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    Frage zu Veräußerungsgewinnen/-verlusten. Folgende Handlungsweise erlaubt/strafbar??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.01 00:10:57 von
    neuester Beitrag 16.04.01 18:20:11 von
    Beiträge: 6
    ID: 379.996
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      Avatar
      schrieb am 12.04.01 00:10:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man Daytrading betreibt und somit auf eine enorme Anzahl
      von Trades kommt, ist folgende Arbeitserleichterung erlaubt
      oder mach ich mich strafbar?
      Ich muß sowohl für 2000 als auch für 1999 noch meine
      Steuererklärung abgeben. In 1999 habe ich einen Gewinn über
      der Freigrenze erzielt. In 2000 hat sich dieser Gewinn allerdings
      wieder in Luft aufgelöst. Zusammengefaßt habe ich ein leichtes
      Minus. Ich möchte mir die Arbeit nicht machen und sämtliche
      Trades dem Finanzamt erklären. Wenn ich nun dem Finanzamt
      gegenüber erkläre ich hätte in 99 keinen Gewinn über der
      Freigrenze erzielt und in 2000 keinen Verlust geltend mache,
      dem Finanzamt somit nur Arbeit erspare, mach ich mich damit
      strafbar?

      Besten Dank!
      Avatar
      schrieb am 13.04.01 20:12:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallöchen,

      aus rechtlicher Sicht, also aus einkommensteuerlicher Sicht, mußt Du Dir die Arbeit machen und in 1999 Deinen Gewinn feststellen lassen. Erst der Verlust aus 2000 kannst Du ja nach 1999 zurücktrgen lassen. Dieser Vorgang muß rein aus gesetzlicher Sicht eingehalten werden. Würdest Du die Gewinne in 1999 bewußt nicht angeben, auch wenn durch den Verlustrücktrag im Nachhinein keine Steuer entstehen würde, sind die Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO (glaube es ist der richtige §, habe z.Z. kein Gesetz)erfüllt. Du würdest Dich grundsätzlich strafbar machen. Ob jedoch etwas gegen Dich festgestzt bzw. ein Verfahren eröffnet wird kann ich mir aber nicht vorstellen.

      Wenn Du aber für 1999 noch keine EST-Erklärung eingereicht hast, könnte aber das FA einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn Du noch andere Einkünfte außer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast.

      Grüße und viele Ostereier

      Flughund
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:00:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo

      wie schauts aus, wenn ich in 2000 spekugewinne und spekuverluste gemacht habe ...unterm strich dann zb. 200 DM verlust oder gewinn habe!

      muß ich dann bei der steuererklärung diesen speku- verlust/gewinn angeben (also die ganzen trades auflisten) oder reicht es einfach, dass man sagt, man habe keine spekugewinne erzielt?

      bei zb. 300 DM verlust wäre ja wahrscheinlich schon ein verlustvortrag möglich, oder?

      thx
      Avatar
      schrieb am 16.04.01 14:38:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für nen Verlustvor- oder rücktrag musst du die SO ausfüllen und ne Anlage erstellen.

      Wenn du mit Gewinnen unter der Freigrenze bleibst, machst du einfach ein Kreuz bei : "........... unter 1000 DM" und der Fall ist erledigt. Ist genau wie bei den Kapitalerträgen.
      Avatar
      schrieb am 16.04.01 14:45:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke fish!

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      Avatar
      schrieb am 16.04.01 18:20:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Denk aber daran, dass Verluste aus Inlandsaktien dieses Jahr noch zu 100% zählen, Gewinne in 2002 aber nur zur Hälfte.

      Das heißt, dass 300 DM Verlust von diesem Jahr nächstes Jahr ggf. 600 DM Gewinn ausgleichen.

      Da könnte sich die Arbeit mit den Formularen evtl. auszahlen.


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