Falschmeldung zu Teldafax - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.05.01 22:20:13 von
neuester Beitrag 28.06.01 18:02:55 von
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Spinnen die bei n-tv??? Oder wollen die mit Gewalt bekannt
werden?
Habe ich gerade bei mm gefunden:
Kursexplosion "aus Versehen"
Nach einer Falschmeldung im TV zog die Aktie kurz vor
Handelsende noch einmal kräftig an.
Marburg/Frankfurt - Während Telekom-Chef Ron Sommer in Köln
den Anlegern noch Rede und Antwort stand, ging der Kurs
eines anderen Telekommunikations-Unternehmens kurz vor
Börsenschluss noch einmal kräftig nach oben. Die Aktie
von Teldafax legte in wenigen Minuten rund 125 Prozent zu,
nachdem ein Berliner Nachrichtensender gemeldet hatte, die
angeschlagene Marburger AG werde übernommen. Wenige Minuten
später folgte die Korrektur, und die Aktie brach im
nachbörslichen Handel über das Maklerhaus Lang & Schwarz
wieder kräftig ein.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,136818,00.…
werden?
Habe ich gerade bei mm gefunden:
Kursexplosion "aus Versehen"
Nach einer Falschmeldung im TV zog die Aktie kurz vor
Handelsende noch einmal kräftig an.
Marburg/Frankfurt - Während Telekom-Chef Ron Sommer in Köln
den Anlegern noch Rede und Antwort stand, ging der Kurs
eines anderen Telekommunikations-Unternehmens kurz vor
Börsenschluss noch einmal kräftig nach oben. Die Aktie
von Teldafax legte in wenigen Minuten rund 125 Prozent zu,
nachdem ein Berliner Nachrichtensender gemeldet hatte, die
angeschlagene Marburger AG werde übernommen. Wenige Minuten
später folgte die Korrektur, und die Aktie brach im
nachbörslichen Handel über das Maklerhaus Lang & Schwarz
wieder kräftig ein.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,136818,00.…
waoooooo !
B.Heller schwimmt rückwärts !!
??
s.
B.Heller schwimmt rückwärts !!
??
s.
B. Heller schwimmt zwar rückwärts, aber dafür in Geld.
Ja, gerade lief es über n-tv: "Liebe Zuschauer, wir waren leider
voreilig mit unserer Meldung - in dem Bemühen, Sie so schnell
wie möglich zu informieren..." Klasse, der Mann. Gefällt mir.
voreilig mit unserer Meldung - in dem Bemühen, Sie so schnell
wie möglich zu informieren..." Klasse, der Mann. Gefällt mir.
na ja, haben sich mit der Klarstellung beeilt,
momentan gibt es ja noch ca. 50% vom Höchstkurs heute Abend.
WKN
745510
Name
TELDAFAX
BID
.47 EUR
ASK
.55 EUR
Zeit
2001-05-29 22:28:
momentan gibt es ja noch ca. 50% vom Höchstkurs heute Abend.
WKN
745510
Name
TELDAFAX
BID
.47 EUR
ASK
.55 EUR
Zeit
2001-05-29 22:28:
Hoffentlich tritt denen ein geschädigter Käufer mal massiv in die E... ! So geht`s nicht - eine Klage sollte doch erfolgreich sein, oder gibt es andere Meinungen ?
Definitiv! Deinen Schaden kannst du n-tv gegenüber geltend machen. Natürlich nur wenn du den Kauf nach der Meldung schriftlich beweisen kannst und morgen zum ersten Kauf verkaufst.
Welche Anspruchsgrundlage sollte einen solchen Schadensersatzanspruch den rechtfertigen ??? Habe ein offenes Ohr für Vorschläge, da ich auch ein paar Mark verloren habe. Bin heute Abend zu 0,7 Euro rein. Aber ich sehe keine Chance n-tv dafür zahlen zu lassen !!!
Kursmanipulation!
