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    Wer weiß Rat: Speku-Steuer und Gratisaktien bei Thiel. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.01 14:07:22 von
    neuester Beitrag 29.03.01 10:53:07 von
    Beiträge: 17
    ID: 366.853
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      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:07:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir eine fundierte Auskunft geben?

      Ich habe mir am 21.03.2000 einen Schwung Thiel-Aktien gekauft und seitdem in meinem Depot. Jetzt könnte ich Sie ohne Spekulationssteuer zu bezahlen verkaufen.
      Da am Mo. Gratisaktien ausgegeben werden, entsteht für mich
      die Frage , ob diese gesamten Aktien dann wieder der 1-jährigen
      Frist unterliegen , oder nur die neuen oder gar keine ?

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:11:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine der Aktien fallen unter die Spekusteuer, da Du ja für die Vervierfachung der Aktien auch 75% des Wertes der einzelnen Aktie verlierst.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:15:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Am besten gar nix angeben. Das wissen nicht mal alle Sachbearbeiter im FA. Und wenn das Steuerrecht so kompliziert ist, kannst Du nichts dafür.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:19:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und wie ist das mit dem Halbeinkünfteverfahren?

      Thiel kommt aux Luxemburg, hat aber anscheinend den Firmensitz in Deutschland?

      Halbeinkünfteverfahren jetzt (inländisch?) oder 2002 (ausländisch?)?

      Danke im Voraus.

      Gruß

      :) casel
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:24:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Richy

      Bei einem Aktiensplit ist es klar, dass keine Speku-Steuerfrist
      von neuem beginnt.
      Bei Ausgabe von Gratisaktien wird jedoch das Unternehmenskapital aufgestockt. Die Fa ist nominal mehr wert. Das ist die Frage.

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      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:28:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      @casel Gründung Thiel Logistik 1985 in Luxemburg!
      Die wären ja blöd den Hauptsitz in D zu haben.

      Bis denne
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:28:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @chickenshak:

      wow, sei mit so was vorsichtig...

      nur so ein kleiner tip, falls du es noch nicht weißt:
      das finanzamt hat seit 2001 die berechtigung, die kundendepots und orderbücher der banken einzusehen!!!

      und ich wette darauf, dass die hier mitlesen, also würde ich hier nicht einfach öffentlich zur steuerhinterziehung aufrufen.

      grüße,

      bearhunter
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:34:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinn setzt Vorsatz voraus. Vorsatz hier nachzuweisen bei dermaßen komplizierten Vorgängen, bei denen das FA selbst nicht durchblickt (habe ich selbst erlebt)ist absolut auszuschließen. Im Übrigen hat das FA derzeit keine techn. Möglichkeiten einen globalen Depotcheck zu machen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 20:58:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hauptsitz von Thiel ist in

      Grevenmacher(Lux)
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 21:56:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      wer zahlt schon speku-steuer?
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 18:45:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all: Danke für die Auskunft.

      @script: Ich bisher noch nicht, da keine zu versteuernden Gewinne. Da aber Steuerstraftaten erst sehr spät verjähren und das Bankgeheimnis immer fallen könnte, bin ich lieber ehrlich, allerdings lote ich legale Möglichkeiten des Steuer-Sparens aus (siehe Mein Thread im Forum steuern). Es gibt genug Möglichkeiten, z.B. voll anrechenbare "Speku-Verluste" durch Auto-Kauf und -Verkauf!

      Gruß

      :) casel
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 18:52:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
      Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
      Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
      angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
      Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.

      Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
      wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
      die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
      ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
      Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
      Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
      ------

      Die Aktien sind komplett nach 12 Monaten steuerfrei.
      Die Spekufrist beginnt bei der Ausgabe von Gratisaktien nicht neu zu laufen, da man keine
      neuen Aktien erwirbt. Also im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung, bei der unter Ausübung von Bezugsrechten, neue Aktien gekauft werden, um den eigenen Anteil nicht zu verwässern, findet bei Gratisaktien kein Kauf statt.

      Desweiteren handelt es sich lediglich um eine Neueinteilung des Grundkapitals und keinen echten Zugewinn bzw. geldwerten Vorteil durch diese Kapitalmaßnahme.
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 19:24:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ anya

      Danke , das war es was ich wissen wollte.
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 13:12:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      @anya

      klasse, deine Auskunft!!!
      das war in jeder Hinsicht, was auch ich hören wollte.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 28.03.01 19:08:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      ACHTUNG!!

      Hier handelt es sich um einen eine Kapitalerhöhung (Bonusaktien) und nicht um einen Kapitalsplit!

      !! Die neuen Stücke unterliegen der Spekulationsfrist bzw. sind steuerlich wie eine Dividendenzahlung zu behandeln!!

      Die Bewertung der Anschaffungskoste für die "alten" Stücke reduziert sich im Verhältnis zu den neu ausgegebenen Stücken! (hier 1:4) Wenn du sie z.b. für 100 Euro gekauft hast, sind als Anschaffungskosten für die alten Aktien nun 25 Euro anzusetzen!

      Sorry, aber so ist das und vor Steuerhinterziehung kann ich dich nur warnen!
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 09:54:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      @FriscoTom

      kannst du das irgenwie belegen, oder hat das dir deine Kugel verraten?
      Die Qualität der Auskunft von Anya ist da doch e r h e b l i c h besser!
      Nicht nur daß der Inhalt das ist, was ich hören wollte, sondern es klingt mir auch sehr plausibel.
      Im übrigen schreibt sie auch über "Freianteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung" und nicht über einen Split.
      Schön wäre es wenn Anya sich selbst noch mal dazu äußert.
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:53:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      @FriscoTom

      Ich habe bereits auf "Kapitalerhöhung" hingewiesen, da es sich um keinen Aktiensplitt im herkömlichen Sinne handelt. Ausschlaggebend für die Nichtbesteuerung der Gratisaktien ist das Fehlen der "eigenen Erwerbshandlung".
      Weiter brauche ich darauf nicht eingehen, da oben bereits alles gesagt ist.

      Der steuerliche Vergleich von Gratisaktien mit einer Dividendenzahlung ist falsch, da hier kein geldwerter also wirtschaftlicher Vorteil für den Aktionär wie bei einem Dividendenerhalt vorliegt und die Gratisaktien "theoretisch" bereits mit den Altanteilen erworben wurden. Aber auch das hatte ich bereits geschrieben.

      Bitte unterlege Deine Aussagen doch mit Gesetztestexten oder/und -paragraphen, damit Deine Angaben nachvollziehbar sind und nicht zur Verunsicherung führen.


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