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    MBX - Die Atempause ist vorbei ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.04.01 12:39:22 von
    neuester Beitrag 21.05.01 12:02:33 von
    Beiträge: 37
    ID: 384.549
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      Avatar
      schrieb am 19.04.01 12:39:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein guter Markt und ein paar Aktionäre mit gut gemachter Pressenotiz reichen eben doch nicht aus.

      Die rechtlichen Strukturen dieser Vereinigung unklar, 86 (?) Personen mit 5-6% des Grundkapitals, der infrage stehende Betrag 1 Mio DM - vielleicht auch 2 - ein Tropfen auf den heissen Stein (auf welchen Stein zuerst ?). Das wars für diese Übung !

      Die Initiatoren - zumindest die Verantwortlichen - werden den Betrag wahrscheinlich abliefern dürfen. Bei ICS stehen noch die Gehälter aus.

      Guter Gedanke. Lemming konnten wieder von 20 Euro träumen - 2 Euro gabs kurz wirklich.

      Na ja, eben mal wieder MBX - immer wieder für Überraschungen gut !
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 12:42:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 12:44:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rechtliche Strukturen? Es handelt sich um eine Gruppe von MBX-Aktionären, die untereinander eine Absprache getroffen haben. Da braucht man keine rechtlichen Strukturen.

      Es geht lediglich wegen den verleumderischen Falschmeldungen des Handelsblattes wieder nach unten.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 12:47:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, ja, wieder einmal die böse, böse Presse !
      Hoffentlich verkündet die keinen Konkurs, könnte ja
      gelogen sein.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 12:50:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh:

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      schrieb am 19.04.01 13:04:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Bat2k1

      Du siehst das etwas zu locker ! Hier geht es um ein öffentlich bekannt gemachtes Liquiditätsangebot für eine börsennotierte Gesellschaft seitens bestimmter ANTEILSEIGNER.

      Hier sind die Vertretungsbefugnis, die zu erbringenden Leistungen und die Haftungsfragen zu regeln. Sonst greift das BGB.

      Nur mal ein kleines Beispiel: Sollte MBX eine Garantie für IVS gegeben haben (Wovon ich ausgehe) und dort das Insolvenz-Procedere weiterlaufen (oder auch nicht) sind vorrangig ausstehende Gehälter und Sozialleistungen zu begleichen. Über die Bürgschaft haben die Mitarbeiter Zugriff auf das MBX Vermögen (soweit noch vorhanden). Kann MBX nicht zahlen, muss MBX das Liquiditätsangebot annehmen um die Bürgschaft zu befriedigen.

      Auf das Liqzuiditätsangebot kann sich jeder draufhängen: Banken (Zahlungsverkehr, Kredite, Bürgschaften, Garantien, Akkreditive etc.), Lieferanten (offene Rechnungen), Tochterunternehmen (Verlustübernahme bei Bürgschaften), Mitarbeiter (Gehälter), Arbeitsamt und BfA (Sozialleistungen) und nicht zuletzt Aktionäre (Aktienkauf oder Halten von Aktien wegen Liquiditätsspritze)

      Da hoffe ich doch dass alle zusammenhalten im Club, sonst darf der Initiator alleine herhalten.

      Da dürften schon einige Anwälte die Griffel schärfen, falls ausstehende Forderungen überfällig sind !


      Heidi, Heidi, die sich im Recht gut auskennt .....
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 13:06:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bat2k1

      Manchmal gibt es auch rechtliche Strukturen, wenn Akteure meinen, sie nicht zu brauchen. :laugh:

      Im vorliegenden Fall der Aktionärsgemeinschaft dürfte es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit zugegebenermassen etwas diffusen Absprachen handelt.
      Die besten Voraussetzungen für die sogenannte, sehr populäre "Streitgesellschaft".

      cu
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 13:09:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ wahrheidi

      genau das ist das dünne Parkett, auf das sich Amateure gewagt haben, ohne die Regeln zu kennen.

      good trades from
      zockerwilli
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 13:39:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      aber aber Heidi,

      mach denen doch nich soviel Angst :D....tststs...:D

      Mal abgesehen von der Aktionärsgemeinschaft, ist doch noch nix passiert.

