Gutachten: Infomatec-Vorstände müssen haften!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.01 18:51:22 von
neuester Beitrag 22.10.01 22:07:09 von
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26.04.2001
I N F O M A T E C
"Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung"
Die Vorstände der AG sind nach einem neuen Gutachten
persönlich haftbar für falsche Ad-hoc-Meldungen.
Augsburg - Die ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard
Harlos und Alexander Häfele müssen für falsche
Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens persönlich haften.
Das ist das Ergebnis eines achtzigseitigen Gutachtens des
Augsburger Universitätsprofessors Thomas M. J. Möllers.
Harlos und Häfele sitzen derzeit wegen mutmaßlichen
Kursbetrugs in Untersuchungshaft. Sie hatten in ihrer
Amtszeit angebliche Großaufträge für Software und
"Surfstations" gemeldet und damit den Kurs ihrer Aktie massiv
gepusht. Nach Einschätzung von Experten verdienten sie
damit jeweils rund 30 Millionen Mark.
Das jetzt vorgelegte Gutachten
des bayerischen Rechtsexperten
Thomas M. J. Möllers war mit
Spannung erwartet worden.
Erstellt wurde es für eine
Kanzlei, die mehrere geprellte
Infomatec-Anleger Kläger
vertritt.
Das Landgericht Augsburg, bei
dem erste Musterklagen in dieser
Angelegenheit anhängig sind, ist
an die Expertise zwar nicht
gebunden. Dennoch gehen
Fachleute davon aus, dass sie
für die Entscheidung des
Gerichts erheblichen Einfluss
haben wird. Indirekt würden
davon auch andere Anleger in
ähnlichen Musterklagen
profitieren, da das Urteil gegen
die Infomatec-Manager einen ersten Präzedenzfall schaffen
würde.
Möllers stützt sich in seinem Gutachten maßgeblich auf das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dessen Paragraph 826 regelt,
dass bei "sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigungen"
Schadensersatz zu leisten ist. Diesen Tatbestand sieht der
Jurist bei Harlos und Häfele erfüllt. Sie hätten durch die
Ad-hoc-Mitteilungen vom Dezember 1998 und Mai 1999 die
Anleger massiv getäuscht, auch wenn diese, wie von den
zwei Inhaftierten beteuert wird, von der Pressestelle der
Aktiengesellschaft herausgegeben worden sei.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,130568,00.…
.
I N F O M A T E C
"Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung"
Die Vorstände der AG sind nach einem neuen Gutachten
persönlich haftbar für falsche Ad-hoc-Meldungen.
Augsburg - Die ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard
Harlos und Alexander Häfele müssen für falsche
Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens persönlich haften.
Das ist das Ergebnis eines achtzigseitigen Gutachtens des
Augsburger Universitätsprofessors Thomas M. J. Möllers.
Harlos und Häfele sitzen derzeit wegen mutmaßlichen
Kursbetrugs in Untersuchungshaft. Sie hatten in ihrer
Amtszeit angebliche Großaufträge für Software und
"Surfstations" gemeldet und damit den Kurs ihrer Aktie massiv
gepusht. Nach Einschätzung von Experten verdienten sie
damit jeweils rund 30 Millionen Mark.
Das jetzt vorgelegte Gutachten
des bayerischen Rechtsexperten
Thomas M. J. Möllers war mit
Spannung erwartet worden.
Erstellt wurde es für eine
Kanzlei, die mehrere geprellte
Infomatec-Anleger Kläger
vertritt.
Das Landgericht Augsburg, bei
dem erste Musterklagen in dieser
Angelegenheit anhängig sind, ist
an die Expertise zwar nicht
gebunden. Dennoch gehen
Fachleute davon aus, dass sie
für die Entscheidung des
Gerichts erheblichen Einfluss
haben wird. Indirekt würden
davon auch andere Anleger in
ähnlichen Musterklagen
profitieren, da das Urteil gegen
die Infomatec-Manager einen ersten Präzedenzfall schaffen
würde.
Möllers stützt sich in seinem Gutachten maßgeblich auf das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dessen Paragraph 826 regelt,
dass bei "sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigungen"
Schadensersatz zu leisten ist. Diesen Tatbestand sieht der
Jurist bei Harlos und Häfele erfüllt. Sie hätten durch die
Ad-hoc-Mitteilungen vom Dezember 1998 und Mai 1999 die
Anleger massiv getäuscht, auch wenn diese, wie von den
zwei Inhaftierten beteuert wird, von der Pressestelle der
Aktiengesellschaft herausgegeben worden sei.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,130568,00.…
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Nachtigall- ich hör dir trapsen
Auf nach Osnabrück!
Gruß,
SirTom
Auf nach Osnabrück!
Gruß,
SirTom
HANDELSBLATT, Montag, 22. Oktober 2001
Infomatec legt Berufung gegen
Schadenersatzurteil ein
Die Gründer der insolventen Augsburger Infomatec AG
haben am Montag Berufung gegen das Urteil des
Augsburger Landgerichts eingelegt, in dem der
Schadenersatzanspruch eines Anlegers anerkannt worden
war.