Dafür müßte Bernd H. oder n-tv vorsätzlich gehandelt haben. Das wird man denen wohl kaum nachweisen können. (und ich glaube auch nicht wirklich, das die das vorsätzlich gemacht haben !!!)
Tut mir leid. Aber ich trauer mit Dir !!!
Tut mir leid. Aber ich trauer mit Dir !!!
@ BrokerJoe2
dazu habe ich folgendes Posting im ConsorsBoard1 gefunden:
Chat Board
Als Heller die Meldung über ntv verkündete , waren im Xetra mt
Abgeschickt von: Definitiv am 29 Mai 2001 um 22:36
In Antwort zu:jaja , sicher bist du du mit über 80 cent rein
auf der ASK Seite über 100Kzu 0,34 und es vergingen ca. 1-2 min bis die Kilos
wegwaren !! Ich hatte jedenfalls genügend Zeit um 2x eine Order einzugeben 1x 30
K u. 1x 20K zu jeweils 0,34€ !> > 50 K zu 0,34 gekauft u. 40 zu rund 0,76€ verkauft !
10K reserve !
dazu habe ich folgendes Posting im ConsorsBoard1 gefunden:
Chat Board
Als Heller die Meldung über ntv verkündete , waren im Xetra mt
Abgeschickt von: Definitiv am 29 Mai 2001 um 22:36
In Antwort zu:jaja , sicher bist du du mit über 80 cent rein
auf der ASK Seite über 100Kzu 0,34 und es vergingen ca. 1-2 min bis die Kilos
wegwaren !! Ich hatte jedenfalls genügend Zeit um 2x eine Order einzugeben 1x 30
K u. 1x 20K zu jeweils 0,34€ !> > 50 K zu 0,34 gekauft u. 40 zu rund 0,76€ verkauft !
10K reserve !
Du musst nicht mit mir trauern, ich hab keine Teldafaxaktien. Fahrlässigkeit kann auch zu einer Strafe führen.
Meines Erachtens ist bei Kursmanipulation jedoch Vorsatz notwenig, damit Tatbestand erfüllt ist. Habe nur leider das Gesetz nicht bei mir, müßte 88 oder 89 BörsG sein. Ich werde morgen mal nachsehen.
Hast leider Recht.
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 400 AktG: Fahrlässigkeit reicht nicht aus
Nach § 400 AktG macht sich strafbar, wer als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften falsche Angaben macht. Eine solche Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss derjenige, der ein sogenanntes „Schutzgesetz“ verletzt, demjenigen, dem aus der Schutzgesetzverletzung ein Schaden entsteht, diesen Schaden ersetzen. Zwar ist § 400 AktG ein solches „Schutzgesetz“ im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Allerdings ist Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch eben die Verwirklichung des Tatbestandes des § 400 AktG.
Da es sich insoweit um eine Strafbarkeitsvorschrift handelt, müssen der sogenannte objektive Tatbestand - also die Tat als solche - und der sogenannte subjektive Tatbestand erfüllt sein. Unter subjektivem Tatbestand ist bei § 400 AktG der Vorsatz des Täters zu verstehen. Da § 400 AktG fahrlässiges Handeln nicht unter Strafe stellt, muss der betroffene Vorstand oder Aufsichtsrat vorsätzlich gehandelt haben.
In diesem Zusammenhang ist schon zweifelhaft, ob ein klagender Aktionär im Schadenersatzprozess darlegen und beweisen kann, dass eine „unrichtige“ Darstellung der Vermögenslage der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen vorliegt. So ist es erforderlich, dass nachgewiesen wird, dass zu dem Zeitpunkt, als Darstellungen über die Vermögenslage in der Öffentlichkeit erfolgt sind, andere Erkenntnisse im Hause der Gesellschaft vorhanden waren, so dass die Darstellung der Vermögenslage falsch war.