      Man hat eine grundsätzliche Bereitschaft erklärt etwas zu tun, also sind erst mal Gespräche zu führen usw., kommt man hier nicht zu einer Einigung kann kein Dritter etwas fordern.

      Welche Anspruchsgrundlage gibt es denn, ausser dem §242 Treu und Glauben? Es ist doch noch kein Vertrag geschlossen worden !

      Ich sehe in der Erklärung eh nur ein LOI :D
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 14:22:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ First share

      Das ist kein Kaninchenzüchterverein die sich mal kurz für eine unausgegorene Idee getroffen haben.

      Das sind AKTIONÄRE = ANTEILSEIGNER des Unternehmens. Weiterhin demonstrieren Sie nach aussen hin Detail- und Sachkenntnisse über Unternehmen und Produkt.

      Weiterhin BESTÄTIGEN sie die Existenz der Kunden und Verträge und geben dieses Statement über Pressemitteilung bekannt:Nach EIGENEN RECHERCHEN bei Kunden des Unternehmens existieren diese Verträge. Welche Verträge (ALLE ? einschl. Internordic ?) Wer hat sie dazu authorisiert ? Wie wurden diese Informationen beschafft die MBX sonst streng geheim hält. Sind alle 86 Mitglieder informiert - und der Rest der Aktionäre nicht ???

      Hat MBX dabei geholfen an diese Info`s zu kommen ? Sind das Insiderkenntnisse die den Einstieg "zu Börsenkursen" leicht machen ? Oder sind die Informationen auf anderem Wege beschafft worden ? Wieso geben Kunden einer Gruppe von Aktionären Auskunft wo sonst laut MBX mit den gleichen Kunden Vereinbarungen bestehen sollen, diese Informationen NICHT UND AUF KEINEN FALL irgendjemanden zugänglich zu machen. Wieso dann einer kleinen Gruppe von Aktionären ?


      Die kommen mit einer Absichtserklärung nicht weg. Die zahlen ein ! Von Haftungen mal ganz abgesehen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 17:34:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wahrheini, eine Frage mal vorweg: Bist Du eigentlich Aktionär bei Metabox? Brauchst aber nicht darauf zu antworten.. Falls nicht, würde ich es als Unverschämtheit auffassen sich mit rechtlichen Fragestellungen hier einzumischen. Da haben sich Einzelpersonen zu einer lockeren Gruppe zusammengefunden. Ich weiß nicht ob die ein Vertragswerk untereinander geschlossen haben. Ich vermute mal, daß Du es weißt und kennst. Ich gehe mal davon aus, daß, wenn es an Verpflichtungen geht, jeder Einzelne der Gemeinschaft unterschreiben muß. Vermutlich ist es im gesellschaftsrechtlichen Sinne eine BGB-Gesellschaft, die natürlich auch gewissen Regeln unterliegt. Aber das wirst Du ja mit Deinen rechtlichen Kenntnissen aus den Bergen ohnehin sofort entscheiden können.
      Übrigens, auch Privatleute, die wahrheitswidrig wider besseren Wissens Vermutungen in die Welt setzen, können sich auch strafbar machen.
      Freundlichst wilbi
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 17:44:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sehe ich genauso: Sollten die Behauptungen, dass die Aufträge tatsächlich vorhanden sind, falsch sein, so ist dies meiner Meinung nach einer Kursmanipulation gleichzustellen.Denn wer in dieser Form an die Öffentlichkeit geht, der sollte sich schon im klaren sein, was er erzählt. Aber ich hoffe für alle Aktionäre, dass die Aktinärsgemeinschaft Recht hat und die Aufträge bestehen.
      Und für eine so lockere Gruppe halte ich die Aktionärsgemeinschaft gar nicht. Denn wer bereit ist, 1 bis 2 Mio zu investieren macht das nicht aus Spaß an der Freud, sondern aus rein monetären Zielen.

