Wer weiß Rat: Speku-Steuer und Gratisaktien bei Thiel. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.01 14:07:22 von
neuester Beitrag 29.03.01 10:53:07 von
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Wer kann mir eine fundierte Auskunft geben?
Ich habe mir am 21.03.2000 einen Schwung Thiel-Aktien gekauft und seitdem in meinem Depot. Jetzt könnte ich Sie ohne Spekulationssteuer zu bezahlen verkaufen.
Da am Mo. Gratisaktien ausgegeben werden, entsteht für mich
die Frage , ob diese gesamten Aktien dann wieder der 1-jährigen
Frist unterliegen , oder nur die neuen oder gar keine ?
Danke im Voraus.
Ich habe mir am 21.03.2000 einen Schwung Thiel-Aktien gekauft und seitdem in meinem Depot. Jetzt könnte ich Sie ohne Spekulationssteuer zu bezahlen verkaufen.
Da am Mo. Gratisaktien ausgegeben werden, entsteht für mich
die Frage , ob diese gesamten Aktien dann wieder der 1-jährigen
Frist unterliegen , oder nur die neuen oder gar keine ?
Danke im Voraus.
Keine der Aktien fallen unter die Spekusteuer, da Du ja für die Vervierfachung der Aktien auch 75% des Wertes der einzelnen Aktie verlierst.
Am besten gar nix angeben. Das wissen nicht mal alle Sachbearbeiter im FA. Und wenn das Steuerrecht so kompliziert ist, kannst Du nichts dafür.
Und wie ist das mit dem Halbeinkünfteverfahren?
Thiel kommt aux Luxemburg, hat aber anscheinend den Firmensitz in Deutschland?
Halbeinkünfteverfahren jetzt (inländisch?) oder 2002 (ausländisch?)?
Danke im Voraus.
Gruß
casel
Thiel kommt aux Luxemburg, hat aber anscheinend den Firmensitz in Deutschland?
Halbeinkünfteverfahren jetzt (inländisch?) oder 2002 (ausländisch?)?
Danke im Voraus.
Gruß
casel
@ Richy
Bei einem Aktiensplit ist es klar, dass keine Speku-Steuerfrist
von neuem beginnt.
Bei Ausgabe von Gratisaktien wird jedoch das Unternehmenskapital aufgestockt. Die Fa ist nominal mehr wert. Das ist die Frage.
Bei einem Aktiensplit ist es klar, dass keine Speku-Steuerfrist
von neuem beginnt.
Bei Ausgabe von Gratisaktien wird jedoch das Unternehmenskapital aufgestockt. Die Fa ist nominal mehr wert. Das ist die Frage.
@casel Gründung Thiel Logistik 1985 in Luxemburg!
Die wären ja blöd den Hauptsitz in D zu haben.
Bis denne
Die wären ja blöd den Hauptsitz in D zu haben.
Bis denne
@chickenshak:
wow, sei mit so was vorsichtig...
nur so ein kleiner tip, falls du es noch nicht weißt:
das finanzamt hat seit 2001 die berechtigung, die kundendepots und orderbücher der banken einzusehen!!!
und ich wette darauf, dass die hier mitlesen, also würde ich hier nicht einfach öffentlich zur steuerhinterziehung aufrufen.
grüße,
bearhunter
wow, sei mit so was vorsichtig...
nur so ein kleiner tip, falls du es noch nicht weißt:
das finanzamt hat seit 2001 die berechtigung, die kundendepots und orderbücher der banken einzusehen!!!
und ich wette darauf, dass die hier mitlesen, also würde ich hier nicht einfach öffentlich zur steuerhinterziehung aufrufen.
grüße,
bearhunter
Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinn setzt Vorsatz voraus. Vorsatz hier nachzuweisen bei dermaßen komplizierten Vorgängen, bei denen das FA selbst nicht durchblickt (habe ich selbst erlebt)ist absolut auszuschließen. Im Übrigen hat das FA derzeit keine techn. Möglichkeiten einen globalen Depotcheck zu machen.
Hauptsitz von Thiel ist in
Grevenmacher(Lux)
Grevenmacher(Lux)
wer zahlt schon speku-steuer?
@all: Danke für die Auskunft.
@script: Ich bisher noch nicht, da keine zu versteuernden Gewinne. Da aber Steuerstraftaten erst sehr spät verjähren und das Bankgeheimnis immer fallen könnte, bin ich lieber ehrlich, allerdings lote ich legale Möglichkeiten des Steuer-Sparens aus (siehe Mein Thread im Forum steuern). Es gibt genug Möglichkeiten, z.B. voll anrechenbare "Speku-Verluste" durch Auto-Kauf und -Verkauf!
Gruß
casel
@script: Ich bisher noch nicht, da keine zu versteuernden Gewinne. Da aber Steuerstraftaten erst sehr spät verjähren und das Bankgeheimnis immer fallen könnte, bin ich lieber ehrlich, allerdings lote ich legale Möglichkeiten des Steuer-Sparens aus (siehe Mein Thread im Forum steuern). Es gibt genug Möglichkeiten, z.B. voll anrechenbare "Speku-Verluste" durch Auto-Kauf und -Verkauf!
Gruß
casel
Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.
Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
------
Die Aktien sind komplett nach 12 Monaten steuerfrei.
Die Spekufrist beginnt bei der Ausgabe von Gratisaktien nicht neu zu laufen, da man keine
neuen Aktien erwirbt. Also im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung, bei der unter Ausübung von Bezugsrechten, neue Aktien gekauft werden, um den eigenen Anteil nicht zu verwässern, findet bei Gratisaktien kein Kauf statt.
