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    Systracom - Kursverluste im gesperrten Depot! Was tun??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.05.01 03:48:31 von
    neuester Beitrag 16.05.01 02:16:57 von
    Beiträge: 35
    ID: 398.378
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 03:48:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich studiere nun schon länger alle systacom-threads und finde fast nix zu der frage, was man denn (jetzt noch) unternehmen kann bei den schleichenden kursverlusten im depot der systracom-bank. Auch noch: was tun, wenn inzwischen die optionsscheine ausgelaufen sind?

      Wer kennt die rechtslage?
      Wer hat schritte unternommen und kann erfahrungen mitteilen?

      Infos hier posten!
      Ich denke, dass dies ein kleines forum dazu werden könnte.
      Denn mit dem problem müssten doch einige auf heissen kohlen sitzen.

      ich selber habe mit nem optionsschein, den ich einfach nicht mehr verkaufen konnte seit bankschließung 90% verlust gemacht!!!!

      danke für jeden substantiellen gedanken.
      dummschwätzer ins pefferwachstumsland!!

      gruss nasendachs
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 03:50:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu sachlage: es ist ja ein schaden entstanden. Es geht auch nicht um billige ausreden, daß aktien auch wieder steigen können, insofern sei KEIN realer schaden entstanden. allein, wenn man z.b. laaaannnngee warten muss, ist ein schaden entstanden. und bei optionsscheinen ist der schaden auch total möglich.

      was kann man tun?
      wer kennt die rechtslage?
      wer hat was unternommen und welche erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 06:59:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      du kannst gegen systracom auf schadenersatz klagen.

      das geld welches dir entgangen ist fällt nicht in den einlagenschutzfonds, sondern du würdest (wenn überhaupt) was aus der insolvenzmasse bekommen.

      ob da noch was übrig bleibt ist sehr fraglich!

      ich würde sagen: pech gehabt!

      grüsse
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 07:02:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie sagt man: "drum prüfe wer sich ewig binde"
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 10:52:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @nasendachs

      Also wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann wuerde
      ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen und
      Schadensersatzansprueche gegen die Systracom Bank AG und
      evtl. gegen die leitenden Mitarbeiter geltend machen.

      Sollte sich evtl. doch noch ein Rechtsnachfolger ergeben
      (man weiss ja nie, was so einem Insolvenzverwalter alles
      einfaellt), dann bekommst Du vielleicht noch was.

      Vielleicht ergibt sich ja auch noch bei Nachforschungen
      eine Moeglichkeit in das Privatvermoegen der leitenden
      Mitarbeiter der Systra zu vollstrecken (z.B. wegen einer
      Straftat...z.B. vorsaetzliche Veruntreuung). Wuerd mich
      wundern, wenn da alles legal gelaufen ist.

      Ansonsten bleibt Dir nur, renitent zu sein und bei allen
      moeglichen Leuten (BAKred, BdB, Systra,
      Bundesfinanzministerium, N-TV, N24, ZDF, ARD,.....)
      permanent nachzufragen, anzurufen, zu mailen, Briefe zu
      schreiben und die Leute solange nerven, bis es denen zu viel
      wird und sie allein schon deshalb voran machen, damit sie
      endlich wieder Ruhe haben vor Dir und den anderen Systra
      Kunden.

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      Avatar
      schrieb am 09.05.01 13:06:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Mibus
      Ist wohl seine einzige Möglichkeit, aber ich fürchte, da wird nicht viel draus.
      Sys war viel zu klein und unbedeutend als daß sich Medien und Öffentlichkeit
      großartig dafür interessieren würden. Das Bakred hat nur seinen Job gemacht
      und im letzten Augenblick die Notbremse gezogen. Naja, und die Verantwortlichen
      bei Sys werden ihr Privatvermögen schon wirksam zu schützen wissen. Glaube kaum,
      daß man von denen was holen könnte.

      Jedenfalls ist und bleibt Sys ein abschreckendes Beispiel dafür, wie man innerhalb
      weniger Monate lustig in die Insolvenz steuern kann. Und die lieben Kunden
      schimpfen dann noch übers Bakred.....:rolleyes:

      lastLemming
      .
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 13:38:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Unter www.bakred.de ist auf jeden Fall eine Pressemitteilung, die auch in der letzten Ausgabe vom Aktionär stand. Auf der URL waren auch einige Telefonnummern von Mitarbeitern des Amtes gestanden.

