Kann man ein Haus auch bei Nießbrauchrechten beleihen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.01 15:22:11 von
neuester Beitrag 05.04.01 00:16:34 von
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Wenn man ein Haus durch Schenkung erhalten hat und die Eltern daran noch Niesbrauchrechte haben, wird sowas eine Bank trotzdem beleihen?
Nicht daß ich das sofort vorhätte, aber es wäre gut zu wissen, wenn einige Geschäfte schiefgehen, daß man dann noch eine dicke Beleihungsreserve hätte.
Danke für Antwort.
Nicht daß ich das sofort vorhätte, aber es wäre gut zu wissen, wenn einige Geschäfte schiefgehen, daß man dann noch eine dicke Beleihungsreserve hätte.
Danke für Antwort.
Willst Du dein letztes Hemd verzocken?
Grundsätzlich spricht aus Sicht einer Bank nichts gegen die Beleihung eines Objektes an dem ein Nießbrauch besteht. Allerdings stellt der Nießbrauch eine (erhebliche) Wertminderung dar, die es zu bewerten gilt.
Gezfer hat Recht, eine Beleihung ist grundsätzlich möglich, allerdings wird die Bank je nachdem wie das Nießbrauchrecht aussieht einen sehr großen Abschlag machen!!
Ein Nießbrauchsrecht steht im Grundbuch in Abteilung II
eingetragen, Grundschulden und Hypotheken werden in
Abteilung III eingetragen. Hier besteht auch die sog.
Rangfolge. Wenn Deine Eltern einem Gläubiger mit Ihrem
Nießbrauch den Vorrang einräumen (dies muß notariell
geschehen), wird jede Bank ohne zu zögern beleihen,
wenn Zins und Tilgung aus dem Einkommen bestritten werden
können. Sie wird dann allerdings bei einer eventuellen
Versteigerung als Erste bedient und Deine Eltern gucken
ungünstigenfalls in die Röhre. Daher wird der Notar immer
über die Rangverhältnisse und die damit verbundenen Risiken
aufklären.
Gruß ententanz
eingetragen, Grundschulden und Hypotheken werden in
Abteilung III eingetragen. Hier besteht auch die sog.
Rangfolge. Wenn Deine Eltern einem Gläubiger mit Ihrem
Nießbrauch den Vorrang einräumen (dies muß notariell
geschehen), wird jede Bank ohne zu zögern beleihen,
wenn Zins und Tilgung aus dem Einkommen bestritten werden
können. Sie wird dann allerdings bei einer eventuellen
Versteigerung als Erste bedient und Deine Eltern gucken
ungünstigenfalls in die Röhre. Daher wird der Notar immer
über die Rangverhältnisse und die damit verbundenen Risiken
aufklären.
Gruß ententanz
Danke Leute, das läuft ja hier schneller und besser, als wenn ich einen Rechtsanwalt anrufen würde.
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