanken zur Verantwortung gezogen werden?

      Zwar besteht im Rahmen der sogenannten Prospekthaftung die Möglichkeit, insbesondere auch die emissionsbegleitenden Banken in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen für diese Prospekthaftung sind aber sehr eng und der Anspruch setzt auch voraus, dass der Aktionär die Aktien innerhalb eines halben Jahres nach der Emission erworben hat. Schließlich stellt sich der Sachverhalt im Regelfall so dar, dass zwar die Angaben im Emissionsprospekt noch richtig waren, das Unternehmen im weiteren Verlauf aber über aktuelle Entwicklungen nicht ausreichend aufgeklärt hat. Für solche Fälle ist die Prospekthaftung nicht gedacht.

      Im Regelfall werden also lediglich das Unternehmen selbst und seine Organe persönlich in Anspruch genommen werden können. Etwas anderes kann selbstverständlich für Einzelfälle - wie aktuell etwa bei der Deutschen Telekom - gelten. Hier wurde nämlich schon im Emissionsprospekt das Immobilienvermögen mit falschen Zahlen in Ansatz gebracht.

      Einzel-, Sammel- oder Musterklage?

      Es ist ungewiss, wie die Gerichte über Aktionärsklagen entscheiden werden. Juristisch handelt es sich um absolutes Neuland. Die deutsche Zivilprozessordnung sieht an sich nur die Möglichkeit einer Einzelklage vor. Bei einem erlittenen Verlust beispielsweise in Höhe von 20.000 Mark würde allein in der ersten und zweiten Instanz ein Prozesskostenrisiko in Höhe von 18.266 Mark ( 80 % sind RA - Kosten ;) ) bestehen. Zwar können theoretisch mehrere Einzelklagen zu einer Sammelklage verbunden werden. In diesem Fall würde sich das Kostenrisiko aber nur wenig ändern ;), da den Klägern lediglich die Degression der Gebührentabelle zugute kommt.

      Um dieses enorme Kostenrisiko zu umgehen, bietet es sich an, sich einer Musterklage anzuschließen. Die für die Beteiligung an einem Musterverfahren aufzuwendenen Kosten liegen - abhängig vom erlittenen Schaden - zwischen zwölf und drei Prozent der Schadenssumme. Auch wenn sich die einzelnen Aktionäre dann formell auf das erstrittene Urteil eigentlich nicht berufen können, so werden sie dennoch unmittelbar an dem Verfahren beteiligt und über die Entwicklungen informiert. Geht das Musterverfahren negativ aus, hat man den geringstmöglichen Einsatz verloren. Geht das Musterverfahren positiv aus, ist das Prozesskostenrisiko für eine anschließende Einzelklage denkbar gering, da ja bereits ein positives Musterurteil existiert. ( Man „vergisst“ zu erwähnen, dass bis der Musterprozess entschieden ist, die meisten Ansprüche i. Zhg mit Börsenverlusten verjährt sind ;) )

      Wo lohnt sich eine Klage?

      Seriöse Rechtsanwälte werden eine Klage nur dann in Betracht ziehen, wenn die Erfolgsaussichten über 50 Prozent liegen, wie beispielsweise in Sachen Infomatec. Hier wurde bereits im November 2000 ein Musterprozess angestrengt. Sollte der Prozess erfolgreich verlaufen, wäre es das erste Mal, dass deutsche Aktionäre wegen fehlerhaften Unternehmensmeldungen Schadensersatz von den Vorständen beziehungsweise einer Aktiengesellschaft erhalten. Dies wäre wahrlich ein Durchbruch und eine rechtshistorische Entscheidung. ;) ( Wer spielt jur. Versuchskaninchen und zahlt uns dieses Experiment :laugh: )

      Gute rechtliche Ansatzpunkte mit realistischen Aussicht auf Erfolg bestehen auch im Fall EM.TV. Dem Unternehmen liegen seit Montag erstmals konkrete Schadensersatzforderungen für circa 450 Mandanten in einer Höhe von etwa 25 Millionen Mark vor. Sollte es außergerichtlich - und davon ist bereits jetzt auszugehen - nicht zu einer Einigung kommen, so wird voraussichtlich im Sommer diesen Jahres ein Musterprozeß gegen EM.TV eingeleitet.

      Gegen Intershop wurde am vergangenen Donnerstag Klage in den USA beim Northern District of California eingereicht. Die Kanzlei Shalov Stone & Bonner, die die Klage eingereicht hat, ist hier optimistisch. Günstig ist im Vergleich zu Klagen in Deutschland sicher, dass das anlegerfreundliche US-amerikanische Wertpapierrecht zur Anwendung kommt.

      Auch gegen die Deutsche Telekom wurde schon eine Klage eingereicht. Allerdings handelt es sich nach unserem Kenntnisstand noch nicht um eine Musterklage. Eine solche würde sich zur Kostenteilung aber ganz besonders anbieten. Denn hier kommen insbesondere hinsichtlich der dritten Tranche Prospekthaftungsansprüche in Frage. Der nächste Fall, für den eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent anzusetzen ist, ist der Fall Metabox, bei dem mittlerweile die Staatsanwaltschaft ermittelt. ( + zit. „Seriöse Rechtsanwälte werden eine Klage nur dann in Betracht ziehen, wenn die Erfolgsaussichten über 50 Prozent liegen“ = > Mit anderen Worten EM’TV, ISH & IFO wurden mir weggeschnappt. 0190 / unddreimaldie die 99 Rufen sie mich an ! :laugh: )

      Der Autor ist Partner der Sozietät Rotter Rechtsanwälte

      ( Q: http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=upt… Thx Kimba-1 )
      -----------------------------------------------------

      Immer noch keine Antwort auf die Fragen ? 1 + 2 Anstrengen, Lulu ! Sonst klappt es doch mit der kriminellen Phantasie ? Mist jetzt soll es auch noch plausibel sein...:laugh:

      Auch unser Advocard Freund schweigt sich aus...

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 20:51:07
      Beitrag Nr. 97 ()
      Placido

      Bist Du heute mit der Logik über Kreuz?
      Mein Hinweis an El_Kulle wg. der "Neigung zur Verunklarung" bezog sich auf das Unternehmen MBX, nicht auf Dich.

      Den Link habe ich Dir reingestellt, weil Du danach fragtest, welcher Fachanwalt für Wertpapierrecht die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage gegen MBX mit mehr als 50 Prozent einscchätzt.

      Im übrigen steht es Dir frei, den Artikel des Verfassers zu rezensieren. Jedoch bin nicht ich der Verfasser.
      Empfehle Dir, Deine Rezension dem Autor per Mail zu übermitteln oder der FAZ als Leserbrief zuzusenden.

      Meine Überlegungen hinsichtlich einer Verschuldens- und Vorsatzfrage gehen - wie Du weisst - doch um einiges über den Fachaufsatz hinaus.
      Ich nehme aber an, dass die ermittelnden Juristen hier sehr viel weiter sind und wir dem angekündugten

      "... Gruseln..." näher kommen.

      cu

      P.S. Merci übrigens für Deinen Link unten und die Botschaft. Leider konnte ich sie nicht öffnen, was ich aufrichtig bedaure.
      .
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 21:25:59
      Beitrag Nr. 98 ()
      Sorry für den Link Mähne,

      Wiedergutmachung:

      http://mkolle.tripod.com/darstell.htm
      ----------------------------------------
      i.Ü. bin ich nicht mit MBX verheiratet. Ich begrüße die Ermittlungen der StA. Allemal lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Aufklärung um JEDEN Preis ! Allerdings ist für mich weder Kursverlauf noch StA ein Beweis für irgendwas. Ein Kurort in Ostdeutschland hat diesbezüglich Geschichte gemacht...

      Oder eben Phoenix aus der Asche ;) !



      ( Ohne den Idealismus der Amiga Story überzustrapazieren. Es war schon ein spirit unique... )
      ----------------------------------------------------------------------------------
      Wirklich anständig fände ich, wenn du auf die Fragen

      1. Nord LB Komplizenschaft ?
      2. Wer ist WIE wirtschaftlich begünstigt ?

      ( Das beschriebene an „Shortseller veräußert“ ist untauglich, da Shorties außerbörslich keine Aktien kaufen. Sonst wären’s ja Longies ;) )

      eingehst.

      Der Wahrheitsfindung zuliebe...

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 22:29:41
      Beitrag Nr. 99 ()
      Placido

      Herzlichen Dank.
      Ist entzückend und gefällt mir ausgesprochen gut. Aber, ganz im ernst, auch wenn Du es nicht glaubst, ich sehe ihm nur bedingt ähnlich.

      Ich denke, jeder User ist interessiert, sich Klarheit über seine Investition zu verschaffen, insbesondere, wenn sie im Gerede ist.
      Die von Dir gestellten Fragen könnte ich Dir beantworten, wenn mir die Vereinbarungen bekannt wären, die zwischen den Akteuren, also Altaktionären, MBX, Investoren, Emibanken & DS en detail getroffen wurden. Ich nehme an, der StA sind die Einzelheiten bekannt. Sie kann den Grad der Unschärfe klein halten.

      Das mit den Aktien-Leihgaben, den KE`en, Adhocs & PM`en (danke für Deine Graphik) ergibt in der zeitlichen Abfolge & zusammen mit den weiter offenen Fragen dann in der Tat die Verdachtsmomente, wegen der die StA nun ermitteln.

      Wer hat sich auf wessen Kosten bereichert? Gute Frage. Zunächst ist zu klären, geschahen die Transaktionen zum Schaden der Anleger? Es sieht so aus. Gab es Unterlassungen bei Adhoc-Pflichten? Ist Vorsatz bzw. Schuld anzunehmen.
      Welche Rolle spielen die Emi-Banken, die DS (und andere Banken - auf MBX gab es Calls, aber nie Puts !!!), die Investoren & die Shortseller, die sich theoretisch auch mal eindecken (können) müssen. Der Hauptpunkt ist das Shortselling. Schau Dir Juli, August, September und November / Dezember an, warum sollten Shorties nicht auch mal covern - irgendwann wird es u.U. zwingend?

      Was ich mir in diesem Geflecht alles vorstellen kann? (Zitierte vorhin eine Anzeige von M.M.Warburg: "Unabhängigkeit & Erfolg". Will sagen: Da können auch verschiedene Interessen zu Lasten des Anlegers zusammengewirkt haben, die erst im vertragl. Kompromiss zueinander fanden, woraus sich im Ergebnis ein kompliziertes Push- und Bashing-Prozedere entwickelte.)

      Du wirst verstehen, dass ich das hier nicht ausbreiten möchte. Die dringenden Verdachtsmomente sind da, die StA ist dran (Kursmanipulation, Kapitalanlagebetrug, Insiderhandel heißen die Stichworte).
      Meinst Du, es handelt sich um eine Beschäftigungsmaßnahme für die StA?

      Die Bereicherungseffekte können verschiedene Akteure, vielleicht alle, zufriedengestellt haben. Was die Verwicklung von Institutionen beträfe, halte ich die Nick-Leasson-Variante für wahrscheinlich, d.h. Einzelverantwortlichkeiten unter dem Dach der Institution.

      Spannend wird es, wenn das Pushing-/ Bashing-Prozedere hinsichtlich seiner multiplikatorischen Wirkungen durch die Boards in die Ermittlungen eingeschlossen werden sollte ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 22:52:12
      Beitrag Nr. 100 ()
      weil es so schön paßt,zum hundertsten mal,ich gebe Deiner Krimanalgeschichte eine Chance von extrem kleiner einem 1%.
      UNLOGISCH,wenn man die MBX Geschichte und insbesondere die Historie des Firmenlenkers betrachtet.
      Wie auch immer,wir werden es bald erfahren.
      Möglich ist alles,auch das SD der Leibhaftige höchstpersönlich ist.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 02:45:25
      Beitrag Nr. 101 ()
      Lange Rede, kurzer Sinn.

      Ist es möglich, im umgekehrten Falle (Unschuld von Meta)eine Anzeige z.B. gegen derguru zu erstatten, da seine Postings den Kursverfall von Metabox beschleunigten, d.h. überhaupt ermöglichten? Für eine relevante Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielleicht(anzeigenmässig) auch für frühere Schlechtmacher wie z.B. findus etc.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 02:46:06
      Beitrag Nr. 102 ()
      Lange Rede, kurzer Sinn.

      Ist es möglich, im umgekehrten Falle (Unschuld von Meta)eine Anzeige z.B. gegen derguru zu erstatten, da seine Postings den Kursverfall von Metabox beschleunigten, d.h. überhaupt ermöglichten? Für eine relevante Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielleicht(anzeigenmässig) auch für frühere Skeptiker wie z.B. findus etc.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 04:57:26
      Beitrag Nr. 103 ()
      Knallex

      Ist Dir noch zu helfen?!

      Du redest allen Ernstes von der Möglichkeit, dass ein User bei WO den Kurs manipuieren kann??

      Schlimm genug, dass es überhaupt einer Antwort bedarf. Aber was soll`s..........

      In Boards werden einzig und allein Frustrationen, Unsicherheiten und Loneless-Feelings abgearbeitet. Ansonsten garnüscht !

      Selbst ein montrös auftretender Basher oder Pusher kennt das Spielchen.............: Meine kleine Welt soll gefälligst grösser sein, als sie ist !! :D

      Lach doch mal darüber, dass durch das Internet Befindlichkeiten sämtlich übertragen werden können.......


      Denk dran.....Du hast es mit Einzelnen zu tun, nicht mit Institutionellen........


      Kleiner Advice

      Roger;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 09:15:47
      Beitrag Nr. 104 ()
      Lieber Ameisenlöwe,

      Ameisenlöwe: Hier schaut er gerade aus seinem Sandtrichter. Man sieht ihn nur selten über der Erde. :laugh:
      -------------------------------------------
      beharrlich verweigert der Koch das Hauptmahl zu reichen. Bisher nur Magerkost. Antwort light. ( Großinquisitor Bernardo Gui ( für warme Freunde: Lulu ): Damit ist eindeutig bewiesen, dass der Mörder Linkshänder war ! Errichtet den Scheiterhaufen für den Verdächtigen ! / Novize Adson: Aber er verlor doch schon vor Jahren beide Arme ! / Gui: Meint ihr die heilige römische Inquisition ermittelt leichtfertig ? Keine Arme, soso ! DAS IST der endgültige Beweis, dass er mit dem Teufel im Bunde ist. Verbrennt ihn ! Anal,ogie )
      ------------------------------------------------------------------------------
      Aus Verantwortung gegenüber Lesern eines „Sammelklagen“ Threads zeichne ich mal, die wirtschaftlich sinnvolle „dunkle“ Variante. Deine Short – Theorien scheitern daran, dass Altaktionäre UND Erwerber LONG sind. Das heißt, sie haben eine positive Bestandsposition. Fallende Kurs mehren ihr Vermögen NICHT ! Nur bei einer negativen Bestandsposition ( Wenn du so willst MINUS-Aktien ) profitiert man von fallenden Kursen.

      1. „US – Investor“ GEM ( long ) zahlten kürzlich ca. 4,4 EUR
      2. „GB – Investor“ Investmentbank Williams de Broe Abnehmer ( long ) zahlten im Sommer ca. 79 Eur ( 15,8 )
      3. Ampa ( long ) zahlte im Frühjahr ca. 35 Eur ( 7 )
      -----------------------------------
      Mithin marktnahe Kurse. Der Erlös ging an die Gesellschaft. Fettes Geschäft ! Denn die Gesellschaft „druckt“ dafür nur eigene Aktien für 1 Eur.

      Long Investoren haben jedenfalls nichts von fallenden Kursen. Verhindern, dass sie verkaufen kann man kaum.
      ---------------------------------------------------------------------
      Die denkbare – wirtschaftlich sinnvolle – Variante, ist wenn jemand Aktien bekommt aber nicht richtig „long“ ist. Also keine marktnahen Preise zahlt. Dies ist nur in einer der KEs der Fall gewesen ( 1. 4. – 7 April - > 500.000 Stück - tatsächlich nicht eine sondern mehrere s.u. - Ampa, Secom, Amstrad etc. ).

      Nämlich: MBX – Aktien als Akquisitions – Währung. Die Manager der Secom und von Amstrad bekamen Aktien, zahlten dafür aber KEIN cash in die AG ein sondern Sachwerte. Genau dies passierte ja bei EM TV / Henson- & Formel 1 Übernahme. ( Denn Lulu, es macht wirtschaftlich Sinn ! Cui bono ? ;) )

      ( Einzelheiten zu Kochan, Simais und Sinner, Secom und Amstrad wurden auf der HV besprochen. Da wissen z.B. Oli H., Lesa näheres als andere )

      Natürlich alles nur hypothetisch, möchte den so far unbescholtenen Exmanagern nicht zu nahe zu treten, zit. „Diese Aktien sind den Herren Kochan, Simais und Sinner hier vertragsgetreu verschafft worden“. Nur wenn SIE am Markt verkauften bekamen sie einen besseren Preis als den gezahlten ( nur KE Betrachtung ) ZU Lasten der AG. Also hier könnte man verschwörungtheoretisch die Frage II bejahen.

      Alle anderen haben den Marktpreis bezahlt und sind Eigentümer der Aktien und können damit tun und lassen was sie wollen. Wie jeder hier.
      ----------------------------------------------------------
      Mit der wichtigen Ausnahme ;) der gelockten Aktien. Hier schuldest du uns noch eine Antwort auf die Frage „1. Nord LB Komplizenschaft ?“

      Deine „Nick-Leasson-Variante d.h. Einzelverantwortlichkeiten unter dem Dach der Institution.“ Phantasie wäre eine hinreichende Erklärung.

      Wäre da nicht der Makel der Haftung. Barings, Dresdner Bank, West LB ( T. Haffa ) distanzierten sich innerhalb von Stunden von diesen „Bank - Antichristen“. Die Nord LB schweigt bzw. stellt Domeyer Persilscheine aus.

      Vorteil Nord LB ?

      Gruß pd
      -------------------------------------------------
      PS @ Ex – Knall. Hattest du einen selbigen ? Guruhs „Sammelklagen“ Begehren ist völlig legitim in einem Aktienboard. Innerhalb von Stunden konnte er sich über die Chancen ein Bild machen. Kontrovers. Was SdK und teilw. RA ( 50 % ) machen, ist hingegen reine Rattenfängerei. Schon die Vorprüfung für „Sammelklagen“, Foris etc. ist nämlich nicht unlukrativ:

      Zitat: Zeithonorar „Je nach wirtschaftlicher Tragweite, Haftungsrelevanz, Schwierigkeitsgrad des Falles und Zeitintensität, Kosten für Recherchen, Personaleinsatz liegt der Kanzleistundensatz zw. DM 500,- und 800,- zuzügl. gesetzlicher MwSt.“

      Stechuhren sind übrigens unüblich ;).
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 10:02:58
      Beitrag Nr. 105 ()
      Hallo Placido

      Sind wieder hochinteressant - Deine Ausführungen zu den Honorarsätzen anderer. Stimmt, Berater sind oft nicht billig. Man muss genau prüfen, was man bekommt.

      Was mich mal interessieren würde, ist, ob zum Beispiel Du hier Zeilenhonorar erhältst? Und von wem? Und wieviel?

      Mich würde auch mal interessieren, wieviele Mitarbeiter MBX in Hildesheim hat, wenn man nur die tarifvertraglich gebundenen rechnet und die bei den Tochterunternehmen mal aussen vorlässt.

      Liege ich mit meiner Schätzung von 50 bis 70 Mitarbeitern richtig oder ist das zu hoch?

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 10:04:39
      Beitrag Nr. 106 ()
      guten morgen die herren,

      ist gar nicht so leicht euren ausführungen zu folgen, wenn man nur sehr wenig zeit hat.

      ich habe allerdings den eindruck, ihr redet aneinander vorbei.

      deshalb möchte ich versuchen, kimbas ansatz kurz zusammenzufassen, auch um zu sehen ob ich gedanklich noch folgen kann. :)
      bitte um korrektur, falls ich daneben liege.

      inhaltlich geht es wohl um den deal mit gem und der problematik, dass gem nur sofort handelbare aktien akzeptierte.

      1;

      um dem verlangen von gem zu entsprechen hat sich die gesellschaft aktien, die sie selbst nicht hatte, im rahmen eines darlehens von ihren aktionären besorgt, um diese geliehenen aktien gleich darauf weiterzuveräussern.
      man könnte m.e. also durchaus sagen, mbx ist gegen sich selbst short gegangen.
      bereicherungsrechtlich wäre so ein vorgehen (darlehen) unproblematisch, wenn es entgeltlos oder zumindest fremdvergleichsfähig war.
      problematisch ist es aber hinsichtlich der deckung dieser shortposition, die ja nicht über den markt sondern über die ke erfolgte, was eine preisfindung am markt vereitelt.

      2;

      wozu braucht gem sofort handelbare aktien?

      variante a:

      gem hält nur sofort handelbare unternehmensbeteiligungen und macht für mbx keine ausnahme.
      soweit ich allerdings gesehen habe, hält gem auch vorbörsliche beteiligungen.
      das kann es also nicht ganz sein.

      variante b:

      gem möchte die aktien sofort nach erhalt auf den markt bringen. das würde allerdings nicht unbedingt den intentionen dieser ke entsprechen.

      variante c:

      gem war selbst short mit mbx und covert nun auf diese art.
      das wäre wieder problematisch, weil auch hier die preisfindung über den markt unterbunden würde und die nicht erfolgten zukäufe am markt den kurs belasten.

      variante d:

      gem besteht auf sofort handelbare aktien, wenn sie aktien direkt von leuten bezieht, die gerne bunte sakkos und bunte krawatten tragen.
      in diesem fall wäre ein stilwechsel ratsam. ;)


      liste kann noch ergänzt werden.

      bitte um berichtigung, falls ich falsch liege.
      mir fehlt leider die zeit euch laufend zu folgen.

      r
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 10:21:25
      Beitrag Nr. 107 ()
      Hi relation

      Schätze, es wird für uns alle immer schwieriger nachvollziehbar. You`re right.
      Denke aus folgendem Grunde aber nicht, dass Placido & ich aneinander vorbeireden:

      Placido ist in meinen Augen leidenschaftlich bemüht, die von der StA eingeleiteten Ermittlungen wegen Kursmanipulation, Kursbetrugs & Insiderhandel dem Grunde und den Varianten nach zu verstellen.

      Er tut das durch Focussierung auf teilweise weitgehend irrelevante Fragen sowie durch platzgreifende Kopien von Mitteilungen Dritter.

      Sein Ziel dürfte mit der Desinformation der User zu tun haben.

      Merci für Deine Erläuterungen bzw. Varianten-Zusammenfassungen. Gut nachvollziehbar.

      Ein Teil der Diskussion zwischen Placido & mir war und ist auch die Frage, ob und inwieweit Finanzhäuser in die Transaktionen involviert sind. In diesem Punkt dürfte allerdings Übereinstimmung dahingehend herrschen, dass hinter deren Rücken nichts geschehen konnte, was die Frage der Mitschuld und Mithaftung aufwürfe.

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 10:42:17
      Beitrag Nr. 108 ()
      Hi Kimba,

      vielleicht helfen folgende Fragen weiter:

      - Wer könnte im Voraus wissen, daß der Kurs durch best. Entwicklungen stark belastet werden, also fallen wird?

      - Wer hätte den Gewinn beim Leerverkauf

      Eine schlüssige Theorie, die zeigen soll, daß hier jemand sein Insiderwissen unerlaubt zum Vorteil verwendet hat, müsste auf beide Fragen die gleiche Antwort geben.

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 11:04:12
      Beitrag Nr. 109 ()
      Hi harman

      Zustimmung.
      Es würde mich wundern, wenn die Hannoveraner StA das Wissen der involvierten Akteure um die Transaktionen nicht mit einem Blick auf die jeweils eigenen Aktivitäten der Wissenden prüften.

      Ich erwarte hier Ermittlungsergebnisse. Was die Sache nicht weniger brisant macht.

      Hinzu kommt ausserdem noch ein - etwas abseits des Fokus stehendes - Unternehmen, das Calls auf MBX emittierte, aber auf die Emission von Puts verzichtete. Der Zeitpunkt der Emissionen: letzter Sommer ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 11:50:05
      Beitrag Nr. 110 ()
      @ Kimba

      es ist wohl unnötig, zu erwähnen, daß ich bei "unorthodoxen" Aktientransaktionen in Zusammenhang mit MBX selbstverständlich sofort hellhörig geworden bin... :laugh:

      Anfangs ließ sich darüber auch trefflich spekulieren.
      Seit jedoch mehr Details bekannt sind, und insbesondere seitdem sich MBX von der Version "geheimer Investor" verabschiedet hat, fällt es mir schwer, auf die beiden unten genannten Fragen eine einfache Antwort "im Sinne der Anklage" zu finden.
      Wohl nicht nur mir: Du selbst hast Deine Theorie ja auch schon dahingehend "erweitert", daß neben MBX auch GEM und div. Banken mitgespielt haben müssten.
      Ein konkretes Beispiel, wie man sich den Ablauf einer solchen Transaktion vorzustellen hätte (Der Weg der Aktien von wen an wen, was ist dabei für wen hängengeblieben etc.) würde mir zum Verständnis hilfreich sein.

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 12:34:55
      Beitrag Nr. 111 ()
      Kein Augenmaß Lulu, man schielt halt gerne auf die Gürtellinie...
      -------------------------
      Hier ein – mir fast schon peinlicher Versuch – den Unterschied von Long – Short Position zu vermitteln.
      ------------------------------------------------------
      Szenario: Der unsäglich böse Manager X – Black hält 1.000.000 MBX Aktien. Zum ATH ( 45,80 ) sind diese 45,8 Mio wert. Seine Frau die Ilsebell möchte Königin der Shikeria werden und überredet ihn alles zu verkaufen. X: Geht nicht wg. lock up. Listige I: Dann verleih sie doch an den Shortie L ( = Inquisitor Lulu. Ihr seniler Beichtvater ) und der soll alles raushauen. Ganz diskret. X: Ok, wenn du heute Abend nicht wieder Migräne vorgaukelst ;). Gesagt - -> Getan.

      Lulu haut alles zu 45,8 raus und deckt die Shortposition zum ATL ( 1,51 ) wieder ein.
      ----------------------------------------------------------------------------
      Vermögensbetrachtung:
      -----------------------------
      X – vorher: 45,8 Mio ( Wert: 1 Mio Aktien x Kurs 45,8 )
      X – danach: 1,51 Mio ( Wert: 1 Mio Aktien x Kurs 1,51 )
      X - Saldo: - 44,29 Mio :eek:
      --------------------------
      Lulu: 45,8 – 1,51 = Short-Spread 44,29 x 1 Mio Aktien
      Lulu – Saldo: + 44,29 Mio :lick:

      Abzüglich Gebühren für Shortleihe + Order etc. Spesen ca. 7 % blieben L ca. 40 Mio.
      ------------------------------------------
      Selbst wenn Lulu ein intimer Strohmann des X wäre - also wirtschaftlich identische Interessen hätte – { kaum möglich, da man bei diesen Volumina Institutionelle { sind aber Eigengewinnorientiert - Wo ist deren Vorteil ? ) und deren Tools brauch } liefe das ganze bezogen auf das Vermögenssaldo auf ein ( enorm riskantes ) Minusgeschäft hinaus.

      - Hinzu kommt, dass man die Nord LB betrogen hätte ( oder aber Komplizenschaft ;) ) und sie dazu schwieg ?

      - Stets ein enormes Shortsqueeze – Risiko einging. Umsätze und Dt. Börsenplätze das Szenario technisch unmöglich machen ( allenfalls Bruchteil denkbar ).

      - Und VOR ALLEM: X sitzt auf 1 Mio ausgebrannter Aktien ( long = das Problem you see ;) ). Ein Gründungsaktionär, dem die Zukunft der AG ( Großbetrug mit Banken etc. ) egal ist. Ok ? :rolleyes:

      - Und dem ein Strafverfahren und die öffentliche Ächtung so sicher wie das Amen in DOM ist. :rolleyes:

      - Das ganze für ein Verlustgeschäft. Haartest ?
      ---------------------------------------------------------------
      Überdenken, Lulu…

      Gruß pd
      -------------------------------------------------------------------------------------
      PS Bezüglich der wiederholten persönlichen Verunglimpfung meiner Person ( nicht des Nicks etc. ;) ) und meiner Motive, die sich m.E. ohne weiteres als „üble Nachrede“ bzw. Verleumdung einordnen lassen, werde ich wohl nicht umhin kommen, ebenfalls Konsequenzen ziehen zu müssen. Ich weise – letztmalig – darauf hin, dass WO nach einer Strafanzeige deine Daten ( IP + Zeiten usw. icl. Zweit - ID’s wie „maybe“ usw ) an die Freunde bei der StA herausgeben muss. Mir wurden sie von einem User freundlicherweise zugesteckt... ;). cu soon lulu.

      Das Schicksal von MBX ist z.T. nun auch deines, cher Lulu. Besser für dich, es bewahrheitet sich, dass bei MBX nur Verbrecher sitzen und ich ein bezahlter „Desinformant“ und Winkeladvokat bin...

      Grusel... ;)
      --------------------------------------------------
      Ist niemand aufgefallen, dass ich hauptsächlich vor 9.30 / 12 – 13 oder nachmittags / WE aus meiner Quijote / Mühlen Neigung fröne ?

      Wäre es ok, sehenden Auges Leute mit großen - teilweise tragischen - Verlusten in geradezu waghalsige Zivilverfahren rennen zu lassen. Erst sind sie MBX – dann RA – Lemminge ? Nicht erst die StA abwarten ?
      ---------------------------------------------------------
      Ich habe keinerlei unmittelbare oder mittelbare Beziehung zur MBX AG, Partner etc. oder deren MA etc. Mein Interesse ist der iTV Markt und in diesem Zhg die MBX Aktie. Für mich ein fallen angel. F.P.D. aus der Stadt am Neckar ( Telekom I.P. bis vorhin 62.157.x.xxx ohne weiteres geografisch einzuordnen )

      Jeder kann sich selbst darüber ein Bild machen, ob dies alle Basher mit ihren multiplen IDs analog für ein umgekehrtes Interesse ausschließen können....
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 12:53:26
      Beitrag Nr. 112 ()
      harman

      Mal rein theoretisch, ein Szenario:

      Setzen wir mal voraus, das Unternehmen A habe x Mio Aktien im Freefloat.

      1) A "leiht" sich von seinen Großaktionären 1,2,3 y Mio Aktien auf Naturaltauschbasis (Rückgabe des Aktiendarlehens zur nächsten KE). Alternativ wären auch Vereinbarungen nach dem Vorbild der üblichen Stilljhaltergeschäfte möglich.

      2a) A veräussert die 2 Mio Aktien an den freundl. Investor I (z.B. ausserbörslich), der sich deren sofortige Handelbarkeit ausbedungen hat. De facto haben wir eine vorgezogene Kapitalerhöhung (Verwässerung) und eine Erhöhung des Freefloat. Und - wie Du zutreffend sagst - den Umstand, dass A gegen sich selbst short geht.
      Vereinbart wird z.B. ein Preis, der sich an einem fixen Datum oder an einem Durchschnitt orientieren kann.
      In jedem Fall wäre der freundl. I an niedrigeren Kursen im bestimmten Zeitraum dringend interessiert (danach wieder an steigenden Kursen). Ersteres kann er durch Leerverkäufe selbst veranlassen bzw. beschleunigen.

      2b) Weiß der freundl. Investor I von den Geschäftsaussichten und später zu erwartenden Adhocs, kann er mit entspr. Timing zu steigenden Kursen verkaufen, mit seinen Verkäufen (oder sogar in Erwartung von bad news) den Kurs drücken, unten wieder einsammeln und z.B. auf die nächste Adhoc, das heißt, das neue Spiel erwarten.

      2c) Ist I ein Shortseller oder arbeitet er mit solchen zusammen, läuft das Ganze womöglich multiplikativ.

      3) Zwangsläufig erfahren nun beteiligte Finanzhäuser von diesen Vorgängen. Sie werden sich - womöglich noch mit Warrant-Emissionen - einklinken und die Kursausschläge für sich nutzen.

      4) Das gilt auch für andere, z.B. unternehmensnahe Insider. Die Zahl der Akteure wird größer, wobei - das ist der Punkt - womöglich niemand auf die Kursrelevanz der Vorgänge und die Meldungspflicht hinweist bzw. sich dafür für zuständig hält !! .

      5) Die sich mehrende Zahl der Insider führt - u.U. - zu der Begleitmusik in den Internetboards in Gestalt von Pushing & Bashing.

      6) Zeitgleich mit der wachsenden Insiderzahl sickern Warnmeldungen an Medien durch ...

      7) Die Pflicht-Meldungen blieben dennoch aus ...


      Ist nur ein Szenario ... Gibt noch andere. M.E. verweisen alle auf gedeihliche Kooperationen und Seilschaften.
      Aber auch darauf, dass Wissende Vorteile zu Lasten Dritter realisieren.

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 13:12:34
      Beitrag Nr. 113 ()
      @ objektiven MBX Kritiker Harman & Relation. Antwort in der Sache:

      Der Lulu Aufhänger der „handelbaren Aktien“ auf die er sich - wohl aufgrund milieubedingter krimineller Phantasie – eifrig stürzte, liegt eine der üblichen Unschärfen
      zugrunde.

      Das bankentechnische Antonym zu „handelbaren Aktien“ ist eben nicht, wie cher Lulu unterstellt „nichthandelbare Aktien“. Wo gibt es denn so was ? Aktien sind Inhaberpapiere. Mithin stets handelbar. Ob dies der Inhaber darf, ist ein davon scharf zu trennendes Problem ( Vgl. Verkauf der EMM TV Aktien durch T.Haffa gegen den Willen der West LB während KE lock up i.e.S ).
      ------------------------------------------------
      Das Problem ist ein anderes: Eine Bank, ein Kreditinstitut, Institutioneller arbeiten nicht nur mit Eigenkapital ( Quote z.T. unter 15 % ) sondern größten Teil mit von der Zentralbank ( in Dtl. LB o. BB ) „geliehener“ sog. Geldmenge.

      Einer der zentralen Zinssätze der Bundesbank ( nun EZB ) ist der Lombardsatz. ( Er läuft schon lange dem Diskontsatz den Rang ab ). Also die Gebühr für die Banken eigene Depotbestände beleihen können.

      Hierzu müssen die Papiere TATSÄCHLICH im Depot der Bank sein. Wenn GEM oder sonst wer 12 Mio CASH an MBX oder sonstwen gibt, mindert das deren Geldmenge. Nur wenn dafür Lombardfähige Papiere in Depot wandern, kann sie dies z.T. kompensieren ( Bankenalltag ).

      Optionen, Zusagen auf eine spätere KE erfüllen dies nicht. i.Ü. sind sie noch nicht mal konkurssicher.

      Niemand gibt einer AG mit Liquiditätsengpässen Cash gegen warme Worte.

      Stocks now or no deal. Easy !

      ( GEM Global Emerging Markets genießt ein AAA Rating. 712 5th Avenue New York ist eine der feinsten Adressen des Kapitalmarktes überhaupt… www.gemny.com )
      --------------------------------------------------------------
      Lulu’s Phantasien erklären leider die Fakten nicht.

      Daher versuchte ich zu informieren über die KE’s, über Lock ups. usw. Er blieb bei „aber die StA“, „Rechtschutzversicherer:laugh: Foris usw.
      ------------------
      Es steht jedem frei sich zum Deppen zu machen, wenn man aber dazu noch wild persönlich diffamiert und Armen Schweinen eine ( m.E. fast aussichtslose ) Klage schmackhaft macht, wird einen gewisse Linie überschritten...

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 16:08:54
      Beitrag Nr. 114 ()
      @ Kimba

      Nicht zum ersten Mal drängst Du mich dazu, daß ich fast schon eine Verteidigungsrede für MBX halten muß- Du scheinst mir ein mit allen Wassern gewaschener Pusher zu sein, der auch "Drecksbasher" (wie mich :laugh: ) für seine Sache einspannt.

      Wer hätte einen Vorteil in dem von Dir beschriebenen Szenario?

      MBX veräußert -zu hohen Kursen- Aktien an GEM.
      Diese Aktien sind (da noch keine Aktien aus der anstehenden KE verfügbar) von Großaktionären geliehen; diese bekommen später aus der KE ihren Bestand wieder aufgefüllt.
      Das Geld geht (wie wir "leider" ohne einen Hinweis anderer Handhabung unterstellen müssen), in vollem Umfang in die Firmenkasse.
      Für die Großaktionäre ändert sich praktisch nichts, da sie ja wieder ihre volle Aktienzahl haben. Da sie vom Unternehmen überzeugt sind, langfristig halten wollen und sowieso "der Kurs temporär ist", haben sie auch keine Nachteile.
      MBX hätte durch diese vorgezogene KE mehr Geld eingenommen, als ihnen nach heutigem Wissen (=Kurs) zustehen würde.
      Einen solchen -wohl eher ungewollten- Geniestreich würde ich als Aktionär begrüßen (wenn ich denn einer wäre).
      Übrig bliebe hierbei ein schmollender Großinvestor mit sattem Kursverlust.
      (Übrigens ein Ergebnis, welches mir als "Basher" gut in den Kram passen würde, widerlegt es doch die These vom unfehlbaren AAA-Investor, der ganz genau weiß, warum er in MBX investiert:
      Man hätte dann eben im Falle MBX doch mal ins Klo gegriffen... :) ).

      Für den Investor, der ja jetzt Eigentümer der Aktien ist, würde shorten keinen Sinn machen, denn shorten würde man nunmal mit Aktien, die man eben (noch) nicht hat.
      Bliebe die Variante, daß der Investor sich die Kurse z.B. in einem der KE-Preisfindung zugrundeliegenden Zeitraum "passend" macht, also deswegen drückt, obwohl er als Aktienhalter eigentlich an steigenden Kursen interessiert sein sollte.
      Dann wäre aber unser aller Lieblings-CEO nur ein armes Opfer eines raffgierigen US-Investors, mithin (zumindest diesesmal ausnahmsweise :) ) unschuldig.
      Man bräuchte dann auch nicht weiter zu erörtern, ob GEM mit der erhaltenen Aktienanzahl überhaupt in der Lage gewesen wäre, den Kurs in diesem Umfang zu manipulieren, schliesslich kann man den Kurs nicht mit "Leerverkäufen", sondern gerade nur mit echten Verkäufen drücken.

      Allerdings war ich noch nie ein Freund von Deutungen, der Kurs sei von außen bewusst auf das aktuelle manipuliert worden. Der Kurs steht ganz einfach da, wo er hingehört.
      Wer sich mal die Mühe macht, in den praktischen Kurslisten von WO nachzusehen (Einstellung Nemax All, langfristig, 6 od. 9 Monate), wird feststellen, daß der Großteil des Marktes 50, 60 oder 70 % abgegeben hat.
      Daß MBX nach 2 Gewinnwarnungen (eigentlich waren es eher 3, da ja auch die VOR den Großaufträgen angepeilten 100 Mio. nur zur Hälfte erreicht wurden) sowie geplatzten Aufträgen, StA im Hause etc. demgegenüber nochmal etwas schlechter abschneidet, ist wohl nur zu verständlich.
      Und jetzt hat sich auch noch dieser Kaninchenzüchterverband in Domi`s Wade verbissen...

      Daß die Vorgänge um diese "ungewöhnlichen" Transaktionen bis ins Detail geklärt werden sollten, verlangen ja sogar MBX-freundliche Investoren, und es ist zu hoffen, daß der StA dazu beiträgt.
      Ich wäre jedoch überrascht, wenn hierbei eine konzertierte Aktion aller von Dir angesprochenen Parteien herauskäme.
      Ich glaube einfach nicht, daß dabei ein so großes Rad gedreht wurde; immerhin müssen dabei ja auch alle Beteiligten, darunter auch Kaliber wie NordLB, satt werden.

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 16:30:29
      Beitrag Nr. 115 ()
      @ relation Leider divergiert hier das Niveau sehr stark.

      Natürlich hast du recht, mit der Bemerkung „die mbx ( AG ) ist gegen sich selbst short gegangen.“

      Auch die daraus resultierenden aktienrechtlichen Probleme ( HV gedeckter Verwässerungseffekt ? ) sind keineswegs uninteressanten und wären durchaus diskussionswürdig. Gerne.

