AmaTech: Wertpapieraufsicht ermittelt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.03.01 12:20:56 von
neuester Beitrag 18.07.02 16:18:54 von
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Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat erste
erste Voruntersuchungen in Sachen AmaTech eingeleitet.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,122488,00.…
.
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat erste
erste Voruntersuchungen in Sachen AmaTech eingeleitet.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,122488,00.…
.
"Die hohen Umsätze vor der Gewinnwarnung sind nach Ansicht
zahlreicher Händler ein deutliches Indiz dafür, dass einige
Investoren offenbar früher informiert waren. "Hier waren
echte Insider am Werk", sagte einer von ihnen. Bereits am
Dienstag-Abend kursierte dann das Gerücht, ausgewählte
Grossanleger seien rechtzeitig per e-mail in Kenntnis gesetzt
worden. Diese jedoch bestreitet die AG. Claudia Henne,
Leiterin der IR-Abteilung von AmaTech: "Der Vorgang ist auch
für uns ein Rätsel. Wir haben definitiv niemanden vorab
informiert, und es gab keine Aktien-Verkäufe durch den
Vorstand."
Nach Auskunft von Claudia Henne führt das Unternehmen
derzeit "intensive Gespräche" mit dem Bundesaufsichtsamt für
den Wertpapierhandel (BaWe). Dieses bestätigte
unterdessen, dass erste Voruntersuchungen eingeleitet
wurden. "
zahlreicher Händler ein deutliches Indiz dafür, dass einige
Investoren offenbar früher informiert waren. "Hier waren
echte Insider am Werk", sagte einer von ihnen. Bereits am
Dienstag-Abend kursierte dann das Gerücht, ausgewählte
Grossanleger seien rechtzeitig per e-mail in Kenntnis gesetzt
worden. Diese jedoch bestreitet die AG. Claudia Henne,
Leiterin der IR-Abteilung von AmaTech: "Der Vorgang ist auch
für uns ein Rätsel. Wir haben definitiv niemanden vorab
informiert, und es gab keine Aktien-Verkäufe durch den
Vorstand."
Nach Auskunft von Claudia Henne führt das Unternehmen
derzeit "intensive Gespräche" mit dem Bundesaufsichtsamt für
den Wertpapierhandel (BaWe). Dieses bestätigte
unterdessen, dass erste Voruntersuchungen eingeleitet
wurden. "
Handelsblatt, 20.07.2001
Penny-Stocks mit niedriger Börsenkapitalisierung
verschwinden vom Neuen Markt
Strengere Regeln sollen Vertrauen schaffen
Die gestern beschlossene Verschärfung des Regelwerks für den
Neuen Markt ist strenger ausgefallen als erwartet. Insbesondere bei
der Mindestmarktkapitalisierung zieht die Börse die Zügel an.
FRANKFURT/M. Insolvente Unternehmen und Gesellschaften,
deren Aktienkurs bei einer geringen Marktkapitalisierung zu lange
unter 1 Euro notieren, werden vom Kurszettel des Neuen Marktes
verschwinden. Nach Informationen des Handelsblatts droht das so
genannte Delisting außer den Pleitekandidaten nur den Penny
Stocks, deren Marktkapitalisierung die Grenze von rund 20 Mill.
Euro unterschreitet. Sobald sie 30 Handelstage hintereinander diese
jetzt vom Primärmarktausschuss der Deutschen Börse festgelegten
Kriterien nicht erfüllen, sollen sie zunächst auf eine
Beobachtungsliste kommen.
Nach weiteren 90 Tagen wird das Delisting-Verfahren eingeleitet,
in dem den betroffenen Unternehmen kein Einspruchsrecht
eingeräumt wird. Sofern sie eine Bank finden, die sie in dabei
unterstützt, können sie jedoch den Wechsel in den Geregelten
Markt beantragen. Andernfalls steht ihnen auch die
Notierungsaufnahme im Freiverkehr offen.