Da es sich hierbei um interne Vorgänge handelt, wird bereits eine solche Beweisführung äußerst schwierig sein. Ungleich schwieriger dürfte der Beweis des vorsätzlichen Handelns des betroffenen Vorstandes bzw. Aufsichtsrates sein. Dieser muss - etwa im Fall EM.TV - nur vorgeben, er sei einfach unfähig gewesen, eine ordnungsgemäße Bilanz aufzustellen, die Zahlen ordnungsgemäß zu ermitteln oder er habe sich etwa auf Wirtschaftsprüfergutachten verlassen (wie im Fall der Immobilienbewertung der Deutsche Telekom AG). Schon ist es mit einem Vorsatz nicht mehr weit her. Da Fahrlässigkeit bei § 400 AktG nicht unter Strafe steht, scheiden auch Schadenersatzansprüche in einem solchen Fall aus.
§ 88 Börsengesetz (Kursmanipulation) und § 264 Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug)
Gleiches gilt für den Tatbestand der Kursmanipulation nach § 88 Börsengesetz (BörsG). Nach § 88 BörsG wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere erheblich sind, sogenannter Kursbetrug.
Wiederum ist nur das vorsätzliche Handeln unter Strafe gestellt. Es ergeben sich also die gleichen, nahezu unüberwindbaren Probleme wie bei § 400 AktG. Dies gilt auch für § 264 Strafgesetzbuch (StGB), also dem Tatbestand des Kapitalanlagebetruges. Hierfür ist ebenfalls Vorsatz erforderlich.
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 400 AktG: Fahrlässigkeit reicht nicht aus
Nach § 400 AktG macht sich strafbar, wer als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften falsche Angaben macht. Eine solche Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss derjenige, der ein sogenanntes „Schutzgesetz“ verletzt, demjenigen, dem aus der Schutzgesetzverletzung ein Schaden entsteht, diesen Schaden ersetzen. Zwar ist § 400 AktG ein solches „Schutzgesetz“ im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Allerdings ist Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch eben die Verwirklichung des Tatbestandes des § 400 AktG.
Da es sich insoweit um eine Strafbarkeitsvorschrift handelt, müssen der sogenannte objektive Tatbestand - also die Tat als solche - und der sogenannte subjektive Tatbestand erfüllt sein. Unter subjektivem Tatbestand ist bei § 400 AktG der Vorsatz des Täters zu verstehen. Da § 400 AktG fahrlässiges Handeln nicht unter Strafe stellt, muss der betroffene Vorstand oder Aufsichtsrat vorsätzlich gehandelt haben.
In diesem Zusammenhang ist schon zweifelhaft, ob ein klagender Aktionär im Schadenersatzprozess darlegen und beweisen kann, dass eine „unrichtige“ Darstellung der Vermögenslage der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen vorliegt. So ist es erforderlich, dass nachgewiesen wird, dass zu dem Zeitpunkt, als Darstellungen über die Vermögenslage in der Öffentlichkeit erfolgt sind, andere Erkenntnisse im Hause der Gesellschaft vorhanden waren, so dass die Darstellung der Vermögenslage falsch war.
Da es sich hierbei um interne Vorgänge handelt, wird bereits eine solche Beweisführung äußerst schwierig sein. Ungleich schwieriger dürfte der Beweis des vorsätzlichen Handelns des betroffenen Vorstandes bzw. Aufsichtsrates sein. Dieser muss - etwa im Fall EM.TV - nur vorgeben, er sei einfach unfähig gewesen, eine ordnungsgemäße Bilanz aufzustellen, die Zahlen ordnungsgemäß zu ermitteln oder er habe sich etwa auf Wirtschaftsprüfergutachten verlassen (wie im Fall der Immobilienbewertung der Deutsche Telekom AG). Schon ist es mit einem Vorsatz nicht mehr weit her. Da Fahrlässigkeit bei § 400 AktG nicht unter Strafe steht, scheiden auch Schadenersatzansprüche in einem solchen Fall aus.
§ 88 Börsengesetz (Kursmanipulation) und § 264 Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug)
Gleiches gilt für den Tatbestand der Kursmanipulation nach § 88 Börsengesetz (BörsG). Nach § 88 BörsG wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere erheblich sind, sogenannter Kursbetrug.
