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    Die Riester-Rente, Debakel für Banken und Versicherungen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.01 14:22:17 von
    neuester Beitrag 16.05.01 14:00:02 von
    Beiträge: 12
    ID: 400.543
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      schrieb am 11.05.01 14:22:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Alle freuen sich auf die Riester-Rente und die tollen Gewinne für unsere Versicherungen und Banken.
      Leider ist der deutsche Arbeitnehmer keine eierlegende Wollmilchsau, sondern möglicherweise ein kühler Rechner.

      Wenn ich steuerfrei in eine Lebensversicherung einzahlen kann, warum zum Teufel soll ich dann noch weiter in Versicherungen aus versteuertem Einkommen einzahlen?
      Also wird es vermutlich eine massenhafte Stillegung von Altverträgen geben. Dies wird eine gigantische Marketingschlacht um die Neuverträge nach sich ziehen. Die Karten werden schließlich neu gemischt. Sollte diese Schlacht auch noch Auswirkungen auf Provisionen und Margen haben, wird das Debakel perfekt sein. Da die steuerfreien Einzahlungen mit den Jahren auf bis zu 4% des Einkommens steigen werden und Viele mehrere Verträge laufen haben, wird diese Schlacht um die Kunden einige Jahre dauern.

      Ich als Kunde reibe mir die Hände und werde meine alten Verträge Zug um Zug alle stillegen. Bei der Neuauswahl lasse ich mir dann ein wenig Zeit und pfeife auf die Kaiser-Rente der Humbug-Mülleimer.

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 14:46:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vorsicht paule,
      die neue Regelung hat folgende Pferdfüsse:

      a)die Begünstigung der Beiträge in der Ansparphase führt bei Auszahlung der Rente zu einer nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlungen zu 100%!!!! zu versteuern sind. Rentenzahlungen aus Altverträgen sind nur mit einem Ertragsanteil (ca. 27%) steuerpflichtig.#

      b)bei den neuen Rentenverträgen besteht kein Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet, dass bei Tod kurz nach dem Rentenbeginn das gesamte Kapital verfällt!!!!!!!!!!
      Bei Altverträgen kann man kurz vor Eintritt der Rentenzahlung ein Kapitalwahlrecht ausüben, und sich das angesparte Kapital einschließlich Überschussanteile auszahlen lassen. Bei angeschlagener Gesundheit scheint mir dies insbesondere im Hinblick auf Angehörige die bessere Alternative zu sein.

      Ich bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, bestehende Verträge stillzulegen und neue abschließen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 14:53:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eben.

      Zudem sind die jetzt beschlossenen Regelungen herrlich kompliziert - da wirds jede Menge neue Produkte und Angebote geben, keiner steigt durch, alle machen irgendwas....

      aber - das ist die wichtige Merkregel! - der Finanzdienstleister gewinnt immer :D



      :(
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 15:31:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Paule,du hast 0 Ahnung!!!!

      Willst du eine Begründung?
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 15:32:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Am liebsten würde ich die 150.000 DM,die ich in die gesetzliche Rentenkasse schon
      einbezahlt habe,wieder rausholen.Geht das überhaupt?Muss man auf die Deutsche Staatbürgerschaft
      dann verzichten?Habe 2 Staatsbürgerschaften.Denn Rente in 25 oder 30 Jahren, die können
      wir vergessen.Höchstens noch auf Sozialhilfeniveau.Ansonsten würde der Staat nicht so auf
      Privatrente drängen wenn er wüsste das die Gesetzliche Rente auf Dauer gesichert ist.

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      Avatar
      schrieb am 11.05.01 15:39:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      parana - :D

      Das hab ich auch noch nicht gehört - Staatsbürgerschaftsverzicht zur Auszahlung geleisteter Sozialverischerungsbeiträge.