Mit der unter anderem von Aktionärsschützern und einigen
Emittenten geforderten Veränderung des Regelwerks für ihr
Wachstumssegment folgt die Deutsche Börse dem Vorbild der
New Yorker Technologiebörse Nasdaq, die bereits seit
einigen Jahren den Billigst-Aktien nach ähnlichen Kriterien den
Garaus macht. Sie erhofft sich von der neuerlichen
Verschärfung des Regelwerks in erster Linie eine Verbesserung des
zuletzt arg ramponierten Images des Neuen Marktes.
Einmal soll durch die Verbannung der insolventen Unternehmen die
Flut von Negativmeldungen in Zusammenhang mit dem
Neuen Markt eingedämmt werden. Durch den Ausschluss der
Billigst-Aktien sollen die gerade in diesem Bereich oft
exorbitanten Kursausschläge vermieden werden.
Im Insolvenzverfahren befinden sich zurzeit Teamwork,
Micrologica, Sunburst, Teldafax, Infomatec, Metabox, Refugium,
Kabel New Media und seit kurzen auch Management Data.
Für den Penny Stock Letsbuyit wird es eng Zu den strittigsten
Themen der Änderung zählte die Höhe der Mindestgrenze
für die Marktkapitalisierung. Einige Mitglieder des Ausschusses
hätten die Mindestgrenze gerne bei 10 Mill. Euro gesehen.
Andererseits forderten gerade angelsächsische Banken eine höhere
Schwelle. Während Lycos Europe mit einer
Marktkapitalisierung von mehr als 150 Mill. Euro so oder so nicht
zu den bedrohten Titel gehört hätte, wird es für
Letsbuyit mit einer Marktkapitalisierung von rund 19 Mill. Euro nun
eng. Firmen wie die österreichische Internetagentur
Blue C dürfen sich mit einem Aktienkurs von 34 Eurocents und
einer Marktkapitalisierung von unter 4 Mill. Euro kaum
noch Chancen auf den Verbleib am Neuen Markt ausrechnen.
Anleger müssen nun allerdings nicht fürchten, dass ihre Papiere
schon in den nächsten Tagen vom Kurszettel des Neuen
Marktes verschwinden und im besten Fall im Geregelten Markt
wieder auftauchen, weil sich die Börse gegen einen
Automatismus gestemmt hat. Außerdem wird den Anlegern und
Unternehmen eine angemessene Reaktionszeit
eingeräumt.
Die Forderungen von Vertretern deutscher Fondsgesellschaften
nach einem minimalen Streubesitz von 50 % für ein Listing
am Neuen Markt hatten keine Chance auf eine breite Zustimmung,
da zu viele Gesellschaften von dieser Veränderung
betroffen gewesen wären. Auch die Diskussion um eine
Verkleinerung des Premiumsegments Nemax 50 von 50 auf 30
oder sogar 20 Unternehmen, wie es das Mitglied der
Börsensachverständigenkommission, der Erlanger Professor
Wolfgang Gerke fordert, fiel ebenfalls von der Tagesordnung.
Dabei scheinen die rechtlichen und praktischen Hindernisse
zu groß gewesen zu sein.
Nasdaq-Firmen können Einspruch einlegen Im Gegensatz zu den
Unternehmen des Neuen Marktes haben die vom
Delisting bedrohten Firmen an der Nasdaq die Möglichkeit, gegen
den Beschluss Einspruch zu erheben. Vom Zeitpunkt
des Beschlusses bis zum Delisting können also durchaus mehrere
Monate vergehen. Das Regelwerk sieht nach Angaben
aus Börsenkreisen diese Möglichkeit nicht vor, da es sich bei den
Ausschlussgründen um "objektive Kriterien" handelt.
Bislang gab es am Neuen Markt erst einen Fall eines
Zwangs-Delisting: Gigabell. Der Grund für den Ausschluss war,
dass das Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
die Quartalsberichterstattung einstellte. Der Gigabell-
Insolvenzverwalter hatte dies damit begründet, dass die Erfüllung
der Anforderungen zu kostspielig sei.