Wiederum ist nur das vorsätzliche Handeln unter Strafe gestellt. Es ergeben sich also die gleichen, nahezu unüberwindbaren Probleme wie bei § 400 AktG. Dies gilt auch für § 264 Strafgesetzbuch (StGB), also dem Tatbestand des Kapitalanlagebetruges. Hierfür ist ebenfalls Vorsatz erforderlich.
Hey, Du bist ja ein richtig schneller. Ich hätte mir gewünscht, das ich nicht recht habe. Aber ich werde dann doch mal weiter Jura studieren. Natürlich mit Schwerpunkt auf Kaptialmarktrecht !!!
Das gilt allerdings nur für die tatsächlich beteiligten Personen. Bei n-tv dürfte in diesem Fall eher das Medienrecht greifen:
Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen«, heißt es in den Landespressegesetzen. Doch was ist die »nach den Umständen gebotene Sorgfalt«? Vielleicht hilft ein Blick in den Pressekodex - kein Gesetz, sondern das Regelwerk der Berufsethik. Doch auch der beschränkt sich auf vage Ergänzungen.
Sinnverfälschungen durch Bearbeitung, Überschriften oder Bildnebentexte seien zu vermeiden, heißt es dort. Dokumente müssen »sinngetreu« wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte sowie Vermutungen sollen kenntlich gemacht werden.
Doch damit wird der Journalist auf eine falsche Fährte gelockt, denn die Richter sind häufig strenger. Vor Gericht wird die Verbreitung von Gerüchten und Verdächtigungen äußerungsrechtlich oft wie eine eigene Behauptung behandelt. Mit der Folge, dass der Betroffene mit Erfolgsaussichten auch den Verbreiter auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen kann - sofern das Gerücht falsch ist und die journalistische Sorgfalt nicht eingehalten wurde. Es stellt sich also im Ergebnis auch in diesem Fall die (Haftungs-) Frage: Wann ist die »nach den Umständen gebotene Sorgfalt« erfüllt?
Quelle: http://www.message-online.de/arch4_00/04wanc.htm
Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen«, heißt es in den Landespressegesetzen. Doch was ist die »nach den Umständen gebotene Sorgfalt«? Vielleicht hilft ein Blick in den Pressekodex - kein Gesetz, sondern das Regelwerk der Berufsethik. Doch auch der beschränkt sich auf vage Ergänzungen.
Sinnverfälschungen durch Bearbeitung, Überschriften oder Bildnebentexte seien zu vermeiden, heißt es dort. Dokumente müssen »sinngetreu« wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte sowie Vermutungen sollen kenntlich gemacht werden.
Doch damit wird der Journalist auf eine falsche Fährte gelockt, denn die Richter sind häufig strenger. Vor Gericht wird die Verbreitung von Gerüchten und Verdächtigungen äußerungsrechtlich oft wie eine eigene Behauptung behandelt. Mit der Folge, dass der Betroffene mit Erfolgsaussichten auch den Verbreiter auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen kann - sofern das Gerücht falsch ist und die journalistische Sorgfalt nicht eingehalten wurde. Es stellt sich also im Ergebnis auch in diesem Fall die (Haftungs-) Frage: Wann ist die »nach den Umständen gebotene Sorgfalt« erfüllt?
Quelle: http://www.message-online.de/arch4_00/04wanc.htm
Es gab keinerlei Quellen, die von einer Übernahme sprachen, das hat sich also n-tv aus den Fingern gesogen. In diesem Fall dürfte es leicht sein, nachzuweisen, daß die Nachricht vor ihrer Verbreitung nicht sorgfältig geprüft wurde.
Dazu kann man wahrscheinlich noch Doktorarbeiten verfassen !!! Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, um es einfachmal über die Gerichte herauszufinden !!!
Außerdem glaube ich nicht, das man die Medien leichter wg. Kursmanipulation und Falschmeldungen drankriegt, als die Vorstände der Unternehmen selber (siehe EM.TV und Intershop und ...) !!!
