Ich handele in den USA......, wo soll ich die Steuern zahlen ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.04.01 18:17:15 von
neuester Beitrag 26.09.01 16:25:39 von
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Hallo @all!
Könnt ihr mir vielleicht die folgende Frage beantworten?
Ich will in den USA bei einem Broker Konto eröffnen und dort auch (aussschliesslich) amerikanische Aktien handeln..
Was soll ich nun mit den Steuern tun?
Werden meine Gewinne nach dem deutschen Recht besteuert?
Was soll ich dann beim Ausfüllen meiner ESt.Erklärung berücksichtigen?
MfG
dmc
Könnt ihr mir vielleicht die folgende Frage beantworten?
Ich will in den USA bei einem Broker Konto eröffnen und dort auch (aussschliesslich) amerikanische Aktien handeln..
Was soll ich nun mit den Steuern tun?
Werden meine Gewinne nach dem deutschen Recht besteuert?
Was soll ich dann beim Ausfüllen meiner ESt.Erklärung berücksichtigen?
MfG
dmc
Du zahlst da Steuern, wo Dein Wohnsitz ist, also wohl in Deutschland...und Deine Gewinne gibst Du eben ganz normal auf Deiner Steuererklärung an. Dividendensteuer u. ä. werden Dir ja direkt vom Broker abgezogen, der diese an die amerikanischen Finanzämter entrichtet.
Viel Glück beim Traden
Viel Glück beim Traden
Beachte die Anlage Aus und die Anlage KAP. Gebe ggf. abgezogene Quellensteuern ein, je nach DBA wirkt sich die unterschiedlich aus.
Steuerpflichtig bist du auf jedem Falle in Deutschland, sofern Du hier mehr als 183 Tage im Jahr verbringst.
Steuerpflichtig bist du auf jedem Falle in Deutschland, sofern Du hier mehr als 183 Tage im Jahr verbringst.
Die Frage ist, ob hier überhaupt noch jemand Steuern zahlen muss??
Bei mir dauerts erst mal ne Weile...
Bei mir dauerts erst mal ne Weile...
Die taucht sie wieder auf, die Mär von den 183 Tagen.
Die sog. 183-Tage-Regelung hat weder mit Kapital- noch mit Spekulationseinkünften etwas zu tun. Sie regelt auch nicht, wo jemand grundsätzlich steuerpflichtig ist. Sie wird nur für die Zuweisung des Besteuerungsrechts bei Einkünften aus nichtselbstänger Arbeit herangezogen. Spielt beim Fragenden also keine Rolle.
Saludos,
Charanga
Die sog. 183-Tage-Regelung hat weder mit Kapital- noch mit Spekulationseinkünften etwas zu tun. Sie regelt auch nicht, wo jemand grundsätzlich steuerpflichtig ist. Sie wird nur für die Zuweisung des Besteuerungsrechts bei Einkünften aus nichtselbstänger Arbeit herangezogen. Spielt beim Fragenden also keine Rolle.
Saludos,
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