      Es sind aber Feinheiten, die Lichtjahre von dem hier konstruierten Multi-Millionen Mutter aller Betrugsschlachten ( Zitat: „Kursmanipulation ...- sei auf 20 Mio Euro begrenzt? Da darfst Du noch 1-2 Nullen ranhängen.“ Also angebliche Betrugsgewinne in Höhe von 200 Millionen bis 2 Milliarden :eek: EURO werden hier unterstellt :laugh: oder mal eben zit „1,2,3 y Mio Aktien“ shorten. Bei einem Nicht – Freefloat von gerademal ca. 3,4 Mio Aktien :laugh: Besser Promilletest auf WO ? ) entfernt und daher vergleichsweise irrelevant sind.

      Domeyer & die gang sind mittlerweile Milliarden – schwer :laugh:. Die AG bettelt aber um 6 Mio Eur. Verkauft Interzart, USM usw.

      Wer desinformiert ? :laugh: Wer raucht hier zu scharfen Stoff ?
      ------------------------------------------------------------
      Schau dir doch an, was Lulu aus deinem Satz macht: „A“ statt AG. ;) !

      „die mbx ( AG ) ist gegen sich selbst short gegangen.“ Richtig. Aber nicht börslich. Sondern rein außerbörslich, d.h. der Short – Deckungs – Preis steht von Anfang an fest: Ein Euro ( = junge Aktie aus KE geht zu 1 Eur ins Grundkapital ). Denn „Gewinn“ fährt also die AG ein.

      Technisch:

      VK: Marktpreis – ( 10 % Paketrabatt ) x M = Erlös
      Kosten: KE = 1 Euro x Aktienanzahl ( M )
      Gewinn = Vk – K

      ( praktisch Geld drucken. Allerdings nur im Rahmen des HV KE Beschlusses = Grenzen der zulässigen Verwässerung )
      ---------------------------------------------------------------------------------
      Ein Interesse an fallenden Kursen hat die AG ( oder eben die A ) nicht unmittelbar. Sie zahlt - für die für Marktpreise an Investoren verkauften Aktien – stets nur 1 Euro. Einerlei ob der Kurs bei 0,1 oder „Dausend“ Euro steht. Bei 0,1 wäre allerdings das Spiel aus, da KE teurer als die Einnahmen.
      ---------------------------------------------------------------
      Zu Lulu’s Thesen.

      2 a ist wirtschaftlich ohne weiteres denkbar. Es wurde finanziell eng, da diktiert nicht MBX die Bedingungen. Bei GEM & co sitzen Vollprofies, die Angst riechen ( oder WO lesen :laugh: ). Möglich, dass sie per SA etc. den Kaufpreis drückten.

      Ein sauer Apfel. Aber wer sonst gibt nach IFO und NM Desaster Geld auf Abruf ?
      --------------------------
      2 b Hier wird es etwas unseriös. Aber meinetwegen. Es wäre aber verwerfliches Verhalten der GEM nicht der MBX AG, Dom etc.

      Klar denke ich, dass man für 12 Mio’s in die Bücher, Aufträge, Produktfortgang schaut. Meine Rede. Das man operativ gleich jede ad hoc erfährt, scheint hingegen etwas weit zu gehen... :rolleyes:
      -------------------------------------------------------
      ab 2 c Wird’s phantastisch bzw. wirtschaftlich Unfug.

      Short- und Longposition sind kommunizierende Röhren. GEM ist long. Den Gewinn, den sie durch Shorten macht, verliert sie bei Deckung. Dh. Gewinne Short = Verluste Long. Siehe unten Bsp. Vorstand X und Strohmann L.
      ------------------------
      3. Die Optionsscheine von HSB Tr. fasst niemand an, der bei Trost ist. Der Spread ist ein rip of sondergleichen. Auch ohne Lulu-Märchen machen die genug Gewinn. Es gab überhaupt kaum Puts am NM 50. Am NM All schon gar nicht ( vgl. z.B. Plasmaselect Desaster ). Profis OS – Emittenten kalkulierten früh mit der platzenden Blase.
      -------------------
      4 usw. blabla

      Insider möglich. Wo nicht ?

      Gruß pd

      PS Harman sieht das schon ganz richtig. Ab einem gewissen Punkt. Nord LB, GEM, der AR, alle Vorstände sind involviert und geben munter eidesstattliche Versicherungen ab, wird es Zeit das Großbetrugs - Szenario ( 2 Milliarden Euro :laugh: ) zu überdenken.

      Insiderkleinvieh macht auch Mist.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 16:44:50
      Beitrag Nr. 116 ()
      :laugh: Harman

      Sorry für die Posting – Überschneidung.

      Du bist ja ein ganz ausgebuffter Königspusher. Quasi trojanisch im „Basher“ – Gewand erst das Vertrauen der Lemminge erschleichen. Raffiniert ! ;)

      Jetzt versteh’ ich auch warum du 35 % mehr NM – Puts ( MBX Gehalt ) bekommst als ich kleiner Fisch.

      Du bist jede Mark wert. Ehre wem Ehre gebührt. Mein Idol.

      Komm jetzt schlachten wir im Duett die Bertelsmann – Gerüchte aus ;).

      Waidmann’s heil. pd :laugh:
      -------------
      „Kaninchenzüchterverband“ ROFL
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 17:10:33
      Beitrag Nr. 117 ()
      @ pd

      Auf einem Bein kann man halt nicht stehen.
      Mal halte ich beim "Dicken aus Tirol" die Hand auf, mal beim "Dünnen aus Hildesheim". :laugh:

      Gruß,
      harman

      PS
      Nene, meine Einstellung hat sich nicht geändert.
      Warte nur das nächste gatrixx-Interview ab, dann liefert Domy mir wieder frische Munition :laugh:
      Im übrigen entlastet mich der Kursverlauf vom Pusherverdacht:
      Nach meinem Posting von 16:08 ist der xetra-Kurs von 2,60 auf 2,55 kollabiert
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 17:37:07
      Beitrag Nr. 118 ()
      harman

      Ich neige nicht dazu, den Ermittlungen der StA vorzugreifen und szenarisch zu entwickeln, wie es gewesen sein könnte. Es gibt viel zu viele Variable. Und doch spielt die Wirklichkeit auch der Fantasie mitunter einen Streich.
      Dann werden die Ereignisse verfilmt .... ;)

      Es sind einfach eine Reihe von Fragen ungeklärt.
      Zum Beispiel die Aktientransaktionen nach Zeitpunkt, Menge, Beteiligte. Über solche Details verfügen die Vermittler. :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 18:35:11
      Beitrag Nr. 119 ()
      Placido

      Ursache & Wirkung auseinanderhalten. ;)
      Im Zusammenhang mit MBX ist Gelassenheit für uns alle sicher kein schlechter Ratgeber.
      Schutz-Vereine, StA, klagende Anwaltskanzleien usw. sind Reaktionen auf offen gebliebene Fragen und ohne MBX nicht denkbar. :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 21:41:21
      Beitrag Nr. 120 ()
      @ Kimba

      Gerade ein von Dir entworfenes Szenario, wie es hätte gewesen sein können, hätte mich ja interessiert.
      Allerdings wird das Ganze nur rund, wenn alle Beteiligten unter einer Decke stecken (dafür ist mir die Sache aber einfach nicht groß genug); ansonsten hat am Ende halt immer irgendwer den Schwarzen Peter, nämlich die MBX-Aktien mitsamt ihrem "vorteilhaften" Kursverlauf.
      Gegenwärtig scheint dies GEM zu sein.
      Auch ein AAA-Rating schliesst nicht aus, daß man mal aufs falsche Pferd setzt.
      Zudem ist MBX für GEM wohl kein bedeutendes Investment, eher am unteren Rande der üblicherweise eingegangenen Engagements anzusiedeln (üblich nach eigenen Angaben: 6 - 100 Mio. DM).
      Übrigens ist es auch nicht so, daß GEM speziell und nur MBX als Investment in Deutschland auserkoren hat:
      In anderen Threads ist auch die Rede von Kabel New Media, Micrologica und Popnet, wobei ich selber diese Angaben noch nicht verifizieren konnte, da auf der Homepage von GEM noch keine dieser Firmen aufgeführt ist.
      Möglicherweise handelt es sich hier einfach um einen Rundumschlag zu Turnaround-Spekulationen, nach dem Motto: wenn nur 1 oder 2 Treffer dabei sind, hat`s sich schon gelohnt.

      Gruß,
      harman
      (endlich wieder im gewohnten Pelz :laugh: )
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 22:14:07
      Beitrag Nr. 121 ()
      Inhaltlich war dein „Mal rein theoretisch, ein Szenario“ Käse. Oder eben unscharf, Lulu.

      In Abwandlung des röm. W. : Hättest du geschwiegen, du wärst ein weiser Löwe geblieben.

      Stattdessen unscharfes. Scharf wird er nur, wenn er an die Gürtellinie darf. Tippfehler anprangern, Opponenten persönlich diffamieren, Gegenargumente sind natürlich bezahlte Desinformation.

      Nord LB, GEM, MBX, Dom & Co allesamt Verbrecher in einem „Milliarden“ :eek: Skandal...
      -------------------------------
      Inhaltlicher und charakterlicher Offenbarungseid, Lulu.
      -------------------------------
      Ich dachte ich mache dich ein bisschen nass. ( Mähne – rain remember ? ) Statt dessen machst du dich von ganz alleine selbst hässlich.
      ----------------------------------------
      Vom Sympathieträger weißer Löwe zum garstigen Ameisenlöwen Lulu an einem Tag. Respekt.

      = >
      ----------------------
      Dieses Kunststück konntest nur du selber bewerkstelligen. Ist ein Börsenthema so was wert ?

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 22:19:39
      Beitrag Nr. 122 ()
      harman

      Wie gesagt: Es gibt zu viele variable Grössen, um sich hier ohne Vertragskenntnisse festzulegen.
      Daher das Szenario, das auch fantastistische Möglichkeiten einschliessen soll.

      Möchte noch nachtragen: Gemeint war, dass zwischen den Akteuren unterschiedliche Vertragsbeziehungen bestehen könnten.

      Es wäre möglich, dass zwischen A und seinen Großaktionären (vielleicht nicht mal einheitlich) für die "Leihgabe" Stillhalterprämien flossen.
      Es wäre möglich, dass es zwischen A und seinem freundl. Investor Vereinbarungen über "short gehen" gibt (von dem Du sagtest, dass es von A de facto initiiert wurde).
      (So furchtbar voneinander verschieden sind die Chartverläufe bei den drei von Dir genannten Unternehmen gar nicht, als dass man nicht unwillkürlich auf den Gedanken kommen könnte, es seien Grundmuster derselben (Londoner?) Architekten zum Tragen gekommen).

      Nehmen wir an, die Finanzhäuser sind informiert. Was ist mit den dort (und anderswo) agierenden Subalternen, für die Placido den nicht unkomischen, aber markanten Begriff des "Insider-Kleinviehs" wählte? Gab es nicht einmal vor Inter-Nordic einen sogenannten "Marekus-Thread"?

      Das vorgestellte Szenario sollte ein Beitrag zu einer negativen Begrenzung des "Szenario-Trichters" darstellen, in dem das, was die StA untersucht, sich abgespielt haben könnte. Ich will damit nicht sagen, das Worst-Case-Szenario bereits erfasst zu haben. Könnten noch Knüller dazu kommen.
      Womöglich ist einiges über London gelaufen?

      Schwerwiegend bleibt weiter, dass das Unternehmen die Fragen des Publikums nicht beantwortet, sondern die Klärung amtlichen Stellen überlässt.
      Das wirkt nicht erleichternd. Man kann die Knackpunkte auch benennen und die Stellungnahme der StA folgt dann später, ohne noch Überraschungen zu beinhalten. Leider geschieht gerade dies nicht.

      Für den letzten Punkt muß es einen Grund geben, der uns noch höchst unangenehm aufstossen könnte ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 22:32:15
      Beitrag Nr. 123 ()
      Placido

      Gerade gesehen. World Of Wonder ....
      :laugh: :laugh: :laugh::laugh: :laugh: :laugh:
      Find` ich irgendwie sympathisch. Die Story fehlt noch. Dann könntest Du auf Aesops Spuren wandeln ...

      Willst Du die Vorgänge nicht verstehen?
      Leider hast Du vergessen die anderen Schuldigen zu erwähnen: die Schutz-Vereine, die klagenden RA, die Aufsichts- und Justizbehörden, die auch Probleme haben, die Verlautbarungen des Unternehmens nachzuvollziehen.

      Kommt auch immer wieder vor, dass man den Opfern nachsagt, sie seien selber schuld.:mad:
      Was unser Tenor natürlich nicht tut. Möchte ich ausdrücklich feststellen, um mögliche Mißverständnisse zu vermeiden. ;);)

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 08:54:32
      Beitrag Nr. 124 ()
      Schöne Kostprobe für das Gesagte, Lulu ;).

      Das Einzige was ich hören wollte, ist bereits eingeräumt:

      K: „Es gibt viel zu viele Variable.“
      ------------------------------------------------------------------------------
      Ein intellektueller Offenbarungseid. Denn keines deiner „Milliarden“ – Betrugsszenarios war auch nur ansatzweise schlüssig. i.Ü. wenig überraschend...
      --------------------------------------------
      Sie kranken alle an dem von ( bezahlter - Pusher – unverdächtigen ? ) Harman vorgetragen Makel:

      Zitat: „Für den Investor, der ja jetzt Eigentümer der Aktien ist, würde shorten keinen Sinn machen, denn shorten würde man nunmal mit Aktien, die man eben (noch) nicht hat.
      -----------------------------------------
      Das Problem ist, dass du noch nie geshortet hast und nicht in der Lage bist, es sauber zu abstrahieren.
      ---------------------------------------------------------------
      i.Ü. habe ich mir in diesem Thread die Mühe ausschließlich für die „Opfer“ gemacht. Deren Verluste ich bedaure. Wie jeder hier bin ich mit meiner Position im Minus ( IPO 45 EUR / Pios 5 DM ). Die Hauptverantwortung dafür suche ich nicht bei anderen... Die Pro – Fraktion denkt ja wohl kaum an Klagen. Die anderen sollen meinetwegen Klage erheben. Ihr gutes Recht. Kanzleien müssen auch leben... Aber bitte im Bewusstsein der Risiken und m.E. wäre es in jedem Fall ratsam, die StA Erm. abzuwarten.
      ---------------------------------
      @ Harman

      das AAA – rating von GEM ist weniger ein Zeichen von Investor – Unfehlbarkeit sondern mehr ein ( schwer zu erlangendes ) Qualitätssiegel für Seriosität, Gesetzestreue, Einhaltung der SEC – Regeln, also eine diesbzgl. blütenweiße Weste usw.

      MBX ist für die ein kleiner Fisch. Ceo Dom wurde allenfalls von einem kleinen Abteilungsleiter empfangen. Manche Hühnerdiebe hier an Board würden schon beim Flanieren in der 5 th Avenue den Gummiknüppel schmecken. Manche wohl nicht ganz zu Unrecht. ;)

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 09:09:27
      Beitrag Nr. 125 ()
      Placido

      Schau` mal nach, was ein Szenario ist. ;)
      Es handelt sich um eine Methode, die bestrebt ist, mit eine Vielzahl von variablen Größen, die in der Zukunft liegen, umzugehen. Es räumt auch der Fantasie ihren Raum ein, verlangt sie sogar. Man kann einem Szenario somit nicht vorhalten, denkbare Annahmen zugrunde zu legen.

      Davon abweichend wird ein wahrscheinlicher Eintritt eines Ereignisses mit anderen Parametern prognostiziert.

      Bei Szenarien handelt es sich um keine Tatsachenbeschreibungen. Jetzt aber genug. ;) ;)

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 12:49:02
      Beitrag Nr. 126 ()
      Placido

      Zitat: „Für den Investor, der ja jetzt Eigentümer der Aktien ist, würde shorten keinen Sinn machen, denn shorten würde man nunmal mit Aktien, die man eben (noch) nicht hat....."

      Richtig, ich ergänze: ...... oder die man hatte. (Soll ja auch temporäre Eigentümer geben);) :laugh:

      -----------------------------------------
      Zitat: "Das Problem ist, dass du noch nie geshortet hast und nicht in der Lage bist, es sauber zu abstrahieren."

      Was Du so alles weisst .... :laugh: :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 13:10:23
      Beitrag Nr. 127 ()
      Frage:
      Bringt eine (weitere) Sammelklage gegen Metabox was für ihre Investoren??
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 13:25:32
      Beitrag Nr. 128 ()
      Dadurch, dass du „Szenario“ im Lexikon nachschlugst, hast du immerhin bewiesen, dass das Lesen Fortschritte macht, Lulu.

      Kann man dort auch Shorten ( z. dt. Leerverkaufen ) nachschlagen Ameisen – König ?

      Zit: „oder die man hatte. (Soll ja auch temporäre Eigentümer geben)“

      Erklär’s ihm doch bitte jemand, der sich mit Walt Disney Didaktik besser auskennt, was eine kommunizierende Röhre ist.
      --------------------------------------
      „Hatte, hat“ blabla. Der Shorter verkauft Aktien, die er nicht hat. Es sind aber EXISTENTE Aktien, die er sich leiht. Da du unterstellst, dass Shorter und der Leihende ( meinetwegen Stillhalter ) identische wirtschaftliche Interessen haben ( Strohmann / Komplizen ), kommt dabei nur ein Nullsummenspiel heraus. Gewinne des Shorters sind Verluste des Stillhalters und umgekehrt.

      Mit dem Problem, dass „normale“ Shorties aus der Aktie rausgehen und nach ihnen die Sintflut. In deinem Modell ist nicht nur der Vermögenstand derselbe, bzw Anfangsvermögen minus Shortgebühren, Spesen etc. Er ist auch noch long mit einer Riesenposition „verdroschener“ Aktien. Gewinn Fehlanzeige, Lulu !
      -------------------------------------
      Zu deinen „2 Milliarden Euro“ Gewinn mit der Aktion. Selbst wenn Umsatz = Gewinn wäre, dann müsste man 13 Jahre lang :eek: ( jeden Tag ) MBX handeln, um dies einzufahren. ( bei ca. Tages – Durchschnittumsatz von 200.000 Stück ). :laugh:
      ------------------
      Geh lieber mit Krawalli, LJ, fili usw spielen, Lulu, da gibt’s nach dem Motto „je oller je doller“ die Theorie auf die Schultern gehauen. Hanswurst wäre doch ein lustiger neuer Nick ?

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 13:31:47
      Beitrag Nr. 129 ()
      Placido

      O-weh, o-weh.
      Da produziert der Tenor jetzt aber schrille Töne, um nicht zu sagen Mißtöne.
      Nicht das Atmen vergessen. Dir wird doch nicht die Luft ausgehen. :laugh: :laugh:

      cu

      PS.: Sprechen wir wirklich über identische Zeiträume? Wir wollen uns doch nicht wiederhoelen....
      .
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 18:44:40
      Beitrag Nr. 130 ()
      Re: „Sprechen wir wirklich über identische Zeiträume ?“
      ---
      Blitzgescheiter Lulu, deine Einwände sind so originell & gebetsmühlenartig, dass man sie schon vor geraumer Zeit antizipierte. Die Wechselbeziehung zwischen der Short- und der Longposition ist völlig kurs- und zeitunabhängig. Eine reziproke Korrelation: Also gewissermaßen kommunizierende Röhren. Gewinn des einen ist Verlust des anderen und umgekehrt. UC Lulu ;).

      Daher das märchenhafte Beispiel mit Shortverkauf beim ATH ( 45,8 ) und Eindeckung beim ATL ( 1,51 ). Extremer oder optimaler kann das Szenario nicht sein. Steht alles schon warm, fast vorgekaut auf dem Tisch. Verdauen muss man es schon selber.

      Also lies noch mal ganz l a a a a a n g s a m das Posting „pd 15.03.01 12:34:55“. Erst lesen, dann gaaanz doll anstrengen. Vielleicht klingelt es ja. Bitte erst danach kommentieren. :laugh:
      -------------------
      Knifflige Sache, die Raumzeit oder Zeitraum ? :laugh:

      Gruß pd

      PS Hast du ne rote Plastiknase auf ?
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 18:59:59
      Beitrag Nr. 131 ()
      Hi Placido

      Schön, dass Du noch einmal zum Wochenende reinschaust.
      Ansonsten: Gäääääähhhhnnnnn !

      Zu Deinem Nullsummenspielchen beim Shorting: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Zu Deiner arithmetischen Umverteilungstheorie angesichts krachender oder stark rückläufiger Finanzmärkte: Aber hallo, Ökonomie als Umverteilungsorgie auf der Geldseite. :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Alles nicht so einfach ... :mad:
      Nichts ist spannender als Wirtschaft ;) ;) :laugh: :laugh:

      Have a nice weekend & schon` Deine Stimme. Viel zu schrill ....
      .
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 19:09:56
      Beitrag Nr. 132 ()
      reziproke korrelation und kommunizierende gefässe sind, wie ich auch erst unlängst erfahren durfte, etwas gänzlich unterschiedliches.

      reziproke korrelation :

      Gewinn des einen ist Verlust des anderen und umgekehrt.

      kommunizierende gefässe:

      Kommunizierende Röhren oder Gefässe sind untereinander verbundene, oben offene Gefässe, welche Flüssigkeit austauschen, bis sie "übereinstimmen", respektive einen "gemeinsamen" Pegel aufweisen.
      http://www.hyperkommunikation.ch/lexikon/kommunizierende_gef…

      muss allerdings gestehen, dass diese erkenntnis erst durch eine detaillierte klärung in der harald schmidt show bei mir ankam. *lol*

      der schulische physikunterricht dagegen ist scheinbar spurlos (nicht nur an mir) vorübergegangen. :laugh:

      schönes we

      r :)
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 19:22:31
      Beitrag Nr. 133 ()
      relation

      Tja, ökonomische Gesetze & physikalische Gesetze sind leider zweierlei, wie gelehrige Schüler und alle User wissen.
      Aber Details möchte ich mir dazu ersparen. Ist schliesslich Weekend.

      Auch Dir ein Schönes Wochenende, K.
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 19:26:55
      Beitrag Nr. 134 ()
      Weiße Fahne, Du hast nicht Unrecht relation, kommunizierende U - Gefäße behalten immer den gleichen Flüssigkeitslevel ( Adhäsion vernachlässigt ).

      In Wirtschaft und Politik wird das Bild häufig etwas abgewandelt verwandt, nämlich zur Beschreibung eines Nullsummenspiels.

      Paradebeispiel: FAZ – Zit: „CDU + FPD verhalten sich wie kommunizierende Röhren“. Also wenn die CDU z.B. in Schleswig Hlst Punkte verliert wachsen sie bei der FPD an.
      --------------------------------
      Der Fachmann nickt ? Lulu wundert sich... :laugh:

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 19:34:01
      Beitrag Nr. 135 ()
      Placido

      Zitat:
      "Der Fachmann nickt ?" (Wozu das Fragezeichen?)

      Welcher Fachmann ? :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 19:44:05
      Beitrag Nr. 136 ()
      Lulu wundert sich... ? - > ! Dito ;)

      Erholsames Wochenende
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 20:40:43
      Beitrag Nr. 137 ()
      Werde u.a. Tenören lauschen. Auch dem echten. Der versteht etwas von seinem Fach. :)
      Avatar
      schrieb am 18.03.01 18:42:13
      Beitrag Nr. 138 ()
      Danke, noggerT

      Für Interessierte zur Information.
      Bitte nicht als Reklame mißverstehen.

      cu

      von NoggerT 18.03.01 10:55:20 3123564


      Unzureichender Anlegerschutz

      Die in Kirchentellinsfurt in der Nähe von
      Stuttgart beheimatete Anwaltskanzlei Tilp &
      Kälberer hat sich auf den Schutz von
      Anlegern spezialisiert. Dabei deckt die
      Kanzlei den gesamten Bereich des
      Kapitalanlagerechts ab.

      Instock, ein Abgebot der Firma gatrixx, sprach mit
      Rechtsanwalt Andreas W. Tilp über die rechtliche
      Stellung des Anlegers in Deutschland und die
      Möglichkeiten, sein Recht auch durchzusetzen.

      Instock: Ihre Kanzlei beschäftigt sich unter anderem mit Börsenrecht. Wer
      kann in welchen Fällen zu Ihnen kommen?
      Tilp: Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Anleger. Dabei ist es egal, ob es
      sich um Klein-, Groß- oder um institutionelle Anleger handelt. Dabei
      beschäftigen sich unsere nunmehr neun Anwälte mit jeglicher Form von
      Schäden durch Kapitalanlagen.

      Instock: Welches sind die häufigsten Anliegen Ihrer Mandaten?
      Tilp: Ein Dauerthema sind Schäden durch Termingeschäfte. Hier vor allem
      Optionsscheine, aber auch Optionen und Futures. Dabei geht es überwiegend
      um von Banken vermittelte Produkte. 95 Prozent unserer Gegner sind die
      sogenannten seriösen Finanzdienstleister. Wir kümmern uns aber auch um die
      restlichen fünf Prozent, die dem grauen Kapitalmarkt zugerechnet werden. Ein
      weiteres Thema ist immer wieder die Beratungshaftung. Ein richtiger Renner
      seit zwei, drei Jahren Immobilienhaftungsfälle. Seit Ende vergangenen Jahres
      zeichnet sich ein neues Betätigungsfeld ab - die Schäden am Neuen Markt.
      Hier geht es vor allem um Fälle von Prospekthaftung und Verstöße gegen die
      Ad-hoc-Mitteilungspflicht. Allein seit Dezember 2000 haben mehr als 2.500
      Anleger wegen Neuer-Markt-Schäden nachgefragt.

      Instock: Wie häufig besteht ein echter Rechtsanspruch und wie hoch ist die
      Rate von "Frustanfragen"?
      Tilp: Normalerweise ist es so, dass die Personen, die sich an unsere Kanzlei
      wenden, schon einen hohen Bindungswillen haben, uns ein Mandat zu erteilen.
      Bei Anfragen zum Thema Neuer Markt ist es allerdings so, dass nicht jeder,
      der uns kontaktiert, auch ein Mandant wird. Hier sind viele Klein- und
      Kleinstanleger dabei, die jede Form von Kosten scheuen. Auf der anderen
      Seite ist es ja so, dass wir nicht kostenlos arbeiten können. Frustanfragen gibt
      es eigentlich wenige. Die meisten haben richtig gute Aussichten auf Erfolg.

      Instock:Gibt es nach den Buchstaben des Gesetzes Firmenbosse, die Anleger
      mit kriminellen Methoden um Ihr Geld gebracht haben?
      Tilp: Hier müssen gewisse Dinge unterschieden werden. So gibt es die
      Vorfälle, bei denen kriminell gehandelt wurde. Hier sei nur an Infomatec
      erinnert. Die Vorstände sitzen im Knast und auch die Haftbeschwerde wurde
      vom Landgericht zurückgewiesen. Doch auch wenn kein kriminelles Verhalten
      vorliegt, kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. So
      beispielsweise nach Prospekthaftung oder wegen falscher Beratung. Diese
      Ansprüche sind auch viel einfacher durchzusetzen als bei Strafrechtssachen.
      Hier gilt nämlich der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Dabei muß
      der Kläger beweisen, dass der Beklagte sich vorsätzlich strafbar gemacht hat.
      Bei der Beratungs- und Prospekthaftung braucht der Kläger dies
      beispielsweise nicht.

      Instock: Laufen solche Haftungsgeschichten eher auf einen Prozeß mit voller
      Entschädigung hinaus oder enden sie zumeist im Vergleich?
      Tilp: Unsere Kanzlei ist bekannt dafür, dass sie rund 80 Prozent aller Fälle
      außergerichtlich erledigt. Speziell bei den Prospekthaftungsfällen am Neuen
      Markt zeichnet sich allerdings ab, dass sich die Firmen alle verklagen lassen
      werden. Hintergrund ist hier, dass die Masse der Schäden zu groß ist. Hier
      werden wir tatsächlich durch alle Instanzen gehen müssen.

      Instock: Sind Firmenchefs oder ehemalige Firmenchefs von am Neuen Markt
      notierten Firmen schon rechtskräftig in Deutschland verurteilt worden?
      Tilp: So weit wir wissen, gibt es noch keine rechtskräftige Verurteilungen.
      Strafrechtlich ist der Fall Infomatec am weitesten aufgearbeitet. Hier wird es
      wohl zur Eröffnung eines Strafverfahrens kommen. Zivilrechtlich gibt es erste
      Verfahren, aber keine Verurteilungen in Form einer Klage.

      Instock: Sind die Strafen hier nicht viel zu niedrig, schließlich geht es
      zumeist um viele Millionen Mark?
      Tilp: Das Problem ist, dass beispielsweise bei Verstößen gegen die
      Ad-hoc-Mitteilungspflichten das Wertpapierhandelsgesetz Geldbußen von
      maximal 3 Millionen Mark vorsieht. Das ist extrem wenig, wenn man überlegt,
      dass beispielsweise Haffas in Millionenhöhe Kasse gemacht haben. Bei
      möglichen Verurteilungen zu Haftstrafen oder Geldbußen stehen die Strafen in
      keinem Verhältnis zu dem angerichteten Schaden. Deshalb ist unser primäres
      Ziel, für unsere Mandanten das Geld zurückzuholen. Ein Vorstand im Knast
      nützt keinem Anleger etwas. Für ihn stellt sich vielmehr die Frage, von wem
      bekomme ich mein Geld zurück. Ist es die Firma, sind es die Vorstände oder
      sind es im Falle der Prospekthaftung auch unter gewissen Voraussetzungen
      die Emissionsbanken. Dabei muß dem Anleger aber auch klar sein, dass er
      sein Geld nicht schon dann zurück bekommt, wenn seine Aktien im Wert
      gesunken sind. Das normale Kursrisiko muß er tragen.


      Instock: Aktien werden europaweit gehandelt. Gibt es eine einheitliche
      Rechtsgrundlagen innerhalb der EU?
      Tilp: Die allermeisten kapitalrechtlichen Vorschriften, die wir im deutschen
      Recht haben, sind aufgrund von EU-Richtlinien entstanden. Das heißt aber
      nicht, das es eine Vereinheitlichung gibt. Die Umsetzung der Richtlinien ist von
      Land zu Land sehr unterschiedlich. Aus diesem Grunde gibt es ja derzeit
      Bemühungen der FESCO - einer Vereinigung von Wertpapieraufsichtsämtern
      verschiedener Staaten - eine einheitliche Auslegungsrichtline zu erarbeiten.
      Das letzte Wort wird hier aber wahrscheinlich der Europäische Gerichtshof
      (EuGH) haben.

      Instock: Ist der Gerichtshof schon angerufen worden?
      Tilp: Das Vorlageverfahren an den EuGH wird immer wieder beantragt. Nach
      unserem Kenntnisstand ist dort aber derzeit nichts anhängig.

      Instock: Viele Anleger sehen voller Neid in die USA, weil dort der
      Anlegerschutz wesentlich besser sein soll als hierzulande. Stimmt das?
      Tilp: Das Anlegerrecht in den USA ist in der Tat in vielen Bereichen für den
      Anleger günstiger. Das fängt schon damit an, dass es eine Art
      Sammelverfahren gibt. Dabei klagen einzelne oder wenige Anleger und die
      anderen können sich quasi anhängen. So etwas kennen wir in Deutschland
      nicht. In den USA gibt es auch noch die Strafaussprüche, die auf den
      Schadenersatz noch oben rauf kommen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass
      die Anwälte in den USA richtig abzocken. So bleiben häufig 30 bis 50 Prozent
      der Schadensumme bei den Anwälten. Ein weiterer Vorteil in den USA für den
      Anleger ist, dass die Unternehmen beweisen müssen, dass sie richtig
      gehandelt haben. Hier ist das umgekehrt. Nicht zuletzt hat das amerikanische
      Gegenstück zum Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, die SEC,
      weitreichende Kompetenzen und nutzt diese auch konsequent aus. Dagegen
      ist unsere Börsenaufsicht ein zahnloser Papiertiger. Wir fordern deshalb. dass
      sich der EU-Gesetzgeber und die nationalen Gesetzgeber verstärkt an die
      US-Regelungen anl ehnen. Hier muß man das Rad nicht neu erfinden.

      Instock: Was müßte der deutsche Gesetzgeber machen, um den Anleger
      noch besser zu schützen?
      Tilp: Wir meinen, dass ein international anerkannter und funktionierender
      deutscher Kapitalmark, dem die Anleger zu Recht vertrauen, einen effektiven
      Anlegerschutz voraussetzt. Einen solchen effektiven Anlegerschutz haben wir
      in Deutschland nicht. So sind beispielsweise im Bereich der Prospekthaftung
      Verjährungsfristen von sechs Monaten einfach zu kurz. Auch die sonstigen
      Verjährungsfristen von drei Jahren erscheinen uns zu kurz. Weiterhin muß der
      deutsche Gesetzgeber die Beweislast zu Gunsten der Anleger umkehren.
      Letztlich meinen wir, dass es eine prozessuale Möglichkeit eines
      Musterprozesses geben muß.

      (Quelle:instock.de
      Avatar
      schrieb am 18.03.01 21:49:25
      Beitrag Nr. 139 ()
      Hat bald 2 Stunden gedauert das alles zu lesen und zum größten Teil auch zu verstehen ;)

      Was bleibt, ist im Grunde nur der Punkt: Waren die AdHoc Meldungen falsch oder nicht. Ich denke jeder weiß was passieren wird wenn das geklärt wird. Ob in die eine oder andere Richtung.

      Und jeder der selbst im Geschäftsleben steht, der weiß, daß manchmal (oder sogar oft?) Entscheidungem in Stunden fallen die eine Änderung herebiführen. Warum also sollte eine AdHoc falsch sein, weil sie etwas andere beinhaltet als eine Aussage einige Tage vorher?

      Beispiel: Ein Import findet statt. Lieferant, Spediteur und Kunde machen untereinander feste Termine ab. Nur an einem einzigen Tag streiken im Lieferland die Trucker. Das Schiff fährt nur 1x die Woche. Dann kommt der Kahn an und wegen Winstärke xyz kann nicht abgeladen werden. Der Zoll will die Ware besichtigen und hat erst nach 2 tagen einen Termin. Dazwischen liegt Wochenende. Macht 2 Wochen nicht vorhersehbare Verzögerung obwohl es sich noch nicht mal um eine Hochtechnische Angelegenheit handelt (alles tatsächlich schon passiert)

      In solchen Fällen wo eine Auslieferung von so vielen Faktoren abhängt und es auf das Jahresende zugeht, reicht schon eine Kleinigkeit um die Rechnungslegung und somit den Umsatz in das nächste Jahr zu verschieben.

      Selbst wenn Metabox die AdHocs oder Informationen vorsätzlich falsch herausgegeben hätte (was ich überhaupt nicht glaube), so wäre es eine Kleinigkeit die AdHocs entsprechend zu Rechtfertigen (Beispiel das Israel Softwareproble das nicht im Hause Metabox entstand).

      Nun muß man sich fragen wer da auf die Idee kommt, daß eine Klage Aussicht auf Erfolg hat?

      Ein Anwalt dem alle die prozesswichtigen Antworten bislang überhaupt NICHT vorliegen, der aber schon von Chancen 50%+ liegen. Ein Anwalt der im jeden Fall verdient, ob er verliert oder nicht?

      Oder ein CEO der sowieso schon von allen verfolgt wird und noch immer von korrekter Vorgehensweise spricht und dabei NICHT von weiteren Insidern widersprochen wird (Anwälte, Angehörige, Beteiligte oder Angestellte etc.), die das aber nichts machen obwohl sie etwas machen müßten wenn sie etwas wissen?

      Wer also wird Recht behalten? Insider denen alles bekannt ist oder außenstehende die nur vermuten können?

      Sorry, aber oft werden Anleger doppelt abgezockt. Ich will da niemanden verleiten nict zu lagen, aber wenn Metabox nicht lügt dann kann hier einer gallt 3-fach verlieren ;)

      Erst mit fallenden Kursen. Dann beim Anwalt und dann bei wieder steigenden Kursen.

      OK ich kann auch verlieren, aber nur 1x mit fallenden Kursen ;) Und das wiederum ist gar nicht Metaboxspezifisch sondern ganz normales Anlegerrisiko. Beonders am neuen Markt, da gab es beileibe Werte die viel mehr verloren haben. CMGI wurde da z. B. genannt.
      Avatar
      schrieb am 19.03.01 00:29:44
      Beitrag Nr. 140 ()
      batterie,

      was du in deinem beispiel beschreibst ist der übergang der gefahrtragung.
      dafür gibt es handelsbräuchliche regelungen (cif, incoterms, etc.).

      die rechnungslegung erfolgt i.d.r. mit der übergabe der ware an den spediteur und ist somit unabhängig von streiks, windstärken, etc.

      ad hoc mitteilungen sind pflicht bei kursrelevanten tatsachen.

      besteht eine kursrelevante tatsache ---> ad hoc
      keine kursrelevante tatsache ---> keine ad hoc.
      (stark verkürzt. ;) )

      schöne woche,

      r
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:07:09
      Beitrag Nr. 141 ()
      Leute seht die Signale!

      Domeyer hat gestern seinen Aktienbestand um 27000St. reduziert wegen Abrechnung mit GEM. ....einer seiner Shortsellerpartner?

      Warum verkauft er? weil wir bald höhere Kurse sehen werden wohl nicht....lol
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:12:15
      Beitrag Nr. 142 ()
      woher weißt du das? quelle?
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:22:01
      Beitrag Nr. 143 ()
      was bist Du für eine arme Socke,aber Du versuchst wirklich alles,dazu gab es gestern schon einen Thread und wo liegt das Problem,die Begründung wurde doch mitgéliefert,ach ja,ich vergaß,Kimbas MBX Shortsellingverschwörungstheorie,
      ja genau,Domeyer ist ja direkt nach der Cebit in den Flieger mit seinem FETTEN GEWINN und weg.
      Mann,Mann,Mann.
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:25:43
      Beitrag Nr. 144 ()
      Quelle: Deutsche Börse AG

      @ u21: wie herauslesbar ist, hat Herr Domeyer eben nicht verkauft. Vielmehr ist sein Bestand verringert worden, da die Aktien als Anleihe an die AG gehen, die die weiderum an GEM verkauft (hat). So wie schon x-mal kommuniziert.
      Diese Aktien werden/wurden aus der KE zurückgeführt. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine der letzten tranchen handelt.

      Ich verweise noch einmal daruf, dass ein unabhängiges Gutachten dargelegt hat, dass sich die Altaktionäre hier nicht bereichert haben.
      Desweiteren hat ein namhafter Analyst bestätigt, dass derartige "Leihgeschäfte" im angel-sächsischen Raum Gang und Gebe sind.

      Auch wenn du es nicht verstehst - es ist da weder etwas besonderes daran, noch etwas illegales.

      Aber Bitte u21, arbeite dies in Deine Klage ein - und verschone uns hiermit.
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 11:04:55
      Beitrag Nr. 145 ()
      El_Kulle

      Nicht: "Shortsellingverschwörertheorie", sondern:
      "Bereicherung (oder Abzocke gutgläubiger Longs) durch Shortselling über ausländ. Handelsplätze"

      Das träfe besser ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 11:16:40
      Beitrag Nr. 146 ()
      ja genau,is klar.
      cu auch.
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 11:54:34
      Beitrag Nr. 147 ()
      @OliverH.
      1.) Bei der Meldung von Deutsche Börse AG ist nicht zu lesen das die Metaboxs AG an die GEM Aktien veräußert hätte sondern Domeyer ein Leihgeschäft abgerechnet hätte.

      2.) Ein Gutachten das von Metabox nachträglich in Auftrag gegeben wurde kann KEIN UNABHÄNGIGES Gutachten sein. Privates Gefälligkeitsgutachten würde besser zutreffen!

      3.)Was ein ungenanntbleibender angeblich namhafter Analyst zu den Shortsellaktionen über den Umweg der Aktienleigabe meint ist für den vorliegenden Anlegerbetrug unerheblich.