Schließlich und endlich müßte wohl auch noch geklärt werden, ob das Medienrecht bzw. der Pressekodex Schutzgesetze im Sinne des 823 BGB sind ?!?
Ein Musterprozess wäre wohl angebracht. Oder zumindest eine Anzeige beim Staatsanwalt, damit man dann nach erfolgreicher Prüfung eine Zivilklage einreichen kann.
@ all
Bin zwar nicht in Teldafax investiert, aber der TV Sender
N-TV ist schon mehrmals mit Falschmeldungen aufgetreten.
Auch Ad`hoc Meldungen werden bei denen Stunden später
unter Seite 460/461 reingestellt, da ist schon alles gelaufen. Trotzdem sind die Börsen TV-Sender Nr. 1 und keiner kann denen was.
Wir sind nur die Kleinen.
N 24 oder Bloomberg senden viel sachlicher ohne so ne
Medienwerbewirksamkeit al´la Bernd Heller.
Schade das es immer so weiter geht.
Gruß
Bin zwar nicht in Teldafax investiert, aber der TV Sender
N-TV ist schon mehrmals mit Falschmeldungen aufgetreten.
Auch Ad`hoc Meldungen werden bei denen Stunden später
unter Seite 460/461 reingestellt, da ist schon alles gelaufen. Trotzdem sind die Börsen TV-Sender Nr. 1 und keiner kann denen was.
Wir sind nur die Kleinen.
N 24 oder Bloomberg senden viel sachlicher ohne so ne
Medienwerbewirksamkeit al´la Bernd Heller.
Schade das es immer so weiter geht.
Gruß
N24 und deren Kooperation mit Börse-Online würde ich nicht gerade als das Paradebeispiel sachlicher Berichterstattung anführen.
Ich fürchte zwar auch, das die rechtliche Ausgangslage eine
Klage sehr schwierig macht, aber versuchen würde ich es als
Betroffener auf jeden Fall. Immerhin bezeichnet sich n-tv
als "Der Nachrichtensender", und als Zuschauer muss man
bei der täglichen Börsenberichterstattung eines solchen
Senders einfach davon ausgehen, dass alles sauber recherchiert
ist.
Kann natürlich sein, dass der Richter sagt: "Sie hätten
doch wissen müssen, wie dilettantisch bei n-tv über Börse
berichtet wird..." Dann hat man schlechte Karten.
Auf jeden Fall war das jetzt nicht der erste grosse Hammer
in den letzten Wochen. Kürzlich hatte n-tv ja auch exklusiv
gemeldet, Metabox wäre pleite. Das war Wochen vor dem
Insolvenzantrag. Hinterher kam kleinlaut die Korrektur.
Man hatte sich geirrt und eine Meldung zu einer Metabox-
TOCHTER-Firma auf das ganze Unternehmen bezogen.
Klage sehr schwierig macht, aber versuchen würde ich es als
Betroffener auf jeden Fall. Immerhin bezeichnet sich n-tv
als "Der Nachrichtensender", und als Zuschauer muss man
bei der täglichen Börsenberichterstattung eines solchen
Senders einfach davon ausgehen, dass alles sauber recherchiert
ist.
Kann natürlich sein, dass der Richter sagt: "Sie hätten
doch wissen müssen, wie dilettantisch bei n-tv über Börse
berichtet wird..." Dann hat man schlechte Karten.
Auf jeden Fall war das jetzt nicht der erste grosse Hammer
in den letzten Wochen. Kürzlich hatte n-tv ja auch exklusiv
gemeldet, Metabox wäre pleite. Das war Wochen vor dem
Insolvenzantrag. Hinterher kam kleinlaut die Korrektur.
Man hatte sich geirrt und eine Meldung zu einer Metabox-
TOCHTER-Firma auf das ganze Unternehmen bezogen.
Hat denn jemand den betreffenden Beitrag von n-tv gesehen?
