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    Metabox: Kleinaktionäre erstatten Strafanzeige - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.01 13:08:18 von
    neuester Beitrag 16.03.01 08:23:29 von
    Beiträge: 28
    ID: 357.577
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      schrieb am 12.03.01 13:08:18
      Beitrag Nr. 1 ()

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet.Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.

      Die Anzeige stützt sich auf „zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen“. Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war. Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen. Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.

      Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die – überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand, daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.

      Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.

      Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.

      Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.

      Frankfurt am Main, 12. März 2001


      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:17:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na wieder geil auf Klicks?
      Acg ja,ich vergaß,diese Threads werden ja automatisch erstellt.Opportunismus in seiner reinsten Form.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:18:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      SdK - Die schnelle Einsatztruppe oder GSG9 der Börse ? :D:D:D

      Wo bleibt der finale Rettungsschuss ? :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:21:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      weil teilweise schon gut esprochen,dies hier
      von Oliver H. 12.03.01 11:26:13 3080094 TELEFONICA S.A. ACCIONES (SPONS. ADRS) 3/EO 1

      Kräftig nachtreten - und sich damit noch einmal gut in der Öffentlichkeit profilieren.

      ja - das ist Deutschland, wie es steht und geht.

      Lieber SDK - einige Fragen:
      1) warum "schalten" Sie das BAWE am b]6.3.2001/b] wegen des Verdachtes auf Insiderhandel ein, während zu diesem Zeitpunkt das BAWE bereits nach eigenen Aussagen seit Monaten deswegen ermittelt und bereits Ermnittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover iniitiert hat ?

      2) warum bringen sie wiederum die Umstände um den Kauf des MBX Firmensitzes zur Sprache, obwohl dieses Thema bereits auf der HV 1999 und der HV 2000 zur Sprache kam ?
      Wenn sie Zweifel an den Erklärungen des Vorstandes auf den beiden HVs haben und hatten - warum erst jetzt ?

      3) warum sind Sie offensichtlich nicht viel früher aktiv geworden ? warum erst, nachdem bekannt wurde, dass die stA Hannover gegen MBX ermittelt ?

      Eine feine Vertretung der Kleinaktionäre sind sie...

      Ich wünsche ihnen viel Glück, bei den Verfahren, sie werden es brauchen
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:22:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einfach lächerlich diese Aktionen!

      Sammelklage (in Deutschland???) gegen Metabox???

      SdK Ihr macht euch lächerlich.

      Außer Spesen nichts gewesen. Viel Spaß.

      MD

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      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:24:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dabei hatte sich doch User "verin" letzte Woche "persönlich vor Ort" vom ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb bei Metabox überzeugt. Die SdK hätte mal erst verin kontaktieren sollen, bevor sie die schweren Geschütze auffährt. :D
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:24:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      und dieses hier,weil dieser lausige Thread wohl wieder oft angeklickt wird,
      Quelle: Net-Buisiness vom 12.03.2001, S. 31

      ..."Unsere Kunden sind nicht die Endbenutzer, sondern die Kabelnetzbetreiber. Die können die Geräte subventioniert an die Haushalte weitergeben", sagt Peter White. Derzeit habe seine Firma --- einen Vertrag mit Kabel Deutschland ---
      und zwei anderen Kabelnetzbetreibern. Und über weiter Zusammenarbeit werde verhandelt. Nennen will er die potenziellen Partner allerdings nicht. Das ist offenbar das Schicksal einer Firma, die ins Gerede gekommen ist:
      Niemand möchte beim Verhandeln mit ihr erwischt werden. Wenn es Met@box allerdings schafft, die Pilotgeräte in diesem Jahr wirklich in großer Stückzahl zu fertigen, kann die Firma verlorenes Vertrauen zurückgewinnen...

      Auszug aus einem dem Artikel
      "Interaktives Fernsehen - Durchbruch, zweiter Anlauf"

      dazu ein Bild der Met@box 1000 und ein Screenabdruck des neuen Met@tv ( Programmguide )

      geldtip
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:24:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      SDK = Seelsorge Der Kleingeistanleger.......................:D
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:25:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Man könnte sagen, die haben einen an der Waffel beim SdK,

      mal abgesehen davon, dass man recht unverblümt unzulässige Kanzlei -Werbung ( mit Tel. Nr. und Email ! ) verbreiten lässt, sind manche Ausführungen der SdK an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Man beschränkt sich nicht auf Aktionärsbezogene Stellungnahmen sondern betätigt sich als Hüterin der Glaskugel.

      Cassandra – Sprüche:

      „Kleinanleger-Schutzgemeinschaft: Metabox-Aktie meiden

      Derweil stoßen die freudigen Erwartungen der Aktiengesellschaft nicht mehr auf ungeteilte Zufriedenheit. Während Anwalt Rotter sich in juristischer Zurückhaltung übt, spricht die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) deutliche Worte. Sie rät Anlegern, die Metabox-Aktie zu meiden. Vorstandsmitglied Markus Straub erkennt gar eine ”frappierende Ähnlichkeit zur Infomatec-Geschichte, die mir Angst macht :rolleyes:.” Er hält die Ankündigungspolitik des Unternehmens für dubios, das Geschäftsgebaren für ”schon lange nicht mehr seriös”.

      Außerdem habe das Produkt keinen zukunftsträchtigen Markt :laugh:. Und es sei schon merkwürdig, dass sich in Deutschland kein Mensch für die Box interessiere, ausgerechnet in Israel aber gleich 500 000 Stück verkauft werden sollten.