      4.) Werde ich euch Metaboxpusherbande nicht auf WO damit verschonen und euch auch im zweiten Schritt zur Rechenschaft ziehen für euere Beteiligung am Betrug. Versprochen ist Versprochen!

      u21
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:01:37
      Beitrag Nr. 148 ()
      bezüglich Punkt 4: zur Kenntnis genommen - ich freue mich schon darauf :)

      bezüglich Punkt 1) aus der Meldung ist aber auch nicht zu entnehmen, dass das "Leihgeschäft" zwischen Domeyer und GEM erfolgte.
      Aufgrund der mehrfachen Erklärung seitens MBX ist wohl eher davon auszugehen, dass das "Leihgeschäft" zwischen der MBX AG und Herrn Domeyer erfolgte.

      zu Punkt 2) würde mich sehr interessieren, was der betreffende Gutachter dazu meint. Habe ihn mal Deine Aussage zugemailt (mit link). Mal sehen, was er dazu sagt.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:03:01
      Beitrag Nr. 149 ()
      Lulu´: „Shortselling über ausländ. Handelsplätze“
      -------------------------------------
      Wie war noch mal gleich die MBX WKN an der Nasdaq, der London SE, Easdaq, Japan NDQ :laugh: ?

      Ist die MBX Aktie überhaupt zugelassen an „ausländ. Handelsplätzen“ ?
      ------------------------------------
      Wie stets: Peinliche Unschärfen, Lulu´... :rolleyes:

      ROFL pd
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:03:50
      Beitrag Nr. 150 ()
      @u21

      nun ...es langt mein sehr geschaetzter Freund

      fuer wen haelst Du dich eigentlich...????
      was sollen diese Drohungen? Fuehrt sich auf wie der Grossinquisitor persoenlich....

      Gibt es fuer dich kein anderes Forum zur Kompensierung deiner offensichtlichen Defizite?

      Es geht hier nicht um einen Glaubenskrieg sondern um Wertpapiere. Also bitte verschone MICH mit diesen Erguessen.
      DANKE

      DARC
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:05:53
      Beitrag Nr. 151 ()
      @u21 , wird dir der Staatsanwalt recht geben ?
      Wo liegt dann dein persönliches Kursziel bis mai/01 bei metabox ?
      Hast Du richtige Anwälte - Profis ?

      F
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:07:34
      Beitrag Nr. 152 ()
      Oliver

      Es ist allgemein bekannt, dass jemand, der ein Gutachten in Auftrag gibt, auch ein Gutachten bekommt und kein Schlechtachten. :p Das wissen alle Gutachter.

      Und was meinst Du, würde ein Besteller mit dem Gutachten machen, wenn es ein Schlechtachten wäre? Sofort veröffentlichen? :D
      Mitunter kann man nur den Kopf schütteln.


      cu
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:16:52
      Beitrag Nr. 153 ()
      so hier,aus dem MBX Forum.Hier von SD 11:51,auf die Anfrage eines Aktionärs auf welche neg.Nachrichten wir uns jetzt wieder einstellen können,also los Ihr kranken paranoiden Kimbas und U21,
      laßt Euch darüber aus.
      nun die gewünschte Liste der negativen Nachrichten:
      .
      .
      .
      Genug gescherzt. Ich habe nicht "angeblich" 27.000 Aktien abgegeben, sondern pflichtmäßig eine Transaktion bei der Deutschen Börse gemeldet. Was soll also dieses "angeblich"????
      Die Aktien habe ich, wiederum auf Leihebasis, übertragen zur Begleichung der Endabrechnung zwischen GEM als Investor und Metabox als Empfänger der Kapitalerhöhungen. Ich habe dafür wiederum kein Geld erhalten.

      Stefan Domeyer
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:29:32
      Beitrag Nr. 154 ()
      Schlechtachten, Gutachten ist völlig belanglos, wenn sogar Fachleute ( d.h. Fachjuristen für Aktienrecht ) das Ausleihen von Aktien von Altaktionären an die AG zum Zwecke der Weitergabe an einen außerbörslichen Investor, wobei Erlöse allein der AG zufließen für nicht zu beanstanden halten, dürfen dies die Altaktionäre auch. Dicke.

      Wen sollen sie sonst fragen ?

      Da ist weder persönliche Bereicherung, noch aktienrechtliche Fahrlässigkeit etc. ersichtlich.

      Gruß pd

      PS An Wu2t

      „im zweiten Schritt“ ;). Wird mir eine Ehre sein, dich in 4 – 6 Jahren darauf anzusprechen. The winner takes it all…
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 12:37:59
      Beitrag Nr. 155 ()
      El_Kulle

      ".... nun die gewünschte Liste der negativen Nachrichten:
      .
      .
      .
      Genug gescherzt. ...."

      Sind die fehlenden schlechten Nachrichten éin Scherz ??
      Ist das eine versteckte Ankündigung von bad news? :p Na dannn ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 30.03.01 09:40:54
      Beitrag Nr. 156 ()
      Wenn ein Domeyer wg Leihgabe mit der GEM abrechnet dann muss ER auch eine direkte Leihgabe getätigt haben oder die Meldung ist zumindest für den Leser irreführend ausgedrückt.
      Avatar
      schrieb am 30.03.01 09:51:04
      Beitrag Nr. 157 ()
      @u21: auch wenn Du es noch so verkrampft versuchst:

      Hier der originaltext: "Aktienleihe wg. Abrechnung GEM " (Quelle: DBAG)

      Aus dieser sehr kurzgefassten Erläuterung eines Aktienübertrages ist nicht im geringsten ersichtlich, dass die "leihgabe" an GEM ging oder Herr Domeyer mit GEM abgerechnet hat.

      Vielmehr ist die Tatsache, dass Domeyer, wie x-mach kommuniziert,diese 27000 Stück an die MBX AG "verliehen" hat, damit die mit GEM abrechnen kann, durchaus naheliegend.

      Zumindestens an der Meldung bei der DBAG ist gar nichts irreführend ausgedrückt.

      Im übrigen - glaubst du tatsächlich, dass die Kurzerläuterungen auf der Seite der DBAG von MBX verfasst sind ? Eine andere Quelle gibt es aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.03.01 12:21:29
      Beitrag Nr. 158 ()
      Original Meldung aus NM.de Tabelle:

      Unternehmen....Name der Person oder Unternehmen Organstellung......Wertpapier oder Derivat

      Met@box AG / Stefan Domeyer Vorstand Vorsitzender / ................... Nennwertlose Inhaber-..............................................................................................................Stammaktien 692120

      Geschäftsart............Stückzahl.....Erläuterungen

      Sonstiges
      bestandsmindernd / 27000 / .......Aktienleihe wg. Abrechnung GEM

      ( Quelle: Dt. Börse AG @ neuermarkt.de )
      -----------------------------------------------

      Im Übrigen ist nach der Novelle ausschließlich die NM Gesellschaft meldepflichtig, nicht aber die einzelnen Organmitglieder ( Bezug: „Leihgabe mit der GEM abrechnet dann muss ER“ ). Die DBAG gibt eine Meldung der AG nicht Domeyers.
      ----------------------------------------
      Auf Anfrage eines Aktionärs erläuterte der CEO die Meldung der Dt. Börse AG wie folgt:

      Die Aktien habe ich, wiederum auf Leihebasis, übertragen zur Begleichung der Endabrechnung zwischen GEM als Investor und Metabox als Empfänger der Kapitalerhöhungen. Ich habe dafür wiederum kein Geld erhalten.

      Stefan Domeyer

      ( Q: MBX HP Forum 29-03-01, 10:51 Uhr (GMT) )
      ----------------------------------------------------------------------------
      Zweifelsohne kann so manches mitunter in die IRRE führen ;). Nicht wahr ?

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 08:50:43
      Beitrag Nr. 159 ()
      Wer waren denn die anderen "Investoren" der KE die auch unbedingt sofort handelbare Aktien im "Herbst" haben wollten
      oder war es der September? ...lol

      Ab 1500,-DM Kostenbeteiligung können sich Geschädigte unserer Sammelklage wg Schadensersatz (in Vorbereitung) anschließen.

      u21 der der Abzockerbande noch manche schlaflose Nacht bereiten wird.
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 11:16:52
      Beitrag Nr. 160 ()
      Placido

      Darf ich Dich noch einmal daran erinnern, wie SD Ende März bad news versteckt ankündigte:
      Er schrieb:

      ".... nun die gewünschte Liste der negativen Nachrichten:
      .
      .
      .
      Genug gescherzt. ...."

      Lustige Scherze. Wir halten uns den Bauch vor Lachen .... :D :D :D
      Was kam? Massenentlassung, Vorstand-Rücktritt, Verkauf von Tafelsilber ... :eek:
      Was kommt noch? ....

      Und was heißt es nun, wenn SD sagt:
      "Die Aktien (27.000 Stücke) habe ich, wiederum auf Leihebasis, übertragen zur Begleichung der Endabrechnung zwischen GEM als Investor und Metabox als Empfänger der Kapitalerhöhungen. Ich habe dafür wiederum kein Geld erhalten."

      Alles ist möglich. Mit seinen anderen Aktien. Mit anderen Investoren. Mit anderen Zeiträumen. Mit anderen Entgelt-Formen .... :p

      Schau`n mer mal.

      cu
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 11:55:49
      Beitrag Nr. 161 ()
      Ich weiß nicht - bevor ich mich an u21 privaten Feldzug gegen MBX beteiligen würde, würde ich mich doch eher den Sammelklagen der Aktionärsvertreter anschließen - da bestehen wenn überhaupt größere Chancen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 17:39:48
      Beitrag Nr. 162 ()
      Placido

      Was ist mit Dir?
      Geniesst Du den Frühling oder nimmst Du inzwischen bei einem anderen Unternehmen Gesangsunterricht?

      cu
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 19:09:19
      Beitrag Nr. 163 ()
      Charakterlich stilsicher wie stets Kimba...

      Wie könnte es anders sein :laugh:.
      --------------------------------------
      Nein, mich freuen keine Entlassungen. Keine Rücktritte. Keine Notverkäufe.

      Nein, mich freut es nicht, wenn ein Unternehmen derart um seine Zukunft ringen muss.

      Nein, mich freut es nicht, wie weit wir hier im Board gekommen sind.

      Nein, ich bin kein Anhänger von Vorverurteilungen und Lynchjustiz.
      ------------------------------------------
      Wenn- gesetzt - alle in Hildesheim seien Kriminelle, so wäre dies ein schwerer Schlag für die deutsche Aktienkultur und Anlegervertrauen wäre schändlichst missbraucht worden. Noch mehr als am NM – Gesamtmarkt durch Ochner, Haffas & co ( ca. - 85 % ).

      Ohne Wenn und Aber, ganz real hat die Story um MBX das Schlechteste aus den Leuten ( z.B. bei WO ) entfesselt. Schadenfreude, Misstrauen, Missgunst, Häme, Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe auf Co - User, MBX Mitarbeiter sogar Hildesheimer überhaupt , Telefonterror um nur Einiges zu nennen. Absolut Beschämend.
      ---------------------------------------------------------------
      Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Natürlich meint jeder MBX und die Aktionäre lägen nun am Boden. Vielleicht nicht zu Unrecht.

      Aber Größe zeigen jetzt nur diejenigen Kritiker, die sachlich bleiben ( möchte ausdrücklich Harmann und Relation nennen ). Geschichtlich spricht man von „den Gerechten“.

      Der Pöbel tritt auf die ( scheinbar ? ) am Boden liegenden wahllos ein. Abgründe :(.

      Gut zu wissen wo man steht.
      -----------------------------------------------------------------------------------
      Fakt ist, dass das Garagen start up MBX seit 1996 sukzessive über 220 Mitarbeitern Arbeit bot. Nun davon in Dtl. 40 entlassen muss.

      Fakt ist auch, dass man mit der Phoenix ein Topprodukt in einem der Top-Zukunftsmärkte entwickelt hat. Zweifellos eine visionäre Leistung.

      Fakt ist, dass man viele Fehler gemacht hat und dass offenbar mancher Betroffene daran wohl gar körperlich leidet. Vielleicht zu viele Fehler. Kriminelle Fehler ?

      Die Frage ist, ob man zielgerichtet täuschte, um sich persönlich zu bereichern ( ich meine nicht ) und ob die MBX AG es schafft der iTV Industrie eine Chance am Standort Deutschland einzuräumen. Als Demokrat und Anhänger des Rechtstaates möchte ich mir da noch kein Urteil anmaßen ( als Aktionär muss das jeder selbst entscheiden ).
      ----------------------------------
      Naja, ginge MBX in Niedersachsen vor die Hunde ( Warum auch immer. Mittlerweile verschwimmen Ursache und Wirkung. Selbst bei Haltlosigkeit der Vorwürfe wäre MBX angeschlagen ) wären Arbeitsplätze bei Nokia Finnland, Motorola USA, Pace UK, Netgem France in einem der größten Zukunftsmärkte der Dekade ja auch nicht schlecht.

      Freue mich daher die Zukunft des Automobils.

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 19:41:53
      Beitrag Nr. 164 ()
      Placido

      Nun bin ich ein wenig auf dem Sprung.

      Mit dem, was Du als Fakten ausgibst, kann ich mich leider nicht so recht anfreunden. :confused:

      Ob 220 Arbeitsplätze in Hildesheim entstanden (40 Entlassungen sollen 30 vH. sein??), mag ja sein. Frage ist halt: Sind es Arbeitsplätze, die sich selbst tragen oder löst sich das weiter in Luft auf?

      Und die Phoenix? Wird es sie wirklich als Serienprodukt geben? Zweifel domi-nieren.

      Waren es Fehler? Einiges spricht dafür, dass es keoine Fehler, sondern Wille war (September-Verlautbarungen SD).

      Ein Problem des "Verschwimmens" von Ursache & Wirkung sehe ich nicht.

      cu
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 00:28:17
      Beitrag Nr. 165 ()
      .
      Auf die Banken könnte eine Klagewelle zurollen wegen Schadensersatzforderungen von Anlegern, die Vermögensschaden infolge von Kursverlusten bei NM-Werten erlitten.
      Im Visier auch Kurt Ochners Bank Julius Bär wegen möglicher Verletzungen der Sorgfalts- und Aufsichtspflichten.

      Hans A. Bernecker zu Kursmanipulation, Kursbetrug und Insidervergehen:

      "... Das Manager-Desaster für die Fonds des Neuen Marktes ist der Zusammenbruch eines Mafia-Systems. Jeder deckt es, jeder weiß es, aber niemand sagt es in dieser Form, besser "sagte es". Es war schon ungeheuerlich, mit ansehen zu müssen, wie aus blankem Eigennutz Kurse manipuliert wurden, dies noch von den Medien mitgetragen wurde, aber alles ein blanker Bluff war. Es gehörte eine Menge Selbstbeherrschung dazu, dies zu sehen, aber nichts sagen zu können, weil einfach die Beweislage schwierig ist. Zumindest ist damit ein weiterer Grund im Ansatz beseitigt, um auch diesen Markt in ein Gleichgewicht zu bringen....."
      .
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 10:56:08
      Beitrag Nr. 166 ()
      Wir werden dieses mafiöse Treiben aufdecken und Strategien, Verflechtungen und Methoden, soweit es uns möglich ist offenlegen. - Es raucht auch bei den Banken und wo Rauch ist ist auch Feuer sagt ein altes Sprichwort.

      u21 schau mer mal...
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 11:41:24
      Beitrag Nr. 167 ()
      Kimba und U21, die armen Banken, die tun mir ja so leid. Merkt Ihr eigentlich garnicht, wie lächerlich Ihr Euch macht?
      Eher glaube ich,daß auf Euch eine Prozeßwelle zurollt, falls sich Eure bisher nicht bewiesenen Anschuldigungen als haltlos herausstellen sollten.
      Euer wilbi
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 11:48:31
      Beitrag Nr. 168 ()
      Wilbi,immer die Anderen,merkst du eigentlich nicht wie lächerlich du bist.Der Kurs von Metagülle ist doch nicht Umsonst so gefallen.Die verkauft haben,weil die Machenschaften erkannt wurden, alle dumm ?
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 11:54:15
      Beitrag Nr. 169 ()
      mein gott meta...wieviel Verlust hat dir der Verkauf zu 1,22 eingebracht???

      Kannst Du dass mental nicht durschleifen ...oder was????
      Man kann ein Looser sein...allerdings Heulsusen sind das GRAUEN!!!

      lass doch einfach die Finger vom Neuen Markt...aber vor allen Dingen...heul woanders...
      Komm wieder wenn du mehr Erfahrung hast!

      DARC
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 12:04:38
      Beitrag Nr. 170 ()
      sammelklagen haben kaum eine chance auf erfolg, bei derzeitiger gesetzeslage. den letzten beißen die hunde, und das sind die "kleinaktionäre".

      und der letzte rest an befürwortern und gegenern von mbx, sind höchstens noch 20 leute, interessiert sowieso niemanden mehr, ob die oder wir hier irgendetwas sagen. wir sind nur der klägliche abgespann einer schon toten aktie.

      die letzten leichenwürmer.
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 12:26:42
      Beitrag Nr. 171 ()
      tja, DARC und Wilbi....
      lächerlich - aha...:laugh:
      ist euch eigentlich bekannt dass die banken letztes jahr
      das beste ergebnis in den letzten 10 jahren erziehlt haben...alle...:yawn:
      und bekannt, dass die gehälter der vorstände in den letzten 5 jahren um 750%
      (kein tippfehler!!!)gestiegen sind???
      ist euer gehalt in dieser zeit auch so gestiegen???:(
      macht euch mal gedanken ihr anfänger...
      grüss gott tritt ein, lass luft ins hirn...:p
      ...dann wisst ihr nämlich warum die börse ne zocke ist...
      und kein ringelpitz mit anfassen...;)
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 12:29:34
      Beitrag Nr. 172 ()
      tschuldigung...:)
      ich meinte MetaDancer...nicht DARC...;)
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 12:35:27
      Beitrag Nr. 173 ()
      alles klar tali *g*

      ach mal so am Rande.....Nokia koennt ihr momentan bezueglich STB´s vergessen!!!

      Dieser Umstand koennte fuer mbx aber auch alle anderen Boxen Hersteller sehr wichtig sein!

      cu
      DARC
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 13:19:57
      Beitrag Nr. 174 ()
      Interessanter Thread, habe ihn mit Spannung gelesen:

      zum Short-Szenario von Kimba:

      Es ist logisch und macht Sinn.

      Interessant ist übrigens eines der Postings von "Placido Domingo". Es wurde zwar von PD offenbar durchgeführt, um das Short-Szenario zu entkräften, letztendlich liefert es aber genau die Begründung für das Shortszenario.



      von Placido-Domingo 15.03.01 12:34:55

      Hier ein – mir fast schon peinlicher Versuch – den Unterschied von Long – Short Position zu vermitteln.
      ------------------------------------------------------
      Szenario: Der unsäglich böse Manager X – Black hält 1.000.000 MBX Aktien. Zum ATH ( 45,80 ) sind diese 45,8 Mio wert. Seine Frau die Ilsebell möchte
      Königin der Shikeria werden und überredet ihn alles zu verkaufen. X: Geht nicht wg. lock up. Listige I: Dann verleih sie doch an den Shortie L ( = Inquisitor
      Lulu. Ihr seniler Beichtvater ) und der soll alles raushauen. Ganz diskret. X: Ok, wenn du heute Abend nicht wieder Migräne vorgaukelst . Gesagt - ->
      Getan.

      Lulu haut alles zu 45,8 raus und deckt die Shortposition zum ATL ( 1,51 ) wieder ein.
      ----------------------------------------------------------------------------
      Vermögensbetrachtung:
      -----------------------------
      X – vorher: 45,8 Mio ( Wert: 1 Mio Aktien x Kurs 45,8 )
      X – danach: 1,51 Mio ( Wert: 1 Mio Aktien x Kurs 1,51 )
      X - Saldo: - 44,29 Mio
      --------------------------
      Lulu: 45,8 – 1,51 = Short-Spread 44,29 x 1 Mio Aktien
      Lulu – Saldo: + 44,29 Mio

      Abzüglich Gebühren für Shortleihe + Order etc. Spesen ca. 7 % blieben L ca. 40 Mio.
      ------------------------------------------
      Selbst wenn Lulu ein intimer Strohmann des X wäre - also wirtschaftlich identische Interessen hätte – { kaum möglich, da man bei diesen Volumina
      Institutionelle { sind aber Eigengewinnorientiert - Wo ist deren Vorteil ? ) und deren Tools brauch } liefe das ganze bezogen auf das Vermögenssaldo auf ein (
      enorm riskantes ) Minusgeschäft hinaus.



      Placido-Domingo hat hier einem schweren Denkfehler begangen:

      "X" hat ja für seine Aktien nie 45,8 Mio bezahlt, sondern als Firmengründer hat X nur Bruchteile des Emissionspreises gezahlt.

      Die von "X" gehaltenen Aktien waren nur temporär 45,8 Mio wert. Nehmen wir an, daß X als Firmeninsider genau wußte, daß der Aktienkurs künstlich aufgeblasen war und zwangsläufig nur fallen konnte.

      Einen Verkauf konnte X wg. der Lockup-Restriktionen nicht persönlich durchführen. Aber ein Verleih an den Shortseller Lulu war möglich. Und wie PD in seinem Beispiel vorgerechnet hat, hat der Shortseller Lulu einen Gewinn von 44,29 Mio eingefahren.

      Und wer sagt jetzt, daß Lulu nach dem erfolgreichen Shorten nicht einen Anteil dieses Gewinns an X+seine Frau Ilse quasi als Leihgebühr abgegeben hat? Auch konnte mit einem Teil des Short-Gewinns problemlos eine Kapitalerhöhung bei der Firma von MBX finanziert werden.

      Für Lulu blieb trotzdem noch ein stattlicher Gewinn übrig. Und auch für X+seine Frau Ilsebell war die Sache alles andere als ein Verlustgeschäft. Ihre Aktienzahl an der Firma von X haben sie weiterhin, aber zusätzlich haben sie für das Verleihen von Aktien an Lulu eine hohe Leihgebühr bekommen. Klar, da der Kurs gefallen ist, ist der Aktienbestand nicht mehr soviel wert wie beim zwischenzeitlichen Kurs von 45,8. Aber X hat ja als Firmengründer für seine Aktien nur Bruchteile des Emissionspreises bezahlt, also ist X noch immer dick im Plus und hat u.U. noch via Leihgebühr gut verdient. Und vielleicht hatte Lulu zusätzlich auch noch die Kapitalerhöhung an X`s Firma aus einem Teil der Short-Gewinnen finanziert, also hat X auch in dieser Hinsicht profitiert.
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 13:45:05
      Beitrag Nr. 175 ()
      @
      tali,du irrst mit Aktien komme ich ganz gut klar,ich habe so zusagen einen Riecher dafür.
      Aber im Gegensatz zu dir,der sich blenden lassen hat,würde ich so etwas wie Metagülle
      nicht einmal zum zocken anfassen.Also mein Kleiner nicht abheben,lass Luft raus.
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 15:13:10
      Beitrag Nr. 176 ()
      Tali@
      mit Deiner Allgemeinschwafelei über die Banken zeigst Du doch nur wessen Geistes Kind Du bist. Du kannst doch gar nicht mehr klar denken und wahrscheinlich auch nicht mehr schlafen. Das ist ein sehr gefährlicher Zustand. Es ist ja schon schlimm, wenn ein Spieler alles verzockt hat. Aber er sollte sich in erster Linie selbst in den Arsch treten, wenn er so doof war, Scheiße zu kaufen.
      Ich habe bei anderen Werten wie Bintec, Gedys u.Quiagen auch dicke Verluste, für die ich aber selbst die Verantwortung übernehme. Aber die Börse ist eben keine Einbahnstraße. Manche, die das nicht verkraften können, sollten die Finger davon lassen; aber ich kenne das.Manchmal ist die Gier halt stärker.
      Nichts für ungut
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 18:10:28
      Beitrag Nr. 177 ()
      Nullgesicht

      Bemerkenswerte Analyse. Congratulations.

      cu
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 22:07:08
      Beitrag Nr. 178 ()
      @NULLGESICHT

      "Auch konnte mit einem Teil des Short-Gewinns problemlos eine Kapitalerhöhung bei der Firma von MBX finanziert werden.


      Was würdest du sagen wenn einige Altaktionäre defakto Null Euro bezahlt hätten für die bei der KE an sie ausgegebenen Aktien?



      gruß u21 der weiß wovon er spricht!
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 22:33:25
      Beitrag Nr. 179 ()
      Wie lange wollt ihr eingentlich MBX schon verklagen?

      Habt ihr es noch nicht geschafft? Tut mir leid für euch :laugh:

      Oder ist euch der Weg zu weit?

      Wenn ihr noch ein paar Jährchen darüber schreibt, aber doch nichts macht, was soll das denn?

      Oder ist bei euch alles nur leeres Gerede?
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 11:00:35
      Beitrag Nr. 180 ()
      @Klaus39,

      Geduld Klaus39, gut Ding will Weile haben und wir arbeiten
      wie selbst du bemerkt hast nicht erst seit gestern daran.

      Der Rückzug teils erst in den letzten Tagen von flying dutch, janphil, Placido D, stompi, Der Erdnussmann, OliverH. und anderer dürfte dir doch aufgefallen sein - oder nicht?

      die "kleinen Lichter" halten noch die Stellung auf der WO.-Bühne ...wie lange noch?

      u21
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 11:26:29
      Beitrag Nr. 181 ()
      u21
      grüss dich...:)
      ich hab mal vor ein paar tagen gepostet, dass von den dir
      erwähnten herren noch ein paar sand werden fressen müssen...:D
      komischerweise sind sie immer dann nicht präsent wenn es mau
      um metabox steht...aber sofort wieder aus den löchern wenn es
      ihrer meinung nach positives zu berichten gibt...;)
      wenn man die postings so liest von anderen über sich selber,
      ist das alles schon sehr ulkig und ich muss sagen, für ein
      kostenloses amüsement nicht schlecht...:p
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 12:19:06
      Beitrag Nr. 182 ()
      u21 - ich habe mich nicht zurückgezogen - genauso wenig DerErdnussmann, JanPhil u.a.

      Ich persönlich bin diese Kleinscharmüzel einfach leid. Mit Kimba-1 ein wenig zu streiten hat Spaß gemacht, mittlerweile langweilt es aber. Das ist mit deinen beiträgen nicht anders.

      Unproduktiv

      Unintelligent

      Langweilig

      Im Gegensatz zu Tali lebe ich und auch die meisten anderen von Dir genannten nicht vom Aktienhandel. Wir haben also nebenbei auch noch einen Job zu erledigen.

      Somit war und ist meine Engagement hier am board und auch anderweitig immer die Freizeitbeschäftigung eines Privatinvestors. Als solcher engagiere ich mich auch weiterhin für MBX und für die Interessen seiner Aktionäre.

      Darin wirst Du ganz bestimmt nichts ändern.
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 13:24:41
      Beitrag Nr. 183 ()
      Ach noch was - nur um euren "Interpretationen" zuvorzukommen - wenn ich sagen "Im Gegensatz zu Tali lebe ich und auch die meisten anderen von Dir genannten nicht vom Aktienhandel"

      Dann heißt das natürlich nicht, dass ich wüßte, dass einer der von Dir genannten vom Aktienhandel lebt - die, die ich kenne, leben nicht davon - und das sind Der Erdnussmann, stompi, JanPhil, Placido und ich. Wie es sich mit flying dutch verhält, weiß ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 13:58:16
      Beitrag Nr. 184 ()
      @Oliver H.

      Was muß ich da aus der Schmollecke vernehmen?

      Unproduktiv, Unintelligent, Langweilig...?

      Und das in Bezug auf u21?!

      Um was wollen wir wetten, daß die interessanteren Spekulationen um MBX auch in Zukunft von u21, Kimba, etc. kommen werden und nicht von Dir und Deinen Hoftenören?!?
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 14:03:51
      Beitrag Nr. 185 ()
      Donald D.
      grüss dich...;)
      man hat ihn ja noch nicht singen hören...:D...buddha sei dank...:p
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 14:17:39
      Beitrag Nr. 186 ()
      Tach tali,

      ach, irgendwie fehlt er mir doch ein bißchen - er ist eigentlich doch `ne nette Ergänzung für unsere lustige Runde hier (auch wenn es immer ein wenig mühselig ist, sich durch seine Wortsalate durchzuwühlen... )
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 15:22:04
      Beitrag Nr. 187 ()
      @u21

      Ich habe mich nicht zurückgezogen vom WO-Board und der MBX-Diskussion,
      nur meine Präsenz hier ist deutlich reduziert...das aber schon seit
      längerer Zeit.

      Bei mir hat sich eine Erkenntnis durchgesetzt..ich lese häufiger mal
      unter Beiträgen den Satz: "Dieser Beitrag soll keine Kauf-oder Verkaufs-
      empfehlung darstellen".

      Ich denke das das Nonsens ist..mit jedem Beitrag hier tue ich eine Meinung
      kund, die nur selten Neutral sein kann.
      In irgendeiner Form soll er immer zur Meinungsbildung beitragen und solange
      das mit öffentlichen Fakten geschieht, ist das auch in Ordnung.

      Genau das ist häufig bei MBX nicht geschehen..hier wurden Meinungen hinter
      den Kulissen gemacht..Du warst oder bist selber Teil dieses "Netzes" und
      weißt wovon ich spreche.

      Ich erinnere mich genau als diese Kirch Gerüchte aufkamen und Du noch nicht so
      entschlossen warst gegen MBX vorzugehen wie jetzt, als wir im Chat darüber
      flüsterten.
      Du sagtest sinngemäß, wenn Du das 100% wissen würdest, daß diese Info`s stimmen,
      wäre Dir der Weg des erneuten Einstieges bei MBX wesentlich lieber als irgendwelche Klagen
      um wieder Dein Geld zurückzubekommen.
      Ich habe Dich natürlich dazu ermutigt von sinnlosen Klagen abzusehen und das Risiko erneut
      einzugehen...da stand MBX noch so um die 3-4€ wenn ich mich richtig erinnere..

      Tja..aus heutiger Sicht wäre der Einstieg fatal gewesen..jeder der damals den Gerüchten
      glauben geschenkt hat (mich eingeschlossen), wäre heute der Dumme...und das alles weil
      hinter den Kulissen euphorische Info`s die Runde machen...dabei klangen sie doch so
      glaubhaft..machten doch Sinn..konnte doch quasi gar nichts mehr schief gehen...einen
      Scheiss konnte, nichts ist passiert..wie immer.

      Das was hier passiert ist, war und ist gefährlich..aus irgendeiner Ecke kommen Info`s ( wo die
      Kette beginnt weiß wohl niemand )...sie machen schnell die Runde und alles schreit Hurra..
      Das muß einfach aufhören..ich habe es schon in einem anderen Thread geschrieben..ich appeliere
      an jeden diese Dinge zu ignorieren..gestern schrieb ein richmodis60, er hätte Info`s und das
      man aufgrund derer heute noch einsteigen solle..

      Darüber wurde stundenlang debattiert.."Der hatte doch schon öfter Recht...Kann man das Glauben...
      Ich kaufe mal ein paar..u.s.w."

      Ich habe die Schnauze gestrichen voll von diesem Müll und reagiere nur noch auf
      öffentliche Aussagen vom Unternehmen oder anderen seriösen Quellen..jeder sollte sich mal
      selbstkritisch fragen, welchen Nutzen er aus diesen ganzen unheimlich geheimen Info`s
      bis jetzt gezogen hat...das Ergebnis wird ernüchternd sein..


      u21..ich werde weiterhin die MBX-Story begleiten und versuchen meinen Senf zu dem ein oder anderen
      beizutragen, aber nicht mehr hinter den Kulissen..weiterhin hoffe ich, daß Du auch in der Beziehung
      umdenkst (auch tali)..ich habe nichts gegen Deine Klage, egal was ich davon halte..wir leben in einem
      freien Land, aber versuche keine Meinungen und Stimmungen zu erzeugen mit Halbsätzen..gehe den Weg den Du Dir
      ausgesucht hast, aber ziehe keinen mit rein..wenn Du Beweise hast, läßt sich darüber diskutieren..mit
      böswilligen Andeutungen ziehst Du Dir nur den weiteren Unmut der Leute zu..


      stompi.
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 16:44:51
      Beitrag Nr. 188 ()
      @stompi

      habe alles was geflüstert wurde aufgezeichnet und mir ist deine und OliverH.s "Schweigegeld und Erpressungsversuchsunterstellungskampagne" gegen mich bekannt und auch dokumentiert.
      Habe darüber nur von OliverH. auf Ansprache im Chat eine öffentliche Erklärung erhalten in der er dieses bedauert. Deine Entschuldigung steht noch aus ...ist aber für mich nicht wichtig und nicht von entscheidender Bedeutung.

      Das Problem liegt auch nicht in erster Linie daran das man von "Flüsterkreisen" falsch informiert wurde sondern das diese "Flüsterkreise" Teil des "Desinformationssystems" von Metabox waren und sind. Selbst wenn man sich ausschließlich auf die Verlautbarungen der AG und ihrer Repräsendanten verlassen hätte wäre man auch betrogen und belogen worden -nur wäre den meisten viel eher ein Licht aufgegangen.

      Weiterer Unmut der Leute die es betrifft stört mich nicht im Geringsten und Leute die es nicht betrifft haben keinen Grund unmutig mit mir zu werden.

      u21 der allen noch nen angenehmen Feiertag wünscht
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:17:22
      Beitrag Nr. 189 ()
      stompi
      worin sollte der tali denn umdenken...???
      meine meinung seit letztes jahr september/oktober (gewinnwarnung)
      ist hinlänglich klar und bekannt - und die tue ich auch öffentlich kund, nichts weiter.....
      mails über die börse und insbesondere metabox, egal und von wem und woher oder wohin,
      werden von mir seit monaten, (ca.november) überhaupt nicht mehr beantwortet, geschweige ich versende welche...
      das können alle die bestätigen die mich anmailten seit dieser zeit...
      als da wären in den letzten 2 monaten:
      topas
      svenni
      pfiffig (6x in 3 wochen...)
      kaffee&malboro
      kimba1
      roger11
      salinger
      zimtochse
      aurin
      McConrad
      meinnameisthase
      postfunk
      janiejones
      confusi
      bangbüx
      mathäus6,34
      ...und so weiter und so heiter...:)
      diese liste erhebt keinen anspruch auf vollständigkeit...
      war mir nur zu doof alle abzutippen und kopieren lässt die sich nicht...:D
      also was dokterst du schon wieder an mir rum???
      ich weiss,(und das schon länger) dass dir meine nase nicht passt,
      weil du dich ja selbst für den grössten und klügsten hälst...
      ist ja auch ok. so, solange du dich darauf beschränkst...:p
      solltest mal über das wort umdenken nachdenken...
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:27:07
      Beitrag Nr. 190 ()
      u21

      Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass Du Dich seinerzeit freiwillig ins WO-Board eingeklinkt hast, oder?

      Ok. Dann sag ich Dir jetzt mal was:

      Hättest Du nicht den Kanaldeckel aufgemacht und Deine Löffel ins Loch gesteckt, wüsstest Du überhaupt nix von irgendwelchen Usern, Gerüchten, Flüstereien, Bashern, Pushern, Fakes, etc........



      Muss ich noch deutlicher werden ?

      Ok.

      Warum gibt es in einer Demokratie die Vielfalt der Meinungsmache und Meinungsbeschaffung ?

      Damit der Bürger mündig wird und Verantwortung für sich und andere übernehmen kann.




      Ebenfalls Schöne Ostern

      Roger :)
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:30:06
      Beitrag Nr. 191 ()
      tali, post bei WO :-)
      Best
      lark
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:32:42
      Beitrag Nr. 192 ()
      Tali

      mein Gott, immer noch wach und die Bar dicht? :laugh:

      Wieviel Wecker ist es denn jetzt bei Dir? Mitternacht, 1:30 Uhr schätze ich mal....;)
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:37:10
      Beitrag Nr. 193 ()
      @roger11

      ich wiederhole: Weiterer Unmut der Leute die es betrifft stört mich nicht im Geringsten und Leute die es nicht betrifft haben keinen Grund unmutig mit mir zu werden.

      u21*G*
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:48:41
      Beitrag Nr. 194 ()
      Alles klar, u21

      ich hoffe, Du wirst glücklich auf Deine Art.
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:49:14
      Beitrag Nr. 195 ()
      roger11
      ist doch hier keine uhrzeit...
      die bars sind lärmend voll...
      ruhig wird es erst zur schlafenszeit, gegen 4-5 uhr...
      reicht doch bis bis die basis um 10 aufmacht,oder???...:p
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:53:55
      Beitrag Nr. 196 ()
      Hi all,

      die Threadüberschrift passt ganz gut, daher:

      Thread: UMFRAGE: Sanktionsregelungen für Neuen Markt

      Würde mich freuen, wenn möglichst viele ein kurzes

      Ja

      oder

      Nein

      abgeben.

      Danke.

      Lassemann
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 17:57:29
      Beitrag Nr. 197 ()
      Tali

      Haste Deinen Bungalow da mitten im Getümmel? ....Oh shit!!

      Tritt wenigstens den Euro-Touris anständig in den Arsch, wenn se sich in bekannter Manier da aufführen! :D

      Paar magic mashrooms tuns auch...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:03:44
      Beitrag Nr. 198 ()
      roger11
      quatsch!
      haste nicht unsere neue lodge gesehen auf der site die wir
      seit november 2000 in betrieb haben?
      glaubst du ich habe mich da vergessen???...:p
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:05:35
      Beitrag Nr. 199 ()
      @tali

      Das ist etwas missverständlich von mir geschrieben..ich meinte nicht,
      daß Du Dich an Mailaktionen beteiligst (ausser an den hinlänglich bekannten
      im letzten Jahr), sondern die Halbsätze über den weiteren Verlauf von MBX.

      Wenn ich mich vor einem meinetwegen Mercedes-Besitzer hinstelle, und dem
      pausenlos erkläre was für eine Schrottkarre er da hat und in spätestens
      1000KM der Motor kaputt geht, dann sollte ich ihm das begründen..ansonsten
      sind die Aussagen unnütz und verunsichern ihn nur wenn er labil ist.

      Ähnlich ist es mit MBX..Du sagst Du weißt..das Wissen will ich Dir doch gar
      nicht abstreiten..nur ist es halt ein Gebot der Fairness entweder Dein Wissen
      für Dich zu behalten, oder jedem zugänglich zu machen..erst dann ist der
      interessierte Leser in der Lage dazu Stellung zu nehmen...mit Sätzen wie:
      "MBX wird es bald in der Form nicht mehr geben", ist das nicht möglich.

      Der Spruch mit dem "Grössten und Klügsten" ist ein Schmarrn, aber das weißt Du
      vermutlich selber..und ob mir Deine Nase nicht passt, kann ich zumindest optisch
      nicht beurteilen..:D

      Von Deinen Beiträgen her halte ich Dich eher für jemanden der glaubt den Stein
      der Weisen gefressen zu haben..Du läßt nur schwer oder gar nicht andere Meinungen
      zu und wirst dabei schnell provokant..

      Trotz aller anscheinend vorhandenen Lebenserfahrung, kann es nicht schaden zu Wissen,
      daß man nie auslernt..diese Erkenntnis macht einen gleich viel symphatischer..probiere
      es mal aus..



      @u21

      Eine "Schweigegeld und Erpressungsversuchskampagne" hat es nie gegeben..ich habe Dich
      selber im Chat mit meiner interpretation der Dinge konfrontiert, nachdem Du mir von den
      Kontaktaufnahmeversuchen mit MBX erzählt hast.
      Eigentlich habe ich bis heute nicht richtig verstanden was Du von denen wolltest..Du sprachst
      von einem Aggrement, daß durchaus üblich wäre in der Wirtschaft, und ich sagte Dir, daß sich
      das mehr nach Erpressung anhört..das Du wiederrum natürlich verneintest..

      Richtig ist, daß ich OliverH davon erzählt habe..meines Wissens ist danach aber
      nichts passiert..ich musste auch erstmal überlegen was Du mit dem Satz überhaupt
      meintest in Deinem Posting.
      Ich habe Dich nicht in die Ecke eines Erpressers stellen wollen, und wenn Du den
      Eindruck gehabt hast, so entschuldige ich mich dafür..

      stompi.
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:06:48
      Beitrag Nr. 200 ()
      Tali....Ahhh, verstehe....:D

      Nicht schlecht....da biste also...


      Nochmal zurück zum Diven:

      Kennst Du das Tubbataha Reef???
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:20:35
      Beitrag Nr. 201 ()
      stompi

      Hey, wir haben börsenfrei und ich schwelge im Tiefenrausch!! :laugh:


      Aber gut, lass mich eben zu Dir altem Recken antworten:

      Warum haste es nicht so gemacht wie ich.......immer und immer wieder tief nachgekauft.......jetzt reichen ein paar Euro zum glattstellen.......und ich bin aus dem Schneider.

      Selbst Insolvenz, Übernahme, etc. kann es bewirken.

