+++ TIP +++ FÜR EC-KARTEN UND KREDITKARTEN-KUNDEN +++ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.04.01 12:54:10 von
neuester Beitrag 08.12.01 13:47:33 von
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Auch EC-Karten-Benutzer betroffen
Kreditkarten-Kunden können Gebühr bei Kündigung zurückfordern
ap DÜSSELDORF. Kreditkarten-Kunden können laut einem Gerichtsurteil bereits bezahlte Jahresgebühren teilweise zurückfordern, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Übliche Klauseln, die eine Rückzahlung ausschließen, sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtswidrig, wie die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Das gelte auch für die millionenfach ausgegebenen EC-Karten.
Eine Bank hatte sich zunächst geweigert, ihrem Kunden die im Voraus bezahlte Gebühr von 75 DM für eine Visa-Karte zurückzuerstatten. Dieser war zu einem anderen Kreditinstitut gewechselt, das eine kostenlose Kreditkarte anbot, und kündigte deshalb den alten Vertrag. Eine Gutschrift der restlichen Jahresgebühr sei aber laut Vertragsbedingungen "nicht vorgesehen", erklärte die alte Bank. Daraufhin zog der Kunde vor Gericht.
Die Frankfurter Richter entschieden in dem rechtskräftigen Urteil, es herrsche "ein unangemessenes Missverhältnis zwischen der erbrachten Dienstleistung und der gezahlten Vergütung", wenn der Kunde bei Vertragsende keine zeitanteilige Erstattung der Jahresgebühr erhalte.
Jurist Hartmut Strube von der Düsseldorfer Verbraucher-Zentrale schätzte den Schaden für die Verbraucher bei der üblichen Praxis auf "etliche Millionen Mark" pro Jahr. Die Bank spare ab der Kündigung des Kartenvertrags erhebliche Kosten, weil sie bereits bezahlte Leistungen nicht mehr erbringen müsse. So sei sie nicht mehr verpflichtet, gegenüber dem Vertragsunternehmen in Vorleistung zu treten. Regelmäßige Abrechnungen für den Kunden und Überprüfungen der Zahlungseingänge entfielen, sagte der Verbraucherschützer weiter. Zinsen müssten außerdem nicht mehr gutgeschrieben werden. (Aktenzeichen Oberlandesgericht Frankfurt 1 U 108/99)
HANDELSBLATT, Dienstag, 17. April 2001
Kreditkarten-Kunden können Gebühr bei Kündigung zurückfordern
ap DÜSSELDORF. Kreditkarten-Kunden können laut einem Gerichtsurteil bereits bezahlte Jahresgebühren teilweise zurückfordern, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Übliche Klauseln, die eine Rückzahlung ausschließen, sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtswidrig, wie die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Das gelte auch für die millionenfach ausgegebenen EC-Karten.
Eine Bank hatte sich zunächst geweigert, ihrem Kunden die im Voraus bezahlte Gebühr von 75 DM für eine Visa-Karte zurückzuerstatten. Dieser war zu einem anderen Kreditinstitut gewechselt, das eine kostenlose Kreditkarte anbot, und kündigte deshalb den alten Vertrag. Eine Gutschrift der restlichen Jahresgebühr sei aber laut Vertragsbedingungen "nicht vorgesehen", erklärte die alte Bank. Daraufhin zog der Kunde vor Gericht.
Die Frankfurter Richter entschieden in dem rechtskräftigen Urteil, es herrsche "ein unangemessenes Missverhältnis zwischen der erbrachten Dienstleistung und der gezahlten Vergütung", wenn der Kunde bei Vertragsende keine zeitanteilige Erstattung der Jahresgebühr erhalte.
Jurist Hartmut Strube von der Düsseldorfer Verbraucher-Zentrale schätzte den Schaden für die Verbraucher bei der üblichen Praxis auf "etliche Millionen Mark" pro Jahr. Die Bank spare ab der Kündigung des Kartenvertrags erhebliche Kosten, weil sie bereits bezahlte Leistungen nicht mehr erbringen müsse. So sei sie nicht mehr verpflichtet, gegenüber dem Vertragsunternehmen in Vorleistung zu treten. Regelmäßige Abrechnungen für den Kunden und Überprüfungen der Zahlungseingänge entfielen, sagte der Verbraucherschützer weiter. Zinsen müssten außerdem nicht mehr gutgeschrieben werden. (Aktenzeichen Oberlandesgericht Frankfurt 1 U 108/99)
HANDELSBLATT, Dienstag, 17. April 2001
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