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    Vermietete Eigentumswohnung in Hannover - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.01 12:50:27 von
    neuester Beitrag 04.07.01 20:42:58 von
    Beiträge: 14
    ID: 418.791
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      Avatar
      schrieb am 11.06.01 12:50:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer möchte eine gut vermietete Eigentumswohnung in Hannover erwerben.
      3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, Grösse der Wohnung: 63,3 qm, monatl. Kaltmiete 700,-- DM,
      Preis: 175.000,-- DM
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 12:55:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interesse. Bin Hannoveraner.
      Melde Dich mal über Postfach...
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 13:10:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was heißt denn "gut vermietet"?
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 14:15:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Heinzilein,

      gut vermietet heisst zum einen, dass die Wohnung schon seit fast drei Jahren an die gleiche Familie vermietet ist und zum anderen keinerlei Gefahr besteht, dass die Miete nicht gezahlt werden kann (z.B. durch Arbeitslosigkeit oder sonst. Gründe).
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 16:23:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bestimmt Asylanten als Mieter. Da wird die Miete vom Sozialamt bezahlt und die gehen nicht pleite.

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      schrieb am 11.06.01 17:04:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      @leo6
      Man soll sich nicht täuschen lassen, wie viele Deutsche Familien, denen man es nicht ansieht, darauf angewiesen sind, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 13:58:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Scheint ja trotz Börsenflaute kein grosses Interesse zu sein.
      Oder habt Ihr alle kein Geld mehr????
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 20:42:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      ich möchte dir ja nicht auf die Füße treten, aber daß
      keiner so recht Interesse an deinem Objekt hat, könnte
      daran liegen, daß die Wohnung vermietet ist !!!!!
      Frag mal einen Makler, ob er deine ETW in sein Angebot nehmen
      will.
      Er wird dich dankend vor die Türe setzen, denn du verursachst nur Kosten,
      und er wird dein Objekt eh nicht los, weil, so gut
      wie alle, die Eigentum erwerben,wollen auch selber einziehen.

      Und wer KAPITALANLEGER ist, für den ist die Rendite deiner
      vermieteten Wohnung viel zu niedrig.
      Du möchtest sie zum 20.88fachen der Jahresnettomiete verkaufen.
      Das KÖNNTE für eine bezugsfreie Wohnung, je nach Ausstattung,
      Baujahr und vorallem der Lage in Hannover, vielleicht durchaus
      OK sein.


      Dafür aber, daß sie vermietet ist, ist sie zu teuer.
      Der Anleger erhält gerade mal 4,78 Prozent Rendite, und daß noch
      vor Abzug der Verwalterkosten, die er ja nicht auf den Miter umlegen kann,
      den möglicherweise anfallenden Renovierungen, des theoretischen
      Mietausfallwagnisses, usw,usw.


      Ein Tip,wenn du mir es erlaubst !!!!:):):)

      Biete doch deine Wohnung zu einem Vielfachen der Jahresnettomiete an, der auch für
      Mietshäuser in Hannover, in der gleichen Lage, Ausstattung
      und dem gleichen Baujahr, üblich ist.
      Dann bekommst du sie auch los.
      Ansonsten warte einfach bis der Mieter ausgezogen ist.
      Ein gut und gerne 30 Prozent höherer Verkaufspreis, gegenüber
      der vermieteten Wohnung, wäre dir gewiss.




      Viel Glück:):)
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 18:10:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      @gölqjksfhöla

      mal eine Frage an dich: Wie hoch sind denn bei kleinen ETW’s (ca. 130.000 DM) die Auf- bzw. Abschläge gegenüber MFH’s (ca. 1. Mio DM) bei Verkauf (als Kapitalanlage).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 20:53:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo K1,

      es kommt darauf an.

      Ganz grob pauschal gesagt: Bei gebrauchten bezugsfreien
      Wohnungen der Standardgröße von 65 Quadratmeter, wird von
      von Maklern und Privaten so ca. 30 Prozent mehr verlangt.

      Bei bezugsfreien Neubauwohnungen in gleicher Größe, verlangen
      die Initiatoren um die 40 Prozent mehr.(Kommt drauf an, wie frech die sind.:D)

      Bei bezugsfreien KLEINWOHNUNGEN, also Apartments und Wohnungen, so bis
      50 Quadatmeter(kommt eben halt auch drauf an.....wenn die 51,5 Quadratmeterwohnung nur ein Zimmer
      hat und/oder sich in einem reinen "Apartmentgebäude" befindet oä., ist es nicht ratsam, mehr zu löhnen),
      SOLLTE man nur den sogenannten "Mietwert" bezahlen.Also das Verhältnis
      von Miete und Kaufpreis, daß auch für 1 Million-Mietshäuser gilt.