Kam er aus dem grandiosen "Neue Märkte"-Studio? Dann würde
mich gar nichts wundern. Da wird ja auch gerne mal von
"Sun Microsoft" gesprochen...
Kam er aus dem grandiosen "Neue Märkte"-Studio? Dann würde
mich gar nichts wundern. Da wird ja auch gerne mal von
"Sun Microsoft" gesprochen...
@ Stockpicker:
So isses. Habe es zwar nun mit einem Auge gesehen, aber
die Meldung kam während der 19.15-Uhr-Telebörse aus der
Neue-Märkte-Redaktion. Die Richtigstellung kam erst nach
20 Uhr.
So isses. Habe es zwar nun mit einem Auge gesehen, aber
die Meldung kam während der 19.15-Uhr-Telebörse aus der
Neue-Märkte-Redaktion. Die Richtigstellung kam erst nach
20 Uhr.
Der Fall sollt von einem Juristen übrprüft werden.
Ich sehe die Chancen für eine Klage nicht so schlecht.
Das Problem ist, dass diese Infodienstanbieter meistens keine Gewähr für ihre Angaben übernehmen.
Beispiel:
Wenn bei Finanztreff ein Kurs falsch angezeigt wird und du dadurch Schlüsse zum Kauf ziehst, kannst du Finanztreff dafür nicht regresspflichtig machen..
Aber versuchen sollte man...
Gruss
Ich sehe die Chancen für eine Klage nicht so schlecht.
Das Problem ist, dass diese Infodienstanbieter meistens keine Gewähr für ihre Angaben übernehmen.
Beispiel:
Wenn bei Finanztreff ein Kurs falsch angezeigt wird und du dadurch Schlüsse zum Kauf ziehst, kannst du Finanztreff dafür nicht regresspflichtig machen..
Aber versuchen sollte man...
Gruss
der Heller wäre doch der Mann für den Raab der Woche :-)
@alle
Wenn man bei 0,40 rein wäre und das wäre durchaus noch möglich gewesen, dann wäre das Geschrei hier nicht so groß.
Und wer bei 0,70 rein ist, hätte schließlich noch bei 0,90 verkaufen können.
0,70 das waren schon ca. 100% Plus vom Vortagskurs, also wer da rein geht und dann bei 0,80 nicht raus geht, dem ist nicht zu helfen.
Selbst Schuld und schimpft nicht auf N-TV, geldgeile Säcke!!!
Warum wolltet ihr denn überhaupt in einen solchen Wert???
Risiko gehört in solchen Fällen ganz klar zum Spiel, deswegen habt ihr Null Chance vor Gericht!...Glücklicherweise, sonst wäre die Börse und damit innovative Entwicklung hoffnungslos verloren...
Mfg
zitronenpresse
Wenn man bei 0,40 rein wäre und das wäre durchaus noch möglich gewesen, dann wäre das Geschrei hier nicht so groß.
Und wer bei 0,70 rein ist, hätte schließlich noch bei 0,90 verkaufen können.
0,70 das waren schon ca. 100% Plus vom Vortagskurs, also wer da rein geht und dann bei 0,80 nicht raus geht, dem ist nicht zu helfen.
Selbst Schuld und schimpft nicht auf N-TV, geldgeile Säcke!!!
Warum wolltet ihr denn überhaupt in einen solchen Wert???
Risiko gehört in solchen Fällen ganz klar zum Spiel, deswegen habt ihr Null Chance vor Gericht!...Glücklicherweise, sonst wäre die Börse und damit innovative Entwicklung hoffnungslos verloren...
Mfg
zitronenpresse
@ Zitronenpresse et altera:
Diese Versuche, die nachweislich kursrelevante Falschmeldung
von n-tv nachträglich gesundzubeten und die Schuld bei anderen
zu suchen, finde ich schon bemerkenswert.
Im Klartext: Ich habe am fraglichen Abend keine Teldafax-
Aktien gekauft, weil ich den Laden für gescheitert halte.
