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    Wer kann helfen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.05.01 00:48:01 von
    neuester Beitrag 15.05.01 17:35:47 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 09.05.01 00:48:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle! Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Steuer, vielleicht kann mir ja eine(r) von Euch weiterhelfen?! Das wäre echt toll, und ich wäre sehr dankbar.
      Es geht mir vor allem darum, eine korrekte Steuererklärung abzugeben. Ich finde es nämlich auch nicht gut, wenn andere Steuern hinterziehen, was ja leider sogar bei unseren Politikern, wie man in der CDU-Spendenaffäre gesehen hat, vorkommt. Für mich ist das aber kein Grund, selber zu bescheissen.
      Also, bitte lasst so Tipps wie „würde ich gar nicht erst angeben“ etc. bitte gleich von Anfang an weg. (Ich finde es nämlich asozial Dienste des Staates in Anspruch zu nehmen --von der Börsenaufsicht über die Schulen über die öffentlichen Strassen etc. – ohne etwas dafür bezahlen zu wollen, aber das ist ein grundsätzlicheres Thema, das hier nicht erörtert werden soll).
      Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
      Ich habe im Jahr 2000 ca. 17200,- DM mit Aktien und Optionsscheinen (Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist) verdient (Verluste innerhalb dieses Jahres sind schon gegengerechnet). Ich habe bei der Errechnung meines Gewinns dabei immer schon die Transaktionskosten abgezogen—ist das zulässig? Ich bin Student und habe ansonsten kein Einkommen. Na ja, ich bekomme 150,-DM pro Monat Büchergeld (ein Stipendium), d. h. noch mal 1800,-DM pro Jahr. Zählt das auch als Einkommen und muss deshalb versteuert werden? Ausserdem habe ich noch 350,-DM Zinsen von der Volksbank erhalten (als Ausschüttung auf Gesellschaftsanteil in Höhe von 5000,-DM). Muss das versteuert werden, oder bleibt das frei, weil ich meinen Freibetrag von 3100,-DM nicht überschritten habe?
      Ich habe ausserdem noch mal für 1999 meine Börsenerfolgsbilanz (oder besser: Misserfolgsbilanz!) ausgerechnet. Ich habe im Jahr 1999 ca. 7100,-DM Verluste gemacht (alles innerhalb der Spekulationsfrist). Ich habe damals aber keine Steuererklärung abgegeben, da ich dachte, dass ich ja sowieso kein zu versteuerndes Einkommen hätte.
      Jetzt meine Fragen:

      1. Kann mir jemand ungefähr sagen, was ich für 2000 voraussichtlich an Steuern zahlen werden muss? Ich habe mir von www.bundesfinanzministerium.de das Steuerberechnungsprogramm heruntergeladen. Da gibt es aber zwei Kategorien für die Steuerberechnung („Einkommenssteuerpflichtige“ und „Arbeitnehmer“), kann mir jemand sagen, welche da für mich zutrifft?

      2. Kann ich meine Verluste aus dem Jahre 1999 noch irgendwie geltend machen, oder ist das zu spät. Wenn ja, in welcher Höhe, und müsste ich dann eine Steuererklärung für 1999 machen?

      3.Ich habe jetzt schon z. T. von den sog. Werbekosten, die absetzbar sind, gelesen. Konkret, was könnte ich von den 17200,-DM damit noch abziehen und in welcher Höhe? (z. B. Handelsblatt-, Börse Online-, Telebörse-Abonnements in welcher Höhe?, Depotgebühren in welcher Höhe? Portokosten für Briefe an Banken? Onlinekosten für Onlinetransaktionen? Telefongebühren für Anrufe beim Broker? Irgendwelche Bücher für mein Studium? Bürobedarf? Wie sieht es mit Computer/Drucker aus? Was eventuell sonst noch?)

      Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einige von Euch, die sich mit der Materie schon ein bisschen besser auskennen als ich, mir weiterhelfen könnten. Danke schon im Voraus!