      Warum??

      Weil solche Objekte, für den normalen Käufer einer Eigentumswohnung,
      zu klein sind.Wer legt schon sechsstellige Summen an, um
      dann in einem 35 Quadartmeter Wohnklo zu residieren.(Es sei denn, man erwirbt
      das Apartment für die Auswärts studierende Tochter/Sohn)

      Solche Kleinwohnungen sind meist nur an Kapitalanleger
      zu veräußern.
      Und die wollen 7 plus "x" Prozent Rendite sehen.

      ALLERDINGS.......sind solche kleinen Wohnungen nur schwer zum Mietwert
      zu erwerben, weil die vorherigen Besitzer meist teurer gekauft haben, bsw.
      hoffen den höheren Verkaufspreis für freie ETW`s zu bekommen.
      Kann man ja auch schon verstehen.

      Aber zwischen dem, was in der Samstagsausgabe der Zeitung
      gefordert wird und dem, was beim Notar auf dem Kaufvertrag
      steht, liegen oft Welten.:)



      Hab`ich dir geholfen ???:):)



      Viel Glück beim Wohnungserwerb.:)




      MfG:)
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 21:01:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ K1

      Wie hoch sind denn bei kleinen ETW’s (ca. 130.000 DM) die Auf- bzw. Abschläge gegenüber MFH’s (ca. 1. Mio DM) bei Verkauf (als
      Kapitalanlage).


      Klar, Verkäufer WOLLEN die 30-40 Prozent, auch bei deinen beschriebenen "kleinen ETW’s (ca. 130.000 DM)".

      Wie gesagt: "WOLLEN" !!!!!




      Bei bezugsfreien "großen" ist das ja Ok.

      Alles andere hab ich ja schon grad beschrieben.:):):):):)



      MfG:):)
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 00:09:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      @gölqjksfhöla (kannst du dir den Namen eigentlich selbst behalten ;) )

      du hast meine Frage eigentlich "nebenbei" beantwortet. Bei kleineren ETWs also leicht höhere Faktoren bei MFHs. Bspw. MFH 14 fache, ETW 14,4 fache JNM. Ist das so ungefähr realistisch ?

      Ist denn bei Wohnungen mit bspw. schlechter Beleuchtung, Lärm o.ä. (also da wo man als Eigennutzer im allgemeinen nicht einziehen will) der 30%ige Aufschlag für unvermietete Wohnungen eher unrealistisch (ich gehe davon aus, dass du einen 30%igen Aufschlag auf die erzielbare JNM bei bspw. Faktor 14 annimmst) ?

      Danke & Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 04:10:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi,

      :):):)


      zu deiner ersten Frage.

      Bei kleineren ETW`s, also leicht höhere Faktoren bei MFHs. Bspw. MFH 14 fache,
      ETW 14,4 fache JNM. Ist das so ungefähr realistisch ?


      Jaein !!

      Warum solltest du für ein Renditeobjekt, bestehend aus einer
      Eigentumswohnung mit 45 Quadratmetern mehr bezahlen, als für
      ein Mietshaus mit 900 Quadartmeter. Gibt es eine logische Begründung dafür ??
      Nein.:)
      Kapitalanlage ist Kapitalanlage, und das 14fache in dem einem
      Objekt, sollte auch das 14fache in dem anderen Objekt beinhalten.

      Das du am Ende vielleicht doch mehr zahlst, liegt höchstens daran,
      das du niemanden gefunden hast, der dir deine Renditevorstellung
      erfüllen will.


      Hier ist eben ambitionierte Rescherche und Verhandlungsgeschick,
      wie im Geschäftsleben halt üblich, nötig.
      Samstagszeitungsanoncen kannste vergessen.
      Um den Makler kommt man leider nicht drum rum.
      Aber daß habe ich ja schon in anderen Postings hier im "Immobilien"-Board
      geschildert.


      Warum freie "normale" Wohnungen mit 30 Prozent Aufschlag gehandelt werden,
      liegt einzig und allein an ihrem größeren Potential, daß ihnen
      innewohnt, und deshalb werden sie auch nah am Sach- bsw. Bauwert
      gehandelt.

