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    Spekulationsgewinne... kann man die nachreichen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.01 14:47:05 von
    neuester Beitrag 19.06.01 14:22:07 von
    Beiträge: 12
    ID: 414.575
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      Avatar
      schrieb am 03.06.01 14:47:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute!

      Ich kenne jemanden, der letztes Jahr insgesamt ca. 25 TDM Einkommen hatte... 17 TDM davon waren Kapitalerträge... nun weiß er nicht wie das zu versteuern ist?
      Könnt ihr da helfen? Er ist ledig und Schüler.
      Wie hoch wird er besteuert, wenn er es nicht angibt und man ihm drauf kommt?
      Bis wann muss man Steuererklärung spätestens abgegeben haben?

      links234 *bedanktsichimVoraus*
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 15:27:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kommt darauf an......
      Einkommen?? Oder waren es vielmehr Einnahmen?
      Was für eine Einkunftsart war es - nichtselbständig? - 630 Basis?

      Schick mir `ne mail und ich kann Dir einige Fragen beantworten:
      DerMetzger@gmx.de

      Gruss
      wh
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 16:51:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      @links234

      ich fange mal unten an:

      1. Abgabefrist endete am 31.05.2001 (= aber verlängerungsfähig);
      2. egal, ob "man ihm drauf kommt", oder ob er "freiwillig" erklärt, der Steuersatz ist immer der gleiche. Es ist lediglich die Frage, ob er Hinterziehungszinsen und/oder Strafe zahlen muß, wenn man ihm drauf kommt.
      3. Der Schüler ist dann verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen, wenn er Steuer bezahlen muß. Wie hoch die ESt schließlich sein wird, kann man so nicht sagen, da ja z.B. die Möglichkeit besteht, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
      4. Wie kann die Finanzverwaltung Steuersünder entdecken: da gibt es ca. 1 Million Möglichkeiten. Die wahrscheinlichste ist irgend ein Zufall.


      Schöne Pfinsten

      StRa
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 19:30:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn der Student Kaptialeinkünfte von 17000DM hat liegt er ja weit über der dem Freibetrag für Kapitalerträge von DM3100. Wenn diese Erträge also z.B. aus normalen Wertpapieren stammen und nicht etwa aus irgenwelchen steuerfreien Auslandskonten, muß er schon eine ganze Menge Zinsabschlgassteuer bezahlt haben.
      Bei Gesamteinkünften von nur etwa 25000DM müßte er bei Abgabe einer Steuererklärung dann wohl eher Steuer ertstattet bekommen.
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 19:33:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      @links234

      Ich sehe gerade, daß in der Überschrift von Spekulationsgewinnen die Rede ist, in deinem Beitrag aber von Kapitalerträgen. Was wars denn nu ?

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      Avatar
      schrieb am 04.06.01 11:59:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es handelt sich bei den 17 TDM um Spekulationsgewinne!
      Sorry für Verwechslung...
      ... aber mit dem FSA hat das ja jetzt nix zu tun, oder? Ist ja keine Dividende oder dergleichen...

      danke nochmal!
      Avatar
      schrieb am 04.06.01 16:36:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja, wenn es Spekualtionsgewinne waren, spielt die Zinsabschlagssteuer und der zugehörige Freistellungsauftrag natürlich keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 04.06.01 18:12:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Spekulationsgewinne muss er nur versteuern, wenn sie in der Jahresfrist angefallen sind.

      Außerdem kann er Werbungskosten, Sonderausgaben und ggf. außergewöhnliche Belastungen anziehen.

      Versteuert wird dann nur der Teil des Restbetrages, der über 13499 DM liegt, Eingangssteuersatz 22,9%.

      Über den Daumen dürften so zwischen 1200 und 1600 DM fällig werden, je nach Höhe der Abzüge.

      Wenn er nichts angibt, macht er sich zwar strafbar, bei der geringen Steuerschuld wirds ggf. bei Sämniszuschlägen und Geldstrafe bleiben.

      Ehrlich wärt aber immer am längsten.
      Avatar
      schrieb am 05.06.01 17:52:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      danke @fishhawk!!!

      Mal ne präzise Angabe! *dank*

      Was meinst mit Werbungskosten, Sonderausgaben? Kann ich da Kauf bzw. Verkaufsgebühren mit angeben?

      Kann man von seiner Bank sowas wie ne Endabrechnung verlangen, d.h. speichert die Bank alle Käufe und Verkäufe? Was macht man, wenn man nicht alle Käufe und Verkäufe mehr vorliegen hat?

      Danke

      links234
      Avatar
      schrieb am 10.06.01 13:42:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich müsste doch kauf und verkaufgebühren absetzen können, oder?
      Avatar
      schrieb am 10.06.01 14:46:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      @links234,

      wenn jemand, den Du kennst, 17 TDM Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hatte, kannst Du deshalb noch keine Kauf- und Verkaufsgebühren absetzen. Werbungskosten sind - auch unter Bekannten - nicht übertragbar.
      Avatar
      schrieb am 19.06.01 14:22:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      @links234
      Werbungskosten sind: Kauf- und Verkaufsgebühren, Depotgühren, evtl. Zinsen bei Fremdfinanzierung, evtl. Online Kosten, Fachliteratur. Zusammenfassend alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen.
      Sonderausgaben sind: Kranken-, Lebens-, Haftpflicht-, Unfallversicherungen, Spenden, Kirchensteuer, etc., die jeder in gewissem Umfang bei seiner Steuer geltend machen kann.


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