      Die gleiche Meinung vertritt auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). "Aufgrund der sehr turbulenten und mysteriösen Vergangenheit von Metabox raten wir zur äußersten Vorsicht", sagte Rechtsanwalt und Aktionärsschützer Marc Tüngler auf Nachfrage. Wenn überhaupt, könne die Aktie nur für Spekulanten interessant sein.“

      ( Q: HANDELSBLATT, Donnerstag, 21. Dezember 2000 )
      ---------------------------------------------------------
      “Schutzgemeinschaft plant Strafanzeige

      Indes bereitet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine Strafanzeige gegen Metabox vor und fordert Schadenersatz. Die Anleger sind nach Ansicht von Sprecher Markus Straub in hohem Maße unseriös über die Situation des Unternehmens informiert worden. Vorstandsvorsitzender Domeyer verweigere die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Straub hält Metabox für einen der Pleitekandidaten des Jahres 2001 und begründet dies unter anderem mit dem geringen Kassenbestand." ( Q: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,120065,00.… )
      ------------------------------
      Kann es Aufgabe einer „Schutzvereinigung der Kleinaktionäre“ offensichtlich verunglimpfende Stammtischsprüche, die jeder seriösen Grundlage oder gar Fachwissen entbehren, herumzuposaunen.

      Wo bleibt dabei die Verantwortung gegenüber investierten MBX – Kleinaktionären ? Gibt es keinen iTV Markt ? Pleitebeweise nach der KE ?

      M.E. ein Skandal. Ein billiger Profilierungsversuch auf Kosten einer AG und deren Aktionäre.
      ------------------------------------------------------
      Offenbar ist es keineswegs so, dass MBX auf stur schaltete. Zur Annäherung lud man den SdK Sprecher, Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer Hartmut Conze aus Salzgitter nach Hildesheim ein. Dem SdK - Kollegen Straub passt das natürlich kaum seine ( provisionslose ;) ) Werbeshow für die Kanzlei Dr. Meier aus München.

      Zur Erinnerung:

      „Mit Unmut habe ich die Äußerungen der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) registriert, deren Sprecher diese Woche vollmundig behauptete, die Met@box AG zähle zu den nächsten Pleitekandidaten am Neuen Markt. Diese Unterstellung kam zu Stande, ohne dass dieser Sprecher vorher das direkte Gespräch mit dem Unternehmen suchte, anders als z.B. sein SDK-Kollege Conze, der erst vor zwei Wochen zu einem offenen Meinungsaustausch bei uns in Hildesheim empfangen worden ist. Gerade Herr Straub hat seit dem Börsengang der Met@box AG immer wieder versucht, sich auf Kosten unserer Aktionäre zu profilieren, ohne jemals Fakten benannt zu haben.“ ( Dom im Feb AB )

      Selbst bei den im Board belächelten kürzlichen Aktienkäufe der MBX Vorstände ( 750 – 4000 etc. ) entblödet man sich nicht, sie als verwerflichen „Insiderhandel“ zu diffamieren:

      „Wie aus der offiziellen Internetseite des Neuen Marktes hervorgeht, hat der Metabox-Vorstandsvorsitzende Stefan Domeyer am 2. und am 5. März und das Vorstandsmitglied Peter White am 1. März Metabox-Aktien gekauft. Die Pflichtmitteilung hatte Metabox am 4. März veröffentlicht. "Wir haben das BaWe gebeten, zu untersuchen, ob Insiderhandel vorliegt", sagte Straub dazu.

      Domeyer: "Vorgehen war völlig transparent"

      Metabox-Vorstandschef Domeyer wies die Vorwürfe der SdK zurück. "Ich habe meinen Kauf in einem Aktionärsbrief angekündigt, so insidermäßig kann das nicht sein", sagte der Vorstand-Chef. Sein Vorgehen sei völlig transparent gewesen. Zudem sollte sein Aktienkauf der Kursstützung des Metabox-Papiers dienen. "Ich glaube an Metabox und das war ein günstiges Einstiegsniveau", sagte er.“ ( Q: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,121295,00.… )
      ---------------------
      Gilt dies auch für alle anderen gemeldeten Käufe an diesen Tagen ?

      Wer schützt AGs vor den Schütze(r)n ?

      Ein ahnungsloser Schwätzer, mit Verlaub, ist der Herr Straub.

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:26:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      SdK - GSG9 der Börse ?


      Die armen Geiseln der Börse, die Kleinaktionäre,
      müssen aus der Gewalt von Metabox befreit werden. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:55:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Klagen die Kleinaktionäre oder die SdK ? :confused:

      Ist das ein Scherz ... naja gegen Ron Sommer und Klaus Esser wird ja auch ermittelt - ist man wenigstens in guter Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 13:58:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hildesheim, den 12. März 2001


      Sehr geehrte Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer,

      ich bin überzeugt, dass Sie die Ereignisse rund um unser
      Unternehmen in der letzten Woche in den Medien verfolgt
      haben und weiß, dass es angesichts einer Vielzahl von
      Verdächtigungen nicht leicht fällt, sich ein faires Bild
      von der Met@box AG zu machen. Daher möchte ich diesen
      Brief nutzen, um Sie kurz über wesentliche Fakten zu
      informieren.

      Anders als vom Spiegel in seiner Ausgabe vom 05. März 2001
      behauptet, haben weder meine Vorstandskollegen, noch unser
      Aufsichtsrat noch ich jemals Aktien zu Vorzugspreisen
      erworben. Diese ungeheuerliche Anschuldigung konnte ent-
      stehen, da der Redakteur offenkundig immer wieder die
      Werte, mit der neue Met@box-Aktien im Handelsregister ein-
      getragen werden, und tatsächliche Ausgabekurse verwech-
      selte. Zudem hat er nicht verstanden, dass sowohl Vorstände
      als auch Aufsichtsräte mehrmals der Gesellschaft Aktien als
      Darlehen übertragen haben, um so eine rasche und kostengün-
      stige Abwicklung von Kapitalerhöhungen zu ermöglichen.
      Selbstverständlich gehen wir mit allen rechtlich möglichen
      Mitteln gegen diese falsche Berichterstattung vor.