      Wenn man es genau nimmt, gibt es keinen 30 prozentigen Aufschlag
      auf vermietete Wohnungen, sondern der Eigentümer, muß durch
      die Vermietung einen 30 prozentigen ABSCHLAG auf den Sachwert
      seines Besitzes nehmen. !!!!!!!!!!!!!



      Zu deiner zweiten Frage.


      Ist denn bei Wohnungen mit bspw. schlechter Beleuchtung, Lärm o.ä. (also da wo man als Eigennutzer im allgemeinen nicht einziehen
      will) der 30%ige Aufschlag für unvermietete Wohnungen eher unrealistisch (ich gehe davon aus, dass du einen 30%igen Aufschlag auf die
      erzielbare JNM bei bspw. Faktor 14 annimmst) ?



      Ja, ich gehe von einem 30 prozentigen Aufschlag auf die 14fache Jahresnettomiete aus.

      Nein, der 30 prozentige Aufschlag ist bei schlechter Lage und Ausstattung nicht
      unrealistisch, WEIL !!!!!!! du unter solchen Gegebenheiten
      für ein Mietshaus nicht das 14fache sondern nur das 13 oder 12 oder vielleicht
      nur das 10fache bezahlen würdest.Zudem sind unter solchen
      Umständen ja auch die Mieten niedriger, was den Quadartmeterpreis dann ja auch noch drückt.

      Als Konsequenz erhälst du eine höhere Rendite bei einem geringeren Kapitalaufwand.
      Das hat aber auch die Folge, daß du mit geringeren Wertsteigerungen
      als in guten/sehr guten Lagen und Ausstattungen rechnen mußt.

      Und dort wo Eigennutzer nicht unbedingt hinziehen wollen,
      ist meis auch die Bonität deiner Mietinteressenten nicht so toll,
      und das Mietausfallwagnis deshalb nicht geringer.

      Also, eine freie ETW in einer einfachen Lage zu kaufen, das würd
      ich nicht machen.So etwas bekommt man in der jetzigen Marktlage,
      wenn überhaupt, dann nur mit dicken Miesen los.

      Es sei denn man hat sie zum Mietwert erhalten.Denn vermietet
      bekommt man sie, wenn`s denn nich grade `ne Bruchbude is immer,
      und Leute die ne schlecht Beleuchtung mit Lärm akzeptieren,
      wenn die Miete günstig ist, wirste auch immer finden.:):):)



      MfG:)
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 20:42:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @g****

      Ich möchte hierzu auch noch kurz meinen Senf dazugeben. Also
      ich sehe die Berechtigung des Zuschlages, wie hoch auch
      immer er sein möge, allein daher: Kauft Du ein Haus mit
      1.000m² WFL, dann ist das eben im Vergleich zu einer 50m²
      Wohnung glatt das zwanzigfache. Und wenn ich 20 VW Golf
      kaufe, dann zahle ich auch weniger. Warum?

      Zum einen ist nunmal eine 50m² Wohnung einfach erschwinglicher
      als das Haus mit derer 1.000. Dadurch steigt die Menge der
      Personen, welche theoretisch überhaupt in der Lage sind, das
      Objekt zu erwerben. Jetzt könnte man argumentieren, dass sich
      dann die Käufer einer 50m² Wohnung - sofern sie dazu in der
      Lage sind - doch gleich ein großes Haus kaufen sollten,
      dann fahren sie günstiger. Jedoch bindet ein großer Kauf
      auch entsprechende Liquidität; im Umkehrschluß erkaufe ich
      mir durch den höheren Kaufpreis meine Restliquidität. Denn
      alles hat seinen Preis.

      So weit, so gut, in jedem Fall haben wir beide, g*** und ich,
      bereits festgestellt, dass die 12fache JNM kein Ansatz ist,
      weil diese nunmal vom Mietertrag abhängt und dieser muss
      nachhaltig erzielbar sein. Immobilien sind eben immobil und
      deshalb einmalig und deshalb entscheidet immer der Einzelfall,
      ob die 12fache nun gut oder schlecht ist. Denn die 25fache
      muss auch nicht immer schlecht sein.

      So far...Loonax

      P.S.: Die ETW zu 89.000,- ist verkauft, deshalb hatte ich
      im Thread nicht weiter geantwortet.


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