      Dollarking2000
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 18:04:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      In den Bergen, wo man nicht lesen kann oder will!
      Es gilt allein unsere Presseerklärung und nicht was in redaktionellen Organen daraus gemacht wird.

      Um den Umstrukturierungskurs zu unterstützen, erklärt die Aktionärsgemeinschaft ihre grundsätzliche Bereitschaft, dem Unternehmen zur Erweiterung seiner finanziellen Spielräume kurzfristig neues Kapital zuzuführen, und zwar ausdrücklich zu einem Ausgabekurs für junge Aktien, der nicht unter dem jeweiligen Börsenkurs liegt.

      Alles Klar??

      Oder für Bergbewohner: Wenn ich die grundsätzliche Bereitschaft erkläre, Dir Deine Geiß abzukaufen, so gehört diese noch lange nicht mir ehe wir nicht über die Kaufmodalitäten übereingekommen sind. (Preis-Liefertermin-Lieferort tot oder lebendig etc)

      Jetzt Klar????
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 18:20:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Heidi

      wer verklagt wen aufgrund welcher Anspruchsgrundlage zu was (z.B. 1Mio auf den Tisch legen für evtl. Gläubiger von MBX)?

      :laugh:

      Alle Anschuldigungen und Vermutungen in einen Topf werfen und daraus ne Anspruchgrundlage konstruieren??? Ne so einfach ist es nicht.

      Auf was willst du denn die A-Gemeinschaft verklagen?

      - Einzahlung von wie viel Geld auf welches Konto?

      - Haftung, für was?

      Die A-Gemeinschaft selbst wird im BGB (Gesellschaftsrecht) geregelt. Um die gehts mir auch nicht. Die werden sich schon noch genug streiten :D

      Was man vermuten könnte wären Insidergeschäfte von einzelnen Personen oder einer Gruppe aufgrund der "Eigenen Recherchen" aber das ist es fürs erste auch schon.

      Gruß FS
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 18:34:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      @lesa

      laß dich nicht unterkriegen. die sind doch nur neidisch, weil nicht sie so eine echt gute presseerklärung geschrieben haben. übrigens dein posting mit den bergen find ich spitze.

      @ zockerwilli , diewahrheidi

      was wollt ihr eigentlich noch alles in die presseerklärung reininterpretieren???? habt ihr die überhaupt einmal richtig gelesen???

      helv
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 18:41:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Heidi, die sich im Recht gut auskennt ... ist sehr tüchtig und weiß sich gut zu verkaufen. Heidi hat durch die gesellige Art zur Verbesserung des Boardklimas beigetragen. :p
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 19:45:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      also erklärt ihr euch jetzt bereit junge aktien in höhe von 1-2 mio. mark nicht unter dem börsenpreis zu zeichnen oder nicht?

      was soll das unprofessionelle rumgewurschtel?
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 19:47:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Heidi schämt sich wohl, weil sie auf mein Posting von 17,34 Uhr noch gar nicht geantwortet hat. Das Mädchen aus den Bergen ist doch sonst so flink.
      Freundlichst wilbi
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 19:55:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      wilbi, wenn du es eilig hast kann ich dir das auch beantworten.

      zu einer GesBR genügt das gemeinschaftliche hinwirken auf einen gemeinsamen zweck. schriftliche verträge sind nicht erforderlich. (so ist z.b. ein ehepaar, das ein haus baut auch eine GesBR)

      die haftung ist solidarisch, d.h. jeder gesellschafter haftet auf den vollen betrag.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 20:44:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sorry Freunde, hatte mich nicht "verdrückt" sondern war sehr beschäftigt (ausnahmsweise mal nicht die Ziegen melken)

      Also dem Posting und dem anderen auch ist nichts hinzuzufügen.

      Ihr scheint ja wohl schon auf dem Rückzug "nur Absichtserklärung", "Modalitäten stehen noch nicht fest" etc. etc.