Persönlich bin ich also nicht betroffen. Unabhängig davon
halte ich es für ein maßlose Schlamperei, wenn jemand übers
Fernsehen saumäßig recherchierte Nachrichten verbreitet, die
einfach nicht richtig sind.
Diese Versuche, die nachweislich kursrelevante Falschmeldung
von n-tv nachträglich gesundzubeten und die Schuld bei anderen
zu suchen, finde ich schon bemerkenswert.
Im Klartext: Ich habe am fraglichen Abend keine Teldafax-
Aktien gekauft, weil ich den Laden für gescheitert halte.
Persönlich bin ich also nicht betroffen. Unabhängig davon
halte ich es für ein maßlose Schlamperei, wenn jemand übers
Fernsehen saumäßig recherchierte Nachrichten verbreitet, die
einfach nicht richtig sind.
Ad hoc-Mitteilung
31.05.2001
Veränderung im Vorstand der TelDaFax AG
Marburg, 31.05.2001. Die TelDaFax AG gibt bekannt, dass Herr
Stefan Legner, Vorstand Technik, wie geplant nach Ablauf seines
Vertrages mit Wirkung zum 31.05.2001 aus dem Unternehmen
ausscheidet.
Für Presserückfragen:
TelDaFax Aktiengesellschaft
Aktionärshotline: 0 800 / 0 10 30 03
Investor-Relations@teldafax.de
Ende der Mitteilung
31.05.2001
Veränderung im Vorstand der TelDaFax AG
Marburg, 31.05.2001. Die TelDaFax AG gibt bekannt, dass Herr
Stefan Legner, Vorstand Technik, wie geplant nach Ablauf seines
Vertrages mit Wirkung zum 31.05.2001 aus dem Unternehmen
ausscheidet.
Für Presserückfragen:
TelDaFax Aktiengesellschaft
Aktionärshotline: 0 800 / 0 10 30 03
Investor-Relations@teldafax.de
Ende der Mitteilung
Interessante Meldung, der Rücktritt bei Teldafax. Hat mal
jemand nachgezählt, wieviel Nemax-Vorstände seit Jahresanfang
zurückgetreten sind? Allein bei den Finanz-Vorständen komme
ich auf etwa 25 Stück in sechs Monaten, aber das reicht
vermutlich noch gar nicht. Man sollte mal der Frage nach-
gehen, wieviel Kapital in Form von Abfindungen da ingesamt
von dannen geschleppt wurde...
jemand nachgezählt, wieviel Nemax-Vorstände seit Jahresanfang
zurückgetreten sind? Allein bei den Finanz-Vorständen komme
ich auf etwa 25 Stück in sechs Monaten, aber das reicht
vermutlich noch gar nicht. Man sollte mal der Frage nach-
gehen, wieviel Kapital in Form von Abfindungen da ingesamt
von dannen geschleppt wurde...
@ nachtwchter:
Viel interessanter ist doch, dass ein Vorstand nach dem
Abgang auch nicht mehr meldepflichtig ist, was seine
Aktienverkäufe angeht. Hat da mal einer drüber nachgedacht?
Ein Bekannter von mir, der im Venture-Capital-Bereich
arbeitet, hat mir kürzlich beim Bier ein paar nette
Schoten zu diesem Thema erzählt. Ich hatte mich bis dahin
auch gewundert, dass am laufenden Band Vorstände abtreten.
Inzwischen bin ich klüger.
Viel interessanter ist doch, dass ein Vorstand nach dem
Abgang auch nicht mehr meldepflichtig ist, was seine
Aktienverkäufe angeht. Hat da mal einer drüber nachgedacht?
Ein Bekannter von mir, der im Venture-Capital-Bereich
arbeitet, hat mir kürzlich beim Bier ein paar nette
Schoten zu diesem Thema erzählt. Ich hatte mich bis dahin
auch gewundert, dass am laufenden Band Vorstände abtreten.
Inzwischen bin ich klüger.
@ Stockpicker:
Gut beobachtet. Genau so ist es.
Gut beobachtet. Genau so ist es.
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