Bei der Durchsetzung der neuen Regeln kann sich die Deutsche
Börse AG einmal auf das bereits bestehende Regularium
berufen, das Maßnahmen zum "Schutz des Publikums" erlaubt, aber
auch auf das Börsengesetz. Dieses fordert in Paragraph 78, der
auch beim privatrechtlich organisierten Neuen Markt Anwendung
findet, die Gewährleistung einer "ordnungsmäßigen Durchführung
des Handels". Den Unternehmen bleibt voraussichtlich keine
Einspruchsmöglichkeit gegen Regelwerksänderungen, weil sie diese
bereits vertraglich akzeptiert haben.
Penny-Stocks mit niedriger Börsenkapitalisierung
verschwinden vom Neuen Markt
Strengere Regeln sollen Vertrauen schaffen
Die gestern beschlossene Verschärfung des Regelwerks für den
Neuen Markt ist strenger ausgefallen als erwartet. Insbesondere bei
der Mindestmarktkapitalisierung zieht die Börse die Zügel an.
FRANKFURT/M. Insolvente Unternehmen und Gesellschaften,
deren Aktienkurs bei einer geringen Marktkapitalisierung zu lange
unter 1 Euro notieren, werden vom Kurszettel des Neuen Marktes
verschwinden. Nach Informationen des Handelsblatts droht das so
genannte Delisting außer den Pleitekandidaten nur den Penny
Stocks, deren Marktkapitalisierung die Grenze von rund 20 Mill.
Euro unterschreitet. Sobald sie 30 Handelstage hintereinander diese
jetzt vom Primärmarktausschuss der Deutschen Börse festgelegten
Kriterien nicht erfüllen, sollen sie zunächst auf eine
Beobachtungsliste kommen.
Nach weiteren 90 Tagen wird das Delisting-Verfahren eingeleitet,
in dem den betroffenen Unternehmen kein Einspruchsrecht
eingeräumt wird. Sofern sie eine Bank finden, die sie in dabei
unterstützt, können sie jedoch den Wechsel in den Geregelten
Markt beantragen. Andernfalls steht ihnen auch die
Notierungsaufnahme im Freiverkehr offen.
Mit der unter anderem von Aktionärsschützern und einigen
Emittenten geforderten Veränderung des Regelwerks für ihr
Wachstumssegment folgt die Deutsche Börse dem Vorbild der
New Yorker Technologiebörse Nasdaq, die bereits seit
einigen Jahren den Billigst-Aktien nach ähnlichen Kriterien den
Garaus macht. Sie erhofft sich von der neuerlichen
Verschärfung des Regelwerks in erster Linie eine Verbesserung des
zuletzt arg ramponierten Images des Neuen Marktes.
Einmal soll durch die Verbannung der insolventen Unternehmen die
Flut von Negativmeldungen in Zusammenhang mit dem
Neuen Markt eingedämmt werden. Durch den Ausschluss der
Billigst-Aktien sollen die gerade in diesem Bereich oft
exorbitanten Kursausschläge vermieden werden.
Im Insolvenzverfahren befinden sich zurzeit Teamwork,
Micrologica, Sunburst, Teldafax, Infomatec, Metabox, Refugium,
Kabel New Media und seit kurzen auch Management Data.
Für den Penny Stock Letsbuyit wird es eng Zu den strittigsten
Themen der Änderung zählte die Höhe der Mindestgrenze
für die Marktkapitalisierung. Einige Mitglieder des Ausschusses
hätten die Mindestgrenze gerne bei 10 Mill. Euro gesehen.
Andererseits forderten gerade angelsächsische Banken eine höhere
Schwelle. Während Lycos Europe mit einer
Marktkapitalisierung von mehr als 150 Mill. Euro so oder so nicht
zu den bedrohten Titel gehört hätte, wird es für
Letsbuyit mit einer Marktkapitalisierung von rund 19 Mill. Euro nun
eng. Firmen wie die österreichische Internetagentur
Blue C dürfen sich mit einem Aktienkurs von 34 Eurocents und
einer Marktkapitalisierung von unter 4 Mill. Euro kaum
noch Chancen auf den Verbleib am Neuen Markt ausrechnen.
