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    Allgemeines zu Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.01 19:12:59 von
    neuester Beitrag 25.03.01 07:57:24 von
    Beiträge: 6
    ID: 359.889
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      Avatar
      schrieb am 14.03.01 19:12:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe Kunz und Konz gewälzt und habe
      immer noch keine Antwort auf meine
      sicher einfachen Fragen:

      Habe vom 01.01-31.01.00 gearbeitet.

      Bruttoarbeitslohn 16507,50 DM
      Einbehaltene Lohnsteuer 3504,00 DM
      Einbeh. Solizuschl. 192,72 DM
      Einbeh. Kirch. 315,36
      Arbeitnehmerant. am
      Gesamtsozialversbeitrag 3334,50 DM.

      Bis hier noch kein Problem.

      Anschliessend habe ich einen vorübergehenden Job
      (als junger Architekt, also freiberuflich!?)
      für einen Messebau angenommen.

      Die Rechnung dafür betrug 5200 DM, in der keine
      Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

      1. Ist die Rechnung einwandfrei?
      2. Wie und wo muss ich die 5200 DM
      in der Einkommenssteuererklärung
      angeben?
      3. Kann ich mit einer
      Einkommenssteuererstattung rechnen?

      Für Eure Antworten und Tips bedanke ich mich im voraus

      Und auf bessere Zeiten!
      Avatar
      schrieb am 14.03.01 21:40:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      Rechnung ohne USt Ausweis ist OK, da Kleinunternehmerregelung angewendet werden kann.
      Einkommen aus Messebau muß auf Anlage GSE als gewerblicher oder freiberuflicher Gewinn eingetragen werden, wahrscheinlich freiberuflich (Architekt?)
      Falls Du dem Finanzamt noch die 1800 DM Ausbildungskosten glaubhaft machen oder ein paar Betriebsausgaben gegen Deine 5200 DM Einnahmen gegenrechnen kannst, bekommst Du sämtliche Steuern zurück, wenn nicht zahlst Du ein paar Mark, kann jetzt keine genauen Beträge sagen, da ich keine Tabellen von 2000 hier habe.
      Gruß lvg.
      Avatar
      schrieb am 15.03.01 00:44:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo ivg,
      dank Dir für die aufmerksame antwort.

      Zu Deiner Frage: architekt? Ja architekt, nur es sieht
      momentan düster für uns aus.
      an der börse ist auch nichts zu holen.

      Gruss salimba
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 00:42:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo zusammen,

      Wie werden Speku-Verluste beim Finanzamt angegeben?
      Kann mir jemand helfen? Bedanke mich im voraus.


      Meine Fragen:

      1.) In welcher Anlage zur Einkommenssteuererklärung
      werden die Spekuverluste eingetragen?

      2.) In der Berechnung der einzelnen Umsätze
      habe ich angegeben:
      Bspl.: Geschäftstag (14.09.00)
      WKN-Nr.
      Bezeichnung (T-online)
      Ausführung (16 EUR)
      Umsatz (7823,20 DM)
      Stück (250 Stck.)
      Gebühren (44,67 DM)
      Gewinn/Verlust (-235,00 DM)
      Ist es so richtig?

      3.) Wie werden die Provision und Maklercourtage
      behandelt? Werden diese zu den Velusten hinzuaddiert?

      4.) Sind Stopp-Loss- oder Limitgebühren Werbugskosten?

      5.) Wie muss das Finanzamt mir die Verluste bestätigen?


      Auf bessere Zeiten an der Börse.
      Gruss salimba
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 19:40:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo zusammen,

      Wie werden Speku-Verluste beim Finanzamt angegeben?
      Kann mir jemand helfen? Bedanke mich im voraus.


      Meine Fragen:

      1.) In welcher Anlage zur Einkommenssteuererklärung
      werden die Spekuverluste eingetragen?

      2.) In der Berechnung der einzelnen Umsätze
      habe ich angegeben:
      Bspl.: Geschäftstag (14.09.00)
      WKN-Nr.
      Bezeichnung (T-online)
      Ausführung (16 EUR)
      Umsatz (7823,20 DM)
      Stück (250 Stck.)
      Gebühren (44,67 DM)
      Gewinn/Verlust (-235,00 DM)
      Ist es so richtig?

      3.) Wie werden die Provision und Maklercourtage
      behandelt? Werden diese zu den Velusten hinzuaddiert?

      4.) Sind Stopp-Loss- oder Limitgebühren Werbugskosten?

      5.) Wie muss das Finanzamt mir die Verluste bestätigen?

      6.) Müssen die Speku-Verluste von 2000
      jetzt angegeben werden, damit Sie in den
      nächsten Jahren mit eventuellen Gewinne
      gegengerechnet werden können?


      Auf bessere Zeiten an der Börse.
      Gruss salimba

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      Avatar
      schrieb am 25.03.01 07:57:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,

      Wie werden Speku-Verluste beim Finanzamt angegeben?
      Kann mir jemand helfen? Bedanke mich im voraus.


      Meine Fragen:

      1.) In welcher Anlage zur Einkommenssteuererklärung
      werden die Spekuverluste eingetragen?

      2.) In der Berechnung der einzelnen Umsätze
      habe ich angegeben:
      Bspl.: Geschäftstag (14.09.00)
      WKN-Nr.
      Bezeichnung (T-online)
      Ausführung (16 EUR)
      Umsatz (7823,20 DM)
      Stück (250 Stck.)
      Gebühren (44,67 DM)
      Gewinn/Verlust (-235,00 DM)
      Ist es so richtig?

      3.) Wie werden die Provision und Maklercourtage
      behandelt? Werden diese zu den Velusten hinzuaddiert?

      4.) Sind Stopp-Loss- oder Limitgebühren Werbugskosten?

      5.) Wie muss das Finanzamt mir die Verluste bestätigen?

      6.) Müssen die Speku-Verluste von 2000
      jetzt angegeben werden, damit Sie in den
      nächsten Jahren mit eventuellen Gewinne
      gegengerechnet werden können?


      Auf bessere Zeiten an der Börse.
      Gruss salimba


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