Kann ich eigentlich als Privatmann eine Fondgsgesellschaft gründen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.04.01 18:48:23 von
neuester Beitrag 19.06.02 01:50:07 von
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Kennt sich da jemand aus. Ein Investmentclub ist ja ganz interessant, eine Fondsgesellschaft stelle ich mir jedoch in der Außendarstellung sehr viel seriöser vor. Nur wer kann sie gründen und wie ?
HRDUERR
HRDUERR
Kein Problem, wenn Du eine Bank bist !!!
Man kann natürlich jederzeit eine Firma gründen und zusammen mit anderen an der Börse investieren.
Das hab ich auch getan.
Infos ?
tradezocker@gmx.de
Man kann natürlich jederzeit eine Firma gründen und zusammen mit anderen an der Börse investieren.
Das hab ich auch getan.
Infos ?
tradezocker@gmx.de
Schick mal `ne Mail an den Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften (unter www.bvi.de).
Es gibt RESTRIKTIVE resetzliche Vorgaben (Wertpapierhandelsgesetz etc.).
Gruss
Es gibt RESTRIKTIVE resetzliche Vorgaben (Wertpapierhandelsgesetz etc.).
Gruss
Nicht das WPHG ist hier relevant, sondern das KAAG, das Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften.
WPHG regelt Verhaltensregeln bei der Anlageberatung.
WPHG regelt Verhaltensregeln bei der Anlageberatung.
Herzlichen Dank !
Hat mir sehr geholfen.
Ihr
HRDUERR
Hat mir sehr geholfen.
Ihr
HRDUERR
@HRDUERR
Hallo,
falls Sie Vermögen für dritte verwalten wollen Sie eine Finanzdienstleistung und twar die Finanzportfolioverwaltung um Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG), womit die Tätigkeit grundsätzlich erlaubungspflichtig wird.
Um so eine Erlaubniss zu erhalten brauchen Sie neben vielen Faktoren insbesondere ausreichende finanzielle Mittel (mind. 50000 Euro), desweiteren müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung für diese Tätigkeit nachweisen. (siehe § 32 KWG).
Ohne starke Partner im Rücken ein sogut wie sinnloses Unterfangen.
Gruss
Mr. Suda
Hallo,
falls Sie Vermögen für dritte verwalten wollen Sie eine Finanzdienstleistung und twar die Finanzportfolioverwaltung um Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG), womit die Tätigkeit grundsätzlich erlaubungspflichtig wird.
Um so eine Erlaubniss zu erhalten brauchen Sie neben vielen Faktoren insbesondere ausreichende finanzielle Mittel (mind. 50000 Euro), desweiteren müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung für diese Tätigkeit nachweisen. (siehe § 32 KWG).
Ohne starke Partner im Rücken ein sogut wie sinnloses Unterfangen.
Gruss
Mr. Suda
und wie siehts aus mit einem privaten geschlossenen investmentfonds? können innerhalb des fonds realisierte spekugewinne dann immer noch steuerfrei bleiben, wenn die fondsanteile länger als 1 jahr gehalten werden?
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