      Das geht wohl nicht ... nicht allein; wenn Du auswanderst, dann allerdings geht das - frag mich blos nicht nach der genauen Berechnung bzgl. Auszahlungshöhe.
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 16:17:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Neemann
      Ist mir schon klar das ich mir dann ein anderes Domizil
      suchen muss.Das wäre aber kein Prolem.
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 16:19:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Private Rentenversicherung,ab wann soll die jetzt in Kraft treten? Müssen sich alle
      beteiligen oder nur auf freiwilliger Bassis? Glaube kaum,sollte es auf freiwilliger Bassis
      sein, dass viele davon Gebrauch machen werden.
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 16:46:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auch wenn ich die Rente zu 100% versteuern muß, fahre ich auf lange Sicht trotzdem besser, da ich deutlich mehr Kapital mit dem verfügbaren Einkommen ansparen kann. Da unsere Gesellschaft immer mehr versingelt, wird das Argument mit den Angehörigen abnehmen.

      gruss paule2
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 17:03:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auch wenn ihr ihn nicht mögt, ich finde es trotzdem lesenswert:

      Bald ist es soweit: Am 11. Mai wollen Bundesregierung und Länder die neue Rentenreform verabschieden. Vor allem die Finanzwirtschaft wittert ein Riesengeschäft, da es um viel Geld geht: Schließlich sollen die Arbeitnehmer anfangen, Teile ihres Einkommens in die so genannte "private Vorsorge" einzuzahlen. Dabei rechnet die Versicherungsbranche mit Neuverträgen von bis zu 55 Milliarden DM.

      Was jedoch den wenigsten bekannt ist: Das neue Gesetz ist Überregulierung pur. So müssen die betroffenen Personen kontinuierlich einzahlen - heraus kommt allerdings nur eine lebenslange monatliche Leibrente. Kaum zu glauben ist dabei: Die frisch gebackenen Rentner werden allen Ernstes dazu verpflichtet, am Ende der ohnehin schon langen Sparphase auch noch einen Anteil ihres Kapitals in eine zusätzliche "Extrarente" zu investieren. Diese Extrarente fließt aber erst ab dem 85. Geburtstag(!) - den erleben statistisch gesehen jedoch nur 31 Prozent aller Rentner. Zudem darf das angesparte Vermögen weder vererbt noch verpfändet werden - im Todesfall ist das Geld also rettungslos verloren. Begründet wird das neue Gesetz von den Politikern übrigens mit deren "Sorge", dass die Menschen ihre Sparguthaben nach dem 60. Lebensjahr wahllos verprassen könnten.

      Aber nicht nur von Seiten der "Rentenreform" droht den Rentnern viel Ungemach: Die gesetzlichen Krankenversicherer werden sich in den nächsten Jahren verstärkt mit Einkünften aus Kapitalvermögen auseinandersetzen. Dabei verlangen die Krankenkassen auch von Kursgewinnen, welche die gesetzliche Spekulationsfrist längst überschritten haben, ihren Anteil. Im Sozialrecht machen alle Einnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten aus - ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung. So hat das Landessozialgericht Berlin bereits 1995 bestätigt, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen durchaus berücksichtigt werden dürfen. Einige Krankenkassen gehen sogar noch weiter: Sie verlangen von den betroffenen Personen eine Schätzung der erwarteten Spekulationsgewinne für das kommende Jahr. Ein Zwölftel davon wird dann einfach als Beitragsbemessung pro Monat herangezogen. Offensichtlich hat es sich bei den Verantwortlichen noch nicht herumgesprochen, dass es neben fetten eben auch einmal magere Börsenjahre geben kann (unabhängig davon, dass sich die Aktie langfristig hervorragend als Kapitalanlage eignet).

      Diese völlig ungerechten Zusatzbelastungen der Rentner scheinen aber noch nicht genug zu sein: Eine in Deutschland sehr bekannte Krankenversicherung hat nun doch tatsächlich die Forderung erhoben, in Zukunft nicht nur die Arbeitseinkünfte, sondern auch übrige Gelder wie etwa Mieteinnahmen mit Kassenbeiträgen zu belasten. Diese Mehrausgaben würden dann übrigens die Nettoeinkommen weiter verringern und damit auch automatisch die Leistungen durch die Rentenkasse absenken - die Rentenauszahlung orientiert sich schließlich am Nettoeinkommen. Auf diese Weise wird das durch Gebühren und Abgaben ohnehin schon doppelt und dreifach besteuerte Vermögen noch weiter geschmälert.

