Deutsche Börse veröffentlicht Verstöße gegen das Regelwerk des Neuen Marktes - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.04.01 12:18:03 von
neuester Beitrag 03.04.01 12:24:38 von
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Deutsche Börse veröffentlicht Verstöße gegen das Regelwerk des Neuen Marktes
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse AG hat damit begonnen, Verstöße gegen das Regelwerk des Neuen Marktes im Internet zu veröffentlichen. Dies sei Resultat der seit 1. Januar in Kraft getretenen Verschärfung dieses Regelwerkes, teilte eine Sprecherin des Handelsplatzes am Dienstag in Frankfurt mit. Es würden ab sofort all jene Unternehmen benannt werden, die ihre Geschäftszahlen nicht fristgerecht veröffentlicht hätten. Geht das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr einher, endet die Frist zum 31. März des Folgejahres.
Begonnen wurde mit der Auflistung solcher Unternehmen, die ihre Jahreszahlen zum gesetzten Termin nicht bekannt gaben, obwohl ihrem Antrag auf eine Fristverlängerung zur Veröffentlichung nicht stattgegeben wurde. Dies sind der Liste zufolge ADVA , ArtStor , ARBOmedia.net , Lipro , intelligence , Energiekontor , Kinowelt Medien , Prodacta , Augusta Technologie , Pro DV Software , F.A.M.E Film&Music Entertainment und Group Technologies .
Gegen Ende der Woche soll dann eine zweite Liste folgen, in der auch solche Unternehmen aufgelistet würden, die mit der Veröffentlichung in Verzug sind und dabei erst gar keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hätten.
Hingegen seien die Anträgen von Intertainment , Metabox und EM.TV bewilligt worden.
Neben der Veröffentlichung von Regelverstößen sieht die Verschärfung des Regelwerkes vor, dass die Unternehmen seit Januar umfangreichere und standardisierte Quartalsberichte veröffentlichen müssen. Auch sind seit 1. März Unternehmen, Vorstand oder Aufsichtsrat dazu verpflichtet, den Kauf und Verkauf von Aktien des Unternehmens umgehend nach Erfolg (spätestens nach drei Tagen) zu melden./fh/aa/kh
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse AG hat damit begonnen, Verstöße gegen das Regelwerk des Neuen Marktes im Internet zu veröffentlichen. Dies sei Resultat der seit 1. Januar in Kraft getretenen Verschärfung dieses Regelwerkes, teilte eine Sprecherin des Handelsplatzes am Dienstag in Frankfurt mit. Es würden ab sofort all jene Unternehmen benannt werden, die ihre Geschäftszahlen nicht fristgerecht veröffentlicht hätten. Geht das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr einher, endet die Frist zum 31. März des Folgejahres.
Begonnen wurde mit der Auflistung solcher Unternehmen, die ihre Jahreszahlen zum gesetzten Termin nicht bekannt gaben, obwohl ihrem Antrag auf eine Fristverlängerung zur Veröffentlichung nicht stattgegeben wurde. Dies sind der Liste zufolge ADVA , ArtStor , ARBOmedia.net , Lipro , intelligence , Energiekontor , Kinowelt Medien , Prodacta , Augusta Technologie , Pro DV Software , F.A.M.E Film&Music Entertainment und Group Technologies .
Gegen Ende der Woche soll dann eine zweite Liste folgen, in der auch solche Unternehmen aufgelistet würden, die mit der Veröffentlichung in Verzug sind und dabei erst gar keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hätten.
Hingegen seien die Anträgen von Intertainment , Metabox und EM.TV bewilligt worden.
Neben der Veröffentlichung von Regelverstößen sieht die Verschärfung des Regelwerkes vor, dass die Unternehmen seit Januar umfangreichere und standardisierte Quartalsberichte veröffentlichen müssen. Auch sind seit 1. März Unternehmen, Vorstand oder Aufsichtsrat dazu verpflichtet, den Kauf und Verkauf von Aktien des Unternehmens umgehend nach Erfolg (spätestens nach drei Tagen) zu melden./fh/aa/kh
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