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    Wie führe ich ein Fahrtenbuch? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.01 16:14:03 von
    neuester Beitrag 21.02.02 17:32:45 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 06.06.01 16:14:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ alle,

      als im Nebenberuf Selbstständiger habe ich einen Zweitwagen, den ich überwiegend für diese Tätigkeit auch nutze. Überwiegend heißt: rund 95% der gelaufenen Kilometer, zahlenmäßig jedoch häufiger für kürzere private Stadtfahrten.
      Frage: Wie führe ich mein Fahrtenbuch?
      Reicht es aus die zahlenmäßig geringeren langen Fahrten im Gewerbebetrieb mit Datum, mit Kilometerangabe bei An- und Abfahrt, Angabe der verschiedenen Auotbahnen und Bundesstraßen (Reiseroute), Zielangabe, bei Kontakten Angabe der getroffenen Personen aufzuführen. Die kürzeren Stadtfahrten nur mit "private Stadtfahrt", Datum, Kilometerangabe bei An- und Abfahrt anzugeben.
      ODER: Muss ich auch die genaue Wegbeschreibung bei den meist wenigen Kilometern der Privatfahrten aufführen?

      In meinem Fall werden fast alle Fahrten für die selbstständigen Fahrten erstattet, d.h. ich gebe sie auch als Einnahmen an.
      Mit der 1%Regelung bei 5%-Privatanteil und den Einnahmen profitiere ich zwar von der "Kostendeckelung", würde aber weil es wegen der langen Fahrten nur wenig Aufwand macht, gerne ein Fahrtenbuch führen, wenn ich bei den Privatfahrten nicht eine genaue Straßenbeschreibung angeben müsste.

      Vielen Dank.

      MfG
      bandolin
      Avatar
      schrieb am 13.10.01 22:54:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann aus eigener leidvoller!!!!! Erfahrung jedem Selbständigen und auch dir nur raten zum Steuerberater zu gehen. Ich selbst war mehrere Jahre selbständig. Da ich nur relativ wenig Einkommen hatte -habe mich in im Laufe dieser Jahre in meinem Beruf weitergebildet- dachte ich dies auch ohne steuerberater zu schaffen. Abgesehen davon, daß ich so mehrere tausend Mark verloren habe (in meinen Augen bin ich vom Finanzamt "betrogen" worden) war ich durch den ganzen Ärger kurz vorm Magengeschwür. Für meine spätere Entscheidung mein Gewerbe aufzugeben war der Ärger mit dem Finanzamt stark ausschlaggebend!!!! Geld und gute Geschäftsgrundlage für einen ordentlichen Ausbau meines Gewerbes hatte ich!
      Nun zu deiner Frage m.W. sollte es ausreichen die privaten Fahrten als privat zu kennzeichnen, also km und privat. Aber da du, wie es sich liest mit dem Fahrzeug mehr geschäftlich unterwegs seien wirst, wird das Fahrzeug zum Geschäftseigentum!!!! Anschließend mußt du die privat durchgeführten Fahrten versteuern, das ganze führt einen Rattenschwanz mit sich z.B. Spesenabrechnung, da reicht dann auch nicht der Eintrag der Fahrt im F-Buch, Quittungen.... etc und dann ist es Essig mit der KM-Pauschale!!! Allein in diesem Bereich habe ich ca. 8000,- dem FA "schenken" müssen. Selbst wenn deine 1. Steuererklärung akzeptiert wurde und du dann die nächst im gleichen Muster machst fällst du u.U. auf die Nase.
      Nochmals dringender Rat Steuerberater!!!
      Auch wenn man hier auf dem Board öfter davon liest sich doch vertrauensvoll an die Beamten vom FA zu wenden, lass es! Ich habe absolut nur negative Erfahrungen gemacht! Sie wollen dein Geld und sind nicht daran interessiert dir als kleinunternehmer auf die Sprünge zu helfen oder gar dir den Weg durch den §dschungel zu weisen.
      PS ich bin kein STB sondern Handwerker.
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 01:21:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      es gibt kein Fahrtenbuch das stimmt und letztlich (nach intensiver Prüfung) anerkannt werden kann.
      Denn dann müßte auch deine Fahrt zum Bäcker drinnen stehen (das Buch ist aber nur erforderlich, wenn das AUTO zu mehr als 50% bei Einnahme-Ausgabenrechner oder zu mehr als 10% beim bilanzierenden -wg.gewillkürtem BV- genutzt wird).
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 19:44:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      @zwrecht und martin 42,

      vielen Dank für Eure Tipps.
      Es ist so gekommen, dass ich für 1999 auf 1%Klausel gesetzt wurde, obwohl ich nachweislich (durch Kilometerstand und monatlicher Fahrgelderstattungen) mehr als 90% betrieblich mein Auto benutzt habe.
      Da ich die Erklärung erst in 2001 abgegeben habe, hat das Finanzamt auch ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch nicht akzeptiert. Dabei hätte ich für rund 95% der Fahrten eindeutige Belege anführen können.