      Ihr
      Bernd Förtsch
      Avatar
      schrieb am 11.05.01 17:09:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      fuchs, ich fand den förtsch kommentar auch sehr lesenswert. die riester rente ist ein flop, ich werde keine müde mark einzahlen.....ist nur beschiß
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 14:00:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Höflinge der Demokratie
      Rentenreform - Riesters Vorschlag ist vernünftig, aber unbequem
      Von Jakob v. Weizsäcker
      Durch Stimmungsbarometer und Meinungsumfragen fühlen sich Politprofis als Experten für die Wünsche des Volkes. Wer sie genau kennt, kann effektiv daran arbeiten, sie zu erfüllen, oder aber daran, das Volk hinters Licht zu führen. Wir alle sind leichtgläubig, wenn man uns die Erfüllung unserer Wünsche verspricht, selbst wenn das unrealistisch ist. So wie Könige in früheren Zeiten auf Höflinge hereingefallen sind, die ihnen nach dem Mund redeten, genauso besteht heute die Gefahr, daß der Souverän, das Volk nämlich, auf die neuen Höflinge der Demokratie hereinfällt.

      Ein sicheres Auskommen im Alter sollte jedem garantiert sein. Aber das Verhältnis von 65-jährigen zu Menschen im arbeitsfähigen Alter wird sich bis zum Jahre 2035 etwa verdoppeln. Um die ungeheure Last zu tragen, sollte sie auf die Schultern mehrerer Generationen verteilt werden. Dies ist im Rahmen des Umlageverfahrens nicht möglich, denn es beruht darauf, daß die aktuellen Renten aus den aktuellen Beiträgen bezahlt werden.

      Die teilweise Vorverlagerung auf heute lebende Generationen durch Vorsparen verlangt nach einer Systemergänzung. Ein monatlicher Sparbeitrag könnte in den demographisch relativ guten Jahren bis 2020 einen Kapitalstock begründen, der die mageren Jahre danach meistern hilft.

      Arbeitsminister Riester hat diese unpopuläre Wahrheit ausgesprochen und sich für eine Vorsparregelung eingesetzt. Er schlägt konkret vor, ab 2003 erst 0,5 Prozentpunkte, später bis zu 2,5 Prozentpunkte des Bruttolohns von jedem Beitragszahler zwangsweise ansparen zu lassen. Ein Sparzwang ist genauso erforderlich, wie bei den Rentenbeiträgen im Umlageverfahren. Niemand darf sich um die Pflicht drücken können, aus dem eigenen Verdienst für sein Alter vorzusorgen. Nur mit der Beitragspflicht und dem Sparzwang kann verhindert werden, daß Arbeitnehmer im Alter zu Sozialhilfefällen werden und damit der Allgemeinheit zur Last fallen, weil sie in ihrer Jugend das Sparen vergessen haben. Diesen Sparzwang aus der Vorlage herauszunehmen, um das ganze gefälliger und für den Koalitionspartner annehmbarer zu machen, ist, mindestens aus der Sicht derer, die Rente sichern wollen, nicht gerade klug.

      Eben weil es diese Erfahrungen mit ewig Säumigen gibt, gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Man wird dazu gezwungen, für den Krankheitsfall vorzusorgen, solange man gesund ist. Wäre die Krankenversicherung freiwillig, müßte der Sozialstaat nicht nur für die wirklich Bedürftigen einspringen, sondern auch für die Vergeßlichen. Ohne Beitragspflicht hätte man nicht weniger, sondern mehr Staat. Aus diesem Grund halte ich die breite Kritik am Zwang für falsch.

      Verhindert werden muß allerdings, daß Millionen von unerfahrenen Kleinstinvestoren unseriösen Anlageberatern zum Opfer fallen. Deshalb sollten die zugelassenen Anlagefonds einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen. Um zugelassen zu werden, müßten die Fondsanbieter insbesondere eine breite Diversifizierung des Anlageportfolios nach Ländern, Branchen und Anlageform zur Risikostreuung vorweisen.

      Als Alternative zu privaten Rentenkonten wird bisweilen ein staatlich verwalteter Kapitalfonds erwogen. Davon ist aus mehreren Gründen eher abzuraten: Zum einen ist die Versuchung für den Staat groß, sich in Zeiten knapper Kassen aus diesem Fonds zu bedienen. Zum zweiten würde sich bei einem derart großen Fonds mehr Macht in einer Hand konzentrieren als wünschenswert wäre. Und drittens schafft die Konkurrenz zwischen kleineren Fonds im Wettbewerb um die Anleger die besseren Anreize für ein effizientes Fondsmanagement. Mit einer guten Regulierung der Rentenfonds steht und fällt die ganze Vorsparlösung. Hier müßte Riester sich noch wesentlich präziser äußern.