      Versuch mal, da anzurufen. Die Sache mit dem Anwalt würde ich auf jeden Fall versuchen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

      Beileid und viel Glück!

      Daisy
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 17:11:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine Rechtschutzversicherung wird Dir vermutlich nur die erste Beratung zahlen (Kostenpunkt ca. 350.- DM) und dann wirst Du fürchte ich (falls Du solche Versicherungsfälle nicht gesondert als Versicherungsschutz vereinbart hast) die Kosten selber tragen müssen ...

      Was die Höhe der anwaltlichen Kosten angeht kann man glaube ich durchaus 10 % vom Streitwert einkalkulieren, also die Sache wird nicht billig sein. Außerdem wird es ohnehin schwierig sein einen guten Fachanwalt zu finden, der bei einem Streitwert der sagen wir mal nicht höher als 15-20 TDM ist, überhaupt bereit sein wird Dir rechlichen Beistand zu leisten.
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 18:07:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wehrt euch gegen die Methoden der Systracom! Schreibt an den Ombudsmann der deutschen Banken. Wehrt euch gegen die schleppende Übertragung der Wertpapiere. Lt. Einem Artikel im Handelsblatt vom letzten Freitag benötigt die Clearstream (Institution, die die Übertragung vornimmt) nur 2…3 Arbeitstage für ein Übertrag. Außerdem verlangt die Clearstream pro WKN nur 0,25 Pfennig.

      Wehrt euch gegen
      - die Verzögerungstaktik, die unser Geld kostet!
      - die Übertragungsgebühren von 10,95 Euro pro WKN!
      Es gibt ein Urteil (Az L19/98) von einem Ombudsmann (Karl Dietrich Bundschuh) der deutschen Banken, der es die Gebühren für “nicht
      berechtigt hält, weil es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt und kein vergütungspflichtiger Auftrag ist.“

      Die Adresse lautet:
      Beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
      Postfach 040370
      10062 Berlin

      Macht Druck!
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 18:24:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      @nasendachs

      Ich kann mich in puncto Verhaltenstipps nur meinen Vorschreibern Mibus und Plato anschließen:

      Konsultiere auf jeden Fall einen Anwalt, klage auf Schadenersatz, und bringe die Leitungen von Systracom, BAKred, usw. zum glühen.

      Viel Erfolg!

      Aijin
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 18:34:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Frag mal in der Verbraucherzentrale nach, ob von dort aus was unternommen wird. Dort findest du auch Juristen (geringe Gebühr), die sich nach Kräften einsetzen.
      Die Frage ist allerdings, ob was zu holen ist.
      Avatar
      schrieb am 09.05.01 20:51:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      kennt denn einer von euch die Servicebank bei der die Wertpapiere liegen, und kann mir die Adresse mitteilen?

      Ich denke, wenn man denen die Depotkündigung schickt können die das Depot auch auf eine andere Bank übertragen.

      gruss thilolauten
      Avatar
      schrieb am 10.05.01 23:16:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      NEWS

      Quelle: SYSTRACOM BANK AG Datum: 10.05.2001

      Depotübertragung


      Sehr geehrte Kunden,

      das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen ( BAKred ) hat uns gebeten, Sie darauf hinzuweisen, dass das BAKred weder bei der Feststellung der Evidenzen, die notwendig ist für die Depotübertragung, noch bei der Rücküberweisung der Kundeneinlagen involviert ist.

      Beide Prozesse obliegen dem Einlagensicherungsfonds und dem Bundesverband deutscher Banken und werden nach Freigabe unverzüglich von der SYSTRACOM BANK AG ausgeführt.

      Anrufe beim BAKred sind deswegen nicht sachdienlich.

