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    Gutachten: Infomatec-Vorstände müssen haften!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.01 18:51:22 von
    neuester Beitrag 22.10.01 22:07:09 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 26.04.01 18:51:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      26.04.2001

      I N F O M A T E C

      "Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung"

      Die Vorstände der AG sind nach einem neuen Gutachten
      persönlich haftbar für falsche Ad-hoc-Meldungen.


      Augsburg - Die ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard
      Harlos und Alexander Häfele müssen für falsche
      Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens persönlich haften.
      Das ist das Ergebnis eines achtzigseitigen Gutachtens des
      Augsburger Universitätsprofessors Thomas M. J. Möllers.

      Harlos und Häfele sitzen derzeit wegen mutmaßlichen
      Kursbetrugs in Untersuchungshaft. Sie hatten in ihrer
      Amtszeit angebliche Großaufträge für Software und
      "Surfstations" gemeldet und damit den Kurs ihrer Aktie massiv
      gepusht. Nach Einschätzung von Experten verdienten sie
      damit jeweils rund 30 Millionen Mark.

      Das jetzt vorgelegte Gutachten
      des bayerischen Rechtsexperten
      Thomas M. J. Möllers war mit
      Spannung erwartet worden.
      Erstellt wurde es für eine
      Kanzlei, die mehrere geprellte
      Infomatec-Anleger Kläger
      vertritt.

      Das Landgericht Augsburg, bei
      dem erste Musterklagen in dieser
      Angelegenheit anhängig sind, ist
      an die Expertise zwar nicht
      gebunden. Dennoch gehen
      Fachleute davon aus, dass sie
      für die Entscheidung des
      Gerichts erheblichen Einfluss
      haben wird. Indirekt würden
      davon auch andere Anleger in
      ähnlichen Musterklagen
      profitieren, da das Urteil gegen
      die Infomatec-Manager einen ersten Präzedenzfall schaffen
      würde.

      Möllers stützt sich in seinem Gutachten maßgeblich auf das
      Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dessen Paragraph 826 regelt,
      dass bei "sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigungen"
      Schadensersatz zu leisten ist. Diesen Tatbestand sieht der
      Jurist bei Harlos und Häfele erfüllt. Sie hätten durch die
      Ad-hoc-Mitteilungen vom Dezember 1998 und Mai 1999 die
      Anleger massiv getäuscht, auch wenn diese, wie von den
      zwei Inhaftierten beteuert wird, von der Pressestelle der
      Aktiengesellschaft herausgegeben worden sei.


      Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,130568,00.…

      .
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 19:10:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nachtigall- ich hör dir trapsen :)

      Auf nach Osnabrück!

      Gruß,
      SirTom
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 19:19:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 22:07:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      HANDELSBLATT, Montag, 22. Oktober 2001

      Infomatec legt Berufung gegen
      Schadenersatzurteil ein

      Die Gründer der insolventen Augsburger Infomatec AG
      haben am Montag Berufung gegen das Urteil des
      Augsburger Landgerichts eingelegt, in dem der
      Schadenersatzanspruch eines Anlegers anerkannt worden
      war.

      Reuters MÜNCHEN. Der Anwalt des früheren Vorstandschefs
      und Unternehmensgründers Alexander Häfele sagte am Montag
      Reuters, er sehe gute Chancen, dass das Oberlandesgericht
      München das Urteil aufhebe. Zum einen sei der Sachverhalt
      nicht richtig aufgeklärt worden, und zum anderen gebe es im
      Gesetz keine rechtliche Grundlage für den vom Kläger geltend
      gemachten Schadenersatzanspruch wegen falscher
      Adhoc-Meldungen. Wann mit einer ersten Verhandlung zu
      rechnen sei, konnte Rechtsanwalt Bernhard Hannemann nicht
      sagen.

      Schadenersatzanspruch wegen falscher Adhoc-Meldung wurde
      erstmals anerkannt.

      Das Augsburger Gericht hatte am 24. September erstmals den
      Schadenersatzanspruch eines Anlegers wegen falscher
      Adhoc-Meldungen anerkannt. In dem Prozess ging es um rund
      100 000 DM. Das Gericht sprach dem Kläger den von ihm für die
      Infometec-Aktien gezahlten Kaufpreis samt Zinsen zu. Richter
      Hans Gleich hatte bei der Urteilsverkündung gesagt, Anleger
      hätten nach Auffassung seiner Kammer bei falschen Angaben
      über die Lage eines Unternehmens sehr wohl einen Anspruch
      auf Schadenersatz. Anlegerschützer hatten das Urteil begrüßt,
      weil es die Chancen für ähnliche Klagen gegen andere
      Unternehmen wie E-MTV, Intershop und Metabox erhöhe. Das
      Landgericht München hatte in einem anderen Verfahren gegen
      Infomatec einen Schadenersatzanspruch von
      Infomatec-Aktionären abgelehnt. Auch eine ähnliche Klage auf
      Schadenersatz von 59 Aktionären gegen E-MTV war am 18.
      Oktober vom Münchener Landgericht abgewiesen worden.

      Gegen Harlos und Häfele, die mehrere Monate wegen des
      Verdachts des Kursbetruges in Untersuchungshaft gesessen
      hatten, und die am Neuen Markt gelistete Infomatec sind noch
      weitere Klagen von Anlegern anhängig, die sich getäuscht
      fühlen. Die Prozesse gegen Infomates selbst wurden wegen des
      laufenden Insolvenzverfahrens ausgesetzt. Die Deutsche Börse
      hatte am 10. Oktober angekündigt, die Zulassung der Aktien des
      Unternehmens zum Neuen Markt mit Ablauf des 10. November
      2001 zu beenden.

      Die Infomatec-Aktien notierten am Montag bei 17 Cents, 15 %
      oder drei Cents niedriger als zum Freitagsschluss.


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