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eröffnet am 04.06.01 13:39:32 von
neuester Beitrag 05.06.01 09:55:33 von
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Hallo Leute,
ich habe da eine frage an die spezialisten unter euch: Meine oma kam vor 3 jahren ins heim, um diese zeit hat mir mein vater eine groessere geldsumme ueberwiesen. Nun will das sozialamt die vermoegensverhaeltnisse meiner eltern erneut ueberpruefen...hat das sozialamt das recht, an mein geld ranzukommen??? Wie hoch ist die einkommensgrenze der kinder des heiminsassen?? Wird die ehefrau mit einbezogen??
Vielen Dank fuer eure antworten...
gruss mischa
ich habe da eine frage an die spezialisten unter euch: Meine oma kam vor 3 jahren ins heim, um diese zeit hat mir mein vater eine groessere geldsumme ueberwiesen. Nun will das sozialamt die vermoegensverhaeltnisse meiner eltern erneut ueberpruefen...hat das sozialamt das recht, an mein geld ranzukommen??? Wie hoch ist die einkommensgrenze der kinder des heiminsassen?? Wird die ehefrau mit einbezogen??
Vielen Dank fuer eure antworten...
gruss mischa
moin,
meines wissens nach bist du nicht verpflichtet für eltern oder großeltern den heimaufenthalt zu zahlen.
grundsätzlich gilt geschenkt ist nun mal deins.
ausnahmen gibt es glaub ich, wenn die schenkung nur zur tarnung - also um geld in sicherheit zu bringen - vorgenommen wurde.
bin aber leider kein experte.
stell die frage doch mal unter steuern und recht rein!
brock
meines wissens nach bist du nicht verpflichtet für eltern oder großeltern den heimaufenthalt zu zahlen.
grundsätzlich gilt geschenkt ist nun mal deins.
ausnahmen gibt es glaub ich, wenn die schenkung nur zur tarnung - also um geld in sicherheit zu bringen - vorgenommen wurde.
bin aber leider kein experte.
stell die frage doch mal unter steuern und recht rein!
brock
hi
meines wissens ist es legitim vom sozialamt, die vermögensverhältnisse zu prüfen. denn erstmal müssen die angehörigen zahlen, sofern vermögen vorhanden ist. das sozialamt zahlt nur, wenn eine zuzahlung der angehörigen nicht zugemutet werden kann, d.h., deren einkommen zu gering dafür ist. die grenzen dafür teilt dir das sozialamt auf anfrage mit.
hoffe, das dein vater dir das geld damals geschenkt hat, wenn die überweisung allerdings aufgrund einer angesagten prüfung passierte, kann es kritisch werden.
in der tat solltest du dich mal beraten lassen, vielleicht wird dir im steuerforum geholfen.
gruss
shakes
meines wissens ist es legitim vom sozialamt, die vermögensverhältnisse zu prüfen. denn erstmal müssen die angehörigen zahlen, sofern vermögen vorhanden ist. das sozialamt zahlt nur, wenn eine zuzahlung der angehörigen nicht zugemutet werden kann, d.h., deren einkommen zu gering dafür ist. die grenzen dafür teilt dir das sozialamt auf anfrage mit.
hoffe, das dein vater dir das geld damals geschenkt hat, wenn die überweisung allerdings aufgrund einer angesagten prüfung passierte, kann es kritisch werden.
in der tat solltest du dich mal beraten lassen, vielleicht wird dir im steuerforum geholfen.
gruss
shakes
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