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    *** NEUER MARKT: Verchärfte Regeln sind für Aktionärsschützer nicht genug ! **** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.01 15:00:21 von
    neuester Beitrag 16.03.01 17:10:16 von
    Beiträge: 3
    ID: 356.879
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      schrieb am 10.03.01 15:00:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo betrogene Aktionäre,

      so langsam wird es Zeit, dass wir gemeinsam gegen diese ganzen Verbrecher
      und hochgradig kriminellen Subjekte am Neuen Markt etwas unternehmen.
      Findet Ihr nicht auch?
      Wir sollten ab sofort die zuständigen Behörden öfter auf kriminelle Handlungen
      und Gesetzesverstöße aufmerksam machen, um die Strafverfolgung dieser Leute
      zu beschleunigen.
      Wir sollten in jeglicher Hinsicht viel aktiver werden, um in Zukunft
      nicht Opfer solcher dreisten Betrüger im Chefsessel zu werden.
      Wenn Ihr Verdachtsmomente habt, bei Euren Investitionen, so werdet aktiv,
      recherchiert und schaltet Behörden ein.
      Werft nicht von vornherein die Flinte ins Korn.
      Es ist nicht immer die Schuld des Anlegers, wie es immer so schön heisst.
      Denn wenn Ihr immer mit falschen Informationen gefüttert werdet von den
      Unternehmen und danach Eure Anlageentscheidungen aussucht und tätigt, so
      ist es nicht Eure Schuld, nur weil Ihr diesen Leuten vertraut habt.
      Werdet endlich aktiv und lasst nicht andere für Euch denken.

      Ein gut und aufrichtig gemeinter Ratschlag.

      doji_star





      NEUER MARKT: Verchärfte Regeln sind für Aktionärsschützer nicht genug


      FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
      (SdK) gehen die Anfang März verschärften Regeln für den Neuen Markt
      nicht weit genug, um das angeschlagene Vertrauen der Anleger
      wieder herzustellen. "Wenn, dann sollten die Investoren im Vorfeld über
      Aktienverkäufe von Firmengründern, Aufsichtsräten und dem Vorstand
      bescheid wissen", forderte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel im Gespräch
      mit der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX.

      Nur dann könne das Ziel der Regelverschärfung, nämlich die
      Transparenz für den Anleger zu erhöhen, erreicht werden, sagte Keitel.
      Seit Anfang März müssen Unternehmen und deren Vorstand oder
      Aufsichtsrat Käufe und Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens
      unmittelbar nach Abschluß - spätestens jedoch drei Tage später - der
      Börsenaufsicht melden.

      FORDERUNG NACH LÄNGERER LOCK-UP-PERIODE FÜR
      ALTAKTIONÄRE


      "Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens durch ein
      Vorstandsmitglied könnten auf drohende Schwierigkeiten der
      Gesellschaft hinweisen", sagte Keitel. Mit Hinweis auf bestehende
      Regularien in den USA bemänglete die Expertin zudem, dass
      Aktienverkäufe von Fondsgesellschaften, Banken oder
      Familienmitgliedern weiterhin nicht meldepflichtig seien. In den USA
      müssten derartige Transaktionen bereits vor Ausübung angemeldet
      werden.

      In den vergangenen Monaten waren Neue Markt-Unternehmen
      wiederholt durch Aktienverkäufe von Altaktionären vor Ende der Haltefrist
      von sechs Monaten in Verruf geraten. "Hier müsste die Lock-Up-Periode
      für Altaktionäre auf etwa zwei Jahre verlängert werden", forderte Keitel.
      Sie verwies darauf, dass einige Unternehmen dies bereits freiwillig
      täten, um den Anlegern ihr Vertrauen in das eigene Unternehmen zu
      demonstieren.

      Weiterhin fehle eine explizite Mitteilungspflicht, wenn bestimmte
      Beteiligungsgrenzen an anderen Aktiengesellschaften erreicht oder
      überschritten würden. Dies werde bisher nur im amtlichen Handel
      verlangt, und stellt nach Meinung Keitels eine gravierende Lücke im
      Regelwerk für den Neuen Markt dar./ep/af/ -- Von Elke Pfeiffer, dpa-AFX --
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 15:15:54
      !
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      schrieb am 16.03.01 17:10:16
      Beitrag Nr. 3 ()
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