Desweiteren handelt es sich lediglich um eine Neueinteilung des Grundkapitals und keinen echten Zugewinn bzw. geldwerten Vorteil durch diese Kapitalmaßnahme.
Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.
Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
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Die Aktien sind komplett nach 12 Monaten steuerfrei.
Die Spekufrist beginnt bei der Ausgabe von Gratisaktien nicht neu zu laufen, da man keine
neuen Aktien erwirbt. Also im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung, bei der unter Ausübung von Bezugsrechten, neue Aktien gekauft werden, um den eigenen Anteil nicht zu verwässern, findet bei Gratisaktien kein Kauf statt.
Desweiteren handelt es sich lediglich um eine Neueinteilung des Grundkapitals und keinen echten Zugewinn bzw. geldwerten Vorteil durch diese Kapitalmaßnahme.
@ anya
Danke , das war es was ich wissen wollte.
Danke , das war es was ich wissen wollte.
@anya
klasse, deine Auskunft!!!
das war in jeder Hinsicht, was auch ich hören wollte.
Danke
klasse, deine Auskunft!!!
das war in jeder Hinsicht, was auch ich hören wollte.
Danke
ACHTUNG!!
Hier handelt es sich um einen eine Kapitalerhöhung (Bonusaktien) und nicht um einen Kapitalsplit!
!! Die neuen Stücke unterliegen der Spekulationsfrist bzw. sind steuerlich wie eine Dividendenzahlung zu behandeln!!
Die Bewertung der Anschaffungskoste für die "alten" Stücke reduziert sich im Verhältnis zu den neu ausgegebenen Stücken! (hier 1:4) Wenn du sie z.b. für 100 Euro gekauft hast, sind als Anschaffungskosten für die alten Aktien nun 25 Euro anzusetzen!
Sorry, aber so ist das und vor Steuerhinterziehung kann ich dich nur warnen!
Hier handelt es sich um einen eine Kapitalerhöhung (Bonusaktien) und nicht um einen Kapitalsplit!
!! Die neuen Stücke unterliegen der Spekulationsfrist bzw. sind steuerlich wie eine Dividendenzahlung zu behandeln!!
Die Bewertung der Anschaffungskoste für die "alten" Stücke reduziert sich im Verhältnis zu den neu ausgegebenen Stücken! (hier 1:4) Wenn du sie z.b. für 100 Euro gekauft hast, sind als Anschaffungskosten für die alten Aktien nun 25 Euro anzusetzen!
Sorry, aber so ist das und vor Steuerhinterziehung kann ich dich nur warnen!
@FriscoTom
kannst du das irgenwie belegen, oder hat das dir deine Kugel verraten?
Die Qualität der Auskunft von Anya ist da doch e r h e b l i c h besser!
Nicht nur daß der Inhalt das ist, was ich hören wollte, sondern es klingt mir auch sehr plausibel.
Im übrigen schreibt sie auch über "Freianteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung" und nicht über einen Split.
Schön wäre es wenn Anya sich selbst noch mal dazu äußert.
kannst du das irgenwie belegen, oder hat das dir deine Kugel verraten?
Die Qualität der Auskunft von Anya ist da doch e r h e b l i c h besser!
Nicht nur daß der Inhalt das ist, was ich hören wollte, sondern es klingt mir auch sehr plausibel.
Im übrigen schreibt sie auch über "Freianteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung" und nicht über einen Split.
Schön wäre es wenn Anya sich selbst noch mal dazu äußert.
@FriscoTom
Ich habe bereits auf "Kapitalerhöhung" hingewiesen, da es sich um keinen Aktiensplitt im herkömlichen Sinne handelt. Ausschlaggebend für die Nichtbesteuerung der Gratisaktien ist das Fehlen der "eigenen Erwerbshandlung".
Weiter brauche ich darauf nicht eingehen, da oben bereits alles gesagt ist.
Der steuerliche Vergleich von Gratisaktien mit einer Dividendenzahlung ist falsch, da hier kein geldwerter also wirtschaftlicher Vorteil für den Aktionär wie bei einem Dividendenerhalt vorliegt und die Gratisaktien "theoretisch" bereits mit den Altanteilen erworben wurden. Aber auch das hatte ich bereits geschrieben.
Bitte unterlege Deine Aussagen doch mit Gesetztestexten oder/und -paragraphen, damit Deine Angaben nachvollziehbar sind und nicht zur Verunsicherung führen.
Ich habe bereits auf "Kapitalerhöhung" hingewiesen, da es sich um keinen Aktiensplitt im herkömlichen Sinne handelt. Ausschlaggebend für die Nichtbesteuerung der Gratisaktien ist das Fehlen der "eigenen Erwerbshandlung".
Weiter brauche ich darauf nicht eingehen, da oben bereits alles gesagt ist.
Der steuerliche Vergleich von Gratisaktien mit einer Dividendenzahlung ist falsch, da hier kein geldwerter also wirtschaftlicher Vorteil für den Aktionär wie bei einem Dividendenerhalt vorliegt und die Gratisaktien "theoretisch" bereits mit den Altanteilen erworben wurden. Aber auch das hatte ich bereits geschrieben.
Bitte unterlege Deine Aussagen doch mit Gesetztestexten oder/und -paragraphen, damit Deine Angaben nachvollziehbar sind und nicht zur Verunsicherung führen.
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