Speku_verluste: Wie angeben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.03.01 08:20:31 von
neuester Beitrag 25.03.01 10:13:23 von
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Hallo zusammen,
Wie werden Speku-Verluste beim Finanzamt angegeben?
Kann mir jemand helfen? Bedanke mich im voraus.
Meine Fragen:
1.) In welcher Anlage zur Einkommenssteuererklärung
werden die Spekuverluste eingetragen?
2.) In der Berechnung der einzelnen Umsätze
habe ich angegeben:
Bspl.: Geschäftstag (14.09.00)
WKN-Nr.
Bezeichnung (T-online)
Ausführung (16 EUR)
Umsatz (7823,20 DM)
Stück (250 Stck.)
Gebühren (44,67 DM)
Gewinn/Verlust (-235,00 DM)
Ist es so richtig?
3.) Wie werden die Provision und Maklercourtage
behandelt? Werden diese zu den Velusten hinzuaddiert?
4.) Sind Stopp-Loss- oder Limitgebühren Werbugskosten?
5.) Wie muss das Finanzamt mir die Verluste bestätigen?
6.) Müssen die Speku-Verluste von 2000
jetzt angegeben werden, damit Sie in den
nächsten Jahren mit eventuellen Gewinne
gegengerechnet werden können?
Einen schönen Sonntagsausklang
wünscht salimba
Wie werden Speku-Verluste beim Finanzamt angegeben?
Kann mir jemand helfen? Bedanke mich im voraus.
Meine Fragen:
1.) In welcher Anlage zur Einkommenssteuererklärung
werden die Spekuverluste eingetragen?
2.) In der Berechnung der einzelnen Umsätze
habe ich angegeben:
Bspl.: Geschäftstag (14.09.00)
WKN-Nr.
Bezeichnung (T-online)
Ausführung (16 EUR)
Umsatz (7823,20 DM)
Stück (250 Stck.)
Gebühren (44,67 DM)
Gewinn/Verlust (-235,00 DM)
Ist es so richtig?
3.) Wie werden die Provision und Maklercourtage
behandelt? Werden diese zu den Velusten hinzuaddiert?
4.) Sind Stopp-Loss- oder Limitgebühren Werbugskosten?
5.) Wie muss das Finanzamt mir die Verluste bestätigen?
6.) Müssen die Speku-Verluste von 2000
jetzt angegeben werden, damit Sie in den
nächsten Jahren mit eventuellen Gewinne
gegengerechnet werden können?
Einen schönen Sonntagsausklang
wünscht salimba
zu 1) Anlage SO
zu 2) Die Provision/Courtage gehört nicht zu den Spekulationsverlusten sondern zu den Werbungskosten (3)
zu 3) Provisionen/Courtage sind Werbungskosten
zu 4) JA
zu 5) auf dem EkSt-Bescheid
zu 6) JA
zu 2) Die Provision/Courtage gehört nicht zu den Spekulationsverlusten sondern zu den Werbungskosten (3)
zu 3) Provisionen/Courtage sind Werbungskosten
zu 4) JA
zu 5) auf dem EkSt-Bescheid
zu 6) JA
Danke schön, Aktienkrieger, ich konnte das auch gerade brauchen.
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