      Am Mittwoch durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hannover die
      Geschäftsräume der Met@box AG. Ich hoffe, dass die Staats-
      anwaltschaft jetzt rasch zu Ergebnissen bei ihrer Ermittlung
      kommt und so die monatelangen Verdächtigungen gegen Met@box
      ein Ende haben. Met@box-Vorstände und Aufsichtsräte werden
      alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um zu einem
      raschen Ende der Ermittlungen beizutragen. Wie bereits ge-
      genüber der Presse erwähnt, habe ich jede einzelne Adhoc-
      Meldung nach bestem Wissen zeitnah veröffentlicht und zu
      keinem Zeitpunkt Aktien der Gesellschaft veräußert.

      Die Turbulenzen um die Met@box AG haben vergangene Woche an
      der Börse zu erheblichen Kursschwankungen geführt. Mir ist
      bewusst, dass es erst dann zu einer langfristigen Beruhigung
      des Met@box-Kurses kommen kann, wenn zusätzliche Fakten über
      Aufträge und Auftraggeber veröffentlicht sind. Wir arbeiten
      daran, dass dürfen Sie mir glauben. Oberstes Primat bei
      Met@box bleibt dennoch: Der Kunde ist König. Gegen seinen
      Wunsch werden wir nichts unternehmen, denn nur mit ihm
      zusammen können wir die Zukunft des interaktiven Fernsehens
      gestalten.


      Mit freundlichen Grüßen
      Stefan Domeyer (CEO)
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 14:10:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Tisc

      Ich denke, die Aktion
      von der SdK rechtfertigt
      einen Sondereinsatz direkt
      vor Ort.:D:D:D

      Starte gerade minen Tretroller-V8.
      Bericht folgt...
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 14:48:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      So sicher wie sich Domeyer hier gibt, glaube ich nun wirklich nicht, daß die Staatsanwaltschaft hier irgendetwas finden wird. Zumindestens nicht die Richtigkeit der Adhoc anzweifeln kann. Und ich hoffe das die Ermittlungen eingestellt werden, insbesondere deshalb um diesen unfähigen Knallköpfen der SdK mal einen Denkzettel zu verpassen. Die sollte man verklagen, da sie nicht die Interessen der Kleinaktionäre vertreten, sonst würden sie nicht so etwas veranstalten.

      Bin ja mal gespannt wie diese Story weitergeht.

      Gruß Bulliwulli
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 15:15:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Normalerweise werden bei einer Durchsuchung auf Akten beschlagnamt.....
      hoffentlich konnte S.D. noch kurz vorher die Namen der Auftraggeber notieren, sonst verzögert sich die Bekanntgabe der Vertragspartner wieder.....:)
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 15:32:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ja Leute,

      wer den Schaden hat, der brauch für den
      Spott nicht zu sorgen.
      Das müssen wir wohl aushalten, dieses
      dumme geistlose Wiedergekäue dieser
      "besorgten Menschen", die uns vor unserem
      Untergang bewahren wollen.

      Gösta
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 15:41:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gösta

      Rabenschwarzer Tag für MBX - SdK ( Sheriffs der Komatisierten ) stellt Bürgerwehr auf.

      Roger:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 17:08:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      @verin

      Vom Torpedodreirad zum V8-Tretroller? Man, Ihr Niedersachsen seid doch immer auf dem neuesten Stand der Technik! Naja, Ihr hattet ja nicht umsonst die EXPO! :D
      Avatar
      schrieb am 12.03.01 18:16:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Diese Nieten in Nadelstreifen von der SdK kommen sich immer
      sehr wichtig vor. Auf jeder Hauptversammlung sülzen sie
      rum und finden immer noch etwas zu mäkeln, selbst wenn
      dicke Gewinne eingefahren werden. Ach, wie wichtig sind
      wir doch!
      Anwälte finden sich immer für sowas. Meistens sind die das,
      die bei solchen Aktionen als einzige den goldenen Schnitt
      machen. Die meisten der heutigen Juristen, die sich mit
      solcher Art Klagen befassen, stammen m.E. ohnehin aus den
      68er Studentenjahrgängen, da diese Typen in der freien
      Wirtschaft wohl keine Chancen hatten.
      Wilbi
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 15:08:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      Stümper drechseln Kalauer ( SdK )

      Der wohlinformierte Vorstandsvorsitzende der SdK Klaus Schneider ( Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater München. Achso München, da wo man für den RA M. zuuufällig aus auch MÜ so kräftig und selbstlos die Werbetrommel rührt ;) ) gab gestern ein Interview zu den Klagechancen gegen MBX. Über 50 % ! Donnerwetter ! Ein großes Wort... :laugh:

      Quelle der hörenswerten Posse: Consors @
      http://www.consors.de/streaming/player/index.html?anbieter=b…
      ------------------------------------------------------------------------------------------
      Ein Fanal für die vegetarische Ernährung:

      Auszüge ( Audiodateien - Wiedergabe ):
      ---------------------------------------------------------
      „Die SdK erstattet Anzeige vor dem LG Frankfurt ... Wegen des Vorwurfs des

      1. Betruges Zitat: „falsche ad hocs“
      2. Insiderhandels

      es wurden riesige Aufträge für ähhh ( zit. ) „Receiver oder Transponder“ :rolleyes: verkündet. Die Namen wurden aber nicht genannt. Der Kurs stieg...

      SCHNITT: Kein Übergang von Strafrecht: Betrug, Anzeige ( Frankfurt ) etc. zu zivilrechtlicher Klage ( München ).