      Ist also doch nur ein Letter of Intent ala MBX.

      Ich wünsche Euch nur dass die Bestätigung der Aufträge stimmt - da habt Ihr Euch aber weit aus dem Fenster gelehnt. "Eigene Recherchen beim Kunden". Wiese könnt Ihr beim Kunden recherchieren wenn MBX offiziell verlautbaren lässt dass die Auftraggeben NICHT bekanntgegeben werden.

      Wieso und auf welche Weise habt Ihr Euch Zugang zu Informationen verschafft die den Aktionären nicht zur Verfügung stehen und laut Auskunft der Gesellschaft nicht zur Verfügung stehen dürfen ?

      Wenn Ihr da geblufft habt könnt Ihr Euch sehr warm anziehen. Ansonsten stellt doch mal die Auftraggeber hier rein. Denn dann haben alle Aktionäre das Recht auf Auskunft - und der Nebeneffekt wäre ein rasanter Kursanstieg. Sonst sinds Insider Informationen die möglicherweise auf fragliche Weise beschafft worden sind.

      Ob ich Aktien habe ? Ich werd schon zu gegebener Zeit vom Berg runterkommen. Wollte ohnehin mal die Tante in Frankfurt besuchen.

      Heidi, Heidi die Rauch aufsteigen sieht .........
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:02:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Wahrheidi: Du verstehst da etwas nicht. Nicht die Behauptung, die Aufträge würden existieren, ist kursmanipulierend und irreführend, sondern die Zweifel einiger Presseorgane an den Aufträgen.

      Insiderinformationen wären es nur, wenn es sich um Auftraggeber von neuen Verträgen handeln würde. Die bekannten Verträge wurden adhoc publiziert, ob da nun die Auftraggeber genannt werden oder nicht. Metabox selber hat keine Pflicht, die einzelnen Modalitäten oder Auftraggeber adhoc bekanntzugeben. Es mag für dich persönlich kursrelevant sein, aus Sicht der Deutschen Börse ist es das aber nicht. MBX hat schließlich nie gesagt, die Aufträge würden nicht existieren, daher ist eine neue Adhoc mit Nennung der Auftraggeber nicht nötig.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:11:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Bat
      Damit hast Du mir noch eine grosse Freude bereitet, das war fetzig.
      Ich gehe jetzt essen, tschüss.
      Dein Ablauf als neuer CEO von MBX steht im Nachbarthread, bis morgen!
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:16:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Bat2k1

      Sorry aber da kommt Ihr nicht mehr raus. Hab ja garnichts dagegen dass die Aufträge echt sind (allein mir fehlt der Glaube) aber wie könnt Ihr beim Kunden recherchieren. Wie und auf welcher Rechtsbasis ?

      Die Aktionärsgemeinschaft spricht dem Vorstandsvorsitzenden Domeyer hinsichtlich der Frage der Existenz mehrerer adhoc-gemeldeter Verträge jedoch ausdrücklich ihr Vertrauen aus. Nach ihren eigenen Recherchen bei Kunden des Unternehmens existieren diese Verträge.

      Also jetzt Namen hier rein und Details die Ihr vorgebt zu haben. ALLEN Aktionären stehen diese Informationen zu. Ihr kennt sogar EINZELHEITEN der Verzögerungen - so gepostet.

      Also dass wird ein heisser Tanz !

      Heidi, Heidi die von hoch oben runterschaut (Berge meine ich, nicht Arroganz)
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:21:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das einzige, was dazu geschehen sein muss ist ein Anruf bei Herrn Thao Dinsgbums um ihn zu fragen, ob Internordic existiert. Das reicht völlig aus, um so eine Aussage zu rechtfertigen.

      Außerdem gehöre ich nicht zu der Aktionärsgemeinschaft.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:26:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      Also mit anderen Worten wieder Mal heisse Luft. Dem Thao Ngo würde ich noch nicht mal glauben dass Paris die Hauptstadt von Frankreich ist.