      Zentral ist die Höhe der Zwangssparbeiträge. Sie sollten natürlich so hoch sein, daß das vorgesparte Kapital am Ende tatsächlich ausreicht, um die Belastungsspitze um das Jahr 2035 zu glätten. Nach den Berechnungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium sind hierfür eher 4 Prozentpunkte statt der 0,5 bis 2,5 erforderlich. Es wäre aber nicht nur sinnvoll, in den Jahren bis 2020 mehr zu sparen, als Riester vorschlägt. Es wäre auch wünschenswert, mit dem Sparen nicht erst im Jahre 2003, sondern schon im Jahre 2000 anzufangen. Je früher, desto niedriger könnte der monatliche Sparbeitrag sein. Um die Last des Vorsparens nicht nur den heute Werktätigen aufzubürden, schlägt Riester zusätzlich eine kurzzeitige Vollbremsung für den Rentenanstieg vor. Damit lassen sich die Rentenbeiträge um etwa 0,7 Prozentpunkte unter dem sonst erforderlichen Niveau halten. Die Zusatzbelastung durch das Zwangssparen wird also verringert.

      Konkret soll in den Jahren 2000 und 2001 laut Riesterplan der Rentenanstieg ausgesetzt werden und nur noch eine Inflationsanpassung stattfinden. Danach wird wieder an die Nettolohnentwicklung angekoppelt. Damit würde das Rentenniveau für einen fiktiven Eckrentner rasch auf etwa 67 Prozent des Durchschnittlohns abgesenkt und dort gehalten. Zum Vergleich: der ausgesetzte Vorschlag der alten Bundesregierung sah ein langsameres Absenken des Rentenniveaus auf 64 Prozent vor.

      Das Ziel, die heutigen Rentner an der Last des demographischen Wandels zu beteiligen, wird mit dem Riestervorschlag besser erreicht, weil er schneller greift. Mit dem Blümschen demographischen Faktor wären die Renten letztlich stärker abgesenkt, die Last aber nicht wirklich breiter verteilt worden. Zukünftige Rentner tragen nach Riesters Modell ihren Teil bereits durch das Zwangssparen bei. Käme die langsamere Absenkung hinzu, (statt der Vollbremsung) würden sie doppelt zahlen und die heutigen Rentner wären gar nicht beteiligt.

      Selbst wenn Riesters Vorschlag umgesetzt würde, gäbe es die Gefahr, daß besonders schlecht gestellte Rentner in die Sozialhilfe fallen würden. Dagegen soll das dritte zentrale Element seines Vorschlags wirken. Statt des Gangs zum Sozialamt schlägt Riester eine bedarfsabhängige Grundsicherung vor. Sofern diese Rentenaufstockung als versicherungsfremde Leistung steuerfinanziert würde, ist es vernünftig, soziale Härten im Rahmen der Rentenversicherung und nicht über den stigmatisierenden Umweg der Sozialhilfe auszugleichen. Eine Finanzierung der bedarfsabhängigen Grundversorgung über Rentenbeiträge, die in Zeiten knapper Kassen verlockend scheinen mag, ist jedoch abzulehnen. Ähnlich der Sozialhilfe handelt es sich hierbei schlicht um Armutsbekämpfung, an deren Finanzierung selbstverständlich alle Steuerzahler und nicht nur die abhängig Beschäftigten beteiligt werden müssen.

      Die logischen Zusammenhänge des Riesterplans sind also klar: Um für die Zeit der stärksten Belastung vorzusparen, soll ein zusätzlicher Zwangssparbeitrag eingeführt werden. Auch die heutigen Renter und nicht nur die Beitragszahler werden an der Belastung beteiligt. Deshalb die Absenkung. Um soziale Härten zu vermeiden, ist eine bedarfsabhängige Grundsicherung vorgesehen. Soweit ist das Riesterkonzept in sich schlüssig und würde eine bessere Lastenverteilung zwischen den Generationen bedeuten. Aber bequem ist das Konzept nicht.

      Die Günstlinge der Demokratie wissen das. Sie gaukeln uns vor, daß es uns in der Zukunft so viel besser gehen wird, daß wir heute nicht zu sparen brauchen. Vielleicht sind wir ihnen heute dafür dankbar. Und im Jahre 2030 werden wir sie nicht mehr zur Rechenschaft ziehen können.



      Der Beitrag in erschien in der "Freitag" 26/99.


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