      Haste doch gesehen am NM, wie das dann läuft. Wundert mich eh, dass sich im letzten Moment immer weisse Ritter auftreiben lassen.
      Ist in Amiland nicht so. Die VC`s machen da schneller den Ausverkauf.


      Roger
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:30:09
      Beitrag Nr. 202 ()
      @roger11

      Da muss ich was falsch verstanden haben...ich bin immer hoch
      rein und tief raus..:laugh:
      Der Witz ist, daß bei mir das verlieren mit MBX erst so richtig
      nach der GW im September angefangen hat..naja..das eigentliche
      Problem war, daß ich immer investiert sein musste..war nicht nur
      bei MBX so..ich hätte mal besser ein paar Monate die Finger vom Markt gelassen,
      aber hinterher ist man immer klüger..:(


      stompi
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:30:11
      Beitrag Nr. 203 ()
      @roger11

      Da muss ich was falsch verstanden haben...ich bin immer hoch
      rein und tief raus..:laugh:
      Der Witz ist, daß bei mir das verlieren mit MBX erst so richtig
      nach der GW im September angefangen hat..naja..das eigentliche
      Problem war, daß ich immer investiert sein musste..war nicht nur
      bei MBX so..ich hätte mal besser ein paar Monate die Finger vom Markt gelassen,
      aber hinterher ist man immer klüger..:(


      stompi
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:33:51
      Beitrag Nr. 204 ()
      Stompi

      Versteh ich nicht...

      Wieso musstest! Du immer

      investiert sein ?!?

      Deine Frau ??? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:40:17
      Beitrag Nr. 205 ()
      stompi
      "kann es nicht schaden zu Wissen, daß man nie auslernt..."
      da ich dies schon etwas länger weiss wie du,(altersmässig bedingt)
      und aus der lektion letztes jahr scheinbar was gelernt habe...
      lasse ich mir auch durch nichts das rauskitzeln, was ich weiss...
      ergo, darf ich überhaupt nichts sagen - oder eben alles, deiner meinung nach...
      nur, wenn ich was sage wird sofort nach quellen gefragt, beantworte ich auch dies,
      dann geht es wieder los...tali verrät informanten, wie gehabt.
      ist schon ein teufelskreis den du da schliesst...
      belasse es doch einfach dabei, dass du mich bis jetzt nicht als lügner oder aufschneider
      hast entlarven können, (oder doch?) obwohl ich dir zutraue, dass du das am liebsten sehen würdest,
      so wie ich dich glaube zu kennen...und du glaubst mich zu kennen.
      den stein der weisen überlasse ich anderen zu schlucken, der liegt mir zu schwer im magen...:p
      ich kann mich sehr gut an ein posting von dir erinnern nach der gewinnwarnung wo du mir gegenüber
      gepostet hast du wärst bei metabox gerade so geschlupft ohne verluste, da du ja als einziger von
      uns allen (topasbande) verkauft hast...ist das richtig?...:D
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 18:49:10
      Beitrag Nr. 206 ()
      stompi
      noch was vergessen...
      ist dir eigentlich schon mal aufgefallen,
      dass du dich über mich in threads immer äusserst und das bevorzugt negativ...
      ich mich aber in threads von dir fernhalte seit letztes jahr...?
      und auch weiss warum...das zu deinem "provokant"...:p
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 19:00:00
      Beitrag Nr. 207 ()
      Stompi


      Soviel Menschenkenntnis besitze ich schon, um Tali durch den Web-Äther einschätzen zu können.

      Bei ihm haben wir es mit einem Börsen-Freak zu tun, der hier weder manipulieren will, noch seine Entscheidungen von Usern abhängig macht.

      Hat er zwar mal, siehe FD, aber daraus hat er gelernt.

      Daher seine Negierung von Mailings.


      Ich denke, er hat Spass daran, ein wenig Konversation zu führen........ab und an ein bischen zanken........paar Leutchen aus der alten Top@s-Gemeinde im Netz treffen........hier und da mal was Sand ins Getriebe zu kippen, wenn er merkt, dass die Optimisten zu blauäugig sind...:laugh:.....

      so what?

      Also, alles in allem find ich das durchaus in Ordnung.

      Ausserdem hat Tali doch gesagt: Immer wieder mit den Mädels an der Bar rumschäkern und das gleiche Zeug zu quatschen, ist auch nicht das Gelbe vom Osterei. :D


      Roger :)
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 19:18:19
      Beitrag Nr. 208 ()
      roger11
      für mich ist das hier mehr unterhaltung wie sonst was...
      seit letztes jahr weiss ich was ich von wo. zu halten habe...
      bei stompi kocht jetzt die suppe, war letztes jahr auch schon so...
      geh jetzt mal ins bett, die suppe kann ich auch noch heute nachmittag
      oder abend löffeln...sawaddi khrap...:p
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 19:22:28
      Beitrag Nr. 209 ()
      Tali

      Sag ich ja.........:D



      Dann mal gut`s Nächtle....;)
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 22:35:17
      Beitrag Nr. 210 ()
      @tali

      Zugegeben, natürlich wüsste ich gerne was hinter Deinen Andeutungen steckt,
      aber da hängt nicht gerade mein Lebensglück von ab.
      Auch will ich Dich nicht als Lügner oder Aufschneider entlarven..ich wundere mich
      darüber das Du mir das zutraust..offenbar liegst Du in Deiner Einschätzung zu
      meiner Person falsch.

      Ich habe kein Interesse an hinterfotzigkeiten..wenn mir ein Furz querhängt gegen-
      über einer Person, dann kläre ich das mit ihr im allgemeinen, und dann hat sich der
      Fall..das ich mich Dir gegenüber schon negativ geäussert habe stimmt, aber mit offenem
      Visier und ohne das da groß was hängengeblieben ist..


      "ist dir eigentlich schon mal aufgefallen,
      dass du dich über mich in threads immer äusserst und das bevorzugt negativ..."

      Leider gibt mir WO nur die möglichkeit meine letzten 30 Postings aufzulisten, aber
      schaue selber nach wann ich mich das letztemal negativ zu Dir geäussert haben soll..
      das ist Unfug..

      Meine Postings der letzten 30 Tage



      Was ist mit IDS Scheer los??
      3

      uffgebasst
      13.04.01 22:11:55
      Ja, ich darf wieder posten!
      103

      PolyesterPower
      13.04.01 22:03:14
      Sammelklage gegen Met a box !!!
      209

      derguru
      13.04.01 19:22:28
      Mit dem Rücken an der Wand
      57

      Gösta
      13.04.01 18:20:06
      Lintec - der Blick nach vorne
      52

      SchwarzerLord
      13.04.01 13:24:39
      Lipro +++wann beginnt die Party?!+++++
      138

      hotsun
      12.04.01 22:36:22
      "Verschiebung" des Aktionärsbriefes und heutiger Kurasnstieg
      172

      namibiamichael
      11.04.01 20:50:06
      Kontron AdHoc..manchmal zahlt sich Vertrauen doch aus..
      9

      stompi
      10.04.01 08:58:04
      met@box +++ smalltalk +++ realtime +++ news +++ 010409 - 160
      144

      ZimtOchse
      09.04.01 23:56:14
      @janphil
      122

      Counteract
      08.04.01 20:26:22
      Mal ne Frage zum Zocken mit Pleitewerten
      7

      helzman
      06.04.01 20:18:33
      Unterschriftenaktion für met@box ...
      158

      ZimtOchse
      06.04.01 13:02:35
      Metabox-Geprüfte Sicherheit?
      16

      stompi
      03.04.01 20:46:11
      Krieg USA - China ?
      48

      Intuition
      03.04.01 02:12:57
      Met@box auf der Cebit 2001 : Neutrale ! Betrachtung
      23

      Wildfire
      01.04.01 17:56:32
      Dumm und Dämlich verdient am NM ihr Amatuere
      23

      Schockwellenreiter
      01.04.01 17:16:27
      "Bombe im Digitalen TV" - Thao Ngo (Meta TV Nordic) im dänischen "Handelsblatt"
      117

      Janphil
      31.03.01 18:40:30
      VORSICHT beim Neuen Markt!!!
      14

      fsch
      31.03.01 17:44:12
      met@box +++ smalltalk +++ realtime +++ news +++ 010330 - 154
      107

      ZimtOchse
      31.03.01 12:55:00
      Mögliche Dichtungschancen für Montag, den 19.03.2001
      54

      KlausKinski
      29.03.01 21:44:12
      met@box +++ smalltalk +++ realtime +++ news +++ 010328 - 152
      48

      ZimtOchse
      28.03.01 20:36:25
      metbox 1000 ist ein Lügenmärchen
      26

      hubi3
      27.03.01 21:05:30
      $$$$DanyRay bei METABOX !!!!
      6

      TraderA
      26.03.01 18:49:21
      MET@BOX: CeBIT-REPORT
      218

      lukim68
      25.03.01 23:07:54
      Ebeling-Janphil-die pusherbande1
      90

      u21
      25.03.01 15:15:30
      Metabox-hier ist der Schocker!!!!!
      10

      Schneckenfrikassierer
      23.03.01 22:23:10
      $$$ DAS METABOX 1000 PROSPEKT $$$
      44

      TraderA
      23.03.01 16:42:53
      Metabox und Kirch?
      24

      Mott
      21.03.01 15:33:39
      met@box +++ smalltalk +++ realtime +++ news +++ 010319 - 145
      122

      ZimtOchse
      19.03.01 22:37:18
      NEWS zur METABOX 1000 !!!
      25

      TraderA
      19.03.01 20:42:48
      met@box +++ smalltalk +++ realtime +++ news
      202

      ZimtOchse


      tali..Du wirst immer jemand sein mit dem ich anecken werde..das liegt vermutlich daran, daß wir zwei
      sehr unterschiedliche Charaktere sind..das ist aber weiter nicht tragisch, weil wir erstens keine guten
      Freunde werden müssen, und zweitens weil es doch auch Spass macht sich auseinanderzusetzen..nur eben mit
      fairen mitteln..ansonsten verzichte ich lieber..ich habe andere Sorgen als mich hier virtuell für nichts
      zu streiten..bringt Dir und mir nichts..


      stompi.
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 05:21:07
      Beitrag Nr. 211 ()
      stompi
      du hast dir die arbeit mit dem heraussuchen der threats umsonst gemacht...
      wir sind nicht zu verschieden weil wir immer anecken, sondern zu gleich...
      setze dich mal kurz hin und überdenke das...
      zum erfolg im leben braucht man zwar ein gewisses mass an agressivität...
      wobei ich das alles schon vor dir gemacht habe...
      massregeln tust du aber mich - nicht ich dich...und warum???
      wenn du einmal so viele mitarbeiter hast wie ich - und auf diese angewiesen bist,
      wirst du es lernen...2x2 = 5 - 1 = 4 = ein team...:D

      deine worte:
      Trotz aller anscheinend vorhandenen Lebenserfahrung, kann es nicht schaden zu Wissen,
      daß man nie auslernt..diese Erkenntnis macht einen gleich viel symphatischer..probiere
      es mal aus...

      nimm dir deine worte mal in dich auf...:p
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 05:29:19
      Beitrag Nr. 212 ()
      @tali + stompi

      Ich glaube, das ist bei euch der Beginn einer wunderbaren Freundschaft.:laugh:

      antarra der Amüsierte
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 14:27:31
      Beitrag Nr. 213 ()
      Nullgesicht

      Die Hinweise verdichten sich, dass es beim Short-Selling mehr Akteure, Beteiligte & Anlässe gab, als bisher angenommen. Es bleibt spannend. :eek:

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 15:39:48
      Beitrag Nr. 214 ()
      Ja, Nullgesicht, auf Kimbas feines Gespür für solche Sachen kannst du dich verlassen. Da sind allem Anschein nach Hunderte von Leuten drin verwickelt und es ist nur eine Frage der Zeit (frag Kimba!!), bis da mal ein oder zwei Dutzend anfangen zu plaudern.......
      Best
      lark
      (Die Zeit bis dahin kannst du dir durch das Stellen von Fragen an Kimba vertreiben, von dem kannst du echt noch eine Menge lernen, zum Teil über Dinge, von denen du bis dato noch nicht mal geträumt hast)
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 15:55:23
      Beitrag Nr. 215 ()
      kimba/lark

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 16:05:45
      Beitrag Nr. 216 ()
      roger, was willst du mit dieser Zeile sagen??
      Ich will´s gar nicht wissen!!
      Nimm´s einfach zurück

      lark
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 16:16:38
      Beitrag Nr. 217 ()
      lark

      Wundere mich ja selber, wer da so alles verwickelt ist. :eek:

      roger

      Da haben wirklich einige aus der Börse ein Jo-Jo-Spiel gemacht - bei MBX. Ist fantastisch, aber es ist so. ;)

      Schönes Osterfest Euch beiden & allen anderen
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 16:33:27
      Beitrag Nr. 218 ()
      lark

      Ich würde mal so sagen:
      Es gibt eine Reihe von Hauptakteuren und eine beachtliche Zahl von Strippenziehern. Sodann gibt es Wasserträger & Fussvolk. Von denjenigen Gutgläubigen, die instrumentalisiert wurden, sehe ich ab.
      Spreche nur von der "ehrenwerten Gesellschaft". Da kommet einiges zusammen. :laugh: :laugh: :p

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 16:38:15
      Beitrag Nr. 219 ()
      @Kimba
      vermutlich kannst Du es nicht sagen, mich würde aber mal interessieren, wie Du zu solchen Informationen kommst.

      ciao ZO
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 16:42:17
      Beitrag Nr. 220 ()
      @
      Kimba-1,kannst du so stehen lassen,sehe ich genau so !
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 17:07:56
      Beitrag Nr. 221 ()
      ZimtOchse

      Ist in einem solchen Board mit wenigen Worten nicht leicht zu erklären. filigranPG gab im anderen Thread gerade einen entscheidenden methodischen Hinweis: der Kurs. Dessen Verhalten ist erklärungsbedürftig, wenn man seinen Verlauf mit den MBX-Verlautbarungen vergleicht. Zum Beispiel Mitte September: SD verkündigt, alles sei im Plan unterwegs zu DM 200 Mio Umsatz und der Kurs halbierte sich.

      Das ist aber nur ein Punkt. Du musst dann versuchen, hinter Strukturen und Abläufe zu steigen, die Dir unbekannt sind.

      Wenn Du mir den Vergleich mit dem "gehörnten Ehemann" erlaubst, der von dem Spiel, das gespielt wurde, zuletzt erfährt. :eek:

      Die Frage ist etwa: Wann konnte der "gehörnte Ehemann" frühestens wissen, was gespielt wird? Welches Indiz ist das massgebliche, von dem ausgehend er das Puzzle zusammenbekommt? :confused:

      Ich schliesse völlig aus, dass Dir - Du bist lange dabei - nicht eine einzige Ungereimtheit aufgefallen wäre, die Dich nicht stutzig gemacht hätte.
      Nimm` eine solche und unterstelle das negativste Szenario, das Dir einfällt, und Du kommst der Lösung immer näher ...

      Soweit in Kürze zur Methode ... Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. ;)

      Übrigens, mal von "gehörnten Ehemännern" abgesehen: (Macht-)Politiker usw. spielen die Klaviatur dieser Spiele vorzüglich (wenn auch nicht immer erfolgreich). Al Capone hatte alles durchgestnden und scheiterte am Steuerrecht. :D :D
      Gegen Politiker usw. sind unsere Seilschaften regelrechte Stümper & es wird sie teuer zu stehen kommen.

      :laugh: :laugh: :laugh:

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 17:40:41
      Beitrag Nr. 222 ()
      @Kimba
      Okay, Du kannst recht haben.
      Sicherlich haben einige ihr Insiderwissen zum rechtzeitigen Verkauf genutzt.

      Die Frage ist aber, ob z.B. IN und Worldsat primär zum Kurs-Pushen abgeschlossen wurden.
      Wenn ja, wer war der Hauptakteur - Met@box oder die Kunden?
      Vermutlich eher die Kunden, Met@box alleine wohl kaum.

      Jedenfalls hatten beide genug Informationen, um den baldigen Absturz vorauszusehen.
      Aber war nicht vielleicht doch der Auftrag das primäre Ziel?
      Hat man vielleicht nur der Versuchung nicht widerstehen können nebenbei Kohle zu machen?

      Fragen über Fragen. :)
      (nicht an Dich, sondern nur so in den Raum gestellt)

      ciao ZO
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 17:51:01
      Beitrag Nr. 223 ()
      ZimtOchse

      Der kleine Vietnamese mit seinem Druckerpatronenverkauf, seiner Weiterbildungsakademie oder was weiß ich, war bestimmt nicht der Oberzocker.
      Ihm dürfte es etwas an Kleingeld gemangelt haben.
      Wer bleibt in diesem einen Intermezzo noch? Vergiss` keine der wichtigen Gruppen ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:24:14
      Beitrag Nr. 224 ()
      @Zimtochse

      Kleiner Hinweis zu deinen Fragen.

      Recherchiere mal die geschäftliche Ausgangssituation der Metabox AG im 3.Q 1999 bezüglich Umsatz/Gewinn/Verlust/ Kursperformance/Wettbewerbssituation. Vergleiche dann Anspruch und Ankündigungen mit der Realität in diesen Zeitraum - dann kommst du bei logischen Nachdenken auf die Motive warum man mit professioneller Hilfe (strategische Planung) in 2000 diese gigantische Abzocke inszenierte.

      gruß u21 der weiß wovon er spricht.
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:28:17
      Beitrag Nr. 225 ()
      :laugh:


      no comment
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:35:22
      Beitrag Nr. 226 ()
      Ehrlich gesagt, mir ist es wurscht,

      ob ich nu die knapp 250.000 Euro

      bei EM-TV oder MBX verbrannt habe !!

      Wech is wech..........


      Mein Prob....:D
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:46:56
      Beitrag Nr. 227 ()
      roger

      Unterschiede gibt es schon:
      Bei EM.TV brannte das Osterfeuer breiter und heller. Du konntest länger zuschauen.
      Bei MBX war es nur eine Stichflamme, so als hätte jemand eine leicht entflammbare Mogelpackung im Osterfeuer versteckt.

      cu
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:48:49
      Beitrag Nr. 228 ()
      embarrassing poetry
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:57:03
      Beitrag Nr. 229 ()
      Orakelspruch aus Hildesheim Anno Domi Nie 2001

      Ein Gerücht macht die Runde.Leider gibt es immer wieder
      Leute,die kritiklos auf derlei Unsinn hereinfallen.
      Widerstehen Sie aber der Versuchung,es zu Ihrem eigenen
      Nachteil zu nutzen.Sie möchten nichts auslassen,es soll
      aber auch nichts kosten. Wie Sie das schaffen wollen,
      bleibt Ihr Geheimnis.Lassen Sie nun nicht locker,bis sich
      MBX durchgesetzt hat.Wer jetzt noch daran zweifelt,will
      es wohl nicht wahrhaben.Sie haben unbeschwerte Tage vor sich.
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 15:46:11
      Beitrag Nr. 230 ()
      Anno Domi Nie 2001

      köstlich...lol
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 18:13:10
      Beitrag Nr. 231 ()
      In Vino Veritas
      In Domi Lügitas
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 18:46:49
      Beitrag Nr. 232 ()
      Was ist denn hier los ?!

      Komme in diesen Thread, sehe Tali, u21 und Kimba und denke mir:

      WAT ? WAT BIS DU DENN FÜR EINER ? ;)


      PS: bei so viel Wissen hier mache ich lieber die Fliege !
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 21:33:32
      Beitrag Nr. 233 ()
      Eine Meinung zum Thread – Thema aus der FAZ:

      "Informatec - Vorstand muß persönlich haften"

      Gutachter: 60 Millionen DM durch falsche Ad-hoc-Mitteilung verdient / Musterklagen anhängig

      jja. FRANKFURT, 25. April. Die früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, die wegen mutmaßlichen Kursbetrugs in Untersuchungshaft sitzen, haften geschädigten Anlegern für falsche Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens persönlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein achtzigseitiges Gutachten des Augsburger Universitätsprofessors Thomas M. J. Möllers, das dieser Zeitung vorliegt. Harlos und Häfele hatten - wie mehrfach berichtet - vorgebliche Großaufträge für Software und "Surfstations" bekanntgegeben. Nach dem dadurch ausgelösten Kursanstieg haben sie den Gerichtsakten zufolge mit dem Verkauf eigener Aktien jeweils rund 30 Millionen DM verdient. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft - auch wegen Verdachts auf Insiderhandel und unrichtige Bilanzdarstellung - dauern noch an, wie es dort am Mittwoch hieß. Eine "weitere Beschwerde" gegen ihre Haft liegt derzeit beim Oberlandesgericht München.

      Verschiedene Anwaltskanzleien und Aktionärsvereinigungen haben bereits Hunderte von Klagen gegen Infomatec angekündigt. Das Landgericht Augsburg, bei dem mittlerweile erste Musterklagen von Geschädigten anhängig sind, ist an die Studie von Möllers nicht gebunden; der Wissenschaftler hat sie für eine der Kanzleien erstellt, die Kläger vertreten. Da mit dem Verfahren jedoch juristisches Neuland betreten wird, könnte die Expertise die Rechtsprechung - auch in Prozessen gegen andere Unternehmen, die derzeit anrollen - maßgeblich beeinflussen. Der Zugriff auf das Privatvermögen von Vorständen ist für Anleger besonders dann erfolgversprechend, wenn damit Kursgewinne abgeschöpft werden können, die durch unzutreffende Ad-hoc-Mitteilungen erzielt worden sind. Von Bedeutung ist ein solcher Anspruch auch für die Diskussion, ob beim geplanten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz die Rechte von Anlegern gestärkt werden müssen.

      Möllers räumt ein, daß das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Unternehmen zur unverzüglichen Veröffentlichung von kursrelevanten Tatsachen verpflichtet, bei Verstößen ausdrücklich keine Regreßansprüche begründen will. Der Rechtswissenschaftler untersucht aber nicht näher den von Anwälten hiergegen gerichteten Einwand, dieser Ausschluß in Paragraph 15 verletze die zugrundeliegende EU-Richtlinie. Vielmehr stützt er sich mit Blick darauf, daß die Vorschrift erklärtermaßen andere Rechtsgrundlagen nicht einschränkt, auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Dessen Paragraph 826 verpflichtet bei "sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigungen" zum Schadensersatz. Und diesen Tatbestand hätten die Vorstände durch die Ad-hoc-Mitteilungen vom Dezember 1998 und Mai 1999 erfüllt - selbst wenn diese, wie Harlos und Häfele behaupten, von ihrer Presseabteilung eigenmächtig :laugh: herausgegeben worden sein sollten.

      Fortsetzung auf Seite 34.

      Da zur zivilrechtlichen Haftung für falsche Ad-hoc-Mitteilungen noch keine Grundsatzurteile vorliegen, knüpft Möllers an die Fallgruppen an, die die Rechtsprechung zu dieser Bestimmung bislang entwickelt hat. Ausführlich leitet er her, daß sowohl die von den Gerichten aufgestellten Voraussetzungen einer "bewußt unrichtigen Auskunft" als auch die einer "leichtfertigen Fehlinformation Dritter" vorlägen. Denn die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität werde vom Gesetz gerade deshalb angeordnet, weil "Kapitalanleger diese Informationen benötigen, um in Kenntnis der Chancen und Risiken eines Papiers eine rationale Anlageentscheidung treffen" zu können. Die Veröffentlichung zum angeblichen Vertrag mit Mobilcom sei "eindeutig falsch" gewesen, schreibt Möllers weiter; in der zweiten Ad-hoc-Mitteilung habe sich das Unternehmen selbst von seinen vorherigen Angaben distanziert. Durch deren Herausgabe habe Infomatec zudem deutlich gemacht, daß das Unternehmen diese Angaben selbst für kursrelevant halte. Aufgrund dieser Täuschung hätten Anleger die Aktien zu teuer eingekauft, worin ein Schaden liege. Möllers beruft sich hierbei auch auf die "ständige Rechtsprechung" zur Haftung für eine "Anlagestimmung" durch fehlerhafte Prospekte.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.04.2001, Nr. 97 / Seite 33

      Q: http://www.faz.de/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=faz/…

      Schlechtachten ? ;)
      --------------------------------------------------------
      Der ( in Frage stehende ) persönliche Anspruch steht und fällt mit der persönlichen Bereicherung der Akteure. Daraus resultiert letztendlich auch die U – haft ( Fluchtgefahr ).

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 21:59:57
      Beitrag Nr. 234 ()
      Placido

      Das Gutachten wird doch nicht angefertigt worden sein, um es einem Prozessfinanzierer vorzulegen ?
      Ist übrigens interessant, wer sich in dem Falle, auf den Du vermutlich anspielst, um den sich das Gutachten aber nicht unmittelbar dreht, so alles bereichert hat.
      Wenn man sich das Buch, das für alle Interessierten, die über Augen verfügen, zugänglich ist, aufschlägt, staunt man schon über die verwegene Vorgehensweise, bei der man Spuen hinterliess wie ein Caterpillar in einer Schneelandschaft ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 22:01:08
      Beitrag Nr. 235 ()
      @
      Ein hohes Kurspotenzial sieht der technische Analyst Marcel Mußler bei I-D Media nach dem Ausbruch über den Kreuzwiderstand sowie den Basisabwärtstrend bei 5,45 EUR. Auf Grund der Kompaktheit der vorangegangenen Bodenbildung sowie des doppelten Kaufsingals sei mit einer Katapultwirkung für die Aktie zu rechnen. Der nächste Widerstand sei erst bei 12,20 EUR zu finden.

      http://www.vwd.de/frameset/news/neuermarkt/193050.html
      Avatar
      schrieb am 27.04.01 20:28:47
      Beitrag Nr. 236 ()
      .
      Der Prozessfinanzierer FORIS AG ist heute Tagesgewinner am Neuen Markt. Plus 36 Prozent.

      "Nachtigall, ick hör` dir trapsen ... "
      .
      Avatar
      schrieb am 28.04.01 18:20:04
      Beitrag Nr. 237 ()
      Noch Fragen?
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 18:30:17
      Beitrag Nr. 238 ()
      "Spiegel Online": Ehem Infomatec-Vorstände aus der Haft entlassen

      Hamburg (vwd) - Die beiden ehemaligen Vorstände der Infomatec Integrated
      Information Systems AG, Augsburg, Gerhard Harlos und Alexander Häfele sind
      nach Informationen von "Spiegel Online" vom Mittwoch wieder auf freiem Fuß.
      Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München bestehe kein
      dringender Tatverdacht gegen Harlos und Häfele, hieß es. Die Richter
      beendeten mit dieser Entscheidung die Untersuchungshaft, in der sich die
      beiden Vorstände seit November 2000 befanden. Die Staatsanwaltschaft
      Augsburg wirft ihnen vor, mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen die Kurse in die
      Höhe getrieben und davon durch den Verkauf eigener Aktien profitiert zu
      haben.

      "Das OLG hat klargestellt, dass an dem Hauptvorwurf des Insiderhandels
      nichts dran ist", sagte Rechtsanwalt Guido Frings, der Harlos vertritt, laut
      "Spiegel Online" in einer ersten Reaktion. Es blieben nun nur der Vorwurf
      falscher Ad-hoc-Meldungen, dem man gelassen entgegensehe, sagte er. Das
      sieht die Augsburger Staatsanwaltschaft anders. Deren Sprecher Reinhard
      Nemetz sagte: "Wir nehmen die Entscheidung des OLG zur Kenntnis, werden aber
      weiter ermitteln." Dies gelte auch für den Hauptvorwurf des Insiderhandels,
      so Nemetz. Er wies auch darauf hin, dass Harlos und Häfele nur gegen
      Auflagen aus der Haft entlassen wurden. Jeder von ihnen musste eine Kaution
      von 750.000 DEM hinterlegen, wie die Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins
      weiter schreibt.
      vwd/12/2.5.2001/nas
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 18:38:03
      Beitrag Nr. 239 ()
      kimba, du zitierst mich folgendermaßen:

      "lark
      Du sagst, Du siehst nicht, dass jemand getäuscht werden sollte."

      Tatsächlich habe ich geschrieben: "es ist noch nicht erwiesen, daß jemand getäuscht werden s o l l t e ."

      Aber du hast Recht: ich könnte genauso richtig formulieren, daß ich nicht sehe, daß jemand getäuscht werden sollte.

      Du siehst von deiner Warte aus die Dinge eben anders.

      Best
      lark
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 18:43:19
      Beitrag Nr. 240 ()
      Kimba, wir haben uns zwar in einem anderen Thread über diese Frage unterhalten, aber ich fand, daß meine Antwort noch besser hierher paßt:
      hinter dein Zitat aus Spiegel-Online.......

      Best
      lark
      Avatar
      schrieb am 07.05.01 10:28:46
      Beitrag Nr. 241 ()
      Focus
      Staatsanwaltschaft blockiert 20 Mio DM aus Florian Haffas Vermögen

      MÜNCHEN (dpa-AFX) -
      Die Staatsanwaltschaft in München hat einem Pressebericht zufolge aus dem Vermögen von Florian Haffa, dem Ex-Finanzvorstand des Medienrechtehändlers EM.TV , blockiert. Das soll die Staatsanwaltschaft dem Magazin "Focus" bestätigt haben, berichtet "Focus" in seiner jüngsten Ausgabe. Damit sollen mögliche Ansprüche von Anlegern aus dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen Haffa wegen des Verdachts auf Insider-Handel gesichert werden. Anleger werfen laut Focus dem ehemaligen Finanzvorstand von EM.TV vor, nur wenige Wochen vor der Gewinnwarnung am 27. Oktober 2000 etwa 400.000 Aktien im Wert von 30 Mio. DM verkauft zu haben. Haffas Anwalt, Wolfgang Dingfelder, habe den Verkauf eingeräumt und zugleich darauf hingewiesen, dass sein Mandant den so genannten "dinglichen Arrest" inzwischen durch Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe aufheben konnte. Das ändere aber nichts daran, dass Haffa über einen bedeutenden Teil seines Vermögens derzeit nicht verfügen könne.
      /aka/av 06.05. - 17:37 Uhr
      .
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 10:07:32
      Beitrag Nr. 242 ()
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,130576,0…

      Quelle: DER SPIEGEL

      26. April 2001
      P O L I T I K | W I R T S C H A F T | N E T Z W E L T

      K U R S B E T R U G -
      Infomatec-Vorstand muss persönlich haften

      Die früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele müssen persönlich für falsche Ad-hoc-Mitteilungen ihres Unternehmens haften, ergab ein Gutachten. Die beiden sitzen wegen mutmaßlichen Kursbetrugs in Untersuchungshaft.

      Frankfurt am Main - Harlos und Häfele hatten angebliche Großaufträge für Infomatec bekannt gegeben. Nach dem dadurch ausgelösten Kursanstieg hatten sie den Gerichtsakten zufolge eigene Aktien verkauft und damit jeweils rund 30 Millionen Mark verdient. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, auch wegen des Verdachts auf Insiderhandel und unrichtige Bilanzdarstellung, dauerten noch an.
      Das Gutachten habe der Augsburger Universitätsprofessor Thomas Möllers angefertigt, meldet die "Frankfurter Allgemeine". Der Wissenschaftler habe sie für eine der Kanzleien erstellt, die Kläger vertreten. Das Landgericht Augsburg, bei dem Musterklagen von Geschädigten anhängig sind, sei an die Studie nicht gebunden. Da mit dem Verfahren jedoch juristisches Neuland betreten werde, könnte die Expertise die Rechtsprechung maßgeblich beeinflussen.
      .
      .
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 15:57:22
      Beitrag Nr. 243 ()
      .
      Handelsblatt vom 21.05.01


      "Pilotprozess gegen Infomatec


      .....

      Richter Hans Peter Hirmer sagte, das Gericht halte viele der Ad-hoc-Meldungen von Infomatec für falsch. Für einen Schadenersatzanspruch müssten Anleger aber nachweisen, dass sie ihre Entscheidung, die Aktie zu kaufen, auf Grund der Veröffentlichung des Unternehmens getroffen hätten. Ein Urteil will er in dem Zivilprozess am 29. Juni fällen. Der Prozess ist der erste dieser Art gegen eine am Neuen Markt gelisteten Firma.

      ...

      Der Prozess könnte nach Einschätzung von Juristen Aufschluss geben, ob wegen Kursverluste enttäuschte Kleinanleger mit Schadensersatzklagen gegen Unternehmen Erfolg haben könnte. Richter Hirmer sprach bei dem Zivilprozess von juristischem Neuland.

      ... "
      .
      .
      Avatar
      schrieb am 01.06.01 23:19:34
      Beitrag Nr. 244 ()
      Domeyer hat keine 1 Mio. Aktien gehabt sondern seine Frau , ja schau , ja schau ...der Bursche glaubt er sei besonders schlau.

      bis Ende Juni soll die Klageschrift wegen Schadenersatz gegen eine Reihe der Akteure fertiggestellt sein. Die Chanchen lt. Anwalt sind größer 50% ohne die StA Erkenntnisse zu berücksichtigen.

      Bis zum 16.06.01 können sich noch Geschädigte anschließen.

      Der Kostenbeiterag liegt zwischen 1200,- und 1500,- DM

      bei Interesse an mein WO Postfach Klarname und Tel.Nr.

      u21
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 19:28:13
      Beitrag Nr. 245 ()
      u21

      Schau` mal in Dein Postfach (int. kfr. Erfolgsvariante).

      cu
      Avatar
      schrieb am 12.06.01 15:50:46
      Beitrag Nr. 246 ()
      Placido Domingo

      wo ist die "charakterlose Spinne" ??

      Auf Anfrage eines Aktionärs erläuterte der CEO die Meldung der Dt. Börse AG wie folgt:

      Die Aktien habe ich, wiederum auf Leihebasis, übertragen zur Begleichung der Endabrechnung zwischen GEM als Investor und Metabox als Empfänger der Kapitalerhöhungen. Ich habe dafür wiederum kein Geld erhalten.

      Stefan Domeyer

      ( Q: MBX HP Forum 29-03-01, 10:51 Uhr (GMT) )

      Nach neuester Lesart hat "Kerstin" SDs gütergetrennte und stipendiumsstiftende Ehefrau die 27.000 Aktien mit GEM abgerechnet.

      ................. Schlecht gelogen Herr SD ..lol

      ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 23:23:55
      Beitrag Nr. 247 ()
      .
      Wieviele Klagen sind eigentlich schon anhängig ... ?
      .
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 23:30:39
      Beitrag Nr. 248 ()
      Und Sie klagten und klagten ihr Leid :laugh:

      Wollt ihr denn in diesem Jahrhundert noch klagen und klagen?

      Klaus der Nichtkläger
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 22:11:06
      Beitrag Nr. 249 ()
      .
      Hut ab vor der SdK -
      Die Rechtsmaschinerie kommt auf Touren ....
      .
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 22:22:13
      Beitrag Nr. 250 ()
      Und die SdK mahlt und mahlt und mahlt.
      Und wenn die Aktionäre der SdK vorher nicht aus Altersschwäche wegsterben wird weiterhin heiße Luft vermahlen.

      Außer Spesen halt nichts gewesen, aber der Psyche wiederfährt Genugtung!
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 09:54:05
      Beitrag Nr. 251 ()
      Net_Pik

      Wurde das Schadensausmass nicht mal in diesem Thread entwickelt .... ?

      cu
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 09:57:48
      Beitrag Nr. 252 ()
      Urlauber

      Inzwischen sind wir sehr viel klüger .....

      cu
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 10:09:28
      Beitrag Nr. 253 ()
      @ Kimba

      Der Schaden, den Metabox resp. die Verantwortlichen möglicherweise (!) bewußt oder unbewußt angerichtet haben ist nicht mit Geld gutzumachen - vor allem: Er WIRD auch niemals mit Geld ausgeglichen werden und von daher erübrigen sich Zahlenspielereien jeglicher Art. Sofern man noch einigermaßen bei Trost ist.
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 10:12:58
      Beitrag Nr. 254 ()
      Net_Pik

      D`accord, was den immateriellen Schaden betrifft. Der dürfte kaum auszugleichen sein.

      Was den materiellen Schaden betrifft, sehe ich es ganz anders. Überaus aussichtsreich. Bis auf den letzten Cent !!

      cu
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 10:43:00
      Beitrag Nr. 255 ()
      die Klage der SdK kann Erfolg haben, wenn die Adhocs falsch waren
      d.h. wenn Do wusste (Vorsatz) oder bei angemessener Sorgfalt hätte wissen müssen (Fahrlässigkeit) dass der Inhalt nicht stimmte

      wenn der Inhalt (neue Aufträge) aber zutreffend war, weil ja Verträge geschlossen wurden, dann würde mich interessieren, worauf die Kläger sich stützen

      vielleicht darauf, dass es bei der Ausführung Probleme gab?das ändert ja an de Echtheit der Aufträge und der Korrektheit der Adhocs nichts

      ps
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 11:37:34
      Beitrag Nr. 256 ()
      ....Produktion startet im Dezember, es handelt sich blos um eine zeitliche Verschiebung von 3 Monaten....

      darüber kann ich heute noch lachen, hahahahaha


      Domeyer wird verurteilt werden, seine Geschwätzigkeit war eine Dummheit.

      Shaka
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 11:44:11
      Beitrag Nr. 257 ()
      eine Verurteilung wegen verzögerter Produktion ?
      wie soll das funktionieren ? (bitte konkrete gesetzl. Tatbestände anführen
      ps
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 11:47:00
      Beitrag Nr. 258 ()
      Zulumeister, in dem Punkt, dass viele Meldungen nicht von Weitblick geprägt waren (das Wort "Dummheit" wollte ich vermeiden) sind wir uns alle einig
      ps
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 11:49:34
      Beitrag Nr. 259 ()
      ..aber seit wann sind Dummheit und Geschwätzigkeit, wie du es formulierst, strafbar??
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 11:56:02
      Beitrag Nr. 260 ()
      Dummsuse,

      was für eine Produktion ? War eine geplant ?
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 12:15:17
      Beitrag Nr. 261 ()
      @pechsuse
      Bei der Verkündigung des Produktionsbeginns handelt es sich im Falle von Met@box um eine kursbeeinflussende Tatsache, da diese mehrmals verschoben wurde und in engem Zusammenhang mit der Realisierung der Großaufträge stützt.
      Wenn er wußte, daß dies nicht vorgesehen war, hat SDo vorsätzlich gehandelt.
      Wenn es nach realistischem Ermessen nicht möglich war, hat er fahrlässig gehandelt...
      Da man auch die Aufträge etc.einsehen kann, wird der StA hier bald sehen, ob es entweder nicht vorgesehen war, zu produzieren oder die angekündigten Stückzahlen gar nicht erreicht werden konnten, die man in den ad hocs etc. in Aussicht gestelllt hatte...
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 13:33:14
      Beitrag Nr. 262 ()
      irgendwie wird die Diskussion jetzt recht sachlich..
      also nehmen wir an, ein gewisser Do würde im schlimmsten Fall wegen Kursmanipulation verurteilt - was hätte das für Konsequenzen, außer dass seine Weste dann nicht mehr weiß wäre?
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 15:50:52
      Beitrag Nr. 263 ()
      .
      Gerade gelesen:

      "...So konnte u. a. im Rahmen der Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hannover festgestellt werden, dass der Meldung vom 10.04.2000 kein verbindlicher Großauftrag zugrunde lag ..."

      Na dann ....
      .
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 16:19:04
      Beitrag Nr. 264 ()
      @ Kimba
      Wer hat festgestellt? Staatsanwaltschaft oder Interpretation eines Lesers?
      Quelle??
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 16:26:13
      Beitrag Nr. 265 ()
      Der Kreis derjenigen, die zur Zeit Einsicht in die Ermittlungsunterlagen
      nehmen können, dürfte sich wohl auf die Rechtsanwälte der Schadensersatzklage
      beschränken. Nur die vertreten im Auftrag der Kläger einseitige finanzielle
      Interessen und sind daher wohl nicht im Mindesten als objektiv anzusehen.
      Wenn so etwas bereits im Vorfeld aus den Ermittlungsakten bekanntgemacht wird,
      kann ich das nur als reine Zweckpropaganda, vermutlich um neue Mandanten zu
      locken, auffassen.