      Wer lockere Anrufe bei Dingsda und Dingsbumms "RECHERCHEN" nennt womit man Aufträge in Millionenhöhe nachweist (Umsatz 600 Mio für 2001 noch nicht korrigiert) täuscht die Angesprochenen.

      Das geht nicht gut aus !

      Heidi, Heidi .........
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:31:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Batman,

      so naiv kannst du nicht sein oder ist Mr. Vietnam vielleicht
      das Rotkehlchen Robin ?
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:38:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich sag ja nicht, daß mich das überzeugt. Aber es würde genau dem entsprechen, was man behauptet: Beim Kunden nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:42:15
      Beitrag Nr. 28 ()
      "NorDig" - nicht "Nordic"...

      Agnetha :kiss:
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:48:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      Heidi, du kleines Würstchen strampelst dich hier von früh bis spät im Internet ab, um hier jemandem was anzuhängen.

      DU hast hier gar nichts geleistet, sondern nur Unsinn produziert.

      Es haben hier 80 Personen etwas auf die Beine gestellt, das gilt es zu würdigen.

      Was daraus einmal wird, ist völlig offen, bisher wurde lediglich ein Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Gründung und die Ziele der Gemeinschaft klargemacht wurden.

      Verstehst du? Hier haben Menschen mal etwas getan! Real! Anstatt hier bei W: O ständig Müll auszukippen.

      WH

      PS: Laß es, du bist nichts wert.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 21:54:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      Heidi lässt mal andere posten:

      Thema: In Gedanken versunken...

      von WolkenloserHimmel 22.11.00 04:25:36 3812223620 MET(A)BOX AG

      Guten Morgen werte Leser/innen.

      Nun schreib ich hier und denke und überlege, wie ich es schon seit Wochen tu, ob ich denn auch mein Geld der quasi 4. monotheistischen Weltreligion "opfern" soll.
      Denn eine Glaubensfrage scheint es mir wohl ohne Zweifel zu sein.

      Allerdings, und das läßt meinem Geist keine Ruh, halte ich in Bezug auf Met@box weniger den Glauben oder den Nichtglauben an das, was angkündigt wurde, für streitbar.

      Denn sollte jemand glauben alle Veröffentlichungen seitens der AG dienten nur dem Zweck den Kurs hochzutreiben, ohne daß etwas dahintersteckt, so wäre dies wohl auszuschließen.

      Es macht keinen Sinn die erste Auftragsbekanntgabe über bis dato für diese Firma völlig unbekannte Auftragsgrößen im April und die nächsten zwei ebenfalls riesigen Aufträge Ende Juni, Anfang Juli bekanntzugeben, so man denn vorhätte, erst im Januar des folgenden Jahres seine Aktienbestände teuer auf den Markt zu werfen, wohlwissend, daß man bis dahin keine positiven Vollzugsmeldungen liefern kann.
      Denn das dürfte klar gewesen sein, daß der Kurs bis dahin seine Höhen nicht halten würde können.

      Nein, im Gegenteil, wäre eine betrügerische Absicht hinter all dem, so wäre es nur sinnvoll dies alles wesentlich später im Jahr und kürzer vor Ablauf der LockUp-Frist zu veröffentlichen.

      Deswegen halte ich ein völlig aus der Luft gegriffenes quasi Märchenschloß bzgl. der Aufträge für nahezu ausgeschlossen.

      Worum jedoch meine Gedanken kreisen, ist, daß es eben möglicherweise kein ganz so prachtvolles Märchenschloß ist, sondern in Wirklichkeit nur eine alte Burg.
      Von weitem sieht beides groß und auf jedenfall existent aus, jedoch offenbart sich bei näherem Betrachten der Unterschied.

      Und der Unterschied bzgl. Met@box wäre der, daß alle Aufträge ohne Zweifel zwar existieren, aber der genaue Inhalt der "Casus Knacktus" ist.