Anleger müssen nun allerdings nicht fürchten, dass ihre Papiere
schon in den nächsten Tagen vom Kurszettel des Neuen
Marktes verschwinden und im besten Fall im Geregelten Markt
wieder auftauchen, weil sich die Börse gegen einen
Automatismus gestemmt hat. Außerdem wird den Anlegern und
Unternehmen eine angemessene Reaktionszeit
eingeräumt.
Die Forderungen von Vertretern deutscher Fondsgesellschaften
nach einem minimalen Streubesitz von 50 % für ein Listing
am Neuen Markt hatten keine Chance auf eine breite Zustimmung,
da zu viele Gesellschaften von dieser Veränderung
betroffen gewesen wären. Auch die Diskussion um eine
Verkleinerung des Premiumsegments Nemax 50 von 50 auf 30
oder sogar 20 Unternehmen, wie es das Mitglied der
Börsensachverständigenkommission, der Erlanger Professor
Wolfgang Gerke fordert, fiel ebenfalls von der Tagesordnung.
Dabei scheinen die rechtlichen und praktischen Hindernisse
zu groß gewesen zu sein.
Nasdaq-Firmen können Einspruch einlegen Im Gegensatz zu den
Unternehmen des Neuen Marktes haben die vom
Delisting bedrohten Firmen an der Nasdaq die Möglichkeit, gegen
den Beschluss Einspruch zu erheben. Vom Zeitpunkt
des Beschlusses bis zum Delisting können also durchaus mehrere
Monate vergehen. Das Regelwerk sieht nach Angaben
aus Börsenkreisen diese Möglichkeit nicht vor, da es sich bei den
Ausschlussgründen um "objektive Kriterien" handelt.
Bislang gab es am Neuen Markt erst einen Fall eines
Zwangs-Delisting: Gigabell. Der Grund für den Ausschluss war,
dass das Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
die Quartalsberichterstattung einstellte. Der Gigabell-
Insolvenzverwalter hatte dies damit begründet, dass die Erfüllung
der Anforderungen zu kostspielig sei.
Bei der Durchsetzung der neuen Regeln kann sich die Deutsche
Börse AG einmal auf das bereits bestehende Regularium
berufen, das Maßnahmen zum "Schutz des Publikums" erlaubt, aber
auch auf das Börsengesetz. Dieses fordert in Paragraph 78, der
auch beim privatrechtlich organisierten Neuen Markt Anwendung
findet, die Gewährleistung einer "ordnungsmäßigen Durchführung
des Handels". Den Unternehmen bleibt voraussichtlich keine
Einspruchsmöglichkeit gegen Regelwerksänderungen, weil sie diese
bereits vertraglich akzeptiert haben.
Ich höre gerade, dass das BAWe seine Untersuchungen in Sachen
Amatech eingestellt hat. Nicht zu fassen. Was muss man denn
noch alles machen, bis man verknackt wird???
Amatech eingestellt hat. Nicht zu fassen. Was muss man denn
noch alles machen, bis man verknackt wird???
sollte das der grund sein das die shares so gut laufen???
gruß zanker
gruß zanker
@ zanker:
Das glaube ich nicht.
Die Einstellung des Verfahrens war doch abzusehen.
Alle Verfahren des BAWe werden eingestellt.
Alle.
So ist das leider.
Daran wird sich wohl nie was ändern.
Das glaube ich nicht.
Die Einstellung des Verfahrens war doch abzusehen.
Alle Verfahren des BAWe werden eingestellt.
Alle.
So ist das leider.
Daran wird sich wohl nie was ändern.
@ Niewiedernemax
Ein wahres Wort. Genauso ist es leider.
Ein wahres Wort. Genauso ist es leider.
Endlich ist diese Bruchbude pleite.
Wurde auch mal Zeit.
Allen noch verbliebenen Anteilseignern
wünsche ich viel Glück.
Wurde auch mal Zeit.
Allen noch verbliebenen Anteilseignern
wünsche ich viel Glück.
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