,,,,,, Intershop: Ermittlungen werden ausgeweitet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.01 21:27:24 von
neuester Beitrag 10.05.01 19:49:17 von
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Alter Hut
@maxiloser
ftd.de, Mi, 9.5.2001, 20:37
Mfg
ftd.de, Mi, 9.5.2001, 20:37
Mfg
Intershop: Ermittlungen werden ausgeweitet
Intershop gerät weiter in den Fokus der Staatsanwälte. Nach Ansicht des Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen(BAWe) könnte das Softwarehaus gegen ad-hoc-Regeln verstoßen haben.
"Eine vorläufige Prüfung in unserem Fachreferat deutet auf einen Verstoß gegen die ad-hoc-Publizität hin", sagte die Sprecherin beim Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BAWe), Sabine Reimer, der Financial Times Deutschland. Eine abschließende Prüfung, dass wirklich gegen ad-hoc-Mitteilungspflichten verstoßen worden sei, stehe noch aus. Der Vorgang werde im eigenen Haus zunächst nicht weiter untersucht und statt dessen an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Reimer: "Die Unterlagen werden in den kommenden Tagen versandt."
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Intershop-Chef Stephan Schambach und Finanzvorstand Wilfried Beeck eingeleitet. Den Ermittlungen waren vier Strafanzeigen vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft ist bei Strafanzeigen verpflichtet, den darin erhobenen Vorwürfen nachzugehen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, ihm sei von einer Abgabe noch nichts bekannt. BAWe-Sprecherin Reimer sagte, der zuständige Staatsanwalt sei erst am Mittwoch direkt nach der Entscheidung informiert worden. Intershop lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme ab.
Das BAWe-Fachreferat hatte nach Angaben von Reimer überprüft, ob eine ad-hoc-Mitteilung in der Nacht zwischen dem 1. auf den 2. Januar diesen Jahres verspätet gewesen war. Das Wertpapierhandelsgesetz regelt, dass Mitteilungen über kursrelevante Informationen "unverzüglich (...) veröffentlicht" werden müssen. Nachdem sich bei einer ersten Überprüfung Anzeichen für einen Verstoß gefunden hätten, sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, sagte Reimer. Dies sei üblich, wenn es dort bereits ein Ermittlungsverfahren gebe. In Hamburg wird wegen eines Verstoßes gegen das Börsengesetz ermittelt. Beim Fachreferat für ad-hoc-Mitteilungen waren nach BAWe-Angaben bis Ende März insgesamt schon 14 Verfahren anhängig. Im ganzen letzten Jahr waren es nur 22.
Intershop gerät weiter in den Fokus der Staatsanwälte. Nach Ansicht des Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen(BAWe) könnte das Softwarehaus gegen ad-hoc-Regeln verstoßen haben.
"Eine vorläufige Prüfung in unserem Fachreferat deutet auf einen Verstoß gegen die ad-hoc-Publizität hin", sagte die Sprecherin beim Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BAWe), Sabine Reimer, der Financial Times Deutschland. Eine abschließende Prüfung, dass wirklich gegen ad-hoc-Mitteilungspflichten verstoßen worden sei, stehe noch aus. Der Vorgang werde im eigenen Haus zunächst nicht weiter untersucht und statt dessen an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Reimer: "Die Unterlagen werden in den kommenden Tagen versandt."
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Intershop-Chef Stephan Schambach und Finanzvorstand Wilfried Beeck eingeleitet. Den Ermittlungen waren vier Strafanzeigen vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft ist bei Strafanzeigen verpflichtet, den darin erhobenen Vorwürfen nachzugehen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, ihm sei von einer Abgabe noch nichts bekannt. BAWe-Sprecherin Reimer sagte, der zuständige Staatsanwalt sei erst am Mittwoch direkt nach der Entscheidung informiert worden. Intershop lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme ab.
Das BAWe-Fachreferat hatte nach Angaben von Reimer überprüft, ob eine ad-hoc-Mitteilung in der Nacht zwischen dem 1. auf den 2. Januar diesen Jahres verspätet gewesen war. Das Wertpapierhandelsgesetz regelt, dass Mitteilungen über kursrelevante Informationen "unverzüglich (...) veröffentlicht" werden müssen. Nachdem sich bei einer ersten Überprüfung Anzeichen für einen Verstoß gefunden hätten, sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, sagte Reimer. Dies sei üblich, wenn es dort bereits ein Ermittlungsverfahren gebe. In Hamburg wird wegen eines Verstoßes gegen das Börsengesetz ermittelt. Beim Fachreferat für ad-hoc-Mitteilungen waren nach BAWe-Angaben bis Ende März insgesamt schon 14 Verfahren anhängig. Im ganzen letzten Jahr waren es nur 22.
Davon wird man in den nächsten Tagen genaueres hören. Hoffentlich auch eine Stellungnahme von ISH.
Auch wichtig sind aber folgende Passagen:
"Eine abschließende Prüfung, dass wirklich gegen ad-hoc-Mitteilungspflichten verstoßen worden sei, stehe noch aus. "
"..., sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, sagte Reimer. Dies sei üblich,... "
Auch wichtig sind aber folgende Passagen:
"Eine abschließende Prüfung, dass wirklich gegen ad-hoc-Mitteilungspflichten verstoßen worden sei, stehe noch aus. "
"..., sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, sagte Reimer. Dies sei üblich,... "
Donnerstag 10. Mai 2001, 19:41 Uhr
FRANKFURT/HAMBURG (dpa-AFX) - Der Verdacht auf einen Verstoß durch Intershop gegen die Publizitätspflicht hat sich erhärtet. Dies geht aus einem vorläufigen Ergebnis der Untersuchungen des Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel (BAWe) gegen das Neue-Markt-Unternehmen hervor. "Unsere vorläufige Prüfung hat Anhaltspunkte ergeben, dass die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Januar verspätet war", sagte die Pressesprecherin des BAWe, Sabine Reimer, im Gespräch mit dpa-AFX am Donnerstag.
