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    Spekuverluste nachträglich geltend machen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.01 15:45:11 von
    neuester Beitrag 16.05.01 17:20:46 von
    Beiträge: 6
    ID: 402.641
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      Avatar
      schrieb am 15.05.01 15:45:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe momentan folgendes Problem:

      Ich habe in 1999 Verluste in Deutschland durch Aktienhandel gemacht, habe diese aber vergessen in meiner Steuererklärung anzugeben.
      Der Steuerbescheid kam natürlich und ist auch rechtskräftig.

      Kann ich diese Spekuverluste noch für 1999 in diesem Jahr geltend machen ?
      Vielleicht mit der (wirklich wahrhaften) Begründung der Unwissenheit ?

      Danke für eure Antworten

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 21:07:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      up
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 21:16:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      pech gehabt! du kannst da wohl nix machen, frag ggf. deinen steuerberater! aber versuchen kostet ja nix! lege deinem finanzamt die situation dar, vielleicht klappts ja.
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 23:21:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hätte auch mal ne Frage.
      Kommen eigentlich Fragen,wenn man nur Anlage SO abgibt,
      nicht aber Anlage KAP ?
      Will nur Verluste vortragen lassen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.01 12:40:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Du glaubwürdig bist dann nicht. Aber überprüfen müßen die Schon alles.

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      schrieb am 16.05.01 17:20:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn der Finanzbeamte ein bisschen Ahnung hat, weiß er doch, dass du mit NEMAX oder NASDAQ-Werten keine Kapitalerträge einfährst.

      Aber wer kennt schon die Seele eines Beamten.


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