      Für mich hat das erst dann irgendeine Bedeutung, wenn ein Gericht dies feststellt.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 17:44:22
      Beitrag Nr. 266 ()
      Noch eine Frage an unseren "Rechtsexperten" Kimba:

      Ich war immer der Meinung, daß so sensible Akten, wie sie
      bei Strafverfahren zusammengestellt werden, streng vertraulich
      sind und daß es unter Strafe steht, Aussagen hieraus an die
      Öffentlichkeit, wie z.B. dem WO-Board, zu bringen.
      Stimmt das etwa nicht?
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 17:59:53
      Beitrag Nr. 267 ()
      @malvasier

      Fragen Sie beim Pusher Heckeroth nach, der weiß es wahrscheinlich ganz genau was es mit dem
      " Abzockerschlüsselauftrag" auf sich hat.

      Diese Fakten konnten Leser übrigens auch schon vor Monaten dem Spiegel entnehmen.

      eigentlich nichts Neues also.

      Gruß u21

      PS : die Aktionärs-Verarsche aber geht ungeniert weiter.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 19:08:53
      Beitrag Nr. 268 ()
      Ich habe dem Spiegelartikel vor allem entnommen, daß der Kunde
      (bzw. einer der Kunden) von der Funktion der Box begeistert ist
      und daß man in Israel den Beginn der Lieferung im letzten Quartal
      dieses Jahres erwartet. Oder anders ausgedrückt, der Kunde
      offenbar den Vertrag auch einhalten will.

      Daß hier nachweislich ein "Abzockerschlüsselauftrag" vorliegt habe
      ich dem Spiegelartikel beim besten Willen nicht entnehmen können.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 19:24:16
      Beitrag Nr. 269 ()
      @malvasier

      ein Verliebter liest das aus dem Spiegel heraus was er gerne über seinen Schatz lesen möchte - durch die rosarote Brille sieht er nicht die Warzen auf der Nase, den Buckel, das Hinkebein und selbst das Stottern fällt ihm nicht auf.

      Ja, Ja so ist das bei Verliebten... Träumen Sie weiter malvasier...ist eh bald aus die Zeit der Träume..

      u21 der auch allen Heckerothschafen weiter süsse Träume wünscht.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 19:44:16
      Beitrag Nr. 270 ()
      u21,

      und Du bist aus meiner Sicht verliebt in die Vorstellung, auf dem
      Klageweg aus der juristischen Interpretation von Punkten und Kommas
      in irgendwelchen Schriftstücken Deine Zockverluste wieder
      reinzubekommen. Und als Zocker stufe ich Dich nach Deinen Postings
      hier im Board nun mal ein. Sorry.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 20:52:23
      Beitrag Nr. 271 ()
      @ Kimba
      Warte immer noch auf Deine Antwort.
      Die Tretminen von U21 haben leider keine Ladung!
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 22:13:53
      Beitrag Nr. 272 ()
      @malvasier

      Ich war Langfristanleger sonst hätte ich nicht die Verluste die ich habe.

      Brauche keine Punkte und Kommas denn ich habe viel Besseres.

      u21 und einige andere werden Ihr Geld mit Zins zurückbekommen...so wird das laufen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 22:45:11
      Beitrag Nr. 273 ()
      u21,

      ich war nicht nur Langfristanleger, ich bin es auch jetzt
      noch, da meine Lebenserfahrung mit High-Tec-Firmen, die an
      vorderster Front der Entwicklung zu kämpfen haben, absolut kompatibel
      zu MBX und seinen jetzigen Problemen ist. Wenn ich nach Vertragsbschluß
      mit einem Meßgerätehersteller ein bis zwei Jahre warten mußte,
      bis er die im Kaufvertrag zugesagten Eigenschaften für die Meßgeräte
      erfüllen konnte, war ich dennoch der erste, der Messungen dieser Art
      weltweit präsentieren konnte, weil keine Konkurrenz dies in dem
      Umfang zur gleichen Zeit leisten konnte.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 22:35:04
      Beitrag Nr. 274 ()
      malvasier

      Bei Deinem Vertrag mit jenem Unternehmen dürfte es sich wohl kaum um eine Fixorder gehandelt haben.

      cu
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 18:10:26
      Beitrag Nr. 275 ()
      Nur weil es so schön hier herpaßt:


      *vwd DGAP-Ad hoc: Met@box AG <DE0006921208> deutsch

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Klage der SdK zugestellt

      Die seitens der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) angekündigte
      Schadenersatzklage ist - als gemeinsame Klage mit weiteren Aktionären der
      Met@box AG am 23. August 2001 zugestellt worden.

      Der vorläufige Insolvenzverwalter der Met@box AG, Rechtsanwalt Michael Graaff,
      räumt dieser Klage auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtssprechung nur
      geringe Erfolgschancen ein.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung ©DGAP 24.08.2001
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 692 120; Index:
      Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
      Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 22:10:38
      Beitrag Nr. 276 ()
      .
      Lt. FAZ von heute hat die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen Ex-HypoBank-Chef, Eberhard Martini u.a. wegen Bilanzfälschung und Untreue bestätigt.
      Es werden immer mehr ...
      .
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 11:49:39
      Beitrag Nr. 277 ()
      .
      Nachrichtlich:

      12 von thebull 2 24.09.01 10:18:37 4485521 INFOMATEC O.N.

      Montag 24. September 2001, 10:04 Uhr
      Anleger gewinnt Schadenersatzprozess gegen Infomatec


      AUGSBURG (dpa-AFX) - Im Schadenersatzprozess gegen das Software- Unternehmen
      Infomatec hat das Landgericht Augsburg einem Anleger rund 100.000 DM zugesprochen. Das
      Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus dem Ruhrgebiet auf Grund falscher
      Pflichtmitteilungen von Infomatec im Juni 1999 Aktien im Wert dieser Summe gekauft hatte. Im
      vergangenen Jahr war der Kurs der Aktien nach mehrfachen Korrekturen der Umsatz- und
      Gewinnprognosen stark gefallen./cr/DP/hi



      *********************************************************


      #13 von Psychohexe 24.09.01 10:39:22 4485674 INFOMATEC O.N.

      622200,622201
      Infomatec-Vorstände müssen Privatanleger Schadenersatz zahlen

      Augsburg (vwd) - Das Landgericht Augsburg hat am Montag die ehemaligen bzw erneut berufenen Vorstände der Infomatec Integrated Information Systems AG, Augsburg, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 90.945,70 DEM zuzüglich Zinsen verurteilt.
      Das Gericht entsprach damit der Klage eines Anlegers, der für diese Summe Aktien des Unternehmens gekauft hatte und auf Rückabwicklung der Transaktion geklagt hatte. Dem Urteil zufolge müssen beide Beklagte die Papiere des Unternehmens von dem Kläger zurück nehmen. Nach seiner Entlassung war Harlos vom Aufsichtsrat Mitte September 2001 erneut zum Vorstand bestellt worden.

      Der Anleger hatte geltend gemacht, dass er die Aktien auf Grund einer Pflichtmitteilung von Infomatec vom 20. Mai 1999 gekauft hatte, in der ein Großauftrag des Tlekommunikationsunternehmens Mobilcom über 55 Mio DEM berichtet worden war. Tatsächlich hatte der Auftrag allerdings nur einen Umfang von 9,24 Mio DEM. Der Anleger hatte neben den einstigen Vorständen auch das Unternehmen selbst auf Schadenersatz verklagt. Diese Verfahren wurde jedoch wegen des laufenden Insolvenzverfahrens von den übrigen abgetrennt.
      vwd/24.9.2001/rne/mim
      .
      .
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 11:54:02
      Beitrag Nr. 278 ()
      Was nutzt denn ein Urteil, wenn kein Geld zu holen ist !
      Der gute Mann hat einen Haufen Geld für Rechtsanwälte herausgeworfen und sieht wahrschein trotzdem keinen Pfenning !
      Merke : Gesprochenes Recht ist nicht immer Gerechtigkeit !
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 12:01:10
      Beitrag Nr. 279 ()
      Fondsmaster

      M.W. gab es im Falle Infomatec nicht nur Vermögensbeschlagnahmungen bei den Herrschaften, sondern auch nicht unerhebliche Kautionszahlungen zur Erreichung der Haftverschonung.

      cu
      .
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 12:28:17
      Beitrag Nr. 280 ()
      lesa,

      dein Arsch wird auch nicht ungeschoren bleiben.

      Aber das ist nur eine persönliche Einschätzung von mir.

      :)

      Rrocky, der sich fragt, warum lesa innerhalb von einer halben
      Stunde als erster auf Kimbas Posting Nr. 263 antwortete.

      Übrigens erinnert mich 263 an einen Paragraphen im Strafgesetzbuch.

      Und was in dem Paragraphen steht, erinnert mich irgendwie an
      Met@box.

      Wieso bloß, wieso?

      Wer es weiß, kriegt ein Eis.


      :)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:23:39
      Beitrag Nr. 281 ()
      @Fondsmaster
      Es wurden 40 Mio.DM der beiden Vorstände seitens der Staatsanwaltschaft bereits frühzeitig eingefroren...
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:38:25
      Beitrag Nr. 282 ()
      Jeder Fall liegt anders..Infomatec ist nicht so einfach vergleichbar
      mit MBX.
      Hier gab es ja eindeutige Beweise, daß man bei der AdHoc von Betrug
      ausgehen kann...wer einen 55mio. Auftrag meldet, aber nur einen 9mio.
      Auftrag hat, handelt vorsätzlich.

      Und genau darum geht es ja bei MBX...ist der Vorsatz zu beweisen??

      Die haben Milliarden Aufträge gemeldet, aber bis heute gar nichts in der Tasche...
      trotzdem stehen sie wohl rechtlich besser da...mich wundert es schon, daß von der
      Staatsanwaltschaft nach wie vor nichts zu hören ist...die Beweislage scheint also
      bei weitem nicht so eindeutig wie bei Infomatec zu sein.
      Aber wer weiß...juristische Mühlen mahlen ja bekanntlich sehr langsam...abwarten.


      stompi.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:48:20
      Beitrag Nr. 283 ()
      .
      Ab morgen früh um 9 Uhr wird der Flowtex-Krimi im Landgericht Mannheim verhandelt.

      Die Mannheimer unter Euch sollten sich dieses filmreife Stück nicht entgehen lassen:

      Schaden: Knapp 4 Mrd DM
      Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: 300 Seiten
      Vorwürfe u.a.: Gewerbsmässiger und bandenmässiger Betrug in 250 Fällen
      Verwickelte: Banken, Wirtschaftsprüfer, Politik

      usw. usw.

      Alles lt. FAZ von heute. Übrigens:

      "Nach geheimen Verhandlungen mit den Flowtex-Gläubigern hat KPMG 100 Mio DM Schadenersatz bezahlt".
      .
      .
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:00:43
      Beitrag Nr. 284 ()
      stompi

      ... und einer, der am 14.09.00 bei n-tv sowie am 15.09.00 im Aktionärsbrief verkündet, "alles sei im Plan", und am 28.09.00 mit einer Gewinnwarnung die völlige Planverfehlung beweist ...

      ... handelt der irrtümlich ... ?

      Um den Vorsatz zu beweisen braucht man nicht einmal einen lauen Zeugenbeweis, weil es schwerwiegende Dokumente gibt, nämlich TV-Interview-Aufzeichnungen und Aktionärsbriefe.

      Bei MBX liegen die Dinge noch um ein Mehrfaches klarer als bei [/b]Infomatec[/b]; die Beweise sind dazu 63 x zahlreicher.

      cu
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:02:12
      Beitrag Nr. 285 ()
      stompi,

      du zitierst Domeyer. Ist dir das bewußt?

      :)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:12:59
      Beitrag Nr. 286 ()
      @Rrocky

      Mach keinen Scheiss...das fehlt mir noch..:laugh:


      @Kimba

      Ich glaube nicht, daß das öffentlich bekannte dazu ausreicht
      Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe durchzuboxen.
      Ich glaube aber auch nicht, daß diejenigen die Schadensersatz
      einklagen wollen, nur das öffentlich bekannte auf Lager haben.

      Ob das widerum ausreichen wird, bleibt offen...ich erwarte mit
      Spannung das "Outing" von u21.
      Bisher ergiessen sich seine Postings in Andeutungen und Prophezeiungen...
      was er wirklich in der Hand hat, wird hoffentlich bald ans Tageslicht kommen...
      we will see..

      stompi.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:31:18
      Beitrag Nr. 287 ()
      stompi

      Das öffentlich Bekannte reicht. Jedoch hast Du recht: es handelt sich nur um die Spitze des Eisbergs ...

      Aber warum nicht den am Puls des Geschehens sitzenden Insolvenzverwalter befragen ?

      Er wird uns Auskunft geben können, wer von den früher Begünstigten des börsennotierten Schwindelunternehmens Spenden & Abzockergelder aus betrügerischen Quellen angesichts der Insolvenz bereits verschämt zurückgaben ....

      Welche ehrenwerte Unternehmen, Banken, politische Parteien oder seriöse Private fassen schmutziges Geld an, wenn öffentlich bekannt ist, dass es aus ungesetzlichen Quellen stammt ?

      Also zurück mit dem Zeug: zum Staatsanwalt oder zum Insolvenzverwalter.

      Soweit es nicht schon geschehen, wird es die Hehler umso härter treffen ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 27.09.01 13:14:53
      Beitrag Nr. 288 ()
      .
      Nachrichtlich:
      .

      Aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Augsburg zur Haftung der Infomatec-Vorstände:
      .
      .
      "...

      Ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten der Beklagten zu 2) und 3), das den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigt, liegt darin, dass sie sich in der nach dem Auftrag von MobilCom entstandenen euphorischen Stimmung mit ihrer Mitteilung bewusst über die Fakten hinwegsetzten, obwohl ihnen bekannt war, dass Anleger und potentielle Anleger sich auf die Richtigkeit solcher Mitteilungen verlassen und dafür u. U. ihr Vermögen aufs Spiel setzten (vgl. BGH WM 75, 559).

      ..."


      Mit BGH-Zitat: Perfekt !
      .
      .
      .
      ... und etwas weiter oben in der Begründung:
      .
      .
      "...

      Demgegenüber richten sich Ad-hoc-Mitteilungen keineswegs nur an ein bilanz- und fachkundiges Publikum, sondern an alle tatsächlichen oder potentiellen Aktionäre und sind für diese von besonderer Bedeutung, da zu diesem Zeitpunkt allein den Verfassern der Mitteilungen diese kursrelevanten Unternehmensvorgänge bekannt sind.

      ..."

      .
      .
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 21:06:55
      Beitrag Nr. 289 ()
      .
      Ohne weiteren Kommentar ...

      Anklage gegen Haffa-Brüder

      (gatrixx) Gegen die Ex-Vorstände von EM.TV, Thomas und
      Florian Haffa, hat die Staatsanwaltschaft München I
      Anklage erhoben. Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
      und seinem Bruder (Ex-Finanzvorstand) wird Kursbetrug
      vorgeworfen.

      Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Brüder, im August vergangenen
      Jahres bewusst falsche Halbjahreszahlen des Unternehmens
      bekanntgegeben zu haben. Weiterhin wird ihnen zur Last gelegt, sie hätten
      in Interviews und Vorträgen im Oktober und November 2000 die
      Geschäftsentwicklung von EM.TV zu positiv dargestellt. Konkret bezieht
      sich der Vorwurf auf die Bestätigung der Prognosen für 2001. Sie taten
      dies, obwohl sie wussten, dass diese nicht mehr einzuhalten waren, meint
      die Staatsanwaltschaft. (hh)

      06.11. - 13:40 Uhr
      .
      .
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 01:27:42
      Beitrag Nr. 290 ()
      aktueller Erkenntnisstand???

      Verurteilung zu erwarten?
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 04:05:22
      Beitrag Nr. 291 ()
      Aus der FTD vom 16.11.2001
      Anwälte bei Anlegern hoch im Kurs
      Von Stephan Schlote

      Warum sich enttäuschte Aktionäre eine Klage gut überlegen und ihren juristischen Beistand mit Sorgfalt auswählen sollten.

      Wie es einige deutsche Vorstände mit der Wahrheit halten, weiß der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter inzwischen recht genau: "Da wird munter getrickst und geschummelt", sagt der 35-jährige Kanzleiinhaber, "und am Ende stehen die Aktionäre allein im Regen." Fachanwälte wie Rotter haben sich deshalb auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert.

      Ein neues Geschäftsfeld mit Wachstumspotenzial: Viele Aktionäre fühlen sich vom Management ihres Unternehmens aufs Kreuz gelegt. "Seit am Neuen Markt derart gelogen und betrogen wird", sagt Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre, "ziehen immer mehr Anleger vor Gericht." Der drastische Kursverfall einer Aktie allein ist allerdings kein Grund zur Klage. Erst wenn sich nachweisen lässt, dass Unternehmen gezielt falsch informiert haben, besteht eine Chance. Etwa bei übertrieben optimistischen Ad-hoc-Mitteilungen bei EM.TV, Infomatec, Biodata oder Softmatic oder Luftaufträgen bei Metabox - die Liste der Fälle, die inzwischen von Anwälten verfolgt werden, liest sich wie ein Auszug aus dem Nemax.


      In den Gang zum Anwalt setzen viele geschädigte Aktionäre ihre letzten Hoffnungen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch schwer zu kalkulieren. "Auch eine Klage", warnt Aktionärsschützer Straub, "ist ein Investment mit Chancen und Risiken." Die Gefahr, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, ist entsprechend groß. "Einige Anwälte schüren bei den Anlegern massive Hoffnungen, die in keiner Weise gerechtfertigt sind", sagt Straub.



      Einschlägige Urteile


      Gut sieht es aus, wenn Anleger nachweisen können, dass eine Bank, ein Fondsverkäufer oder ein Finanzvertrieb falsch oder unvollständig beraten und so gegen den Dienstleistungsvertrag verstoßen haben. Hier gibt es bereits eine Reihe einschlägiger Urteile. Komplizierter ist dagegen eine Klage von Aktionären gegen Unternehmen oder Vorstände auf Grund falscher Informationen.


      In solchen Fällen lohnt sich die Suche nach einem Anwalt, der bereits in die entsprechende Materie eingearbeitet ist und viele Mandate in gleicher Sache betreut. Das bedeutet höhere Professionalität und spart zudem Kosten. Denn meist ist schon eine Erstberatung gebührenpflichtig, und jeder Prozess wird vom Verlierer bezahlt. Andreas Tilp von der Fachkanzlei Tilp & Kälberer warnt: "Der Mandant sollte vorher wissen, was er maximal bezahlen muss."


      Gerade bei Massenklagen vereinbart die Kanzlei Rotter vorab ein Pauschalhonorar, das bei höchstens zwölf Prozent der jeweiligen Schadenssumme liegt. Für die Geschädigten ist dies fast immer günstiger als ein Honorar nach den Streitwerttabellen der gängigen Gebührenordnung. Bei vielen Streitigkeiten im Finanzmarkt kommt es aber erst gar nicht zum teuren Rechtsstreit. Tilp & Kälberer, mit mehr als 2000 Mandaten eine der großen Kanzleien, lösen drei von vier Fällen außergerichtlich über einen Vergleich.


      Anders als in den USA stehen geprellte Aktionäre in Deutschland ohne klaren gesetzlichen Schutz da, eine eindeutige Rechtsgrundlage fehlt. Meist müssen von den Anwälten die Paragrafen 400 Aktiengesetz (Kursbetrug) und 15 Wertpapierhandelsgesetz (Meldepflicht) bemüht werden. Wenn Aktionäre gegen falsche Ad-hoc-Mitteilungen klagen, ist das ein Marsch durch juristisches Neuland.



      Beweislast beim Anleger


      Bislang haben deutsche Gerichte erst viermal über Schadensersatzklagen von Aktionären entschieden, davon nur einmal zu Gunsten der Anleger. Der Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding rät zur Vorsicht: "Die Wahrscheinlichkeit, bei derzeitiger Rechtslage einen Prozess zu verlieren, ist außerordentlich hoch."


      Die Beweislast liegt beim Anleger - er muss nachweisen, dass er getäuscht wurde und seine Kaufentscheidung auf Grund der falschen Firmeninformationen getroffen hat. "Dieser Beweis", sagt Jürgen Ernst, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, "ist ganz, ganz schwer." Schlimmer noch: Nach geltendem Recht ist nur Vorsatz strafbar, "und den nachzuweisen ist extrem schwer", weiß Nieding.


      Anders als in den USA, wo in speziellen Sammelklagen ein Kläger stellvertretend für alle Geschädigten vor Gericht zieht, muss hier zu Lande jeder Geschädigte einzeln klagen - ein mühseliges Geschäft. Um dennoch wirtschaftlich arbeiten zu können, führen deutsche Anwälte meist einen Musterprozess mit einem Geschädigten. Wird der Prozess auch in letzter Instanz gewonnen, zahlt die Gegenseite in der Regel auch an alle übrigen Geschädigten freiwillig.


      Rotter und Kollegen klagen aber inzwischen auch in den USA. So hat die Kanzlei für eine Sammelklage gegen Intershop rund 160 Mandate, erste Anhörung ist Mitte Januar in San Francisco. Der Vorwurf: Das Management habe die Anleger über die tatsächliche Geschäftslage zu lange im Unklaren gelassen.


      Deutschland bleibt beim Anlegerschutz weiter ein Entwicklungsland. Zwar hat die Bundesregierung erkannt, dass auch Aktionäre wählen gehen. Doch der Entwurf des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes ist nur teilweise gelungen. Unternehmen haften zwar erstmals für falsche Ad-hoc-Meldungen, die sie wider besseres Wissen veröffentlichen. Anlegeranwalt Nieding ist aber skeptisch, ob sich dadurch die Chancen für geprellte Anleger bessern: "Ich rate weiter von einem Prozess ab."



      © 2001 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 09:14:29
      Beitrag Nr. 292 ()
      Bei Met@schrott haben Kläger hervorragende Chancen den vorsätzlichen Betrug nachzuweisen.

      Die Geldzurückchance liegt m. E. bei nahezu 100% !

      Kein Schrott - Geschädigter sollte sich von den zur Vorsicht mahnenden Stimmen davon abhalten lassen seine Forderungen anzumelden.

      Immer mehr Gerichte und Staatsanwälte kommen nach Ermittlungen und Beweisaufnahmen zu dem Schluss, dass es sich beim Neuen Markt teilweise um einen Markt mit mafiösen Strukturen, mit hochkriminellen Akteuren handelt.

      Sind feine Adressen darunter......

      u21 gut gelaunt
      Avatar
      schrieb am 20.11.01 12:13:30
      Beitrag Nr. 293 ()
      u21

      auf dein erachten kann ich nicht viel geben, wenn ich mir deine alten threads zu mbx so durchlese

      fehlerqoute = nahezu 100 %

      flyfish
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 14:15:20
      Beitrag Nr. 294 ()
      Quelle: Börse Online, 48/2001 Seite 16


      "Die zweite Abzocke in der Kanzlei"


      Der auf Kapitalanlage-, Bank und Börsenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Heinz O. Steinhübel(HS) äußert sich zu den Voraussetzungen und Erfolgschancen von Aktionärsklagen. Er bemängelt auch das merkwürdige Verhalten einiger Kollegen

      BO: Herr Steinhübel, mit welcher Anspruchsgrundlage haben anleger die größten Chancen?

      HS: Meines Erachtens mit dem Kursbetrug nach § 88 BörsG. Das setzt aber vorazs, dass diese Vorschrift ein Schutzgesetz der Anleger ist.
      BO: Im Infomatec-Urteil haben die Richter dies bejaht.

      HS: Ja, aber ich wäre da vorsichtig. Die überwiegende Kommentarliteratur spricht der Norm den Schutzcharakter ab. Daher wird der Fall sicher bis zum Bundesgerichtshof gehen.

      BO: Würden Sie insofern den Anlegern raten, erstmal abzuwarten?

      HS: Schwierig, denn man muss auch die Verjährungsfrist beachten. Einige Ansprüche verjähren nach drei Jahren, andere bereits sechs Monate ab Kenntnis.

      BO: Welche Unterlagen muss der Aktionär mitbringen, um seinen Schaden zu beweisen?

      HS: Den Anwalt interssiert alles, mit Wertpapierabrechnugnen ist es nicht getan. Denn der Kläger muss nachweisen, dass seine Kaufentscheidung auf ein Fehlverhalten des Unternehmens zurückgeht.

      BO: Klagen kann teuer werden. Ist es günstiger, wenn sich Geschädigte für eine Sammelklage zusammenschließen?

      HS: Nein, das geht im deutschen Recht nicht. Auch wenn manche Kollegen mit dem Begriff Sammelklage auf Mandantenfang gehen. Sie betreiben die zweite Abzocke in der Kanzlei
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 17:36:38
      Beitrag Nr. 295 ()
      @stockrave

      Allgemein gesprochen haben die Herren die zur Vorsicht bei Klagen mahnen natürlich recht. Anwälte sind sicherlich keine Samarither und wie jeder Selbstständige auf Entlohnung für ihre Dienstleistung angewiesen.

      Wie in jedem Beruf gibt es auch bei Anwälten gute Spezialisten und "Flaschen". Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage ist und bleibt aber die Beweislage.

      Diese ist bei Schrott@box AG eindeutig und mehr als ausreichend gegeben. Der vorsätzliche von anfang an geplante Alagebetrug ist beweisbar.

      Deshalb werden die Betrogenen die ihre Ansprüche rechtzeitig geltent machen auch Schadenersatz erhalten.

      Die Anwaltskosten zahlt der Verlierer - dem Betrügerpack bleibt trotzdem noch mehr als genug vom "Betrugsgewinn" übrig da sich nur ein Bruchteil der Betrogenen zur Wehr setzt.


      Wer mitmachen will sollte dies wegen der Verjährungsfristen bald tun. Die Vorarbeit ist bereits geleistet. Die Beweislage eindeutig. Keiner der sich an die einschlägig bekannten Kanzleien wendet steht alleine da.

      Auf die Alternative über einen Prozessfinanzierer das eigene Prozesskostenrisiko zu mindern sei nochmals hingewiesen.

      Eine Klage ist deshalb mit einem durchaus überschaubaren und nur geringen Kostenrisiko verbunden.

      u21 der sein Kapital zurückbekommt - ganz sicher !
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 17:53:43
      Beitrag Nr. 296 ()
      u21, ja darauf hatte ich ja gewartet.

      Nur mal eine hypothetische Frage zum Schluß. Interessiert mich nur persönlich. Würde eine Einstellung des Verfahrens seitens des StA etwas an Deiner überzeugten vorsätzlichen Betrugstherie ändern? Und wenn nein, wie würdest Du dann ein etwaiges Vorgehen des StA begründen? Wäre der auch mit in der "Abzockerbande"?
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 18:29:48
      Beitrag Nr. 297 ()
      @rave

      Stockrave - ein für alle mal, wir stellen keine Betrugs-Theorie auf - wir haben harte Beweise.

      Es ist schon verwegen anzunehmen die StA würde das Verfahren einstellen. Könnte mir da eher eine Ausweitung vorstellen.

      Selbst auf einen handfesten Justiz- und Politikskandal sind wir gut vorbereitet.


      u21 Wahl ist 2002- gruß auch an die CDU
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 18:35:27
      Beitrag Nr. 298 ()
      Du hast mir meine Frage wie erwartet nicht beantwortet. Das konntest Du ja noch nie, klar und Themenbezogen zu antworten.

      Ich stellte eine Hypothese auf - so abwegig sie auch für Dich erscheinen mag - und bat Dich darauf zu antworten. Aber noch nichtmal das scheinst Du zu können. Ich hoffe Dein Anwalt ist fähiger.

      Schade, hatte gehofft Du bist offener.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 18:36:11
      Beitrag Nr. 299 ()
      Wut macht blind.. jedenfalls machnmal.. sorry
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 19:18:57
      Beitrag Nr. 300 ()
      @stockrave

      Wut ist schon lange der gelassenen Gewissheit gewichen.

      Sehe die Sache ganz klar - wer ist denn der Blinde?

      meine Antworten beziehen sich auf die Realität - Sie wollen

      nicht hören und nicht begreifen - aber das ist alleine Ihre

      Angelegenheit.

      u21 auf eine gute Zeit und Knast für das Pack !
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 19:32:28
      Beitrag Nr. 301 ()
      @u21 / Eine vielleicht indiskrete aber ernshafte Frage rein aus Interesse, ohne Hintergrund: Um wieviel Verlust geht es bei Dir? Brauchst nicht antworten, wenn Du nicht willst. / MfG
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 19:33:32
      Beitrag Nr. 302 ()
      satire ?

      da schaut man in hildesheim anfang april 2000 über den teich und kann einfach nicht glauben, wie bei Dauphin der kurs abgeht.............

      übereinstimmungen hinsichtlich zeitablauf und der story rein zufällig (?)



      DAUPHIN TECHNOLOGY, INC. signs a major European contract
      Thursday, February 17, 2000

      PALATINE, IL, February 17, 2000 Dauphin Technology, Inc. (OTC Bulletin Board: DNTK) today announced the signing of a large contract with a European Union firm, to provide the high bandwidth xDSL Set-Top Box for their Telecommunications project. Dauphin’s Set-Top Box will be an integral part to their Fiber Optics Infrastructure. This contract is part of a multi-year program, which will provide unprecedented bandwidth and other IT capabilities in that European Union nation. Dauphin is one of several major participants in this International Technology consortium consisting of European and U.S. based Fortune 100 companies. Due to the strictly confidential nature of the project and the fact that certain participating companies are still in the process of finalizing their agreements, no further disclosure will be made at this time in order to protect the interests of all the parties involved. At the appropriate time, when all participants conclude their respective arrangements, Dauphin Technology, Inc. will fully announce all necessary specifics pertaining to it’s contract and overall project. Such announcement is expected to occur within the next 30 to 45 days. At this time it can be mentioned that Dauphin’s portion of the project involves several hundred million dollars in equipment over the term of the contract. “We are extremely happy for our involvement in a project of such magnitude and being part of a consortium of big league players”, comments Andrew Kandalepas, CEO and Chairman of Dauphin Technology, Inc. “Our Orasis technology has earned us the recognition to expand our participation in global IT involvement” added Mr. Kandalepas. Dauphin Technology, Inc., a Palatine, IL based company with it’s manufacturing facility in McHenry, IL, RMS & Associates, develops, manufactures and markets hand-held computers and accessories including it’s flagship product, the Orasis. Certain matters discussed in this news release are forward-looking statement involving certain risks and uncertainties including, without limitations, changes in product demand, the availability of products, change in competition, economic conditions, various risks due to changes in market conditions and other risks detailed in the Company’s Securities and Exchange Commission filings and reports



      DAUPHIN TECHNOLOGY, INC. Releases Set-top Box Contract Details
      Wednesday, April 05, 2000


      PALATINE, IL, April 5, 2000 Dauphin Technology, Inc. (OTC.BB: DNTK) today announced supplementary information pertaining to the Set-Top Box (STB) contract first announced on February 17, 2000. Today’s release contains detailed information about the project and size of the contract, including a full description of the functionality of Dauphin’s STB. In the February 17, 2000 announcement, Dauphin stated that it anticipated to fully release all necessary specifics pertaining to its contract and overall project within the next 30 to 45 days. At the request of Dauphin’s EU client, certain disclosures regarding other participants, as well as the name of the client, shall continue to remain confidential until further notice. As soon as it is appropriate for Dauphin to disclose such information, it will do so promptly. According to the client, a project of this magnitude involving many participants entails time-consuming details and documentation prior to disclosure. Therefore, in order to be timely in disclosing information regarding Dauphin’s contract, the client has authorized the Company to release details of its contract. According to the multi-year agreement, Dauphin shall supply a minimum of 2.5 million Set-Top Boxes to its client starting in the fourth quarter of the year 2000. By the end of 2000, a total of 200,000 STBs are scheduled for shipment. Each year thereafter, 500,000 units are to be delivered annually through the beginning of 2005. Total revenue from the STBs, based on the scheduled deliveries described above, will exceed $500 million. Dauphin is the client’s exclusive supplier of STBs and has retained the right to market it in other parts of the world without any restrictions or stipulations. Additionally, in the event of any unforeseen changes in economic or technological conditions, both companies have the right to consider price adjustments after delivery of the first 1.2 million STBs. However, Dauphin has been granted the first right of refusal to produce the balance of the order totaling 2.5 million units. Gross profit margins of the unit are very favorable to Dauphin, exceeding industry standard ranges, inclusive of shipping and exporting expenses. Development costs have been secured by the funds raised recently through the private placement. Production costs for the initial 200,000 units are expected to be secured shortly by means of a large investment group. The product will be manufactured at RMS, Dauphin’s manufacturing facility in McHenry, Illinois. The plant’s capacity is more than sufficient to produce the necessary quantities in accordance with the required delivery schedule. Staffing of the RMS facility will be increased as deemed appropriate in the near future. These are management’s current plans for manufacturing the STB, although the Company has the privilege to manufacture it anywhere in the world in order to increase its profit margin, as long as delivery dates are met. Dauphin’s STB incorporates an integrated modular design approach to address present and future technological innovations. It is an ADSL/VDSL access unit that has the capability to provide Video on Demand/TV, Video-Telephone services, voice telephony and Access to the Internet, using a Computer. The Set-Top box will connect to a gigabit fiber optic backbone infrastructure to provide ultra high speed communication services to users including; residential, commercial, civil, educational institutions, government facilities and others. The unit includes an ADSL/VDSL modem, which will connect to the client’s infrastructure, an antenna connector for external interfacing, a TV-out connector for TV hook-up (NTSC/PAL), Ethernet option for a PC connection and one set of RCA audio connectors (R+L). Additionally, the unit will include a universal power supply for 110/230V operation and a set of batteries (up to 6 hours of Telephone operation), in case of a power failure. The first version of the STB will be using Windows CE as its operating system. The STB will connect into an ADSL DSLAM, which in turn will connect to the client’s fiber optics backbone infrastructure. Switches/Routers/Gateways will be in place to direct/re-direct the data/voice/video traffic. Certain dedicated gateways will inter-connect the client’s infrastructure with other telephone companies in order to direct the telephone traffic and any other desired traffic. The client’s state of the art Video on Demand servers will provide a first class library of movies, along with live local and international TV channels, public interest programs and entertainment. Dauphin’s multi-purpose STB, in conjunction with the wide bandwidth infrastructure, will render advanced Internet capabilities, as well as a wide span of conveniences, including cost savings and many other benefits. Following is a more detailed description of the various capabilities, which will be offered to the client’s customers. Internet Access, ADSL/VDSL Bandwidth: Digital subscriber lines, (xDSL), are emerging as the new trend in the “Bandwidth Wars” among the bandwidth providers. Dauphin’s STB is designed in such a way that it can adapt to any of the existing communication standards and further offer the allocated bandwidth to the user. Regardless of what technology or communications medium is used, one fact remains undisputed, the end user will have more bandwidth available than any time in the past. The customer will have the ability to connect directly to the Set-Top box and with the available bandwidth will be able to accommodate Web hosting, Web browsing, email, eCommerce, voice/video conferencing and VoD, from the same box, very economically. Video Telephone: The bandwidth of the client’s fiber optics backbone infrastructure will permit its users to view each other while talking on their telephone. More important, the users will be able to use this feature at a minimum cost. Because of the bandwidth pre-allocation, even at peak times, this functionality will be flawless. Whether the user selects to use a TV set as the display or a video-telephone, the STB will display the users on either device. This service is not new, it has been around for some time, however it has been very cost-prohibitive to the general public. Voice Communications, Telephone: The STB will provide users with the ability to use an already familiar device, the telephone. Users can take advantage of the information superhighway to communicate with each other anywhere in the world, less expensively. They will do this without losing any of the existing telephone functionality, while receiving additional features. The client’s super servers with very large storage capacity will offer customers crystal clear messaging services. Their SS7 gateways will offer flawless communication to the outside world. Dauphin’s client will provide unlimited options, capabilities and services to their users. Most new future capabilities will be provided via software upgrades only, rather than major hardware replacements. Video On Demand and Near Video on Demand: Dauphin’s STB, with all the appropriate drivers and streaming protocols, will provide the client with the option to offer full Video on Demand (VoD) or even the less expensive Near Video on Demand (NVoD) services. This functionality, when video on demand services are available, will offer the user the ability to choose any of the available movies in the client’s extensive library. They will be able to view the movie the same way as if it was played in their VCR. Pause, Forward, Rewind and many other functions will be possible. Remote control for the STB is provided with the unit. Using the NVoD option the system will be used in a similar manner as a cable box. Whichever way the system will be used, VoD or NVoD, it will be decided by the client. Dauphin’s system will support both TV viewing standards, the European PAL and the US standard, NTSC. Two SCART connectors will also be part of the system. Certain additional functionality, interfacing options and technologies incorporated in Dauphin’s Set-Top Box shall remain confidential at this time, for competitive reasons and to further protect the interests of the client. Dauphin Technology, Inc., a Palatine, IL based company with it’s manufacturing facility in McHenry, IL, RMS & Associates, develops, manufactures and markets hand-held computers and accessories including it’s flagship product, the Orasis.



      Ad hoc-Service: Met@box AG
      Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Met@box schließt Vertrag über Verkauf von 500.000 Multimedia-Boxen

      Hildesheim, den 10. April 2000

      Die Met@box International AG, die für das internationale Geschäft
      zuständige Tochtergesellschaft des Hildesheimer Set-Top-Boxen-
      Herstellers Met@box AG (MBX), hat eine strategische Allianz mit
      einem ausländischen Unternehmen geschlossen. Vereinbart wurde die
      Lieferung von Multimedia-Set-Top-Boxen, Server-Technologie und BOT-
      Ausstattung im Wert von einer halben Milliarde Deutsche Mark.

      Der Met@box AG ist ein weiterer wichtiger Schritt in der
      internationalen Vermarktung seines Internet-TV-Konzeptes gelungen:
      Das ausländische Unternehmen, das zunächst ungenannt bleiben will,
      hat mit Met@box einen Vertrag über den Kauf von 500.000
      interaktiven, digitalen Multimedia-Set-Top-Boxen im Wert von rund
      500.000.000 Deutsche Mark geschlossen. Das Abkommen sieht außerdem,
      nach einem Feldversuch zusammen mit der Deutschen Telekom AG, die
      Implementierung der BOT-Technologie bei einem heimischen
      Fernsehsender vor.

      Das Ziel des Käufers ist der Aufbau einer attraktiven E-Commerce-
      Plattform auf Grundlage der innovativen Multimedia-Systeme von
      Met@box zunächst im Heimatland, ferner mit der Option für weitere
      Länder. Vereinbart wurde ein umfassendes Konzept mit
      Hochgeschwindigkeits-Internetzugriff, Digital-Video, interaktivem
      Digitalfernsehen und Spielen. Eine Schlüsselrolle für das Rundum-
      Angebot werden dabei die von der Met@box AG lizensierten
      Technologien wie Abonnentenverwaltung, interaktive Portalelemente,
      Abrechnungsdienste, BOT-Studio sowie Content Management System
      einnehmen.
      Der Vertrag über den Vertrieb der Technologie ist auf zwei Jahre
      abgeschlossen und tritt ab sofort in Kraft. Räumlich erstreckt er
      sich über zunächst vier Länder, wobei nach
      erfolgreicher Implementierung eine Erweiterung in andere Länder
      nicht ausgeschlossen wird.
      Die Met@box AG, Hildesheim, entwickelt, fertigt und vertreibt Set-
      Top-Boxen, die das Internet auf dem Fernsehgerät zugänglich
      machen. Außerdem strahlt die Gesellschaft via der patentierten
      BOT-Technologie ein Internet-TV-Programm unter der Marke met@TV aus
      und bietet somit eine eigene Plattform für E-Commerce und Online-
      Shopping.


      Für weitere Informationen: Stefan Domeyer, Vorstand, Met@box AG,
      Daimlerring 37, D-31135 Hildesheim,Tel. 05121-7533-0, Fax 05121-
      7533-75, eMail: shareholder-info@metabox.de
      Investor Relations-Partner der Met@box AG: Schumacher`s AG für
      Finanzmarketing, Sckellstr. 3, D-81667 München, Tel: 089 - 4892720,
      Fax: 089 - 48927212, eMail: post@schumachers.net

      Ende der Mitteilung
      10.04.2000 18:10
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 21:47:58
      Beitrag Nr. 303 ()
      "Für die Nachdenklichen unter Ihnen noch den Ansatz einer
      Theorie, wie man in Hildesheim auf eine Idee gebracht werden
      konnte, vielleicht. Ich sage Theorie. Eine reine Theorie:

      [...]
       Thema: Metabox-Wettbewerber Dauphin versechsfachte Kurs nach Großauftrag 
       von Janphil 19.04.00 03:17:27   825458
      MET(A)BOX AG
      Nach einem vergleichbaren Großauftrag (500 Mill. $) stieg der Kurs von Dauphin Technology innerhalb eines Monats von ca. 2 auf ca. 12 $! Dauphin entwickelt und produziert Handheld-Computer und Set-Top-Boxen mit ADSL-Technologie. Genaueres ist im Thread "Metabox - Beteiligungen und Kooperationen" nachzulesen.
      [...]

