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    Vorbörsliche Beteiligungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.04.01 19:41:45 von
    neuester Beitrag 09.04.01 14:38:58 von
    Beiträge: 6
    ID: 377.217
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      schrieb am 07.04.01 19:41:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich als Privatanleger vorbörslich Aktien z. B. der Windwelt AG erworben habe und die Windwelt dann an die Börse geht, bin ich dann auch an eine "Haltefrist" gebunden?

      Habe gehört, die Aktien liegen nach dem Erwerb einfach im Depot, man dürfte sie dann doch ohne Probleme verkaufen können. Weiß irgendwer näheres darüber (falls tatsächlich eine Haltefrist bestehen sollte, mit was für einer Strafe müßte man rechnen, wenn man die Aktie während der Frist verkauft?)

      Wäre für eine Antwort dankbar
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 20:51:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Megapol

      Eine vorbörsliche Beteiligung unterliegt keiner Haltefrist für Privatanleger, man kann sie vorbörslich(z.B.:L&S, etc.) kaufen und sie zu Börsenbeginn verkaufen. Eine Haltefrist ist nur für Großinvestoren (z.B.: Firmengründer) verpflichtent.
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 21:00:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      @claiton

      Danke für die Antwort und schönes Wochenende noch
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 22:13:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das ist nicht ganz richtig. Bei Börsengang müssen üblicherweise alle Altaktionäre unterschreiben (Lock up Erklärung)daß sie nicht verkaufen. Die (gesetzliche) Haltefrist beträgt normalerweise 6 Monate. Hatte das schonmal bei November! Das gilt aber nicht wenn man außerbörslich jemand findet der diese Klausel übernimmt
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 23:00:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sirius2000

      Nichts für ungut. Wir sprechen hier doch über vorbörsliche Beteiligungen von Privatanlegern(keine Altaktionären oder Firmenmitarbeitern) und solche gehören in den seltensten Fällen zu der Aktionärsgruppe die über 2,5% der gesamten Firmenanteile besitzen.
      Ich habe auch bereits vorbörslich gekauft, u.a. bei Lang und Schwarz und hier muss man keinen Vertrag unterschreiben, schon allein von der Stückzahl her ist das irrational.

      P.S: Es gibt bereits Portale in Deutschland, die sich auf den vorbörslichen Börsengang spezialisiert haben. Hier haben Kleinanleger gute Chancen Aktien in kleineren Stückzahlen zu bekommen. Aber Achtung: Schon kleinere Käufe od. Verkäufe können die Kurse enorm bewegen!

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      schrieb am 09.04.01 14:38:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich weiß schon von was ich rede. Die meisten Firmen die an die Börse gehen oder sogar alle lassen vor Börsengang ihre Altaktionäre die LockUp Erklärung unterschreiben. Die Altaktien bekommen dann bis Ablauf der Lockup Frist (meist 6 Monate) eine andere WKN als die handelbaren. Nach Ablauf der Frist bekommen sie die neue WKN. Habe ich wie gesagt schon mehrfach mitgemacht. Ich kann lediglich nicht sagen ob diese Vorgehensweise vorgeschrieben oder dem jeweiligen Unternehmen vorbehalten ist. Im Zweifel würde ich lieber nachfragen


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