      SYSTRACOM BANK AG
      Berlin, 10. Mai 2001
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 00:21:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sofern man ein Depot bei einer anderen Bank hat kann man natürlich ein Kursabsicherungsgeschäft machen. Sprich, einen Optionsschein kaufen, welcher seinen Wert im gesperrten Depot von Systracom absichert. z.B. bei einem Dax-Put im Systracom-Depot ein Dax-Call im anderen Depot kaufen usw. Dieses kostet natürlich etwas; die Kosten sollten jedoch in der Regel je 4 Wochen nicht mehr als 1,5 % (+Spesen) betragen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 12:28:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ProfBingo,
      und wenn der Schein im gesperrten Depot ausläuft, was dann?? :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 17:12:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Vorweg bitte:
      Ich bin kein Jurist oder jemand der sich damit auskennt. Alle folgenden Angaben sind ohne Gewähr:


      Ich habe vor einer halben Stunde mal wieder mit Systracom telefoniert. Ich erhielt folgende Auskunft:

      Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg.

      Als zunächst Insolvenz und anschließend wohl Konkurs Verwalter wurde mir ein Herr Chistian Köhler und eine Faxnummer: 030 - 882 51 79 genannt.

      Ich habe mit zwei Kundenberaterinnen gesprochen, da ich zwei Mal angerufen habe. Die Eine sagte, die Insolvenz ist angemeldet, und noch nicht eröffnet, die andere sagte, daß die Insolvenz eröffnet ist und "in Kürze" die Depots übertragen werden sollen.


      Im Branchenbuch ist auch ein Rechtsanwalt Herr Chistian Köhler-Ma zu finden. (http://www.teleauskunft.de/) Die Faxnummer simmt auch mit der, die ich von Systracom erhalten habe, überein.

      So daß ich auch gerade mit Herrn Chistan Köhler-Ma persöhnlich telefoniert habe.

      Folgende Auskunft habe ich bekommen:

      Es wurde bereits begonnen Depots und Konten von den Kunden zu übertragen. Dieses wird auch weiter fortgeführt. Herrn Köhler-Ma wurde eine Zeitspanne von "Wochen" genannt. Genauer wollte man sich ihm gegenüber diesbezüglich noch nicht festlegen.

      Weiter habe ich ihn so verstanden, daß das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist. In diesem Verfahren kann wohl jeder seine Ansprüche gegenüber Systracom geltend machen. Diese Ansprüche werden dann alle auf eine Art Liste zusammengestellt und geprüft. Besteht Uneinigkeit über einen Anspruch, so kann man wohl hierüber einen Rechtsstreit führen. Ob entstandene Verluste, durch eine nicht mögliche Handlungsfähigkeit, zu einem Anspruch führen, dazu konnte Herr Köhler-Ma noch nichts genau sagen. Er sagte mir aber, daß das Moratorium ja zum Schutz der Anleger gegründet worden sei. Und daß es ja auch Anleger gibt, bei denen in Zeitverlauf Gewinne entstanden sein.

      Wie ich es verstanden habe, muß man nun nach Eröffnung des Verfahrens seinen Anspuch über das Amtsgericht Charolttenburg bei ihm geltend machen, worüber er dann befindet.

      Ende der Auskunft die ich von Herrn Köhler-Ma erhalten habe.



      Mein Anliegen ist es nun auszuloten, wie meine Chancen sind, die durch meine Handlunsunfähigkeit entstandenen Verluste wiederzubekommen. Hat sich hier schon jemand schlauer gemacht? Ich erinnere mich, daß einmal eine Bank ihre Aktionäre nicht hat eine bestimmte Aktie verkaufen lassen, worauf sie glaube ich auch den entstandenen Schaden erstatten mußte. Wer sieht hier eine Chance auf Erfolg? Ist das Aktien Depot nicht Privateigentum? Für Ideen und Anregungen, besonders von juristisch gebildeten Personen bin ich dankbar. Mails im WO-Briefkasten sind auch willkommen!

      Danke für Eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 17:47:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielleicht würde es helfen Strafanzeige wg. Unterschlagung gegen die Vorstände zu stellen. Schließlich gibt es keine objektiv nachvollziehbaren Gründe, mein (u. euer) Eigentum (das schon 80% weniger wert ist) nicht herauszugeben.
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 18:01:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      @all,

      was geht Ihr auch zu so einer Lullifirma, der Chef von dem Laden ist doch ein abgebundener Preskopf, wie kann man da nur hin gehen. Ihr seid bestimmt alle auf die Masche mit der Flatfee herein gefallen. Also, hat Euch das ganze Spiel doch nur € 9,95 gekostet.