      User biomednet daraufhin im selben Thread:
      BITTE LESEN SIE DAS NOCH:

      [...]
      Der Kurs des Set-Top-Boxen-Herstellers Dauphin (USA) hat sich binnen 60 TAGEN ver_24_facht! Die Korrektur auf hohem Niveau, die man nun sehen kann, wird im Zusammenhang der allgemeinen Marktschwäche an der Nasdaq verständlich.
      Auslöser dieser Neubewertung Dauphin liefert Set-Top-Boxen im Wert von $500 Mio. nach EUROPA. Der KUNDE möchte - bis zur Lieferung - nicht genannt werden.
      Fazit: In Europa spielen ein paar Konzerne Monopoly. Wie man davon profitieren kann? WKN 692120 Ich sehe auch Dauphin als gutes Investment, doch präferiere ich Met@box: Zum einen unterstütze ich mit meinem Geld - lieber - die deutsche Wirtschaft und die Firma aus Hildesheim hat die Neubewertung noch vor sich = !!$$$!!).
      [...]

      Das war wirklich einfach zu begreifen. Für einfach strukturierte
      User, die auf Ihrem Geld saßen, gab es Dollarzeichen am
      Ende des Postings.
      Geneigte Leser.
      Die "Neubewertung "setzt sich heute fort. Vom neuen
      Vorsitzenden errechnete KGV`s sind Makulatur. Nicht nur für
      dieses Jahr."

      Aus "Geschichten aus der Geschichte".

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 21:55:57
      Beitrag Nr. 304 ()
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 22:18:50
      Beitrag Nr. 305 ()
      zugegebenermaßen waren in dieser
      hinsicht die hildesheimer etwas
      schneller als ihre vorbilder....




      DAUPHIN TECHNOLOGY, INC. Dauphin Technology, Inc., Announces E.U. Contract Details
      Tuesday, October 31, 2000


      PALATINE, Ill.--(BUSINESS WIRE)--Oct. 31, 2000--Dauphin Technology, Inc. (OTC.BB:DNTK) today announced the signing of a revised contract to provide high bandwidth xDSL Set Top Boxes for a Telecommunications project first disclosed in a press release dated February 17, 2000. The European Union client, Estel Communications S.A., (``Estel``), a telecommunication applications and services company headquartered in Athens, Greece, was established in 1998 to implement high-speed communications infrastructure for residential and business applications. The new contract contains revised delivery requirements and schedules necessitated by technological enhancements of the system, as well as additional information pertaining to other companies` requirements and participation in the project. Companies that have agreed to their involvement in the project include Cisco Systems, Inc. (CISCO), KPMG and Credit Suisse/First Boston. CISCO routing and switching equipment will be utilized in the system and financing for all CISCO products is being extended to Estel by CISCO Capital. As a result of their experience and involvement in similar projects throughout the U.K. and other countries, KPMG will provide Program/Project management. Additionally, Credit Suisse/First Boston is providing financial assistance for the project. The University of Thessaloniki in Thessaloniki, Greece has been retained to perform all of the testing for the system, as well as market research and penetration analysis. It is also planned to utilize N-Cube servers, which are in the final process of being tested for compatibility with Dauphin`s product. Sun Microsystems` servers are also being considered depending upon the outcome of N-Cube testing. The multiplicity of choices for fiber optics suppliers and construction companies for excavation and cable laying will allow Estel to choose such vendors without delay to Dauphin`s delivery schedules. A prototype of the Set-Top Box was delivered to Estel in early September where it is undergoing testing at the University of Thessaloniki. Initial test results indicate Dauphin`s STB exceeds performance specifications and system requirements. Because of various delays in the infrastructure of the telecommunications system in various municipalities in Greece, the terms of the original agreement have been modified to extend the delivery dates of the final versions of the Set-Top Boxes. Delivery of the first shipment of Set-Top Boxes is now expected at the end of the first quarter of 2001. Dauphin Technology, Inc., a Palatine, Illinois based technology company with its manufacturing facility in McHenry, Illinois, and its engineering facility in Schaumburg, Illinois, Advanced Digital Designs, develops, manufactures and markets broadband communication products and hand-held computers, including its flagship product, the Orasis(TM). Certain matters discussed in this news release are forward-looking statement involving certain risks and uncertainties including, without limitations, changes in product demand, the availability of products, change in competition, economic conditions, various risks due to changes in market conditions and other risks detailed in the Company`s Securities and Exchange Commission filings and reports.
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 17:07:50
      Beitrag Nr. 306 ()
      Dauphin proudly presents.......
      ......the difference

      Dauphin`s Set-Top Box Shipments Commence
      Tuesday, October 16, 2001


      PALATINE, Ill.--(BUSINESS WIRE)--Oct. 16, 2001--Dauphin Technology, Inc. (OTC.BB: DNTK) announced today that shipments of the OraLynx(TM) Set-Top Box to its European clients have begun. October shipments of OraLynx(TM) STBs represent $1.2 million in 4th quarter revenue. According to Jim Drzewiecki, Dauphin`s Vice President of Operations, shipments of the OraLynx(TM) Set-Top Box began late last week. Although the original September shipping dates were not possible due to the September 11th tragic events and the devastating typhoon in the Far East, more expedient freight methods are being utilized to deliver product on time to Dauphin`s European clients. ``We anticipate strong sales from the retail market during the holiday season. Timing of OTE`s introduction of the OraLynx(TM) technology to its customers during the holidays is ideal,`` comments Mr. Michael Politis, President of Dauphin Technology - Europe. ``Consumer enthusiasm of the product should carry over and increase demand during subsequent months,`` Mr. Politis added. Dauphin Technology - Europe is currently involved in preparations for the training of approximately 200 Sales Executives of OTE who will oversee sales of the OraLynx(TM) through the OTE SHOPS network. Training will be conducted at the Dauphin offices in Piraeus, Greece. Additional OTE personnel are to be trained at OTE`s facilities in major cities throughout Greece. Additional information about the OraLynx(TM) Digital Set-Top Box and other products of Dauphin Technology Inc. can be obtained by visiting www.dauphintech.com. About Dauphin Technology, Inc. Dauphin Technology, Inc., a Palatine, Illinois based technology company with facilities in McHenry, IL, Schaumburg, IL, Oldsmar, FL and Piraeus, Greece, develops and markets broadband communications products and hand-held, pen-based Tablet PC computers. Certain matters discussed in this news release are forward-looking statements involving certain risks and uncertainties including, without limitations, changes in product demand, the availability of products, change in competition, economic conditions, various risks due to changes in market conditions and other risks detailed in the Company`s Securities and Exchange Commission filings and reports.
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 14:24:55
      Beitrag Nr. 307 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 16:29:04
      Beitrag Nr. 308 ()
      Schadensersatz-Klagen geprellter Anleger

      Eine Erfolgsbilanz – für die Anwälte ;)

      Im Jahr 2001 forderten so viele Aktionäre wie nie zuvor ihr Geld zurück


      Von Daniela Kuhr

      Ungewohnte Töne kommen derzeit von den Anlegerschützern: Eine Rechtsanwaltskanzlei verklagt die andere, weil sie angeblich wettbewerbswidrig um geprellte Aktionäre wirbt. :D Und ein auf Anlegerklagen spezialisierter Anwalt geht gerichtlich gegen einen Aktionärsvertreter vor, der vor den Risiken von Schadensersatzklagen gewarnt hatte. :oink: Dabei hatte alles so schön angefangen. „Wir ziehen alle an einem Strang“, beteuerten Anwälte noch Anfang des Jahres. Das gemeinsame Ziel sei es, den Anlegerschutz in Deutschland zu verbessern. Um den ist es tatsächlich nicht gut bestellt.

      Am Neuen Markt herrschte Lug und Trug. Mit viel zu positiven, teilweise auch komplett falschen Ad-Hoc-Meldungen haben Firmen ihre Börsenkurse in unvorstellbare Höhen getrieben. Als nach und nach die wahre Geschäftslage herauskam, brachen die Kurse ein. Anleger fühlten sich geprellt – in vielen Fällen sicher auch zu Recht.

      Es dauerte nicht lang, bis sich die Rechtsanwälte in den Medien zu Wort meldeten. Von „Klagewelle“ und „Prozessflut“ war die Rede. Egal, ob es um EM.TV, Infomatec oder Metabox ging: Die Anwaltskanzleien überboten sich gegenseitig mit der Anzahl ihrer Mandanten. Jeder wollte der erste sein, der vor Gericht zieht, so schien es manchmal.

      Doch die Bilanz am Jahresende fällt mager aus. Zahlreiche Klagen wurden gleich in der ersten Instanz abgewiesen. Nur ein einziges Urteil erging zu Gunsten eines Aktionärs: Im Fall des Augsburger Softwareunternehmens Infomatec sollen die ehemaligen Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele einem Fleischermeister rund 100000 DM Schadensersatz wegen falscher Ad-Hoc- Mitteilungen zahlen. Harlos und Häfele haben jedoch Berufung eingelegt nach Ansicht von Experten durchaus mit Aussicht auf Erfolg. Zwar will die Bundesregierung mit dem Vierten Finanzmarktfördergesetz im kommenden Jahr eine Schadensersatzpflicht für falsche Ad-Hoc-Meldungen einführen. Das derzeit geltende Wertpapierhandelsgesetz aber sieht ausdrücklich keinen Schadensersatz vor. Die Augsburger Richter behalfen sich, indem sie auf das Börsengesetz zurückgriffen. Die dortige Strafvorschrift des Kursbetrugs erklärten sie – entgegen verbreiteter Meinung – zu einem so genannten Schutzgesetz, dessen Verletzung Schadensersatz zur Folge hat. Sie wissen selbst, dass sie sich mit ihrem Urteil auf dünnem Eis bewegen.

      Geltendes Recht

      Das sollte allen Aktionären, die mit einer Klage liebäugeln, bewusst sein. Denn die bisher bekannten Fälle von geschönten Ad- Hoc-Meldungen müssen nach dem gegenwärtigen Recht entschieden werden. Und da gibt es nur in ganz extremen Ausnahmefällen Schadensersatz. Und noch etwas sollte Anlegern klar sein: Aktien sind nicht für jeden eine geeignete Anlageform. Gerade am Neuen Markt erfordern sie eine ständige Beobachtung. Wer Aktien kauft, investiert in ein Unternehmen – mit allen Chancen und Risiken. :oink: Bloß, weil der Kurs gefallen ist, gibt es noch keinen Schadensersatz. :D Ebenso wenig erhält der Anleger sein Geld zurück, nur weil der Vorstand eine Unternehmensstrategie verfolgt, die sich im nachhinein als falsch herausstellt. :D

      Aktionäre, die blind irgendwelchen Anlagetipps vertrauten und jetzt erstaunt aufwachen, weil der Kurs am Boden ist, treffen natürlich auch bei Anlegeranwälten nicht auf offene Ohren. Die Juristen werden nur dort aktiv, wo das Geschäftsgebaren einer Aktiengesellschaft unsauber wirkt. Dann allerdings treten sie teilweise geradezu marktschreierisch an die Öffentlichkeit. Mit ihren zahlreichen Ankündigungen, wen sie alles verklagen wollen, haben sie bei einigen Anlegern Hoffnungen geweckt, die sich so kaum erfüllen werden. Denn Tatsache ist, dass bislang in Deutschland noch keine einzige Mark Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen geflossen ist.

      Von „Ziehen am selben Strang“ für einen besseren Anlegerschutz kann keine Rede mehr sein. Das zeigt schon die Tatsache, dass sich die Anlegerschützer inzwischen gegenseitig verklagen. :laugh: Der Konkurrenzkampf ist groß, denn das Geschäft ist lukrativ. Eine Münchner Anwaltskanzlei zum Beispiel hatte am Jahresanfang rund 200 Anfragen von geschädigten EM.TV-Aktionären. Sie hielt die Öffentlichkeit regelmäßig auf dem Laufenden über den Stand der Dinge: Erst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit EM.TV (was angesichts des öffentlichen Interesses von vornherein aussichtslos war). Dann das Abwarten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die beiden Ex- Vorstände von EM.TV. Eine Klage gibt es bisher immer noch nicht. Doch aus den 200 Anfragen vom Jahresanfang sind inzwischen rund 560 Mandate geworden. Insofern haben sich die häufigen Wortmeldungen in der Presse auf jeden Fall gelohnt – zumindest für die Kanzleien. ;)

      http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel107748.php



      Weihnachtliche Grüsse
      Klaus
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 17:34:03
      Beitrag Nr. 309 ()
      KRosch

      Die überaus bemühte Journalistin vermag nicht zu verbergen, dass ihr gerade in den von Dir unterstrichenen Sätzen tatsächlich die Argumente ausgingen. Aber davon abgesehen fehlt dem Mädchen die Sensorik für das, was wirklich ablief:

      Bei dem Infomatec-Urteil handelt es sich um einen juristischen Durchbruch, den jeder spürt, der das Urteil gelesen hat. Und wer weiss, was ein Durchbruch in der Rechtssprechung bedeutet, der wird die Folgen nicht abtun. Schon gar nicht mit Blick auf die Europäische Rechtssprechung.

      Das Mädchen irrt auch, wenn es glaubt, es ginge nur um unzutreffende Adhoc-Prognosen. Es ging und geht auch um Kapitalanlagebetrug i.S.d. § 264a StGB.

      Das Mädchen irrt ferner, wenn es meint, noch keine einzige Mark sei wegen Schadenersatz geflossen. Sehr verwegene Behauptung.

      Das Mädchen scheint auch das heftige Bemühen der Verursacher, auch der Banken, zu verkennen, Schaden bereits im Vorfeld auszugleichen, um gerichtl. Verfahren und bahnbrechende Urteile möglichst zu vermeiden.

      Das FlowTex-Urteil, das mit Gefängnisstrafen aufwartete, die es so noch nicht gegeben hat und die den Ex-Chef Manni S. im Gerichtssaal erheblich Nerven zeigen ließen, scheint für Nervenflattern bei anderen Betrügern zu sorgen. Mit gutem Grund. Die Betrugsangelegenheiten am Neuen Markt haben ein Ausmass erreicht, das als Ursache gesamtwirtschaftl. Schädigung angesehen werden kann.

      Was als Ausweg bleibt, sind Geständigkeit & tätige Reue.

      Journalistische Verharmlosungen und Lobpreisungen, dass die Wirtschaftskriminalität in diesem Lande auch weiter optimistisch in die Zukunft schauen darf, sind nicht nur hochnotpeinlich, sondern werden ganz schnell in ihr Gegenteil drehen.

      Der Bundesinnenminister meldete für das vergangene Jahr 90.000 Wirtschaftsdelikte. Sie sollen nur 1,5 vH. der Straftaten ausmachen, aber für 60 Prozent der durch Straftaten verursachten Schäden stehen.

      Und das Mädchen meint, das ginge immer so weiter :laugh: :laugh: :laugh:

      Sorry, aber sie sollte vielleicht in die Rubrik "Klatsch & Tratsch" wechseln. Passt besser zum Niveau ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 17:49:51
      Beitrag Nr. 310 ()
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 18:00:41
      Beitrag Nr. 311 ()
      Schadensersatz-Klagen geprellter Anleger

      Wenn Anleger tatsächlich "geprellt" oder besser ausgedrückt "betrogen" wurden werden Sie auch Schadenersatz bekommen. Bei Schrott@box habe ich da keinerlei Zweifel.

      Es gibt neben dem Aktiengesetz und den Regeln des Neuen Marktes auch noch das BGB als Schutzgesetz - und das greift!

      Als weiterer wichtiger Punkt ist auch zu klären ob dieses Land noch in der Lage ist sich wenigstens punktuell gegen eine Mafia zur Wehr zu setzen, die mit jährlichen Betrugs- und Korruptionsschäden in zweistelliger Milliardenhöhe, den Wirtschafts- und Börsenstandort Deutschland stranguliert.

      Da sowohl im Fall Schrott@box als auch bei Infomatec Landesbanken verstrickt sind und damit die ganze Angelegenheit einem Politikum gleichkommt sind leichte Zweifel am Aufklärungswillen und Kampf gegen Korruption angebracht aber ich meine es ist auch ein Gewinn hier genau zu wissen was Sache ist.


      Allen Klagewilligen sei gesagt dass sie sich bei der Schrott@box auf einen langwierigen aber erfolgreichen Rechtsstreit einstellen müssen.

      Kläger können mit ihren Engagement einen entscheidenden Beitrag zur Rechts- und Aktienkultur in unserer Republik leisten .

      u21 erst die Spitze des Eisbergs ist bekannt aber täglich wird mehr sichtbar.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 18:04:59
      Beitrag Nr. 312 ()
      KRosch

      Die im letzten Moment zurückgezogene Millionenanleihe von Dresdner Bank und Commerzbank stufte die Strafkammer im FlowTex-Prozeß als "versuchten Kapitalanlagebetrug" ein.

      Mag sich jeder ausrechnen, welche Schadensersatzfolgen es gehabt hätte, wenn die Anleihe wirklich an Anleger herausgereicht worden wäre.

      Zenit erreicht, das war`s.
      Wirtschaftskriminelle gehen schweren Zeiten entgegen ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 18:16:27
      Beitrag Nr. 313 ()
      schade, dass das jetzt erst so zu sein scheint, kimba.
      du hattest doch neulich hier irgendwo über ein `geständiges mädchen` geschrieben. das interessiert mich: um was gings da genau?

      falls dir die angelegenheit zu diffizil ist, kannst du auch über boardmail antworten.

      hellsoe
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 18:31:07
      Beitrag Nr. 314 ()
      hellsoe

      zuletzt waren die FlowTex-Leute geständig. Darunter die Geschäftsführerin Angelika N.. Sie kam mit 7 1/2 Jahren davon.

      Präsidentin Damara Bertges vom European King`s Club erhielt 8 Jahre. War aber m.W. nicht so auskunftsfreudig.

      Zum Vergleich. 1994 bekam Bernd Otto von COOP 4 1/2 Jahre wegen Bilanzfälschung und Prospektbetrug. Er soll 117 Banken um 2 Mio DM betrogen haben. Ob die das heute überhaupt merken würden ? ;)

      Wie wird es wohl deb MBX-Herrschaften ergehen?
      Ob Sie Big Manni toppen werden, die Drungs, Fleischers, Domeyers, Kochans, Ebelings, Whites usw.

      cu
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 18:41:24
      Beitrag Nr. 315 ()
      ich frage mich gerade,
      ob "langwieriger Rechtsstreit"
      und die Gewissheit, dass er erfolgreich sein wird,
      nicht ein Widerspruch sein könnte.

      Aber vielleicht liegt es ja nur an meiner Interpretation von "erfolgreicher Rechtsstreit":
      eine Partei bekommt zu über 90% Recht zugesprochen.

      Es wäre allerdings auch ein Erfolg, wenn es durch den Rechtsstreit zu einer neuen, besseren Aktienkultur kommen würde.
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 19:01:55
      Beitrag Nr. 316 ()
      ZimtOchse

      Gegen die Leute von Europeans King`s Club (Betrug) wurde 2 1/2 Jahre prozessiert - immer Strafverfahren
      Gegen die Coop-Leute (Betrug, Untreue) 2 1/2 Jahre.
      Gegen Bremer Vulkan-Manager (Betrug) geht es seit September 1999.
      Gegen Jürgen Schneider (Betrug, Bankrott, Kreditbetrug) ein halbes Jahr.
      Gegen die Wabag-Leute (Anlagebetrug) werden es voraussichtlich 4 Monate (bis Januar 2002)

      Der FlowTex-Prozess dauerte dank der Geständnisse nur einige Wichen. Wann ging es genau los?

      Strafverfahren & Zivilverfahren sind aber zweierlei.
      Bei Erfolgsaussicht sind die Wege für einen Schadensausgleich, jedenfalls bei monetärem Schäden - i.S. von "Geld zurück" - auch erheblich verkürzbar.

      Im übrigen lassen sich Zivilverfahren auch vermeiden ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 22.12.01 19:05:37
      Beitrag Nr. 317 ()
      ok, "langwieriger Prozess" heißt ja auch, dass die Klage nicht sofort abgewiesen werden konnte.
      Avatar
      schrieb am 04.01.02 19:37:04
      Beitrag Nr. 318 ()
      Was für ´ne ellenlange Diskussion hier...

      Wer es ganz genau wissen will, wie gut oder schlecht seine Chancen stehen, sein Geld mal irgendwann wiederzusehen und nicht gerade in Flensburg wohnt, kann sich auch hier (kostenlos) kundig machen:


      "Am Donnerstag dem 10.01.2002 veranstaltet der Bayreuther Börsenverein e.V. (http://www.bbv-online.org) einen Vortrag mit Harald Petersen über das Thema „Anlegerschutz – Erfolgsaussichten von Klagen gegen börsennotierte Aktiengesellschaften und deren Organe“.
      Als für Rechtliche Fragen zuständiger Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) und Mitglied des Börsenrates an der Bayrischen Börse gilt Petersen als ein ausgewiesener Kenner der Kapitalmärkte und der mit ihnen verbundenen Rechtsgebiete.

      Für all diejenigen, denen sich nach den turbulenten Börsenjahren 2000/2001 der Eindruck aufdrängte, das es an den Aktienmärkten nicht immer mit rechten Dingen zugegangen sein konnte, möchte der Referent interessante Einblicke in ein – mangels bisheriger Grundsatzurteile - bislang noch relativ unerschlossenes Rechtsgebiet vermitteln.

      Die Veranstaltung findet um 19.00 Uhr im H 22 des RW-Gebäudes an der Uni statt.
      Die Teilnahme ist kostenlos."
      Avatar
      schrieb am 06.01.02 09:48:47
      Beitrag Nr. 319 ()
      Bayreuther Börsenverein

      Vielen Dank für die Einladung.
      Leider bin ich etwas weit vom Veranstaltungsort weg. Sonst würde ich die Gelegenheit gerne wahrnehmen.

      Hoffe, den Veranstaltern gelingt ein weiterer Schritt in Sachen Aufklärung und würde mich freuen, ein Feed-back zu hören.

      Viel Erfolg & cu
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 16:32:01
      Beitrag Nr. 320 ()
      EM.TV: Landgericht weist weitere Klage ab

      Das Landgericht München hat eine weitere Klage gegen den Medienkonzern EM.TV abgewiesen. Die Klägerin hatte behauptet, auf Äußerungen des damaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Haffa zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft vertraut zu haben. Auf Grund dessen habe sie angeblich EM.TV-Aktien gekauft und wollte nun ihren Spekulationsverlust als Schadenersatz erstattet haben. Eine Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.

      Damit wurde bereits die dritte Schadenersatz-Klage gegen den einstigen Börsenliebling abgewiesen. Im August des vergangenen Jahres hat das Amtsgericht München die Klage eines einzelnen Anlegers zurück gewiesen. Im Oktober des vergangenen Jahres scheiterte zudem eine Sammelklage von 59 Anlegern vor dem Landgericht München. In beiden Verfahren wurde dabei allerdings Berufung eingelegt.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 09:27:00
      Beitrag Nr. 321 ()
      Donnerstag 10. Januar 2002, 09:01 Uhr
      HINTERGRUND: Hoffnung auf Schadenersatz für Verluste am Neuen Markt schwindet




      MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Einbruch am Neuen Markt mit gigantischen Kursverlusten erleben viele Aktionäre ihre zweite große Enttäuschung vor Gericht. Mit einer Ausnahme schmetterten die Richter bislang alle Schadenersatzklagen von enttäuschten Kleinaktionären ab. Erst am Mittwoch wies das Augsburger Landgericht die Klage von vier Infomatec-Aktionären ab. Selbst Aktionärsschützer verlieren jetzt die Zuversicht, dass sich das Blatt noch wendet.
      "Die bisherigen Urteile geben nicht zu übertriebenen Hoffnungen Anlass", sagt der Vorstandschef der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre, Klaus Schneider. Im Kampf ums Geld haben viele Aktionäre durch die Prozesskosten sogar noch mehr verloren. "Da wirft man schlechtem Geld gutes hinterher", warnt der Nürnberger Börsenexperte Wolfgang Gerke.

      KLEINAKTIONÄRE TEILWEISE 99% IHRES GELDES VERLOREN

      Durch die Talfahrt der Aktienkurse am Neuen Markt hatten Kleinaktionäre mitunter 99 Prozent ihrer Geldanlage verloren. Da sie oft die überzogenen Prognosen der Vorstandschefs und falsche Pflichtmitteilungen für die Verluste verantwortlich machten, zogen Hunderte Anleger gegen die Unternehmen EM.TV , Infomatec, Metabox (Frankfurt: 692120.F, Nachrichten) , Softmatic (Frankfurt: 727170.F, Nachrichten) und andere vor Gericht und verlangten Schadenersatz. Als erster institutioneller Anleger erhob Ende vergangenen Jahres auch die Deutsche Bank (Frankfurt: 804028.F, Nachrichten) -Tochter Morgan Grenfell Klage gegen EM.TV.

      GEWINNER DER PROZESSWELLE SIND DIE ANWÄLTE

      Zu den Gewinnern der Prozesswelle dürften bislang vor allem die Anwälte gehören. "So kann man sich natürlich einen Namen machen und in die Literatur eingehen", sagt Gerke, Professor am Lehrstuhl für Bank- und Börsenwesen an der Universität Erlangen-Nürnberg.

      Aber auch finanziell ist die Klageflut für die Juristen interessant. Allein die Münchner Kanzlei Rotter vertritt nach eigenen Angaben mehr als 500 enttäuschte Anleger des einstigen Vorzeigeunternehmens EM.TV mit Schadensersatzforderungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro. Je nach Höhe des Verlusts müssen die Kleinanleger drei bis zwölf Prozent der Summe als Honorar an die Kanzlei bezahlen. Die baden-württembergische Kanzlei Tilp & Kälberer kämpft für mehr als 100 EM.TV-Aktionäre um Schadenersatz.

      KLAGEN GEGEN EM.TV BISHER ABGEWIESEN

      Geld hat bis jetzt aber keiner der EM.TV-Aktionäre gesehen. In den ersten drei Urteilen wiesen sowohl das Münchner Amtsgericht als auch das Landgericht die Klagen ab. Rechtsanwalt Andreas Tilp ist trotzdem siegesgewiss. "Wir haben zwar eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg."

      Hoffnung macht den Juristen vor allem ein Urteil des Landgerichts Augsburg. Die Richter hatten einem Anleger im Herbst vergangenen Jahres erstmals Schadenersatz zugesprochen. Sie waren überzeugt davon, dass der Mann seine Aktien im Wert von rund 50.000 Euro im Juli 1999 auf Grund falscher Pflichtmitteilungen gekauft hatte. Rechtsanwalt Klaus Rotter wertete das Urteil als "Meilenstein im über hundertjährigen deutschen Aktienrecht".

      Nie zuvor habe ein Aktionär die Vorstände eines Unternehmens wegen falscher Meldungen haftbar machen können. Allerdings auch nie wieder: Denn am Mittwoch wies eine andere Kammer des Gerichts eine ähnlich gelagerte Klage vier anderer Infomatec-Aktionäre ab. Damit blieb das Augsburger Infomatec-Urteil die Ausnahme. Nach der Berufung durch die Infomatec-Vorstände ist außerdem offen, ob das Urteil in nächster Instanz Bestand hat.

      ANWALT: `AD-HOC-REGEL VERSTÖSST GEGEN EUROPÄISCHES GEMEINSCHAFTSRECHT`

      Kern der meisten Prozesse ist die Frage, in wie weit Vorstände für ihre Prognosen verantwortlich gemacht werden können. Nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Informationen in so genannten Ad-Hoc-Meldungen zu veröffentlichen. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Pflicht, können Aktionäre allerdings ausdrücklich keinen Schadenersatz geltend machen. Nach Auffassung von Tilp verstößt das Gesetz teilweise gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Er will notfalls eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erzwingen.

      Bevor sie zum Anwalt marschieren, sollten sich Anleger die Risiken und Chancen einer Klage nach Ansicht von Aktionärsschützer Schneider genau überlegen - und vor allem klären, ob eine Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt./dw/DP/sh

      ---Von Daniela Wiegmann, dpa---
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 16:17:48
      Beitrag Nr. 322 ()
      Leider laufen die Verjährungsfristen nun auch nicht ewig - gibt einen jedenfalls ein gutes Gefühl sich gegen derartige Betrüger zur Wehr zu setzen, selbst wenn man nicht auf einen sicheren Erfolg vertrauen kann.

      Bevor man sich aber vom Anwalt Honig ums Maul schmieren und sich dann in aussichtlose Prozesse verstricken läßt, sollte man auf jedenfall die Gelegenheit nutzen und Veranstaltungen wie die des Bayreuther Börsenvereins (#318) besuchen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 20:51:46
      Beitrag Nr. 323 ()
      .
      Hochinteressantes BGH-Urteil zum EC-Kartenmissbrauch

      Eine Frau hatte unter falscher Identität mehrere Konten eröffnet. Sie hob an Geldautomaten bis zum Schaden von DM 23.000 ab, ohne ausgleichen zu wollen.
      Keine Straftat. Die bezogene Bank haftet.

      Der BGH: Bei demjenigen, der sich ine EC-Karte durch Betrug erschlichen hat, handle es sich nicht um einen "unberechtigten" Nutzer des Geldautomatensystems. Vielmehr sei ihm die Befugnis durch die Bank erteilt worden ...

      Die scheinbare Rechtssicherheit, in der man sich seit 15 Jahren wähnte, darf neu diskutiert werden.

      Nicht erst seit Enron scheinen mehr und mehr einige in die Haftung zu geraten, die meinen, sich glauben mit dem Hinweis herausmogeln zu können, selbst betrogen worden zu sein.
      .
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 13:03:23
      Beitrag Nr. 324 ()
      .
      Comroad, Metabox usw.

      Interessant ist es, die Berichterstattungen der Medien zu verfolgen.

      Seit dem Comroad-Skandals ist ein grundlegend anderer Grundtenor zu vernehmen.

      Nahezu übereinstimmend verkünden nun Blätter wie FAZ, HB usw, dass Geschädigte auf die Gerichte hoffen könnten, weil die Rechtsgrundlagen für Schadensersatz (Betrug, Prospektbetrug usw. - §§ 263, 264a StGB, §§ 45 ff, 88 BörsG, § 400 AktG, §§ 812, 817, 823, 826 BGB) gegeben seien.

      In anderen Fällen, z.B. Infomatec, Metabox, wurde Betrug noch als Ausnahmeereignis angesehen. Nicht recht vorstellbar in der konsensorientierten Republik mit ihren zahlreichen Aufsichtsbürokratien.

      Dabei finden sich auch in diesen anderen Fällen reichlich Hinweise auf falsche Bilanzen und falsche Prospektangaben, die denen im Falle comroad nicht nachstehen sollten - im Gegenteil, ihn übertreffen könnten.

      .. und wir sehen noch immer nur die Spitze des Eisbergs ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 13:28:34
      Beitrag Nr. 325 ()
      .
      Würden die Prospektverantwortlichen bei Metabox z.B. die folgende Standard-Checkliste bei dem angebl. durchgeführten Due Diligence sorgfältig und gewissenhaft abgearbeitet haben ...

      * Die Bilanzen mindestens der letzten drei Jahre
      * Die aktuellen Buchhaltungsauswertungen
      * Daten über Auftragsbestand und Auftragsentwicklung
      * Eine Darstellung der Organisation
      * Eine Darstellung des Marktes
      * Eine Prognose der Marktentwicklung
      * Eine Darstellung der Kundenstruktur

      ... hätte es zu keinen falschen Bilanz- und Prospektangaben sowie Verkaufsprognosen kommen können.

      .
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 13:51:26
      Beitrag Nr. 326 ()
      W I R T S C H A F T

      Aktionärsschützer im Visier der Fahnder


      Ermittlungen gegen Aktionärsschützer



      A usgerechnet gegen den Präsidenten der deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz wird wegen Verdachts auf Insiderhandel ermittelt. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft untersuche in zwei Verfahren, ob Roland Oetker sich wegen Insiderhandels schuldig gemacht habe, berichtet FOCUS.

      Oetker soll 1998 bei der Übernahme des Textilunternehmens Verseidag AG durch die Gamma Holding von seinem Wissen Gebrauch gemacht haben, wie FOCUS erfuhr. Bei der Übernahme des Bochumer Anlagenbauers Gea durch die Metallgesellschaft (heute MG Technologies) soll Oetker laut Staatsanwaltschaft ebenfalls von vorzeitigen Aktienkäufen profitiert haben.

      Wie FOCUS weiter berichtet, gehen die Ermittler im Fall MG/Gea gegen weitere Prominente vor: Privatbankier Alwin Münchmeyer, die Unternehmensberater Hans-J. Klütsch und Ulf Püschel sowie die PR-Berater des MG-Technologie-Chefs Kajo Neukirchen und Lutz Dreesbach sind ins Visier der Fahnder geraten.

      13.04.02, 9:16 Uhr
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 20:00:26
      Beitrag Nr. 327 ()
      .
      Ob es bei den Ermittlungen gegen Oetker bleiben wird ... ? :confused:
      .
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 22:37:32
      Beitrag Nr. 328 ()
      .
      Kimba-1

      Übrigens hat meine Bekannte versucht ihren Versicherungsschutz (wg. Metabox)
      bei der damaligen Rechtsschutzversicherung geltend zu machen, obwohl sie die
      Versicherungsgesellschaft zwischendurch gewechselt hat:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich habe im Jahr 2000 Aktien der Firma Metabox erworben. Durch falsche Auftragsmeldungen des Vorstandes hat die Aktie im Laufe des Jahres erheblich an Wert verloren, so dass inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen den Vorstand ermittelt wird. Es haben sich nun viele Aktionäre zusammengeschlossen und durch den Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter Sammelklage erhoben.

      Meine Anfrage an Sie lautet folgendermaßen:
      1. Halten Sie eine Klage für aussichtsreich?
      2. Werden die Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

      Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe

      Mit freundlichen Grüßen



      Antwort:


      Guten Tag,

      wir haben die von ihnen angesprochenen Angelegenheiten überprüft.
      Leider besteht in diesem besonderen Fall kein Versicherungsschutz.
      Nach § 3 (2) c) der vertraglich vereinbarten Allgemeinen Bedingungen
      für die Rechtschutzversicherung (ARB) sind Auseinandersetzungen
      aus dem Recht der Handelsgesellschaften nicht versichert.
      Das gilt auch für das Gründungs- oder Abwicklungsstadium.
      Wir bitten um ihr Verstandnis.

      Mit feundlichen Grüßen




      Aus den „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)“:

      §3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
      Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
      (2) c) aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen
      gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.

      Ende der Zitate.


      Hat Sie jetzt einfach Pech gehabt?


      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 23:38:44
      Beitrag Nr. 329 ()
      Vish

      Hi. Vor einiger Zeit las ich im Handelsblatt oder in der FAZ einen Bericht, demzufolge sich der Ombudsmann des Versicherungsgewerbes, der ehem. Verfassungsrichter, nach Prüfung von Streitfällen dahingehend geäussert hatte, dass er den Versicherungen die Ablehnung der Rechtsschutzkosten nicht bestätigte. Leider erinnere ich mich nicht mehr genau an die Quelle. Sollte aber recherchierbar sein.

      Es mag sein, dass die Konditionen bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich gestaltet sind und die Bereitschaft zur Übernahme unterschiedlich ausfällt.

      Wichtig dürfte sein bzw. ist nach meiner Erinnerung, dass es sich nicht um die Wahrnehmung des Rechtsschutzes aus dem Recht der Handelsgesellschaften, sondern um Kapitalanlagebetrug handelt, also Strafrecht.

      Ich hoffe, es lohnt sich für Deine Bekannte und Dich, hier noch einmal nachzufassen.

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 00:29:44
      Beitrag Nr. 330 ()
      .
      Kimba-1

      Danke Dir für die Auskunft. Da hätten sie eigentlich selbst drauf kommen müssen, oder?
      Erst abwimmeln....Bande...:)

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 01:42:49
      Beitrag Nr. 331 ()
      @Kimba

      Ich hatte vor zwei Jahren eine rechtliche Auseinandersetzung betreff vorbörslich erworbener Aktien.

      Die Antwaltskosten, in diesem Rechtsstreit hat meine Rechtschutzversicherung , die NRV , anstandslos übernommen.

      Tja , hast wohl die falsche Versicherung .

      Gruß Costolyna
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 15:11:50
      Beitrag Nr. 332 ()
      .
      costolyna

      Du meinst wohl mein Posting.
      Meine Bekannte hatte gerade die NRV und bekam diese Abweisung!

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 15:13:06
      Beitrag Nr. 333 ()
      .
      Kimba-1

      Habe meiner Bekannten Bescheid gegeben. Sie „fässt jetzt noch einmal nach“. :)

      Kann man eigentlich mit dem „Ziegenproblem“ an der Börse weiterkommen?

      Hier die Story:

      Sie nehmen an einer Spielshow im Fernsehen teil, bei der Sie eine von drei verschlossenen Türen auswählen sollen. Hinter einer Tür wartet der Preis, ein Auto, hinter den beiden anderen stehen Ziegen. Sie zeigen auf eine Tür, sagen wir Nummer eins. Sie bleibt vorerst geschlossen. Der Moderator weiß, hinter welcher Tür sich das Auto befindet; mit den Worten << Ich zeige Ihnen mal was>> öffnet er eine andere Tür, zum Beispiel Nummer drei, und eine meckernde Ziege schaut ins Publikum. Er fragt: <<Bleiben Sie bei Nummer eins, oder wählen Sie Nummer zwei?>>

      Zwei Türen, hinter einer steckt der Gewinn. Also bleibt es sich gleich, welche gewählt wird, nicht wahr? Falsch, sagt die IQ-Weltmeisterin, Nummer zwei hat bessere Chancen.
      Da war es: das Ziegenproblem.
      (Aus: „Das Ziegenproblem – Denken in Wahrscheinlichkeiten“ von Gero von Randow, rororo Tb.19337)

      Welcher Meinung bist Du, Kimba?

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 15:24:32
      Beitrag Nr. 334 ()
      kimba,
      noch nicht mal Anklage erhoben, und m.E. auch sehr unsicher ob überhaupt Anklage erhoben wird, und Du forderst schon die Höchststrafe...:laugh:
      Blos gut, dass die Gewaltenteilung im GG verankert ist!
      opernh.
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 15:51:16
      Beitrag Nr. 335 ()
      die kleinsten pinscher.
      bellen meist am lautesten.
      :laugh: :laugh: :laugh:

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 16:28:27
      Beitrag Nr. 336 ()
      @blocki
      Selbsterkenntnis ist der beste (bei Dir wohl erste) Weg zur Besserung...
      Ansonsten:
      Bewerb Dich bei der BILD-Zeitung, da piste jut uffjehoben...
      Avatar
      schrieb am 16.04.02 17:02:04
      Beitrag Nr. 337 ()
      sowas wie mich brauchen die bei der bild nicht.

      denn ich informiere über die wahrheit.

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 18.04.02 22:41:55
      Beitrag Nr. 338 ()
      .
      Kimba

      Ohne Antwort?
      Schade...

      :cry: Vish
      Avatar
      schrieb am 19.04.02 17:42:31
      Beitrag Nr. 339 ()
      Hi Vish

      Nachstehender Text vom Versicherungs-Ombudsmann, evtl: http://www.versicherungsombudsmann.de.

      Habe ich zufällig gesehen und gleich an Dich gedacht. Wurde vom User Wuschel 1 recherchiert. Dem gebühren die Blumen ...

      Insoweit kann ich auch leider keine Gewährleistung für die Richtigkeit übernehmen.

      Gruß & in Erwartung der Auflösung Deines Wahrscheinlichkeitsrätsels ....
      K.


      #31 von Wuschel1 19.04.02 16:45:30 Beitrag Nr.: 6.185.552 6185552 COMROAD AG

      Empfehlung vom 27. Februar 2002
      Aktenzeichen: 755/01-R

      In der Sache B. /. Versicherungs-AG


      wird der Beschwerdegegnerin empfohlen, gemäß dem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag bedingungsgemäßen Rechtsschutz zu gewähren.

