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    Günstiger Immobilienerwerb über Umwege-- Antworten gesucht. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.01 14:39:52 von
    neuester Beitrag 22.04.01 20:28:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 386.723
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      schrieb am 22.04.01 14:39:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      vieleicht kennt ja jemand die folgende oder eine ähnliche Situation und kann mir seine Erfahrungen schildern:

      Durch Zufall habe ich über meinen Job eine ältere Dame kennengelernt die hier in meinem Heimatort allein in einem
      recht großen freistehenden Haus alleine lebt. Das Haus ist in tadellosem Zustand (Sonnenkollektoren ,super isoliert, ringsherum Garten und Terrase ) und vor 6 Jahren fertiggestellt worden. Wert ca 1 Mio oder mehr ? Es sind keinerlei Belastungen mehr darauf. Als leiblicher Nachkomme dieser Frau gibt es einen Sohn, der Ehemann ist tot. Mit diesem Nachkommen (Sohn) lebt die Frau in totalem Clinch, er kümmert sich nicht die Bohne um sie. Diese Frau möchte gerne dass Haus vermieten (verkaufen will sie nicht !!) um zu ihrer schmalen Rente ein Zubrot zu haben, mit dem sie dann das Seniorenheim bezahlen kann. Sie wünscht sich jedoch sehr, daß sich dann die zukünftigen Mieter auch um sie im Seniorenheim kümmern, sie also pflegen und betun. Dafür wäre die Miete hypergünstig und nach Ihrem Tod bekämen die die Immobilie vererbt, die sie gepflegt hätten...

      Mal abgesehen davon, daß hier mit Verträgen alles hieb und stichfest gemacht werden muß, bleiben die Fragen was ist, wenn sie mal totaler Pflegefall ist und was ist, wenn sie stirbt ? Ihre Rente und unsere Miete decken das jedenfalls nicht. Und das Sozialamt sponsert erst wenn nichts mehr zu holen ist. Frage zwei: Der Sohn ist jetzt schon zu seiner Mutter nicht gerade fein, der läßt sich doch nicht das Haus wegnehmen ? So weit ich weiß, hat er allerdings bereits 250.000,-- von Ihr bekommenn nebst Kleinigkeiten wie Studium und Auto..., damit sei sein Anteil erledigt und so steht es auch im Testament. Doch Testamente kann man anfechten, wozu er als Prokurist einer großen Schweizer Baufirma sicher die Möglichkeiten hat.
      Was tun ?
      Es gäbe sogar die Möglichkeit, daß die Frau im Haus wohnen bleibt und wir nur die anfallenden Nebenkosten zahlen bräuchten, sie dafür aber mit all ihren Maken und Allüren, die sie sicher hat, in Kauf nehmen müßten, und das tagein und aus, in Pflege. Doch was tut man nicht alles ....

      Meinungen und rechtliche Tipps sind willkommen
      Avatar
      schrieb am 22.04.01 19:03:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo fasu,

      zunächst eines vorweg:
      bei solchen geschäften brauchst du immer einen anwalt, rechtsbeistand oder sowas, die materie ist kompliziert.

      meiner meinung nach ist vermietung mit späterer erbschaft quatsch, da du als fremder eine horrende erbschaftssteuer(bei dem baujahr glaube ich sogar vom verkehrs- und nicht vom einheitswert, bin mir aber nicht ganz sicher) zu zahlen hättest.
      aussedem macht dir der sohn mit pflichtteilansprüchen die hölle heiss.
      ein gangbarer weg ist meiner meinung nach der verkauf auf leibrente. das heisst, du kaufst die immobilie und bezahlst nicht sofort, sondern in monatlichen raten vergleichbar mit der miete bis ans lebensende der verkäuferin.
      nach dem tod hast du die immobilie gekauft und nicht geerbt(->steuer).
      solche verträge lassen sich sehr individuell gestalten, z.b. mit wohnrecht der verkäuferin auf lebenszeit, häuslicher wart und pflege oder was auch immer.
      wobei du darauf achten musst, dass deine belastung gedeckelt ist, sodass du im falle einer langjährigen intensivpflege nicht auf allen kosten sitzenbleibst.
      auch ist zu beachten, dass wenn du pflege übernimmst, du unter umständen die pflegeversicherung leistungsfrei stellst, d.h. du leistungen übernehmen musst, die eigentlich von der pflegeversicherung abgedeckt wären.
      du siehst also, es gibt eine menge zu beachten und ich kann nur meinen rat von oben wiederholen dir fachliche beratung zu besorgen.
      vielleicht berätst du dich mit der alten dame, was sie will und erwartet und ihr geht dann zusammen zu einem anwalt, um geeignete formen zu finden.


      gruss

      rd
      Avatar
      schrieb am 22.04.01 20:28:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Red, Danke für Deine Tipps, mit dem Sohn werde ich mich an einen Tisch setzen, am besten gleich mit Anwalt und der Dame.
      Weitere Statements sind willkommen...

      Fasu


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