      „Wer nach den falschen ad hocs Aktien von MBX erwarb ... hat gute Chancen mit der Klage...“ ...“über 50 %!...

      Errechnet: Erwerbspreis minus Verkaufspreis bzw. aktuellen Kurs...

      SCHNITT: Nicht nur das Unternehmen sondern auch die Vorstände werden verklagt...

      SCHNITT - Sprecher: Hoffen wir, dass beide noch genug Geld haben...

      ( Teilweise sinngemäß wiedergegeben. Zitate sind wörtlich ! )
      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Weniger anstrengend die SdK – Presseerklärung:

      Metabox AG, Hildesheim: Strafanzeige und Schadensersatzklage der SdK gegen Vorstand und Aufsichtsrat

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet. Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.

      Die Anzeige stützt sich auf „zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen“. Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war.
      Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen :rolleyes: . Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.

      Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die – überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand :rolleyes: , daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.

      Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.

      Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.

      Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.

      Frankfurt am Main, 12. März 2001 ( Quelle: www.sdk.org )
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      WIE - außer man steckt mit dem gebührengeilen Anwälten ( München ;) ) unter einer Decke – kann man Aktionäre zum jetzigen Zeitpunkt in eine derartig vage Klage treiben ? Klagen könnte man noch nach den StA – Ergebnissen ! Eine Schutzvereinigung die sich als Mandats – Rattenfänger hergibt. Ein Skandal...
      -------------------------------------------------
      Zu den Zitat „überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflussten“, „umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt“

      Das ist bereits jetzt schon ohne weiteres zu widerlegen:

      Die „Push ad hocs“. D.h. vor dem Kursanstieg

      I. Ad hoc 10. April 2000 ( i.F. Isreal ad hoc )

      „Met@box schließt Vertrag über Verkauf von 500.000 Multimedia-Boxen“

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_10042000.htm )
      -------------------------------
      II. Ad hoc 28.Juni 2000 ( i.F. Internordic = IN ad hoc )

      “Met@box AG exklusiver Partner für skandinavisches eCommerce-Konsortium“

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_28062000.htm )
      ------------------------------------------------

      III. Ad hoc 5.Juli 2000 ( i.F. Worldsat ad hoc )

      „Met@box AG und Worldsat S.A.R.L. schliessen Rahmenvertrag“

      ( Q: http://www.metabox-info.de/adhoc/adhoc_05072000.htm )
      -------------------------------------------
      Die Aussagen der SdK sind schon deshalb prima vista falsch, weil man die Grundthesen „umsatzrelevante Verträge“ und „Vertragspartner ... nicht genannt“ schon aus dem ad hoc Wortlaut widerlegen kann.

      1. IN und Worldsat ad hocs waren ausdrücklich als „NICHT FESTER“ Auftrag publiziert worden, daher kann von „Umsatzrelevanz“ keine Rede sein.

      a. Das Inter Nordic - Abkommen ist laut ad hoc ein Letter of Intend ( also Absichtserklärung oder Vorvertrag ) mit einem iTV – Konsortium. Dessen Mitglieder sind bisher unbekannt. An der fehlenden „Umsatzrelevanz“, d.h. Unternehmensprognosen wurden nicht angehoben und dessen ad hoc Pflichtigkeit ändert dies nichts.

      b. Die Worldsat Vereinbarung wurde als Rahmenvertrag ( „basic agreement“ ) publiziert. Auch hier gilt fehlenden „Umsatzrelevanz“, da die Unternehmensprognosen wurden nicht angehoben und dessen ad hoc Pflichtigkeit ist völlig offensichtlich.

      ----------------------------------
      2. Bei Worldsat S.A.R.L. kommt aber ein ausschlaggebender Punkt hinzu: Die Worldsat S.A.R.L. widerlegt die 2. SdK These: „Vertragspartner ... nicht genannt“

      a. Die Worldsat ist in Frankreich und Nordafrika einer der größten Hersteller und Vertreiber von Home – Elektronik. Zig - Millionenschwerer Marktführer bei Sat – Receivern.

      b. Die Worldsat hat den Rahmenvertrag und immer wieder laufende Verhandlungen bestätigt.

      ------------------------------------------------------------
      3. Israel ad hoc. Diesmal eine fixed order. Eine Lieferung, die wiederholt verzögert wurde. Mithin stimmen nur hier die SdK Thesen der „umsatzrelevanten Verträge“ und „Vertragspartner ... nicht genannt“. Angeblich stehen in Israel aber schon MBX Server im Werte von 5 Mio. Der Kunde hat Kleinserien abgenommen und "ist hochzufrieden". Alles erlogen ?

      Nur, die Frage ist doch, ob dieser Vertrag existiert und ob es neben der Zitat: „falschen ad hoc“ These noch andere Erklärungen für die Verzögerungen gibt ?

      Etwa Phoenix nicht fertig, Israel – Situation, Software – Probleme, NDS- / DVD Verspätung, Verzögerung der Massenproduktion.

      Meinetwegen Management Stümpereien.
      ---------------------------------------------------------

      Aber rechtfertigt das, Leute zum jetzigen Zeitpunkt ( Cebit & Bilanz PK Ende März ) in eine – gebührenfressende – Klage zu drängen.

      Sind Management Stümpereien und resultierende Kursverluste neuerdings justiziabel ? ( DCX, Telekom, Dresdner Bank usw. )

      Oder werden hier bewusst falsche & pauschale Hoffnungen geweckt ?

      Wenn bei MBX alles Betrüger wären, wer würde dann Schadensersatz nach der Pleite ( da Aufträge erfunden ;) ) zahlen ? Wieso gibt GEM 12 Mio ? Wieso kaufen die Vorstände Aktien ?