      Anhand von Unterlagen kann ich aber für das Jahr 2000 und 2001 sogar über 95% der Fahrten, die zum großen Teil erstattet worden sind, nachweisen. Ich hoffe, das FA akzeptiert mein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch. Bis heute habe ich aber auch nur 50% der Umsatzsteuer des im September 2000 gekauften Wagens zurückerstattet bekommen.

      Da ich in meiner gesamten Steuererklärung nur dieses wirklich belastende Problem habe, ein Steuerberater aber seine Gebühren nach der Höhe der Steuererklärung berechnet, wäre der nicht gesicherte Steuergewinn direkt durch die Beratungsgebühr wieder weg.
      Außerdem konnte mir bisher keiner wirklich sagen, wie das Finanzamt das nachträglich erstellte Fahrtenbuch und seine Entscheidung wirklich händelt.

      Ich kann einfach nicht glauben,
      dass ich in 2000 und 2001 zwar kein Fahrtenbuch geführt habe, aber anhand von Aufzeichnungen (Rechnungen/Überweisungen/auf die Minute für jedermann nachprüfbare Termine und Orte/überprüfbare Jahreskilometerstände) nachweisen kann, mehr als 95% der gefahrenen Kilometer betrieblich bedingt gefahren zu ein,
      und dennoch eventuell nach der 1%-Regel versteuert zu werden.

      Und auf diese Problematik hatten auch schon zwei Steuerberater keine Antwort, wie sie die Reaktion des FA beurteilen würden.


      Vielen Dank,
      für jede Einschätzung dankbar.

      bandolin
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 20:38:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nict umsonst heisst dieses Forum "Recht & Steuern".
      Recht und Steuern sind nämlich zwei verschiedene Dinge.

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      Avatar
      schrieb am 18.12.01 22:23:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      bin selber in der beschriebenen lage..... FA geld geben???? Dann doch lieber meinem steuerberater (honorig und alt bekannt). Die 1% Regelung ist gar nicht so verkehrt, wenn du dadurch 100% MwSt. zurückerstattet oder gutgeschrieben bekommst.. bin für bürokratie abholzung!!!!

      MfG F18 ;-)
      Avatar
      schrieb am 20.01.02 16:18:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      ich habe eine ganz ähnliche Lage wie bandolin, habe aber eine viel
      einfachere Lösung in den letzten Jahren beim FA anerkannt bekommen
      (kein Fahrtenbuch o.ä.) und bin trotzdem, wie mir scheint, ganz
      gut damit gefahren. Der Wagen gehört mir persönlich, ich benutze
      ihn etwa wie folgt:

      35 % Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
      5 % private Fahrten
      60 % dienstliche Fahrten, für die ich km-Geld vom
      Arbeitgeber bekomme

      Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann ich nur die
      Pauschalsätze absetzen, für die privaten Fahrten natürlich nichts,
      für die dienstlichen Fahrten die Vollkosten! In die
      Vollkostenberechnung gehen Versicherung, KFZ-Steuer, alle
      Tankquittungen, Inspektionsrechnungen usw. ein. Ferner habe ich
      immer 20 % vom Neupreis als Wertverlust pro Jahr angesetzt. Die
      Summe aller Kosten geteilt durch die im Jahr gefahrenen km ergeben
      dann einen km-Satz (einen erschreckend hohen übrigens), den ich
      dann bei allen dienstlichen Fahrten für die Kostenberechnung
      angesetzt habe.

      Nach einem Fahrtenbuch hat das FA nie gefragt (vielleicht habe ich
      da einfach Glück gehabt). Mir ist aber auch völlig unklar, was das
      Fahrtenbuch überhaupt soll, denn die Aufteilung der Kosten nach
      gefahrenen km ist eigentlich ziemlich transparent und
      nachvollziehbar.

      Was sagen unsere Steuerexperten eigentlich dazu??? Habe ich da nur
      Glück gehabt?

