*** NEUER MARKT: Verchärfte Regeln sind für Aktionärsschützer nicht genug ! **** - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.03.01 15:00:21 von
neuester Beitrag 16.03.01 17:10:16 von
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Hallo betrogene Aktionäre,
so langsam wird es Zeit, dass wir gemeinsam gegen diese ganzen Verbrecher
und hochgradig kriminellen Subjekte am Neuen Markt etwas unternehmen.
Findet Ihr nicht auch?
Wir sollten ab sofort die zuständigen Behörden öfter auf kriminelle Handlungen
und Gesetzesverstöße aufmerksam machen, um die Strafverfolgung dieser Leute
zu beschleunigen.
Wir sollten in jeglicher Hinsicht viel aktiver werden, um in Zukunft
nicht Opfer solcher dreisten Betrüger im Chefsessel zu werden.
Wenn Ihr Verdachtsmomente habt, bei Euren Investitionen, so werdet aktiv,
recherchiert und schaltet Behörden ein.
Werft nicht von vornherein die Flinte ins Korn.
Es ist nicht immer die Schuld des Anlegers, wie es immer so schön heisst.
Denn wenn Ihr immer mit falschen Informationen gefüttert werdet von den
Unternehmen und danach Eure Anlageentscheidungen aussucht und tätigt, so
ist es nicht Eure Schuld, nur weil Ihr diesen Leuten vertraut habt.
Werdet endlich aktiv und lasst nicht andere für Euch denken.
Ein gut und aufrichtig gemeinter Ratschlag.
doji_star
NEUER MARKT: Verchärfte Regeln sind für Aktionärsschützer nicht genug
FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
(SdK) gehen die Anfang März verschärften Regeln für den Neuen Markt
nicht weit genug, um das angeschlagene Vertrauen der Anleger
wieder herzustellen. "Wenn, dann sollten die Investoren im Vorfeld über
Aktienverkäufe von Firmengründern, Aufsichtsräten und dem Vorstand
bescheid wissen", forderte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel im Gespräch
mit der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX.
Nur dann könne das Ziel der Regelverschärfung, nämlich die
Transparenz für den Anleger zu erhöhen, erreicht werden, sagte Keitel.
Seit Anfang März müssen Unternehmen und deren Vorstand oder
Aufsichtsrat Käufe und Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens
unmittelbar nach Abschluß - spätestens jedoch drei Tage später - der
Börsenaufsicht melden.
FORDERUNG NACH LÄNGERER LOCK-UP-PERIODE FÜR
ALTAKTIONÄRE
"Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens durch ein
Vorstandsmitglied könnten auf drohende Schwierigkeiten der
Gesellschaft hinweisen", sagte Keitel. Mit Hinweis auf bestehende
Regularien in den USA bemänglete die Expertin zudem, dass
Aktienverkäufe von Fondsgesellschaften, Banken oder
Familienmitgliedern weiterhin nicht meldepflichtig seien. In den USA
müssten derartige Transaktionen bereits vor Ausübung angemeldet
werden.
In den vergangenen Monaten waren Neue Markt-Unternehmen
wiederholt durch Aktienverkäufe von Altaktionären vor Ende der Haltefrist
von sechs Monaten in Verruf geraten. "Hier müsste die Lock-Up-Periode
für Altaktionäre auf etwa zwei Jahre verlängert werden", forderte Keitel.
Sie verwies darauf, dass einige Unternehmen dies bereits freiwillig
täten, um den Anlegern ihr Vertrauen in das eigene Unternehmen zu
demonstieren.
Weiterhin fehle eine explizite Mitteilungspflicht, wenn bestimmte
Beteiligungsgrenzen an anderen Aktiengesellschaften erreicht oder
überschritten würden. Dies werde bisher nur im amtlichen Handel
verlangt, und stellt nach Meinung Keitels eine gravierende Lücke im
Regelwerk für den Neuen Markt dar./ep/af/ -- Von Elke Pfeiffer, dpa-AFX --
so langsam wird es Zeit, dass wir gemeinsam gegen diese ganzen Verbrecher
und hochgradig kriminellen Subjekte am Neuen Markt etwas unternehmen.
Findet Ihr nicht auch?
Wir sollten ab sofort die zuständigen Behörden öfter auf kriminelle Handlungen
und Gesetzesverstöße aufmerksam machen, um die Strafverfolgung dieser Leute
zu beschleunigen.
Wir sollten in jeglicher Hinsicht viel aktiver werden, um in Zukunft
nicht Opfer solcher dreisten Betrüger im Chefsessel zu werden.
Wenn Ihr Verdachtsmomente habt, bei Euren Investitionen, so werdet aktiv,
recherchiert und schaltet Behörden ein.
Werft nicht von vornherein die Flinte ins Korn.
Es ist nicht immer die Schuld des Anlegers, wie es immer so schön heisst.
Denn wenn Ihr immer mit falschen Informationen gefüttert werdet von den
Unternehmen und danach Eure Anlageentscheidungen aussucht und tätigt, so
ist es nicht Eure Schuld, nur weil Ihr diesen Leuten vertraut habt.
Werdet endlich aktiv und lasst nicht andere für Euch denken.
Ein gut und aufrichtig gemeinter Ratschlag.
doji_star
NEUER MARKT: Verchärfte Regeln sind für Aktionärsschützer nicht genug
FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
(SdK) gehen die Anfang März verschärften Regeln für den Neuen Markt
nicht weit genug, um das angeschlagene Vertrauen der Anleger
wieder herzustellen. "Wenn, dann sollten die Investoren im Vorfeld über
Aktienverkäufe von Firmengründern, Aufsichtsräten und dem Vorstand
bescheid wissen", forderte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel im Gespräch
mit der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX.
Nur dann könne das Ziel der Regelverschärfung, nämlich die
Transparenz für den Anleger zu erhöhen, erreicht werden, sagte Keitel.
Seit Anfang März müssen Unternehmen und deren Vorstand oder
Aufsichtsrat Käufe und Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens
unmittelbar nach Abschluß - spätestens jedoch drei Tage später - der
Börsenaufsicht melden.
FORDERUNG NACH LÄNGERER LOCK-UP-PERIODE FÜR
ALTAKTIONÄRE
"Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens durch ein
Vorstandsmitglied könnten auf drohende Schwierigkeiten der
Gesellschaft hinweisen", sagte Keitel. Mit Hinweis auf bestehende
Regularien in den USA bemänglete die Expertin zudem, dass
Aktienverkäufe von Fondsgesellschaften, Banken oder
Familienmitgliedern weiterhin nicht meldepflichtig seien. In den USA
müssten derartige Transaktionen bereits vor Ausübung angemeldet
werden.
In den vergangenen Monaten waren Neue Markt-Unternehmen
wiederholt durch Aktienverkäufe von Altaktionären vor Ende der Haltefrist
von sechs Monaten in Verruf geraten. "Hier müsste die Lock-Up-Periode
für Altaktionäre auf etwa zwei Jahre verlängert werden", forderte Keitel.
Sie verwies darauf, dass einige Unternehmen dies bereits freiwillig
täten, um den Anlegern ihr Vertrauen in das eigene Unternehmen zu
demonstieren.
Weiterhin fehle eine explizite Mitteilungspflicht, wenn bestimmte
Beteiligungsgrenzen an anderen Aktiengesellschaften erreicht oder
überschritten würden. Dies werde bisher nur im amtlichen Handel
verlangt, und stellt nach Meinung Keitels eine gravierende Lücke im
Regelwerk für den Neuen Markt dar./ep/af/ -- Von Elke Pfeiffer, dpa-AFX --
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