      Sollten beispielsweise Aufträge abgeschloßen worden sein, ohne daß ein Produkt existiert? (so sieht es allem Anschein nach aus, denn die Phoenix ist nicht fertig und war es noch weniger im April, Juni, Juli!)
      Und würde demzufolge das Produkt nicht bis zu einem fixen Datum geliefert werden, wäre auch der Auftrag hinfällig?

      Sollte möglicherweise der Auftrag nach Israel sich zumindest weiter verschieben, falls dort keine Einigung zwischen der Regierung und den Netzbetreibern gefunden wird?

      Wurde eventuell ein schlechter Preis pro Box vereinbart, so daß es gar ein Verlustgeschäft ist?
      Gerade bei dem Letter of Intent mit "InterNordic" wäre denkbar, daß dies für die Beteiligung an der E-Commerce-Betreiberplattform in Kauf genommen wurde?

      All diese Fragen sind offen, wurden jedoch seitens der Firma Met@box wenig konkretisiert.

      Meiner Meinung nach ist es aber nicht fraglich, ob Vollzug gemeldet wird, sondern in welchem Gewande.

      Was denkt ihr, wird es ein goldenes Gewand sein oder am Ende vielleicht gar der Mantel eines armen Bettlers?

      Tschau
      +++++++++
      Sind die anderen Clubmitglieder auch solche Leuchten ? Du muss wirklich MBX long sein bis zum Stehkragen !
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 22:44:57
      Beitrag Nr. 31 ()
      Du bist so blöd, daß sich die Balken biegen.

      Lies mal den ganzen Text nochmal, dann wirst du vielleicht verstehen, daß ich kritisch eingestellt war und nebenbei immernoch bin.

      Auch wenn es dich nichts angeht:

      Ich bin kein Mitglied der Aktionärsgemeinschaft.

      Mir gehen nur solche Ratten wie du auf die Nerven, die nichts besseres zu tun haben, als andere anzupissen, und das nichtmal sonderlich geschickt.

      Thema beendet, Gute Nacht.

      WH

      PS: Du bist nichts wert.
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 22:54:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ Wahrheidi, frag doch mal Deinen Alm_Ödi, ob der vielleicht der Gemeinschaft Tips und Geheimnisse verraten hat. Ich nehme an, daß Du doch von dem beraten wirst und daher Deine Weisheiten beziehst.
      Freundlichst wilbi aus dem Tale
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 23:57:15
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Heidi

      Ich hab mit der Gemeinschaft nix am Hut, mir gings nur um die Absichtserklärung, sonst nix :) hätte auch ne x-beliebige Aktie sein können.

      und bring Käse mit wenn du vom Berg kommst ;)


      @relation

      :D die met@pher war nicht auf dich bezogen, diente lediglich als Beispiel :)

      hmmm, ob ich Aktien hatte, habe oder will ? und von wem ? bleibt offen...

      Gruß FS :)
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 09:04:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ wolkenloser Himmel

      Tut mir leid dass ich die so ungeschickt angep..... habe (Deine eigenen Worte). Aber es war so ein wolkenloser Himmel und die Sonne hat so geblendet. Und dann hast Du auch noch bergab gestanden - das macht man nicht auf der Alm !

      Ansonsten musste Du ziemlich vollgeladen sein mit MBX Aktien. Wahrscheinlich noch Kredit bis zum Stehkragen, bei 45,80 eingestiegen und abwärts immer "verbilligt". Kann Deine Verbitterung verstehen - wär ja auch besser bei "dausend" Euro. Jetzt sind bald nur noch ein Zehntel von 1000 Cents.

      Heidi, Heidi, grüsst Euch aus den Bergen .........
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 10:24:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ FirstShare
      Heidi soll n o c h m e h r Käse bringen????!
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 11:03:20
      Beitrag Nr. 36 ()
      Die Pechsuse braucht keinen Käse mehr - die ist schon voll beladen mit MBX Schrott. Und dann die Füsse ....... !
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 12:02:33
      !
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