      Der eigentliche Witz an der Sache ist natürlich die zu hohe
      Abschreibung. Im 1. Jahr verliert man durchaus 25%, im 2. und den
      folgenden aber nur noch ca. 10 - 12 %. Nach 5 Jahren bekomme ich
      noch rund 35 - 40 % des Kaufpreises, jedenfalls nicht 0 %, wie die
      Abschreibung suggeriert. Wenn ich im 6. Jahr den Wagen verkaufe,
      brauche ich m.W. die Einnahme nicht zu versteuern oder rückwirkend
      für die Vorjahre die Abschreibung reduzieren. Man sollte den
      Effekt hiervon nicht überschätzen, der steuerliche km-Satz ist
      vielleicht 10 - 20 % höher als der reale, aber immerhin. Dieser
      finanzielel Vorteil scheint mir in etwa vergleichbar mit dem
      Vorteil durch den Vorsteuerabzug, aber man hat we


      Geht das ganze eigentlich auch, wenn man einen Gebrauchtwagen
      kauft?
      Reduziert sich dann die Abschreibungsfrist um das bisherige
      Alter des Wagens oder läuft sie wieder über 5 Jahre?
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 23:20:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tag, ihr zum Fahrtenbuch verurteilte.
      Leider gehöre ich jetzt auch dazu und schreibe geade eines mit ca. 1300 Einträgen.
      Wird auch anerkannt, da es nachvollziehbar ist und bei meiner Betriebsprüfung so besprochen wurde.

      Z.Zt. suche ich diverse Internetlinks zum Steuerrecht und hab da auch etwas bei http://www.steuernetz.de zum Fahrtenbuch gefunden:

      http://www.steuernetz.de/praxistips/stbwp/Archiv_stb/PT051.h…

      Gruß

      ps. es gibt da den § 3 Nr.45 ESTG , der seit Anfang 2000 die private Nutzung betrieblicher Telefone, Handys und auch Internet für Angestellte steuerfrei stellt.
      Frage: Kann ich als Kleinunternehmer, der bisher freiwillig ca.15 % (ca.700DM p.a.)der Telerechnungen privat gebucht hat, diese Steuerfreiheit auch in Anspruch nehmen?
      Denn es dürfte klar sein, dass ein Unternehmen diese Kosten der Angestellten zu 100% als Betriebsausgabe bucht. Und das möchte ich auch ganz gerne machen.

      Danke für jede Antwort.
      Avatar
      schrieb am 06.02.02 10:47:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Klaus99 :)
      Kannst du leider als Unternehmer nicht in Anspruch nehmen,
      da diese Befreiung wirklich nur für Arbeitnehmer gilt, wie sich
      auch eindeutig aus § 3 Nr. 45 EStG ergibt.
      Zu Recht setzt der Arbeitgeber diese Kosten zu 100 % ab.
      Diese "Vorteile" des Arbeitnehmers sind deshalb ja grundsätzlich
      beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig und wenn es diese
      Befreiung nicht gäbe, dann würde es nur Ärger bei der Ermittlung
      der steuerpflichtigen Beträge geben .....

      "Freiwillig" hast du bestimmt nicht 15 % deiner Telefonrechnungen
      privat gebucht. Ein Kumpel von mir muß 40 % seiner
      Telefonrechnungen kürzen, weil das Finanzamt meint, bei
      nur einem Anschluß ist davon auszugehen, daß man mindestens
      DM 50,-- im Monat privat telefoniert........
      Gruß
      AliHau :)
      Avatar
      schrieb am 06.02.02 12:08:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo argentinus,

      ich habe mich in letzter Zeit auch mit der Dienstwagenproblematik befaßt und denke, daß Dein Ansatz schon in Ordnung ist. Gibst Du dem FA denn auch Deine vom Arbeitgeber erstatteten Kosten an oder fallen die vielleicht noch unter den Tisch ? Dann wäre das ganze sicherlich lukrativ. Fahrtenbuch würde ich übrigens immer führen, denn sobald man nachweisen kann, daß die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen, kann man diese dann auch ansetzen. Ansonsten hat man eben kein Fahrtenbuch geführt.

      Joe
      Avatar
      schrieb am 06.02.02 16:29:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke, AliHau,
      so in etwa hab ich mir das schon gedacht.
      Dann werde ich mal meine 15 % weiterzahlen und hoffen, dass es nie 40 % werden.

      Gruß, Klaus

      ps. hab grade in n-tv Eddi Stoiber gehört, dass er es für ungerecht hält wenn grosse Firmen keine Steuern zahlen.
      Nach der Wahl weiss er dann von nix.
      Avatar
      schrieb am 21.02.02 17:32:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Joe Dalton:

      Die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten gebe ich
      natürlich an, alles andere wäre mit Sicherheit
      Steuerhinterziehung (und zwar eine, die selbst dem
      dümmsten Finanzbeamten auffallen würde). Die
      erstatteten Kosten sind in meinem Fall aber
      ziemlich mickrig und machen weniger als die Hälfte
      der von mir berechneten Vollkostensätze aus.

      Kann gut sein, daß ich wegen der Angabe der
      erstatteten Kosten auch keine Probleme hatte bzw.
      kein Fahrtenbuch verlangt wurde.

      Gruß, argentinus


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