      Amen.

      Papst.
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 19:12:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ der papst:

      solche klugschwätzer wie dich sind so überflüssig wie sonstwas.... .

      aber dein "moralisches hinterhergesülze" ("....was geht ihr auch...") passt zu dem pseudonym, dass du dir hier gegeben hast.

      chartrider
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 19:32:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Chartrider,

      Schuster bleib bei Deinen Leisten. Peter Usinov sagte einem, da verschwindet eine ganze Bank und taucht wieder auf, aber Systracom bleibt abgetaucht. What shall´s

      Amen.

      Papst.
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 20:16:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @drlenny

      Sehr schön, dass Du mit RA Köhler-Ma persönlich gesprochen und die Infos hier weitergeben hast.

      Alles was ich hier äußere, sind persönliche Meinungen (Rechtsberatung ist nämlich in Deutschland nur berechtigten Personen erlaubt).

      Eine Insolvenz wird erst angemeldet, dann wird geprüft und danach das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Insolvenzverfahren muss nicht eröffnet werden, sondern kann auch mangels Masse nicht erfolgen.

      Im Moment ist bei systracom die Insolvenz gemeldet, das Insolvenzverfahren aber noch nicht eröffnet. Für die Kunden von systracom ist da m.E. kein allzu großér Unterschied.

      Deine Depots sind Dein Eigentum und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Rein rechtlich muss Dir dein Eigentum wiedergegeben werden. Ich würde auch in keinem Gespräch mit systracom, RA oder sonst jemanden diesen Punkt unerwähnt lassen.

      "Du möchtest Dein Eigentum zurück".

      Da das Recht auf Eigentum im Grundgesetz verankert ist, steht die Nichtzurückgabe Deines Eigentums rechtlich auf sehr,sehr wackeligen Beinen. Und ein RA solte das Grundgesetz herunterbeten können.

      Schadensersatz aufgrund von Kursverlusten ist meines Erachtens aussichtslos, weil ein Schaden zumindestens bei normalen Aktien gerichtlich nicht darstellbar ist. Das Wesen von Aktien ist nun einmal ein wechselnder Wert.

      Wenn man eine Schadensersatzklage wirklich anstrebt, würde
      man m.E. einen Fehler machen, wenn man das Thema über den Kursverlust aufsattelt. Besser wäre m.E. eine Schadensersatz aufgrund "Nichtverfügbarkeit" der Werte.

      Nur eine Information von dem RA Köhler-Ma stimmt mich stutzig. Man hat dem guten Mann anscheinend erzählt, das der Depotübertrag Wochen dauert.
      So etwas kann nur am internen Ablauf herrühren. Der technische Depotübertrag ist in 3 Tagen erledigt.
      Offensichtlich kennt der RA sich in diesem Fach nicht so gut aus.

      Der nächste der den guten Mann an der Strippe hat, sollte ihm diese Tatsache mitteilen. Die Eigentumsrückgabe sollte in drei Tagen möglich sein, schließlich hat der Bdb schon drei Wochen geprüft.
      .
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 21:22:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      @papst:

      Kommst hier ins Forum und wiederholst ausgeleierte Jokes mit 9,95€ und so.

      Deine Threads im HOTK Forum

      wer mitlachen will:

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      sind ja echt zum Piepsen.

      Schon klar dass Du Dich da nicht mehr sehen lassen kannst.

      HOTK hat Dich ja auch nur 1€ gekostet :-).
      Scheiße ist nur, dass der von Dir mit Wortblasen gepushte Schrott jetzt nur noch 0,48 wert ist. Da bekomme ich ja sogar bei Systracom mehr raus :-)

      Also geh kacken Du Sparkassendealer.

      SUPADUPA
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 21:33:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Captain_Buzz bzgl. Schadensersatz wg. Nichtverfügbarkeit:

      Wenn ein OS in 3 Wochen ausläuft u. nicht verkauft werden kann (außerdem aus dem Geld)
      kann der entstehende Totalverlust nicht dem Inhaber zugerechnet werden od. ist dies auch das "Wesen eines OS"?

      Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre für mich klar was zu tun ist. Jetzt muß ich erst mal abwägen, ob sich eine Klage lohnt.
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 22:17:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Komme gerade aus dem Yahoo-Chat.
      Folgendes wurde diskutiert:
      1. BDB Leute vor Ort sollen gesagt haben, dass das Bargeld über die Dresdner Bank zu den Kunden überwiesen werden soll. Damit soll diese Woche begonnen werden.
      2. BDB Frau Schäfer 030 1663 3501 sagt, dass Depotüberträge begonnen haben.
      3. Allgemein wurde Strafanzeige bei der Polizei für sinnvoll erachtet, da es Handlungsdruck beim IV und bei Says auslöst.
      Avatar
      schrieb am 14.05.01 23:16:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      stafanzeige bei der polizei aus den genannten gründen von helmut halte ich für sinnvoll. man braucht dazu ja auch keinen anwalt. man sollte aber dann wissen wie man diese anzeige formuliert.vieleicht gibt es jemanden der angeben könnte was genau in dieser anzeige stehen muß.
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 08:34:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      @plato

      ich will damit auch auf folgendes hinweisen: Wenn ihr vor Gericht Recht bekommen wollt, müßt Ihr eine Richter überzeugen können. Und der Richter hört sich natürlich auch den Verteitiger an.

      Die Benennung von Schäden bei Wertpapiergeschäften ist einfach schwer. Es gibt auch OS-Scheine, die erst in 1,5 Jahren auslaufen. Mache einem Richter klar, wo da der Unterschied ist. Und ein OS-Schein ist von der inneren Logik nicht immer hochspekulativ.

      Das Leben ist eben nicht so einfach. Da warten nicht eine Vielzahl von Richtern, die euch gleich Recht geben wollen. Das ist harte Arbeit.
      .
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 08:49:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      @supadupa,

      Du läßt ja starken Tobak ab. Hast Du für diesen Spruch auch die € 9,95 bezahlt?

      Amen.

      Papst.

      PS: Eigentlich bist Du ein bedauernswerter Tropf. Deine Sprache spricht für Deinen Charakter Du Kleinbürger.
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 09:20:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      bubububub.. papst ..kindergarten ist jetzt wieder offen... geh doch dort spielen oder mögen dich dort die kinder auch nicht weil du geistig etwas rückständig bist?
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 12:16:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Insolvenzordnung §22:
      "Der vorläufige Insolvenzverwalter führt das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort."

      Also ist das unser Ansprechpartner, wenns weiterhin Probleme bei der Depotübertragung gibt.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der systracom Bank ist beim Amtsgericht Charlottenburg RA Christian Köhler-Ma von Leonhardt & Partner, Berlin, bestellt.

      Leonhardt & Partner
      Kurfürstendamm 212
      10719 Berlin
      tel: 030 885 9030
      fax: 0049 30 882 5179


      Amtsgericht Charlottenburg
      Direktor: Alois Wosnitzka
      Amtsgerichtsplatz 1
      14057 Berlin-Charlottenburg

      Telefon: 030 90 177 - 0
      Fax: 030 90 177 - 447
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 12:20:57
      Beitrag Nr. 30 ()
      also, feste einheizen!
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 12:23:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      die dachten wohl, die würden eine Wald- und Wiesenklitsche zu machen.
      Nicht mit uns Heavy-Tradern.
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 13:29:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      wenn einer mit dem RA telefoniert bitte posten.
      Habe es probiert aber zur Zeit sind alle beim Essen.
      Esta
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 19:54:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      @all,

      die Verspeisen Eure Knete, der Gang für € 9,95.

      Amen.

      Papst.
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 00:23:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      papst nicht weinen. der kindergarten macht um 08.00 wieder auf.. .also etwas geduld bitte
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 02:16:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      also ich hab noch OS bei Systracom, die zum glück noch bis dezember laufen. sind aber fast nichts mehr wert. (deutsche post call) also ich weiss ja nett, wann ich die wiederkrieg. aber mich würde es halt echt richtig ankotzen, wenn ich meine 20-30 tauis dahin geschoben hätte, da würd ich glaub ich durchdrehn! so ist der schaden für mich nicht so groß, deshalb versuch ich einfach locker zu bleiben.


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