      Wer zahlt am Ende die von SdK und den RAten bestellte Zeche ?

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 21:26:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Placido

      Du machst Dir immer wieder wahnsinnig viel Arbeit, aber ich denke, im Moment wirst Du damit keinen umstimmen können. In jeder Zeitschrift steht was anderes und jeder interpretiert die alten Meldungen anders - wen wunderts, das da alle durchdrehen.

      Das die SdK die größten aller Flaschen sind, hat man ja in mehreren Threads schon festgestellt. Bestes Beispiel im Thread "Metabox Sammelklage -> Anschließen" von Joh316: Der Nutzer schreibt an den Anwalt, daß er sich der Klage gegen MBX anschließen will, bekommt als Antwort im Subject aber gesagt "Sammelklage gegen die Infomatec AG". :laugh:
      Das haut einen vom Hocker ... die SdK sollte erstmal Ihre Hausaufgaben machen, bevor Sie andere belehren will. Außerdem habe ich eine andere Vorstellung einer Schutzgemeinschaft: Vorwarnen und nicht nachtreten sollte deren Prämisse sein.

      Aber dennoch Placido ... einige Punkte solllte man bei MBX kritisch im Auge behalten.
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 10:04:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      Noch eine Aussage, die das zweifelhafte Verhalten der SdK untertreicht - stammt aus dem MBX-Forum:

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      "Ich habe letzte Woche mit einer Vertreterin von der SdK bezüglich der Vorbereitung einer Klage gegen MBX gesprochen. Mein Eindruck war dabei das die SDK überhaupt kein Interesse an einer schnellen Klärung des Sachverhalts hat. Nach dem ich ihr mein Unverständnis über den m.E. falschen Zeitpunkt ihrer Klage zum Ausdruck brachte und man doch erst einmal mögliche Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abzuwarten soll, bekam ich folgende Antwort.
      Zitat:" Da brauchen sie sich gar keine Hoffnungen zu machen das das Verfahren bald abgeschlossen wird. Ausserdem sind wir in erster Linie für unsere zahlende Mitglieder dar."
      Darum geht es also. Hier soll verloren gegangenes Terrain wiedergewonnen werden und neue zahlende Mitglieder gewonnen werden."
      -----------------------------------------------------------

      Klingt eher nach einer kleinen Eigenwerbung für die SdK und die zugehörige Kanzlei. Je länger diese andauert, je besser für die Sdk und je schlechter für die Kleinaktionäre. Im Fall Infomatec hat sich ja seit einem halben Jahr auch nichts bzgl. der Sammelklage getan.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 10:24:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      ihr seid ja krank,
      jetzt ist also eurer meinung nach nach der Presse, technisat,Bernecker, n-tv usw.
      die sdk schlecht und am Niedergang von mbx schuld.
      Ich sage nur Verfolgungswahn.
      echt wahnsinn.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 11:26:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Highlaender

      Ich hab mich nicht darüber aufgeregt, daß die SdK am "Niedergang" von Met@box Schuld ist, sondern über die Art und Weise der Aktionen der SdK, die ich inzwischen für die größte Luftnummer an der Börse halte.

      (1) Warum kommt die SdK erst bei fallenden Kursen aus Ihrem Loch gekrochen ? Als Übertreibungen und (nun auch nachweislich) viel zu hohe Wachstumsprognosen im Raum standen, hat die SdK nicht den Finger gehoben - es waren ja alle glücklich !? ;)

      (2) Vor 2 Wochen beschimpf die SdK MBX als ersten Pleitekandidaten des Jahres 2001. Gestern höre ich auf n-tv, daß im Fall EMPRISE seitens der SdK zu hören ist: es wird wohl kaum noch zu einer HV kommen, da der Insolvenzantrag schneller kommt - diese Beurteilungen schaden dem Kleinanleger mehr als sie ihm nützen. Desweiteren sollte die SdK den Analysten diese Aussagen überlassen - ich glaub, die haben ihre Aufgaben wohl ein wenig falsch verstanden. Guck ich mir die Klagen vor 1 Jahr und jetzt an frag ich mich, ob die Sdk das nachholen muß, was sie im letzten Jahr verpasst ? :(

      (3) Das die Verwicklungen um TechniSat und InfoSat im Zusammenhang mit negativen Berichten über MBX schon stark ins Auge fallen, muß man zugeben ... und was die Medien heute für eine Macht haben, weiß inzwischen jeder (dies ist nur eine wage Behauptung ;)).


      Und ... wie Du sicherlich gelesen hast, werden hier Vermutungen geäußert; beweisen kann das (noch) keiner - den anderen beschimpfen kann jedoch jeder in der Anonymität (wie Du in diesem Fall) ... wenn Du Dich nicht auf eine Diskussion einlassen willst, lies einfach alte Threads von INTERSHOP, die KZe von über 200€ voraussagen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 17:47:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Mit den ad hocs das scheint mir ein schmaler Grat zu sein, auf denen die Firmen wandeln, oder die Gesetze sind nicht genau präzisiert. Ich lese gerade in einer schon einige Tage alten FAZ, dass gegen die am Markt notierte Firma b.i.s. die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Verdachts der Kursmanipulation ermittelt. Bei dieser Firma wiederum soll der Verdacht bestehen, dass eine mögliche Geschäftsanbahnung verspätet gemeldet sein soll. Nach § 88 des Börsengesetzes seien Unternehmen aber verpflichtet, jegliche Geschäftsanbahnungen unverzüglich zu melden.

