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    HILFEEEEE! Rechtsproblem (Betrifft NICHT Aktien) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.01 20:18:05 von
    neuester Beitrag 09.04.01 22:41:36 von
    Beiträge: 14
    ID: 378.119
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      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:18:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      wie lange hab ich zeit auf eine anfechtung eines vertrags wegen sittenwidrigkeit zu reagieren?

      danke
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:21:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Frau...

      Sittenwidrige Geschäfte bedürfen keiner Anfechtung. Sie sind kraft Gesetzes nichtig.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:23:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      solche geschäfte sind grds. nichtig...d.h. entfalten keine rechtswirkungen...also keine angst...
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:23:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      tschuldigung, anfechtung wegen wucher??? (oder ist wucher sittenwidrig?)
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:30:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      also...wucher bedeutet auffälliges mißverhältnis zwischen leistung und gegenleistung...wenn das von dir getätigte geschäft ein solches objektives mißverhältnis aufweist, brauchst du nichts zu tun...

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      schrieb am 09.04.01 20:30:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Monika ,
      du musst schon etwas konkreter werden , wenn du für ein 30qm Appartment 2.500 DM zahlst dann ist das sicherlich Wucher aber nicht wenn dieses Zimmer im Adlon Hotel ist *g*
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:31:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wucher ist zwar nicht identisch mit Sittenwidrigkeit, die Rechtsfolgen sind aber die gleichen.

      Charlotte

      p.s. Wucher ist nicht leicht "durchzubringen"
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:34:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ocak,

      naja, aber anfechten muss ich`s schon, oder? ich hab den vertrag schon vor 4 wochen angefochten und nun will derjenige irgendwas! 4 wochen NACHDEM derjenige die anfechtung erhalten hat! ????
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:37:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      @lowboarder,

      sorry, dein posting nicht gesehen. also pass auf normalerweise gibt es für die vermittlung dieser sache zwischen 6-10 %, wobei 10 % eigentlich schon sehr, sehr teuer ist. ich soll aber über 35 % bezahlen :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 20:41:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      P.S. das geschäft ist noch NICHT durchgezogen!!!!! kein geld geflossen, keine ware geliefert!
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 21:21:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wofür dann zahlen, wenn es kein Geschäft gab? Dann ist ja nix vermittelt worden?

      5x der übliche Satz. Ab dann ist es Wucher. Wie schon einer geschrieben hat: Nicht leicht durchzusetzen eine Klage. Besser gar nicht nicht erst zahlen.

      Eventuell hilft es wenn Du den Typen sagt Du würdest den Staatsanwalt informieren wegen Preiswucher? Es gibt ja ein Gesetz dazu.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 21:28:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Batterie,

      danke, wo steht das mit dem 5-fachen satz? und was passiert wenn er das produkt "übereignet"? d.h. verkauft er verkauft es (dazu ist er lt. vertrag berechtigt) und fordert es dann ein (das produkt). es soll schon eine klage geben gegen diese firma (wegen betrug??)
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 22:37:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 22:41:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      5x: Das steht im Gesetz ;) Forsche doch selbst mal ein wenig. Es findet sich genug Material im Netz.
      Den 2. Satz habe ich nicht so richtig verstanden. Also wenn das Geschäft zustande kommt und normalerweise eine Vermittlergebühr fällig wird, so wird man diese zahlen müssen (und wollen?). Ich würde halt den üblichen Betrag überweisen und den Rest mit Hinweis auf Preiswucher nicht zahlen. Aber Du bist sicher bei einem Profi (Anwalt, Verbraucherberatung?) besser aufgehoben.
      Frag in einer NG (Newsgroup) nach. Die wissen da fast immer alles.


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