      Gründe:

      Der Beschwerdewert liegt über 5.000 aber unter 50.000 Euro, so dass nach § 10 Abs. 3 der Verfahrensordnung keine verbindliche Entscheidung, sondern nur eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen werden kann.


      I. Der Beschwerdeführer unterhält bei der Beschwerdegegnerin eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, der die ARB 94 zugrunde liegen. Er verlangt von der Beschwerdegegnerin
      Übernahme der Kosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die EM.TV und Merchandising AG und mögliche andere Beteiligte. Er ist nach seiner Behauptung als Aktionär dieses Unternehmens durch Verschleierung bzw. verspätete Meldungen über die finanzielle Situation der Gesellschaft geschädigt worden. Er stützt seine Ansprüche auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WphG und § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG sowie § 826 BGB. Die Beschwerdegegnerin hat Deckungsschutz verweigert. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer.


      II. Die Beschwerde ist zulässig.
      Die Beschwerdegegnerin wendet gegen die Zulässigkeit der Beschwerde ein, der Beschwerdeführer habe die Beschwerde nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der abschließenden Stellungnahme beim Ombudsmann erhoben. Dieser Vortrag entspricht zwar den Tatsachen. Dennoch muss die Beschwerde als zulässig angesehen werden. Acht Wochen nach abschließender Stellungnahme konnte die Beschwerde noch nicht eingereicht werden, weil zu diesem Zeitpunkt der Ombudsmann seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen hatte. Die Verspätung ist deshalb unverschuldet. Unzulässig sind nach § 3 Abs. 3 a der Verfahrensordnung aber nur Beschwerden, die schuldhaft nicht innerhalb von acht Wochen eingereicht wurden. Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn des § 1 Abs. 3 j der Verfahrensordnung, wonach sich der Ombudsmann nicht mit Beschwerden befassen soll, deren zugrundeliegender Anspruch bereits verjährt ist. Insgesamt müssen die Beschwerden, die erst nach Aufnahme der Tätigkeit des Ombudsmanns eingelegt werden konnten, als zulässig angesehen werden, wenn der Beschwerdeführer bei Gericht noch klagen konnte. Denn allein dies entspricht dem Zweck des Ombudsmannsverfahrens, gerichtliche Klagen möglichst zu vermeiden.


      III. Die Beschwerde ist begründet. Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz.

      1. a) Die Beschwerdegegnerin verweigert den Rechtsschutz unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 c ARB 94. Diese Regelung lautet:

      "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
      (1) in ursächlichem Zusammenhang mit
      a) ...
      (2) a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen;
      b) aus ...
      c) aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus ...
      d) in ursächlichem Zusammenhang mit ..."

      Diese Regelung ist sprachlich unklar. Der Ausschluss unter (2) c) kann nicht mit (1) gelesen werden, denn die Formulierung "in ursächlichem Zusammenhang aus dem Recht" der Handelsgesellschaften ergibt keinen Sinn. Im übrigen wäre dann auch (2) überflüssig. Liest man den hier in Betracht kommenden Teil so, dass es heißt: Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus dem Recht der Handelsgesellschaften, so ergäbe dies zwar einen Sinn. Die Ausschlussklausel dürfte ihrem Zweck nach aber nicht lediglich den Rechtsschutz "zur Abwehr" ausschließen, sondern auch den, bei dem der Versicherungsnehmer aktiv Ansprüche geltend machen will. Es kann dahinstehen, ob die Unklarheit der Regelung in den ARB 94, die mit der entsprechenden Regelung der ARB 75 nicht wortgleich ist (vgl. dort § 4 (1) c), wegen Intransparenz unwirksam und deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Denn auch wenn man ihre Wirksamkeit unterstellt und annimmt, dass mit ihr Rechtsschutz ausgeschlossen ist für Rechtsstreitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, so hätte die Beschwerdegegnerin im vorliegenden Fall doch Rechtsschutz zu gewähren. Das ergibt sich aus dem Sinn der Ausschlussklausel, der durch Auslegung zu ermitteln ist.

      b) Zunächst gilt, dass Risikoausschlussklauseln eng auszulegen sind. Sie dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, VersR 1995, 162 unter 3b = NJW-RR 1995, 276). Des weiteren ist zu beachten, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen nach herrschender und zutreffender Meinung so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, NVersZ 2001, 262 unter 2 = VersR 2001, 489). Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird einen Rechtsstreit, der aus seinem Aktienkauf als Kapitalanlage entsteht, aber nicht als eine Streitigkeit aus dem Recht der Handelsgesellschaften verstehen. Im vorliegenden Fall geht der Beschwerdeführer davon aus, dass die Aktien der EM.TV schon im Zeitpunkt des Kaufes nicht werthaltig waren und er durch falsche Mitteilungen der Vorstandsmitglieder darüber getäuscht wurde. Aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers handelt es sich hier um Fragen der Kapitalanlage und nicht um das Recht von Handelsgesellschaften. In seiner Vorstellung kommt allenfalls Börsen- und Bankrecht in Betracht. Typisch gesellschaftsrechtliche Zwecke hat der Beschwerdeführer - auch aus seiner Sicht - mit dem Kauf der Aktien nicht verfolgt.

      c) Allerdings könnte eingewandt werden, dass hier nicht nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt werden dürfe, weil es sich bei der Formulierung des Risikoausschlusses "aus dem Recht der Handelsgesellschaften" um einen Rechtsbegriff handele, der nicht auch dem allgemeinem Sprachgebrauch angehöre. In diesen Fällen ist von dem Sinn auszugehen, den auch die Rechtssprache dem verwendeten Ausdruck beilegt (vgl. BGH VersR 1995, 951 unter 2 b = NJW-RR 1005, 1303). Ob "Recht der Handelsgesellschaften" ein Rechtsbegriff in diesem Sinne ist, mag zweifelhaft sein. Aber auch wenn man von dieser Annahme ausginge, änderte dies nichts an dem unter b) dargestellten Ergebnis, dass der Risikoausschluss hier nicht eingreift.

      Zu dem Recht der Handelsgesellschaften zählt zwar auch das Aktienrecht, das Falschmitteilungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Gesellschaftsverhältnisse gem. § 400 Abs. 1 AktG unter Strafe stellt. Solche strafrechtlichen Vorschriften zählen aber nicht zum Handelsrecht im Sinne des Risikoausschlusses, denn sie regeln nicht gesellschaftsrechtliche Verhältnisse sondern deren zutreffende Darstellung nach außen zum Schutz des Rechtsverkehrs. Ob § 15 Abs. 1 WPhG, der den Unternehmen Pflichtmitteilungen auferlegt, überhaupt zum Handelsrecht zu zählen ist, mag schon sehr zweifelhaft sein. Jedenfalls führt diese dem Schutz der Anleger dienende Vorschrift nicht zum Ausschluss solcher Streitigkeiten, die ihren Anspruch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Abs. 1 WPhG als Schutzgesetz stützen. Die Beschwerdegegnerin stützt ihre gegenteilige Auffassung auf eine Kommentierung von Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. § 4 ARB 75 Rdn. 23. Danach soll der gesamte "Bereich" des jeweiligen Rechtsgebiets ausgeschlossen sein. Liege demnach der Schwerpunkt der geltend gemachten oder abzuwehrenden Ansprüche auf dem ausgeschlossenen Rechtsgebiet, dann sei der Versicherungsschutz insgesamt ausgeklammert. Dieser Auffassung ist nicht beizutreten. Sie widerspricht dem anerkannten Grundsatz (s.o.), dass Risikoausschlüsse eng auszulegen sind. Außerdem kann die Stelle bei Harbauer für die Entscheidung des vorliegenden Falles auch nicht herangezogen werden, weil sie sich auf die ARB 75 bezieht. Harbauer nimmt für seine Ansicht ausdrücklich Bezug auf den Wortlaut des § 4 Abs. 1 c ARB 75, wonach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen "aus dem Bereich" des Rechts der Handelsgesellschaften vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Erkennbar ist dieser Wortlaut der Anlass für den von Harbauer vertretenen weiten Ausschluss des Versicherungsschutzes. Dieser Wortlaut "aus dem Bereich" findet sich aber gerade in dem Risikoausschluss der ARB 94 nicht mehr.

      Nach der gebotenen engen Auslegung von Risikoausschlüssen ist durch § 3 Abs.2 c ARB 94 der Versicherungsschutz nur für solche Streitigkeiten ausgeschlossen, die spezifisch gesellschaftsrechtlichen Einschlag der Beteiligten zueinander haben (OLG Hamm, NVersZ 2001, 183 - bei einem Kauf von Gesellschaftsanteilen verneinend; so im übrigen auch Harbauer a.a.O., der einen spezifisch gesellschaftsrechtlichen Einschlag bei einer Veräußerung oder einem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalhandelsgesellschaft ausdrücklich verneint). Der Rechtsstreit muss seinen Schwerpunkt in gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, wenn der Ausschluss eingreifen soll (vgl. Mathy, Rechtsschutz Alphabet, 2. Aufl. unter "Handelsgesellschaft", der - ebenso wie Harbauer a.a.O. - bei einem Erwerb von Gesellschaftsanteilen nur dann den Ausschluss annimmt, wenn damit eine beherrschende Stellung erstrebt wird, vgl. den Fall LG Bückeburg r + s 1991, 93).

      Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Ein Rechtsstreit aus dem Erwerb einer zur gesamten Kapitalisierung des Unternehmens verhältnismäßig geringen Anzahl von Aktien der EM.TV stellt keine typisch handelsrechtliche Auseinandersetzung dar. Die aktienrechtlichen Vorschriften über Mitteilungspflichten des Unternehmens haben nicht gesellschaftsrechtliche Regelungen, sondern den Schutz der Anleger zum Ziel. Für das Eingreifen des Risikoausschlusses müssen aber typisch gesellschaftsrechtliche Bestimmungen (z.B. Abschluss, Änderung oder Aufhebung eines Gesellschaftsvertrages) eine Rolle spielen (vgl. Prölss in Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. § 4 ARB 75 Rdn. 3). Das ist hier nicht der Fall. Schließlich fordert auch der Zweck des Risikoausschlusses nicht, dass Streitigkeiten aus Aktienkäufen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Zweck der Regelung ist, dass die Masse der Versicherungsnehmer, die zu ihrem ganz überwiegenden Teil nicht gesellschaftsrechtlich gebunden ist, davor bewahrt werden soll, die üblicherweise sehr kostenträchtigen und risikoreichen Streitigkeiten einer Minderheit über die Beiträge mit zu finanzieren (Mathy a.a.O.; Harbauer a.a.O.). Die Kapitalanlage durch Erwerb von Aktien ist heute aber keine Angelegenheit mehr von Minderheiten. Sie führt auch nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Gebundenheit im Sinne der Ausschlussregelung.

      2. Der Versicherungsschutz ist auch nicht nach § 3 Abs. 2 f ARB 94 ausgeschlossen, wonach kein Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften stehen.
      Die Beschwerdegegnerin meint, das Anlagerisiko sei im vorliegenden Fall dem eines Termingeschäfts gleich zu achten. Der Erwerb von Aktien sei generell spekulativ. Der Anleger von Aktien könne nicht mit einer festvereinbarten Rendite rechnen. Indessen ist die Unsicherheit, die jeder Kapitalanlage durch Aktienerwerb innewohnt, nicht mit Spiel, Wette oder Termingeschäften zu vergleichen. Auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung dieses Risikoausschlusses ankommt, versteht zumindest heute den Kauf von Aktien nicht in der Weise als spekulativ, wie es Termingeschäfte oder Spiel und Wette sind. Das gilt - jedenfalls für den damaligen Zeitpunkt -selbst für den Erwerb von Aktien, die am Neuen Markt gehandelt wurden.

      3. Eine mangelnde Erfolgsaussicht, § 18 Abs. 1 b ARB 94 kann solange nicht festgestellt werden, wie das gegen die Verantwortlichen der EM.TV anhängige Strafverfahren nicht abgeschlossen ist, worauf sich die Beschwerdegegnerin aber beruft. Selbst wenn den Verantwortlichen eine Straftat nicht nachgewiesen werden könnte, ist damit noch nicht gesagt, dass der Beschwerdeführer die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nicht beweisen könnte. Soweit Gerichte erster Instanz in anderen Rechtsstreitigkeiten gegen die EM.TV Ansprüche verneint haben, ist dies für die Feststellung mangelnder Erfolgsaussicht solange nicht entscheidend, wie nicht auch Entscheidungen aus zweiter Instanz vorliegen, deren Begründung zur Beurteilung auch der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Ansprüche herangezogen werden könnten. Dazu hat die Beschwerdegegnerin nichts vorgetragen und ist auch ansonsten nichts bekannt.


      Prof. Römer
      Ombudsmann

      .
      .
      Avatar
      schrieb am 20.04.02 17:57:34
      Beitrag Nr. 340 ()
      Hi Kimba

      Genau das Richtige!
      Dank an Dir und Wuschel 1
      Leider hat meine Bekannte nicht mehr den Nerv sich weiter zu engagieren und ist recht pessimistisch eingestellt. Zudem hat sie inzwischen die Versicherung gewechselt, was ihr die Sache nicht einfacher macht. Das es noch zu eventuellen kontroversen Rechtsstreitigkeiten kommen kann, geht aus der Beschreibung des Ombudsmann Prof. Römer hervor. Da braucht man sicher noch einen langen Atem, wie der Spieler sagt, der ja an der Börse, laut Römer („Indessen ist die Unsicherheit, die jeder Kapitalanlage durch Aktienerwerb innewohnt, nicht mit Spiel, Wette oder Termingeschäften zu vergleichen.“ ) kein Spieler zu sein braucht.

      Zum „Ziegenproblem“
      Die Frage war, ob der Wechsel besser ist, als bei seiner ersten Wahl immer zu bleiben.
      Also welcher Meinung bist Du: Ist auf Dauer der Wechsel vorteilhafter oder ist es gleich ob man bleibt oder nicht?
      Reine Mathematik!

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 15:59:35
      Beitrag Nr. 341 ()
      .
      Scheint ja von den Rechenkünstlern hier,
      keiner bereit und in der Lage zu sein,
      Kimba zu helfen das Ziegenproblem zu lösen.....
      Daran sieht man, wie schwer diese Aufgabe ist,
      obwohl es ja nur um 3 Türen geht....

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 16:05:44
      Beitrag Nr. 342 ()
      @Vish
      ist uralt.
      Der Wechsel ist günstiger.
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 01:41:05
      Beitrag Nr. 343 ()
      .
      Zi-O

      Warum soll der Wechsel günstiger sein?
      Bin auf Deine Begründung gespannt.
      Wenn er günstiger sein soll, weißt Du die Prozentzahl um wieviel günstiger?
      Kannst Du eine einfache Berechnung anbieten?

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 05:54:24
      Beitrag Nr. 344 ()
      kein Wechsel = 33% für das Auto
      Wechsel = sagenhafte 67% (gerundet) für das Auto
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 08:02:09
      Beitrag Nr. 345 ()
      ZO,
      könntest du das erläutern ?
      danke ps
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 09:15:58
      Beitrag Nr. 346 ()
      das sind ja dann sehr gute aussichten.

      ich sag es doch immer:
      es schaut immer noch sehr guuuuuut aus. ;)

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 17:25:15
      Beitrag Nr. 347 ()
      @pechsuse
      Es gibt drei Fälle zu untersuchen: man kann die Tür mit Ziege Brunhilde, Ziege Gundula oder dem Ferrari wählen.

      Erwischt man bei der ersten Wahl die Tür mit
      Brunhilde => Wechsel ist besser
      Gundula => Wechsel ist besser
      Ferrari => lieber nicht wechseln

      Fazit: in 2 von 3 Fällen empfielt es sich die Tür zu wechseln => 67%.
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 17:53:16
      Beitrag Nr. 348 ()
      .
      :laugh: Zi-O

      Erinnert mich an eine Antwort, die ich von einer Mitarbeiterin eines Kopiershops bekam:

      „Wechseln ist immer gut!“ Dabei grinste sie zu ihrer platten Entgegnung, wohl ohne recht zu begreifen warum.

      Tatsächlich sind diese Art von Aufgaben transzendierend. Fast ein Koan...
      Kimba wieder am Satori vorbeigeschlittert....:)

      Bin gespannt ob pechsuse......tja, hat sie es verstanden?

      Kann man eigentlich mit dem Ziegenproblem an der Börse zu einem Vorteil gelangen?


      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 18:07:48
      Beitrag Nr. 349 ()
      @Vish
      Bezug zur Börse:
      entweder man ist Insider oder man bekommt für viel Geld und noch mehr Hoffnung nur `ne Ziege. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 18:38:28
      Beitrag Nr. 350 ()
      .
      :) Zi-O

      gilt nicht!!!
      Laß Dir mal was einfallen!

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 18:40:17
      Beitrag Nr. 351 ()
      .
      Hier die spannende Variante des Ziegenproblems (noch ohne Bezug zur Börse...):

      Die Kandidatin will <<Ich wähle Tür eins>> sagen, doch ein Heuschnupfenfall zwingt sie zu niesen. In diesem Moment ruft eine vorwitzige Zuschauerin <<Tür zwei!>>. Der Quizmaster nimmt urtümlich an, die Kandidatin habe Tür zwei gewählt und öffnet Tür drei, die Ziegentür. Welche Tür soll die Kandidatin nun wählen?

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 18:46:19
      Beitrag Nr. 352 ()
      die tür mit der aufschrift "ausgang".
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 20:52:17
      Beitrag Nr. 353 ()
      .
      Ja relation,
      das ist hart. Aktien zu besitzen
      reicht oft alleine nicht....:) Vish
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 20:59:02
      Beitrag Nr. 354 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 23:21:55
      Beitrag Nr. 355 ()
      stimmt vish,

      manchmal soll man einfach den ausgang benützen, bevor einem eine frau aus dem zuschauerraum ihre tuberkel auf die bühne wirft und man anschließend eine ziege gewinnt. :)

      r
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 12:43:53
      Beitrag Nr. 356 ()
      .
      relation

      Was sind "tuberkel"?

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 15:07:32
      Beitrag Nr. 357 ()
      .
      Also Leute,
      ich sehe schon,
      die Beteiligung an dem Ziegenproblem ist recht schwach.
      Ist ja auch nicht jedermanns Sache in Wahrscheinlichkeiten zu Denken.
      Doch bei der Variation hätte man sich mit seiner Orientierung an die Orientierung des Moderators orientieren können.... :laugh: .... und schon wäre die kleine Verwirrung aufgelöst....

      Kimba hat es vorgezogen „weise“ zu schweigen, was ja sonst nicht so seine Art ist.
      Dieses Rätsel gehört eigentlich zu den schönsten und übersichtlichsten Rätseln die es gibt und ist eine wunderbare Herausforderung aus dem gewöhnlichen Denken zu springen.
      Doch wer läßt sich gerne Herausfordern?
      Nur die Mutigen?

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 17:12:09
      Beitrag Nr. 358 ()
      Hi Vish

      Der allseits beliebte und durch seine treffsicheren Beiträge geschätzte User Wy@tt Earp gab einen interessanten Hinweis, der unter folgender Adresse spielerisch verifiziert werden kann:

      http://bild.de/fun/games/hut/index.html

      Ich habe mich also der unendlichen emprischen Herausforderung gestellt und - spielerisch - versucht, das von Dir skizzierte Ziegenproblem mit den drei Wahlmöglichkeiten, von denen nur eine zutrifft, zu lösen.

      Mit der sensationellen Grundgesamtheit von je fünf Versuchen, kam ich zu folgenden Ergebnissen.

      Erstens: Immer dieselbe Wahl treffend:

      Zwei Treffer, drei Nieten ...

      Zweitens: Wechselnde Wahl präferierend:

      Ein Treffer, vier Nieten ...

      War ich dabei so erfolgreich, wie es sich statistisch gehört?
      Was kann ich tun, um dauernd Treffer zu erzielen?

      cu
      Avatar
      schrieb am 24.04.02 22:37:51
      Beitrag Nr. 359 ()
      .
      :) Kimba

      Naja, bei 10 Versuche kann man natürlich keinen Schnitt erwarten.
      Der empirische Ansatz ist richtig.
      Weil der Gewinn im Wechsel bei 16,6 % liegt, reicht oft schon eine halbe Stunde bei folgendem Versuch:

      Man nehme 3 Karten: zwei rote eine schwarze.
      Diese mischt man und legt sie verdeckt vor sich hin. Es gilt die schwarze Karte zu erraten.
      Hat man sie ausgewählt, tritt die Rolle des Moderators ein. Er sieht sich die restlichen 2 Karten an und deckt eine rote Karte auf. Die Frage war: Ist der Wechsel zur anderen Karte vorteilhafter oder nicht?

      Versuchsreihe A:
      Man bleibt immer bei seiner ersten Wahl und spielt solange bis man 20 Stücke verloren hat.

      Versuchsreihe B:
      Man wechselt immer zur anderen Karte und spielt solange bis man 20 Stücke gewonnen hat.

      Oft reicht diese Versuchsreihe um die Gewinnkraft von 16,6 % zu bemerken. Da braucht man keine Computerauswertung. Um also auf Dauer vorn zu liegen, ist der stete Wechsel Pflicht!

      Luigis Hütchenspiel habe ich mir angesehen, ist aber natürlich ein völlig anderes Spiel.

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 12:38:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.04.02 16:19:29
      Beitrag Nr. 361 ()
      .
      Hier noch ein „Mathe-Koan“:

      Das Opfer der drei schiffbrüchigen Seeleute:

      Die drei schiffbrüchigen Seeleute A, B und C treiben wochenlang in einem Rettungsboot auf hoher See. Der Proviant ist seit Tagen erschöpft und immer noch kein Land in Sicht. Sie wollen auslosen, wer von ihnen sich als Speise für die anderen opfern muß. A steckt drei Streichhölzer in die rechte Faust, ein kurzes und zwei lange – wer den kürzeren zieht, hat Pech gehabt. C entscheidet sich in Gedanken für Streichholz eins, doch zuerst darf B ziehen. B zieht Nummer drei und atmet auf, es ist lang. Sollte C seine Wahl überdenken?

      Na, wer ist mutig genug dieses Rätsel zu lösen?


      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 17:00:05
      Beitrag Nr. 362 ()
      @Vish
      ist egal in diesem Fall.
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 19:26:29
      Beitrag Nr. 363 ()
      augen zu und durch.
      aber mit der nr.2. ;)

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 21:51:42
      Beitrag Nr. 364 ()
      .
      Zi-O

      Du bist einfach zu gut für diese Welt...:laugh: Vish
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 21:54:52
      Beitrag Nr. 365 ()
      .
      blockweise

      Bitte nochmals rechnen.
      Wenn gleiches Ergebnis,
      Zi-O fragen: "Warum?"!

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 25.04.02 23:04:25
      Beitrag Nr. 366 ()
      hat schon jemand daran gedacht, sich des "ziegenproblems" durch "schächten" zu entledigen ?

      zu pragmatischen lösungen neigend, M.
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 16:34:25
      Beitrag Nr. 367 ()
      .
      Alle guten Dinge sind drei. Also hier ein drittes Rätsel:


      Das Problem der drei Gefangenen

      Drei Verurteilte schmachten in der Todeszelle. Die Hinrichtung ist auf den nächsten Tag zur Mittagszeit angesetzt. Am Morgen des schwarzen Tages flüstert ihnen ein Wärter zu: „Der Gouverneur hat einen von euch begnadigt! Ich darf aber nicht verraten, wer es ist – es könnte mich den Kopf kosten.“
      Der Gefangene A gibt sich damit nicht zufrieden. Er läßt sich zum Anstaltspfarrer führen. Auf dem Weg zum Seelsorger steckt er dem Wärter ein Goldstück zu und bittet ihn: „Gib wenigstens ein Hinweis!“ Der windet sich weiter: „Ich darf dir nicht sagen, wie es um dich steht.“ A läßt nicht locker, es brauche ja nur ein indirekter Hinweis zu sein. Der Wärter wird schließlich mürbe: „Na gut, wer begnadigt ist, darf ich dir nicht sagen, aber eins kann ich wohl verraten: B muß sterben!“ A denkt: „Erst lagen meine Chancen bei 1/3, jetzt sind sie immerhin auf ½ gestiegen.“ Ist er zurecht erleichtert?


      Zi-O setzt Dich mal nach hinten, wenigstens für einen Tag....:laugh: Vish
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 18:21:57
      Beitrag Nr. 368 ()
      Als Raucher sage ich auch immer wieder:
      "Sterben müssen wir alle!"
      Ob das dem Sträfling nützt?
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 18:32:10
      Beitrag Nr. 369 ()
      #364.
      nr. 2.
      weil es wahrscheinlicher ist. :eek:

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 19:32:22
      Beitrag Nr. 370 ()
      @Vishnudas

      Die Chancen stehen bei beiden...Strafgefangenem und Schiffbrüchigem...bei 50%, in beide Richtungen :-)
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 22:08:40
      Beitrag Nr. 371 ()
      Costo!

      Vish will doch gar nicht, dass wir rechnen! Oder doch?
      Avatar
      schrieb am 26.04.02 22:50:25
      Beitrag Nr. 372 ()
      .
      blockweise
      hier geht’s nicht um Meinungen, sondern um hard facts you know...:)
      komm Du nur mal in solch‘ einer Situation,
      dann bist Du dankbar vorher schon geübt zu haben...:laugh:

      costolyna
      wir werden sehen ob Du recht hast.
      Denn der bisherige Master of Mathematics, Zi-O,
      hat bisher geduldig ausgeharrt.

      elk2002
      Du siehst selbst, rumhusten kann behindern...

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 27.04.02 10:01:26
      Beitrag Nr. 373 ()
      Und hier noch ein Rätsel:

      Du hast 50 Euro und sollst genau 50 Eier kaufen. Es gibt Eier zu 0,50 Cent, zu 3,00 Euro und zu 5,00 Euro. Bedingung: die 50 Euro müssen komplett ausgegeben werden und du musst von jeder Sorte mindestens ein Ei kaufen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 27.04.02 11:59:36
      Beitrag Nr. 374 ()
      #372

      44/1/5

      heute gibt`s Rührei :)

      bn
      Avatar
      schrieb am 27.04.02 13:13:41
      Beitrag Nr. 375 ()
      #371
      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 14:30:47
      Beitrag Nr. 376 ()
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 14:33:52
      Beitrag Nr. 377 ()
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 14:37:06
      Beitrag Nr. 378 ()
      Vish

      "... Gewonnen hat die Familie, die am meisten Gold geliefert hat ...."

      Who ist the Met@box-Winner .... ?

      cu
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 22:37:35
      Beitrag Nr. 379 ()
      .
      Kimba

      Ich war ja schon beim Eierrätsel erstaunt,
      wie man beim Thema „Denken in Wahrscheinlichkeiten“
      plötzlich eine profane Rechenaufgabe präsentieren kann.
      Aber Du schaffst das noch zu toppen...:laugh: :laugh:

      Wenn Du mir den Clou dieses Spiel verrätst (ich glaube da gibt’s keinen..:laugh: )
      bin ich Dir nicht böse...:laugh: ...Vish
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 01:16:24
      Beitrag Nr. 380 ()
      Hi Vish

      In aller Bescheidenheit hatte ich erwartet, von den grossen Meistern der Wahrscheinlichkeiten zu erfahren, wer denn nun das meiste Gold in das Metabox-PIOS-Spiel lieferte ?

      Anleger? Mitarbeiter? Dentisten? Der Fiskus?

      Und irgendwo muß das Gold doch sein, wenn nicht im Unternehmen. Wo steht das Kalb?

      In Hildesheim? In Berlin? In Ingolstadt? In München? Hannover? Braunschweig? Auf Jersey? Helvetia? Den Antillen ? ... ? Doch nicht in Erlangen, mon Dieu ...

      Meinen Verdacht verrate ich nicht.

      cu

      P.S.: Vish, die Url-Adressen hast Du sicher angeschaut ?
      .
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 19:40:04
      Beitrag Nr. 381 ()
      Kimba

      Ich habe mir Deine URL-Adressen mit Moses und den zerbrochenen Gesetzestafeln mit dem Spiel der Israeliten, Spielregeln usw. angesehen.
      Ich bin dabei schon so alt wie „Moses“ geworden..:)...wahrscheinlich weil mir noch nicht der Clou dieses verdammten Spiels klar ist....
      Auch Deine „Übereinstimmungen“ zu Metabox sind mir nicht ganz...äh...mmh...weiß nicht...
      Aber Du willst ja nichts verraten...Verdachtsmomente und so...
      Also nochmals meine Frage wiederholt:
      Wo ist der Clou dieses Israelitenspiels um das goldene Kalb?
      Wo ist der Reiz dieses Spiel, wenn es denn eines sein soll?
      Wahrscheinlich nur ein Spiel für Bibeltreue Gesinnungsgenossen.
      Leider bei mir die falsche Adresse...:laugh:

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 17:53:04
      Beitrag Nr. 382 ()
      .
      Zi-O

      Hilf mir mal auf die Sprünge:
      Wat hat sich der Kimba da ausgedacht?
      Wo wird denn das Gold schon sein....?

      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 17:49:30
      Beitrag Nr. 383 ()
      .
      BINGO!!! :) Kimba

      Meine Bekannte hat doch nochmals Mut gefasst und nachfolgenden Brief zur Rechtschutzversicherung geschrieben, die , wie wir uns erinnern, erst ablehnend geantwortet haben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      bezugnehmend auf Ihre Antwort vom ......... bei der Sie mir Ihre Ablehnung des Versicherungsschutzes versuchten zu begründen, ist mir anliegende
      Empfehlung vom 27. Februar 2002 unter dem Aktenzeichen: 755/01-R aufgefallen.
      Der Ombudsmann Prof. Römer geht darin auf Ihren Hinweis zu § 3 Abs. 2c ARB 94
      ausfühlich ein und kommt zu einer gegensätzlichen Darstellung.
      (Siehe auch unter http://www.versicherungsombudsmann.de)

      Ich bitte Sie daher nochmals Ihre Ablehnung sorgfältig zu überprüfen und hoffe auf eine baldige positive Entscheidung.

      In Zuversicht

      ......................


      Jetzt kam eine positive Antwort!
      Ich erhalte sie in zwei Tagen und werde sie hier posten.
      Erstaunlich ist, dass sich diese Rechtschutzversicherung für ihre falsche Darstellung und Ablehnung nicht mal entschuldigt hat!!!

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 21:39:23
      Beitrag Nr. 384 ()
      Gratuliere, Vish

      Angesichts ihres durchschlagenden Erfolges wird die charmante junge Frau doch sicher auf eine Entschuldigung der Filous verzichten können. ;)


      cu
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 22:17:08
      Beitrag Nr. 385 ()
      .
      Klar, :) Kimba

      Jetzt gibt’s Geld zurück....:laugh: ....war ja alles nur ein großere joke... :laugh: ...Vish
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 22:58:39
      Beitrag Nr. 386 ()
      Vish

      You`re right.

      Das Schnabel-Ehepaar ist nach Berichten der FAZ von heute auch geständig .... Die denken, das Strafmaß reiche nicht über drei Jahre hinaus .... :laugh: :p

      Es geht jetzt immer der Reihe nach ...
      Mühlsteine mahlen bekanntlich langsam ... dafür lassen sie keinen Krümel aus ...

      Wie geht es den Lümmeln aus Hildesheim und Umgebung?
      Die bringen wichtige Leute zur völlig unpassenden Zeit in arge Verlegenheit. Puuuuh ....

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 18:08:09
      Beitrag Nr. 387 ()
      :) Kimba

      Hier also die knappe Antwort der Rechtsschutzversicherung, die sich wohl
      der vorherigen Ablehnung nicht mehr bewußt zu sein scheint:


      Mandant: N.N.
      Gegner: Metabox

      Guten Tag,

      zur weiteren Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:
      -Korrespondenz
      -Vertrag
      Wieviele Aktien haben Sie erworben?
      Welchen Vermögensverlust haben Sie wann erlitten?
      Was genau werfen Sie der Gegenseite vor?
      Welche Beweismittel stehen zur Verursachung des Schadens und dem Fehlverhalten der Gegenseite zur Verfügung?

      Mit freundlichen Grüßen
      ............................


      Würde mich freuen, wenn Du formulierungstechnisch und so,etwas helfen könntest.
      Fällt Dir was ein, speziell zu den letzten beiden Sätzen, wie man diese Fragen am besten
      beantworten könnte?

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 18:20:03
      Beitrag Nr. 388 ()
      @ Vish

      Vergiß es! Das wird nichts!

      Spar deiner Versicherung das Geld und dir die Nerven!


      Gruß

      Lukim
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 18:46:28
      Beitrag Nr. 389 ()
      Vish

      Da fällt mir eine ganze Menge ein.

      Der Vorwurf ist doch klar: Kapitalanlagebetrug, Emissions- und Gründungsschwindel, Insiderhandel, Kursmanipulation. Die Stationen reichen über die Vorgeschichte und den Börsengang, die Boxen-, Umsatz- und Techmärchen, die Manipulationen bei Kapitalerhöhungen, Bewertungen, Aktienschiebereien usw. bis zur heutigen Situation. Irgendwo im Netz gibt es eine Schwindlers Liste, die einen kleinen Überblick gibt ....

      Material: Eher 500 Seiten als 50.

      Würde Deiner engagierten jungen Dame aber empfehlen, das von Anbeginn von jemanden machen zu lassen, der über eine entsprechende Reputation und Profession verfügt. Ist ja kein Spaziergang, wenn der Schaden beglichen werden soll, wovon ich ausgehe.

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 19:00:37
      Beitrag Nr. 390 ()
      lukim68, bringt es mehr auf das Ende der Sommerferien in Skandinavien zu warten ?
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 19:31:26
      Beitrag Nr. 391 ()
      da ist der hund begraben.

      "Welche Beweismittel stehen zur Verursachung des Schadens und dem Fehlverhalten der Gegenseite zur Verfügung?"

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 19:31:31
      Beitrag Nr. 392 ()
      Auf jeden Fall Fili !!!
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 21:25:09
      Beitrag Nr. 393 ()
      .
      Kimba

      Also mal ganz cool jetzt und ganz langsam von Anfang an.
      Wer kann schon so einen hohen professionellen Rat bezahlen, wenn man in der Rechtschutzversicherung ist? Deswegen ist man ja schließlich da.
      Und die junge Dame wird kaum durch 50 Seiten durchblicken, geschweige denn durch 500!
      Es geht also nur erstmal um die Beantwortung dieser Fragen, bei der die Versicherung keine 50 Seiten lesen will. In der Kürze liegt bekanntlich die Würze...;)

      Also, wenn jetzt keine Hilfe kommt, stirbt die Sache bereits am Anfang. :cry:


      An Alle

      Wer kann helfen?



      Vish.. :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 21:43:47
      Beitrag Nr. 394 ()
      vish.
      die benötigen doch die unterlagen.
      von deinem anwalt.
      der dich in der sache vertritt.

      oder irre ich mich da???

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 22:04:16
      Beitrag Nr. 395 ()
      Vish

      Machst du Witze ... ?

      Du kannst hier eine beliebige Ad hoc, eine beliebige Analystenempfehlung, einen maßgeblichen Auszug aus einem Geschäftsbericht, dem Prospekt oder einem Banker-Research hereinstellen ... Umgehend werden Dir ein Dutzend User die Anlegertäuschungen nachweisen ...

      Da hat sich keiner mal eben geirrt oder unbeabsichtigt und ausnahmsweise mal etwas Falsches prognostiziert .... Never!

      Wir haben es mit einem generalstabsmäßig geplanten und realisierten Beutezug zu tun.

      Deine liebenswürdige junge Dame braucht und sollte sich mit jenem Unheil dieser Welt gar nicht erst befassen. Wozu? Es dient weder dem Gemüt noch der Ästhetik.

      Der Professionelle mag sich dann mit dem Versicherer auseinandersetzen, der das Risiko übernimmt. Die Kosten haben ohnehin die unterliegenden Betrüger und nicht der Versicherer zu tragen.

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 22:53:14
      Beitrag Nr. 396 ()
      .
      @ blockweise
      Keine Ahnung!

      @Kimba
      Danke für Deinen unverwechselbaren Rat.
      Vorwürfe kann sie echt gebrauchen....

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 23:15:52
      Beitrag Nr. 397 ()
      Vish

      Sorry. War so nicht gemeint.
      Empfiehl der jungen Frau einfach, sich in lfd. Engagements einzuklinken.

      cu
      Avatar
      schrieb am 15.05.02 23:54:18
      Beitrag Nr. 398 ()
      Mann, Kimba

      Sie hat da sehr viele Sachen um die Ohren und braucht echt Hilfe.
      In „laufende Engagements einzuklinken“, wie Du empfiehlst,
      ist nicht so ihre Sache, weil einfach die Zeit nicht reicht.
      Auch ist Sie mit anderen Anlageformen arg gebeutelt worden.
      Ich kann da auch nicht mehr viel tun, als das hier ins Board zu stellen
      und zu warten bis jemand zuschnappt. Deswegen meine Bitte hier.

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 00:14:14
      Beitrag Nr. 399 ()
      Vish, Post, cu
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 01:33:44
      Beitrag Nr. 400 ()
      Kimba , mich würde mal der Sinn interessiern warum du dich so intensiv um die metabox ag bemühst , um Geld kann es dabei doch nicht gehen .Ist doch klar , träumst du etwa von Rückerstattung deiner miesen , bist du wirklich so naiv .Wo soll das Enden .....
      Also , wo liegt dein Motiv - Butter bei die Fische !
      Wenn ich mir die Entwicklung um emtv oder infomatec (urteil liegt vor!!)betrachte wäre ich mit deiner negativen Aussage zu metabox doch eher vorsichtig .
      Ich persönlich würde kein gutes Geld einem Anwalt hinwerfen , das läuft nicht wie im Spielfilm von einer berühmten Kanzlei aus amerika .
      Ich verfolge die Entwicklung um die Aktie nur nebenher, habe vor paar Wochen auch metaboxaktien gekauft . Mehr als Geld weg kann doch gar nicht passieren .

      Sehr lesenswert :
      http://www.brandeins.de/magazin/was_wirtschaft_treibt/artike…
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 01:53:14
      Beitrag Nr. 401 ()
      Danke an Banane 1234...

      Neu auf Aktionäre für Infomatec AFI
      Stand der Aktualisierung 07.05.2002

      (07.05.02) Das Oberlandesgericht München wird weitere zwei, bereits in erster Instanz vor den jeweiligen Landgerichten gegen Infomatec abgewiesene Schadensersatzklagen, ebenfalls abweisen. Der Senat protokollierte heute, dass er die Berufung der Verfahren mit den Aktenzeichen 6O 1640/01 und 9O1858/01, der bereits in erster Instanz gegen Infomatec gescheiterten Verfahren, ebenfalls abzuweisen gedenkt.
      ----------------------------------------------------

      kimba ,
      wenn ich metabox wäre , würde ich jeden kleinen Hasser+ öffentl.Verleumder verklagen sobald ein Urteil vorliegt . Würde xxmillionen fordern von jedem der die ag öffentlich vorverurteilt und verleumdet hat , dann sehe ich schwarz für dich , da können evtl.noch unruhige Zeiten auf dich zu kommen . Man muss nur obiges Urteil lesen ......
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 02:41:37
      Beitrag Nr. 402 ()
      Kimba
      Re-Post
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 08:15:35
      Beitrag Nr. 403 ()
      YenS

      Jede Gemeinschaft benötigt ein Minimum an Hygiene, um überleben und gedeihlich zusammenwirken zu können.

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 12:25:21
      Beitrag Nr. 404 ()
      @YenS
      "wenn ich metabox wäre , würde ich jeden kleinen Hasser+ öffentl.Verleumder verklagen sobald ein Urteil vorliegt ."

      Das wäre nachgerade fantastisch, denn dann müssten die
      Herren vor Gericht bezeugen, dass z.B. die Behauptung,
      dass die Aufträge erlogen waren (Mehrfach von mir
      geschrieben.) mit der Aussage widerlegen, dass die Aufträge
      eben NICHT erlogen waren.
      Klingt kompliziert, ist es aber nicht.

      Für einen solchen Fall, nämlich die richterliche Beweis-
      aufnahme der Behauptung der Aufträge durch Metabox

      selbst, würde ich mich sogar mit einer Geldstrafe abfinden
      und den Herrn Domeier noch einmal richtig beleidigen. :laugh:

      Das wäre nachgerade fantastisch, denn dann wäre der Weg frei.