      Bei MBX ist es wohl wieder umgekehrt. Die sollen wohl schon Geschäftsanbahnungen per adhoc gemeldet haben, obwohl die Aufträge noch nicht in trockenen Tüchern waren.
      Wat denn nu? Verkehrt kann es immer sein, was die Firma auch macht. Daran werden Juristen wohl monatelang herumtüfteln, was eine Geschäftsanbahnung ist.
      Euer Wilbi
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 19:17:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Wilbi,

      ich nehme mal ein „neutrales“ Beispiel um die Diskrepanz zwischen der Verurteilung der Täter und daraus bis dato kaum resultierenden Klagemöglichkeiten.

      Zur Erinnerung. Bei IFO waren ad hocs gefälscht bzw. Aufträge erfunden. Die Vorstände sind in U – Haft. Der Zivilprozess tritt aber bisher auf der Stelle. Immerhin wurde ein Arrest erreicht.
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      Infomatec: Nach Analysten-Euphorie nun Katzenjammer
      von vwd Korrespondentin Brunhild Stelter

      Im Januar 1999 war die Welt noch in Ordnung. Die Presse titelte: "Analysten schwärmen für Infomatec". Banker zeigten sich vom Fernsehsurf-Produkt JNT "hellauf begeistert" und Infomatec durfte sich als erfolgreichste Neuemission 1998 feiern lassen. Ein Kursziel von 270 EUR bis Mitte 1999 schien nicht unrealistisch. Nun, Mitte 2000, pendelt sich das Wertpapier bei knapp sechs EUR ein und man kann die Aktionäre nur bedauern. Viel Hilfe haben sie nicht zu erwarten. Die ehemalige Konsortialführerin Westdeutsche Landesbank verlässt schon mal das sinkende Schiff, als "notwendige Konsequenz" aus den irreführenden Ad-Hoc-Mitteilungen des ehemaligen Musterschülers.

      Pflichtmitteilungen, die, wie das Unternehmen am Dienstag selbst einräumen musste, nicht korrekt waren, unhaltbare Ergebnisprognosen und das Hinausschieben der Gewinnschwelle von 1999 auf das Jahr 2002, ein Management, das sich in Schweigen hüllt, all dies lässt nichts Gutes ahnen. Sollte doch etwas dran sein an der Aussage des US-Management-Gurus Peter Drucker, für den viele Internet-Startups keine wirklichen Unternehmensneugründungen, sondern nur Börsenglücksspiele sind? Andererseits haben die beiden Unternehmensgründer und Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos nach eigenen Angaben noch keine Aktie verkauft und halten nach drei Kapitalerhöhungen und einem Aktiensplit zusammen 61 Prozent der Infomatec-Anteile. Zum Börsengang waren es 75 Prozent gewesen.

      Unterm Strich dürfte das selbst Aktionäre, die noch zum Emissionspreis von 38 EUR gekauft haben, wenig trösten, auch wenn Analysten glauben, dass die Turbulenzen auf dem Finanzmarkt das ohnehin schwache operative Geschäft nicht mehr negativ beeinflussen.

      Zwar prüft nun das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel die dubiosen Ad-Hoc-Mitteilungen "umfänglich" auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wertapierhandelsgesetz (WpHG) und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat Strafanzeige gegen Harlos und Häfele angekündigt. Doch selbst eine strafrechtliche Verurteilung wegen Kursbetruges gemäß Paragraph 88 Börsengesetz und Insiderhandels gemäß Paragraph 38 WpHG nützt den Aktionären wenig. Zwar könnte das eine Grundlage für einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess sein, aber an dieser Stelle fehlt in Deutschland nun wieder die rechtliche Regelung.

      Es gibt auch, anders als in den USA, keine Möglichkeit für den einzelnen Aktionär, einen Vorstand auf Schadensersatz zu verklagen. Es ist schon wahr, der Verbraucherschutz treibt in den USA bisweilen seltsame Blüten. Doch ist das deutsche Anlegerschutzrecht ein zahnloser Tiger, wenn sogar falsche Angaben im Börsenprospekt noch innerhalb eines halben Jahres durch Ad-hoc-Richtigstellungen "geheilt" werden können. So bleibt dem Aktionär nur die Weisheit des alten Kostolany, Aktien zu kaufen und dann zu vergessen und im übrigen allzu eindeutigen Trends und den Empfehlungen von Analysten und sonstigen Fachleuten mit wachem eigenen Verstand gegenüberzustehen.

      4. September 2000, 09:15
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      Für Hardcore – Interessierte der Fortgang:
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      Infomatec - Interessentenschreiben

      Schadensersatzklage gegen die Infomatec AG und deren Vorstände im Zusammenhang mit falschen Unternehmensmeldungen

      Sehr geehrte Infomatec-Aktionärin,
      sehr geehrter Infomatec-Aktionär,

      für Ihr Interesse an dem Musterprozess gegen die Infomatec AG und andere Beteiligte möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken.

      Von uns wurde am 29.11.00 eine Musterklage gegen die Infomatec AG bzw. deren Vorstände Herr Gerhard Harlos und Herr Alexander Häfele beim Landgericht Augsburg eingereicht. Stellvertretend für eine Vielzahl geschädigter Infomatec-Aktionäre führen wir für einen repräsentativen Anleger diesen Musterprozess.

      Ausgangspunkt dieser Klage sind die von Infomatec verbreiteten unrichtigen Ad-hoc Meldungen gem. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Danach sind am Neuen Markt notierte Unternehmen verpflichtet, unverzüglich neue Tatsachen richtig zu veröffentlichen, die in deren Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, sofern diese Tatsachen dazu geeignet sind, den Börsenpreis des betreffenden Wertpapiers erheblich zu beeinflussen.

      Besonders relevant in dieser Hinsicht sind zweifelsohne Meldungen über einen Großauftrag über das Produkt eines Unternehmens, da sie die Kaufentscheidung von Anlegern in besonderem Maße beeinflussen.

