Emtv- bzgl.Sammelklage gerade auf N24 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.01 11:37:27 von
neuester Beitrag 27.06.01 16:57:43 von
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N24
bitte um kurze Info!!!
DANKE
DANKE
Und nochmal! In Deutschland gibt es keine Sammelklagen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
dachte ich ja auch. habe nicht richtig hingehört, da es mich nicht betrifft. habe nur aufgeschnappt, daß die foris das ganze finanzieren will?! vielleicht mal auf deren site vorbeischauen.
@lisa
Hast recht, eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Dt nicht.
Es besteht aber die Möglichkeit der Klagehäufung.
@all:
Wäre an Info`s über diese Klage interessiert - auch von klagenden Aktionären.
Dermetzger@gmx.de
bis dann
wh
Hast recht, eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Dt nicht.
Es besteht aber die Möglichkeit der Klagehäufung.
@all:
Wäre an Info`s über diese Klage interessiert - auch von klagenden Aktionären.
Dermetzger@gmx.de
bis dann
wh
@all:
Wenn es sich bei der auf n-tv genannten "Sammelklage" (wie auch immer) um die von Foris handelt, so ist die Meldefrist dafür sowieso schon abgelaufen.
Vor einigen Wochen konnte man sich melden unter Angabe des Kauf- und ggf. Verkaufsdatums von EMTV-Aktien. Foris hat die Anmeldungen dann gesammelt und geprüft, letzte Woche dann den Leuten einen Vertrag zugeschickt, und das zurückschicken der Verträge sollte bis letzten Montag erfolgen.
Nun wird vom Anwalt von Foris wohl geprüft, ob Aussicht besteht und dies das in 10-14 Tagen bekanntgegeben.
Foris bekommt nach erfolgreicher Schadenersatzzahlung dann 30% davon oder so ähnlich!
Gruss,
Doc
Wenn es sich bei der auf n-tv genannten "Sammelklage" (wie auch immer) um die von Foris handelt, so ist die Meldefrist dafür sowieso schon abgelaufen.
Vor einigen Wochen konnte man sich melden unter Angabe des Kauf- und ggf. Verkaufsdatums von EMTV-Aktien. Foris hat die Anmeldungen dann gesammelt und geprüft, letzte Woche dann den Leuten einen Vertrag zugeschickt, und das zurückschicken der Verträge sollte bis letzten Montag erfolgen.
Nun wird vom Anwalt von Foris wohl geprüft, ob Aussicht besteht und dies das in 10-14 Tagen bekanntgegeben.
Foris bekommt nach erfolgreicher Schadenersatzzahlung dann 30% davon oder so ähnlich!
Gruss,
Doc
Hi Doc,
hast eine Nachricht im WO Briefkasten.
Gruß
hast eine Nachricht im WO Briefkasten.
Gruß
Erste Schadenersatzklage gegen EM.TV offenbar chancenlos
Das Risiko negativer Kursentwicklung gehöre zum Aktienkauf dazu, findet die Richterin
München - Ein Kleinanleger hat in dem ersten Prozess dieser Art gegen das Medienunternehmen EM.TV & Merchandising wegen des Vorwurfs falscher Bekanntmachungen offenbar wenig Aussicht auf Schadenersatz. Richterin Elisabeth Fehlhammer sagte bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München, sie werde sich der Rechtsauffassung der Anklage nicht anschließen.
Diese wirft EM.TV-Chef Thomas Haffa und seinem Bruder Florian vor, durch falsche Pflichtveröffentlichungen die wahre Lage des Unternehmens verschleiert zu haben und fordert für ihren Mandanten rund 6.000 Mark Schadenersatz. Die Anwälte von EM.TV wiesen die Vorwürfe zurück und beantragten die Abweisung der Klage. Die Entscheidung wird für den 23. August erwartet.
Die Richterin verwies auf das Wertpapierhandelsgesetz, in dem Firmen zwar zur Veröffentlichung richtiger Meldungen verpflichtet werden, das einen Schadensersatzanspruch bei Falschmeldungen aber ausschließt. „Was zwar von den Aufsichtsämtern beanstandet werden kann, muss nicht zwingend zur Entschädigung von Kleinaktionären führen“, sagte sie. Außerdem sei das Risiko bei Anlagen am Neuen Markt bekannt. „Warum soll es Schadenersatz geben, wenn der Anleger Aktien eines Unternehmens am Neuen Markt kauft, und sich deren Kurs nicht so entwickelt, wie er sich das vorstellt“, fügte sie hinzu.
Rechtsanwalt Andreas Tilp, der nach eigenen Angaben gegen EM.TV über hundert Anleger vertritt und rund 40 Klagen eingereicht hat, kündigte an, das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Der solle dann klären, ob Paragraph 15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetz, der Schadensersatzansprüche von Anlegern ausschließt, mit europäischem Gesetz vereinbar ist.
Die Aktien von EM.TV waren im Herbst nach einer massiven Gewinnwarnung und Gerüchten um finanzielle Schwierigkeiten um rund 90 Prozent eingebrochen. Gegen EM.TV haben mehrere hundert enttäuschte Anleger Klagen eingereicht.
rtr
Das Risiko negativer Kursentwicklung gehöre zum Aktienkauf dazu, findet die Richterin
München - Ein Kleinanleger hat in dem ersten Prozess dieser Art gegen das Medienunternehmen EM.TV & Merchandising wegen des Vorwurfs falscher Bekanntmachungen offenbar wenig Aussicht auf Schadenersatz. Richterin Elisabeth Fehlhammer sagte bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München, sie werde sich der Rechtsauffassung der Anklage nicht anschließen.
Diese wirft EM.TV-Chef Thomas Haffa und seinem Bruder Florian vor, durch falsche Pflichtveröffentlichungen die wahre Lage des Unternehmens verschleiert zu haben und fordert für ihren Mandanten rund 6.000 Mark Schadenersatz. Die Anwälte von EM.TV wiesen die Vorwürfe zurück und beantragten die Abweisung der Klage. Die Entscheidung wird für den 23. August erwartet.
Die Richterin verwies auf das Wertpapierhandelsgesetz, in dem Firmen zwar zur Veröffentlichung richtiger Meldungen verpflichtet werden, das einen Schadensersatzanspruch bei Falschmeldungen aber ausschließt. „Was zwar von den Aufsichtsämtern beanstandet werden kann, muss nicht zwingend zur Entschädigung von Kleinaktionären führen“, sagte sie. Außerdem sei das Risiko bei Anlagen am Neuen Markt bekannt. „Warum soll es Schadenersatz geben, wenn der Anleger Aktien eines Unternehmens am Neuen Markt kauft, und sich deren Kurs nicht so entwickelt, wie er sich das vorstellt“, fügte sie hinzu.
Rechtsanwalt Andreas Tilp, der nach eigenen Angaben gegen EM.TV über hundert Anleger vertritt und rund 40 Klagen eingereicht hat, kündigte an, das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Der solle dann klären, ob Paragraph 15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetz, der Schadensersatzansprüche von Anlegern ausschließt, mit europäischem Gesetz vereinbar ist.
Die Aktien von EM.TV waren im Herbst nach einer massiven Gewinnwarnung und Gerüchten um finanzielle Schwierigkeiten um rund 90 Prozent eingebrochen. Gegen EM.TV haben mehrere hundert enttäuschte Anleger Klagen eingereicht.
rtr
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