Reuters MÜNCHEN. Der Anwalt des früheren Vorstandschefs
und Unternehmensgründers Alexander Häfele sagte am Montag
Reuters, er sehe gute Chancen, dass das Oberlandesgericht
München das Urteil aufhebe. Zum einen sei der Sachverhalt
nicht richtig aufgeklärt worden, und zum anderen gebe es im
Gesetz keine rechtliche Grundlage für den vom Kläger geltend
gemachten Schadenersatzanspruch wegen falscher
Adhoc-Meldungen. Wann mit einer ersten Verhandlung zu
rechnen sei, konnte Rechtsanwalt Bernhard Hannemann nicht
sagen.
Schadenersatzanspruch wegen falscher Adhoc-Meldung wurde
erstmals anerkannt.
Das Augsburger Gericht hatte am 24. September erstmals den
Schadenersatzanspruch eines Anlegers wegen falscher
Adhoc-Meldungen anerkannt. In dem Prozess ging es um rund
100 000 DM. Das Gericht sprach dem Kläger den von ihm für die
Infometec-Aktien gezahlten Kaufpreis samt Zinsen zu. Richter
Hans Gleich hatte bei der Urteilsverkündung gesagt, Anleger
hätten nach Auffassung seiner Kammer bei falschen Angaben
über die Lage eines Unternehmens sehr wohl einen Anspruch
auf Schadenersatz. Anlegerschützer hatten das Urteil begrüßt,
weil es die Chancen für ähnliche Klagen gegen andere
Unternehmen wie E-MTV, Intershop und Metabox erhöhe. Das
Landgericht München hatte in einem anderen Verfahren gegen
Infomatec einen Schadenersatzanspruch von
Infomatec-Aktionären abgelehnt. Auch eine ähnliche Klage auf
Schadenersatz von 59 Aktionären gegen E-MTV war am 18.
Oktober vom Münchener Landgericht abgewiesen worden.
Gegen Harlos und Häfele, die mehrere Monate wegen des
Verdachts des Kursbetruges in Untersuchungshaft gesessen
hatten, und die am Neuen Markt gelistete Infomatec sind noch
weitere Klagen von Anlegern anhängig, die sich getäuscht
fühlen. Die Prozesse gegen Infomates selbst wurden wegen des
laufenden Insolvenzverfahrens ausgesetzt. Die Deutsche Börse
hatte am 10. Oktober angekündigt, die Zulassung der Aktien des
Unternehmens zum Neuen Markt mit Ablauf des 10. November
2001 zu beenden.
Die Infomatec-Aktien notierten am Montag bei 17 Cents, 15 %
oder drei Cents niedriger als zum Freitagsschluss.
Infomatec legt Berufung gegen
Schadenersatzurteil ein
Die Gründer der insolventen Augsburger Infomatec AG
haben am Montag Berufung gegen das Urteil des
Augsburger Landgerichts eingelegt, in dem der
Schadenersatzanspruch eines Anlegers anerkannt worden
war.
Reuters MÜNCHEN. Der Anwalt des früheren Vorstandschefs
und Unternehmensgründers Alexander Häfele sagte am Montag
Reuters, er sehe gute Chancen, dass das Oberlandesgericht
München das Urteil aufhebe. Zum einen sei der Sachverhalt
nicht richtig aufgeklärt worden, und zum anderen gebe es im
Gesetz keine rechtliche Grundlage für den vom Kläger geltend
gemachten Schadenersatzanspruch wegen falscher
Adhoc-Meldungen. Wann mit einer ersten Verhandlung zu
rechnen sei, konnte Rechtsanwalt Bernhard Hannemann nicht
sagen.
Schadenersatzanspruch wegen falscher Adhoc-Meldung wurde
erstmals anerkannt.
Das Augsburger Gericht hatte am 24. September erstmals den
Schadenersatzanspruch eines Anlegers wegen falscher
Adhoc-Meldungen anerkannt. In dem Prozess ging es um rund
100 000 DM. Das Gericht sprach dem Kläger den von ihm für die
Infometec-Aktien gezahlten Kaufpreis samt Zinsen zu. Richter
Hans Gleich hatte bei der Urteilsverkündung gesagt, Anleger
hätten nach Auffassung seiner Kammer bei falschen Angaben
über die Lage eines Unternehmens sehr wohl einen Anspruch
auf Schadenersatz. Anlegerschützer hatten das Urteil begrüßt,
weil es die Chancen für ähnliche Klagen gegen andere
Unternehmen wie E-MTV, Intershop und Metabox erhöhe. Das
Landgericht München hatte in einem anderen Verfahren gegen
Infomatec einen Schadenersatzanspruch von
Infomatec-Aktionären abgelehnt. Auch eine ähnliche Klage auf
Schadenersatz von 59 Aktionären gegen E-MTV war am 18.
Oktober vom Münchener Landgericht abgewiesen worden.
Gegen Harlos und Häfele, die mehrere Monate wegen des
Verdachts des Kursbetruges in Untersuchungshaft gesessen
hatten, und die am Neuen Markt gelistete Infomatec sind noch
weitere Klagen von Anlegern anhängig, die sich getäuscht
fühlen. Die Prozesse gegen Infomates selbst wurden wegen des
laufenden Insolvenzverfahrens ausgesetzt. Die Deutsche Börse
hatte am 10. Oktober angekündigt, die Zulassung der Aktien des
Unternehmens zum Neuen Markt mit Ablauf des 10. November
2001 zu beenden.
Die Infomatec-Aktien notierten am Montag bei 17 Cents, 15 %
oder drei Cents niedriger als zum Freitagsschluss.
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