      Eine erste – unvollständige - Meldung in dieser Richtung wurde von der Infomatec AG am 29.12.1998 veröffentlicht. Darin wurde ein Großauftrag über 30.000 JNT-Lizenzen der Schneider Cybermind Systems AG, Türkheim gemeldet. Die Meldung dieses ersten Großauftrags für das JNT-Betriebssystem vermittelte den Eindruck, dass dieses Produkt auf dem Markt einsatz- und wettbewerbsfähig sei. Den Anlegern wurde jedoch verschwiegen, dass zum Zeitpunkt des Auftrags Ende Dezember 1998 ein entsprechendes Produkt noch gar nicht vorlag.

      Eine falsche Ad-hoc Meldung wurde von der Infomatec AG am 20.05.1999 veröffentlicht. Darin teilte Infomatec unter der Überschrift „Infomatec AG Millionenauftrag“ den angeblich „größten Deal der Firmengeschichte“ in Form eines Rahmenabkommens mit MobilCom mit.

      Nach dieser Meldung hatte MobilCom Surfstations und JNT-Lizenzen geordert, die die Kombination von Fernsehen und Internetsurfen ermöglichen. Das sich daraus ergebende Auftragsvolumen sollte nach der Ad-hoc Meldung „mindestens ca. 55 Mio. DM“ betragen. Das bei der Formulierung der Meldung verwendete Vokabular („liefert“, „geordert“, „Auftragsvolumen“, „Order“, „Deal“) erweckte den Eindruck, dass es sich hierbei um eine verbindliche Vereinbarung handelt.

      Wie von Infomatec jedoch am 22.08.2000, also 1 Jahr und drei Monate später durch eine Ad-hoc Meldung mitgeteilt wurde, war dies ganz offensichtlich nicht der Fall. Darin heißt es, MobilCom habe die Wandelung dieses Vertrages erklärt und dieser habe zudem die Lieferung von lediglich 14.000 anstatt der am 19.05.1999 erklärten 100.000 Surfstations zum Inhalt gehabt.

      Nach dem gleichen Strickmuster wurde von der Infomatec AG am 13.09.1999 eine Ad-hoc Meldung veröffentlicht, die unter der Überschrift „Infomatec AG, JNT-Großauftrag“ ebenfalls einen Großauftrag, diesesmal von der Global Well.Com vorgaukelte.

      In einer am 29.08.2000 hierzu veröffentlichten Ad-hoc Meldung erklärte Infomatec lapidar: „Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass entgegen einer Ad-hoc Meldung vom 13.09.1999, in der eine Order der Global Well.Com in Höhe von 55 Mio. DM bekannt gegeben wurde, der Text der Rahmenvereinbarung wie folgt lautet: Global Well.Com und Infomatec AG haben sich das Ziel gesetzt, 100.000 Surfstations gemeinsam zu vermarkten“. Unsere Nachforschungen hierzu haben ergeben, dass die Global Well.Com lediglich eine zweistellige Zahl von Surfstations abgenommen hat. Weitere Umsätze sind aus diesem angeblichen Großauftrag nicht entstanden.

      Schließlich wurde in einer Ad-hoc Meldung vom 16.11.1999 wiederum gemeldet, das britisch-französische Unternehmen WorldWide Database Company Ltd. mit Hauptsitz in Cardiff/Wales habe Surfstations samt dazugehöriger JNT-Lizenzen „im Gesamtwert von weit über DM 50 Millionen fest bestellt“.

      Auch diese Meldung wurde am 29.8.2000 per Ad-hoc Meldung widerrufen. Darin heißt es, die Infomatec AG sei „nach langwieriger und eingehender Prüfung des unterschriebenen Dokuments bezüglich dessen Verbindlichkeit nunmehr zu dem Schluß gekommen, dass keine weiteren Umsätze aus diesem Projekt zu erwarten sind“.

      Daraufhin wurde der für das Jahr 2000 erwartete Umsatz drastisch auf 50,1 Mio. Euro nach unten korrigiert. In einer Ad-hoc Meldung vom 13.4.2000 wurde von Infomatec noch ein Umsatz zwischen 90 und 100 Mio. Euro angepeilt.
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      Aufgrund der mit diesen falschen Ad-hoc Meldungen begangenen Täuschung der Anleger sehen wir eine realistische Chance ;), dass unsere Schadensersatzklage gem. § 823 II BGB in Verbindung mit den anlegerschützenden ( Das ist bisher definitiv nicht so, dass man daraus Ansprüche ableiten kann. R. selbst schreibt dazu andernorts ;): „Von der noch h.M. ( = herrschen Meinung = Bundesgerichtshof ) wird regelmäßig der Schutzgesetzcharakter abgelehnt“ es ist also Neuland. ) Vorschriften des Börsengesetzes (§ 88 Nr. 1, Kursmanipulation), des Aktiengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes Erfolg hat.

      Als ersten Teilerfolg werten wir insoweit die Entscheidung des Landgerichts Augsburg vom 16. Januar 2001. Dieselben Richter, die auch über die eingereichte Klage entscheiden, haben unserem Antrag auf vorläufige Pfändung eines Teils des Bankvermögens von Herrn Alexander Häfele stattgegeben, weil sie der Ansicht sind, dass mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ein Schadenersatzanspruch aufgrund der von uns vorgetragenen Haftungsnormen ( Im Fall IFO kommt Betrug hinzu. Daher U .Haft ) besteht.

      Wie lange der Rechtsstreit dauert, kann heute noch nicht abgesehen werden. Es handelt sich hier um einen Präzedenzfall, der durch mehrere Instanzen geführt werden kann. Eine Verfahrensdauer von 3 bis 5 ( Problem: Verjährung für die anderen größtenteils 6 Mon. Teilweise 3 Jahre. D.h. bis dahin muss jeder selbst klagen ) Jahren ist somit durchaus möglich. Jedoch kommt es möglicherweise auch schon vorzeitig innerhalb des nächsten Jahres zu einem Vergleichsabschluß.