      Merken Sie was, User Yens? Warum wohl ist Metabox nie
      gegen die "bezahlten Basher" rechtlich vorgegangen und
      hat stattdessen verwirrte Typen wie Janphil, Placido Domingo,
      Flying Dutch, flyingkremlin (kremlin, nilmerk) oder StockRave
      in die Spur geschickt?!

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 12:54:10
      Beitrag Nr. 405 ()
      Kimba

      Deine letzte Mail von 08:13 ist unvollständig:
      Nur unsere beiden letzten Mails sind enthalten!
      Probiere es doch bitte noch einmal.

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 13:15:22
      Beitrag Nr. 406 ()
      Kimba

      Nee, alles klar, Deinen letzten Satz habe ich doch noch entdecken können.Bis dann

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 13:27:35
      Beitrag Nr. 407 ()
      HubertHunold,
      Ihre Schlüsse waren schon brillianter...

      Seit 14 Monaten untersucht die Staatsanwaltschaft nunmehr ob bei den Verträgen gelogen wurde, oder nicht.
      Bislang ohne Ergebniss...nicht einmal ein Zwischenergebniss ist bekannt geworden. Dabei müsste doch eigentlich sehr schnell herauszufinden sein, ob die Loi`s und der Israelvertrag "aus der Luft" gegriffen sind.

      Der User YenS sagte ja "sobald ein Urteil" vorliegt...es sollte also schon abewartet werden was die Ermittlungen ergeben. Sollte das Verfahren eingestellt werden, könnte tatsächlich auf manche User was zukommen.

      Und zu Deiner These der 5. Kolonne...Du hast mich mal wieder vergessen...:laugh:

      opernh.
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 18:56:40
      Beitrag Nr. 408 ()
      Vish, unter Beweise schreib doch hin, daß ein Herr Kimba die strafbaren Tatbestände geprüft und festgestellt hat, da die Staatanwaltschaft mit den Untersuchungen einfach nicht in die Strümpfe kommt.
      Solltest Du Deine Aktien schon aus der Emission erworben haben, wird kaum eine Chance bestehen, etwas zu holen.Lt.einigen gefällten Urteilen sind Kauf und Verkaufsdaten im Zusammenhang mit Adhocs sehr wichtig.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 19:53:09
      Beitrag Nr. 409 ()
      wilbi

      Diejenigen, die diese MBX-Story von Anbeginn, der weit vor der Emission liegt, auf die Rille geschoben haben, wissen, worum es geht.

      Vielleicht bist Du einer von den Wissenden oder Akteuren ....

      In dem Umfeld, das wir derzeit haben (heute MLP wegen Bilanzfälschung am Pranger), ist es kühn, anzunehmen, der MBX-Schwindel bliebe unentdeckt oder verlaufe im Sande.

      Dieses Land ist in vielerlei Hinsicht Schlußlicht. Und das hat zu tun mit Geflechten, wie sie MBX repräsentiert und wie sie beinahe täglich hochkochen. Meinst Du, die Ermittler schlafen? Die ermitteln mehr als wir ahnen ...

      Dass es im Lande so nicht weitergehen kann, weiß jedes Kind.

      Am Ende ist das Zähneklappern gross, wird man geständig, sobald alles bekannt wurde.

      Der Zeitpunkt, das Verhängnis noch abzuwenden, ist dann aber verpasst ...

      cu
      Avatar
      schrieb am 16.05.02 19:56:08
      Beitrag Nr. 410 ()
      was für ein grauenvolles gesülze.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 00:55:59
      Beitrag Nr. 411 ()
      .
      @Opernheimer
      @wilbi
      Bei Euch scheinen die Tassen halb voll zu sein...(ich meine die im „Schrank“ :laugh: )
      wenn man verschiedene Sichtweisen benutzt. Gerade weil es 14 Monate dauert, kann man doch nicht davon ausgehen, dass alles okay ist!!!

      Wilbi, ich brauche Deine Unterstützung zu den Fragen der Rechtschutzversicherung.
      Das es nur geringe Chancen gibt diesen Fall zu gewinnen, heißt ja nicht das man nichts unversucht lassen sollte (...ich hasse diese doppelte Verneinung ;) ). Zumal wenn es nichts kostet. Oder ist Dir alles am Arsch vorbeigegangen?

      Gruß Vish, der sich wegen seiner Ausdrucksweise entschuldigen möchte...
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 08:29:06
      Beitrag Nr. 412 ()
      vishnudas,
      wessen Tassen wie gefüllt sind wird sich noch zeigen...
      Ich verweise mal auf die Infomatec - Geschichte. Für mich deutet die lange Ermittlung - ohne Ergebnisse - eher darauf hin, dass keine strafbaren Handlungen begangen wurden, oder zumindest die Schwere der Handlung eher im Bereich der Fahrlässigkeit zu suchen ist.

      Aber dennoch, versuch Dein Glück...es kostet ja nichts!

      opernh.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 09:18:59
      Beitrag Nr. 413 ()
      @all
      bei euch ist die sichtweise ein wenig vernebelt.
      nur nochmal zur anmerkung:

      metabox ag ist nicht microsoft etc.

      metabox ag ist für die deutsche wirtschaft völlig unwichtig.
      metabox ag hat nichts mit der weltwirtschaftskrise zu tun.
      metabox ag ist eine kleine klitsche.
      ------------
      vish.
      frage doch mal die rechtsschutzversicherung.
      ab wann die denn zahlen???

      was passiert.
      wenn du einen anwalt einschaltest.
      der prüft alles.
      gibt der versicherung eine aufstellung der vorwürfe.
      und die versicherung sagt dann.
      dass hat keine aussichten auf erfolg.

      wer zahlt dann die bemühungen des anwalts????

      meiner ansicht nach sollte man abwarten.
      was die staatsanwaltschaft entscheidet.
      ansonsten sehe ich keine chance.

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 11:22:30
      Beitrag Nr. 414 ()
      #406
      @opernheimer

      "Sollte das Verfahren eingestellt werden, könnte tatsächlich auf manche User was zukommen."

      Metabox wartet also auf eine Einstellung des Verfahrens um
      nachzuweisen, dass sie nicht gelogen haben? Sind sie sich
      in Hildesheim nicht sicher, oder was wollen Sie mir mittei-
      len, Opernheimer? :laugh:
      Wissen die in Hildesheim nicht, ob sie gelogen haben?

      "Und zu Deiner These der 5. Kolonne...Du hast mich mal wieder vergessen..."

      Siehe oben. Eben deshalb habe ich Sie weggelassen. Gerade
      Sie waren in dem erwähnten Kreis nicht wichtig und es ehrt Sie
      mitnichten wenn Sie wünschten, dazugehört zu haben.

      Schöne Pfingsten!
      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 11:44:09
      Beitrag Nr. 415 ()
      HubertHunold,
      Vielen Dank...meine "Unwichtigkeit" von Ihnen bescheinigt zu erhalten ist ja bezüglich der Vorwürfe von kimba beinah mit einem Freispruch gleichzusetzen. :laugh:
      Mach ich mich eigentlich schon strafbar, wenn ich einige der von Ihnen erwähnten Personen persönlich kenne? :)

      Schön, dass Sie sich wenigstens sicher sind, das wollen Sie mir doch mitteilen.. im Gegensatz zur Staatanwaltschaft, die scheinen einfach nicht zu Potte zu kommen...aber gut, dass Sie wenigstens den vollen Durchblick haben!

      Ein schönes Pfingstfest, möge der hl. Geist auch auf Sie herabkommen :)

      opernh.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:39:40
      Beitrag Nr. 416 ()
      Für Vish:

      "(...) Geprellte Comroad-Anleger können zumindest auf die Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung hoffen. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil verpflichtet das Landgericht München (AZ 4 O 18021/01) die Rechtsschutz Union Versicherung, einem Anleger Rechtsschutz für dessen Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom zu gewähren. Der Aktionär hatte gegen die Telekom geklagt, weil das Unternehmen seiner Ansicht nach in den Börsenprospekten für die zweite und dritte Tranche nicht auf die Immobilienrisiken hingewiesen hatte. Für diesen Prozess wollte die Rechtsschutzversicherung ihrem Kunden die Deckung versagen - zu Unrecht, wie das Landgericht München meint.

      Anlegeranwalt Peter Gundermann von der Tübinger Kanzlei Tilp & Kälberer hält das Urteil für eine Grundsatzentscheidung, die "weitreichende Auswirkungen auch für die Fälle des Neuen Marktes wie etwa Comroad, EM.TV, Intershop und Informatec" habe. Denn oft klagen Anleger nicht, weil sie Angst vor dem Prozessrisiko und den Kosten haben. Auch im Fall Comroad seien durchaus Schadenersatzansprüche möglich. (...)"

      Hör mal, Vish, die Sache ist ganz easy. Du musst zu einem Anwalt gehen, und der regelt dann die Sache mit der Rechtsschutzversicherung.

      Mit dem oben genannten Urteil liegt nun auch ein Musterurteil vor, an dem sich die Versicherungen orientieren müssen. Den Text des Urteils kann man gegen eine geringe Gebühr beim Gericht anfordern.

      Wenn es ganz hart auf hart kommt, musst Du eben die Rechtsschutzversicherung auf Deckung verklagen...

      Nochmal der Rat: Zu einem Anwalt gehen!

      Gruß
      M.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:46:08
      Beitrag Nr. 417 ()
      Ach so, noch etwas: Was blockweise da sagt, ist natürlich kompletter Unsinn (wen wundert`s). Sobald ein Fall sich in dem von der Rechtsschutzversicherung abgedeckten Bereich bewegt (bestimmte Bereiche sind nicht versicherbar), gibt die Versicherung IMMER Deckungszusage. Die Erfolgsaussichten werden von den Versicherungen praktisch nie geprüft! Rechtsschutz wird nur verweigert, wenn ein Begehren so blödsinnig ist, dass unter keinen denkbaren Gesichtspunkten eine Deckungszusage erteilt werden kann.

      Also: Keine Angst - geh` zum Anwalt! ;) Ohne Anwalt nehmen einen die Versicherungen auch nicht richtig ernst.
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 15:59:57
      Beitrag Nr. 418 ()
      mein gott.
      marocco.
      was erzählst du da dem vish.

      wen soll er jetzt alles verklagen:

      1. das unternehmen
      2. die rechtsschutzversicherung.
      3. seinen anwalt (wenn der geld von ihm will)

      oder was???

      würde mich interessieren.
      ob du sowas auch schreiben würdest.
      wenn es nicht um die metabox ag geht???? :eek:

      mein vorschlag:
      - einen anwalt suchen
      - ihm den sachverhalt erklären
      - beweise übergeben bzw. formulieren

      dann wird der anwalt mit der versicherung reden.

      aber mal angenommen.
      die versicherung lehnt ab.
      wer zahlt dann die bemühungen des anwalts. :confused:
      willst du dann wirklich die versicherung verklagen. :eek:

      ich gehe eh davon aus.
      dass der anwalt die ermittlungen.
      der staatsanwaltschaft abwarten wird.
      das ist doch logisch.

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 22:27:32
      Beitrag Nr. 419 ()
      .
      An alle, die hier zuletzt gepostet haben!

      Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe.
      Es geht um die Beantwortung der Fragen,
      die die Rechtsschutzversicherung zu meiner Bekannten geschickt hat.
      Hier zusammengefasst:

      opernheimer „sieht keine strafbaren Handlungen“ bei Metabox und wünscht mir dennoch Glück!

      wilbi meint, ich solle auf Kimba hinweisen.....

      YenS, der nach eigenen Angaben die Metabox-Aktie nur nebenbei verfolgt, möchte gerne Kritiker, er nennt es „jeden kleinen Hasser+ öffentl.Verleumder verklagen“.

      Kimba sieht das so: „Jede Gemeinschaft benötigt ein Minimum an Hygiene, um überleben und gedeihlich zusammenwirken zu können.

      blockweise: „was passiert.wenn du einen anwalt einschaltest. wer zahlt dann die bemühungen des anwalts???? meiner ansicht nach sollte man abwarten. was die staatsanwaltschaft entscheidet. ansonsten sehe ich keine chance.“

      marocco gibt eine detailiertere Darstellung und meint: „die Sache ist ganz easy. Du musst zu einem Anwalt gehen, und der regelt dann die Sache mit der Rechtsschutzversicherung. Die Erfolgsaussichten werden von den Versicherungen praktisch nie geprüft!“


      Allen sei gedankt. Kimba (seinen moralischen Ansatz braucht man nicht schlecht zu finden) und Marocco machen mir zwar am meisten Mut, doch scheinen mir auch die Argumente von blockweise wichtig.
      Tatsächlich habe ich gedacht, dass ich die Fragen der Rechtsschutzversicherung ohne Anwalt, mit Hilfe von Euch auf die Reihe bekomme. Denn einige User, darunter in erster Linie Kimba, schienen mir mit sehr umfangreichen und detailierten Wissen ausgestattet. Was sie aus den Fingern schütteln könnten, würde für mich eine sehr aufwendige Arbeit bedeuten und am Ende doch unbefriedigend erscheinen.
      Meine Bekannte wird mit Sicherheit keinen Anwalt vorher aufsuchen wollen. Sie fühlt sich genug abgezockt. Das kann ich bei ihrer Unsicherheit verstehen.

      Schade, ich dachte wir können das hier jetzt mal ganz klassisch vorführen, denn für lange und ausgedehnte Sprüche hat man sich ja über ein Jahr aufgehalten.

      Dennoch nochmals vielen Dank an Euch.

      Gruß Vish :cry:
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 22:46:08
      Beitrag Nr. 420 ()
      was hast du denn für ein problem, vish?

      die gute frau soll sich ihre kauf- und verkaufszeitpunkte raussuchen, die in zeitlichem zusammenhang stehenden unternehmensmeldungen (ad-hocs und sonstigen pressemitteilungen von mbx) + die gesammelten aktionärsbriefe von domeyer, den ich im rahmen einer eventualklage auch persönlich in die haftung nehmen würde.

      dann soll sie bei der versicherung anrufen und sagen, sie hätte umfangreiches material zu ihren vorwürfen, dessen relevanz inklusive ihrer anmerkungen dazu im rahmen einer rechtlichen würdigung von einem spezialisierten juristen einzeln zu bewerten sein wird.

      sie sollen ihr eine liste mit fachanwälten, die deren honorar sie übernehmen, geben, damit sie mit ihm den fall durchsprechen kann.

      r
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 23:48:20
      Beitrag Nr. 421 ()
      .
      Genau.
      Nicht so umständlich. Einfach einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht kontaktieren und das Ding auf seinen sozialistischen Weg schicken ....
      .
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 01:59:09
      Beitrag Nr. 422 ()
      @ relation
      Klar:
      1. „kauf- und verkaufszeitpunkte raussuchen“
      2. „die in zeitlichem zusammenhang stehenden unternehmensmeldungen (ad-hocs und sonstigen pressemitteilungen von mbx) raussuchen“
      3. „die gesammelten aktionärsbriefe von domeyer raussuchen“
      4. „domeyer, im rahmen einer eventualklage auch persönlich in die haftung nehmen“
      5. „die versicherung anrufen und sagen, sie hätte umfangreiches material zu ihren vorwürfen“
      6. „ihre anmerkungen dazu“

      Du hast doch nichts vergessen, oder? ;)
      Mir raucht schon jetzt der Kopf....

      @ Kimba

      Was meinst Du mit „nicht so umständlich“?
      Ich bin immer noch der Meinung, dass die Rechtschutzversicherung zunächst nur einen kurzen Abriss und nicht den ganzen detailierten Vorgang lesen will. Detailiert wird’s dann beim Anwalt. Richtig?

      Übrigens:
      „Be aware of Socialism“
      heißt der Titel eines Buches von OSHO (Bhagwan Shree Rajneesh), was Du sicher noch nicht kennst. ;) Es lohnt sich es zu lesen.

      Schöne Pfingsten allesamt
      :) Vish
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 02:31:55
      Beitrag Nr. 423 ()
      @Vish

      Das Problem ist einfach, dass man von Versicherungen nicht für voll genommen wird, wenn man keinen Anwalt hat. Der Normalfall ist daher auch, dass die Anwälte bei den Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusagen einholen. Wo ist denn hier das Risiko? Das Landgericht München und der Ombudsmann sind doch der Auffassung, dass die Deckungszusage erteilt werden muss. Unser aller Liebling blockweise versucht Dir weiszumachen, dass ein Anwalt Dich abzocken wird, wenn es Probleme mit der Rechtsschutz gibt. Das ist totaler Quatsch. Du kannst zum Anwalt gehen und verlangen, dass zunächst die Deckungszusage vorliegen muss, bevor der Anwalt weitere Schritte übernimmt. Es fallen somit gar keine großartigen Gebühren an!!! Die Anwälte haben in der Regel überhaupt kein Problem damit, sich zuerst um die Rechtsschutzzusage zu kümmern, denn nichts mag ein Anwalt mehr als einen rechtsschutzversicherten Mandanten!

      Also los - auf zum Rechtsverdreher!

      Zeit ist Geld!

      Gruß
      M.
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 08:12:46
      Beitrag Nr. 424 ()
      @Vish
      warum ausgerechnet jetzt?
      Ich sehe wie opernheimer keine nennenswerten Erfolgschancen.

      imho: wenn der Erfolg garantiert wäre, dann muss ein MBX-Vermögen von x Mio. für Anleger Ansprüche über xxx Mio. reichen. => Die Aussichten auf komplette Erstattung Deiner Verluste sind sehr gering.

      Mein Vorschlag:
      1. nachfragen wieviel eine Beteiligung an bestehenden Sammelklagen kostet (http://www.sdk.org/, http://www.rotter-rechtsanwaelte.de/, u21)
      2. prüfen, ob das Deine Versicherung bezahlt
      3. wenn nicht, dann Ergebnisse der StA abwarten
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 14:48:47
      Beitrag Nr. 425 ()
      @ marocco

      Leuchtet ein!
      Also zunächst auf zum Anwalt.
      Und mit was?
      Jetzt brauch‘ ich wieder die ersehnte „Short-Story“.
      „Die haben die gute Frau wahrscheinlich angeschissen!“ reicht bestimmt nicht ...:laugh:


      @ Zi-O
      Klar, man könnte zunächst die Ergebnisse der StA abwarten.
      Das heißt ja nicht, dass man nicht schon vorher Erkundigungen einzieht
      und was in die Wege leiten könnte.
      Deine Vorschläge gehen ja in diese Richtung.

      An Alle:
      Wer kann eine „Short-Story“ schreiben?
      Braucht ja nicht gleich ein Krimi zu werden...:laugh:

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 16:55:29
      Beitrag Nr. 426 ()
      Frohe Pfingsten Gemeinde !

      Von allen Satire-Threads der letzten Jahre ist das hier der Beste.

      Glückwunsch Vish, du Fuchs :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.05.02 17:20:03
      Beitrag Nr. 427 ()
      .
      Zur Erinnerung hier nochmals die Anforderungen der Rechtsschutzversicherung an meine Bekannte:

      -Korrespondenz
      -Vertrag
      Wieviele Aktien haben Sie erworben?
      Welchen Vermögensverlust haben Sie wann erlitten?
      Was genau werfen Sie der Gegenseite vor?
      Welche Beweismittel stehen zur Verursachung des Schadens und dem Fehlverhalten der Gegenseite zur Verfügung?


      Die beiden ersten Fragen sind für mich schon schwer genug zu beantworten, weil sie weit komplexer sind, als das ich sie hier darstellen kann. Mir geht es vor allen Dingen um die beiden letzten Fragen!

      Ich denke, dass die Rechtsschutzversicherung sowie auch der Anwalt zunächst nur einen kurzen Abriss, eben eine „Short-Story“, in den Händen halten möchten, um Kenntnis über den Rahmen der eventuellen Klage zu bekommen.

      Diese„Short-Story“ stelle ich mir so vor, dass sie nicht mehr als zwei Din a4-Seiten umfasst. Wenn’s mit einer Din a4-Seite geht, fein. Eine weitere Seite sollte Hinweise mit den Links zu Adhocs usw. geben. Ich denke das reicht.

      Ich möchte keinen „Krimi“, sondern eine ruhige sachliche Darlegung der Vorkommnisse.

      Also Leute, wer kann das?

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 23:13:05
      Beitrag Nr. 428 ()
      Vish:

      Ich bezweifle, daß Deiner (virtuellen?) Bekannten mit irgendeiner beliebigen, fremden "short story" geholfen wäre.
      Wenn sie einen Einzelprozess führen möchte, dann muss sie schon deutlich machen, inwiefern in ihrem speziellen Fall das "Fehlverhalten der Gegenseite" kausal ursächlich für ihren Kursverlust war.
      Das geht nicht mit irgendeiner beliebigen, sondern nur mit ihrer eigenen Geschichte, insbesondere in Bezug auf ihre Kauf-/ Verkaufsvorgänge.

      Auch wenn sie sich einer der genannten Interessengemeinschaften anschliessen möchte, müsste sie zunächst mal überprüfen, ob deren Argumentation für ihren Fall heranziehbar ist.
      Wenn sie z.B. vor einem halben Jahr auf blockweises liberty/malone/kirch Geschwafel hin zu 0,90 eingestiegen ist (eine alberne Vorstellung, daß jemand das tun könnte, ich weiss... :laugh: ) und nun in Folge ihr Geld gedrittelt hat, dann könnte sie schwerlich argumentieren, daß die per adhoc verkündeten, aber unerfüllten Israel-"Verträge" etc. für ihren Schaden verantwortlich sind.

      Also, lass sie doch erstmal ein bisschen plaudern :) ,
      wann hat sie gekauft, warum hat sie gekauft, wann hat sie verkauft... usw.

      Immerhin, wenn sie tatsächlich erwägt, den ihr entstandenen Schaden einzuklagen, dann muss sie doch irgendeine Vorstellung davon haben, wen sie verklagen möchte; und wieso sie glaubt, daß derjenige für ihren Vermögensschaden verantwortlich ist, oder?

      Gruß,
      harman
      Avatar
      schrieb am 20.05.02 03:39:50
      Beitrag Nr. 429 ()
      .
      Eben, eben harman,
      nett von Dir mir zu antworten,
      schätze, Du konntest Dich kaum zurückhalten...:laugh:
      Aber gerade von Dir könnte so eine kurze Übersicht,
      selbstverständlich ohne Polemik, mit Stil auf dem Punkt gebracht werden.
      Deine Argumente sind sicher zutreffend.
      Und meine Bekannte wird sicher schon „irgendeine Vorstellung davon haben,
      wen sie verklagen möchte“... :laugh:
      Auch wird es sicher eine Einzelfallprüfung geben.
      Das heisst doch aber nicht, dass Domeyer in ihrem speziellen Fall die Adhocs rausgegeben hat...nicht wahr? (Wäre zu schön, um wahr zu sein... :laugh: )
      Es gibt also nebenher genug „Allgemeingut“, möcht‘ ich doch meinen, um eine Übersicht der Vorgänge ,
      wenigstens im Rahmen aufzuzeigen. Und gerade das kann sehr hilfreich sein.
      Es geht auch um die Begleitumstände.
      Also, eine „fremde“ Short-Story wird es schon deshalb nicht sein, weil sie eine lange Reise mitgemacht hat und sicher „viele Bekannte treffen wird“... (literarisch gemeint) :laugh:

      Die Short-Story wird als Übersicht, wenn sie denn jemand zusammenbekommt, auf alle Fälle sehr interessant und nützlich sein.

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 02.06.02 20:53:49
      Beitrag Nr. 430 ()
      .
      @Matthäus

      scheinst mir mit Deinem Posting einen Bärendienst
      erwiesen zu haben...
      Tatsächlich habe ich hier eine redliche Frage gehabt.

      @Leute
      hat noch keiner Lust bekommen die Short-Story zu schreiben?

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 23:57:32
      Beitrag Nr. 431 ()
      Vish

      Selbst für eine kurze Gliederungsübersicht würde eine Seite nicht ausreichen.

      cu
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 09:29:54
      Beitrag Nr. 432 ()
      Vish:

      Ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber ich kann einfach Dein Anliegen nicht nachvollziehen.

      MBX wurde gekauft von Leuten, die an die Technik und deren Zukunft geglaubt haben und von solchen, die den AdHoc`s vertrauten. (oder beides)
      Das ist einfach und übersichtlich...

      Beide Parteien wurden bisher enttäuscht.

      Sollte Deine Bekannte existieren, soll sie ihren Fall der Versicherung einfach so schildern, wie er sich ihrer Meinung nach zugetragen hat. - Wo ist denn da das Problem ??

      Da braucht es keine Short-Story.
      ...die man sich übrigens aus fast jedem Thread in kurzer Zeit zusammenkopiert haben kann.

      Aber nichts für ungut...
      Vielleicht sehe ich die Geschichte wirklich mit ganz anderen Augen als Du und verstehe zusätzlich den Thread hier miß.

      Grüße, M.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 10:49:54
      Beitrag Nr. 433 ()
      ich halte ein vorgehen für sinnlos.
      abhaken und weitermachen!!!!

      es ist doch nur ein spiel.

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 17:57:41
      Beitrag Nr. 434 ()
      @ Matthäus6,34

      Wenn das so einfach ist, und es scheint tatsächlich für Dich so zu sein,
      warum machst Du nicht diese Zusammenfassung?
      Bist doch sonst immer sehr hilfsbereit, oder?
      Mir brummt der Kopf, wenn ich nur daran denke. Ist so!
      Also versuch’s wenigstens.
      Würde mich sehr freuen.

      Gruß Vish
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 18:01:19
      Beitrag Nr. 435 ()
      Lieber Vish,

      ich werde Dir besser eine Mail schreiben.
      Damit wir uns hier nicht weiter mißverstehen. - Heute oder morgen.

      Ok ?
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 21:28:41
      Beitrag Nr. 436 ()
      Okay Matthäus ;)
      Avatar
      schrieb am 08.06.02 22:41:48
      Beitrag Nr. 437 ()
      Vish: muß die mail noch kurz vertagen.

      werde wohl am sonntag dazu kommen...

      Grüße, M.
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 21:46:13
      Beitrag Nr. 438 ()
      Hallo Matthäus

      Avatar
      schrieb am 10.06.02 00:34:57
      Beitrag Nr. 439 ()
      Hallo

      Avatar
      schrieb am 10.06.02 08:14:43
      Beitrag Nr. 440 ()
      kann ich auch. :laugh:



      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 08:34:01
      Beitrag Nr. 441 ()
      Oma ??
      Post




      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 17:54:23
      Beitrag Nr. 442 ()
      .
      Na klar,
      aber wenn`s um ne` Story geht,
      dann beißt Ihr Eure Ohren ab... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 16:00:26
      Beitrag Nr. 443 ()
      Dienstag 30. Juli 2002, 16:37 Uhr
      SdK fordert Sammelklage und direkten Durchgriff auf Vorstände





      Analysten - Research im Original





      Frankfurt (vwd) - Mit einem Bündel von Forderungen will die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) die Rechte der Anleger stärken und das Vertrauen in die Kapitalmärkte wiederherstellen. Das herrschende System der Unternehmensüberwachung, das im Wesentlichen auf der Kontrolle durch Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer basiere, habe sich nicht bewährt, lautete am Dienstag das Resumee der Interessenvertretung. Insbesondere kritisierten die SdK-Vertreter unangemessen hohe Aktienoptionsprogramme, die Verbindung der Wirtschaftsprüfung mit Beratungsmandaten sowie die geringen Erfolgsaussichten von Schadenersatzklagen gegenüber Unternehmen. Im vierten Finanzmarktföderungsgesetz sind laut der Sdk zwar erste Ansätze zur Stärkung der Aktionärsrechte enthalten, das Vertrauen der Anleger könne so aber nicht wieder hergestellt werden. Stattdessen fordert die Schutzgemeinschaft die Einführung einer Sammelklage im Aktiengesetz, bei der einzelne Geschädigte ein Musterverfahren für alle führen könnten. Die Kostenrisiken hielten viele Aktionäre von einer Klage ab, so die Erfahrung der SdK. Alternativ wäre eine Klausel denkbar, wonach Verbraucherverbände stellvertretend klagen könnten. Außerdem will die Schutzgemeinschaft durchsetzen, dass Aktionäre unmittelbar Vorstände und Aufsichtsräte verklagen können, was bisher nicht möglich ist. Damit im Erfolgsfall Schadenersatzansprüche tatsächlich durchgesetzt werden können, müsse der Gesetzgeber über die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für die Organe nachdenken, die eine adäquate Eigenbeteiligung vorsehen müsse. Weiterhin fordert die SdK, dass bei Gesellschaften mit einem Streubesitz über 20 Prozent mindestens ein Vertreter dieser Gruppe in den Aufsichtsrat kommt. Zudem sollten der bisher freiwillige Corporate-Governance-Kodex in ein Gesetz umgesetzt und Aktienoptionspläne von der Hauptversammlung detailliert festgelegt werden. Während laut der Schutzgemeinschaft bei einem Großteil der deutschen börsennotierten Unternehmen die Bezüge von Vorständen vertretbar sind, gebe es Ausreißer wie beispielweise bei der Deutschen Bank AG (Xetra: 514000.DE - Nachrichten - Forum) , Frankfurt, der DaimlerChrysler AG (Xetra: 710000.DE - Nachrichten - Forum) , Stuttgart, sowie bei der Infineon AG (Xetra: 623100.DE - Nachrichten - Forum) , München, wo die Gehälter nicht mehr in einem "angemessenen Verhältnis" zur Lage des Unternehmens stünden. Dies liege auch daran, dass die Aufsichtsräte ihre Aufgabe nicht erfüllten. Nicht tragbar ist nach Ansicht der Aktionärsschützer der hohe Beratungsanteil der Wirtschaftsprüfer am Gesamthonorar, das sie von großen Gesellschaften erhalten. Einer SdK-Untersuchung zufolge haben 65 Prozent der DAX (Xetra: ^GDAXI - Nachrichten) -100-Unternehmen ihren Abschlussprüfern auch Beratungsaufträge erteilt. Bei fast einem Drittel der DAX-30-Gesellschaften belaufe sich der Anteil der Beraterhonorare am Gesamthonorar der Wirtschaftsprüfer sogar auf 50 Prozent, mit der Spitze von 96 Prozent. Ohne Erfolg endeten die von der SdK initiierten Schadenersatzklagen gegen Infomatec (Xetra: 622200.DE - Nachrichten - Forum) , Metabox (Xetra: 692120.DE - Nachrichten - Forum) , und EM.TV, wie die Aktionnärsschützer bilanzieren. Das ermutige kaum Anleger zu weiteren Klagen. Der größte Vertrauensschaden bei den Anlegern sei dadurch eingetreten, weil sie sogar gegen betrügerisches Vorgehen der Organe nichts unternehmen hätten können. Deshalb tritt die Schutzgemeinschaft für eine Änderung des Kapitalmarktrechts ein: Für jede kursbeinflussende Maßnahme, die sich auf ihr Unternehmen bezieht, sollten Organe der Gesellschaft sowohl zivil- als auch strafrechtlich haften müssen. Bisher hafte nur der Emittent und zwar lediglich für fehlerhafte Ad-hoc-Nachrichten. Außerdem plädiert die SdK für eine Ausweitung der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BAFin), die in Zukunft auch die Wirtschaftsprüfer überwachen solle. +++ Matthias Krust vwd/30.7.2002/mkr/gre
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      schrieb am 31.07.02 16:00:59
      Beitrag Nr. 444 ()
      Jetzt im richtigen treat ;-)

      http://de.biz.yahoo.com/020730/11/2vtwj.html
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 19:08:49
      Beitrag Nr. 445 ()
      Moin zusammen

      Mich würde mal die Meinung von Kimba und U21 (der uns voriges Jahr einen heißen Herbst versprach) darüber interessieren.

      Bis dann

      ELO
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 01:16:15
      Beitrag Nr. 446 ()
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:27:58
      Beitrag Nr. 447 ()
      mann o mann!!!! :eek:

      xetra + 11 % :eek:
      frankfurt + 10 % :eek:

      das sind ja + 21 %.
      an einem tag.
      ob da was im busch ist????? :rolleyes:

      nur meine meinung......
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:53:21
      Beitrag Nr. 448 ()
      Da weiß Enkelchen mehr, nicht wahr, blockweise? :laugh:
      Sicher gab es von Oma Taschengeld und auf Xetra wurden mit
      480 EUR das Ruder herumgerissen und 10 % erreicht.
      Frage mich nur, wer die kostbaren Stücke hergegeben hat. :D

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 15:40:25
      Beitrag Nr. 449 ()
      es muss heissen.
      welch freude für den.
      der diese edlen stück.
      noch so günstig bekommen konnte. ;)

      und jetzt sind es schon.
      fast 27 %. :eek:
      auf xetra und frankfurt.

      ---go---metabox---go---

      nur meine meinung.......
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 19:09:23
      Beitrag Nr. 450 ()
      .
      Es geht doch voran ....

      SPIEGEL ONLINE - 30. August 2002, 12:38


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,211587,00.html


      Premiere

      Börsenjournalist wegen Insider-Deals verurteilt


      Sascha Opel, einst "Guru des Neuen Marktes" und Vize-Redaktionsleiter beim "Aktionär", ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden - ein Urteil, das Schule machen könnte.

      Stuttgart - Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung - das ist das Strafmaß, dass der Richter am Stuttgarter Landgericht gegen Opel und einen zweiten Angeklagten festsetzte.

      Opels Fall gilt bundesweit als beispielhaft. Bisher ist noch keine Verurteilung von Journalisten bekannt, die selbst Aktien gekauft und dann über die Medien empfohlen haben, um den Kurs in die Höhe zu treiben.

      Der 29-jährige, gelernte Bankkaufmann Opel soll im Herbst 2000 vertrauliche Informationen für verbotene Insidergeschäfte genutzt zu haben. Opel war nicht nur als Journalist beim "Aktionär" tätig, sondern auch als Berater mehrerer Fonds.

      Hinter dem Vorgehen Opels und des mitangeklagten Finanzvermittlers Daniel Kaufmann (27) sei "ganz klar ein System zu erkennen", begründete Richter Joachim Härle das Urteil. Opel war als stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär" ein bekannter Ratgeber für Kleinanleger und erfolgreicher Berater von Aktienfonds. Der Chefredakteur des Blattes, Bernd Förtsch, genoss auf dem Gipfel der Börseneuphorie sogar den Status eines Gurus. Die Empfehlungen des gelernten Bankkaufmanns Opel hätten daher die im Gesetz beschriebene erhebliche Kursbeeinflussung verursachen können, sagte Härle.


      Die Angeklagten räumten während des Prozesses Verstöße gegen das Kreditwesengesetz ein, weil sie ohne Zulassung Finanzgeschäfte mit Anlegern abgeschlossen hatten. Entscheidend war jedoch der Vorwurf des Insiderhandels, der erst durch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers aufflog.

      Kaufmann, der in Stuttgart häufig in einem Treffpunkt für Privatanleger zu finden war, soll als Verkaufstalent im Sommer 2000 Investoren - darunter auch Familienangehörige - mit dem Versprechen gelockt haben, sein Partner Opel könne die Kurse von Aktien nach oben klettern lassen und so für Gewinne garantieren. Privat und für die geworbenen Anleger erwarb Opel in neun Fällen Neue-Markt-Papiere, die er kurze Zeit später Aktienfonds zum Kauf empfahl und danach wieder abstieß. Dabei sprang ein Profit von 58.800 Euro heraus.

      Im Fachjargon gibt es zwei Begriffe, die solche Geschäfte beschreiben: "Scalping" bedeutet, dass ein Journalist oder Analyst zum Beispiel über die Medien Aktien empfiehlt, die er selbst gekauft hat. "Frontrunning" heißt, dass er sich mit Papieren eindeckt in dem Wissen, dass die Kurse steigen, etwa wegen einer geplanten Fonds- Order. In beiden Fällen kann später mit Gewinn verkauft werden.

      Wann Scalping und Frontrunning wirklich strafbar sind, galt bisher als unklar. Das Landgericht Frankfurt hatte 2000 eine Klage gegen den TV-Börsenanalysten Egbert Prior gar nicht erst zugelassen. "Wir haben juristisches Neuland betreten", stellte Richter Härle am Freitag fest. "Außer ein paar Aufsätzen gibt es nichts." Die Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetzes seien "wenig geglückt". Da Opel und sein Anwalt in dem Prozess den Vorwurf der Insidergeschäfte zurückwiesen, wird nun wohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das letzte Wort haben.

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      Avatar
      schrieb am 25.09.02 22:04:19
      Beitrag Nr. 451 ()
      Ist richtig etwas los - in der Republik ...

      Thema: Schneider - Aufruf an alle Geschädigten

      #1 von Hobbypilot 25.09.02 21:48:52 Beitrag Nr.: 7.456.048 7456048

      Wir sind eine Gruppe von Schneider-Aktionären aus dem Großraum Allgäu, die sich durch dieses Board zusammen gefunden haben. Aufgrund der bisherigen Umstände sind wir der Meinung, dass hier keine normale Insolvenz vorliegt und sehen uns daher als zwangsenteignet und eines erheblichen Vermögens betrogen. Da keiner von uns derzeit Lust verspürt hier noch gewaltige Summen für einen wahrscheinlich sowieso ins Leere gehenden Einzelprozess zu riskieren, wollen wir einen juristischen Amoklauf und ein rechtsstaatliches Massaker veranstalten – genau das haben wir heute beschlossen. Ausschlaggebend bzw. der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte war die Meldung, dass ausgerechnet Jenoptik die Laser AG übernimmt. Aufgrund dieses „ZUFALLES“, dass nicht irgendeine Firma sondern ausgerechnet Jenoptik die Laser AG samt ehemaligen Schneider Vorständen / Aufsichtsratsmitglieder etc. einverleibt hat, haben wir uns heute Nachmittag getroffen und folgendes beschlossen:

      Sollte der Kaufpreis nicht so vereinbart worden sein, dass jeder Aktionär einen Restbetrag von mindestens 10 Euro / Aktie ausbezahlt bekommt, werden wir dafür sorgen, dass

      zukünftig umgangssprachlich mit dem Namen Schneider nicht mehr irgendein Baulöwe sondern der größte „Aufstand von betrogenen Kleinanlegern“ verbunden wird.
      Das Internet, welches zu unserem heutigen Zusammentreffen geführt hat, gibt uns Kleinanlegern erstmals die Möglichkeit uns zu einer konzertierten Aktion zu vereinigen um gemeinsam unsere Interessen wahr zu nehmen.

      Daher beabsichtigen wir die Justiz aller Bundesländer über Gebühr zu beschäftigen. Jeder uns täglich neu erscheinende Verdachtsmoment wird zeitgleich von allen an der Aktion teilnehmenden Personen an die für ihn zuständige Staatsanwaltschaft (event. sogar jeden Tag eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten) übermittelt. Jeweils eine Kopie davon erhält von jedem Geschädigten und von jeder täglichen Anzeige der jeweilige Landrat / Stadtrat, der zuständige Bundestagsabgeordnete, die fünf größten Tageszeitungen sowie die lokale Presse, der Bundesrechnungshof etc. Damit ist sichergestellt, dass die Leute auf uns aufmerksam werden bzw. auch darüber berichten.

      Da diese Aktion etwas Engagement, aber nur wenig finanziellen Aufwand (wir gehen von ca. 100 Euro Portokosten je Teilnehmer / Monat aus) bedeutet, hoffen wir auf rege Beteiligung.
      Um bei dieser Aktion die notwendige Aufmerksamkeit zu erzielen sind mind. 150 geschädigte Aktionäre deutschland-/europa-/weltweit notwendig.

      Wir bitten daher alle Geschädigten sich dieser Aktion anzuschließen. Auch über organisatorische Unterstützung (jedoch nur von schon altbekannten Boardteilnehmern) würden wir uns freuen.

      Desweiteren rufen wir hiermit alle bis dato nur Lesenden, sowie Mitglieder von Investmentclubs aus Stuttgart, dem Großraum Dortmund und Kaiserslautern, irgendwo in Nordrheinwestfalen und Niedersachsen auf, die auch teilweise erhebliche Verluste beklagt haben und von denen wir nur wissen, dass sie hin und wieder hier mitlesen, auf sich zu beteiligen.

      Desweiteren ergeht ein Aufruf an alle Personen die neue Verdachtsmomente bzw. Beweismaterial beitragen können und wollen, sich mit uns in Verbindung zu setzen (Erstkontakt über Boardmail). Wir werden auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass wenn Sie es wünschen Ihre Anonymität auch gegenüber uns gewahrt bleibt.
      .


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      Sammelklage gegen Met a box !!!