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    Hilfe wer kann mir dividendestripping erklären ??????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.01 17:02:39 von
    neuester Beitrag 08.04.01 20:49:05 von
    Beiträge: 6
    ID: 376.841
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      Avatar
      schrieb am 06.04.01 17:02:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi hab ne frage an die Profis wie funktioniert genau dividendenstripping (mit eurexoptionen ) ???????????????
      (risikolosdividenede bekommen )

      (wenns geht mit einem praktischem beispiel )


      vielen Dank im Voraus

      MM
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 17:16:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dividendenstripping
      Gezielte Veräußerung von Dividendenscheinen mit/ohne Wertpapier kurz vor dem Ausschüttungstermin mit unmittelbarem Rückkauf der Aktie danach. Dieses Verfahren zielt im wesentlichen auf die Vermeidung der Besteuerung der Kapitalerträge und/oder die Erlangung des Körperschaftsteuerguthabens, wenn der Veräußerer nicht anrechnungsberechtigt ist (z.B. ausländischer Aktionär). Diesem Geschäft beruht auf dem Sachverhalt, daß unmittelbar nach der Dividendenausschüttung (ex-Tag) der Börsenkurs i.d.R. um den Ausschüttungsbetrag sinkt.

      Beispiel: Aktionär 1 Aktionär 2
      Verkauf zum Kurs von 500 DM + 500,00 - 500,00
      Nettodividende + 30,00
      anrechenbare KapESt + 10,00
      anrechenbare KSt + 17,14
      Rückkauf - 455,00 + 455,00
      ergibt insgesamt + 45,00 + 12,14


      (Spesen bleiben aus Vereinfachung unberücksichtigt, spielen bei institutionellen oder gewerblichen Anlegern auch nur eine geringe Rolle).


      Das Risiko der Transaktionen liegt im erwarteten Kursabschlag, der durch andere Börseneinflüsse überlagert werden könnte. Zur Ausschaltung dieser Unsicherheit können die beiden Vertragspartner vorab einen bestimmten Preis vereinbaren.

      Bei Veräußerung von Aktie und Dividendenschein ist diese Regelung durch Einfügung von § 50c Abs. 10 EStG 1994 zumindest teilweise unterbunden worden. Hiernach ist die Steueranrechnung nicht möglich, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mindestens 10 Tage liegen oder Vereinbarungen getroffen werden, die das o.g. Risiko ausschließen.

      Bei ausschließlichem Verkauf der Dividendenscheine ist gem. § 20 Abs. 2 Nr. 2a EStG 1994 der Veräußerungserlös als Einnahme aus Kapitalvermögen zu besteuern.

      So etwas findet man raus indem man eine gute Suchmaschine aufruft, z.B google.de und als Suchbegriff Dividendenstripping eingibt. ;)

      Gruß P-matrix
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 22:08:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin Money Machine!
      Soweit ich Dich verstanden habe, geht es Dir um die Einnahme der Koest auf die Dividende in Form einer Arbitragetransaktion. Die Optionen auf den Basiswert sind fuer den Auslaender und den Inlaender de facto unterschiedlich geprict. Der Auslaender bekommt keine Koest, der Inlaender schon. Kaufe ich als Inlaender die Aktie und halte diese ueber den Dividendentermin, so vereinnahme ich die Koest. Dieser Satz muß teilweise in der Preisfeststellung der Optionen enthalten sein. Ich werde also die Aktie vor der Dividende kaufen und diese synthetisch ueber Optionen auf Termin verkaufen. Dieses geschieht indem ich deep in the money Puts kaufe (als Inlaender) und auf demselben Strike die Calls verkaufe (die Calls gehen durch die Put/Callparitaet auf amerikanische Optionen mindestens dem Wert der Finanzierung um, was aber trotzdem noch einem Bruchteil entspricht.). Bekomme ich die Dividende nun gutgeschrieben, so werde ich die Deep in the money Puts ausueben (es sind vom Typ amerikanische Optionen)und damit die Aktien wieder loswerden. Der Gewinn liegt in der Differenz um die der Forward (long put/short call) gegenueber dem Preis der Aktie und der Koest abweicht. So kann der Auslaender zumindest teilweise an der Koest profitieren, allerdings nur noch dieses Jahr, da ab naechstem Jahr die Steuerreform greift. Nur solltest Du bedenken, fuer den Privatanleger lohnt das Spielchen nicht!
      Frohes Handeln!
      Nordlicht
      Avatar
      schrieb am 08.04.01 18:28:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Thanks a lot !!!!!!!!!!!


      MM
      Avatar
      schrieb am 08.04.01 18:30:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      keine Angst ich will als Privater kein Dividenstripping machen !

      wollte es nur mal genauer wissen weil ich es in einem Buch gelesen habe ;-)



      MM

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      Avatar
      schrieb am 08.04.01 20:49:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Moin Moin!
      Indirekt gab es schon eine Moeglichkeit davon zu profitieren, ich hatte das mal in einem anderen Thread gepostet. Es ging um die Moeglichkeit der Arbitrage ueber den FDAX-Calendar-Spread. Das war auch fuer den Privaten moeglich, ich nehme aber nicht an, daß das jemand gemacht hat, auch wenn es in der Postanalyse profitabel war.
      Trotzdem bist Du eine Ausnahme, wenn Du Dich fuer sowas interessierst.
      Frohes Handeln!
      Nordlicht


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