QSC - will 10 MILLIONEN AKTIEN ZURÜCKKAUFEN!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.05.01 13:01:38 von
neuester Beitrag 14.05.01 17:11:49 von
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arme Shorties!!
am 17 gehts euch an den Kragen!!
QSC wird seinen Weg gehen!!
Punkt 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 11. März 2000 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist bis zum
11. September 2001 befristet („bestehende Ermächtigung“).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 11. März 2000 wird mit Wirkung zum Ablauf
des Tages dieser Hauptversammlung aufgehoben.
b) Der Vorstand der Gesellschaft wird mit Wirkung vom Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung an bis zum 31. Oktober 2002 ermächtigt, über die Börse oder
aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebotes eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt EUR
10.000.000 zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien
erfolgen.
Der für den Erwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf bei Erwerb über die Börse den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten. Bei Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen
Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor erstmaliger
Veröffentlichung des Angebots um bis zu 10% über- oder unterschreiten.
....
d) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung gemäß lit. b erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in
anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern, und zwar
i) als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen.
ii) wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis je Aktie den durchschnittlichen Börsenschlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der
Veräußerung vorangegangene fünf Börsentagen um nicht mehr als 5% unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien zusammen mit der Anzahl
der neuen Aktien, die aufgrund gleichzeitig bestehender Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben werden, und der Anzahl der Aktien, die durch Wandlung von Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die aufgrund gleichzeitig bestehender
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, 10% des Grundkapitals nicht überschreitet.
...
www.qsc.de
Investor Relations
am 17 gehts euch an den Kragen!!
QSC wird seinen Weg gehen!!
Punkt 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 11. März 2000 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist bis zum
11. September 2001 befristet („bestehende Ermächtigung“).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 11. März 2000 wird mit Wirkung zum Ablauf
des Tages dieser Hauptversammlung aufgehoben.
b) Der Vorstand der Gesellschaft wird mit Wirkung vom Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung an bis zum 31. Oktober 2002 ermächtigt, über die Börse oder
aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebotes eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt EUR
10.000.000 zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien
erfolgen.
Der für den Erwerb je Aktie zu leistende Gegenwert darf bei Erwerb über die Börse den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten. Bei Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen
Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor erstmaliger
Veröffentlichung des Angebots um bis zu 10% über- oder unterschreiten.
....
d) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung gemäß lit. b erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in
anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern, und zwar
i) als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen.
ii) wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis je Aktie den durchschnittlichen Börsenschlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der
Veräußerung vorangegangene fünf Börsentagen um nicht mehr als 5% unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien zusammen mit der Anzahl
der neuen Aktien, die aufgrund gleichzeitig bestehender Ermächtigungen aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben werden, und der Anzahl der Aktien, die durch Wandlung von Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die aufgrund gleichzeitig bestehender
Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, 10% des Grundkapitals nicht überschreitet.
...
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Investor Relations
@ichbindabei
musst du alles kopieren...?
musst du alles kopieren...?
ach so @ tanka
ausserdem ist ein kleiner Rechenfehler in Deiner Headlinie.........
ausserdem ist ein kleiner Rechenfehler in Deiner Headlinie.........
Aktien für 10 Mio. € , NICHT 10 Mio Aktien!
Aber trotzdem interessante Geschichte!
Gruss
Aber trotzdem interessante Geschichte!
Gruss
@ichbindabei natürlich...
man sollte nicht Formel1 gucken und gleichzeitig schreiben....
man sollte nicht Formel1 gucken und gleichzeitig schreiben....
Sollte ich mal Glück gehabt haben !!??
Habe am Freitag auch ein paar zu 4.40 gekauft, die ich nun wohl erst mal halten werde !!
Hoffe mal, daß der Kurs schon vor der Bestätigung durch die HV anzieht !!
Gruß
´buy
Habe am Freitag auch ein paar zu 4.40 gekauft, die ich nun wohl erst mal halten werde !!
Hoffe mal, daß der Kurs schon vor der Bestätigung durch die HV anzieht !!
Gruß
´buy
ich denke mal jetzt hat es jeder bebriffen QSC wird nur noch steigen..
noch mal verbilligt
Hallo Leute,
....einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt EUR 10.000.000 zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen ....
Dass bedeutet 10 Mio. Aktien (sind ja wohl jeweils 1 € am Grungkapital).
Was mich ein wenig verwundert, ist die Tatsache, dass nur ca. 18 % der Aktien im free float sind (wenn meine Angaben aus Börse online stimmen), bei ca. 100 Mio. Aktien, wären dann ja nur noch 8 % oder 8 Mio. Aktien im free float.
Wo liegt denn mein Fehler.
Danke
Gruss
S.B.
....einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von insgesamt EUR 10.000.000 zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen ....
Dass bedeutet 10 Mio. Aktien (sind ja wohl jeweils 1 € am Grungkapital).
Was mich ein wenig verwundert, ist die Tatsache, dass nur ca. 18 % der Aktien im free float sind (wenn meine Angaben aus Börse online stimmen), bei ca. 100 Mio. Aktien, wären dann ja nur noch 8 % oder 8 Mio. Aktien im free float.
Wo liegt denn mein Fehler.
Danke
Gruss
S.B.
Wo steht denn, dass die Aktien aus dem Free Float stammen werden?!? Die Aktien, die der Vorstand durch diesen Beschluss Kaufen KANN können doch auch sonstwo her stammen...
Vielleicht will Baker endlch mal Kohle sehen? QSC ist bis jetzt immerhin sein zweitgrößter Deal.
atomix
Vielleicht will Baker endlch mal Kohle sehen? QSC ist bis jetzt immerhin sein zweitgrößter Deal.
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