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    Brauche dringend HILFE: Verlosungspreis Aktienpacket - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.01 15:58:37 von
    neuester Beitrag 20.06.01 08:31:20 von
    Beiträge: 5
    ID: 416.302
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      Avatar
      schrieb am 06.06.01 15:58:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Gemeinde,

      Ich habe ein Problem. Habe vor kurzem ein Aktienpacket bei einer Online Verlosung gewonnen. Wie ist dies steuerlich zu Handhaben. Kann ich diese steuerfrei verkaufen, oder muss ich die 1 Jahr Haltefrist einhalten, damit keine Speku Steuer anfällt? Beim Lottogewinn ist der Gewinn doch auch steuerfrei, oder irre ich mich?#


      Vielen Dank an Euch alle ;)
      Avatar
      schrieb am 06.06.01 16:12:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kommt drauf an.Wenn der momentane Kurs der Aktie(n) nicht
      über dem Kaufkurs liegt,kannst du getrost ohne Steuerzahlung verkaufen.
      Sollte aber der kurs über dem Kaufkurs liegen ,musst du
      beim Verkauf die Differenz versteuern.
      Aber:Spekulationsgewinne unter 1000 DM sind Steuerfrei.
      Diese 1000 DM beziehen sich auf die gesamtheit deiner Aktien,also nicht pro Aktie.
      mfG Torti
      Avatar
      schrieb am 06.06.01 16:58:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wo steht denn zu welchem Kurs ich gekauft habe. Ich selber habe ja gar nicht gekauft, sondern an einem Tag x diese Packet auf mein Depot überwiesen bekommen.

      Kennt sich hiermit niemand aus?
      Avatar
      schrieb am 06.06.01 17:46:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      @herby24

      um`s gleich klar zu stellen: ich bin kein steuerberater o.ä.!

      Zu Deiner Frage (nach bestem Wissen und Gewissen)

      Zur Begründung einer steuerlich relevanten Frist muss ein Anschaffungsgeschäft vorliegen. Das ist bei Dir ja wohl nicht der Fall. Ein Lotteriegewinn fällt auch nicht unter die im ESTG genannten Einkunftsarten (Fachleute aller Länder korrigiert mich wenn`s anders ist). Damit kannst Du das Aktienpaket verkaufen, ohne dass dadurch eine Steuerpflicht ausgelöst würde. Früchte, die dann anschliessend aus dem Vermögen gezogen werden (ebenso wie Dividenden o.ä. aus den Aktien, sofern Du sie behältst) sind dann allerdings steuerpflichtig.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 08:31:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi NiemehrArm.

      Ich bin zwar auch kein Steuerberater, sehe den Fall aber anders. Da die Aktien zu einem bestimmten Zeitpunkt (wahrscheinlich Einbuchungstag wegen Verfügungsgewalt) in den Besitz des Gewinners übergehen, fängt meiner Meinung nach ab diesem Tag die Spekulationsfrist an. Wenn die Aktien nun innerhalb von einem Jahr ab diesem Zeitpunkt verkauft werden, muß meiner Meinung nach die Differenz zwischen dem Kurs am Tag der Einbuchung und dem Verkaufspreis abzüglich Spesen oder dgl. versteuert werden. Schwierig wird es erst, wenn die gewonnenen Aktien nicht an der Börse gehandelt werden.

      Gruß Chi.


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