"Ob ein Verstoß gegen §15 Wertpapierhandelsgesetz vorliegt, muss noch abschließend geprüft werden", fügte sie hinzu. Dem Unternehmen müsse nachgewiesen werden, dass es vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt habe. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es verfrüht, irgendwelche Mutmaßungen anzustellen.
BUNDESAUFSICHTSAMT GIBT UNTERSUCHUNG AN HAMBURGER STAATSANWALTSCHAFT AB
Üblicherweise würde das BAWe die Untersuchung wegen der Ordnungswidrigkeit selbstständig fortsetzen. Da die Staatsanwaltschaft Hamburg aber bereits eigene Ermittlung gegen Intershop durchführe, sei das Bundesaufsichtsamt verpflichtet den Fall an die zuständige Stelle abzugeben. Derzeit liegen in Hamburg vier Strafanzeigen gegen das Jenaer Softwareunternehmen wegen des Verstoßes gegen das Börsengesetz vor.
Intershop hatte vor dem ersten Handelstag des neuen Jahres in einer Pflichtmitteilung eine Gewinn- und Umsatzwarnung für das vierte Quartal ausgesprochen. Der Aktienkurs war daraufhin massiv eingebrochen und hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht wieder von dieser Hiobsbotschaft erholt. Intershop wurde daraufhin vorgeworfen, nicht rechtzeitig die Warnung herausgegeben zu haben.
INTERSHOP: ZAHLEN SCHNELLSTMÖGLICH VERÖFFENTLICHT
"Wir haben uns nichts vorzuwerfen", kommentierte Heiner Schaumann, Pressesprecher der Intershop Communications AG, die Ermittlungen des BAWe. "Wir hatten die Zahlen schnellstmöglich veröffentlicht." Dies habe das Unternehmen aber bereits im Januar ausführlich erklärt und Aktionärsschützer eingeladen, sich vor Ort ein Bild vom Unternehmen zu machen.
"Wir hatten bis in die Dezemberwoche auf die Durchführung von Großaufträgen gehofft", sagte Schaumann. Es sei in der Software-Branche üblich, dass Kunden erst kurz vor Jahres- oder Quartalsende einen Auftrag abschließen. "Intershop hat die Silvesterfeiertage genutzt, alle Zahlen zusammen zu sammeln", erläuterte Schaumann. Somit sei es für Intershop unmöglich gewesen, früher konkrete Quartalszahlen vorzulegen./rh/ms/sk
FRANKFURT/HAMBURG (dpa-AFX) - Der Verdacht auf einen Verstoß durch Intershop gegen die Publizitätspflicht hat sich erhärtet. Dies geht aus einem vorläufigen Ergebnis der Untersuchungen des Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel (BAWe) gegen das Neue-Markt-Unternehmen hervor. "Unsere vorläufige Prüfung hat Anhaltspunkte ergeben, dass die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Januar verspätet war", sagte die Pressesprecherin des BAWe, Sabine Reimer, im Gespräch mit dpa-AFX am Donnerstag.
"Ob ein Verstoß gegen §15 Wertpapierhandelsgesetz vorliegt, muss noch abschließend geprüft werden", fügte sie hinzu. Dem Unternehmen müsse nachgewiesen werden, dass es vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt habe. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es verfrüht, irgendwelche Mutmaßungen anzustellen.
BUNDESAUFSICHTSAMT GIBT UNTERSUCHUNG AN HAMBURGER STAATSANWALTSCHAFT AB
Üblicherweise würde das BAWe die Untersuchung wegen der Ordnungswidrigkeit selbstständig fortsetzen. Da die Staatsanwaltschaft Hamburg aber bereits eigene Ermittlung gegen Intershop durchführe, sei das Bundesaufsichtsamt verpflichtet den Fall an die zuständige Stelle abzugeben. Derzeit liegen in Hamburg vier Strafanzeigen gegen das Jenaer Softwareunternehmen wegen des Verstoßes gegen das Börsengesetz vor.
Intershop hatte vor dem ersten Handelstag des neuen Jahres in einer Pflichtmitteilung eine Gewinn- und Umsatzwarnung für das vierte Quartal ausgesprochen. Der Aktienkurs war daraufhin massiv eingebrochen und hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht wieder von dieser Hiobsbotschaft erholt. Intershop wurde daraufhin vorgeworfen, nicht rechtzeitig die Warnung herausgegeben zu haben.
INTERSHOP: ZAHLEN SCHNELLSTMÖGLICH VERÖFFENTLICHT
"Wir haben uns nichts vorzuwerfen", kommentierte Heiner Schaumann, Pressesprecher der Intershop Communications AG, die Ermittlungen des BAWe. "Wir hatten die Zahlen schnellstmöglich veröffentlicht." Dies habe das Unternehmen aber bereits im Januar ausführlich erklärt und Aktionärsschützer eingeladen, sich vor Ort ein Bild vom Unternehmen zu machen.
"Wir hatten bis in die Dezemberwoche auf die Durchführung von Großaufträgen gehofft", sagte Schaumann. Es sei in der Software-Branche üblich, dass Kunden erst kurz vor Jahres- oder Quartalsende einen Auftrag abschließen. "Intershop hat die Silvesterfeiertage genutzt, alle Zahlen zusammen zu sammeln", erläuterte Schaumann. Somit sei es für Intershop unmöglich gewesen, früher konkrete Quartalszahlen vorzulegen./rh/ms/sk
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