      Falls Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die Infomatec AG und weitere Beteiligte beauftragen möchten, bitten wir Sie, die beiliegenden Vollmachtsformulare unterzeichnet an uns zurückzusenden. Wir benötigen diese für die weiteren Schritte im Rahmen einer Klage, z.B. der Einholung von Informationen bei der Staatsanwaltschaft, Anzeige der Mandatsübernahme an die gegnerische Partei etc..

      Darüber hinaus benötigen wir in diesem Falle Ihre Kauf- bzw. Verkaufsabrechnungen sowie möglichst alle weiteren Unterlagen, die Ihnen im Zusammenhang mit den Infomatec Aktien vorliegen. Hilfreich wäre für uns außerdem, wenn Sie uns kurz darlegen könnten, was für Sie den Ausschlag zum Kauf der Aktien gab, beispielsweise eine Empfehlung Ihrer Bank o.ä..

      Das Pauschalhonorar für ein Tätigwerden im Rahmen des Musterprozesses richtet sich nach der Höhe des Ihnen entstandenen Verlusts und beträgt:

      12 % bei einem Verlust bis DM 5.000,00
      11 % bei einem Verlust zwischen DM 5.001,00 und DM 8.000,00
      10 % bei einem Verlust zwischen DM 8.001,00 und DM 15.000,00
      9 % bei einem Verlust zwischen DM 15.001,00 und DM 25.000,00
      8 % bei einem Verlust zwischen DM 25.001,00 und DM 35.000,00
      7 % bei einem Verlust zwischen DM 35.001,00 und DM 80.000,00
      6 % bei einem Verlust zwischen DM 80.000,00 und DM 150.000,00
      5 % bei einem Verlust zwischen DM 150.001,00 und DM 750.000,00
      4 % bei einem Verlust zwischen DM 750.001,00 und DM 1.500.000,00
      3 % bei einem Verlust zwischen DM 1.500.000,00 und DM 3.000.000,00

      jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen (z.B. Porto, Recherchekosten, Telefax- und Telefonkosten), wobei die Auslagen maximal DM 200,00 zzgl. MwSt betragen.

      Der Ihnen entstandene Verlust wird abhängig davon, ob Sie die Aktien noch halten oder bereits verkauft haben, berechnet. Sollten Sie die Aktien verkauft haben, ist der Verlust die Differenz zwischen Kaufaufwand und Verkaufserlös. Wenn Sie die Aktien noch halten, so berechnet sich der für die Honorarberechnung angesetzte Verlust in der Differenz zwischen Kaufkurs und dem Kurs an dem Tag, an dem Sie uns beauftragen.

      Von dem Pauschalhonorar würde ein Drittel bei Auftragserteilung fällig werden. Die verbleibenden zwei Drittel würden wir im Laufe des weiteren Verfahrens in Rechnung stellen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das gesamte Honorar auch dann fällig ist, wenn es vorzeitig zu einem mit Ihnen abgestimmten Vergleichsabschluss in dieser Angelegenheit kommen sollte.

      Das Pauschalhonorar umfasst unser gesamtes außergerichtliches Tätigwerden einerseits und das gesamte gerichtliche Tätigwerden im Rahmen des Musterprozesses, der gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof geführt wird.

      Da nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung Honorarvereinbarungen der Schriftform bedürfen, bitten wir Sie um die Freundlichkeit, zum Zeichen Ihres Einverständnisses das beigefügte Doppel der Honorarvereinbarung unterzeichnet an uns zurückzusenden.

      Im Interesse unserer Mandanten an einer zügigen Geltendmachung der Schadenersatzansprüche wären wir für eine Entscheidung Ihrerseits innerhalb von 14 Tagen dankbar. Eine Deckungszusage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung holen wir selbstverständlich ein, wenn Sie uns eine Kopie der Versicherungspolice überlassen. Sollte Ihr Verlust einen Betrag von DM 20.000,00 übersteigen, sind wir gerne bereit, Kontakt mit einem Prozessfinanzierer aufzunehmen. Im Falle der Übernahme der Finanzierung würde dieser gegen Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung unser Honorar übernehmen.

      Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Klaus Rotter
      Rechtsanwalt ( Q: HP )
      -------------------------------------------------

      Kurz: Leider sind die Chancen trotz StA Erm. und selbst bei Verurteilungen mager.

      David der Chef von Gigabell hat z.B. bis zuletzt Vermögenswerte überschrieben und "Offenbarungseid" ( e.V. )
      geleistet.

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 21:49:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Pd
      ich wollte eigentlich nur darlegen, wie schwer es für eine Firma wie Met@box ist, zu entscheiden, ob eine ad hoc -Meldung gemacht werden muß, wenn keine Auftraggeber genannt werden dürfen und nur Vorverträge geschlossen wurden, wahrscheinlich noch mit einigen Auflagen versehen.

      Euer wilbi
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 08:23:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      Schon OK Wilbi,

      mir ging es darum, dahingehend aufmerksam zu machen, dass selbst bei eklatant falschen ( betrügerischen ) ad hocs ( IFO ) zwar strafrechtliche Verfolgung der Täter ( U – Haft ) möglich ist, dass hingegen deshalb noch NIE Schadensersatz für Aktionäre zugesprochen wurde.

      Wenn dies aber schon bei - im WHG streng geregelten - ad hoc Pflichten fast unmöglich ist, dann ist es für Aussagen in PR Presseerklärungen, Interviews usw eigentlich gänzlich ausgeschlossen.

      Gruß pd


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