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    Kann man ein Haus auch bei Nießbrauchrechten beleihen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.01 15:22:11 von
    neuester Beitrag 05.04.01 00:16:34 von
    Beiträge: 6
    ID: 373.329
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      Avatar
      schrieb am 02.04.01 15:22:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man ein Haus durch Schenkung erhalten hat und die Eltern daran noch Niesbrauchrechte haben, wird sowas eine Bank trotzdem beleihen?

      Nicht daß ich das sofort vorhätte, aber es wäre gut zu wissen, wenn einige Geschäfte schiefgehen, daß man dann noch eine dicke Beleihungsreserve hätte.

      Danke für Antwort.
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 15:39:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Willst Du dein letztes Hemd verzocken? ;) :D
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 15:45:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grundsätzlich spricht aus Sicht einer Bank nichts gegen die Beleihung eines Objektes an dem ein Nießbrauch besteht. Allerdings stellt der Nießbrauch eine (erhebliche) Wertminderung dar, die es zu bewerten gilt.
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 16:01:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gezfer hat Recht, eine Beleihung ist grundsätzlich möglich, allerdings wird die Bank je nachdem wie das Nießbrauchrecht aussieht einen sehr großen Abschlag machen!!
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 17:33:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Nießbrauchsrecht steht im Grundbuch in Abteilung II
      eingetragen, Grundschulden und Hypotheken werden in
      Abteilung III eingetragen. Hier besteht auch die sog.
      Rangfolge. Wenn Deine Eltern einem Gläubiger mit Ihrem
      Nießbrauch den Vorrang einräumen (dies muß notariell
      geschehen), wird jede Bank ohne zu zögern beleihen,
      wenn Zins und Tilgung aus dem Einkommen bestritten werden
      können. Sie wird dann allerdings bei einer eventuellen
      Versteigerung als Erste bedient und Deine Eltern gucken
      ungünstigenfalls in die Röhre. Daher wird der Notar immer
      über die Rangverhältnisse und die damit verbundenen Risiken
      aufklären.
      Gruß ententanz

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      Avatar
      schrieb am 05.04.01 00:16:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke Leute, das läuft ja hier schneller und besser, als wenn ich einen Rechtsanwalt anrufen würde.


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