      Gruss

      Michael
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 01:55:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Steuerstudent

      Ich kann Dir zwar nicht jede Frage beantworten, aber ich hoffe, Dir wenigstens ein bischen helfen zu können.
      Zu den Transaktionskosten: Darum mußt Du Dich überhaupt nicht kümmern, Du berechnest nur, was Du insgesamt (einschließlich Transaktionskosten) für Deine Aktien bezahlt hast. Um Deinen Gewinn zu ermitteln,
      ziehst Du diese Summe einfach nur vom Verkaufserlös (wiederum einschließlich Transaktionskosten) ab.
      Verluste aus 1999: Die sind leider für ewig verloren. Erst ab 2000 kann man innerhalb der einjährigen
      Spekulationsfrist realisierte Verluste mit Gewinnen aus späteren Jahren verrechnen.
      Die 350DM Zinsen kannst Du vergessen, Du gibst in Deiner Steuererklärung einfach nur an, dass Du unterhalb
      Des Freibetrags liegst.
      Die 17200 DM Spekulationsgewinn müssen aber leider versteuert werden! Allerdings gibt es gewisse Freibeträge (ich weiß jetzt nicht genau in welcher Höhe), die Du davon abziehen kannst.
      Du wirst insgesamt nicht mehr als höchstens 4-5000 tausend DM als Einkommen zu versteuern haben.
      Werbungskosten: Hier kannst Du eigentlich alles absetzen, was direkt mit Deinem Einkommen durch
      Börsenspekulationen zu tun hat. Das Problem liegt darin, dem Finanzamt nachzuweisen, welche Kosten
      Angefallen sind. Depotgebühren der Bank-kein Problem,darüber gibt es eine Abrechnung-, Zeitschriften-nur
      Wenn Du nachweisen kannst, dass Du sie auch tatsächlich gekauft hast. Das ist bei einem Abonnement
      Kein Problem, aber wenn Du sie an einem Kiosk gekauft hast, hast Du Dir sicherlich nicht jedesmal eine
      Rechnung geben lassen.
      Telefon und Briefmarken ergeben ähnliche Probleme. Wieviel Gespräche hast Du mit Deiner Bank geführt
      Und wie viele privat?
      Mehr weiß ich jetzt leider auch nicht. (Nur eines noch, meine Steuererklärung ist auch noch nicht fertig!)

      Kaptah
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 06:32:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      natürlich hat jeder seine eigene meinung über die steuern,die zu zahlen sind.ich als normaler arbeitnehmer zahle eigentlich schon genug für all das was anliegt in unseren globalen system mit den führenden politikern,die ich auch als parasieten bezeichnen kann,ohne schlechtes gewissen zu haben!
      wie kann das eigentlich sein das man seine eigenen gewinne versteuern muß,wenn man mit sein eigenen kapital,das mann sich erarbeitet hat, risikoreich investiert hat(unter genug betrügerischen unternehmern)(anfangs unwissend) und aber gleichzeitig die wirtschaft unterstützt, das ja das A+O des wohlstandes allgemein ist!?
      die fetten häßlichen unbeweglichen möchte gern rethoriker, halten bloß die hände auf, und lachen sich eins!!!

      so jetzt schaun wa mal langsam wie mein geld heute arbeiten wird...brauch mal wieder urlaub...(wenn man mir das noch gönnt)...keine angst ich zahle selber und lasse es mir nicht von den steuerzahlern ausgeben!!!


      LOL
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 17:35:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Steuerstudent

      Bei den Werbungskosten genügt in vieelen Fällen auch ein von Dir handgeschriebener "Ersatzbeleg". z.B. Briefmarken DM 50,-- oder Büromaterial DM 120,-- oder für Telefonate mit der Direktbank "durchschnittlich DM 20,-- pro Monat = DM 240,-- im Jahr (paar Telefonrechnungen beilegen), das gleiche auch für Online-Gebühren. Für Fahrten zur Bankfiliale "20mal ....km à DM o,52" (plus evtl. Parkgebühren), auch Börsen-Seminare oder Kurse, jeweils auch Fahrtkosten dazu. Hier natürlich Belege (Anmeldung, Teilnahmeschein etc.).
      Auch absetzbar: Fahrten zur Hauptversammlung (Beleg aufheben, Eintrittskarte o.ä., km Dm 0,52), Essen mit einem Anlageberater, Abos für die genannten Börsenzeitschriften (nicht Handelsblatt, FAZ etc.). Taschenrechner, Börsensoftware, FAchliteratur (Belege der Buchhandlung oder Ersatzbeleg über kleineren Betrag), Kontoführungsgebühren und Depotgebühren der Bank. Auch Kreditkosten, wenn man dafür (was nicht sehr klug ist) Aktien gekauft hat.
      Die Werbungskosten müssen natürlich in einem gewissen Verhältnis zur den Einnahmen aus Kapitalvermögen stehen. Ein Flug plus Übernachtung zur Hauptversammlung geht nur, wenn man schon für einige 1000,- DM Aktien dieser Gesellschaft hat.

      Computer absetzen ist schwierig. Dazu muß peinlichstgenau ein Formular ausgefüllt werden, um den privaten Anteil festzustellen. Dann, falls genehmigt, absetzen über ein paar Jahre.

      Molch


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