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    eJay und die Cebit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.01 14:19:58 von
    neuester Beitrag 23.03.01 14:28:54 von
    Beiträge: 2
    ID: 366.863
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      schrieb am 23.03.01 14:19:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://de.internet.com/marketing/artikel/index.jsp?2003652


      CeBIT 2001: eJay und Iobox bringen persönliches Online-Musikarchiv


      Die eJay AG, ein Anbieter für Musiksoftware und Online-Musikentertainment, und Iobox, die Mobile-Tochter des spanischen Telekommunikationsriesen Telefónica, stellen auf der CeBIT einen Musikservice für mobile Endgeräte vor. Der so genannte "Virtual Music Locker" ist ein zentraler Musikspeicher, in dem der Nutzer seine Musiktitel ablegen kann. Vom Mobiltelefon oder vom PC kann er auf dieses Musikarchiv zugreifen und sich gewünschte Titel anhören. Einzelne Songs sollen auch per Mobile Internet gekauft und der eigenen Datenbank hinzugefügt werden können.

      Die von eJay entwickelte Technologie soll kompatibel mit den Kopierschutzrichtlinien der Musikindustrie sein. Auch an Drittanbieter, etwa andere Online-Musikhändler, richten sich die Unternehmen mit ihrem Angebot. Der Service soll Anfang des nächsten Jahres eingeführt werden. Genaue Preismodelle gibt es noch nicht.

      mfg X
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 14:28:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      eJay in den Fängen von Napster ?


      Napster muss erneut vor Gericht


      Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Tauschbörse Napster finden kein Ende. Wie Jano Cabrera, Sprecher des amerikanischen Musikverbandes Recording Industry Association of America (RIAA), am Donnerstag mitteilte, wolle die klagende Musikindustrie den Fall in der nächsten Wochen erneut vor Gericht bringen. Der Grund: Napster missachte die gerichtliche Verfügung, urheberrechtlich geschützte Musiktitel zu sperren. "Es ist klar, dass sich Napster nicht an die einstweilige Verfügung des Gerichts hält, die vorsieht, dass sie urheberrechtlich geschützte Musiktitel von ihrer Internet-Seite entfernt. Wir werden in der nächsten Woche vor Gericht gehen, um die Missachtung der Verfügung zu dokumentieren", so Cabrera.

      Napster musste auf richterliche Anordnung 135.000 Musiktitel innerhalb einer 72-stündigen Frist aus dem Angebot tilgen, räumte jedoch schon kurz nach Ablauf des Ultimatums ein, mit dem sperren der Stücke nicht hinterher zu kommen. Dafür machte die Musikbörse die von den Musikkonzernen vorgelegten Daten verantwortlich, die eine genaue Identifizierung der Titel unmöglich gemacht hätten


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